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Nr. 13 Ministerrat, Wien, 12. März 1867

RS. fehlt; Abschrift, Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 33 (Abschriften Prof. Redlich ); Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1867.

P. Hueber; VS. Beust; anw. Komers, Wüllerstorff, John, Becke, Taaffe.

KZ. 335 – MRZ. 140 –

Ministerratsprotokoll vom 12. März 1867 unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Freiherrn v. Beust.

I. Vertagung des auf den 18. März einberufenen Reichsrates

I. Der Ministerpräsident deutete auf die Notwendigkeit hin, die für den 18. März l. J. erfolgte Einberufung des Reichsrates 1 mit Rücksicht auf den Umstand, dass vorerst die neu zu wählenden Landtage von Böhmen, Mähren und Krain 2 zur Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Tätigkeit einberufen werden müssen, zu vertagen.

Dies sei umso mehr notwendig, weil, wenn hierüber nicht alsbald ein Ausspruch der Regierung erfolgen würde, das Erscheinen einiger Reichsratsdeputierten aus Galizien gemäß der ihm zugekommenen Anzeige des Statthalters Grafen Gołuchowski schon jetzt zu gewärtigen wäre3. Diese Vertagung dürfte in Form eines kaiserlichen Patentes erfolgen, in welchem jedoch ein bestimmter Tag, für welchen der Reichsrat einberufen werden soll, nicht festzusetzen wäre, weil mancherlei Inzidenzien, wie z. B. die allenfalls eintretende Notwendigkeit, einen oder den anderen der drei Landtage in Böhmen, Mähren und Krain abermals auflösen zu müssen, sich ergeben könnten und es jedenfalls fatal wäre, dann abermals die Reichsratseinberufung vertagen zu müssen. Baron Beust eröffnete sohin noch der Konferenz, dass er einen auf diese Maßregel vorbereitenden kurzen Artikel habe verfassen lassen, der in der heutigen „Wiener Abendpost“ erscheinen werde4.

Der Minister Graf Taaffe hielt es für bedenklich, wenn die Reichsratsvertagung durch ein eigenes Patent erfolgen und dann nicht zugleich der Tag festgesetzt werden würde, für welchen der Reichsrat wieder einberufen werden soll, weil dadurch der oppositionellen Presse Anlass gegeben werden könnte, glauben zu machen, die Regierung gehe damit um, den Reichsrat ganz wegzueskamotieren. Es sei übrigens ganz natürlich und in der Ordnung, dass der auf den 18. März einberufene Reichsrat vertagt werde, weil ja die Einberufung der Landtage vorangehen müsse, und es wäre jedenfalls verfrüht, jetzt schon den Tag festzusetzen, für welchen der Reichsrat einberufen werden soll, weil man erst werde sehen müssen, wie die Wahlen in den Landtagen in Böhmen, Mähren und Krain ausfallen und weil es gewiss ein kleineres Übel wäre, nach Umständen abermals mit der Auflösung eines oder des anderen dieser drei Landtage vorzugehen, als wenn man wegen der feindlichen Haltung der Reichsratsdeputierten zur Auflösung des Reichsrates schreiten müsste. Da übrigens die Einberufung des Reichsrates auf den 18. März auch nicht in Form eines Patentes, sondern aufgrund einer den Landtagen verkündeten Ah. Entschließung erfolgte5, dürfte auch jetzt die Vertagung im Grunde einer einzuholenden Ah. Entschließung zu geschehen haben. Er werde einstweilen die Statthalter und Länderchefs von der in Aussicht stehenden Vertagung des Reichsrates zur weiteren Verfügung sofort in Kenntnis setzen.

Die Konferenz teilte diese Ansicht, worauf der Ministerpräsident erklärte, Sr. Majestät alsogleich in diesem Sinne einen au. Vortrag erstatten zu wollen6.

II. Einberufung der Landtage von Böhmen, Mähren und Krain auf den 6. April

II. Der Justizminister machte darauf aufmerksam, dass die Wahlen für die Landtage in Böhmen, Mähren und Krain 7 zu Ende dieses Monates werden vorgenommen werden und dass es notwendig sei, das Patent für die Einberufung dieser Landtage hinauszugeben.

Der Minister Graf Taaffe bemerkte, dass die Landtage in vier Sitzungen ihre Aufgabe gelöst haben können, wovon zwei auf die Verifizierung der Wahlen, eine auf die Wahl des Landesausschusses und eine auf die Wahl der Reichsratsdeputierten entfallen und genügen werden.

Die Konferenz einigte sich, dass diese Landtage auf den 6. April einzuberufen wären, denen vor der Karwoche acht Tage für ihre Verhandlungen zu Gebote stehen würden8.

III. Verfassung der Vorlagen für den Reichsrat

III. Der Ministerpräsident bemerkte, dass sich die Regierung mit der Aufstellung der Vorlagen für den Reichsrat beschäftigen müsse.

Alles, was auf Änderung der Verfassung für die diesseitigen Länder Bezug nehme, sei schon zusammengesetzt9.

Bei einer Vorlage für ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz handle es sich nur [darum], über den betreffenden Strafgerichtshof schlüssig zu werden10.

Vorlagen über Erweiterung der Autonomie der Landtage werden nicht umgangen werden können, es dürfte aber notwendig sein, vor deren Feststellung mit den Reichsratsmitgliedern aus allen Parteien in Fühlung zu treten11.

