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Nr. 1 Nr. I Ministerrat, Wien, 8. November 1868 - (PDF)

RS. fehlt. Typoskriptdurchschlag in Hhsta., Familienarchiv Taaffe, Fasz. 18–29, Druck: Skedl,Der politische Nachlaß des Grafen Eduard Taaffe 49−63. Index und Protokollbuch der Kabinettskanzlei enthalten keinen Hinweis auf diese Sitzung.

P. Weber; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe), Plener, Hasner, Potocki, Giskra, Herbst, Brestel, Berger.

Protokolla des zu Wien am 8. November 1868 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Seiner Exzellenz des Herrn k. k. Ministerpräsidentenstellvertreters Grafen Taaffe.

ℹ️Über die Einladung des Ministerpräsidentenstellvertreters lenkt der Minister des Innern die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf die Situation, welche sich für das Ministerium infolge der Abstimmung im Abgeordnetenhaus über den § 11 des Gesetzes über die Ermächtigung des Ministeriums zur zeitweiligen Außerkraftsetzung gewisser grundgesetzlicher Bestimmungen insoferne ergeben hat, als die Regierung nur eine Majorität von zwei Stimmen (76 gegen 74) für sich hatte Anmerkung Skedls Siehe Rogge, Österreich 2: 186 ff. - (PDF)

ℹ️ Über die Einladung des Ministerpräsidentenstellvertreters lenkt der Minister des Innern die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf die Situation, welche sich für das Ministerium infolge der Abstimmung im Abgeordnetenhaus über den § 11 des Gesetzes über die Ermächtigung des Ministeriums zur zeitweiligen Außerkraftsetzung gewisser grundgesetzlicher Bestimmungen insoferne ergeben hat, als die Regierung nur eine Majorität von zwei Stimmen (76 gegen 74) für sich hatteb . Wenn von dieser Majorität die Stimmen der Minorität und die Stimmen der infolge ihrer persönlichen Stellung Gouvernementalen (der Statthalter usw.) abgeschlagen würden, so stelle sich heraus, dass das Ministerium eigentlich in der Minorität geblieben sei.

Nach streng konstitutionellen Grundsätzen würde in dieser Tatsache für das Ministerium die Veranlassung gelegen sein, zu erwägen, ob das Ministerium fernerhin im Amte bleiben könne oder ob es Sr. k. u. k. apostolischen Majestät die Bitte unterbreiten solle, die Regierung aus jenen Gruppen zu bilden, welche die Elemente zu der Majorität in dem damaligen Beschluss gebildet haben. Es würde zu einer solchen Erwägung eine umso größere Aufforderung vorliegen, als das Stimmenverhältnis, wie es sich bei diesem Beschlusse herausstellte, insoferne in erhöhtem Maße auffallen muss, als der Standpunkt, welchen die Regierung in dieser Frage eingenommen hatte, in Rücksicht auf die Verfassung ein vollkommen korrekter war und als es das Ministerium in der bündigsten und überzeugendsten Klarstellung dieses Standpunktes durch das Organ des Justizministers nicht fehlen ließ. An Bedeutung gewinne die Abstimmung noch dadurch, dass es sich bei der Frage, in welcher das Ministerium in der Minorität blieb, um die Verteidigung der Rechte der Ah. Krone dem Anspruche gegenüber handelte, unbestreitbare Befugnisse der Exekutive in den Bereich der Gesetzgebung zu ziehen. Die sich aus dieser Tatsache ergebende Schwierigkeit liege darin, dass sich ein solcher Grad von Unverlässlichkeit der Elemente des Abgeordnetenhauses manifestiert habe, auf deren Unterstützung naturgemäß das Ministerium zu zählen angewiesen sei, welche Unverlässlichkeit umso schärfer hervortrete, als wenige Tage zuvor eine Einigung verschiedener Parteigruppen mit dem ausgesprochenen Ziele, das Ministerium zu stützen, zustande gekommen sei. Wäre die Sachlage im Allgemeinen eine einfache und würde es sich eben nur darum handeln, aus dieser Tatsache die Konsequenzen zu ziehen, würde der Minister des Innern kein Bedenken tragen, dass Se. Majestät sofort au. gebeten werde, in Erwägung ziehen zu wollen, ob nicht andere Persönlichkeiten in den Rat Krone zu berufen wären.

