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Nr. 219 Ministerrat, Wien, 28. April 1869 - (PDF)

RS. und bA.; P. Artus; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 28. 4.), Plener 9.5., Hasner 11. 5., Potocki 10. 5., Giskra 11. 5., Herbst, Brestel, Berger 12. 5.

KZ. 1444 – MRZ. 58

|| || Protokoll des zu Wien am 28. April 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn k. k. Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Petition der niederen Beamten der Staatsbehörden in Lemberg um die Bewilligung von Quartiergeldern - (PDF)

I. ℹ️ Der Minister des Innern be[] eine vom Abgeordnetenhause dem Gesamtministerium zur Würdigung und Amtshandlung abgetretene im Wege des Ministerpräsidenten zugekommenen Petition des || || niederen Beamten- und Dienerpersonales der Staatsbehörden in Lemberg um Bewilligung von Quartiergeldern1. Nachdem Quartiergelder nur für Wien und Triest bestehen, würde eine ausnahmsweise Gewährung des Ansuchens der Beamten in Lemberg eine Reihe ähnlicher Ansprüche nach sich ziehen. Übrigens liegen besondere Motive für eine Ausnahme zugunsten der Lemberger Beamten nicht vor. Der Minister des Innern spricht sich daher, soweit es die Beamten seines Ressorts betrifft, für die Zurückweisung der Petition aus.

Auch alle übrigen Minister vereinigen sich in dem Beschlusse, dass der Petition keine Folge zu geben [sei]2.

II. Nichtbewilligung einer mehr als 100%igen Gemeindeumlage in Zwickau - (PDF)

II. ℹ️ Der Minister des Innern bringt wegen einer zwischen ihm und dem Finanzminister obwaltenden Meinungsverschiedenheit die Frage zur Sprache, ob die für die Stadt Zwickau in Böhmen beschlossene Kommunalumlage mit 179 % der ordentlichen Verzehrungssteuer auf Wein, Branntwein, Spiritus und Likör zu genehmigen wäre oder nicht.

|| || Der Finanzminister erklärt sich mit Rücksicht auf die enorme Höhe dieses Zuschlages, welcher auf den Weinsteuerertrag jedenfalls nachteilig einwirken würde, gegen die Genehmigung. Bei Zuschlägen auf die Verzehrungssteuer sei es geboten, etwas []er vorzugehen, bei [] auf die direkten Steuern [] seitens des Finanzministeriums dies nie Anstände []. Der Minister des Innern bemerkt, dass es sich hier zwar nicht um einen Zuschlag zur Verzehrungssteuer handle, da Zwickau [] geschlossenen Orten [] um eine Abgabe [] Verbrauche innerhalb der Stadt. Er erkenne übrigens nicht die Wirkung einer Umlage in solcher Höhe auf die Stammsteuer der Be[]nden und gedenke sonach auf []ung der Umlage für Zwickau []en übermäßigen Höhe derselben Allerhöchstenorts anzutragen.

Der Ministerrat erklärt sich [] einverstanden3.

III. Beantwortung der Interpellation im Abgeordnetenhause in Angelegenheit der Gendarmerie - (PDF)

|| || III. ℹ️ Der Ministerpräsident teilt der Konferenz den Entwurf der Beantwortung der Interpellation mit, welche im Abgeordnetenhause am 6. April l. J. in Angelegenheiten der Gendarmerie an ihn gerichtet wurde4.

Er glaubte, mit der Beantwortung bis jetzt warten zu sollen, da, wenn er kurz vor oder kurz nach seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten das Wort ergriffen hätte, für den ersten Augenblick im Hause die Meinung hätte entstehen können, dass er eine programmatische Rede halten wolle, was namentlich wegen des Effektes der natürlichen Enttäuschung zu vermeiden ihm angemessen geschienen habe. Der Entwurf der Interpellationsbeantwortung verbreitet sich in einer längern, durch die umfassendere Fragestellung bedingten Auseinandersetzung über die in Ansicht auf die Gendarmerie zum Ausdrucke gebrachten Wünsche und über das, was zur Erfüllung derselben von Seite der Regierung nach Maßgabe der Umstände entweder bereits geschehen sei oder noch geschehen werde. Es wird gesagt, dass:

|| || 1. in Hinsicht auf die Ergänzung der Gendarmerie durch intelligente Leute im Einvernehmen mit dem Reichskriegsministerium das innerhalb des noch bestehenden Systems Möglichste geschehen []erne bei der Zuweisung []gente für die Gendarmerie möglichst auf die intellektuelle Befähigung der Zuzuweisenden Rücksicht genommen werde, [] jedenfalls der betreffenden [] notwendig sein und [] zum Gendarmerie[] der wirklichen Einstellung als Gendarmen durch [] monatliche Probezeit dar[].

2. die Inspektionsreisen der [] das zulässig geringste [] tatsächlich reduziert worden seien, wornach vorläufig im ersten Semester dieses Jahres angeordnet wurde, dass der Landesgendarmeriekommandant nur die Hälfte der Flügel- [und] Zugsstationen seines Kommandos, der Flügelkommandant die Hälfte der Posten seines Flügels und der Zugskommandant die [] stehenden Posten nur einmal zu inspizieren habe.

