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Nr. 118 Ministerrat, Wien, 8. Oktober 1868 - (PDF)

RS.; P. Hueber; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 8. 10.), Plener 14. 10., Hasner 14. 10., Potocki 14. 10., Giskra, Herbst, Brestel, Berger 16. 10.; außerdem anw. Laufberger (zeitweise bei I.).

KZ. 3287 – MRZ. 118

|| || Protokoll des zu Wien am 8. Oktober 1868 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Se. Exzellenz des Herren k. k. Ministerpräsidentenstellvertreters.

I. Maßregeln für Böhmen - (PDF)

I. ℹ️ Der Ministerpräsidentenstellvertreter referierte, dass er sich infolge Ministerratsbeschlusses vom 6. l. M.1 an das Ah. Hoflager nach Ofen begeben und daselbst Sr. Majestät zuerst mündlich über die Sachlage in Böhmen Bericht erstattet || || und sohin den Inhalt des Ministerratsprotokolles vom 6. l. M. vorgetragen habe2. Se. Majestät, immer Ag. bereit, die Autorität der Regierung zu schirmen und aufrecht zu erhalten, haben hierauf

1. die Enthebung des Baron Kellersperg als Statthalter von Böhmen Ah. zu genehmigen geruht und sehen der Erstattung des diesbezüglichen au. Vortrages entgegen3.

2. Mit der Absendung eines kaiserlichen Kommissärs nach Prag haben Sich Se. Majestät aus den im Ministerrate vom 6. l. M. von der Majorität dagegen vorgebrachten Gründen nicht einverstanden erklärt, dagegen haben Se. Majestät der Abordnung eines Generalen Sich Ah. geneigt erklärt und es der Erwägung des Ministerrates anheim gestellt, ob der betreffende General gleich definitiv zum Statthalter zu ernennen oder nur mit der Leitung der böhmischen Statthalterei zu betrauen wäre. Se. Majestät haben hiefür auch auf den FML. Koller4 in Prag hingewiesen || || und die Ah. Gnade gehabt, in einem soeben angelangten Telegramme auch der Erwägung des Ministerrates die Wahl des FML. Nuppenau, des GM. Scholl oder des GM. Zastavniković zu überlassen5.

3. Se. Majestät haben ferner die vom Ministerrate beschlossene allgemeine Verordnung über die Zulässigkeit der zeitlichen und örtlichen Suspension der Grundrechte Ag. zu genehmigen6 und sich damit einverstanden zu erklären geruht, dass auf Grund dieser Verordnung die in den Art. 12 und 13 des Gesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger enthaltenen Rechte (über das Vereins- und Versammlungsrecht, dann über das Recht der Preßfreiheit) für Prag und jene Bezirke in Böhmen, wo die gleiche Notwendigkeit nach dem mündlichen Berichte des Hofrates Laufberger vom Ministerrate anerkannt wird, zeitweilig mittelst einer Spezialverordnung des Gesamtministeriums suspendiert werden7.

4. Se. Majestät haben auch dem Grundsatze nach genehmigt, dass die || || Lokalpolizei in Prag wieder in die Hände der Regierung übernommen werde, und sehen den diesfälligen au. Anträgen entgegen8.

5. Se. Majestät haben Sich auch mit der Vermehrung der Garnison in Prag einverstanden erklärt, glauben jedoch, dass auch ohne Erhöhung des Truppenstandes in Böhmen der Zweck durch Konzentrierung des dort vorhandenen Militärs in die Orte, wo Ruhestörungen vorkommen oder zu besorgen sind, erreicht werden könne. Zu diesem Behufe haben Se. Majestät auch den Kriegsminister zu ermächtigen geruht, nach Maßgabe des vom Minister des Innern anzudeutenden Erfordernisses Truppendislokationen in Böhmen ohne vorherige spezielle Einholung der Ah. Genehmigung vornehmen zu dürfen9.

