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Nr. 607 Ministerrat, Wien, 22. Oktober 1871 - (PDF)

RS. und bA.; P. Artus; VS. Kaiser; BdE. und anw. Hohenwart (22. 10.), Holzgethan 26. 10., Scholl 27. 10., Jireček 27. 10., Schäffle 28. 10., Habietinek 31. 10., Grocholski 1. 11.

KZ. 2819 – MRZ. 114

|| || Protokoll des zu Wien am 22. Oktober 1871 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Abänderungen in den böhmischen Fundamentalartikeln - (PDF)

[I.] ℹ️ Se. Majestät geruhen dem Ministerrate zu eröffnen, dass Se. Majestät nach reiflicher Erwägung der Situation und der verschiedenen Entwürfe zu || || dem an den böhmischen Landtag zu erlassenden Reskripte Allerhöchstsich entschlossen haben, das Reskript in der letzten Fassung des gemeinsamen Ministeriums zu akzeptieren, weil es nichts enthalte, was in Böhmen nicht angenommen werden könnte, und weil es die speziellen Punkte präzisiere, deren Festhaltung vom Standpunkte der für die Monarchie gemeinsamen Gesetze unerlässlich sei1.

Es sei daher Sr. Majestät dringender Wunsch, dass diese Fassung auch von Seite des Ministerrates akzeptiert und für die Reichsratsbeschickung seitens der Böhmen der volle Einfluss eingesetzt werde. Da beabsichtigt sei, die Parteiführer hieher zu berufen, so werde ihnen die Lage klar dargelegt und namentlich dringend vorgestellt werden müssen, dass ihnen eine sehr schwere Verantwortung zufallen würde, wenn sie den jetzigen für sie sehr günstigen Moment nicht benützen würden, wo || || im Reichsrate eine ihnen freundliche Zweidrittelmajorität zu finden gewiss sei2. Wenn sie die augenblickliche günstige Konstellation ungenützt vorübergehen lassen, würde hiedurch die Erreichung ihrer Wünsche voraussichtlich wieder in die Ferne gerückt, was doch ihren Interessen nicht entsprechen könnte.

Nachdem über Befragen Sr. Majestät von Seite des Ministerrates in dieser Beziehung eine Äußerung nicht erfolgt, geruhen Se. Majestät anzudeuten, dass nunmehr noch die anderen Punkte der Fundamentalartikel zu besprechen seien, deren Abänderung im Laufe der vorangegangenen Verhandlungen als notwendig angeregt wurde3. Es werde sich empfehlen, die böhmischen Parteiführer auch darauf aufmerksam zu machen, damit sie wissen, woran sie seiena . || || Der erste Punkt, welcher vielleicht nicht dringend, aber doch ziemlich entscheidend sei, betreffe das ganze Verhältnis, wie der Beitritt der Böhmen zustande kommen und wie vorgegangen werden soll, um die Sanktionierung dessen zu umgehen, was bereits sanktioniert sei. Insoferne die die gemeinsamen Gesetze betreffenden Punkte etwa in den Krönungseid aufgenommen werden wollten, müsste man sich über den Vorgang klar werden, da eine nochmalige eidliche Bekräftigung dieser Gesetze nicht zulässig wäre.

Der Vorsitzende des Ministerrates bemerkt, dass der Krönungseid sich auf das nicht erstrecken könnte, was der böhmische Landtag jetzt anstrebe, sondern nur darauf, dass Se. Majestät den Gesetzen und Rechten des Landes gemäß regieren zu wollen erklären. Die Fundamentalartikel würden zwar allerdings eine Beilage des Krönungseides || || [] als solche aber nicht beschworen. Ebenso würde auch keine Ah. Sanktion Platz greifen.

Se. Majestät geruhen aufmerksam zu machen, dass sich das Operat in zwei Gruppen teile. Einmal sei der Ausgleich mit Ungarn im Detail darin aufgenommen und dann die Veränderungen in Bezug auf die Verfassung. Die letzteren würden jedenfalls im Reichsrate behandelt werden müssen.

Der Vorsitzende des Ministerrates bemerkt, es würden zwei Vorlagen zu machen sein, eine den Delegiertenkongress, die andere den Senat betreffend, welche Vorlagen auf demselben Wege zum Gesetze werden würden wie die bisherigen und an die Stelle des jetzigen Reichsratsstatutes zu treten hätten.

Se. Majestät geruhen anzudeuten, dass also hienach || || das übrige auf den Ausgleich Bezügliche nur als eine Erklärung des böhmischen Landtages anzusehen wäre.