3. dass die Ergänzung der Gendarmerie || || durch eigene gemischte Assentierungskommissionen im Bestande des gegenwärtigen Systems, wornach die Gendarmerie einen Teil der k. k. Armee bildet, dermal zwar nicht zur Gänze ausführbar sei, dass aber schon jetzt dahin gewirkt werde, dass sich Freiwillige zur Gendarmerie aus der Reserve möglichst zahlreich melden.

4. dass dem Wunsche, es möge die Dislokation der Gendarmerie sowie die Übersetzung oder strafweise Entlassung der Gendarmen im jedesmaligen Einverständnisse mit den politischen Behörden im wesentlichen schon jetzt ebenso entsprochen sei, wie

5. dem Wunsche, dass die Gendarmen den dienstlichen Aufträgen der vorgesetzten politischen Behörden unbedingt Folge zu leisten verpflichtet werden, dass

6. auf den Wunsch wegen Erfolgung und Verrechnung der Gebühren der Gendarmerie bei den Landes- und Steuerkassen nicht eingegangen werden könne, nachdem zufolge der gepflogenen Erhebungen hiedurch die bezielte Geschäftsvereinfachung und Ersparnis keineswegs erreicht werde [] || || und dass

7. sich auch der Wunsch wegen Herabsetzung der Fahrtpreise auf []bahnen für im Dienste reisende Gendarmen unter die jetzigen Mindesttarife weder bei den bestehenden noch bei erst zu konzessionierenden Eisenbahnen realisieren [] eingehende Verhandlungen mit dem Handelsministerium beziehungsweise mit den Bahnunternehmungen herausgestellt habe.

[] auf die allgemeine [] Reorganisation [] werde gesagt, dass [] hiezu bereits vorliegenden [] den Länderstellen zur [] übermittelt worden sind [] alles werde ange[]den, um sobald als nur möglich mit einer Regierungsvorlage vor das Haus zu kommen. Endlich werde auf die Umstaltung der Gendarmerieinspektion [] im Zwecke des möglichsten Anschlusses an die politische Organisierung erfolgte Kreierung von Wachtmeisterposten am Sitze der Bezirkshauptmannschaften und auf die in einigen Ländern erfolgte Vermehrung des Gendarmeriemannschaftsstandes hingewiesen, was alles in der Linie dessen liege, was von [Seite] des Hauses bei wiederholten || || Anlässen als Ziel des bei der Reorganisierung des Institutes Anzustrebenden bezeichnet worden sei.

Der Ministerrat findet über den Entwurf der Interpellationsbeantwortung nichts zu bemerken5.

IV. Maßregeln wegen Evidenzhaltung und Invigilierung des Pferdeexportes aus Anlass größerer Pferdeankäufe für französische und preußische Rechnung - (PDF)

IV. ℹ️ Der Ministerpräsident teilt der Konferenz eine an ihn gerichtete Note des Reichskanzlers mit, betreffend die Wahrnehmungen über in neuerer Zeit massenhaft vorgekommene Pferdeankäufe für Rechnung Preußens und Frankreichs6.

Der Reichskanzler wünschte den Ministerrat hievon in Kenntnis gesetzt zu wissen, zunächst deswegen, damit eine sorgfältige Invigilierung des Pferdeexportes an den Grenzstationen Platz greife, von deren Ergebnis er namentlich für den Fall unterrichtet zu werden ersuchte, als dieser bedeutende Export fortdauern oder gar noch größere Dimensionen annehmen sollte. Der Ministerpräsident bemerkt, dass aus dieser Mitteilung sich wohl allerdings die Notwendigkeit einer Überwachung des Pferdeexportes zu ergeben [] dieser Hinsicht []nen Augenblicke gen[] sein. || || Zu der Maßregel eines Pferdeausfuhrverbotes aber scheine auch jetzt keine genügende Veranlassung vorzuliegen, zumal nach den ihm zugekommenen Notizen die Pferdeausfuhr in allerletzter Zeit mehr ab- als zugenommen habe.

Der Ackerbauminister weiß aufgrund zuverlässiger Notizen, dass die Ursache der größeren Pferdeankäufe der französischen Mi[] in dem günstigen [] gelegen sei, welches ein [] hier gemachter be[] Kauf von Offizierspferden [] französische Armee hatte. [] Pferde hätten sich nämlich []ten der französischen Armee so vortrefflich bewährt, dass eine eigene Militärkommission hieher gesendet wurde, []00 Offizierspferde anzukaufen, dieselben wurden sehr teuer, []0–1300 frs. bezahlt. Es liege darin nationalökonomisch jedenfalls ein Vorteil, denn es sei anzunehmen, dass in Hinkunft die französische Regierung fortan Pferdeankäufe hier effektuieren werde. Eine bedenkliche Seite scheine [] unter diesen Verhältnissen diese Tatsache nicht zu haben.

|| || Der Handelsminister erwähnte, er selbst habe den Reichskanzler darauf aufmerksam gemacht, dass nach ihm zugekommenen Notizen Pferde für Preußen hier um jeden Preis gekauft würden, wie auch darauf, dass große Getreidesendungen, und zwar von kleinen Stationen aus (wahrscheinlich um weniger Aufmerksamkeit zu erregen), für Rechnung eines gewissen Hirsch nach Köln gehen. Gleichwohl glaube auch er, dass zu einem Ausfuhrverbot keine Veranlassung vorliege, was in jedem Falle eine ganz verkehrte Maßregel wäre.