Die Dinge liegen aber keineswegs so einfach. Gerade in diesem Augenblicke stehen die Verhandlungen über das Wehrgesetz unmittelbar bevorc, dessen Durchbringung mit Rücksicht auf seine tiefeingreifende Bedeutung für beide Reichshälften wie für die Machtstellung der Gesamtmonarchie von der hervorragendsten Wichtigkeit sei und dessen Nichtannahme zu den bedenklichsten Komplikationen, ja in letzter Auflösung dazu führen müsste, dass die ganze dermalige staatsrechtliche Stellung des Reiches in Frage gestellt würde. Diese so wichtige Frage des Wehrgesetzes vor ihrer befriedigenden Lösung in diesem Augenblick im Stiche zu lassen, schiene nun dem Minister des Innern durchaus unangemessen, in erster Linie Sr. Majestät gegenüber, da die Rolle, welche das Ministerium in diesem Falle spielen würde, insofern keine ehrenvolle wäre, als es den Anschein gewinnen könnte, dass die Minister vor den Fährlichkeiten der Vertretung des Wehrgesetzes zurückscheuen, für dessen Durchbringung sie mit dem ganzen Aufgebote ihrer Kraft einzustehen erklärt haben. Nach seiner Überzeugung könne daher die Frage, welche Konsequenzen sich aus dem jüngst an den Tag getretenen Stimmenverhältnisse im Abgeordnetenhaus in Absicht auf die Stellung der Minister ergeben würden, erst nach Beendigung der Plenarverhandlungen über das Wehrgesetz in entscheidende Erörterung kommen.

Wenn der Minister des Innern ungeachtet heute schon diese Frage in Anregung zu bringen erachtete, so war der Ausgangspunkt hiezu für ihn der, dass es notwendig erscheine, sich der erhöhten Schwierigkeiten bewusst zu werden, welche hiedurch dem Ministerium im Allgemeinen, insbesondere aber in Aussicht auf die Durchbringung des Wehrgesetzes entstanden sind. Denn er könne sich nicht verhehlen, dass diese Frage heute keineswegs so sicher und glatt liege, wie vor acht Tagen. Bewährte treue Freunde des Ministeriums seien in Bezug auf das Wehrgesetz bedenklich und zweifelhaft geworden, wie er aus mehrfachen Besprechungen zu entnehmen persönlich Gelegenheit gehabt habe. Und es scheine ihm fraglich, ob bei der Finalbeschlussfassung die erforderliche Zweidrittelmajorität zu erzielen sein werde, da manche wegen der 800.000 Mann, manche wegen des Prinzipes der strikten Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht, manche wegen der Verzichtleistung auf die jährliche ziffermäßige Rekrutenbewilligung, manche auch wegen spezieller Bedenken von minderem Belange zuzustimmen Abstand nehmen dürften. Das Koerzitiv, auf dessen Wirksamkeit früher gerechnet werden konnte, nämlich die Hinweisung darauf, dass nur durch ein festes Zusammengehen mit der Regierung zunächst in dieser Frage der Fortbestand derselben gesichert werden könne, habe unter den dermaligen geänderten Verhältnissen an Kraft wesentlich verloren. Der Minister des Innern wolle daher nicht unterlassen, hier diese Sachlage zu besprechen, damit dieselbe im Wege des Ministerratsprotokolls zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät gelange.

Das Ministerium denke nicht daran, der in Bezug auf das Wehrgesetz übernommenen Verbindlichkeit nicht in vollem Umfange und mit der größten Entschiedenheit nachzukommen, aber seine frühere Zuversicht in den endlichen Erfolg sei durch die eingetretenen Verhältnisse erschüttert worden und das müsste konstatiert werden. Dass die eventuelle Nichtannahme des Wehrgesetzes die Ausscheidung der Minister aus dem Amte zur notwendigen Folge haben müsste, verstehe sich von selbst. Aber selbst in dem Falle der Annahme des Wehrgesetzes würde die Frage des ferneren Verbleibens des Ministeriums in Erörterung kommen müssen, da sich keiner Täuschung darüber hingegeben werden könne, dass unter Verhältnissen im Abgeordnetenhause, von denen die erwähnte Tatsache ein bedeutsames Symptom ist, die Geschäfte nicht weitergeführt werden können, und dass an die Minister, welche mit Selbstverleugnung und Aufopferung sich an die ihnen gewordene schwere Aufgabe hingegeben haben, die Frage herantreten müsse, ob sie nicht dieser Hingebung endlich und ohne Rücksicht auf die Konsequenzen ein Ziel zu setzen sich selbst gegenüber verpflichtet wären, für welche Konsequenzen die Verantwortung nicht ihnen, sondern denjenigen zufallen würde, welche um des gleißenden Schimmers der Popularität willen ihnen die Fortführung des Amtes unmöglich gemacht hätten.

Der Justizminister erbittet sich die Aufmerksamkeit der Konferenz in einer ähnlichen Frage.

Vorausschicken zu sollen glaube er, dass er die eben geäußerten Besorgnisse in Bezug auf das Wehrgesetz nicht teile. Die Majorität scheine ihm gesichert, selbst die Zweidrittelmajorität dürfte sich finden, die eventuell nur bei dem bedenklichen Kasus des § 13 fraglich sein dürfte, deren Vorhandensein dafür er jedoch auch für wahrscheinlich halte. Ihm handle es sich jedoch um eine andere Frage. Den Mitgliedern der Konferenz sei erinnerlich, dass er für seine Person sich entschieden gegen das Budget ausgesprochen hat, welches pro 1869 den Delegationen vorgelegt werden wird, da er der Überzeugung sei, dass hiedurch in Bezug auf die Anforderungen an die diesseitigen Länder über das Maß des nach den finanziellen und ökonomischen Verhältnissen Möglichen hinausgegangen werde.

