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Nr. 602 Nr. 602a An den Landtag Unseres Königreiches Böhmen, o.O., o.D. - (PDF)

[Tagesordnungspunkte]

Beilage zum MRProt v. 9. 10. 1871, MRZ. 109

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An den Landtag Unseres Königreiches Böhmen

Mit Unserem Reskript vom 12. September d.J. haben Wir den Landtag Unseres Königreiches Böhmen aufgefordert, im Geiste der Mäßigung und Versöhnung die zeitgemäße Ordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse Unseres Königreiches Böhmen zu beraten.

Mit der alleruntertänigsten Adresse vom … d.M. hat der Landtag Uns das Resultat dieser Beratungen vorgelegt, und mit Befriedigung erkennen Wir in demselben das Bemühen, die Rechtsansprüche des Landes in Einklang zu bringen mit den Anforderungen der Machtstellung des Reiches und mit den berechtigten Ansprüchen der anderen Königreiche und Länder.

Es ist unser ernster Entschluss und Königlicher Wille, in Genehmigung der Uns vorgelegten Anträge und auf Grundlage derselben in Vereinbarung mit der Vertretung Unseres Königreiches Böhmen die staatsrechtlichen Verhältnisse dieses Königreiches ihrer definitiven Regelung zuzuführen, sobald zu der hiezu notwendigen Abänderung der von Uns erlassenen Staatsgrundgesetze die Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrates erfolgt sein wird.

In eben dem Maße, als wir den Rechtsanschauungen und Rechtsansprüchen unseres Königreiches Böhmen gerecht werden wollen, ist es Unsere Regentenpflicht, auch den Rechtsanschauungen und Rechtsansprüchen der übrigen Länder und Völker unseres Reiches Unseren Schutz und Schirm zu gewähren.

Zu diesem Werke der Verständigung und Versöhnung ist das Zusammenwirken der Vertreter aller Königreiche und Länder notwendig. Darum werden Wir den beiden Häusern Unseres auf den 28. Oktober d.J. einberufenen Reichsrates die nötigen Vorlagen machen lassen, und fordern deshalb den Landtag auf, durch Entsendung seiner Vertreter zu dem großen Werke mitzuwirken.

Wir erwarten umso zuversichtlicher, dass er dieser Unserer Aufforderung nachkommen werde, als er in Unserem Königlichen Worte die Gewährleistung der Rechte Unseres Königreiches Böhmen erblickend, und denselben rückhaltlos vertrauend durch Vornahme dieser Wahl bereitwillig den Beweis geben wird brüderlicher Gesinnung für alle Völker des Reiches, achtungsvoller Berücksichtigung jeglichen Rechtsanspruches und patriotischer Würdigung der unabweislichen Bedürfnisse unserer Monarchie. Nur auf dieser Grundlage aber kann das große Werk des Ausgleichs zu segensvollem, die Gewähr der Dauer in sich tragenden Abschlusse gelangen.

Hiemit entbieten Wir dem Landtage Unseren kaiserlichen und königlichen Gruß.

Wien am … Oktober 1871