6. Se. Majestät haben aber auch bei diesem Anlasse Ah. zu bemerken geruht, über die Art und Weise, wie sich die öffentliche Presse in Wien gestaltet, auf das Unangenehmste berührt zu sein. Insbesondere seien in einem Wiener || || Blatte Feuilletonartikel gegen Se. kaiserliche Hoheit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Albrecht enthalten gewesen, welcher infamierenden Herabsetzungen und Verunglimpfungen dieses kaiserlichen Prinzen seine Spalten öffnete10, weiters ein Artikel gegen die Königin von Spanien, welcher in schamlosester Weise dem Prinzipe der Legitimität ins Gesicht schlug11. Ebenso unliebsam haben Se. Majestät zu bemerken geruht, dass Maßregeln, welche von der Regierung zu treffen wären, von der Tagespresse dem Ministerium schon früher kommandiert werden, endlich dass, wenn im Schoße des Ministerrates Maßregeln beschlossen werden, gewisse Zeitungen schon tags darauf diese Mitteilung über die gefassten Beschlüsse bringen, was nur der Autorität der Regierung schädlich und geeignet sein kann, den Erfolg solcher Maßregeln, die großenteils durch Überraschung wirken sollen, abzuschwächen oder ganz zu paralysieren.

Der Ministerpräsidentenstellvertreter eröffnete sohin über diese sechs Punkte die || || Diskussion, welche folgendes Ergebnis hatte:

Ad 1. Der Minister des Innern bemerkte, dass Baron Kellersperg über die ihm infolge eines Ministerratsbeschlusses mit Erlass vom 1. Oktober l. J. zugegangene Aufforderung zur Aufklärung und Rechtfertigung seines Benehmens erst am heutigen Tage sich zur Absendung eines Telegrammes bestimmt fand, in welchem er anzeigt, dass er bettlägrig war und Samstag nach Wien kommen werde12. Ebenso sei heute die beiliegende Erklärung des Barons Kellersperg eingelangta .

Nach Ablesung dieser Erklärung glaubte der Justizminister, sich auf die Bemerkung beschränken zu sollen, dass von einem angeblichen Bekämpfen des Antrages des Schulrates Maresch im böhmischen Landtage seinerseits gar keine Rede sein konnte, da er über denselben mit niemandem gesprochen und sich in unauffälligster Weise der Abstimmung enthalten habe, was, wenn nicht der Abgeordnete Görner es nachträglich bemerkt || || hätte, gar niemandem aufgefallen wäre13. Desgleichen müsse er sich dagegen verwahren, als hätte er den Artikel der Reichenberger Zeitung14, der ihm erst später mitgeteilt wurde, auch nur gekannt, da er diese Zeitung niemals lese. Die Heiterkeit, von der Baron Kellersperg spreche, sei ebenso unrichtig, als er mit Dr. Uchatzy15 überhaupt in gar keiner Beziehung stehe und auch mit demselben über den fraglichen Gegenstand gar nicht gesprochen habe. Er müsse sich daher gegen alle in der Darstellung des Barons Kellersperg enthaltenen, ihn betreffenden und ihn in einem möglicherweise falschen Lichte darstellenden, aber alles tatsächlichen Grundes entbehrenden Insinuationen entschieden verwahren. Es hänge übrigens selbstverständlich nur von dem Ah. Ermessen Sr. Majestät ab, ob er oder Baron Kellersperg das Feld ihres ämtlichen Wirkens zu räumen haben16.

|| || Der Minister des Innern bemerkte, dass nach der inzwischen erfolgten, dem Grafen Taaffe einstweilen mündlich bekannt gegebenen Ah. Entschließung der Standpunkt ein gegebener sei und dass er demnach dem Baron Kellersperg telegrafisch erwidern werde: „Nach gegenwärtiger Lage bitte ich Ihre Ankunft nach eigener Bequemlichkeit einzurichten.“

Die Konferenz erklärte sich mit dieser Erwiderung einverstanden.