Von Seite des Ministeriums des Innern dürften insbesondere in Gemeinde- und Schulsachen, soweit es die Konkurrenz12 betrifft, Vorlagen zu entwerfen sein13.

Der Minister Baron Becke glaubte einen fruchtbaren Boden auch darin erkennen zu sollen, das jetzige Grundsystem bei der direkten Steuer aufzugeben, hiefür Länderquoten für einen kürzeren Turnus von Jahren zu ermitteln, das Recht der Steuerbewilligung natürlich nicht aus der Hand zu geben, dagegen die Repartition und die Einhebung den Landtagen bzw. den Landesausschüssen zu überlassen, welche Befugnisse auch den Postulatenlandtagen bis zum Jahre 1848 eingeräumt waren. Er werde, wenn die Konferenz dieser Idee im Prinzipe beistimmen würde, das bezügliche Elaborat ausarbeiten lassen und dasselbe sohin in der Konferenz zur Vorlage bringen.

Die Minister pflichteten diesem Antrage vorläufig den Prinzipien nach bei14.

IV. Rechtfertigung der seit der letzten Reichsratssession von der Regierung erlassenen Gesetze

IV. Der Justizminister regte die Frage wegen Einbringung einer Indemnitätsbill15 im Reichsrate mit dem Beifügen an, die Regierung werde das Recht, die alten Steuern einzuheben, bis neue ausgeschrieben sein werden, in Anspruch zu nehmen haben, wie dies auch von Seite des ungarischen Ministeriums im ungarischen Landtage geschehen sei16.

Der § 13 der Februarverfassung 186117 lege der Regierung auch die Pflicht auf, die von ihr ohne Mitwirkung des Reichsrates selbst getroffenen dringenden Maßregeln zu rechtfertigen. Es wird daher jedenfalls angezeigt sein, hierüber selbst die Initiative zu ergreifen, als sich erst durch Interpellationen dazu bringen zu lassen.

Der Minister Freiherr v. Becke meinte, dass dies in Form eines Exposé unter Stützung auf den § 13 geschehen dürfte18. Fraglich sei nur, wie dieses Exposé vom Reichsrate behandelt werden soll. Es seien eine Menge von Gesetzen erlassen worden, die auf das ganze Reich Bezug nehmen. Bei einer für die Regierung ungünstigen Reichsratsmajorität könnten hiebei große Verlegenheiten für die Regierung sich ergeben, wie z. B. bei dem Staatsnotengesetze19.

Der Justizminister teilte diese Ansicht mit dem Beifügen, dass der Kampf über die Auslegung des § 13 hauptsächlich darin bestehe, dass die liberale Auffassung dahin gerichtet sei, es könne sich bei dessen Anordnung nur um legislative Maßregeln und nicht um Verfassungsmaßregeln handeln, dann, dass das Ministerium nicht nur die Verpflichtung habe, solche Maßregeln zu rechtfertigen, sondern auch über den Fortbestand derselben sich die Zustimmung des Reichsrates zu erwirken20.

Baron Becke bemerkte noch weiters, dass über alle unter der Ägide des Patentes vom 20. September 186521 auf Grund der Ah. Sanktion erlassenen Gesetze es einer Indemnität nicht bedürfe, es dürfte aber [do]ch politisch klug sein auszusprechen, dass das Ministerium auch hierüber, obwohl es die Machtvollkommenheit hiezu erhalten, dennoch keinen Anstand nimmt, moralisch Rede zu stehen. An die Vorlage der Rechnungsabschlüsse pro 1864 und 1865 und einer Gebarungsübersicht pro 1866 dürfte ein Exposé über alle seit der letzten Reichsratssession erlassenen wichtigeren Gesetze gereicht werden, worin im Kurzen die Gründe und Erfolge darzustellen wären. Diese Darlegung dürfte in Form eines Rechenschaftsberichtes zu geschehen haben. Er werde ein Konzept dieses Berichtes seinerzeit im Ministerrate zur Beratung bringen.

Die Konferenz war hiemit einverstanden22.

V. Auszeichnungen für einige Mitglieder der Staatsschuldenkontrollkommission

V. Der Ministerpräsident eröffnete der Konferenz sein Vorhaben, für die Mitglieder der Staatsschuldenkontrollskommission 23 Taschek, Winterstein und Herbst Ah. Auszeichnungen, und zwar die Ag. Verleihung des Leopold-Ordens bei Sr. Majestät erwirken zu wollen.

Der Minister Freiherr v. Becke meinte, dass die Ah. Entschließung hierüber in Form eines Ah. Handschreibens an den Präsidenten der Kommission Fürsten Colloredo zu geschehen hätte, damit es erhelle, dass Se. Majestät Ag. selbst den Willen, diese Auszeichnungen zu verleihen, erfasst haben, während ihnen, als Kontrolleuren der Gesamtgebarung mit der Staatsschuld, die Annahme erschwert wäre, wenn es offenkundig würde, dass der Auszeichnungsantrag von dem durch sie kontrollierten Ministerium gestellt worden ist, was nicht zu vermeiden wäre, wenn die gewöhnliche Form der Ah. Entschließung gewählt werden wollte.

Die Konferenz stimmte dem Vorhaben des Ministerpräsidenten unter gleichzeitiger Annahme des formellen Antrages des Baron Becke bei24.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 2. April 1867.