Minister Ritter v. Grocholski erlaubt sich, vor der Besprechung der einzelnen Punkte seiner Überzeugung Ausdruck zu geben, dass, falls das Reskript in der letzten Fassung des gemeinsamen Ministeriums hinausgeht, die Böhmen nicht in den Reichsrat kommen. Denn, wenn Se. Majestät aussprechen, dass die 1867er Verfassungsgesetze verbindende Kraft haben, werden sie darauf nicht eingehen. Und wenn gesagt werde, sie hätten den Ah. Wünschen von ihrem Standpunkte entsprochen, so heiße das, sie haben den Ah. Wünschen nicht entsprochen. Es seien dies zwei Bedenken, welche die Böhmen von dem Eingehen auf weitere Verhandlungen abhalten werden. Was, im Falle es zu weite|| || ren Verhandlungen käme, den modus procedendi bezüglich der Fundamentalartikel betreffe, so enthalten diese Punkte, welche ein Änderung der bestehenden Gesetze nicht notwendig machen. Bezüglich dieser Punkte liege ein Anlass zu einer Vorlage an den Reichsrat nicht vor, die Regierung könne solche Punkte gar nicht einbringen und müsste einer Verhandlung darüber im Reichsrate entgegen treten, wenn etwa die Böhmen selbst sie einbringen wollten. Bezüglich der anderen Punkte wäre, soweit es sich um Änderungen der gegenwärtigen Reichsverfassung handle, eine Regierungsvorlage zu machen, in welcher die als notwendig erkannten Änderungen der böhmischen Propositionen Berücksichtigung zu finden hätten. Was dann noch übrig bliebe, würde lediglich das Verhältnis zwischen Sr. Majestät und Böhmen betreffen. || || In Absicht auf den Krönungseid scheine für Böhmen noch keine feste Norm zu bestehen, es müssten also in dieser Richtung vorher Feststellungen erfolgen.

Se. Majestät geruhen zu bemerken, dass es sich um die prinzipielle Frage bezüglich der Ausgleichsbestimmungen handle. Der böhmische Landtag spreche noch immer an, dass Böhmen nachträglich beizutreten habe. Die Ausgleichsgesetze seien aber in Ungarn bereits beschworen, wo sie eine Beilage des Krönungseides bildeten. Sr. Majestät sei nun darum zu tun, nicht in die Lage zu kommen, dass von böhmischer Seite die Anforderung herantrete, die Ausgleichsgesetze noch einmal zu beschwören. Wenn der Landtag für sich seinen Beitritt feierlich erklären wolle, so sei das seine Sache.

|| || Der Minister für Kultus und Unterricht weiset darauf hin, dass durch den Landtagsbeschluss die Zustimmung Böhmens bereits ausgesprochen sei, daher keinen Gegenstand einer weiteren Ah. Sanktion bilde. Den Krönungseid betreffend, so sei derselbe vor und nach 1627 normiert und festgestellt gewesen und beziehe sich auf die Handhabung der Rechte und Privilegien des Landes, welche letztere auch sämtlich nicht bloß, soweit sie das öffentliche Recht des Landes betrafen, bei der jedesmaligen Krönung zur königlich Bestätigung vorgelegt wurden und diese auch erhielten, welche Praxis bis zur Regierung der Kaiserin Maria Theresia beobachtet wurde4. Wie es bei der Krönung 1838 [sic!] gehalten worden, sei ihm augenblicklich nicht gegenwärtig, er glaube aber, dass auch damals nebst dem Krönungseide die königliche Bestätigung der Privilegien erfolgte5.

|| || Der Finanzminister wäre mit einer förmlichen Vorlage der Fundamentalartikel an den Reichsrat nicht einverstanden. Sie stützen sich auf § 19 der Landesordnung, welcher dem Landtage das Recht einräume, aus Rücksichten auf das Land Änderungen von Reichsgesetzen zu beantragen 6. Weder die Landesordnung noch das Reichsratsstatut bestimmen, dass die Regierung sich mit solchen Anträgen identifizieren müsse. Dies würde aber geschehen, wenn die Fundamentalartikel als Regierungsvorlage an den Reichsrat geleitet würden. Eine solche Identifizierung der Regierung müsste er entschieden perhorreszieren. Der Ausgleich sei bisher immer in den Reichsrat hineingetragen worden, statt aus ihm hervorzugehen. Die Methode des vorhergehenden Paktierens sei verfassungswidrig und gebe der lärmenden Opposition eine gewisse Berechtigung, so wie die Versuche, || || die Ah. Person Sr. Majestät zu engagieren, höchst bedenklich erschienen, so dass er dem Himmel danke, dass die Sache nun eine Wendung genommen. Er wäre daher nicht für eine Regierungsvorlage, sondern dafür, dass die Fundamentalartikel dem Reichsrate einfach als Wunsch des böhmischen Landtages mitgeteilt werden. Im Reichsrate würde dann eine Sichtung des Materiales nach den für die weitere Behandlung maßgebenden prinzipiellen Gesichtspunkten einzutreten haben.

Se. Majestät geruhen anzudeuten, dass der Weg von Regierungsvorlagen ein verfassungswidriger wohl nicht wäre, da die Regierung in der Lage sei, jede Vorlage an den Reichsrat zu bringen. Der Modus des Finanzministers hätte das gegen sich, dass dann alles in den Reichsrat käme, auch das, was die || || gemeinsamen Gesetze betreffe.

Der Finanzminister erlaubt sich zu bemerken, dass das Sache der Sichtung wäre, welche zu bewirken der Regierung obliegen würde. Er halte eine Regierungsvorlage, welche die Proponenten befriedigen würde, für kaum möglich, er wenigstens würde sich nicht für fähig erachten, eine solche auszuarbeiten. In dem vom ihm angedeuteten Vorgange sei ein Ausweg tale quale gelegen.

