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Nr. 216 Ministerrat, Wien, 21. April 1869 – Protokoll II - (PDF)

RS. und bA.; Teilnehmer und Tagesordnung: Ava., Ministerratsprotokolle, Tagesordnungen.

P. Artus; VS. Taaffe; anw. Plener, Potocki, Giskra, Herbst, Brestel, Berger; abw. Hasner.

[Tagesordnungspunkte]
KZ. 1441 – MRZ. 55

|| || Protokoll II des zu Wien am 21. April 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn k. k. Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Erwirkung der Ah. Sanktion für die Beschlüsse des niederösterreichischen Landtages betreffend die Zuteilung von Gebietsteilen der Gemeinden Dürnstein und Stein zur Ortsgemeinde Unterloiben und der Gemeinde Buchberger Waldhütten zur Ortsgemeinde Stiefern - (PDF)

[I.] ℹ️ [Der Minister des Innern beantragt und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Sanktion für die] || || Beschlüsse des niederösterreichischen Landtages betreffend 1. die Ausscheidung von Gebietsteilen der Katastralgemeinden Dürnstein und Stein und die Zuteilung derselben zur Ortsgemeinde Unterloiben und 2. die Trennung der Katastralgemeinde Buchberger Waldhütten von der Ortsgemeinde Tautendorf und Zuweisung derselben zur Ortsgemeinde Stiefern1.

II. Formulierung der Erklärung der Regierung im Verfassungsausschusse punkto Abgeordnetenhausvermehrung und direkte Wahlen - (PDF)

[II.] ℹ️ Der Minister des Innern [] || || [ha]be er sich eine ge[] [Form]ulierung der Kundge[bung der] Regierung erbitten [] in [] d. M. [] worden sei2.

[]me er auf das Er[], dass nebst ihm auch [] Mitglieder des [] Verfassungs[ausschusses] []n mögen. [] abzugebende [] die ge[]en wäre: [] einschlägigen An[] Bezug auf die Ver[mehrung der] Mitgliederzahl des Abgeordnetenhauses (durch []eise zu bewerkstelligen[de] Wahlen:) []ber Be[]ndesord[]während []eil []|| || falls eine bestimmte Erklärung abzugeben. Sie will jedoch nicht unterlassen zu bemerken, dass sie ihrerseits einer Vermehrung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses nicht entgegen wäre. In Hinsicht auf das Erscheinen im Ausschusse erneuert der Justizminister seine diesfalls bereits früher gegebene Zusage3.

III. Gesuch wegen Erklärung der Straße von Monfalcone nach Rosica als Reichsstraße - (PDF)

III. ℹ️ Der Minister des Innern referiert über ein vom Handelsminister befürwortend an ihn [gerichte]tes Gesuch der Handelskammer in Görz, dass die Straße von Monfalcone nach dem Hafenplatz Rosica als Reichsstraße erklärt werde4.

Zur Unterstützung werde die Bedeutung dieser ¾ Meilen langen Straße für den Handel und insbesondere der Umstand hervorgehoben, dass der Hafen von Rosica wegen sei[ner] verhältnismäßigen me[]keit als Reichshafen [] || || der Handelskammer [] habe sich auch der Lan[] von Görz und die [] in Triest lebhaft [] Gewährung des gestellten Ansuchens verwendet. [Ein ähn]liches Petit wurde bereits im Jahre 1865 vom Staats[ministerium] zurückgewiesen5. [] die Sache wegen [] in den Minister[rat] der allseitig ange[]minderung der []as überhaupt zulässig [] eine Straße, welche bis [] Reichsstraße gewesen [] solchen zu machen. [] hiefür genügen[] vorzuliegen, [] sich über [] seiner [] könnte, [] die [] aus || || []straßen unverrückt im Auge behalten werden.

Die Konferenz erklärte sich sonach einstimmig für die Ablehnung dieses Gesuches6.

IV. Gesetzentwurf wegen Exkamerierung der Reichsstraßen - (PDF)

IV. ℹ️ Der Minister des Innern beabsichtigt, eine Gesetzvorlage betreffend die Exkamerierung der Reichsstraßen im Reichsrate noch in dieser Session einzubringen.