Dieser Überzeugung habe er (Justizminister) auch in dem betreffenden, unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät abgehaltenen Ministerrate in der schuldigen Ehrerbietung, jedoch unumwunden und unter Rekapitulierung seines diesfälligen Separatvotums zum Ministerratsprotokolle vom 26. Oktober l. J.1 Ausdruck gegeben. Wenn er nun diese Überzeugung habe, so sei für ihn die Unmöglichkeit gegeben, dieses Budget für 1869 zu vertreten. Es sei diesmal ein anderer Fall als in dem verflossenen Jahre, wo dieses Ministerium als solches bezüglich der vorgängigen Feststellung des Budgets für die gemeinsamen Angelegenheiten keinen Einfluss genommen habe, was heuer geschehen sei. Wenn nun schon im verflossenen Jahre bei den Delegationsverhandlungen über das Budget pro 1868 die vorausgesetzte Zustimmung des diesseitigen Ministeriums als wirksames Mittel der Durchbringung desselben gedient habe, so würde heuer auf eine solche Zustimmung mit vollem, tatsächlichem Grunde hingewiesen werden können. Hieraus aber würde sich nach seinem Erachten für dieses Ministerium eine zum mindesten moralische Verantwortlichkeit ergeben, welche er, bei seiner dissentierenden Meinung in der Sache, zu tragen nicht in der Lage sei. Der Justizminister habe unmittelbar, nachdem in dem unter Ah. Vorsitze abgehaltenen Ministerrate über das Budget der gemeinsamen Angelegenheiten entschieden worden sei, den Entschluss gefasst, Sr. Majestät die Bitte um die Allergnädigste Enthebung von seinem Amte zu unterbreiten.

Er hätte auch diesen Entschluss sofort zur Ausführung gebracht, wenn ihn nicht zwei Rücksichten davon abgehalten hätten. Die eine betraf das Ausnahmsgesetz, dessen Vertretung im Abgeordnetenhaus ihm oblag, welcher durch seinen Rücktritt sich zu entschlagen er mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache geradezu für Felonie gehalten hätte. Die andere Rücksicht ging auf das Heeresergänzungsgesetz, welches durch sein Ausscheiden aus dem Ministerium nach seiner Meinung zwar nicht gefährdet worden wäre, für welches aber möglicherweise doch einige Stimmen hätten abfallen können, was zu vermeiden ihm Pflicht geschienen habe.

Nun aber sei das Ausnahmsgesetz votiert und das Heeresergänzungsgesetz gesichert. Er müsse daher jetzt zur Ausführung seines Vorhabens schreiten zumal der Ministerpräsidentenstellvertreter jüngst bemerkt hatte, dass es Pflicht der Minister sei, für das Budget einzustehen. Er müsse sich daher die Freiheit nehmen, Se. Majestät um seine Demission zu bitten und habe er das betreffende Gesuch an Se. Majestät sowie das Schreiben, mittels dessen er dasselbe, behufs der Unterbreitung an Se. Majestät, an den Ministerpräsidentenstellvertreter leite, hier bereit2. Er stelle jedoch darin die Bitte, dass Se. Majestät über sein Demissionsgesuch nicht vor dem Ausgange der Debatten über das Heeresergänzungsgesetz Ah. zu resolvieren geruhen wolle, nachdem er bezüglich dieser Vorlage die übernommene Verpflichtung, wenn auch mit schwerem Herzen, zu erfüllen und für dasselbe zu stimmen entschlossen seid .

Er übergehe andere Gründe, die den Entschluss in ihm erstehen und reifen ließen, wie der Ah. Befehl hinsichtlich des Konkordates, dessen Aufrechterhaltung in der weiteren Entwicklung ihm mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden zu sein scheine. Entscheidend sei für ihn die Stellung zum Budget, da er die dadurch bedingte Erhöhung des Defizits pro 1869 für den Weg zum finanziellen Ruin halte. Bei einem Dissens in einer so fundamentalen Frage erkenne er es für Pflicht, abzutreten. Die geeignetste Gelegenheit biete die für morgen erwartete Rückkunft Sr. Majestät, welche die Ausführung seines Entschlusses insoferne beschleunigt, als er annehmen müsse, dass vielleicht schon morgen ein Ministerrat unter Ah. Vorsitze stattfindet, da es ihm im höchsten Grade peinlich sein müsste, wenn sein Verhältnis nicht zuvor seinerseits klargestellt würde. Übrigens würde dieser sein Schritt vorläufig vollständiges Geheimnis zu bleiben haben. Dem Ministerrate habe er davon im Vorhinein die Mitteilung machen zu sollen geglaubt.

