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Nr. 237 Ministerrat, Wien, 27. Juni 1869 - (PDF)

RS. und bA.; P. Hueber; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Taaffe 27. 6.), Plener 3. 7., Hasner 5. 7., Potocki 4. 7., Herbst (BdE. fehlt), Brestel 5. 7.; abw. Giskra, Berger.

KZ. 1931 – MRZ. 76

|| || Protokoll des zu Wien am 27. Juni 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Abgehen von dem Antrage wegen Verlegung eines Infanterieregimentes nach Krain - (PDF)

I. ℹ️ Se. k. u. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, dass infolge Ministerratsbeschlusses der Kriegsminister [] au. Vortrag wegen Verlegung eines Infanterieregimentes von Kärnten || || nach Krain erstattet habe, vor dessen Resolvierung Se. Majestät Allerhöchstsich bestimmt finden, diese Sache nochmals im Ministerrate zur Sprache zu bringen, weil Se. Majestät von der Notwendigkeit einer Truppenverstärkung in Krain durchaus nicht überzeugt sind, zumal dort seit längerer Zeit keine Ereignisse sich ergeben haben, welche die Notwendigkeit dieser Maßregel bedingten, und weil, wenn sich in der Folge eine solche Truppenverstärkung als dringend notwendig herausstellen sollte, der Truppenzuzug aus Görz und Kärnten mittelst Eisenbahn binnen 24 Stunden bewirkt werden könnte1.

Da auch der FML. Baron John und der dortige Truppenkommandant diese Maßregel nicht für notwendig befinden2, erscheine es umso mehr wünschenswert, wenn von derselben abgesehen werden könnte, da dieselbe vom militärischen Standpunkte immerhin von mancherlei Unzukömmlichkeiten begleitet wäre und insbesondere eine Unterbrechung der regelmäßigen Arbeit und des Unterrichtes in den betreffenden Regimentern zur Folge hätte, die wegen der kurzen Präsenzzeit || || der Mannschaft nach Möglichkeit zu vermeiden getrachtet werden müsse.

Der Ministerpräsident bemerkte, dass die Truppenverstärkung in Krain zunächst doch nur unter dem Drucke der dort vorgekommenen bedauerlichen Vorfälle und zur Beschwichtigung der Angst der städtischen Bevölkerung in Laibach von dem Landespräsidenten beantragt worden sei und dass, da eine neuerliche Ruhestörung dort seither nicht mehr vorgekommen ist, unter der Voraussetzung, dass die herangezogenen zwei Kavallerieeskadronen, welche zur Verhütung von unerlaubten meetings jedenfalls ausreichen dürften, in Krain stationiert belassen würden, von der Verlegung eines Infanterieregimentes nach Krain dermal wohl Umgang genommen werden könnte, zumal ja, wie Se. Majestät Ag. anzudeuten geruhten, für den Fall, als Symptome, die auf Absicht von Unruhen deuten, wahrnehmbar würden, die erforderliche militärische Macht schnell herbeigezogen werden kann.

|| || Der Unterrichtsminister hielt es doch für angezeigt, dass der Landespräsident in Krain früher gefragt werde, ob er bei den geänderten Verhältnissen und mit Rücksicht auf die mit der fraglichen Maßregel in militärischer Beziehung verbundenen und ihm anzudeutenden Schwierigkeiten sich nicht selbst veranlasst sehe, von seinem erwähnten Antrage abzustehen. Wenn Se. Majestät dies genehm halten sollten, würde er im Namen des Ministers des Innern sogleich einen geeigneten Erlass an den Landespräsidenten ergehen lassen.

Se. Majestät geruhten hierauf den Unterrichtsminister hiezu zu ermächtigen3.

II. Antrag auf Wiedererrichtung von zwei Bezirksgerichten in Krain - (PDF)

II. ℹ️ Se. k. u. k. apost. Majestät geruhten den vom Justizminister mit au. Vortrage gestellten Antrag wegen Wiedererrichtung von zwei Bezirksgerichten in Krain der Beratung im Ministerrates || || zu unterziehen4, weil Se. Majestät, ungeachtet der Antrag von dem Landtage ausgegangen ist5, von der dringenden Notwendigkeit dieser Verfügung nicht überzeugt sind, zumal dieser Antrag Ähnlichkeit mit jenem für die Wiedererrichtung von Bezirksgerichten in Salzburg habe, wovon der Landesgerichtspräsident Weihs proprio motu gegenüber Sr. Majestät mit der Versicherung abgeraten habe, dass diese Bezirksgerichte fast gar keine Beschäftigung hätten.