In Absicht auf eine nähere Präzisierung der bezüglich der Exkamerierung von dermaligen Reichsstraßen maßgebenden Momente schiene ihm (Minister des Innern) eine Modifikation des § 1 des beiliegenden, dem Gesetze über die Landes- und Bezirksstraßen nachgebildeten Referentenentwurfes notwendiga,7. Der Eingang des § 1 würde sonach zu lauten haben: „Wenn die fernere Erhaltung einer Straße aus Reichsmitteln weder durch Rücksichten auf den Ha[] noch durch solche auf || || []ng des Reiches ge[], so ist dieselbe u. s. f. [(nach dem] Entwurfe) … zu exkamerieren.“ Wenn die Interessen [] präzisiert, welche []eg auf die fernere []nahme von Staatsmitteln zur Erhaltung von Straßen maßgebend sein können, [] durch die Voran[]ses kaum anfecht[]einen Prinzipes [] Durchführung der Exkamerierung eine konkrete [] gewonnen.

Der Ministerpräsident meint, [] dringender [] Ausnahme [] allgemeinen Regel in Bezug auf den Beginn der Wirksamkeit hinsichtlich dieses Gesetzentwurfes nicht vorzuliegen scheine, der § 3 füglich [] bleiben könnte, womit sich der Minister des Innern einverstanden erklärte.

Der Finanzminister hat [], || || ob der Gesetzentwurf im Abgeordnetenhause durchgehen werde. Er stimmt indes, so wie alle übrigen Stimmführer, dafür, dass diese Vorlage nach zuvor eingeholter Ah. Genehmigung im Hause eingebracht werde8.

V. Frage der Behandlung von Fällen der Übersiedlung (Auswanderung) nach Ungarn - (PDF)

V. ℹ️ Der Minister des Innern kommt auf die Frage der Behandlung von Übersiedlungen nach Ungarn zurück.

In der Konferenz vom 19. l. M. sei die Ansicht zur Geltung gelangt, dass solche Fälle ebenso wie Auswanderungen zu behandeln wären9. Dieser Auffassung des Ministerrates scheinen ihm aber nicht ganz richtige tatsächliche Voraussetzungen zu Grunde gelegen zu sein. Denn wenn auch in Bezug auf die Verlassenschaftsabhandlungen und in Bezug auf die Strafrechtspflege in der Praxis so vorgegangen werden mag, [] Ungarn diesen Ländern ge[] als Ausland betrachtet || || []te Auffassung doch [] vorlagen der Re[] die aus neuerer []tieren, wie namentlich [] den Entwurf des [] Strafgesetzes und auch den Entwurf des Polizei[] nicht übergegangen [] er sich nachträglich []. [] glaube, sei in der [] Ungarn in Über[]fällen als Ausland [] sei, zunächst der [] gegenwärtigen [] maßgebend. []en nach dem [] Patente vom [] wohl in Be[] Bestimmungen über die Bewilligung zur Auswanderung, die unbefugte Auswanderung und das Ediktalverfahren – durch die Staatsgrundgesetze ipso facto aufgehoben sei10, in den übrigen Bestimmungen aber fortan in Kraft bestehe, der Austritt nach Ungarn gesetzlich nicht als Auswanderung in das Ausland [] || || behandelt werden. Es schiene ihm dies auch den gegenwärtigen Verhältnissen umso weniger zu entsprechen, als die beiden Ländergruppen jetzt eigentlich inniger miteinander verbunden seien, als dies in früheren Perioden der Fall war, in welchen der Austritt nach Ungarn niemals als Auswanderung behandelt worden sei. Er würde daher glauben, dass die vorliegende Anfrage des Statthalters in Steiermark dazu benützt werden sollte, diese Angelegenheit im Wege der Verhandlung mit der ungarischen Regierung prinzipiell zum Abschlusse zu bringen11. Es handle sich zunächst darum, dass die ungarischen Behörden von einigen Leuten aus Luttenberg, welche sich in Ungarn niedergelassen haben, förmliche Entlassscheine der k. k. Behörden verlangen. Er würde nun aus diesem Anlasse die Anfrage an das ungarische Ministerium [] in welchem Zwecke vor[] || || dieser Länder, wenn [] Ungarn ansiedeln [] nebst der Zertifikate [] Vorstehers über den [] aus dem Gemeinde[] noch die Entlassung [] Bezirkshauptmannschaft [] werde. [] Erledigung hierauf [] Zweifel die prinzipielle [] in Fluss bringen.