Der Ackerbauminister macht aufmerksam, dass ein möglichst genaues Verzeichnis der über die Grenzen austretenden Pferde unter allen Umständen erwünscht wäre. Der Finanzminister erklärt sich bereit, eine diesfällige Weisung an die Zollämter zu erlassen.

Der Ministerrat einigte sich sonach in dem Beschlusse, dass dem Reichskanzler mitzuteilen wäre, || || wie der Ministerrat in den ihm bekannt gewordenen Tatsachen keine zureichenden Motive gefunden habe, die Maßregel eines Pferdeausfuhrverbotes als notwendig oder [] zu erkennen. Gleichwohl werde die Bewegung des Pferdeexportes fortan im Auge [] und werden wegen Invigilierung und Evidenzhaltung desselben die entsprechenden Weisungen an die Ämter erlassen werden. Der Ministerrat werde nicht er[], auf diesem Wege zu [] gelangenden Daten [] Reichskanzler mitzuteilen. [] jedenfalls sehr interessanten Mitteilungen des Ackerbauministers wird der Ministerpräsident den Reichskanzler mündlich unterrichten7.

V. Anfragen der königlich bayrischen und der Schweizer Regierung über die Haltung der k. u. k. Regierung in Bezug auf das ökumenische Konzil - (PDF)

V. ℹ️ Der Minister für Kultus und Unterricht teilt der Konferenz mit, dass ihm der Ministerpräsident von zwei an den Reichskanzler gelangten Anfragen auswärtiger Regierungen in Bezug auf die Stellung der k. u. k. Regierung zu dem bevorstehenden ökumenischen Konzile Kenntnis gegeben habe8. Die eine rühre vom Präsidenten des schweizerischen Bundesrates, die andere von dem kgl. bayrischen Minister des Äußern Fürsten Hohenlohe her, [] letzterer auch zu der Anfrage des || || Schweizer Bundesrates den Anstoß gegeben habe, wie aus der bezüglichen Note des Fürsten Hohenlohe unzweifelhaft zu entnehmen sei9. Es handle sich in der Sache wesentlich um zwei Fragen:

1. Ob es angezeigt sei, das Konzil durch einen Vertreter zu beschicken.

Nun seien allerdings bei dem letzten allgemeinen Konzile von Trient die Monarchen durch eigene Ablegaten (Orator principis) vertreten gewesen10. Wie aber die Dinge gegenwärtig liegen, so sei man noch nicht so weit, um über diese Frage heute einen Beschluss fassen zu können, was jedenfalls voraussetze, dass eine Einladung der Regierungen von Seite Roms erfolge. Dies sei bisher nicht geschehen, man sei vielmehr, wie er aus Mitteilungen von vertrauenswürdiger und eingeweihter Stelle entnommen habe, in Rom über die Frage, ob Vertreter der Regierungen eingeladen werden sollen oder nicht, noch gar nicht schlüssig geworden. In Rom sei man namentlich wegen Italiens in einer schwierigen Lage, welches nicht übergangen werden könnte, wenn andere katholische Regierungen eingeladen würden, gegen dessen Einladung man sich aber begreiflicherweise sträube. Da nun von einer Einladung hier bisher nichts bekannt geworden sei und da es jedenfalls der Würde der Regierung nicht entsprechen könnte, sich ohne eine solche zur Beteiligung am Konzile gewissermaßen aufzudrängen, so er|| || übrige nach seinem Erachten nichts anderes, als dass man bei der Kurie durch den Botschafter in ganz konfidentiellem Wege anfragen lasse, ob eine Einladung der Regierung überhaupt zu erwarten sei und welche die Stellung sei, welche im Falle einer Einladung dem Vertreter der Regierung bei dem Konzile eingeräumt werden würde. [Nach] Maßgabe der Erwiderung, [] diese Anfrage erfolgen würde, [] über die Entsendung eines Vertreters, falls eine Einladung erfolgen [] fassen.

[2.] Die zweite Frage betreffe die Haltung der Regierung den eventuellen Konzilbeschlüssen gegenüber.

