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Gemeinsamer Ministerrat, 15. 2. 1918

I. Materielle Demobilisierung: 1. Festsetzung der Grundsätze für die Art der Aufteilung und Verwertung der während des Krieges und nach dem Kriege verfügbar werdenden Gegenstände und Vorräte (wobei vorläufig jene Gegenstände und Vorräte ausgeschaltet bleiben, die seitens der Kriegsverwaltung - Heer und beide Landwehren - behalten werden. 2. Festsetzung der Grundsätze für die hierfür zu schaffenden Organisationen. 3. Festsetzung der Grundsätze für die Durchführung der Verwertung selbst

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_VII/pdf/oe_hu_mrp_VII_z35.pdf.

II. Die Frage der Materialbeschaffung für das zweite Halbjahr 1918

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_VII/pdf/oe_hu_mrp_VII_z35.pdf#page=13.

III. Errichtung einer Tonerde- und Aluminiumfabrik

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_VII/pdf/oe_hu_mrp_VII_z35.pdf#page=13.

                                                                                                               35.

                                                                           Budapest, 15. Februar 1918

        Debatte über die Verteilung der während des Krieges und danach frei werdenden
        Materialien, über die zu diesem Zweck zu schaffenden Organe, über die bei Verwertung
        der Materialien zu befolgenden Prinzipien; über den Anteil der ungarischen und
        österreichischen Textilfabriken an den Kriegslieferungen, über die Errichtung einer
        Aluminiumfabrik und über Angelegenheiten geringerer Bedeutung.

           Da die Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk günstig voranschritten, schien
        es immer mehr wahrscheinlich, daß auf dem größten Teil der von österreichisch-unga¬
        rischen Truppen gehaltenen Front die Kämpfe endgültig eingestellt werden, wodurch
        nicht nur viel Militär, sondern auch große Mengen von Kriegsmaterial frei werden würden.
        Wie auch aus dem Text des Protokolls selbst hervorgeht, haben sich sowohl die ungari¬
        sche wie auch die österreichische Regierung mit der Frage befaßt, wie die im Krieg
        überflüssig gewordenen Güter unter die beiden Länder aufgeteilt werden sollen. In
        der Einleitung wurde der Leser darüber orientiert, wie im Ausgleich des Jahres 1867 die
        gemeinsame, proportionelle Beteiligung an den Lasten der Habsburgermonarchie
        vorgesehen war. Es wäre daher naheliegend gewesen, bei Verteilung der gemeinsam
        hergestellten Güter dem gleichen Prinzip zu folgen. Die sich auch auf wirtschaftlichem
        Gebiete zeigende widerspruchsvolle Struktur der Monarchie, besonders die ungleiche
        Entwicklung der Industrie in Österreich und in Ungarn machten das jedoch unmöglich.

            Über die kriegsindustriellen Anlagen siehe den Kommentar zum Protokoll vom 24.
        Februar 1917, die industrielle Demobihsierung den zum Protokoll vom 3. Juli 1916,
        die Aluminiumfabrik die Kommentare zu den Protokollen vom 2--5. Juli, 6--15.
        September 1917 und 24. August 1918.

Protokoll des in Budapest am 15. Februar 1918 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten, unter dem Vorsitze des kgl. mg. Ministerpräsidenten
Dr. Wekerle.

   Gegenwärtige: Der kgl. ung. Ministerpräsident Dr. Wekerle, der k.u.k.
gemeinsame Finanzminister Baron B u r i ä n, der k.u.k. Kriegsminister G. d. I.
von Stöger-Steiner, der k.k. Finanzminister Dr. Freiherr von Wim-
m e r, der k.k. Handelsminister Dr. Freiherr von W i e s e r, der k.k. Eisen¬
bahnminister Freiherr von B a n h a n s, der kgl. ung. Handelsminister Dr.
S z t e r e n y i, der kgl. ung. Ackerbauminister Graf S e r e n y i, der kgl. ung.
Finanzminister Dr. P o p o v i c s, der kgl. ung. Minister für Übergangswirtschaft
Dr. F ö 1 d e s, der kgl. ung. Landesverteidigungsminister GO. Baron S z u r-
m a y, der Vertreter des k.k. Ackerbauministers Sektionschef Ritter von E r 11,
der Stellvertreter des k.u.k. Kriegsministers (Chef des Kriegsmaterialver¬
wertungsamtes) FZM. von Rohm.