Minister Berger fasst die Sachlage so auf, dass das gegenwärtige Ministerium zu Ende 1867 in solidarischer Verbindung ins Amt getreten sei. Hätten sich auch im Laufe des Jahres einzelne Anlässe ergeben, welche das gegenseitige volle Einverständnis zu trüben geeignet waren und zeitweilig und vorübergehend auch getrübt haben, so sei doch fortan der Wahlspruch aufrecht geblieben: Einer für alle, alle für einen! Wenn ein Keilstein aus dem Gewölbe genommen werde, müsse das ganze Gewölbe zusammenstürzen. Er halte es für unvermeidlich, dass der Austritt eines Kabinettsmitgliedes den Austritt anderer nach sich zieht. Mit dem Austritte eines Ministers sei der parlamentarische Zerfall gegeben. Was ihn selbst betreffe, würde er dann jedenfalls auch nicht länger im Amte verbleiben können. Er gebe jedoch zu bedenken, dass dadurch allein, dass diese Demission transpirieren würde, die Schwierigkeiten bei der Durchbringung des Wehrgesetzes sich über alles Maß häufen würden. Er meine daher, dass bis zur definitiven Erledigung des Wehrgesetzes der Justizminister hievon jedenfalls Abstand nehmen sollte.

Der Ministerpräsidentenstellvertreter bemerkt in Bezug auf den Umstand, dass der Justizminister in seiner (des Ministerpräsidentenstellvertreters) Aufforderung an die Minister, für das Budget einzustehen, ein wesentliches Motiv gefunden zu haben erklärte, dass, insoferne der Justizminister auf seine (des Ministerpräsidentenstellvertreters) Äußerung in der Konferenz unter Ah. Vorsitz Bezug genommen habe, hierin ein Missverständnis obzuwalten scheine, indem er (Ministerpräsidentenstellvertreter) eine solche direkte Aufforderung in jenem Ministerrate nicht zum Ausdrucke gebracht habe, wie das Ministerratsprotokoll nachweist, dessen bezügliche Stelle er verliest.

Nachdem der Justizminister entgegnet hatte, dass er nicht jenen Ministerrat, sondern die erst vor wenigen Tagen im Ministerzimmer des Abgeordnetenhauses stattgefundene Konferenz gemeint habe, klärt der Ministerpräsidentenstellvertreter auf, es habe sich damals keineswegs um eine förmliche Konferenz gehandelt, sondern um eine freie vertrauliche Besprechung, bei welcher auch eine Protokollführung nicht stattfand. Bei dieser habe er (Ministerpräsidentenstellvertreter) ohne Ah. Auftrag den Ministern die Proposition gemacht, in Erwägung zu ziehen, ob es sich nicht als zweckmäßig empfehlen würde, wenn die Minister in bestimmter zu vereinbarender Reihenfolge sich während der Delegationsverhandlungen zum Zwecke der geeigneten Einflussnahme auf dieselben nach Pest begeben würden. Diese Proposition sei von den Ministern und, wie er glaube, auch ohne Widerspruch seitens des Justizministers akzeptiert worden.

Wenn indes hieran Anstoß genommen werden sollte, so sei er bereit, die Frage neuerlich in Erwägung ziehen zu lassen, da, wie bemerkt, die Besprechung von ihm als eine vertrauliche angesehen und Sr. Majestät keine Meldung erstattet worden sei.

Der Finanzminister betont, es sei bei einer so wichtigen Frage doch gut, auf den Grund der ganzen Situation zurückzukommen. Die ganze Schwierigkeit im Abgeordnetenhause liege nach seiner Überzeugung im Wehrgesetze, und zwar deshalb, weil von Seite dieses Ministeriums in denjenigen Punkten, welche in ihren Konsequenzen finanzieller Natur sind, weit mehr konzediert worden ist, als konzediert werden sollte. Nicht das Fallenlassen der Stellvertretung, nicht die zehnjährige Dienstzeit, nicht die Stetigkeit des Ergänzungskontingentes während der zehn Jahre sind Punkte von so einschneidender Bedeutung, dass die entgegenstehenden Bedenken nicht zu beschwichtigen wären, wohl aber seien es die finanziellen Punkte, welche in Abgeordnetenkreisen tiefen Eindruck und eine gewisse Verstimmung hervorgerufen haben. Und darin liegt eben die Schwierigkeit der Situation. Die 800.000 Mann und die Aufbringung der damit in Verbindung stehenden Kosten auf die Dauer sind die alleinige Schwierigkeit in der Richtung, dass dieses Ministerium hiemit mehr konzedierte, als es hätte tun sollen. Nun ist dies aber eine Tatsache, deren Grund einerseits in dem Umstande liegt, dass das Wehrgesetz mit diesem hohen Kriegsstande von dem ungarischen Reichstage angenommen worden, was, als es sich um die ersten hierortigen Beratungen handelte, von vornherein nicht über jeden Zweifel gestellt zu sein schien, und anderseits in dem Übergewichte politischer Motive, deren Berücksichtigung sich dieses Ministerium nicht entschlagen konnte. Wie die Sache nun liegt, so berührt der Geldpunkt in erster Linie die Delegationen. Es sei unmöglich, dass das parlamentarische Ministerium sich nach den Beschlüssen der Delegationen richten könne, auf welche es eben so wenig wie das ungarische Ministerium Einfluss zu nehmen habe. Auch sei der Fall denkbar und möglich, dass die Majorität in einer anderen Richtung Beschlüsse fasst, als die Delegationen; wenn daher für das parlamentarische Ministerium die Delegationsbeschlüsse maßgebend wären, so könnte es in die Lage kommen, wegen dieser letzteren abtreten zu müssen, während es im Reichsrate die Majorität hätte, was doch mit den Grundprinzipien der parlamentarischen Regierung in offenbarem Widerspruch wäre. Was daher im Militärbudget geschehe, habe dieses Ministerium nicht zu verantworten. Zu verantworten wäre für dasselbe nur das, dass sich möglichst bemüht wurde, auf die Herabminderung einzuwirken. Mit Rücksicht darauf scheint ihm ein Grund zu irgend einer Ministerdemission nicht vorhanden. Nachdem das Ministerium durch seine Zustimmung zum Wehrgesetze gebunden erscheine, sei eben weiter nichts zu tun, und werde die Verantwortlichkeit hiefür Sache des Kriegsministers sein.