Der Vorsitzende des Ministerrates betont, die von dem Finanzminister befürwortete sei keine andere als diejenige Methode, welche die ganze Zeit her befolgt worden. Das Resultat sei gewesen, dass ein Ausgleich nicht zustande kam. Die Böhmen blieben auf der einen, der Reichsrat auf der anderen Seite. Dass die Böhmen diesen Weg jetzt akzeptieren sollten, sei keineswegs zu erwarten. || || Die Regierung musste die Vermittlung übernehmen, die Propositionen mittelst einer Vorlage an den Reichsrat zur Verhandlung und Entscheidung zu bringen. Ob die ganze Vorlage angenommen werden würde, sei eine andere Frage, wofür die Regierung nicht einzustehen habe. Wenn es übrigens für so schwer gehalten werde, für die Vorlage eine Form zu finden, welche die Proponenten befriedigen würde, so handle es sich zunächst nicht darum, sondern um eine Vorlage, welche die Regierung befriedigen würde. Es wäre daher besser, wenn die Ausscheidung des vor den Reichsrat nicht Gehörigen von Seite der Regierung erfolgt.

Minister Ritter v. Grocholski macht zunächst aufmerksam, dass ungeachtet die galizische Resolution ausdrücklich auf § 19 der Landesordnung basiert war7, was bei den böhmischen Propositionen nicht der Fall, da es nicht gesagt werde und da der ganze Geist ein An|| || knüpfen an historische Rechtsgrundlagen entnehmen lasse, man die galizische Resolution gleichwohl nicht einbringen wollte, von der Ansicht ausgehend, dass ein Antrag eines Landtages als solcher im Reichsrate nicht eingebracht werden könne. Aus der Geschichte der galizischen Resolution im Reichsrate, welche Minister Ritter v. Grocholski in eingehender Darstellung entwickelt, gehe klar hervor, dass die Verfassungspartei an der in den Bestimmungen der Verfassung gegründeten Ansicht festhielt, dass ein Antrag eines Landtages als solcher im Reichsrate nicht eingebracht werden kann. Tatsächlich sei auch die galizische Resolution erst vor das Haus gekommen, als dieselbe in Folge Ersuchens des Ausschusses diesem von der Regierung und zwar einfach zur Kenntnisnahme mitgeteilt worden war, und nachdem der Ausschuss infolgedessen selbst den Antrag gestellt hatte, dass ihm die mitgeteilte Resolution vom Hause zur Berichterstattung und Antragstellung || || zugewiesen werde. Bei dieser Gelegenheit wolle er nicht mit Stillschweigen übergehen, dass er gehört habe, die Böhmen sollen darauf ausgehen, dass das ganze Elaborat als Mitteilung an den Reichsrat komme, welcher dann en bloc darüber Beschluss fassen würde. Er wäre gegen diesen Modus, dessen Durchführbarkeit ihm auch sehr fraglich schiene. Es gebe, wie er glaube, nur einen Weg, nämlich den einer Regierungsvorlage über die Kompetenz jener Vertretungskörper, welche an die Stelle des Reichsrates zu treten hätten.

Se. Majestät geruhen zu bemerken, dass es sich hauptsächlich darum handle, dass die Regierung in die Lage komme, das Nichtdurchführbare selbst auszuscheiden. Jetzt könnten die Böhmen vorher schon davon verständigt werden, unter Angabe der Gründe der Undurchführbarkeit, deren sich genug finden lassen. Sr. Majestät sei nur darum || || zu tun, dass die Böhmen kommen und dass die beanständeten Punkte ausgeschieden werden. Das übrige sei Sache der Taktik. Vielleicht ginge auch das an, die Sache en bloc einzubringen und die notwendigen Abänderungen durch das Herrenhaus zustande zu bringen.

Der Vorsitzende des Ministerrates erlaubt sich zu bemerken, dass dann die Regierungsvorlage alles, auch das Gemeinsame enthalten und die Modifikation dem Reichsrate von vornherein überlassen bleiben müsste. Er halte es aber für unbedingt notwendig, dass mit den Böhmen früher Rücksprache gepflogen werde, da sie das Recht haben, von der Regierung ein loyales Vorgehen ihnen gegenüber zu verlangen. Es müsste ihnen präzisiert werden, welche Abänderungen als notwendig erkannt würden.

Der Handelsminister gibt motiviert seiner Überzeugung Ausdruck, dass die Böhmen nach || || dem in Aussicht genommenen Reskripte nicht kommen und sohin das Ausgleichswerk in Frage gestellt werden dürfte.

Der Finanzminister meint, dass die Rücksicht auf das Hieherkommen der Böhmen die allein maßgebende Rücksicht nicht sein könne. Die weitaus höhere Rücksicht sei die Existenz des Reiches, dessen Bestand übrigens auch von dem Erscheinen der Böhmen hier nicht abhängig sei.

Der Handelsminister verwahrt sich dagegen, dass er irgendetwas gesagt hätte, was die Auffassung der Vorstimme motivieren könnte. Die Frage, wie es zu ermöglichen, auf dem eingeschlagenen Wege weiter vorwärts zu schreiten, erscheine mit Rücksicht auf die bisherigen Resultate und insbesondere mit Rücksicht darauf, dass man in dem mit dem Eintritte der Böhmen vervollständigten Abgeordnetenhause auf eine Regierungspartei von 138 Stimmen zählen könnte, || || wohl berechtigt, zumal wenn man sich nur einer Negation und nicht positiven Ratschlägen gegenüber befinde, welcher andere Weg eingeschlagen werden sollte. Er wisse kein anderes Regierungssystem, welche unter den gegebenen Verhältnissen für die Dauer und mit Aussicht auf Erfolg möglich wäre. Es handle sich somit in der Tat wesentlich darum, das Erscheinen der Böhmen zu ermöglichen. Nach seiner festen Überzeugung aber würden sie nicht kommen.

Minister Ritter v. Grocholski meint, versuchen könne man es, der Erfolg aber sei sehr ungewiss. Er wisse nicht einmal, ob sich die Unterhändler werden bereit finden lassen, hier zu kommen.