Der bayrische Ministerpräsident habe in dieser Beziehung vorbeugende Maß[] zum Schutze der modernen Staats[] im Auge, wie Abmahnungen [] der einzelnen Länder und [] und Protestationen in []. Von diesem Gesichtspunkte aus habe er die Frage in Anregung gebracht, ob es [] angezeigt gehalten werde, durch gemeinsame Beratungen vielleicht selbst durch eine Konferenz von Vertretern sämtlicher beteiligter Regierungen ein Einverständnis über die in dieser Richtung vorzunehmenden, wenn nicht kollektiven so doch identischen Schritte herbeizuführen. Nach den Erkundigungen, welche er (Kultusminister) bei Persönlichkeiten eingezogen habe, welche von den Vorgängen in [] ziemlich genau unterrichtet, [] über die Gegenstände, mit || || welchen sich das Konzil zu beschäftigen haben werde, bisher gar nichts Verlässliches bekannt. Es habe bisher nur die „Civiltà cattolica“ hierüber gesprochen, ein Blatt, welches wie bekannt, unter dem Einflusse des Jesuitenordens stehe11. Nun sei es bei dem Einflusse der Jesuiten bei der Kurie immerhin möglich, dass die von der „Civiltà cattolica“ bezeichneten Punkte einen Gegenstand der Konzilberatungen bilden werden. Von einer Beschlussfassung der Kurie hierüber habe aber offiziell bis jetzt durchaus nichts verlautet, vielmehr gehen die Nachrichten dahin, dass über die Vorverhandlungen in dieser Richtung in Rom das tiefste Geheimnis bewahrt werde. Da nun bisher nicht einmal ein Programm des Konzils vorliege, schiene es ihm (Kultusminister) voreilig und taktlos, sich jetzt schon in eine Beratung über die Stellung einzulassen, die man eventuellen Konzilbeschlüssen gegenüber einnehmen würde. Hievon könnte höchstens dann die Rede sein, wenn ein Programm für das Konzil schon offiziell festgestellt und bekannt wäre. So aber wäre das, was dem bayrischen Kabinette vorschwebe, nach seinem Dafürhalten einfach eine Demonstration in die Luft abgeschossen. Das Konzil habe über dogmatische Fragen zu verhandeln und zu beschließen. In diese menge sich der Staat nicht, von dem Standpunkte ausgehend, dass rein innerkirchliche Frage den Staat als solchen nicht berühren. Überschreiten die Beschlüsse des Konzils || || die Grenzen des Dogmas, indem sie in die Sphäre des Staates eingreifen wollen, dann würde es Sache des Staates sein, seine Rechtssphäre zu wahren und sich solchen Beschlüssen entgegenzustellen. Bei der heute gegebenen Lage aber schiene zu solchen Schritten auf Seite der Regierungen noch keine Veranlassung vorzuliegen. Er meine daher, dass sich gegen die [Proposi]tionen des bayrischen Ministerpräsidenten auszusprechen sei. Der Reichskanzler habe sich in der an den Ministerpräsidenten gerichteten [] in gleichem Sinne ausgesprochen [] die aus der Anlage ersichtlich [] dieses Schreibens dartun, [] Kultusminister über den [] Ministerpräsidenten verliesta . [] habe er (Kultusminister) Gelegenheit gehabt, mit dem schweizerischen Geschäftsträger über die Sache zu sprechen, welcher Schritte in der vom [] Hohenlohe angedeuteten Richtung ebenfalls als ganz inopportun ansehe.

Der Ministerpräsident schließt sich der Ansicht des Kultusministers unbedingt an. Es würde in Schritten solcher Art eine [] Inkonsequenz der Regierung gelegen sein, welche an dem Grundsatze der freien Bewegung der Kirche festhalte. Den bayrischen Ministerpräsidenten scheinen bei seinen Propositionen liberale []täten geleitet zu haben, welche allerdings auch auf gewisse politische Effekte gerechnet sein mögen.

|| || Der Minister des Innern meint, dass es in Hinsicht auf den Grundsatz der Freiheit der Kirche zunächst auf eine genaue Abgrenzung ihrer Rechts- und Wirkungssphäre und jener des Staates ankomme und dass eventuelle Beschlüsse des Konzils etwa im Sinne des Syllabus zu einer entsprechenden Wahrung des staatlichen Standpunktes allerdings auffordern würden.

Der Finanzminister schließt sich ebenfalls der Meinung des Kultusministers an, da man jetzt in vorhinein nicht sagen könne, es werde über das Dogma hinausgegriffen werden.

Der Justizminister ist mit dem Antrage des Kultusministers gleichfalls einverstanden. Nur möchte er Wert darauf legen, dass die wegen der Einladung nach Rom zu richtende Anfrage einen rein konfidentiellen informatorischen Charakter erhalte. Denn er würde glauben, dass die Frage, ob selbst im Falle einer Einladung ein eigener Vertreter zum Konzile entsendet werden solle, noch einer genaueren Erwägung bedürftig wäre. Die Verhältnisse zur Zeit des Konzils von Trient seien wesentlich andere gewesen. Die Abgesandten der Monarchen wären damals berechtigt gewesen, [] in die Verhandlungen [] || || was auch tatsächlich geschehen sei. Der Kaiser sei Schutzherr der Kirche gewesen und habe sein Recht des Veto durch den Orator principis ausüben können. Unter den heutigen Verhältnissen [] ihm für die Vertreter der Regierungen von vorneherein kein ge[] Platz am Konzile. []me alles auf die Stellung an, welche den Vertretern gegeben werde [] da für die Stellung eines Cere[]dten der Botschafter ohnehin []. [] daher wünschen, dass alles [] würde, wodurch die beabsichtigte [] den Anschein gewinnen könnte, als ob von Seite der Regierung etwa eine [] hervorgerufen werden.

[Der Kultus]minister bemerkt, dass sein [Antrag] diesen Sinn hatte und dass er eine streng konfidentielle Anfrage in Bezug auf eine ver[]ng in Rom bestehenden [] im Auge habe.