Übrigens würden ihm (Finanzminister) dafür gar keine Motive vorzuliegen scheinen, dass sich dieses Ministerium in allen Wegen bemüht, das Wehrgesetz durchzubringen, eben um den Zuständen eine gewisse Stabilität zu geben, um hinterher Verhältnisse selbst herbeizuführen, welche gerade das entgegengesetzte Resultat zur Folge haben müssten, denn auch er sei der Ansicht, dass, wenn einer der Minister ausscheidet, auch die anderen notwendig nachfolgen müssten.

Der Handelsminister teilt zwar nicht die Ansicht des Finanzministers, dass von den Verhandlungen der Delegationen von Seite dieses Ministeriums gänzlich abgesehen werden könnte. Allein wie die Sache liege, handle es sich nicht darum, sondern um die tatsächliche Voraussetzung, dass Se. Majestät nicht nur für das Wehrgesetz, sondern auch für das Budget des Ministeriums gewärtig sind. Er fasse dies nun so auf, dass Se. Majestät wünschen, dass von Seite des Ministeriums eine günstige Einwirkung in Absicht auf die Durchbringung des Budgets, soweit sich diesem Ministerium bei der Delegation als solcher oder bezüglich einzelner Mitglieder der Delegationen hiezu die Möglichkeit darbietet, Platz greife.

Nun sei aber der Grad dieser Wirksamkeit ein verschiedener, und gewiss werde von jenem, welcher vermöge seiner Überzeugung größere Bedenken wegen der Höhe des Budgets habe, dieselbe wirksame Einflussnahme nicht in Anspruch genommen werden, wie von anderen, welche diese Bedenken in geringerem Maße hegen. Was aber diese Bedenken selbst angehe, so kann der Handelsminister nicht einsehen, dass nach all dem, was in Hinsicht auf Herabminderung der ursprünglichen Präliminarsätze des Militärbudgets vorgegangen ist, selbst wenn auf das von dem Justizminister erwähnte Separatvotum zurückgeblickt wird, die jetzige Ziffer eine solche sei, dass es seitens des Justizministers als eine so außerordentliche Gewissenssache betrachtet werde, an dem Zustandekommen dieser Budgetforderung Anteil zu haben, da die Differenz, wie er meine, sich nur auf etwa drei Millionen belaufen könnte. Wie dem aber sei, so glaube er dem Justizminister die Erwägung eindringlichst nahelegen zu sollen, ob er (Justizminister) durch einen Schritt, wie der von ihm beabsichtigte, dem Staate nicht einen weit größeren Schaden zufügen würde, als dies durch eine etwaige Mehrbelastung desselben mit einigen Millionen geschehen würde.

Die Folgen, die sich an den beabsichtigten Schritt unfehlbar knüpfen würden, würden unzweifelhaft so weit tragende und tief eingreifende sein, dass sie mit weit höheren Summen, ja mit 50 oder 100 Millionen Verlust für den Staat kaum zu hoch angeschlagen werden dürften.

Der Minister für Kultus und Unterricht meint, der Justizminister sei in Absicht auf diesen wichtigen Entschluss gewiss sehr reiflich mit sich zu Rate gegangen. Er glaube daher nicht, dass er (Justizminister) ihn so leichthin revozieren könne. Die Entscheidung werde von Sr. Majestät abhängen. Die anderen Minister betrachte er als dadurch nicht gebunden. Allein er teile vollkommen die Ansicht des Ministers Dr. Berger, dass durch den Austritt eines Mitgliedes des Kabinetts das Kabinett selbst gebrochen werde. Es scheine ihm fruchtlos, in der Richtung der Rückgängigmachung des Entschlusses des Justizministers heute Anstrengungen zu machen. Er wäre daher dafür, dass die Verhandlungen in dieser Frage heute nicht fortgesetzt werden.