Der Minister des Innern erklärte hierauf sein Vorhaben, den au. Vortrag wegen Enthebung des Barons Kellersperg von dem Statthalterposten in Böhmen nunmehr erstatten und die Motive hiefür aus der Berufung auf die im Ministerratsprotokolle vom 6. l. M. vollinhaltlich aufgenommene Diskussion dieser Frage sowie aus dem Umstande ableiten zu wollen, dass die vorliegende Äußerung des Barons Kellersperg den Zweck, der dem Ministerium dabei vorgeschwebt, nicht erreicht habe, da aus derselben nur Gereiztheit, nicht aber eine Rechtfertigung entnommen werden könne.

|| || Der Minister für Kultus und Unterricht bemerkte, dass das Wesen der Sache nicht in der Kontroverse zwischen Baron Kellersperg und dem Justizminister, sondern darin liege, dass der Inhalt des Telegrammes des Barons Kellersperg öffentlich Missachtung gegen ein Mitglied der Regierung aussprach, was weder der Justizminister noch die übrigen Mitglieder der Regierung auf sich [beruhen] lassen können17.

Der Minister des Innern hielt es übrigens für angemessen, dass die Enthebung des Barons Kellersperg in einer für ihn ehrenden Weise erfolge, weshalb er beantragen wolle, dass Se. Majestät die Ah. Anerkennung seiner vorzüglichen Dienste, welche derselbe an der Spitze verschiedener Länder zu betätigen in der Lage gewesen, Ag. auszusprechen geruhen wolle.

Der Ministerpräsidentenstellvertreter glaubte, dass auch auf eine günstigere finanzielle Behandlung des Barons Kellersperg in der Art etwa, dass das begonnene letzte Dienstquinquennium als vollendet ange|| || nommen werde, der au. Antrag zu stellen wäre.

Die Konferenz erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden18.

Ad 2 wurde bemerkt, dass die Wahl des Generalen Koller in einer Vorbesprechung der Minister für eine solche erkannt worden sei, gegen welche nichts erinnert werden könnte. Die im telegrafischen Wege erfolgte Einberufung desselben, um wegen der ihm zugedachten Mission mit ihm vorher Rücksprache zu pflegen, wäre nach der Ansicht der Konferenz übrigens kein Hindernisgrund, dass auch einem anderen der von Sr. Majestät nachträglich Ah. bezeichneten Generalen diese Mission übertragen werde. Die Konferenz war auch darüber einig, dass der betreffende General, auf den die Wahl Sr. Majestät fallen werde, nicht zum Statthalter zu ernennen, sondern nur mit der Leitung der Statthalterei zu betrauen wäre, und zwar namentlich aus dem vom Grafen Taaffe angeführten || || Grunde, weil derselbe Vorgang auch in Triest beobachtet worden ist und FML. v. Moering sich sonst gekränkt fühlen könnte19.

Ad 3 beantragte der Minister des Innern, dass die bereits entworfene, zur Anwendung der kaiserlichen Verordnung vom 7. l. M. bestimmte Ministerialverordnung (Beilage 2/2)b, zu deren Erlassung noch die Ah. Genehmigung im telegrafischen Wege einzuholen wäre, zu erlassen über das Geltungsgebiet, aber vorher der zur Auskunftserteilung aus Prag hieher beschiedene Hofrat Laufberger gehört werde. Vorher fand er jedoch noch zu bemerken, dass auch der Statthaltereivizepräsident Baron Henniger zur Begegnung ähnlicher Vorkommnisse, wie die letzten waren20, Anträge gestellt habe21, die dahin gehen, a) dass in jenen Bezirken, wo solcher Zusammenlauf zu besorgen, die Lokalpolizei sogleich von den Regierungsorganen zu übernehmen sei, b) dass die Statthaltereileitung ermächtigt || || werde, in den Fällen, wo vorauszusehen ist, dass Versammlungen auch ohne Erlaubnis der Behörden abgehalten werden dürften, das Zustandekommen solcher Versammlungen durch das rechtzeitige Einschreiten der Militärmacht zu verhindern, ferner c) dass die Staatsanwaltschaft in Prag durch den Justizminister angewiesen werde, nach § 38 des Preßgesetzes22 die Einstellung gewisser Zeitungen zu veranlassen, endlich d) dass an den Kriegsminister das Ansuchen gestellt werde, noch zwei Eskadronen Husaren nach Karolinenthal und Smichow zu verlegen.

