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Nr. 221 Ministerrat, Wien, 3. Mai 1869 - (PDF)

RS. und bA.; P. Hueber; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 3. 5.) Plener 9. 5., Hasner 11. 5., Potocki 10. 5., Giskra 11. 5., Herbst, Brestel, Berger 12. 5.

KZ. 1448 – MRZ. 60

|| || Protokoll des zu Wien am 3. Mai 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Erledigung der Vorstellung des Prager Stadtrates gegen den Ausnahmszustand - (PDF)

[I.] ℹ️ [] Motion des Ministers des [] beschloss die Konferenz, dass die [] erledigte Vorstellung des Prager Stadtrates gegen den Ausnahmszustand [] an den Leiter der böhmischen [Statthalterei] mit der Aufforderung zurück|| || zuleiten sei, die Beilagen dieser Eingabe mit Hinweisung auf die erfolgte Aufhebung des Ausnahmszustandes an den Bürgermeister in Prag zurückzustellen1.

II. Antrag auf Ag. Verleihung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse an den Wiener Advokaten Dr. Sonnleithner - (PDF)

II. ℹ️ Über Antrag des Justizministers beschloss der Ministerrat einhellig, dass für den hiesigen Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Sonnleithner aus Anlass seines 50-jährigen Jubiläums im Doktorate Allerhöchstenorts auf Ag. Verleihung des Ordens der eisernen Krone [III.] Klasse anzutragen sei2.

III. Ablehnung des Gesuches des Nonnenklosters in Przemyśl um Bewilligung zu Sammlungen im ganzen Reiche - (PDF)

III. ℹ️ Der Minister des Innern gab sein Vorhaben kund, das Gesuch des Benediktiner Nonnenklosters in Przemyśl um Bewilligung zu Sammlungen im Umfange der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder in gleicher Weise wie dies bezüglich ähnlicher Gesuche der Felizianerinnena [] für die Emigrantenschule3 in [] erledigen || || zu wollen.

Die Konferenz war hiemit einverstanden4.

IV. Antrag auf Bestätigung der Wahl des Dr. Angeli zum Podestà in Triest - (PDF)

[IV.] ℹ️ Der Minister des Innern beabsichtigt, den Antrag des Statthaltereileiters in Triest, die Wahl des Dr. Angeli zum Podestà in Triest Sr. Majestät [zur] Bestätigung zu empfehlen.

Die Konferenz war hiemit einverstanden5.

V. Wegen Bedeckung der ersten Jahrestangente für den Bau der Donaubrücke in Linz - (PDF)

[V.] ℹ️ Der Minister des Innern bemerkte, [] bezüglich des dringend notwendigen Baues der Donaubrücke in Linz6, deren [] beiläufig 900.000 fr. beträgt, um die formelle Frage [] eine Gesetzvorlage im [] eingebracht, oder ob, was [] den korrekten Weg erkenne, [] Gelegenheit als Budgetsache be[] und durch Einstellung eines Jahres[] in den Staatsvoranschlag implicite [] Zustimmung zu diesem [] eingeholt werden soll.

|| || Im heurigen Jahre wird voraussichtlich nur ein geringer Teil des Gesamtaufwandes zur Verwendung gelangen, es muss jedoch der Bauvertrag mit den Bauunternehmern abgeschlossen werden, und insoferne sei es wünschenswert, dass eine Ingerenznahme des Reichsrates vorangehe, wenngleich er bei dem neuerdings sehr gefährdeten Zustande der Donaubrücke in Linz ohne Scheu die Einleitung des Baues einer neuen Brücke, und zwar einer Steinbrücke, auf seine Verantwortung nehmen würde. Übrigens sei auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass nicht die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, welche einen Beitrag zu diesem Brückenbau zugesichert hat, zur Zurückziehung dieser Zusicherung dadurch bestimmt werde, dass der Reichsrat den ganzen hiefür notwendigen Aufwand von 900.000 fr. aus Staatsmitteln bewilligt.