Der Ministerpräsident [] dass, wie er sich zu erinnern glaube, aus Anlass []ung des Gesetzes [] Staatsbürgerschaft []keit desselben [] Richtung be[], dass man auf diesem Wege auch zu einer Regelung der Frage wegen Behandlung der Übersiedlungen nach Ungarn gelangen würde, weil das Auswanderungspatent, welches Ungarn einfach den übrigen Ländern gleichstelle, in Folge der geänderten staatsrechtlichen Verhältnisse nicht mehr als maßgebend anzusehen sein dürfte.

|| || Minister Dr. Berger bemerkt, dass nach seiner Ansicht in staatsbürgerlicher Beziehung Ungarn jedenfalls als Ausland zu betrachten sei. Das Auswanderungspatent sei diesfalls in keiner Weise maßgebend. Es komme auf den Begriff an, was Ausland sei, und der werde durch andere Verhältnisse geschaffen.

Der Justizminister bemerkt, dass die ungarischen Gerichtsbehörden konsequent diese Länder vollständig als Ausland betrachten und dass aus Anlass der Vereinbarung über die Verlassenschaftsabhandlungen ungarischerseits sogar darauf gedrungen wurde, dass dieser Auffassung auch hierseits ausdrücklich zugestimmt werde. Es würde sich sonach jedenfalls empfehlen, sich mit der ungarischen Regierung in Verhan|| || dlungen über diese Frage einzulassen, [] wegen ihres tiefen []ns in alle Ver[] einer definitiven [] dringend be[]. [] ihm daher jeder [] willkommen, welcher []ere Lösung her[] geeignet ist. Übrigens glaube er, [] diese Wechselbeziehung [] durch vertragsmäßige Vereinbarungen [] werden [] werden müssen.

Hiernach entscheidet sich die Konferenz einhellig dafür, dass nach dem Antrage des Ministers des Innern aus Anlass des speziellen Falles aus Steiermark eine Korrespondenz mit der ungarischen Regierung in dem vom Minister || || des Innern angedeuteten Sinne eröffnet werde12.

VI. Staatsbürgerrecht der mit der mit dem Bezuge der Pension auf italienische Kassen gewiesenen, mit Bewilligung sich in Italien zeitlich aufhaltenden k. k. Offiziere - (PDF)

VI. ℹ️ Der Minister des Innern teilt der Konferenz eine Anfrage des Reichskriegsministers mit, ob und inwieweit solchen pensionierten Offizieren, welche auf Grund der Friedenstraktate von Zürich und Wien13 mit ihren Pensionen an königlich italienische Kassen gewiesen sind, insoferne sie sich mit Bewilligung in Italien aufhalten, das österreichische Staatsbürgerrecht gesichert sei14. Der Minister des Innern gedenkt, dem Reichskriegsminister zu erwidern, dass die Eigenschaft der Betreffenden als österreichische Staatsbürger weder durch den Pensionsbezug bei italienischen Kassen noch durch den zeitlichen Aufenthalt in Italien in irgendeiner Weise berührt werden könne.

Die Konferenz ist hiemit einhellig einverstanden15.

VII. Übereinkommen mit der Südbahngesellschaft wegen Herstellung der Eisenbahnen St. Peter–Fiume und Villach–Franzensfeste (Brixen) - (PDF)

VII. ℹ️ || || Der Handelsminister bringt zur Kenntnis des Ministerrates, dass [] der Einbringung des Gesetzentwurfes in Betreff der [] der Eisenbahnen von St. Peter nach Fiume und von Villach nach Brixen die durch []mlich unangenehm [] Südbahngesellschaft sich []nden habe, der Regierung [] Übereinkommen [] Herstellung dieser [] Eisenbahnlinien zu proponieren16.