Minister Dr. Berger meint, das Konzil sei eine rein kirchliche Angelegenheit, welche als solche den Staat nicht berühre. Jede Be[]ung am Zustandekommen des Konzils, [] Invigilierung desselben, also auch die []ung eines eigenen Ablegaten der Regierung würde er daher eher für schädlich als für nutzbringend halten. Erst nach Maßgabe der Konzilsbeschlüsse würde es sich zeigen, ob und inwieweit der Staat Veranlassung habe, zu den gefassten Beschlüssen Stellung zu nehmen. Sollte zum Beispiel zum Dogma || || erhoben werden, dass der Ausspruch des Oberhauptes der Kirche infallibel sei, so würde es darauf ankommen, ob dies nur pro ecclesiastico oder auch in den Wechselbeziehungen zwischen Staat und Kirche Geltung zu haben hätte. In dem letzteren Falle würden jedenfalls gegen zu weit gehende, die Rechtssphäre des Staates eventuell alterierende Konsequenzen híeraus Maßnahmen erforderlich sein.

Der Ministerpräsident resümiert sonach das Ergebnis der Beratung dahin, dass – den Anträgen des Kultusministers entsprechend – dem Reichskanzler zu eröffnen wäre, dass der Ministerrat die Ansichten des Reichskanzlers über die Inopportunität des Vorschlages des bayrischen Ministerpräsidenten teile. Der Ministerrat finde nach der gegenwärtigen Sachlage keine Veranlassung, die Stellung der Regierung in Bezug auf die eventuellen Beschlüsse des Konzils schon jetzt zu einem Gegenstande der eigenen Beschlussfassung und der Vereinbarung mit anderen Regierungen zu machen, indem er sich die eventuell zur Wahrung des staatlichen Standpunktes erforderlichen Entschließungen nach Maßgabe des Verlaufes der Konzilsverhandlungen beziehungsweise nach Maßgabe der gefassten Beschlüsse vorbehalte. In Hinsicht auf die Vertretungsfrage wäre der Reichskanzler zu ersuchen, vorläufig die von dem Kultusminister beantragte streng konfidentielle und informative Anfrage nach Rom zu richten.

Der Ministerrat erklärte sich hiemit einhellig einverstanden12.

VI. Schluss der Reichsratssession. Vorbereitung der Thronrede - (PDF)

|| || VI. ℹ️ Der Ministerpräsident leitet die Aufmerksamkeit der Konferenz auf den Umstand, dass es dringend notwendig erscheine, den letzten Termin für den Schluss der Reichsratssession endgiltig festzustellen.

Von vielen Seiten im Abgeordnetenhause sei ihm [] der lebhafteste Wunsch [] worden, dass die [] möglichst bald ge[schlossen] werden möge, wel[] auch als ganz [] erkannt werden []. [] seien allerdings [] Zeit neue Gesetzesvorlagen eingebracht worden, deren Durchbringung noch in dieser Session wünschenswert sei. Der gleiche Fall [] mit anderen Gesetzen [], welche bereits in Verhandlung begriffen sind. Dies hindere jedoch nicht jetzt schon darüber schlüssig zu werden, welches der günstigste Termin sein solle, [] welchem der Sessionsschluss || || stattzufinden hätte. Es würde sich eine solche Schlussfassung vielmehr empfehlen, um im Ministerrate darüber ins Reine zu kommen, welche Gesetze heuer noch durchzuführen wären, damit schleunigst und mit wirksamen Nachdruck auf die möglichst beschleunigte Inangriffnahme oder Weiterverhandlung solcher Gesetze Einfluss genommen werden könne. Bei den früheren Besprechungen im Ministerrate wurde als letzter Termin für den Sessionsschluss die erste Hälfte des Monates Mai in Aussicht genommen und zu öfteren Malen auf den 8. Mai als den entsprechendsten Schlusstag hingewiesen13. Der Ministerpräsident würde glauben, dass sich der 15. Mai (Samstag vor Pfingsten) empfehlen würde. Würde mit dem 15. Mai nicht geschlossen, so gäbe es nach seiner Meinung keine Grenze mehr. Würde aber der Schluss || || am 15. Mai erfolgen, so könnte einerseits das Notwendigste und Dringendste immerhin noch durchgebracht [werden]. Andererseits würde doch ein angemessener Zwischen[raum] zwischen der Reichs[ratssession] und den mit 1. Juli beginnenden Delegationen [] und den bei diesen beteiligten Reichsratsmitgliedern die nötige Erholung [] für die eigenen Angelegenheiten geboten [] nach sich vielseitig []esten Wünsche geltend []. [] daher unbedingt für den 15. Mai und könnten, im Falle sich der Ministerrat über diesen Termin einigen würde, den Präsidien beider Häuser sofort davon vertraulich Mitteilung gemacht werden, damit sie ihrerseits auf die Durchführung der wichtigen Gesetze und Beseitigung alles dessen, was minder wichtig, den geeigneten Einfluss nehmen. || || Der Ministerpräsident lade die Minister ein, sich über seinen Antrag auszusprechen.