Der Finanzminister meinte, dass der exakteste Vorgang jener wäre, für den Bau der Linzer Brücke einen Teilbetrag [] fr. als Nachtragskredit [] zu || || []en, welcher Kredit, insoweit er nicht heuer wirklich zur Verwendung gelangt, für das nächste Jahr übertragbar ist. In der Motivierung wäre die Notwendigkeit des Baues dieser Brücke hervorzuheben, der Gesamtkostenaufwand mit dem Beifügen anzugeben, dass hievon noch jener Betrag [] kommen wird, welchen die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft als Baubeitrag [], endlich zu bemerken, dass [] nur die Quote von 100.000 fr. [] genommen werde. Endlich müsste die Ah. Genehmigung [] Vorgange unverweilt [] Vortrage eingeholt werden.

Die Konferenz schloss sich dem Antrage des Finanzministers einhellig an7.

VI. Antrag auf Ah. Sanktion des vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes, womit die Folgen bestimmt werden, wenn ein Abgeordneter vom Landtage wegbleibt - (PDF)

[VI.] ℹ️ Der Minister des Innern beabsichtigt, einen vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf, womit die Folgen bestimmt werden sollen, wenn ein Abgeordneter aus dem Landtage wegbleibt, Sr. Majestät zur Ah. Sanktion zu unterbreiten8.

|| || Die Konferenz war hiemit einverstanden9.

VII. Gesetzentwurf, wodurch für die Korrespondenzen in Angelegenheit der Aufhebung und Ablösung des Propinationsrechtes die Portobefreiung zugestanden wird - (PDF)

VII. ℹ️ Der Handelsminister beabsichtigt, aus Anlass der Ah. genehmigten Landesgesetze über die Aufhebung und Ablösung des Propinationsrechtes10 einen Gesetzentwurf im Reichsrate einzubringen, wodurch die im Art. II, Absatz 15, des Gesetzes vom 2. Oktober 1865 über die gebührenfreie Benützung der Postanstalt den Korrespondenzen in Angelegenheiten der Lehenallodialisierung, der Grundlastenablösung und Regulierung zugestandene Portobefreiung11 auch auf die Korrespondenzen in Angelegenheit der Aufhebung und Ablösung des Propinationsrechtes ausgedehnt wird.

Die Konferenz erklärte sich hiemit einverstanden12.

VIII. Anstände bei Bildung der Jahreslisten der Geschwornen in Prag - (PDF)

VIII. ℹ️ Der Justizminister erinnerte, dass nach § 9 des Gesetzes über die Bildung der Geschwornenlisten für die || || Pressgerichte vom 9. März l. J. die Reduktion der Urliste auf die Jahresliste von einer Kommission von wenigstens sechs und höchstens zwölf Mitgliedern der Gemeindevertretung der Stadt, wo das Pressgericht seinen Sitz hat, unter dem Vorsitze des Bezirksvorstehers, in Städten mit eigenen Gemeindestatuten aber unter dem Vorsitze des Bürgermeisters in der Art [], dass von dieser Kommission [] Personen gewählt werden, [] ihrer Verständigkeit, Ehrenhaftigkeit, rechtlichen Gesinnung und [] Fähigkeit für das Amt eines Geschwornen vorzüglich geeignet erscheinen13.

