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Nr. 18 Ministerrat, Wien, 8. April 1867

RS. fehlt; Abschrift, Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 33 (Abschriften Prof. Redlich); Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1867.

P. Hueber; VS. Beust; anw. Komers, Wüllerstorff, John, Becke, Taaffe, Kussevich.

KZ. 340 – MRZ. 145 –

Ministerratsprotokoll vom 8. April 1867 unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Freiherrn v. Beust.

I. Darstellung der Ergebnisse der Verhandlungen, welche in Ofen bezüglich der Festsetzung des Geschäftskreises der beiderseitigen Handelsministerien gepflogen wurden

I. Der Handelsminister stellte die Resultate der Verhandlungen dar, welche in Ofen bezüglich der Festsetzung des Geschäftskreises der beiderseitigen Handelsministerien gepflogen wurden, und entwickelte seine Ansichten in denjenigen Punkten, bei welchen eine Vereinbarung entweder gar nicht oder doch nur teilweise zustande gekommen ist1. Die Verhandlungen umfassten:

1. die handelspolitischen Angelegenheiten,

2. die Schifffahrt,

3. die Eisenbahnen,

4. das Post- und Telegrafenwesen,

5. die Gewerbeangelegenheiten,

6. die landwirtschaftliche Anstalt in Ungarisch-Altenburg,

7. das Pferderennen und die Pferdezucht.

Nachdem der Handelsminister seine Absicht kundgegeben, bei denjenigen Punkten, bei welche eine Einigung nicht erzielt wurde2, im Sinne seiner in der Beilagea entwickelten Ansichten weiter im Einvernehmen mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Grafen Andrássy vorgehen zu wollen, erklärte sich die Konferenz mit diesen Ansichten einverstanden.

Zu Absatz 1, handelspolitische Angelegenheiten, meinte nur der Minister Freiherr v. Becke, dass, nachdem das Zollbündnis3 zugleich ein Bündnis sein werde, in welchem auch in Bezug auf die indirekten Steuern gemeinschaftliche Vereinbarungen zu treffen sein werden4, es wünschenswert sein werde, in Erwägung zu ziehen, ob dem neu zu kreierenden Handelsamte5 nicht auch finanzielle Organe beizuziehen wären6.

II. Schriftlicher Bescheid an das belgische Konsortium über dessen Einschreiten um Erteilung der Konzession für die Semlin-Fiumaner Bahn

II. Der Ministerpräsident eröffnete, dass, nachdem von den beiden von dem Komitee der Semlin-Fiumaner Bahn in Brüssel 7 zur Unterhandlung nach Wien entsendeten Mandataren der eine, Van Hoegaerden 8, im Unmute über den ihnen mitgeteilten Ministerratsbeschluss vom 5. l. M.9 in ihrer Angelegenheit von Wien bereits abgereist sei, der andere, Licot de Nismes 10, bei ihm die Bitte vorgebrachte habe, dass ihnen eine bestimmte und präzise schriftliche Erklärung gegeben werde, damit sie wissen, woran sie sich zu halten haben. Licot de Nismes habe bei dieser Gelegenheit auch Worte fallen gelassen, welche der Anschauung Raum geben, dass die österreichische Regierung in dieser Angelegenheit dem belgischen Konsortium gegenüber ein schlechtes Gewissen haben müsse.

Der Handelsminister gab zu, dass das Konsortium einigen Grund zu diesem Vorwurfe habe. Derselbe treffe jedoch die frühere Regierung, welche das Konsortium in der Sache so herumgeführt habe, dass es nichts ausrichten konnte. Es wurde zunächst das von dem Konsortium gelieferte Bauprojekt in der Strecke Karlstadt-Fiume nicht brauchbar befunden, langwierige statistische Daten über die Rentabilität der Bahn gepflogen, der Wunsch wegen Fusionierung des belgischen Konsortiums für die Linien Großwardein-Esseg und Stuhlweißenburg-Esseg ausgesprochen, welche Fusion auch zustande kam, sich bald aber wieder auflöste. Das größte Hindernis bildete jedoch das bekannte Vorrecht der Südbahn; nachdem aber auch dieses glücklich beseitigt und die Bahn soweit frei geworden war, habe er im Vernehmen mit der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei im Kurzen die Angelegenheit zum Abschlusse fertig gebracht. Bezüglich der Bestimmung der Trasse habe er sich an die Wünsche des Landes gehalten und die sogenannte kroatische Linie angenommen, weil durch die Näherlegung der Eisenbahn an die Save-Linie und die serbische Grenze auch wichtige Vorteile in militärischer Beziehung erreicht werden.