    Schriftführer: Hof- und Ministerialsekretär Dr. von Nicki.

    Gegenstände: I. Materielle Demobilisierung: 1. Festsetzung der Grundsätze
für die Art der Aufteilung und Verwertung der während des Krieges und nach
 dem Kriege verfügbar werdenden Gegenstände und Vorräte (wobei vorläufig
jene Gegenstände und Vorräte ausgeschaltet bleiben, die seitens der Kriegsverwal¬
 tung - Heer und beide Landwehren -- behalten werden. 2. Festsetzung der
 Grundsätze für die hiefür zu schaffenden Orgamsatiönen. 3. Festsetzung der

 6.H
<pb/>Grundsätze für die Durchführung der Verwertung selbst. II. Die Frage der Mate-
rialbeschalfung für das zweite Halbjahr 1918. III. Errichtung einer Tonerde-
und Aluminiumfabrik. IV. Förderung der Stickstolfabrikation.

   In Vertretung des dienstlich verhinderten k.u.k. Ministers des Äussern hat
der kgl. ung. Ministerpräsident Dr. Wekerle den Vorsitz übernommen
und eröffnet die Sitzung am 15. Februar 1918 um 10 Uhr vormittags.

I. Der k.u.k. Kriegsminister gibt einleitend eine Darstellung der Ent¬
wicklung der zur Erörterung stehenden Angelegenheit. Entsprechend den Beschlüs¬
sen des am 15. September 1917 abgehaltenen gemeinsamen Ministerrates habe
eine interministerielle Kommission Vorschläge zu erstatten gehabt über

   1. Festsetzung der Grundsätze für die Art der Aufteilung und Verwertung
der während und nach dem Kriege verfügbar werdenden Gegenstände und Vorräte,
wobei vorläufig jene Gegenstände und Vorräte ausgeschaltet bleiben, die seitens
der Kriegsverwaltung (Heer und beide Landwehren) behalten werden.

   2. Festsetzung der Grundsätze für die hiefür zu schaffenden Organisationen.
   3. Festsetzung der Grundsätze für die Durchführung der Verwertung selbst.
   Gegen Mitte November v. J. eingelangte Mitteilungen des Chefs des General¬
stabes haben es angezeigt erscheinen lassen, jene Massnahmen vorzubereiten,
die für den Fall eines Waffenstillstandes mit Russland oder einer teilweisen Demo¬
bilisierung notwendig werden können, und haben den k.u.k. Kriegsminister
veranlasst, die vorerwähnte interministerielle Kommission für den 26. November
v. J. nach Budapest einzuberufen.1
   In dreitätiger, unter Vorsitz des Stellvertreters des k.u.k. Kriegsministers FZM
von Rohm durchgeführter Verhandlung habe sich die Kommission auf »Vor¬
schläge« geeinigt, die von den Delegierten den beiden Regierungen unterbreitet
wurden und Gegenstand der heutigen Beschlussfassung bilden sollen.
   Der kgl. ung. Minister für Übergangswirtschaft habe mit
Note vom 12. Jänner 1. J. mitgeteilt, dass ein am 8. Dezember v. J. stattgehabter
ungarischer Ministerrat diese Vorschläge dahingehend genehmigt habe, dass
erstens die Verhandlungen über die Aufteilung von Fall zu Fall auf Grund gleich¬
zeitiger Erwägung sämtlicher in Betracht kommender und von vornweg gleich¬
wertiger Gesichtspunkte gepflogen werden, jedoch mit dem klaren Vorbehalt,
dass im Falle Nichtzustandekommens einer Vereinbarung die Vorräte der betref¬
fenden Material-Inventargruppe in natura im Verhältnis der Quote unter den
beiden Staaten zu verteilen sein würden.
   Der k.u.k. Kriegsminister glaube annehmen zu dürfen, dass somit die kgl. ung.
Regierung den in den »Vorschlägen« enthaltenen Grundsatz, dass als ultima ratio,
falls gegen die Anwendung der Quote Einspruch erhoben werde, die Entscheidung
der beiden Regierungen einzuholen sei -- was eine grosse Verzögerung und
Erschwerung der Arbeiten des gemeinsamen Verteilungsausschusses bedeuten
und voraussichtlich immer zur endlichen Austragung in gemeinsamen Minister¬
konferenzen führen würde -- nicht angewendet wissen wolle.