[] anderen Staaten die Jahresliste der Geschwornen von einem Organe der Regierung, von dem Präfekten, in Deutschland aber von den Appellationsgerichtspräsidenten gebildet wird, ist in Österreich durch das Gesetz der jedenfalls [] Vorgang eingeführt, dass [] der Jahresliste einer Kommission []vertretung, für welche die || || eine Hälfte dieser Mitglieder der Präsident des Gerichtshofes erster Instanz, die andere Hälfte aber der Bürgermeister zu bestimmen hat, überlassen wurde. In Prag hat nun der Bürgermeister Klaudy, wie wohl vorauszusetzen war, sechs tschechische Mitglieder der Gemeindevertretung, der Landesgerichtspräsident aber sechs deutsche für die Kommission bestimmt. Die deutschen Mitglieder der Kommission wollten nun, da es sich im Sinne und auch nach dem Wortlaute des Gesetzes in späteren Paragrafen nicht um eine eigentliche Wahl, sondern um eine Auswahl unter den in der Urliste aufgenommenen Geschwornen handelt, eine Besprechung über die mehr oder minder vorzügliche Eignung dieser Personen für das Amt eines Geschworenen vorausgehen lassen und sohin eine Vereinbarung mit den der tschechischen Nationalität angehörigen Kommissionsmitgliedern erzielen. Die tschechischen Mitglieder haben jedoch diese Proposition nicht akzeptiert und auf der Wahl durch Stimmen bestanden. || || Die Folge dieser Wahl sei gewesen, dass von den für Prag entfallenden 384 Geschwornen nur 21 durch Majorität gewählt wurden, während die übrigen 363 Geschwornen nur je sechs Stimmen erhielten. Bürgermeister Klaudy habe nun [] Statthaltereileiter in Prag [], ob ihm als Vorsitzenden [] das Diremtionsrecht []. [] des hierüber von dem FML. Baron Koller erstatteten Berichtes sei []selben von den mit der Durchführung [] Gesetzes beauftragten Ministern des Innern und der Justiz zur weiteren []gung des Bürgermeisters bedeutet worden, dass es sich im Sinne des Gesetzes nicht um eine Wahl, sondern um eine Auswahl handle und dass [] Fall, wenn in der Kommission [] Vereinbarung erzielt werden [], das natürliche und vom Gesetze [] beschlossene Auskunftsmittel [] wäre. Ein Diremtionsrecht || || habe der Bürgermeister ebenso wenig als anderwärts der Bezirksvorsteher, da sie nach dem Gesetze nicht Mitglieder der Kommission, sondern nur mit dem Vorsitze in derselben betraut sind.

Morgen wird die Kommission nun neuerdings zusammentreten, es wird aber, wie Dr. Smeykal, der gleichfalls Kommissionsmitglied ist, privative schrieb, tschechischerseits zu einer Auswahl oder zur Auslosung sich nicht herbeigelassen werden, weil die Tschechen nunmehr eine neue Taktik befolgen wollen. Sie kalkulieren nämlich so: Vom 5. Mai l. J. angefangen, an welchem Tage das Gesetz über die Schwurgerichte in Presssachen in Wirksamkeit tritt, können die gewöhnlichen Gerichte über die durch den Inhalt einer Druckschrift verübten Verbrechen und Vergehen nicht mehr entscheiden, wenn keine Geschwornen gewählt werden, kommt aber kein Geschwornengericht zustande, es wird daher für die fraglichen Delikte dann gar kein Gericht geben. Dieser Kalkül habe wohl insofern eine Lücke, weil sie auf die dem obersten Gerichts|| || hofe zustehende Befugnis der Delegation der Verhandlung an ein anderes Schwurgericht dabei vergessen haben. Obgleich nun, solange über das Ergebnis der fraglichen Kommission ein ämtlicher Bericht nicht vorliegt, ein Anlass zu einer Verfügung nicht vorhanden ist, habe er sich erlaubt, den Ministerrat von diesem [] Manöver in Kenntnis setzen [], [] dieser neue Fall ganz [] klarzulegen, dass an einen Vergleich mit diesen Leuten in staatrechtlichen Fragen wohl nicht zu denken ist, [] aus Parteirücksichten sich sogar []tlichen Institutionen nicht be[] wollen.

Der Ackerbauminister bemerkt, dass keine Regierung der Welt zugeben könnte, dass aus Parteigehässigkeit für gewisse Delikte gar kein Gericht bestehe. Wenn [] durch die Parteimanövers der tschechischen Mitglieder der Kommission für [] die Jahresliste der Geschwornen nicht zustande käme, werde man sich nicht scheuen brauchen, das Schwur|| || gericht in Leitmeritz als das nächstgelegene für die Prager Pressdelikte delegieren zu lassen.

Diese Ansicht wurde von der Konferenz einhellig geteilt, der Ministerpräsident erachtete jedoch, ein Gewicht darauf legen zu sollen, dass die Kommissionsmitglieder im voraus auf das Delegationsbefugnis des Obersten Gerichtshofes für den bezeichneten Fall aufmerksam gemacht werden, damit die Tschechen nicht hinterher der Regierung den Vorwurf machen können, die Regierung habe die Sache so angestellt, damit sie für die Prager Pressvergehen ein anderes Schwurgericht delegieren lassen könne. Die Konferenz erkannte diese Vorsicht für zweckmäßig, worauf sich der Justizminister bereit erklärte, privative in einem heute noch abzusendenden Expressbriefe an Dr. Smeykal den letzteren aufzufordern, die Kommission auf das Delegationsbefugnis des Obersten Gerichtshofes aufmerksam zu machen und sie dadurch vielleicht zu einer Vereinbarung in der || || fraglichen Angelegenheit zu vermögen14.