Der Finanzminister bemerkt, dass in Betreff der Grundsteuer in der Kommission des Herrenhauses erst übermorgen die erste Sitzung stattfindet14. In Beziehung auf dieses Gesetz beständen zwei Strömungen im Herrenhause, von welchen die eine auf ein Hinausziehen der Verhandlungen hinarbeite. Gelänge es, diese Strömung zu überwinden, dann können ohne Anstand die Verhandlungen über die Grundsteuer in der Kommission des Herrenhauses in der nächsten Woche beendet werden. Gelänge es aber nicht, die auf das Hinausziehen des Gesetzes gerichtete Tendenz zu paralysieren, dann nütze es auch nichts, wenn etwa noch acht Tage zugegeben würden, denn zur Durchbringung des Grundsteuergesetzes || || würde es dann heuer doch nicht mehr kommen. Er sei also unbedingt dafür, dass die Session am 15. Mai geschlossen werde, was [] nach jeder Richtung hin []lle.

Der Handelsminister [] er müsste den größten Wert auf das Zustandekommen der beiden Spezial[gesetze] betreffend die Przemysler15 [] Villach–Brixener Bahnen16 [] wofür die wich[tigsten] wirtschaftlichen und militärischen Rücksichten [sprechen]. [] habe die Przemysler [Bahn] allerdings das Subkomitee bereits passiert. Er könne [] im vorhinein nicht sagen, ob die weiteren Verhandlungen so glatt ablaufen werden, da doch eine Gegenströmung wegen der Duklalinie vorhanden zu sein scheine. Die Villach–Brixener Bahn sei jedoch noch nicht so weit, er könne daher heute unmöglich mit einiger Gewissheit || || sagen, ob diese beiden Gesetze bis 14. Mai durch beide Häuser würden durchgebracht werden können. Wenn dies aber nicht geschehen könnte, würde er dies für ein im höchsten Grade bedauerliches unglückliches Ereignis halten. Ein weiterer sehr wichtiger Gegenstand sei die Nachtragskonvention mit England, rücksichtlich deren es ihm wenigstens sehr zweifelhaft erscheine, dass die Verhandlungen darüber bis 14. Mai finalisiert werden könnten17. Er verhehle nicht, dass ihn die Resignation des Finanzministers in Bezug auf die Grundsteuer sehr überrasche. Er für seinen Teil glaube, dass es sehr schwer halte, heute überhaupt schon einen Termin für den Sessionsschluss endgiltig festzustellen, wodurch, insoferne es nicht möglich wäre, die angedeuteten [] bis dahin durchzubringen, vom Standpunkte seines Ressorts höchst wichtige || || staatliche Interessen in bedauerlicher Weise gefährdet und geschädigt werden könnten.

Der Justizminister meint, dass nach dem, was er über die Stimmung im Herrenhause vernommen habe, [] entschieden dahin gehe, [] Pression in Bezug auf die Beschleunigung der Durchbringung der Vorlagen [] geben. [] Meinung also, mit []ung eines Termines [], dass die Verhandlungen beschleuniget [] gegebenen Zeitpunkte auch finalisiert [] erscheine bei der gegebenen Sachlage weit [] in Bezug auf das Abgeordnetenhaus als in Bezug auf das Herrenhaus begründet. Gleichwohl wäre er der Festsetzung des Schlusstermines auf den 15. Mai nicht entgegen, jedoch in der Voraussetzung, dass bezüglich der im Reichsrate eingebrachten umfangreichen || || Gesetzesvorlagen, deren Erledigung bis zum Schlusse des Reichsrates nicht zu gewärtigen sei, von Seite der Regierung Beschlüsse nach Maßgabe der §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 30. Juli 1867 über die Behandlung umfangreicher Gesetze provoziert werden, wornach die Behandlung dieser Vorlagen nach den Bestimmungen des oben erwähnten Gesetzes stattzufinden hätte18. Hiedurch würde das Materiale erhalten werden, welches [] Ausschüssen be[] und für die nächste Session ein bedeutender Gewinn an Zeit erzielt, was namentlich für große Vorlagen aus seinem Ressort, wie die Notariatsordnung19, Strafprozess20- und Zivilprozessordnung21, dann aber auch im Hinblick auf das Gesetz über Aktiengesellschaften22 etc., die Erwerbsteuer23 und das Volksschulgesetz24 von besonderer Wichtigkeit sei. Er stelle sonach hierauf den Antrag, und werde es || || im Falle der Akzeptierung desselben Sache einzelner Minister sein, im Ministerrate in allernächster Zeit jene Gesetzentwürfe namhaft zu machen, [] Absicht auf welche durch die Regierung die angedeuteten der Ah. Genehmigung []enden Beschlüsse []zieren für notwendig erachtet werden sollte.

Der Handelsminister [], dass ihm mit [] Auskunftsmittel [] gedient wäre, nachdem [] Vorlagen in die [] der im Sinne [des Gesetzes] vom 30. Juli 1867 umfangreichen nicht gehören.