[] enthalte günstige [] für den Staat, zu [] die Südbahngesellschaft [] zu haben scheine, [] zu tun sein [] in ihr Netz eingreifende Linien nicht in andere [] kommen zu lassen, welche Situation bei Einbringung des Gesetzentwurfes auch zunächst in das Auge gefasst worden war. Die Bedingungen des Offertes gipfeln darin, dass der in der Konzessionsurkunde vom [23.] || || September 185817 zugesicherte Beitrag des Staates zu den Baukosten dieser Linie mit 13 Millionen pauschaliert werde. Es bleibt der Staatsverwaltung überlassen, dieses Pauschale entweder selbst zu beschaffen oder dies im Wege einer gemeinschaftlichen Operation mit der Südbahngesellschaft unter den zu vereinbarenden näheren Modalitäten zu bewirken. Die Südbahngesellschaft verzichtet auf strittige Ansprüche an das Ärar aus der schwebenden Abrechnung im Belaufe von einer Million, und übergehen die beiden Linien als integrierender Teil in das österreichische Netz mit den für dieses letztere bestehenden konzessionsmäßigen Rechten und Verpflichtungen. Er (Handelsminister) sei mit dem Offerte einverstanden, und habe er sich auch mit dem Finanzminister darüber geeinigt18.

Der Minister des Innern meint, dass, da nach ihm zugekommenen Notizen das in dem || || Gesetzentwurf aufgenommene Kapital von 1,450.000 fr. per Meile [] St. Peter–Fiumaner-Bahn []en erscheine, er es den [] der Staatsverwaltung [] fände, wenn bei []glichen Bedingung []leistung mit einem [] „wirklichen Her[]“ geblieben würde.

Der Handelsminister bemerkt, dass die Südbahngesellschaft hierauf nicht eingehen könne. []s sei das Anlagekapital in dem Gesetzentwurfe []en für beide []men, der []n würde 15 Millionen, somit immer noch mehr als das beanspruchte Pauschale betragen.

Der Finanzminister spricht sich ebenfalls für die Pauschalierung aus, welche allerdings ein großes [] bedinge, welchem aber die [Vor]teile gegenüber stehen, dass im Falle zwischen der Staats|| || verwaltung und der Südbahngesellschaft noch streitigen Punkte und eine Spezialgarantie in Hinsicht auf diese beiden Linien entfallen. Nachdem seitens der übrigen Stimmführer gegen das Eingehen auf das Offert keine Bedenken erhoben wurden, erklärte sich die Konferenz auch mit dem vom Handelsminister beantragten Modus procedendi einverstanden. Derselbe würde darin bestehen, dass er den Gesetzentwurf nicht zurückziehen würde, was nicht opportun erscheine. Er würde vielmehr dahin wirken, dass im Subkomitee ein Antrag in der Richtung der Übertragung der Herstellung dieser Bahnlinien an die Südbahn gestellt würde. Er würde sonach dem Subkomitee das vorliegende Offert ad informandum mitteilen, welches hieraus Anlass nehmen würde, im Ausschusse den Antrag auf ein Gesetz zu stellen, wornach der Handelsminister ermächtigt würde, dieses Über[] || || mit der Südbahn []schließen19.

VIII. Detto mit der Kaiserin-Elisabeth-Westbahngesellschaft wegen Umwandlung der Linz–Budweiser Pferdebahn in eine Lokomotivbahn mit einer Zweigbahn von Wartburg nach St. Valentin - (PDF)

VIII. ℹ️ Der Handelsminister referiert über das Übereinkommen, welches im Einverständnisse mit dem Finanzminister mit der Gesellschaft der Kaiserin-Elisabeth-Westbahn wegen der Umwandlung der Linz–Budweiser-Bahn in eine Lokomotivbahn mit einer Zweigbahn von Wartberg nach St. Valentin getroffen hat20.