Die Verfügung über Antrag a) wurde der Besprechung zum Punkte 4 vorbehalten, Antrag b) aber von der Konferenz als ein solcher gehalten, zu dem die Statthaltereileitung keiner Ermächtigung bedarf, weil ihr diese Vorkehrung im eigenen Wirkungskreise zustehe.

Zu dem Antrage c) bemerkte der Justizminister, dass der Staatsanwalt in Prag den gleichen Antrag gestellt habe, dass jedoch aus dem Berichte des Oberstaatsanwaltes || || hervorgehe, dass bisher bezüglich keiner einzigen böhmischen Zeitung die Erfordernisse des § 38 des Preßgesetzes eintreten, da hiezu nicht Einleitungsbeschlüsse und Beschlüsse auf Versetzung in den Anklagestand, sondern nur rechtskräftige Enderkenntnisse genügen können, solche aber in der erforderlichen Regel noch bei keiner böhmischen Zeitung vorhanden sind23

Die Konferenz konstatierte, dass über diesen Antrag keine spezielle Ermächtigung notwendig sei, da in der jetzt kundzumachenden allgemeinen kaiserlichen Verordnung auch hiefür vorgedacht sei.

Bezüglich des Antrages d) wäre nach Ansicht der Konferenz mit dem Kriegsminister sich in das Einvernehmen zu setzen.

Sodann wurde Hofrat Laufberger in die Sitzung berufen, welcher über das Tatsächliche der letzten Ausschreitungen in Prag mit dem Beifügen berichtete, dass auch für den 11. und 18. l. M. Versammlungen in der Umgebung Prags, eine noch größere aber für den 3.c November l. J. als dem Gedächtnistage der Schlacht || || am Weißen Berge angesagt seien. Die Garnison in Prag hielt Laufberger für genügend, die Kommunalwache dagegen ihrem Dienste nicht gewachsen mit dem Beifügen, dass die tschechische Bevölkerung die Sache so auffasse, als wenn sie von der Kommunalwache nichts zu fürchten hätte24. Eine Maßregel, insbesondere gegenüber der tschechischen Presse, hielt er für unumgänglich notwendig, weil die Erfahrung zeigt, dass die tschechischen Blätter für die Bewegung das mot d’ordre geben, dem die tschechische Bevölkerung blind folgt. Was die Bezirke betrifft, in welchen das Vereins- und Versammlungsrecht, dann die Preßfreiheit zeitweilig zu suspendieren wären, glaubte Hofrat Laufberger, dass mit dieser Maßregel nicht nur für Prag, sondern auch für den Sprengel von 13 Bezirkshauptmannschaften – Smichow, Karolinenthal, Schlan, Raudnitz, Jitschin, Königgrätz, Melnik, etc. – insbesondere für das nordöstliche Böhmen vorzugehen wäre.

Der Justizminister war der Ansicht, dass || || durch ein energisches Niederhalten in der Hauptstadt Prag auch ein nachhaltiger Einfluss auf die Agitation im Lande geübt werden wird. Die Hauptsache dabei bleibe, die agitatorische Presse zügeln zu können, welche ihren Hauptsitz in Prag hat, denn außerhalb Prags werden Versammlungen, wo sie bereits stattgefunden haben, kaum mehr vorkommen, Exzesse seien daher nur in Prag und in den politischen Bezirken von Smichow und Karolinenthal zu besorgen, nach seinem Dafürhalten wäre daher die fragliche Suspension auf Prag und die genannten beiden Bezirke zu beschränken, deren geografische Lage eine solche sei, dass sie auf einem Flächenraume von 29 Quadratmeilen die Stadt Prag in einem Umkreise von drei Meilen einschließen. Weiter von Prag weg werde aber der zu Exzessen geneigte Pöbel nicht gehen, weil er das Geld hiezu nicht hat. In den Bezirken, die Hofrat Laufberger bezeichnet habe, seien auch solche wie z. B. Podiebrad, wo eine Ruhestörung nie vorgekommen ist, über die also die || || fragliche Ausnahmsmaßregel zu verhängen ebenso wenig ein Grund wäre, wie dies bezüglich der deutschen Bezirke der Fall sein würde.