IX. Vorschlag für die Posten des Präsidenten und Vizepräsidenten des Reichsgerichtes - (PDF)

IX. ℹ️ Der Justizminister setzte die Konferenz in Kenntnis, dass sein au. Vortrag mit dem Vorschlage für die [] Ernennung des Freiherrn v. Pratobevera zum Präsidenten des Reichsgerichtes mit der Ah. Resolution an ihn gelangt sei, anstatt des Freiherrn v. Pratobevera eine andere geeignete Persönlichkeit hiefür in Vorschlag zu bringen15.

Bezüglich des gleichzeitig in Vorschlag gebracht gewesenen Freiherrn v. Szymonowicz für die Vizepräsidentenstelle des Reichsgerichts enthalte die Ah. Entschließung nichts, es könne daher in Verbindung mit dem Ergebnisse der Beratung dieses Gegenstandes unter dem Ah. Vorsitze wohl angenommen werden, dass Se. Majestät den diesfälligen [] Ag. approbieren werden. Er könne nur bei seiner frühern [] verharren, dass für den Posten des || || Präsidenten des Reichsgerichtes Sr. Majestät keine geeignetere Persönlichkeit vorgehalten werden könnte als der Baron Krauß. Derselbe habe seit dem Jahre 1856 [sic !], in welchem er als Justizminister abtrat und zum ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofes ernannt wurde16, in keiner Richtung eine politische Tätigkeit ausgeübt, während dem Baron Lichtenfels, bei aller sonstiger ganz eminenter Eignung, doch das entgegenstünde, dass er Präsident des Staatsrates und ein entschiedener Gegner des Dualismus gewesen ist. Abgesehen davon aber würde Baron Lichtenfels wegen Kränklichkeit dieses Amt nicht übernehmen. Dem Baron Krauß stehe dagegen außer seinem hohen Alter nichts entgegen, bei der ihm noch in seltener Weise gebliebenen körperlichen Rührigkeit und lebhaften Geistesfrische werde er aber auf diesem Posten noch gute Dienste leisten können, und wenn ihm sein hohes Alter die Leitung der öffentlichen Verhandlungen || || erschweren sollte, könne er sich bei öffentlichen Verhandlungen durch den Vizepräsidenten Baron Szymonowicz vertreten lassen. Dass Baron Krauß in so hohem Alter stehe, habe zudem das Gute, dass er, wenn sich eine geeignete Persönlichkeit für [] diesen Posten in der Folge finden [] einem anderen Platz []. Gegenüber der Ah. Ernennung des Baron Krauß zum Präsidenten des Reichsgerichtes könne wohl niemand von einer Präterierung sprechen, [] die Wahl des Baron [], die der Finanzminister [] ins Auge gefasst habe, den Freiherrn v. Pratobevera empfindlich kränken müsste.

Bei der hierauf von dem Ministerpräsidenten vorgenommenen Abstimmung über den Antrag des Justizministers erklären sich mit Ausnahme des Finanzministers, der für Baron Doblhoff [], alle Konferenzmitglieder damit || || einverstanden, dass Baron Krauß als Präsident und Baron Szymonowicz als Vizepräsident des Reichsgerichtes Sr. Majestät au. in Vorschlag zu bringen seien17.

X. Majestätsgesuch der Ratsprotokollistenwaisen Aloisia und Carlotta Dalmatien Cesare in Triest um eine Gnadengabe - (PDF)

X. ℹ️ Der Justizminister referierte über das der Ah. Bezeichnung gewürdigte Majestätsgesuch der Ratsprotokollistenwaisen Aloisia und Carlotta Dal Cesare in Triest um eine Gnadengabe, dem Finanzminister gegenüber seine Geneigtheit ausgesprochen zu haben, bei den von den Behörden dargestellten rücksichtswürdigen Verhältnissen und nachgewiesener Vermögenslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit der Bittstellerinnen, für jede derselben auf die Ag. Bewilligung einer Gnadengabe jährlicher 40 fr. au. antragen zu wollen.