[] wurde mit der Re[] der Vorschussschuld der [] die Staatsverwaltung []ung gebracht. [] Garantiekapital für [] wurde mit []ge von 1,340.000 fr. [] Maximum festgesetzt, inklusive der Tilgungsquote, der Betrag im Hinblick auf die beiden Donaubrücken bei Linz und bei Mauthausen und die sonstigen Terrainschwierigkeiten nicht zu hoch gegriffen erscheine. Als Grundsatz gelte, dass diese Bahn einen integrierenden Bestandteil des ganzen Netzes der || || Kaiserin-Elisabeth-Westbahn zu bilden haben werde, nachdem nach einer Periode von neun Jahren eine kumulierte Betriebsrechnung geführt werden wird. Die Gesellschaft verpflichtet sich, die nach Schluss der Abrechnung für das Jahr 1868 noch restierenden Staatsvorschüsse (circa sechs Millionen) samt 4%igen Zinsen im Laufe des Jahres 1869 an das Ärar zu refundieren. Hiebei wird ein Sechstel der Restschuld nachgesehen, die weiteren fünf Sechstel des schuldigen Nominalbetrages sind in liberierten Aktien zum Parikurse zu refundieren. Es wird gestattet, dass das hienach entfallende Aktienkapital dem garantierten Anlagekapital der alten Linie zugerechnet werde. Im Falle, als bei den neuen Linien sich ein Ausfall am garantierten Reinerträgnisse ergeben sollte, wird die Hälfte des Überschusses der alten Linien zur Deckung dieses Ausfalles verwendet und nur der Rest des Ausfalles vom Staate vor|| || schussweise gedeckt werden. []nn ferner nach Auflassung der getrennten Betriebsrechnung []schüsse aushaften sollten, [] ausschließlich von den [] Linien herrühren, wird []er ein Drittel der Überschüsse des gesamten alten und neuen Netzes zur Refundierung der Staatsvorschüsse mit 4%iger [] verwenden. [] dieses Übereinkommen [] den gegebenen Ver[] den Interessen des [] entsprechend erscheine, [] Handelsminister [] Genehmigung [] k. k. apost. Majestät [] mit einer Gesetzvorlage an den Reichsrat zur verfassungsmäßigen Behandlung zu leiten, wozu er sich die Zustimmung der Konferenz erbitte.

Dieselbe erklärt sich hiemit einhellig einverstanden21.

IX. Detto mit der Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn in Hinsicht auf die Garantieschuld - (PDF)

IX. ℹ️ Der Finanzminister || || bringt das Abkommen zur Kenntnis der Konferenz, welches er in Betreff der Garantieschuld mit der Pardubitzer Eisenbahngesellschaft zu treffen gedenke22.

Nachdem die Verhandlungen wegen Fusion dieser Bahn mit der Österreichischen Nordwestbahn noch keineswegs weit vorgeschritten seien, liege der Pardubitzer Eisenbahngesellschaft eben mit Rücksicht auf die Förderung der Fusionsverhandlungen daran, mit der Staatsverwaltung für sich allein ein Übereinkommen abzuschließen23. Er habe keinen Anstand auf die Refundierung der Garantieschuld an Kapital [] || || Zinsen durch Prioritäts[]tionen mit bVorschuss ein Sechstelb und auf die []hme der Garantie [] dadurch bedingte [] des Anlagekaptials []n. [] würde er darin [], dass zur Tilgung [] Garantievorschüsse [] die Hälfte der Rein[]überschüsse eingezogen []. [] jedoch die von der [] angestrebte Umwandlung der Garantie [] betreffe, so könnte [] dann zugestanden [], wenn die vollständige Fusion mit der Nordwestbahn zustande kommt, weil sich die größere Inanspruchnahme der Finanzen dann mit dem Nutzen motivieren ließe, welchen diese Vereinigung für den Staat jedenfalls haben wird.

|| || Der Ministerrat ist mit dem Vorhaben des Finanzministers einverstanden, welcher wegen Erlangung der reichsrätlichen Ermächtigung zum definitiven Abschlusse dieses Übereinkommens die geeigneten Schritte tun wird24.

X. Detto detto mit der böhmischen Westbahn - (PDF)

X. ℹ️ Der Finanzminister teilt der Konferenz mit, dass er auch mit der Gesellschaft der Böhmischen Westbahn in Hinsicht auf die Garantieschuld zu einem Abkommen gelangt sei, bezüglich dessen er mit Ah. Genehmigung eine Vorlage im Reichsrate einzubringen gedenke25.