Dementgegen bemerkt Minister Dr. Berger, dass die Frage so wichtig sei, dass sie jedenfalls heute durchgesprochen werden müsse. Er betont, dass der Justizminister den Grund seiner Demission in der durch das Wehrgesetz bedingten Mehrbelastung finde. Hierin scheine ihm ein Widerspruch des Justizministers zu liegen. Der Justizminister wusste, dass sich eine solche Mehrbelastung ergeben werde. War das der Fall, so musste er gleich damals Stellung nehmen, infolgedessen auch alle anderen Mitglieder des Kabinetts höchstwahrscheinlich eine andere Position eingenommen hätten. Er komme darauf zurück, dass mit der Demission des Justizministers die Notwendigkeit des Ausscheidens der anderen Kabinettsmitglieder feststehe, schon aus dem Grunde, um nicht die Voraussetzung einer vorhandenen politischen Disparität aufkommen zu lassen, die dem Entschlusse des Justizministers in der Öffentlichkeit sicher unterlegt werden würde, nachdem die Motive seiner Demission nach außen hin nicht klar seien und die maßgebende Kontroverse in dem finanziellen Punkte sicher zuletzt gesucht werden dürfte.

Es sei klar, dass infolge des Ausscheidens eines Ministers der Zerfall des Kabinetts rapid vor sich gehen würde und dass einem kläglichen Ende desselben dann nur durch den raschen Rücktritt aller vorgebeugt werden könnte. Der Finanzminister habe gesagt, in der momentanen Situation sei kein Grund einer Demission; dem schließe er sich an, indem er auf die Verantwortung vor der Geschichte hinweist, welche diejenigen unfehlbar treffen müsste, welche ohne irgendwelche zwingende sachliche Notwendigkeit das begonnene Werk im Stiche ließen.

Der Minister des Innern war nie im Zweifel bezüglich der Notwendigkeit eines solidarischen Vorgehens. Ihm scheine die Schwierigkeit weder im Wehrgesetz noch im Budget zu liegen. Er habe die Frage wegen der Stellung des Ministeriums zum Abgeordnetenhause im Allgemeinen zur Sprache gebracht, weil er meine, dass nach Erscheinungen, wie sie bei der Abstimmung über den § 11 des Ausnahmsgesetzes an den Tag traten, wo mit etwa 46 prinzipiellen Gegnern des Systems noch 20 Mitglieder der Linken lediglich mit Rücksicht auf einzuerntende Lobsprüche der Presse gegen das Ministerium stimmten, in diesen wirren Verhältnissen Ordnung geschaffen werden müsse. Bezüglich der vorliegenden Frage scheine ihm ein Unterschied zwischen Wehrgesetz und Budget obzuwalten, und glaube er, dass abzuwarten wäre, ob das letztere in seiner jetzigen Höhe namentlich von der ungarischen Delegation auch angenommen wird.

Der Justizminister erwähnt, dass es hauptsächlich darauf ankomme, dass das Budget mit der Zustimmung des Ministeriums vorgelegt werde, was er nicht vertreten könnte.

Minister Dr. Berger betont, dass das Abgeordnetenhaus in der Wehrfrage durch das Ministerium insofern in eine eigentümliche Situation gebracht worden sei, als die Kabinettsfrage gestellt wurde. Würde nun das Ministerium abtreten – und es müsste es nach dem früher Erörterten, auch wenn das Wehrgesetz angenommen würde – so würde dem Ministerium von Seite des Hauses der – wie er meine – nicht unberechtigte Vorwurf eines hinterhältigen Vorgehens gemacht werden können, da das Abgeordnetenhaus sicher seinen Beschluss danach eingerichtet hätte, hätte es im Vorhinein gewusst, dass das Ministerium auch nach Votierung des Wehrgesetzes abtreten würde.

Der Ackerbauminister meint auch, dass die Majorität des Abgeordnetenhauses sich in der Wehrfrage wesentlich von der Rücksicht für das Ministerium leiten lasse. Die Majorität nach diesem Beweise von Rücksichtnahme im Stiche zu lassen, scheine auch ihm in der Tat eine Art von Desertion.

Der Minister für Kultus und Unterricht meint, jetzt sei die Kabinettsfrage motiviert gestellt. Nach Votierung des Wehrgesetzes würde abgesehen von der Demission des Justizministers nach außen hin kein Grund für diesen Schritt angegeben werden können.