Der Handelsminister sieht voraus, dass die Unterhändler auch über die meritorischen Änderungen werden Aufschlüsse haben wollen. Ohne zu wissen, wozu die Regierung im äußersten Falle bereit sei, werden sie in nichts eingehen.

|| || Der [Justiz]minister meint, es hänge die Entscheidung in dieser von der Frage ab, soll die Ausgleichaktion fortgesetzt werden oder nicht. Wird sie heute abgebrochen, ist es immer möglich, dass die Verhältnisse sich so gestalten, dass sie späterhin wieder aufgenommen werden könnte. Wird sie aber jetzt fortgeführt und scheitert sie in den nächsten weiteren Stadien, dann dürfte auf eine spätere Wiederaufnahme wohl kaum mehr zu hoffen sein. Es komme also darauf an, sie jetzt so fortzuführen, dass sie Aussicht auf einen Erfolg hat. Von diesem Gesichtspunkte halte er für unbedingt notwendig, die Sache mit den Führern durchzusprechen und sich ihrer Zustimmung zu versichern, da sonst ein Erfolg nicht zu erzielen wäre. In Bezug darauf, dass man nicht das ganze Operat bei Reichsrate einbringe, sondern dass auf Grund der Fundamentalartikel Vorlagen an den Reichsrat gemacht werden, sei er einverstanden.

|| || Auch der Unterrichtsminister betont, dass es unerlässlich sei, mit den Führern früher Rücksprache zu nehmen, da schon aus psychologischen Gründen auf viel weniger Willfährigkeit ihrerseits würde gezählt werden können, wenn man ihnen gegenüber nicht rückhaltlos vorgehen würde.

Se. Majestät geruhen das Resultat der Besprechung dahin zu reassumieren, dass sonach auf Grundlage des Operates, insoferne die Verfassung geändert werde und insoferne es die Regierung akzeptiert, Vorlagen an den Reichsrat zu machen wären. Es werde dies jedenfalls der loyalste Vorgang sein. Da hiemit die prinzipielle Frage hinsichtlich der auf den Ausgleich bezüglichen Punkte gelöset erscheint, geruhen Se. Majestät auf die Besprechung der übrigen Punkte zu übergehenb . Der nächste dieser Punkte || || ist die Wahl in die Delegation aus den Mitgliedern des Delegiertenkongresses. Hierüber besteht zwar keine Meinungsverschiedenheit. Da aber das Operat hierüber nichts enthalte, müsste die Sache doch irgendwo saniert werden. In der Sache selbst habe die Wahl durch die Landtage manche Vorteile für sich. Es sei eine Operation weniger8.

Der Vorsitzende des Ministerrates weiset auf die Unzweckmäßigkeit des gegenwärtigen Vorganges hin, der, soweit es die Wahl der Delegierten aus den kleineren Ländern betreffe, welche nur zwei oder drei Mitglieder in das Abgeordnetenhaus entsenden, selbst zu lächerlichen Absurditäten führe.

Minister Ritter v. Grocholski meint, dass diesfalls eine Vorlage an den Reichsrat zu machen wäre, da ein Landesgesetz das nicht beschließen könne. Von Einfluss wird es übrigens || || sein, ob das Herrenhaus bleibt oder nicht, daher diese Frage vorerst in suspenso bleiben dürftec .

Se. Majestät geruhen als weiteren Punkt die Notwendigkeit hervorzuheben, dass klargestellt werde, dass die Übereinkommen mit Ungarn mit bestimmter Zeitdauer (Quote und Handelsbündnis) nur durch die Reichsvertretung zu erneuern sein werden.

Der Vorsitzende des Ministerrates bemerkt, dass diese Kompetenz in den Wirkungskreis des Delegiertenkongresses aufzunehmen sein würde.

Se. Majestät geruhen zu bemerken, dass die vollkommene Klarstellung der Sache nach allen Seiten erfolgen müsste, da die Böhmen andere Gedanken habend . Ein weiterer Punkt sei die Veränderung des Namens9. So gleichgiltig die Sache für Se. Majestät wäre, so sei diese Än|| || derung ja doch eigentlich lächerlich.

Der Minister für Landesverteidigung findet auch, dass sich die Beibehaltung der bisherigen Bezeichnung empfehlen würde.

Der Vorsitzende des Ministerrates glaubt, dass, wenn das Herrenhaus bleibe, eine gemeinsame Bezeichnung ohnehin für beide Häuser, für den Delegiertenkongress und das Herrenhaus zusammen, gefunden werden müsste. Das wäre vielleicht der Name Reichsrat.

Der Unterrichtsminister erkennt diesen Vorschlag als den zweckmäßigsten an.

Se. Majestät geruhen anzudeuten, dass „Delegiertenkongress“ eigentlich dasselbe sei wie „Abgeordnetenhaus“.

Der Unterrichtsminister meint, der Name erinnere an Vorgänge in früheren Jahrhunderten (unter Kaiser Fer|| || dinand I.), wo Versuche gemacht wurden, Deputationen aller Landtage zu gemeinsamen Beratungen zu vereinen10.

Der Finanzminister findet in dem Worte „Delegierten“ im Gegensatze zu „Abgeordneten“ eine gewisse, mehr separatistische Tendenz.