Was nun den Gegenstand der heutigen Beratung – die den belgischen Unterhändlern zu erteilende Antwort – betrifft, habe er bereits im Sinne des am 5. l. M. gefassten Konferenzbeschlusses den erwähnten Vertretern mündlich erklärt, dass von der Erteilung einer Konzession für diese Bahn jetzt keine Rede sein könne, weil die Regierung früher die staatsrechtliche Frage zur Lösung bringen müsse und die Garantie für das Zinsenerträgnis einer so kostspieligen Bahn einseitig nicht übernehmen könne. Auf die Anfrage Licot de Nismes, ob die Regierung nicht vielleicht geneigt wäre, vorläufig nur für die Teilstrecke Semlin-Esseg die Konzession zu erteilen, habe er geantwortet, dass die Rücksichten, welche die Regierung für das Ganze als maßgebend betrachte, selbstverständlich auch für den Teil zu gelten haben11.

Der Minister Freiherr v. Becke bemerkte, dass sich seine Ansichten im Gegenstande seit dem 5. l. M., wo er seine Bedenken gegen die Konzessionserteilung in politischer und finanzieller Richtung dargelegt und begründet habe, natürlich nicht geändert haben. Vorzugsweise sei es das Prinzip der bedingungsweisen Konzession, welches er entschieden bekämpfen müsse. Die Anwendung desselben bei der Rudolfsbahn habe noch einige Berechtigung für sich gehabt, indem diese Bahn drei Länder durchziehen wird, die sonst keine Eisenbahnverbindungen haben und deren Industrielle ohne diese Bahn zugrunde gehen würden12. Gleiche Rücksichten walten jedoch nicht für die kroatische Linie ob. Das Erfordernis, diese Eisenbahnen zu bauen, sei weniger dringend, die Verbindung von Karlstadt mit Fiume besteht ohnedem13, und die Dampfschifffahrt auf der Donau, wofür einer Gesellschaft ein 8½%iges Reinerträgnis garantiert sei, und die nicht unerkleckliche Aushilfe, welche die Schifffahrt auf der Save bereite, lasse die Herstellung einer Parallelbahn nicht als eine prima necessitas erkennen.

Er begreife die fatale Lage, in welche Licot gegenüber den Kapitalisten geraten werde, indessen sei die jetzige Regierung von jedem Vorwurfe frei. Die Regierung habe die Unterhändler auch nicht hieher beschieden. Es bedarf auch keiner bestimmten Zurückweisung, und die Verhandlungen mit dem belgischen Konsortium brauchen nicht abgebrochen zu werden. Es werde nur zu erklären sein, dass dessen Vorschlag in der Weise, wie er vorliegt, von der Regierung nicht angenommen werden könne, das Konsortium möge mit einer Vorlage kommen, in der es bestimmt ausspricht, um welchen fixen Preis es den Bau übernehmen wolle, die Regierung werde dann diese Vorlage an die Delegationen bringen und für dieselbe wirken. Dem Konsortium könne auch bedeutet werden, dass es sich seitens der Regierung der billigsten Berücksichtigung zu versehen habe, und es könne demselben bei gleichen Verhältnissen auch das Vorrecht zugestanden werden.

Der FZM. Baron Kussevich bemerkte, sich dem am 5. d. M. gefassten Konferenzbeschlusse umso mehr anzuschließen, weil die fragliche Bahn als eine Staatsbahn angesehen wird, daher für dieselbe eine Reichsgarantie gegeben werden muss, wozu eine Verhandlung in den Delegationen notwendig sei.

Nachdem sich die Konferenz damit einverstanden erklärt hatte, dass die Erklärung an das belgische Konsortium in der von Baron Becke proponierten Weise abgegeben werde, brachte der Ministerpräsident die Frage zur Sprache, ob in dem schriftlichen Bescheide nicht auch die Verpflichtung einer Entschädigung für die bereits aufgewendeten Vorauslagen ausgesprochen werden sollte.

Der Handelsminister bemerkte, dass diese Vorauslagen sich auf ca. 500.000 Francs belaufen. Baron Becke meinte, dass man dem Konsortium höchstens die Baupläne um einen angemessenen Preis abkaufen könnte, man würde jedoch hiedurch ein immerhin bedenkliches Präzedens für künftige Beispielsfolgerungen schaffen. Licot de Nismes sei übrigens der Entrepreneur einer Bank, welche den Apparat und das Geld für Eisenbahnbauten haben wird, ein Unternehmen im Großen, wie ein solches die Gebrüder Klein 14, dann Lanna15 und Tallacchini16 im geringeren Umfange betrieben haben. Vielleicht könnte derselbe in der Weise etwas befriedigt werden, wenn ihm eine Unterstützung dieser Bank seitens der österreichischen Regierung in Aussicht gestellt würde. Der Handelsminister fügte noch bei, dass eine solche Bank gute Dienste leisten könnte, wenn sich die Regierung in der Lage befände, selbst eine Bahn zu bauen17.