Der Justizminister erlaubte sich zu erwidern, dass gerade dieser Ausspruch das Landesgerichtspräsidenten und Landeshauptmannes Weihs, von welchem der Landesausschuss aus dessen ämtlichen Berichte zur Kenntnis gelangte, die Stellung des Weihs im Landesausschusse schwierig gemacht habe. In Krain sei das Verhältnis ein ganz anderes als in Salzburg, in welch letzterem Lande die Notwendigkeit der Wiedererrichtung von einigen Bezirksgerichten durch die geografischen Ver|| || hältnisse motiviert wird, was in Krain, wo es sich nicht um kleine Gerichte handelt, nicht der Fall ist. Nicht die Überzeugung von Unnotwendigkeit sei es gewesen, warum bei der Organisierung der Bezirksgerichte in Krain die Aufstellung jener Bezirksgerichte, deren Wiedererrichtung jetzt in Antrag steht, nicht stattgefunden hat, es sind vielmehr nur aus finanziellen Gründen, weil sonst die zwei Fünftel der früheren Dotation der gemischten Bezirksämter nicht zugereicht hätten, die fraglichen zwei Bezirksgerichte aufgelassen worden, und zwar gegen den Antrag der Behörden. Die üblen Folgen haben sich aber bereits gezeigt, es haben die Geschäfte in den dortigen Bezirken bedeutend abgenommen, weil die Möglichkeit, Recht zu suchen, entfallen ist. Nun haben sich mit Einstimmigkeit sowohl die Gerichte als auch der Landeschef für die Errichtung dieser zwei Bezirksgerichte ausgesprochen, die auch keinen Anlass zu Exemplifikationen geben || || könnte, weil die fraglichen Bezirke keineswegs zu den kleineren gehören. Es könnte daher auch bezüglich Salzburgs keine Beispielsfolgerung abgeleitet werden, obwohl es auch kaum möglich sein dürfte, die Wünsche Salzburgs, insbesondere bezüglich einiger Bezirke im Hochgebirge, ganz zurückzuweisen. Die Schwierigkeit ergebe sich insbesondere wegen der Steuerämter, die zugleich als Gerichtsdepositenämter zu fungieren haben und deren Revirements in letzterer Beziehung jenes der Steuerperzeption oft um das doppelte, ja dreifache übersteigt. Im Ganzen sei auch die Zahl der unvermeidlich wieder zu errichtenden Bezirksgerichte verschwindend klein, und es werden diese Kosten mit Ausnahme von Salzburg durch den reichlicheren Einfluss von Gebühren gewiss vollkommen gedeckt werden. Speziell sei Krain in einer ungünstigeren Lage, weil, wenn dort nicht mit der Organisierung der Anfang || || gemacht worden wäre, die betreffenden Bezirksgerichte nicht aufgehoben worden sein würden. In Anbetracht dieser Umstände und da die Bevölkerung hierauf großes Gewicht legt und auch politische Rücksichten geltend gemacht werden und da endlich für die Errichtung neuer Bezirksgerichte eine Dotation von 28.000 fr. im Budget eingestellt ist, die fast zur Gänze noch vorhanden ist, und da er versichern könne, dass andere derartige Anträge als von denen Se. Majestät bereits in Kenntnis sind, nicht nachkommen werden, möchte er Se. Majestät au. bitten, seinen diesfälligen au. Antrag Ag. zu genehmigen.

Der Ministerpräsident bemerkte, dass er, so sehr er im Prinzipe für die Verminderung der Bezirksgerichte eingenommen sei, doch, wo solche Gründe sprechen, den Antrag des Justizministers nur unterstützen könne.

Bei der von Sr. Majestät hierauf gestellten Umfrage fand keines der || || anwesenden Konferenzmitglieder gegen den Antrag des Justizministers etwas zu erinnern6.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Garatshausena, 8. Juli 1869. Franz Joseph.