Se. Majestät geruhen zu bemerken, dass die Frage doch gewiss eine hervorragende Bedeutung nicht habe, namentlich nicht vom Standpunkte der Nützlichkeit. Das Verbleiben bei dem bisherigen schiene das Nächstgelegenee . Einer der wichtigsten Punkte sei aber das Herrenhaus. In dieser Beziehung müsse den Böhmen gesagt werden, dass auf die proponierte Aufhebung des Herrenhauses nicht eingegangen werden könne, auch nicht zu erwarten wäre, dass das Herrenhaus zu dem ihm angesonnenen Selbstmorde sich bereit finden ließe, daher die Sache sich als unausführbar || || darstelle11. Se. Majestät wollen jedoch eine Neubildung des Herrenhauses nicht ausschließen. Dasselbe hätte außer den bestehenden erblichen Mitgliedern und nebst den Erzbischöfen und Fürstbischöfen aus einer gesetzlich festgestellten Zahl von lebenslänglichen Mitgliedern zu bestehen, so dass Pairsschübe ausgeschlossen blieben und Ernennungen nur bei Vakanzen stattfinden würden. Se. Majestät wären geneigt, die kaiserliche Wahl auch noch dadurch zu beschränken, dass die normierte Gesamtzahl der lebenslänglichen Mitglieder nach einem gewissen Schlüssel auf die einzelnen Länder aufgeteilt würde. Das Aufhören der Pairsschübe würde sich sehr empfehlen. Se. Majestät geruhen die Minister aufzufordern, sich über das Projekt auszusprechen.

Der Vorsitzende des Mini|| || sterrates findet eine so geartete Gestaltung des Herrenhauses ganz zweckentsprechend. Nur dürfte, da Se. Majestät ohnedies geneigt seien, eine Beschränkung des Ah. Ernennungsrechtes aus Rücksicht auf die Länder eintreten zu lassen, vielleicht noch einen Schritt weiter gegangen und zugelassen werden, dass behufs der Ernennung der lebenslänglichen Mitglieder Sr. Majestät von den Landtagen Kandidaten vorgeschlagen werden, aus welchen Sr. Majestät wählen würden.

Se. Majestät geruhen diese Modalität als akzeptabel zu bezeichnen.

Der Handelsminister meint, dass in dieser Zusammensetzung auf die Zustimmung der Böhmen zur Beibehaltung des Herrenhauses gerechnet werden könnte.

Dem Minister Ritter v. Grocholski || || scheine ein solches Herrenhaus mit beschränkter Mitgliederzahl und so festgesetzt, dass der Krone das Recht benommen wäre, weitere Mitglieder zu ernennen, weder liberal noch entsprechend. Es könnte zufällig ein so starrer Körper daraus entstehen, dass jedes Regieren unmöglich wäre, da, was sehr wohl zu bedenken, man kein Mittel dagegen hätte, wie die Auflösung bei dem Abgeordnetenhause.

Der Handelsminister meint, wenn die Ernennungen über Vorschlag der Landtage erfolgen, dadurch doch Sicherheit dafür gegeben wäre, dass der Geist der Landtage im Herrenhause zur Geltung käme. Die von der Vorstimme angedeutete Gefahr schiene ihm daher nicht so groß. Für das Verlangen der Böhmen nach Beschränkung der Zahl der Mitglieder des Senates ist namentlich die Befürchtung maßgebend, dass einem Wechsel des Regierungssystems dort der archimedische Punkt für Parteioperationen entgegengesetzter Richtung gefunden werden könnte. || || Deswegen würden die Böhmen das Herrenhaus in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung nie akzeptieren. Auf das System der Kontingentierung und der Kandidatur aus den Landtagen dürften sie aber eingehen.

Der Finanzminister könnte sich mit dem Systeme des Vorschlages nicht befreunden, welches anderwärts auch nur sehr ausnahmsweise vorkomme. Das Herrenhaus habe das Gegengewicht zu bilden in der Hand der Krone. Gewählt soll in eine zweite Kammer werden, zur ersten sollen ausschließlich Ah. Ernennungen erfolgen. Er wäre daher gegen diesen Vorschlag.

Dem Justizminister scheint in der Sache zweierlei in Betracht zu kommen. Einmal der Modus der Ernennungen. Und da glaube er, dass die Kontingentierung nur so weit stattzufinden hätte, dass für die einzelnen Länder eine Maximalzahl von Mitgliedern feststellt und Sr. Majestät anheimgegeben würde, die Ernennungen für ein Land bis zu dieser Maximalzahl zu vollziehen oder Vakanzen zu lassen. Dies würde namentlich für Fälle ungeeigneter Vorschläge seitens der || || Landtage freie Hand lassen. Das Zweite wäre, dass, da nach den Fundamentalartikeln der Wirkungskreis des Reichsgerichtes an den Senat übergehen, das Reichsgericht somit entfallen sollte, im Falle der Beibehaltung des Herrenhauses die Frage wegen des Reichsgerichtes gleichzeitig ich Erwägung gezogen werden sollte, weil beide Fälle möglich wären, dass das Reichsgericht entweder fortbestehen bleibt, wenn das Herrenhaus belassen wird, oder aufgehoben wird. Die böhmischen Führer haben die Aufhebung des Reichsgerichtes sehr betont, es sollte daher mit ihnen darüber jedenfalls gesprochen werden.

Der Unterrichtsminister weiset darauf hin, dass in anderen Ländern die Oberhäuser eine gewisse Judikatur haben, deren eventuelle Überweisung wohl auch hier keinen Anstand hätte.