III. Zeitpunkt der Einberufung des kroatisch-slawonischen Landtages

III. Der Leiter der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei stellte die Notwendigkeit der baldigen Einberufung des kroatisch-slawonischen Landtages 18 mit dem Beifügen dar, dass das Verhältnis Kroatiens zu Ungarn heute im Unterhause und morgen in der Magnatentafel des ungarischen Landtages zur Sprache kommen werde19 und dass sich der Banus bei seiner jüngsten Anwesenheit in Ofen mit den Ansichten des Grafen Andrássy einverstanden erklärt habe.

Da die griechischen Feiertage auf den 28., 29. und 30. l. M. fallen, dürfte es angezeigt sein, diesen Landtag auf den 5. Mai einzuberufen.

Die Konferenz fand hierüber nichts zu erinnern20.

IV. Reskript an den kroatisch-slawonischen Landtag

IV. Das hierauf von FZM. Baron Kussevich im Entwurfeb abgelesene k[önigliche] Reskript an den kroatisch-slawonischen Landtag, welches qua königliche Botschaft dem nach der Vertagung wieder einberufenen Landtage mitgeteilt werden soll, wurde von der Konferenz allseitig gutgeheißen21.

V. Besetzung des Statthalterpostens in Triest und des Postens eines Landeschefs in Krain

V. Das von dem Grafen Taaffe der Konferenz kundgegebene Vorhaben, nunmehr nach Schluss der Landtagssession in Krain, die Ernennung des Statthalters Baron Bach zum Statthalter in Triest und die Berufung des verfügbaren Statthaltereivizepräsidenten R[itter]22 v. Conrad auf den Posten eines Landeschefs in Krain bei Sr. Majestät au. in Antrag bringen zu wollen, fand in der Konferenz allseitige Zustimmung23.

VI. Zeitpunkt für die Einberufung des Reichsrates

VI. Schließlich wurde von dem Ministerpräsidenten der Erwägung der Konferenz anheimgestellt, für welchen Tag die Einberufung des Reichsrates zu erfolgen hätte24.

Der Minister Graf Taaffe bemerkte, dass der Reichsrat jedenfalls vor der Krönung Sr. Majestät als König von Ungarn einberufen werden müsse, weil, wenn die Krönung vollzogen würde, ohne dass sich der Reichsrat über die von dem ungarischen Landtage angenommenen Grundsätze des 67er Elaborates25 ausgesprochen hätte, die Regierung in die fatalste Position bei dem Reichsrate geraten würde. Die Krönung in Ungarn sollte auf Mitte Juni verschoben werden26. Der ungarische Landtag werde sich jetzt bis nach Ostern27, wahrscheinlich bis anfangs Mai vertagen, um dann an die Revision der 1848er Gesetze zu schreiten. Wollte man den Reichsrat für anfangs Mai einberufen, so würden der ungarische und der kroatische Landtag, dann der Reichsrat zu gleicher Zeit tagen, wodurch die Lösung der staatsrechtlichen Angelegenheit neuerdings in Frage gestellt werden könnte, während es jedenfalls beruhigend auf den Reichsrat wirken würde, wenn zur Zeit seiner Einberufung die gewissen Artikel der 1848er Gesetze bereits ausgemerzt sein werden. Der 15. Mai dürfte daher als der geeignete Zeitpunkt zur Einberufung des Reichsrates erscheinen.

Ohne einen definitiven Beschluss zu fassen wurde sohin aus diesen Erwägungen von der Konferenz der 15. Mai als Einberufungstag für den Reichsrat in Aussicht genommen.

Der Ministerpräsident fügte noch bei, dass die Einberufung des Reichsrates vor der Krönung auch aus dem weiteren Grunde notwendig sei, weil der Reichsrat wünschen werde, zur Krönung in Ungarn eingeladen zu werden. Übrigens sollte die Krönung in Ungarn nach dem Dafürhalten des Baron Beust nicht zu weit hinaus, keinesfalls über den halben Juni hinaus verschoben werden.

Baron Becke bemerkte auch, dass bei einem Hinausschieben der Reichsratseinberufung auf den 15. Mai die politischen Verhältnisse der Regierung zu Hilfe kommen und den Reichsrat gefügiger machen dürften28.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. 21. April 1867.