Der Minister des Innern meint, dass er vom Standpunkte seines Ressorts zwar kein unmittelbares Interesse daran hätte, sich für einen späteren als den proponierten Termin auszusprechen. Er glaube aber, dass angesichts der großen weitgreifenden Nachteile, welche || || mit dem Nichtzustandekommen des Grundsteuergesetzes verbunden wären25, das Opfer einer Zugabe von etwa acht oder vierzehn Tagen denn doch vollkommen gerechtfertigt erscheine. Er weise in dieser Beziehung darauf hin, dass die ohnedies einen großen Zeitaufwand erfordernden Katastral- und Einschätzungsarbeiten heuer nicht einmal beginnen und dass wieder ein sehr langer Zeitraum verfließen würde, bis die Wirkungen dieses Gesetzes beginnen könnten, wozu aber nach allen Seiten hin das entschiedenste Bedürfnis vorliege.

Der Finanzminister wiederholt, dass, wenn die Herrenhauskommission den Willen habe, sie in zehn Tagen gut fertig werden könne, wenn nicht, so nütze in Bezug auf das Zustandkommen des Grundsteuergesetzes die Zugabe von einer Woche nichts um die || || es sich endlich nur handeln könne. Aber abgesehen hievon komme wesentlich das politische Moment in Betracht, da man sich bei Verlängerung der Session sehr unangenehmen Folgen, namentlich in Bezug auf die []lle Nichtbeschlussfähigkeit des Hauses, aussetze, [] das Ministerium von [] Standpunkte nicht [] und dürfe.

Der Handelsminister [] dass, wenn durchaus [] ein Termin festgesetzt werden müsste, er den 30. [] proponieren würde.

Minister Dr. Berger spricht sich dahin aus, dass man im Abgeordnetenhause allgemein darauf gefasst sei, dass die Session am 15. Mai geschlossen werde. Eine durch zwei Jahre sich dahin ziehende Session sei schon an und für sich eine Kalamität. Abgesehen hievon erscheine es durchaus als notwendig, || || dass zwischen dem Reichsrate und den Delegationen ein angemessener Zwischenraum mitten inne liege, was nicht der Fall wäre, wenn später als am 15. Mai geschlossen würde. Ferner scheine ihm in dem letzten Vorkommnisse mit dem einmaligen Wegbleiben der Galizianer, Tiroler und Slowenen die dringende Aufforderung zu liegen, mit dem Sessionsschlusse nicht zu zögern, wenn es ohne Eklat ablaufen solle26. Er sei daher unbedingt für den 15. Mai.

Der Minister für Kultus und Unterricht hält die eben berührten politischen Gründe für vollkommen entscheidend in der Frage. Das Vorkommnis bei der Beratung des Schulgesetzes habe für den Augenblick weitere Folgen allerdings nicht gehabt. Allein, es lasse sich nicht || || voraussehen, ob solche Szenen nicht und in verstärkter Auflage wiederkehren würden. Die Möglichkeit, dass dies geschieht, sei unleugbar vorhanden. Er ziehe daher auch einen [] Sessionsschluss vor und schließe sich demnach dem Antrage des Ministerpräsidenten an.

Der Ackerbauminister [] im vollsten Maße []keit der vom Minister Dr. Berger vorgebrachten politischen Gründe. Er sehe voraus, dass es zu unangenehmen [] kommen werde. Mit Rücksicht hierauf meine auch er, dass die politische Notwendigkeit vorliege, die Session nicht noch weiter hinauszuziehen. Woran gelegen sei, dass es durchgesetzt werde, das werde auch bis zum 15. Mai durchgesetzt werden können, da der Einfluss des Ministeriums auf das Abgeordnetenhaus, über || || welchen dasselbe zu gebieten in der Lage sei, ihm in dieser Beziehung zunächst maßgebend zu sein scheine.

Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung wird der Antrag des Ministerpräsidenten, wornach der Schluss der Reichsratssession endgiltig auf den 15. Mai festzusetzen wäre, mit sechs gegen zwei Stimmen zum Beschlusse erhoben. Dagegen stimmten der Handelsminister und der Minister des Innern. Letzterer erklärte, dass, falls Aussicht vorhanden wäre, durch Zugabe einer Woche das Grundsteuergesetz zu gewinnen, er die Verlängerung der Session um die auf die Pfingstfeiertage folgende Woche als vollkommen gerechtfertigt ansehen würde. Mit dem Antrage des Justizministers, dass bei allen jenen unerledigten größeren Gesetzen, auf welche das Gesetz vom 30. Juli 1867 Anwendung findet || || [] dies nach Feststellung der betreffenden Vorlagen von Seite der Regierung zu provozieren wäre, erklärten sich sämtliche [Votanten] einverstanden. []ber die Anregung des Ministerpräsidenten wird als zweckmäßig erkannt, [] offiziöser [] sowohl im Verkehre mit den Mitgliedern des Reichsrates als in der dem [] der Regierung []lichen Presse zum [] der entsprechenden [] die Mitteilung []ieren zu lassen, dass der Ministerrat sich auf den Termin des 15. Mai geeinigt habe, nachdem der Termin erst nach erfolgter Ah. Schlussfassung Sr. k. u. k. apost. Majestät als endgiltig feststehend betrachtet werden kann.