Der Vorsitzende des Ministerrates meint, dass, wenn der Senat nicht zustande kommen, auch der für ihn projektierte Wirkungskreis wegfalle, das Reichsgericht somit nicht berührt werde, welches also vorläufig weiter zu be|| || stehen hätte, so wenig nach den bisherigen Erfahrungen dafür spreche, da das Reichsgericht in seiner jetzigen Zusammensetzung nicht sowohl ein Gerichtshof als eine politische Körperschaft sei. Indes könnte den böhmischen Herren überlassen werden, sich über ihre Wünsche in dieser Richtung auszusprechen. Gegen die Andeutungen des Justizministers wegen des Rechtes innerhalb der für ein Land festgesetzten Mitgliederzahl Vakanzen zu lassen, glaube er bemerken zu sollen, dass die Rücksichten welche dadurch gewahrt werden wollen, allenfalls gegen die Kontingentierung überhaupt geltend gemacht werden könnten. Wenn aber das Prinzip der Verteilung angenommen werde, sei ein derartiger Vorgang unmöglich, da ja jedes Land entsprechend, d. i. durch die auf dasselbe entfallende Mitgliederanzahl, vertreten sein müsste.

Der Finanzminister kommt darauf zurück, dass dieses Vorschlagssystem doch höchst || || bedenklich sei. Se. Majestät werden in die Lage kommen, auf Grund der Vorschläge Personen welch immer Art zu ernennen. Die Beschränkung auf die Terna hebe die Ah. Ernennung eigentlich auf, und würde im weiteren Verlaufe ein Herrenhaus da sein, dessen Mitglieder von Sr. Majestät eigentlich nicht ernannt worden wären. Er sei daher entschieden gegen die Kontingentierung, gegen den Vorschlag und für die ausschließliche Ah. Ernennung.

Se. Majestät verkennen die Unzukömmlichkeiten nicht, die aus der Beschränkung auf die Ternavorschläge sich ergeben könnten und deren Konsequenzen eventuell umso genauer in das Auge zu fassen sein dürften, als man einem || || entsprechenden Herrenhause gegenüber in der Tat kein Mittel hättef .

Der Vorsitzende des Ministerrates bemerkt, dass vielleicht geradezu die Wahl aus den Landtagen für die Dauer des Landtagsmandates zu akzeptieren wäre.

Dem Handelsminister schiene das eine Wiederholung des Delegiertenkongresses.

Auch Se. Majestät geruhen dem Zweifel Ausdruck zu geben, ob sich eine zweimalige Wahl empfehlen würde.

Minister Ritter v. Grocholski würde für diesen Fall den Landtagen || || das Recht geben, nicht aus ihrer Mitte zu wählen, da erfahrungsmäßig sehr tüchtige Kräfte des Landes nicht in den Landtag kommen. Das Mandat dürfte jedoch nur für die Dauer der Session gelten. Am liebsten wäre ihm aber, wenn es bliebe wie es jetzt ist. Die Erfahrungen mit dem jetzigen Herrenhause mögen allerdings nicht die wünschenswerten gewesen sein, es wäre aber doch so das Angemessenste. Übrigens würde er daraus keine Kapitalfrage machen. Wenn die Böhmen in die Belassung des Oberhauses eingehen, sei die Form nicht relevant.

Der Präsident des Ministerrates bemerkt, dass, wenn auch die in den Propositionen enthaltenen Bestimmungen für den Senat || || berechnet waren, die Beschränkung der Zahl und die Verteilung auf die Länder doch jedenfalls eintreten sollte.

Se. Majestät geruhen anzudeuten, dass dadurch jedenfalls die Pairsschübe verhindert würden, welche, ob sie nach rechts oder links erfolgten, immer mit gewissen Unzuträglichkeiten verbunden waren und nicht zur Vermehrung der Würde des Herrenhauses beitrugen. In dieser Zusammensetzung und mit den angedeuteten Beschränkungen würde das Herrenhaus an Autorität und an Stetigkeit gewinnen, welch letztere insbesondere unter den hier obwaltenden Verhältnissen nur sehr wünschenswert wäreg,12. || || Se. Majestät geruhen den Punkt wegen der Inanspruchnahme der landtäglichen Ingerenz hinsichtlich der eventuellen künftigen Änderung des Maßstabes der Aufteilung des Rekrutenkontingentes auf das Land zur Sprache zu bringen. Dieser Punkt sei zwar nur prinzipieller Natur, es wäre aber doch namentlich wegen der Konsequenzen sehr nützlich, denselben auszuscheiden. Das Bezielte sei unklar, greife aber doch unzweifelhaft in das Wehrgesetz ein13.

Der Minister für Landesverteidigung setzt den bisherigen Vorgang auseinander, wornach das reichsrätlich bewilligte Rekrutenkontingent von der Regierung nach dem Maßstabe der männlichen Bevölkerung auf die einzelnen Länder verteilt wird.

Der Unterrichtsminister bemerkt, das Verlangen gehe nur dahin, dass der Landtag zu einer allfälligen Änderung dieses jetzt im Wehrgesetze normierten Ver|| || teilungsmaßstabes zustimme.

Se. Majestät geruhen zu bemerken, dass hienach, wenn es einmal notwendig werden sollte, in Beziehung auf diesen Maßstab eine Änderung eintreten zu lassen, ja alle Landtage gefragt werden müssten. Jedenfalls sei dieser Punkt jetzt im Wehrgesetze geregelt.