   1 S. Ivdnyi a. a. O. S. 305 f. Ebd. das Protokoll des unten erwähnten ungarischen Minister¬
rates vom 8. Dezember 1917.

                                                                                                    635
<pb/>   Zweitens erkläre die kgl. ung. Regierung der vorgesagten Note zufolge,
dass sie in den gemeinsamen Verteilungsausschuss vier Vertreter zu entsenden
beabsichtige, welche zusammen eine Stimme repräsentieren gegenüber den gleich¬
falls eine Stimme repräsentierenden Delegierten der k.k. Regierung, ohne auf
die Zahl der Vertreter Einfluss nehmen zu wollen.

   Die k.k. österreichische Regierung habe ihre Stellungnahme noch nicht bekannt¬
gegeben. Der k.u.k. Kriegsminister spricht die Erwartung aus, und glaubt dies im
allgemeinen Einverständnis tun zu können, dass der heutige gemeinsame Minister¬
rat die zur Erörterung stehende, infolge der mittlerweile eingetretenen Ereignisse
unaufschiebbare Angelegenheit einer gedeihlichen Lösung zuführen werde, damit
der gemeinsame Verteilungsausschuss sofort in Kraft treten und seine Tätigkeit
beginnen könne.

   Der k.u.k. Kriegsminister stellt sonach den Antrag, die Minister¬
konferenz wolle die in Budapest von der interministeriellen Kommission aus¬
gearbeiteten Vorschläge, mit Hinweglassung des Punktes, betreffend die Einholung
der Entscheidung der Regierungen bei Einsprache gegen die Anwendung der
Quote, zum Beschluss erheben und die rascheste Aufstellung des gemeinsamen
Verteilungsausschusses anordnen.

   Der kgl. ung. Minister für Übergangswirtschaft bezeichnet
es als für das weitere Vorgehen wünschenswert, wenn nunmehr die k.k. österreichi¬
sche Regierung ihre Stellungnahme bekanntgeben würde. Die Vorschläge der
interministeriellen Kommission seien seitens der kgl. ungarischen Regierung
-- wie bereits ausgeführt wurde -- mit dem einen Unterschied angenommen
worden, dass in jenen Fällen, in welchen eine gütliche Vereinbarung im Schosse
des gemeinsamen Verteilungsausschusses nicht erzielt werden könne, nicht der
gemeinsame Ministerrat zu entscheiden, sondern die Quote in Anwendung zu
kommen hätte, die ja doch nur wieder den Entscheidungen des gemeinsamen
Ministerrates, der kaum Zeit finden dürfte, sich mit den vermutlich sehr zahl¬
reichen Fällen zu befassen, zugrunde liegen würde.

   Die Vorschläge der interministeriellen Konferenz seien von Seiten des k.u.k.
Kriegsministers auch der ungarischen Delegation vorgelegt worden.

   Der k.k. österreichische Handelsminister führt aus, dass
er die Zustimmung zu den Vorschlägen der interministeriellen Kommission nicht
gleich erteilen könnte, aber hoffe, doch zu voller Einigung kommen zu können.
Hinsichtlich der für die Verteilung zu schaffenden Organisation seien die beiden
Regierungen einig. Auch was die finanzielle Seite, die Frage der Verrechnung
des Gegenwertes der zu verteilenden Sachgüter anbelange, ergäben sich keine
Schwierigkeiten, denn es sei zweifellos, dass hier der Quotenschlüssel zur Anwen¬
dung kommen werde. Bei der Aufteilung der Sachgüter selbst könne der Quoten¬
schlüssel jedoch nur als ultima ratio dienen. Die Materialien hätten natürlicher-
und billigerweise so verteilt zu werden, dass jede Volkswirtschaft das, was sie
in den Krieg eingebracht habe, verhältnismässig wieder zurückerhalte. Es dürfe
bei Verteilung der Materialien keine ungünstigere Behandlung der einen Volks¬
wirtschaft gegenüber der anderen platzgreifen. Eine Verteilung nach der Quote
würde aber eine solche Behandlung bedeuten und wäre daher unbillig. Für die

 636
<pb/>Verteilung der Pferde sei bekanntlich zwischen den beiden Regierungen eine
Vereinbarung getroffen worden, welche ein Verhältnis von 50 : 50 vorsehe. Diese
Vereinbarung, die jetzt gegenstandslos werde, habe auch nicht nach der Quote
stattgefunden, die nur unbillig gewesen wäre. Billig sei, die Aufteilung so
vorzunehmen, dass jede Volkswirtschaft das erhalte, was sie geleistet habe.
Dieses Ziel haben die ursprünglichen österreichischen Vorschläge erreichen
wollen.