Der Minister des Innern meinte, dass ein größerer Umkreis um Prag allenfalls von sechs Rundmeilen in die Maßregel einzubeziehen wäre.

Der Finanzminister bemerkte, dass, wenn er auch in dieser Beziehung bezüglich des Vereins- und Versammlungsrechtes die Anschauung des Justizministers teile, er doch bezüglich der Presse ein größeres Geltungsgebiet für notwendig halte, da es nicht zu bezweifeln ist, dass, wenn diese Maßregel für Prag und Umgebung ins Leben tritt, die Národní listy und andere größere tschechische Blätter sich in andere Städte flüchten werden, wo dann die Maßregel sukzessive weiter ausgedehnt werden müsste, was aber die Gehässigkeit derselben noch mehr steigern würde.

Der Justizminister glaubte, dass solche Übersiedlungen nicht leicht vorkommen dürften, schon einmal wegen der Kaution, dann weil die wenigsten, vielleicht sogar || || keines dieser Blätter eine eigene Druckerei besitzt und diese Übersiedlung mit großen Auslagen verbunden wäre, endlich auch aus dem Grunde, weil nach der allgemeinen Verordnung diesen Blättern auch für die betreffenden Bezirke das Postdebit entzogen werden könnte.

Graf Taaffe glaubte, dass bei einer so geringen Begrenzung der Aufstand kaum werde gebrochen werden, die nachträgliche Amplifikation dieser Maßregel müsste aber einen sehr unangenehmen Eindruck und die Regierung wegen ihrer Kurzsichtigkeit nur lächerlich machen.

Der Finanzminister stimmte endlich dem Antrage des Justizministers bei, glaubte übrigens, dass auch noch der angrenzende Bezirk Schlan in die Maßregel einzubeziehen wäre.

Der Minister Dr. Berger bemerkte, dass, wenn man eine bestimmte Grenze verlasse, nichts anderes erübrigte, als die Maßregel auf das ganze Land auszudehnen.

|| || Da kein bestimmter Gegenantrag gestellt wurde, brachte der Ministerpräsidentenstellvertreter den Antrag des Justizministers zur Abstimmung, welcher die Majorität erhielt, indem nur der Ministerpräsidentenstellvertreter und der Minister des Innern dagegen stimmten.

(Hofrat Laufberger entfernte sich hierauf aus der Sitzung, nachdem er es noch als möglich bezeichnet hatte, dass die Übersetzungen beider Verordnungen in die böhmische Sprache loco Prag zu einer Zeit vorgenommen werden können, dass sie künftigen Sonntag den 11. l. M. in Prag publiziert werden können.)

Die Konferenz beschloss sohin, dass Se. Majestät au. zu bitten wäre, die Ah. Genehmigung zur Publikation dieser beiden Verordnungen im telegrafischen Wege zu erteilen und dass der Minister des Innern alle Vorbereitungen zu treffen hätte, dass beide Verordnungen, und zwar die Spezialverordnung unter Berufung auf die Ah. Genehmigung am 11. l. M. sowohl im Reichsgesetzblatte als auch in || || der Wiener Zeitung und Prager Zeitung, und zwar in letzterer auch in böhmischer Sprache, kundgemacht werden können25.