Der Ministerpräsidentenstellvertreter bemerkt, dass die Stellung der Kabinettsfrage einen entscheidenden Einfluss auf die Durchbringung des Wehrgesetzes in den bisherigen Vorverhandlungen gehabt habe. Sei das Wehrgesetz votiert, so sei die Sr. Majestät gegenüber eingegangene Verpflichtung erfüllt, das Ministerium habe aber auch eine Verpflichtung gegen das Haus, der durch die Schaffung von Verhältnissen, welche notwendig zur Auflösung des Kabinetts führen, geradezu entgegengehandelt würde. Diese Verhältnisse sind aber mit der Demission des Justizministers gegeben, welcher nach der einhelligen Ansicht aller Vorvotanten, der auch er sich anschließe, jene der übrigen Minister folgen müsste. Das sei in merito entschieden, wenn auch der Justizminister nicht eine sofortige Entscheidung über sein Demissionsgesuch wünsche.

Der Justizminister gibt zu bedenken, dass das Abgeordnetenhaus mit einem Defizit, das weit größer und empfindlicher als das heutige sei, in weit empfindlicherer Weise hinters Licht geführt werden dürfte. Es handle sich ihm immer zunächst um die Zustimmung zur Vorlage dieses Budgets, welche er mit seinem Gewissen für unverträglich halte, wie er in seinem Separatvotum erörtert habe. Es ist seine Überzeugung, welcher er stets Ausdruck gegeben habe, nicht, dass das Militärbudget an sich zu hoch, sondern dass die Möglichkeit einer so großen Belastung unter den gegebenen Verhältnissen ohne den offenbaren Ruin des Landes nicht vorhanden sei. Er erinnere an seine Wirksamkeit im Finanzausschusse im Jahre 1867, wo er bei der Darstellung der Finanzlage des Reiches als Berichterstattere auf das Entschiedenste die Ansicht vertreten habe, dass über den Betrag von 65 Millionen im Militärbudget nicht hinausgegangen werden könne, ja, dass getrachtet werden müsse, unter diese Summe herabzugehen. Sein damaliger Bericht liege geruckt vor und jedermann, der seiner Tätigkeit im öffentlichen Leben in dieser Richtung gefolgt sei, könnte ihn mit Recht der Inkonsequenz zeihen, wenn er zu einem Budget von 86 Millionen die Zustimmung geben würde. Die Mehrbelastung würde heuer 6 Millionen betragen und so käme man Schritt für Schritt weiter ab von dem Wege, den er als den nach seiner Ansicht allein richtigen bisher verfolgt habe, da er Fehler auf dem finanziellen Gebiete, deren Folge die materielle Erschöpfung des Volkes sei, für unheilbar betrachte und einen Anteil daran in seinem Gewissen nicht verantworten könne.

Wenn bemerkt worden sei, warum er nicht schon in früheren Stadien der Beratung des Wehrgesetzes seine persönliche Stellung in dieser Beziehung so präzisiert habe, wie er es heute tue, so erwähne er, dass die finanziellen Konsequenzen des Heeresergänzungsgesetzes sich eben erst neuestens klar überblicken ließen.

Der Finanzminister bemerkt mit Bezugnahme auf seine früheren Auseinandersetzungen, dass auch er infolge der Zustimmung zum Wehrgesetze in eine falsche Position geraten sei. Er für seine Person habe dem Kriegsstande von 800.000 Mann niemals zugestimmt, sich aber endlich gefügt, als aus politischen Motiven das aus den Beratungen des ungarischen Reichstages hervorgegangene Wehrgesetz im Ministerrate akzeptiert worden sei. Er sei eben in der Minorität geblieben. Die mehrfachen Opfer seien der Erreichung möglichst stabiler Zustände gebracht worden, woran jedoch nicht zu denken wäre, wenn die Eventualität, um welche es sich heute handelt, einträte.

Der Justizminister bemerkt, dass dann für eine selbständige Ansicht kein Raum mehr wäre, wenn sich in so wichtigen Fragen seitens der einzelnen Mitglieder des Kabinetts die Freiheit der Entschließung nicht gewahrt werden könnte und Majoritätsbeschlüssen unbedingt sich untergeordnet werden müsste. Dieses Prinzip würde sehr weit führen. Er weise nur darauf hin, was geschehen sollte, wenn etwa bei der Frage der Bedeckung des Defizits das ungarische Ministerium eine Notenemission proponieren würde, der er nun und nimmer [sic!] beistimmen könnte. Einmal müsste es auf den Punkt kommen, wo es gestattet ist, der persönlichen Überzeugung zu folgen.

Minister Dr. Berger kommt auf die Unmöglichkeit zurück, unter den Verhältnissen, welche sich in der weiteren Konsequenz des beginnenden Zerfalles des Kabinetts ergeben würden, für das Wehrgesetz wirksam einzutreten. Schon die neuliche Abstimmung habe gezeigt, dass im Abgeordnetenhause eine Verstimmung vorhanden sei. Sie war momentan, würde aber permanent unter Konstellationen der angedeuteten Art.