Der Finanzminister habe sich von seinem Standpunkte mit dem beabsichtigten Gnadenantrage nicht einverstanden erklärt, für den Fall aber, wenn in dem vorlie|| || gendem Falle Gründe politischer Natur zur Geltung gebracht werden, es seinem Ermessen überlassen, ob darin ausreichende Motive vorhanden seien, um darauf gestützt den beabsichtigten Gnadenantrag Allerhöchstenorts vertreten zu können. Wenn abgesehen von der Hilfsbedürftigkeit dieser Waisen die Äußerung des tirolisch-vorarlbergischen Oberlandesgerichtes, dass ein Ah. Gnaden[] zugunsten der Familie Dal Cesare gerade in Welschtirol der Regierung [] Sympathien zu erwerben geeignet wäre, immerhin beachtenswert [zu sein scheine], glaube er, dass auch politische Gründe vorhanden seien, aus welchen der angedeutete au. Antrag gerechtfertigt werden könnte.

Die Konferenz erklärte sich hierauf mit dem Gnadenantrage des Justizministers einverstanden18.

XI. Vorläufige Erledigung der Petitionen mehrerer Korporationen in Angelegenheit der Predilbahn - (PDF)

[XI.] ℹ️ Der Handelsminister bemerkte, || || dass Se. Majestät die Petitionen von so vielen Körperschaften in Triest wegen schleuniger Durchführung der Fortsetzung der Kronprinz-Rudolfs-Bahn über den Predil nach Triest dem Ministerpräsidenten mit Ah. Handschreiben vom 22. März l. J. mit dem Ah. Auftrage zuzufertigen geruhten, diese Angelegenheit unter Hinwegräumung allfälliger Hindernisse mit aller Energie zu fördern und die ehetunliche Verwirklichung des proponierten Predil-Eisenbahnbaues zu ermöglichen und über den Stand der Sache ungesäumt au. Vortrag zu erstatten19.

Um nun dem Drängen aller diesfälliger Interessenten nachzugeben und denselben eine Beruhigung zu gewähren, glaube er, dass nach einzuholender Ah. Ermächtigung unter gleichzeitiger Darlegung über den Stand der Sache in dem betreffenden au. Vortrage des Ministerpräsidenten ein Lebenszeichen in Angelegenheit der Predil-Bahn dadurch zu geben wäre, wenn die Gesuche || || des Triester Stadtrates, der dortigen Handelskammer und des Görzer Landesausschusses in der Art vorläufig erledigt würden, dass gesagt werde: Die Regierung erkennt die Herstellung der Verbindung der in Villach zusammentreffenden Linien auf österreichischem Gebiete mit dem Meere angesichts der bevorstehenden Eröffnung des Suezkanales als eine dringende und behält sich vor, nach genauer Erwägung der Frage, welche Art der staatlichen Begünstigungen, ob der Bau auf Staatskosten, die staatliche Garantie oder die Beteiligung des Staatsschatzes an der Kapitalsbeschaffung, dem Zwecke des gesicherten Zustandekommens der Verbindung und den finanziellen Interessen am meisten zusagend sei, zur Einbringung einer diesfälligen Vorlage in der nächsten Session des Reichsrates die erforderlichen Schritte zu über[].

Die Konferenz war mit diesem Antrage [] einverstanden, nur glaubten || || der Minister des Innern und der Finanzminister, dass statt des Wortes „dringende“ das Wort „notwendige“ zu setzen sei. Die übrigen Konferenzmitglieder stimmten jedoch für die Beibehaltung des Wortes „dringende“, weil, wenn die Regierung eine Maßregel für notwendig erkennt, sie auch ein Motiv hat, die erforderliche Gesetzvorlage ehetunlichst einzubringen, was nach Lage der Verhältnisse ohnedem erst für die nächste Session des Reichsrates zugesichert wird20.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 26. Mai 1869. Franz Joseph.