Ad 4 bezeichnete es Graf Taaffe für notwendig, in Prag die Lokalpolizei wieder in die Hand der Regierung zu nehmen und mit Aufhebung der 1866er Verordnung des gewesenen Staatsministers Grafen Belcredi auf die Bestimmungen des Statutes der Stadt Prag zurückzugehen, welche eine gesetzliche Änderung nicht erfahren haben26. Die Sicherheitswache in Prag werde nach einiger Purifikation von der Regierung in eigene Regie zu übernehmen und zu deren Kommando einige bewährte Gendarmerieoffiziere dahin zu kommandieren sein. Bevor er Sr. Majestät den au. Vortrag hierüber erstatte, werde er übrigens noch den Prager Polizeidirektor einberufen, um mit ihm hierüber zu beraten.

Die Konferenz nahm diese Mitteilung zustimmend zur Kenntnis|| || 27.

Ad 5 erklärte der Minister des Innern sein Vorhaben, sich an den Kriegsminister vorläufig mit dem Ersuchen wenden zu wollen, dass noch zwei Eskadronen Kavallerie nach Prag oder die nächste Umgebung verlegt werden, welche Mitteilung die Konferenz zur Kenntnis nahm.

Der Justizminister bemerkte, dass es ihm, worauf auch Bürgermeister Klaudy hingewiesen habe, zweckmäßig erschiene, wenn für einige Zeit Militärpatrouillen in Prag eingeführt würden28.

Ad 6 beklagte der Minister des Innern, dass die Preßfreiheit in einigen Wiener Blättern in so unverständiger Weise ausgenützt werde. Indessen könne doch nur gegen jene Artikel eine Verfolgung eingeleitet werden, durch welche das Strafgesetz übertreten wurde. Als solche erkenne er jedenfalls jene der Sonn- und Montagszeitung über die Auslassungen gegen Se. kaiserliche Hoheit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Albrecht, jene gegen || || die Königin von Spanien gerichteten, von Übertretungen gegen die öffentliche Sittlichkeit strotzenden Artikel, endlich auch den gegen den Justizminister gerichteten, dessen Ehre empfindlich verletzenden Artikel29. Bezüglich dieser drei Artikel möchte er den Justizminister ersuchen, dem Staatsanwalte wegen Einleitung des Strafverfahrens die Weisung zu geben. Nachdem jedoch auch gewisse Journale in letzterer Zeit in fortgesetzter Reihenfolge die abenteuerlichsten Gerüchte über den Bestand einer Ministerkrisis bringen und durch diese täglich wiederholten grundlosen Beunruhigungen auch die Autorität der Regierung empfindlich geschädiget wird, möchte er es auch der Erwägung der Konferenz anheimstellen, ob nicht in neuerlichen Wiederholungsfällen gegen solche Blätter das Verfahren wegen Übertretung gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung durch Verbreitung beunruhigender Gerüchte eingeleitet werden || || soll.

Die Konferenz war darüber einig, dass der Justizminister wegen Verfolgung der erwähnten drei Artikel den Staatsanwalt anweise und denselben auch beauftrage, gegen den Skandal in Wiener Blättern bezüglich der Herabsetzung von Personen und Genossenschaften an der Hand des Gesetzes strenger vorzugehen30.

Auf die Bemerkung des Grafen Taaffe, dass die Gerichte in Prag diesfalls viel rigoroser vorgehen als jene in Wien, erwiderte der Justizminister, dass die Prager Blätter zum Hasse gegen die Regierung und Ungehorsam gegen die Behörden aufreizen und daher nach dem § 65 a des Strafgesetzes31 wegen Störung der öffentlichen Ruhe behandelt werden, welche Absicht aber den Wiener Blättern ferne liege.

Der Finanzminister meinte, dass es angezeigt gewesen wäre, gegen die Sonn- und Montagszeitung, welche den Artikel gegen die Königin von Spanien brachte, das objektive Strafverfahren einzuleiten, während jetzt das ordentliche Verfahren viel Skandal im Gefolge || || haben dürfte32.