Der Finanzminister meint, dass, was dem böhmischen Landtage konzediert würde, allen übrigen nicht vorenthalten werden könnte. Es müssten also allerdings 17 Landtage und Ungarn eine Ingerenz nehmen.

Der Minister für Landesverteidigung glaubt nicht, dass Ungarn darauf Einfluss zu nehmen hätte.

Se. Majestät geruhen der gegenteiligen Meinung Ausdruck zu geben. Man habe immer drauf gesehen, dass hier wie in Ungarn die ganz gleiche Behandlung der Leute stattfinde.

|| || Der Minister für Landesverteidigung bemerkt, dass der Nachteil vielleicht nur in einer Verzögerung gelegen wäre. Die Bewilligung des Kontingentes würde bei der Reichsvertretung bleiben.

Der Vorsitzende des Ministerrates bemerkt, die ganze Bestimmung würde überhaupt nur für die voraussichtlich in weiter Ferne gelegene Eventualität praktisch wirksam werden, wenn der Reichsrat eine Änderung des Wehrgesetzes beschließen sollte.

Der Handelsminister glaubt, die fragliche Bestimmung sei der letzte Niederschlag der staatsrechtlichen Velleitäten, welche auch auf das Rekrutenbewilligungsrecht abzielten. Diese Bestimmung bilde nun einen Rest der diesfälligen Ansprüche, auf welchen wohl mehr mit Rücksicht auf die Bevölkerung Wert gelegt wurde. An und für sich sei die Bestimmung ganz unpraktisch, und sollte man meinen, dass || || die böhmischen Herren darauf nicht beharren werden.

Se. Majestät geruhen sonach Allerhöchstsich dahin auszusprechen, dass es sehr wichtig sei, diesen Punkt zu eliminieren, weil dadurch sehr viele Verwirrung herbeigeführt würde. Nach den in Ungarn in Bezug auf hdie das Heer betreffenden Punkte des Ausgleichesh gemachten Erfahrungen könne man in diesen Dingen nicht vorsichtig genug seini,14. Übergehend auf den letzte Punkt, die Quoten und die gesamte Finanzfrage, geruhen Se. Majestät es als absolute Notwendigkeit zu bezeichnen, dass den Böhmen klar gemacht werde, wie hierauf unmöglich eingegangen werden könne. Sie dürften dies auch begreifen, zumal darauf hingewiesen werden könne, dass auch die Durchbringung dieser Sache im Reichsrate nicht möglich wäre.

Dem Handelsminister schiene || || es von Wichtigkeit, vor der Rücksprache mit den Unterhändlern zu einer Entscheidung darüber zu gelangen, was in dieser Beziehung zu geschehen hätte, ob es ganz beim Alten bleiben solle oder ob auf eine Quote vom Reiche an das Land in der Art, wie dies Galizien beansprucht habe, sich eingelassen werden könnte15.

Der Finanzminister erklärt jedes Rütteln an dem dermaligen Bestande für höchst bedenklich. Vom Besteuerungsrechte könne keine Rede sein, es greife so tief ein, dass man fremde Elemente unmöglich wirtschaften lassen könnte. Es wäre dies ein Experiment gefährlichster Art. Quote vom Reiche ist leicht gesagt, aber sehr schwer durchzuführen, da das richtige Ausmaß zu bestimmen kaum möglich sei. Die Folge wäre, dass entweder zu viel oder zu wenig gegeben würde. Gebe man zu wenig, so könne man überzeugt sein, dass die Länder so lange [] würden, bis sie das || || Fehlende bekommen. Er sei daher entschieden gegen jede solche Konzession als höchst gefährlich.

Se. Majestät geruhen anzudeuten, dass die Gefahren bei einer hinauszugebenden Quote doch vielleicht so groß nicht sein könnten, da man ja geben könne, was man wolle.

Der Vorsitzende des Ministerrates meint, dass, wenn ein Teil der Verwaltung in die Länder verlegt werde, es auch nicht möglich wäre, den Ländern nicht die Mittel zur Deckung des betreffenden Aufwandes zu geben. Die Einrichtung bestand ja bis zum Jahre 1850, dass die Länder für die Steuereinhebung gewisse Perzente erhoben16. Andererseits könnten nach Maßgabe des bisherigen Aufwandes bestimmte Beträge hinausgegeben werden. Die Berechnung aufgrund der Daten, welche dem Finanzministerium vorliegen müssen, könne dann || || nicht gar so schwierig sein, das Land würde vielleicht besser wirtschaften als das von hier aus möglich.

Der Finanzminister bemerkt, dass, was auf Lokal- und Landesanstalten verwendet werde, sich allerdings ziffermäßig feststellen lasse. Was von der Zentralverwaltung auf die einzelnen Länder entfalle, sei bei dem gegenwärtigen Rechnungssysteme geradezu unmöglich zu fixieren, was er aufgrund einer 40-jährigen Praxis zu versichern in der Lage sei.

Der Vorsitzende des Ministerrates weiset darauf hin, dass es sich ja nicht um die volle rechnungsmäßige Richtigkeit der Ziffer, sondern um einen Durchschnitt handle. Er führt im Detail aus, wie in den innerösterreichischen Ländern hinsichtlich der Dominikalgerichte vorgegangen worden sei, deren Kosten durch die den Herrschaften überlassene Bezirksrente gedeckt wurden. Wenn also jetzt die un|| || teren Instanzen der Landesverwaltung überwiesen werden, so werde doch der Kostenaufwand hiefür approximativ zu ermitteln sein.