Nach diesem Übereinkommen würde das Anlagekapital der böhmischen Westbahn um 3,000.000 [], || || deren Garantie [] einer Annuität von [] seitens des Staates []men würde. [] Gesellschaft wird ermächtigt, [] diesen Betrag Obligationen zu emittieren und [] Verzinsung und Tilgung erforderlichen Zahlungen [] Betriebsabrechnung []n. []en neu emittierten [Obligation]en erhält der Staat []albetrag von [], womit die gesamte [] an Kapital und []st. []nden der Gesellschaft bleibende Rest der Obligationen wird verwendet auf die Tilgung der schwebenden Schuld aus dem Vergleiche mit der Bauunternehmung und als Vermehrung der Fahrbetriebsmittel, Rekonstruktion des Bahnkörpers und Neuanlage von []plätzen nach Anordnung des || || Handelsministeriums. Zur Tilgung künftiger Garantievorschüsse würde nur die Hälfte der Reinertragsüberschüsse zu verwenden sein.

Die Konferenz erklärt sich hiemit einstimmig einverstanden26.

XI. Gesetzentwurf über die Durchführungsbestimmungen zum Gesetze vom 20. Juni 1868 über die Konvertierung der Staatsschuld - (PDF)

XI. ℹ️ Der Finanzminister bringt den Gesetzentwurf zur Sprache, welchen er in Betreff der Durchführungsbestimmungen für das Gesetz vom 20. Juni 1868 über die Konvertierung der Staatsschuld im Abgeordnetenhause einzubringen gedenke27. Derselbe beziehe sich zunächst auf die Amortisation der Kupons nicht konvertierter Obligationen28. Er habe bereits mit dem Justizminister das Einvernehmen gepflogen und werde über die definitive Redaktion nochmals mit dem Justizminister Rücksprache nehmen und sich sonach zur Einbringung im Hause die Ah. Ermächtigung erbitten.

Die Konferenz erklärt sich einstimmig hiemit einverstanden29.

XII. Auszeichnungsanträge für königlich preußische Finanzbeamte aus Anlass der Mission des Sektionsrates Elsner - (PDF)

XII. ℹ️ || || Der Finanzminister beabsichtigt sich wegen Erwirkung Ah. Auszeichnungen für [] kgl. preußische Finanzbeamte, welche sich durch zuvorkommende Unterstützung der [] Mission des in Anbetracht der Steuerreform [] entsendeten Sektionsrates Elsner in sehr anerkennenswerter Weise hervorge[]den Reichskanzler []30. [] werde dem Reichskanzler [], dass für den kgl. [] Clottes der Orden der Eisernen Krone 3. Klasse, dann []stralinspektor in [] und für den Ober[] in Trier das Ritterkreuz des Franz-Josephs-Ordens Allerhöchstenorts in Antrag gebracht werde.

Die Konferenz ist hiemit einhellig einverstanden31.

XIII. Vorstellung der englischen Staatsgläubiger in Bezug auf die Staatsschuldkonversion - (PDF)

XIII. ℹ️ Der Finanzminister bringt zur Kenntnis des Ministerrates, dass der Reichskanzler die neu[] Vorstellung der englisch[]|| || reichischen Staatsgläubiger gegen die Konvertierung an ihn geleitet habe32.

Der Reichskanzler habe auf die Eventualität hingedeutet, dass zur nochmaligen Klarstellung des Standpunktes der Regierung in der Sache eine Interpellation im Abgeordnetenhause hervorgerufen werden könnte. Ihm (Finanzminister) scheine hiezu keine Veranlassung vorzuliegen. Von der Ausführung des Gesetzes könne nicht abgegangen werden. Er beabsichtige daher, den Reichskanzler zu ersuchen, der englischen Regierung den dem Reichskanzler ohnedies bekannten Standpunkt des Ministerrates in der Frage in der ihm (Reichskanzler) angemessen scheinenden Weise nochmals auseinanderzusetzen.