Der Justizminister erwähnt, er lege dem bezeichneten Falle eine besondere Bedeutung nicht bei, da sich vorübergehende Differenzen solcher Art mit der Partei leicht ergeben können. Er habe zwar den Vorfall in seinem Gesuche an Se. Majestät jedoch nur nebenher erwähnt, obwohl er ihn ebensowohl als Motiv seines Rücktrittes hätte gebrauchen können, worin er jedoch einen illoyalen Vorgang erblickt hätte, der ihm entschieden widerstrebt habe.

Der Minister des Innern macht aufmerksam, dass der Justizminister die finanzielle Lage vielleicht doch etwas zu schwarz sehe. Eine eventuelle neue Schuld von 10 Millionen scheine ihm doch nicht den Ruin zu bedeuten.

Der Handelsminister weist auf die entschiedene Besserung der volkswirtschaftlichen Zustände hin. In der Sache selbst bemerkt er, dass die Differenz von 6 Millionen ihm denn doch nicht mit der Preisgebung alles dessen, was mit Mühe und nach Überwindung der größten Schwierigkeiten bisher erreicht worden, im Verhältnisse zu stehen scheine.

Der Justizminister bemerkt, dies sei eben Sache der persönlichen Überzeugung, wogegen der Handelsminister auf die Unwahrscheinlichkeit hinweist, dass diese Ansicht in der Öffentlichkeit Geltung erlangen werde, welche der Meinung Eingang gewähren werde, dass es sich ihm (dem Justizminister) zunächst um einen Vorwand für seinen Schritt gehandelt habe.

Der Justizminister meint, bei der Behandlung des Budgets im Jänner l. J. werde die Sachlage klar werden.

Der Finanzminister meint, dass sich hierüber bei dem Mangel der Beschlüsse der Delegation jetzt ein sicheres Urteil wohl kaum bilden lasse. Tatsache ist vorerst nur der bedeutende Abstrich im Extraordinarium, welcher über Einflussnahme des Ministeriums in einem Maße zugestanden worden ist, welches bezüglich dieser Partie des Militärbudgets kaum erwartet werden durfte.

Der Handelsminister meint, dass bei Fragen solcher Art der Zusammenhang der Dinge doch in das Auge gefasst werden sollte. Nach dem, was vorgegangen, müsse Se. Majestät annehmen, dass das Ministerium durch das Zugeständnis des Abstriches am Extraordinarium bezüglich seiner Bedenken beruhigt sei, und glaube er, dass aus der bei der betreffenden Beratung unter Ah. Vorsitze seitens des Justizministers abgegebenen Erklärung, die, wie der Finanzminister bestätigte, sich nur als eine Aufklärung bezüglich der Vermutung Sr. Majestät, dass weitere als die ursprünglich beantragten Abstriche bezielt wurden, darstellte, unmöglich gefolgert werden konnte, dass die Demission des Justizministers aus diesem Anlasse werde erbeten werden – ungeachtet auf die Wünsche des Ministeriums im wesentlichen Ag. eingegangen worden ist.

Der Justizminister bemerkte, er habe seine schriftliche Erklärung (Separatvotum) zur Verlesung zu bringen sich erlaubt, in welcher er seinen weitergehenden Ansichten über diesen Punkt ausführlich Ausdruck gegeben und seinen Standpunkt präzisiert habe.

Der Minister des Innern meint, dass, wenn es auch jedem Mitgliede des Ministerrates freistehe, zu erklären, er sei mit gewissen Maßnahmen nicht einverstanden, weil sie seinen Überzeugungen, seinem Gewissen widerstreben, das Objekt von 6 Millionen ihm dennoch einen in seinen Konsequenzen so weit greifenden Schritt nicht genügend zu motivieren scheine – ein Schritt welcher, wie der Handelsminister bemerkt, für die Allgemeinheit bezüglich der Motive unverständlich sei und welcher die Fortsetzung des parlamentarischen Regimes eventuell unmöglich mache.

Der Justizminister betont, dass sein Standpunkt stets unverrückt der war, dass dahin gewirkt werde, alle mit der finanziellen Lage unverträglichen Auslagen hintanzuhalten. Mit diesem Prinzipe würde er in unlösbaren Widerspruch kommen.

Nachdem der Finanzminister darauf noch erwidert hatte, dass dieser Standpunkt zunächst für ihn als Ressortminister in das Auge zu fassen sei und dass es nach seiner Ansicht überhaupt nur zweierlei Fälle für die Demission eines Ministers gäbe, entweder bei prinzipiellen politischen oder aber bei Fragen eigenen Ressorts, wird die Diskussion vom Ministerpräsidentenstellvertreter wegen vorgerückter Stunde unterbrochen und die Fortsetzung der nächsten Sitzung vorbehalten, welche wegen der hervorragenden Wichtigkeit und Dringlichkeit der Frage in ihrem nächsten Bezuge zum Wehrgesetze auf morgen anberaumt wird3.