Se. Majestät geruhen auf Ungarn und Kroatien hinzuweisen, wo dasselbe Verhältnis durchgeführt sei. Wenn dies dort möglich, so schiene es wohl auch für hier nicht unmöglich zu sein.

Minister Ritter v. Grocholski glaubt eine gewisse Kompetenz in der Frage für sich insoferne in Anspruch nehmen zu dürfen, als die betreffenden Propositionen des galizischen Landtages ihn zum Urheber haben. Dem Finanzminister gegenüber müsse er nun seine Ansicht unumwunden dahin aussprechen, dass, wenn es wirklich unmöglich wäre, diese Berechnungen zu liefern, dann alle Präliminare als reine Falsifikate betrachtet werden müssten. Es gebe zwei Grundlagen || || über die Berechnung des in Rede stehenden Aufwandes. Entweder das Ergebnis oder den Voranschlag. Wenn die Ermittlung der Ziffer nach dem Ergebnisse vielleicht Schwierigkeiten mache, so könne doch die Ausscheidung der betreffenden Posten aus dem Präliminare keine Anstände gebenj .

Der Finanzminister bemerkt, jeder Präliminar- sei mehr oder minder nur ein Ohngefähransatz. Wenn es sich z. B. handle um die Kosten der politischen Verwaltung, die an das Land übergehen solle, so genüge es nicht, die Summen für Gehalte, Pauschalien u. dgl. sicherzustellen. Es gebe noch eine Menge andere Auslagen, welche zum Teile in andere Länder übergreifen, in dem betreffenden Lande gar nicht in die reelle Gebarung kommen und nur rechnungsmäßig durchgeführt werden. || || Das lasse sich nicht ermitteln. Ebenso schwierig sei es bei dem Zentrale. Was entfalle von dem Ministerium des Inneren auf Böhmen?

Der Vorsitzende des Ministerrates bemerkt, das komme gar nicht in Frage, da die oberste Verwaltung hier bleibe.

Der Finanzminister meint, dass das Ministerium des Inneren denn doch gewiss nicht in seinem jetzigen Bestande beibehalten werden könnte.

Se. Majestät geruhen anzudeuten, dass sich bezüglich des Aufwandes für das Zentrale insoferne nichts ändern würde, als von den Ministerien kein Wirkungskreis an die Länder übergeht. Die oberste Verwaltung bleibe hier, daher ihr Aufwand auch fernerhin dem Reichsbudget zufiele.

Der Vorsitzende des Ministerrates führt in näherer Erörterung und unter Hinweisung auf Vorgänge bei Bauten aus, dass die || || anderen zu gewährenden Beträge dort voraussichtlich eine bessere nützlichere Verwendung finden würden. Es würde vielleicht auch mit den Geldern sparsamer gebart werden. Von diesem Standpunkte würde sich das System der Quoten an die Länder für die Finanzen selbst als vorteilhaft herausstellen.

Der Finanzminister bemerkt, dass die allgemeinen und motivierten Klagen über den Verfall der Landesstraßen eben nicht zu Gunsten einer noch weiteren Ausdehnung der autonomen Verwaltung sprechen dürften.

Se. Majestät geruhen anzudeuten, der Grund dieser Übelstände sei eben in der falschen Autonomie gelegen, in der nicht nur nicht fördernden, sondern störenden und hemmenden Nebenstellung der Staats- und autonomen Organe. Wenn aber, was beabsichtigt werde, das Ganze ein Guss werden würde, dürften sich weitaus günstigere Re|| || sultate der Autonomie zeigen.

Der Minister für Landesverteidigung meint, die Hinausgabe der Quoten könnte wohl vielleicht jetzt ihre großen Schwierigkeiten haben, für unmöglich halte er aber die Durchführung dieses Systemes nicht.

Der Finanzminister meint, wenn es zur Ausführung käme, würde der Staatskredit geradezu aufgehoben und eine finanzielle Katastrophe nahe gerückt.

Der Handelsminister würde für seine Person von dem von den Böhmen proponierten Quotensysteme nicht nur keine Gefahren besorgen, sondern, insoferne das Reichsdefizit dann zu einem Länderdefizit würde, von demselben sogar Vorteile für die Finanzlage des Reiches erwarten. Er unterlasse aber, das näher auszuführen, angesichts des allseitigen Widerstrebens gegen dieses System. Nur darauf glaube er hinweisen zu sollen, dass im Deutschen Reiche namentlich in Bezug auf die Steuerverwaltung weit we|| || niger Einheit als notwendig er[] wurde, als in dem böhmischen Operate angesprochen werde.

Nach einer hieran geknüpften Diskussion zwischen dem Handelsminister und dem Finanzminister über die diesfälligen Einrichtungen in Deutschland geruhen Se. Majestät anzudeuten, dass sonach die zu besprechen gewesenen Punkte so ziemlich erschöpft seien. Se. Majestät können nur dringend wünschen, dass den Herren aus Böhmen der durch die Situation gegebene Standpunkt sehr eindringlich klar gemacht, dass von sämtlichen Ministern gleichmäßig in diesem Sinne gewirkt und den Böhmen jede Hoffnung benommen werde, mehr zu erreichen. Es lasse sich erwarten, dass, wenn sie diese Überzeugung gewinnen, dies von dem erwünschten Einflusse auf ihre weiteren Schritte sein werde.

Se. Majestät geruhen hiernach die Sitzung zu schließen17.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 11. November 1871. Franz Joseph.