Der Antrag des Ministers des Innern wegen Verfolgung der Artikel über Ministerkrisen wurde als nicht opportun fallen gelassen, wobei Minister Dr. Berger bemerkte, dass die Anwendung des § 30833 Strafgesetz auf diese Fälle einen unangenehmen Eindruck hervorrufen würde und dass, da man diesen Klatsch schon durch fünf Wochen mit Geduld ertragen habe, man ihn noch acht Tage umso ruhiger ertragen könne, da bei dem Wiederzusammentritte des Reichsrates die Publizistik doch einen anderen Stoff für ihre Artikel wählen wird.

Schließlich bemerkte Graf Potocki, dass es höchst wünschenswert wäre, wenn sich die Konferenzmitglieder gegenseitig das Wort geben würden, gegen niemanden etwas davon zu erwähnen, was im Schoße des Ministerrates verhandelt wird. Die Bewahrung des Geheimnisses hierüber sei von der größten Wichtigkeit, und ohne dessen versichert zu sein, könne man || || nicht regieren. Graf Potocki hielt es schließlich für angezeigt, wenn die offiziöse Presse dazu bestimmt werden könnte, bezüglich der für Prag bestimmten Ausnahmsmaßregel das Feld vorzubereiten.

Der Justizminister hielt dies gleichfalls für zweckmäßig und meinte, dass namentlich die „Neue Freie Presse“, die schon einen Artikel gebracht hat, in welchem sie der Regierung ein energisches Vorgehen gegen die tschechischen Bestrebungen anriet, vermocht werden solle, Samstag und Sonntag auf diesen Schritt vorzubereiten. Bei gehöriger Inspiration werde sie dies gewiss tun, insbesondere wenn sie wisse, dass etwas geschieht, weil die größeren Blätter es lieben, wenn sie inspiriert erscheinen.

Der Minister Dr. Berger erklärte sich bereit, in diesem Sinne auf drei bis vier Blätter wirken zu wollen.34.

II. Auflösung oder motivierter Schluss des Tiroler Landtages - (PDF)

|| || II. ℹ️ Der Minister des Innern referierte, der Statthalter in Tirol habe infolge telegrafischer Aufforderung berichtet, dass über den mit 28 gegen 21 Stimmen angenommenen Vertagungsantrage des Abgeordneten Greuter über die Regierungsvorlage in Betreff der Gemeindegenossen seines Erachtens von Seite der Regierung nur dagegen zu verwahren wäre, dass eine Regierungsvorlage nach Schluss der Session zum Gegenstande von Begutachtung des Landesausschusses gemacht werde, was jedoch erst in nächster Session zu geschehen hätte35. Da jedoch der Vorwand zur Ablehnung in der Aufnahme des Wortes „Gemeindemitglied“ gelegen ist, so könnte, um die Partei, welche gegen die Staatsgrundgesetze opponiert, entweder ganz zu entlarven oder ihr Gelegenheit zum Einlenken zu geben, noch eine neue Regierungsvorlage eingebracht werden, wofür Ritter v. Lasser den Entwurf beilegte, in dem es heißt „alle österreichischen Staatsbürger“ etc.36 Für den Fall, als dies beliebte, bitte || || Ritter v. Lasser um telegrafische Weisung. Er bemerkt weiter, dass wenn ihm nicht die Weisung zukomme, nach oder während der Abstimmung über das Schulgesetz die Landtagssession zu schließen, „weil der Landtag die Durchführung der Staatsgrundgesetze in Gemeinde- und Schulsachen in wesentlichen Punkten ablehnt“, er den Landtagsschluss erst am 10. l. M. aussprechen werde. Eine Auflösung des Landtages im dermaligen Momente hält Ritter v. Lasser nicht angezeigt, weil gleichzeitig neue Wahlen angeordnet werden müssten und Wahlen in der nächsten Zukunft gewiss kein günstigeres Resultat geben werden. Wenn aber ein Wert darauf gelegt würde, dem Landtage wegen Widerstand gegen die Staatsgrundgesetze ostensibel einen Schlag zu versetzen, bittet der Statthalter um Ermächtigung, während oder unmittelbar nach der Schulgesetzverhandlung die Session im Ah. Auftrage zu schließen.