Der Handelsminister würde sehr wünschen, wenn den englischen Gläubigern wenigstens das Zugeständnis gemacht werden könnte, dass die Zinsen von in [] || || befindlichen Papieren [] London ausbezahlt würden, [] ja auf anderen Plätzen [] Frankfurt am Main und []dam geschehe.

Der Finanzminister bemerkt, [] solche Verfügung in [] nicht angehe, wo []ung bestehe und wo [] der Differenz zwischen [] und Silberkurs die [] läge, dass unter ge[]rskonstellationen eine [] Kupons von ander[] nach London zur Aus[] geschickt werden würde. [] anders sei es mit [] nur die Silber[]. [] wenn er in Süddeutschland Kupons österreichischer Papiere []en lasse, so schaffe er sich damit [] das benötigte Silber für seine Zahlungen. Übrigens habe die Konvertierung neuerlich gezeigt, dass England an österreichischen Staatsobligationen in der Tat nur sehr wenig besitze.

Der Handelsminister meint, || || dass die Möglichkeit eines Missbrauches ihm doch kein genügendes Moment zu sein scheine, um das, wie ihm bekannt sei, von England ausgestellte Ansuchen um die Zinsenzahlung loco London geradezu von sich abzuweisen.

Der Finanzminister weiset wiederholt auf die Verschiedenheit der Verhältnisse zwischen den Plätzen mit Silber- und jenen mit Goldwährung hin, die es unmöglich machen, ohne Fixierung des Kurses von Monat zu Monat die Zinsen in London auszahlen zu lassen; dies aber würde den Wünschen der Betreffenden insoferne nicht entsprechen, als die Einlösung der Kupons in dieser Weise ebenso gut durch die Bankiers geschehen kann33.

XIV. Gesetzentwurf wegen Veräußerung von Staatsgütern - (PDF)

XIV. ℹ️ Der Finanzminister bemerkt, dass, nachdem im Finanzgesetze pro 1869 unter der Bedeckung auch eine Post „Einnahmen aus der Veräußerung von Staatseigentum im Belaufe von 3 Millionen34 [], || || er darauf Bedacht nehmen müsse, sich wegen des []es der betreffenden [] die hiezu erforderliche [] Ermächtigung vom Reichsrate zu verschaffen.

[Er] beabsichtige daher diesfalls [] Ah. Genehmigung [] Gesetzentwurf ein[]. [] bedeutenderen Objekte, []tanzugeben gedenke [] Wiener Verbindungs[bahn], [] galizische Badeanstalt [] nebst einem für den [] der Badeanstalt not[] kleinen Grundkomplexe, [] in Tirol und ein [], dann das [] Direktionsgebäude []den35. Außerdem würde er es [für] zweckmäßig halten, sich mittels des Gesetzes im Allgemeinen zur Veräußerung jener Gebäude und Grundstücke ermächtigen zu lassen, welche wegen Entbehrlichkeit für Militärzwecke an das [] Ärar zurückgestellt werden. Er habe hiebei den hiesigen || || Exerzierplatz im Auge, welchen er im Gesetzentwurf als Verkaufsobjekt nicht bezeichnen könne, weil die diesfälligen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien und sich jedenfalls über den Schluss der Reichsratssession hinausziehen werden. Es schiene daher notwendig, die Ermächtigung zum Verkaufe schon im vorhinein zu erhalten, um im gegebenen Momente mit den weiteren Verhandlungen wegen der Parzellierung des Platzes nicht aufgehalten zu sein, deren Finalisierung, wie der Minister des Innern betont, schon jetzt sehr dringend erscheine.

Der Justizminister und der Handelsminister bemerken, dass ein so bedeutendes Objekt wie der Exerzierplatz unter der vom Finanzminister gewählten allgemeinen Bezeichnung von vornherein wohl kaum würde subsumiert werden können, daher es jedenfalls notwendig sein würde, im Ausschusse diesfalls die näheren Aufklärungen zu [], []|| || as der Finanzminister [], da es ohnedies in seiner Absicht gelegen war.

[Unter] dieser Voraussetzung [trat] die Konferenz dem [Antrag] des Finanzministers [] bei36.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Neuberg, 17. Mai 1869. Franz Joseph