Der Minister des Innern gibt zu bedenken, dass angesichts des eben gefassten Beschlusses es ihm hohe Zeit zu sein scheine, sich mit der || || Fassung der Thronrede ohne Aufenthalt ernstlich zu beschäftigen.

Der Ministerpräsident bemerkt, er stimme mit dem Minister des Innern in Bezug auf die Notwendigkeit der baldigsten Verfassung der Thronrede vollkommen überein. Nachdem jedoch die Thronrede ein Akt sei, welcher aus der Initiative des Monarchen hervorgehe, so komme es zunächst darauf an, dass Se. Majestät über die Grundzüge der Thronrede zuvor prinzipiell die Ah. Willensmeinung kundzugeben geruhen. Er werde Sr. Majestät nach der Ah. Rückkunft, welcher für übermorgen entgegengesehen werden dürfe, auf Grund eines bereits vorbereiteten Exposés in der Sache Vortrag erstatten, sobald ihm dies möglich sein werde, damit Se. Majestät []en, über [] Grund|| || züge der Thronrede Ah. Beschluss zu fassen. Hiernach werde der Ministerpräsident die Thronrede im Ministerrate zur weiteren Besprechung bringe.

Der Handelsminister macht darauf aufmerksam, dass, wenn ihn seine Erinnerungen nicht trügen, []stande des früheren konstitutionellen Regimes ein anderer Vorgang eingehalten worden sei. Damals habe der Staats[minister] nicht ein Exposé über die Grundzüge, sondern einen fertigen Entwurf der Thronrede im Ministerrate zur Beratung gebracht, welcher dann durch die Vermittlung des durchlauchtigsten Vorsitzenden Sr. Majestät unterbreitet worden sei. Hierauf hätten Se. Majestät, im Falle als Allerhöchstdieselben Änderungen in dem Entwurfe in einer oder der anderen Beziehung || || gewünscht haben, gewöhnlich eine Konferenz unter Ah. Vorsitze anzuordnen geruht, in welcher dann die endgiltige Feststellung erfolgte27.

Der Ministerpräsident bemerkt, dass, soviel ihm bekannt, auch früher der Entwurf der Thronrede an den Ministerrat erst dann gelangt sei, bis Se. Majestät davon Einsicht zu nehmen und demselben prinzipiell Ah. zuzustimmen geruht hätten.

Der Minister des Innern meint, dass, da die im Ministerrate zustande gekommene Redaktion der Thronrede Sr. Majestät zur endgiltigen Ah. Genehmigung in jedem Falle unterbreitet werden müsse, die beabsichtigte vorläufige Vorlage eines prinzipiellen Exposés insoferne eine durch innere Gründe nicht motivierte Komplifikation des Vorganges zu involvieren scheine, als || || infolgedessen Se. Majestät Allerhöchstsich zu zwei Ah. Akten in einer und derselben Sache genötiget sehen würden. Übrigens glaube er, dass die Thronrede nicht in dem vom Ministerpräsidenten angedeuteten Sinne, [] als eine Regierungsakt [] im eigentlichsten Sinne []ssen sei. Daraus folge, dass der Entwurf der Thronrede vom Ministerium auszugehen habe und dass es diesem [], den Entwurf Sr. Majestät zur Ah. Billigung [oder Verw]erfung in Vorlage zu bringen. Diese Auffassung entspreche auch der Praxis in allen Ländern mit konstitutionellen Einrichtungen, überall werde die Thronrede als ein Regierungsakt angesehen, für welchen, als aus eigener Initiative hervorgegangen, das Ministerium die Verantwortung im vollen Umfange trage. || || Das Essentielle sei, dass Se. Majestät über den Inhalt der Thronrede Ah. Beschluss zu fassen geruhen. Dies geschehe aber, wenn ein im Ministerrate formulierter Entwurf Sr. Majestät zur Ah. Genehmigung unterbreitet werde.

Der Ministerpräsident glaubt in Bezug auf den Charakter des Aktes der Thronrede bemerken zu sollen, dass dieselbe anderen Regierungsakten nicht beigezählt werden könne, nachdem für sie eine Kontrasignatur der Minister nicht erforderlich sei. Übrigens sei zwischen dem von ihm und dem vom Minister des Innern proponierten Modus doch ein großer Unterschied. Nach der Proposition des Ministers des Innern würde es sich gleichsam nur um einen Referentenentwurf handeln, von welchem man im vorhinein nicht die Überzeugung habe, || || ob Se. Majestät demselben auch die Zustimmung zu erteilen geruhen würden. Es empfehle sich jedenfalls mehr, sich in vorhinein zu versichern, wohin die Ah. Willensmeinung in Bezug auf das, was der Inhalt der Thronrede sein solle, gerichtet sei.

Der Minister Für Kultus und Unterricht meint, die Thronrede sei ein Regierungsakt wie jeder andere. Die Regierung könne aber [] Sr. Majestät nicht [] gedacht werden. Es sei daher nicht wesentlich von wo die Initiative [] Thronrede ausgehe.

Der Justizminister erklärt sich mit der Ansicht des []votanten einverstanden in der Voraussetzung, dass dem Ministerium die vollständige Freiheit in der Beratung der Thronrede gewahrt bleibe28.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 26. Mai 1869. Franz Joseph.