|| || Nach eingehender Diskussion dieses Gegenstandes einigte sich die Konferenz

1. in der Ansicht, dass auf die vom Statthalter proponierte neue Vorlage nicht einzugehen sei, weil darin doch ein halbes Zurückweichen und Instichlassen der früheren Vorlage gelegen und es für die weitere Regierungsaktion in Tirol vorteilhafter wäre, wenn sich der Kampf für die Staatsgrundgesetze nicht bloß um die konfessionelle Frage (Schulgesetz) dreht;

2. in der Ansicht, dass zwar der Landtag in Tirol jedenfalls aufgelöst werden müsse, dass jedoch der dermalige Moment hiezu nicht opportun wäre;

3. was die Frage betrifft, ob der Schluss des Landtages einfach oder motiviert zu geschehen hätte, einigte sich die Konferenz, nachdem eine vom Justizminister proponierte Fassung für den motivierten Schluss vom Ministerpräsidentenstellvertreter, dem Handelsminister und dem Grafen Potocki als eine solche befunden wurde, durch welche die freie Ah. Entschließung || || Sr. Majestät alteriert wäre, dahin, dass dem Statthalter bedeutet werde, der Schluss des Landtages habe nach der Erledigung des Schulgesetzes mit der im Berichte vorgeschlagenen obigen Formel und dem Zusatze zu geschehen: „indem die Regierung im Bewusstsein der ihr obliegenden Pflicht sich die weitere Erwägung darüber vorbehält, welche verfassungsmäßigen Mittel anzuwenden sein werden, um den Staatsgrundgesetzen von Seite des Landtages Anerkennung zu verschaffen“37.

III. Antrag auf Ah. Sanktion des vom oberösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzes wegen Vereinigung von Ortsgemeinden - (PDF)

III. ℹ️ Der Minister des Innern gab sein Vorhaben kund, das vom oberösterreichischen Landtage beschlossene Gesetz wegen Vereinigung von Ortsgemeinden38, weiters

IV. Antrag auf Ah. Sanktion des vom steiermärkischen Landtage beschlossenen Gesetzes einer 30%igen Umlage für die Bezirksvertretung Stainz - (PDF)

IV. ℹ️ das vom steiermärkischen Landtage beschlossene Gesetz wegen einer 30%igen Umlage auf die direkten Steuern für die Bezirksvertretung Stainz zur Bestreitung der Bezirkserfordernisse39, || || weiters

V. Ebenso für das vom Bukowinaer Landtage beschlossene Gesetz wegen Ausscheidung von Grundbesitzungen in Idzestie und Konstituierung zu einem gemeinschaftlichen Gutsgebiete - (PDF)

V. ℹ️ das vom Bukowinaer Landtage beschlossene Gesetz betreffend die Ausscheidung der vormals herrschaftlichen, dem Leon, Basil und Johann v. Reus in Idzestie gehörigen Grundbesitzungen aus dem Verbande der gleichnamigen Gemeinden und Konstituierung derselben zu einem gemeinschaftlichen Gutsgebiete40, endlich

VI. Ebenso detto wegen Ausscheidung von Grundbesitzungen in Botorchovitzo und Konstituierung zu einem gemeinschaftlichen Gutsgebiete - (PDF)

VI. ℹ️ das vom Bukowinaer Landtage beschlossene Gesetz betreffend die Ausscheidung des vormals herrschaftlichen, den Ludwig Nagyschen Erben Augustin Rotter und Amalie Suchanek, dann dem Dominik Moysa gehörigen Gutsanteile in Botuschanitza aus dem Verband der gleichnamigen Gemeinden und Konstituierung derselben zu einem gemeinschaftlichen Gutsgebiete Sr. Majestät zur Ah. Sanktion vorlegen zu wollen41.

Die Konferenz war hiemit einverstanden.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Gödöllő, 23. Oktober 1868. Franz Joseph.