   Der k.k. Handelsminister spricht dann die von der interministeriellen Kom¬
mission vorgeschlagenen Grundsätze für die Aufteilung durch. Hienach solle
die Aufteilung der für die Heeresverwaltung entbehrlich gewordenen Vorräte
und Materiahen zwischen den beiden Staaten der Monarchie im Wege gütlicher
Übereinkommen stattfinden, die im Schosse des gemeinsamen Verteilungs¬
ausschusses von Fall zu Fall, eventuell durch Kompensation, herbeizuführen
seien. Bei der Festsetzung solcher Verteilungsschlüssel im Vereinbarungswege
hätten die Vertreter beider Regierungen im Sinne der Vorschläge der interministe¬
riellen Kommission insbesondere auf folgende Gesichtspunkte Rücksicht zu neh¬
men, ohne dass diesen Gesichtspunkten bei ihrer Anwendung von vorneherein
eine besondere Rangordnung zukäme:

   Rücksicht auf die durch die Verteilung herbeizuführende beste Verwendung im
Interesse der Allgemeinwirtschaft.

  Bedachtnahme auf das Ausmass der Heranziehung der Güter der betreffenden
Kategorien aus den beiden Staaten, speziell auch im Requisitionswege.

   Dringlichkeit von Wiederherstellungsarbeiten in den vom Kriege unmittelbar
betroffenen Gebieten.

   Zweckmässigkeit der weiteren Verwendung stabiler Objekte an Ort und Stelle.
   Rücksichtnahme auf Transportfähigkeit und Transportmöglichkeiten, nament¬
lich zwecks Vermeidung überflüssiger Transporte.
   Verarbeitungsmöglichkeit von Roh-, Altmaterial und Halbfabrikaten.
   Dringlichkeit der Befriedigung des Verbrauches.
   Es lasse sich nicht verkennen, dass diese Leitsätze, so ansprechend sie in
abstracto wären, eigentlich wenig praktischen Inhalt haben. Sie nehmen auf die
Natur der Objekte wenig Rücksicht, seien vielfach zu vage und Hessen sich schwer
zur praktischen Anwendung bringen. Es handle sich doch darum, dem gemein¬
samen Verteilungsausschuss praktische Leitsätze an die Hand zu geben, durch
deren Anwendung gute Arbeit geleistet werden könnte. Dem Ausgleich durch
Kompensationen stehe das Hindernis entgegen, dass das aufzuteilende Material
sich zunächst in seiner Gänze nicht überbHcken lasse. Das Material werde nur
nach und nach zur Verteilung kommen. Man müsste sich schon jetzt auf einen
Kompensationsschlüssel einigen können.
   Der k.k. Handelsminister kommt sodann auf die einzelnen, in den Beratungen
der interministeriellen Kommission nicht durchgedrungenen österreichischen Vor¬
schläge zurück. Diese Vorschläge teilen das Material nach Gegenständen in drei
Gruppen, wobei der k.k. österreichische Handelsminister vorweg bemerkt, dass
ihm allenfalls auch eine andere Einteilung mögUch erschiene. Die Vorschläge
der österreichischen Regierung sähen folgende Gruppen vor:

                                                                                                    637
<pb/>   1. Roh-, Altmaterial und Halbfabrikate mit Ausschluss von Holz,
  2. stabile Objekte,
   3. alle übrigen Gebrauchsgegenstände, einschliesslich von Holz und Bau¬

materialien.
  Hinsichtlich der ersten Gruppe habe die k.k. Regierung vorgeschlagen, dass

diese Artikel den zur Verarbeitung derselben bestehenden Industrien im Verhält¬
nisse zu ihrer Leistungsfähigkeit überlassen werden, um die hieraus verfertigte
Ware so rasch als irgend möglich dem Konsum zuzuführen.

   Der österreichische Vorschlag habe hier die Altmetalle, Hadern, worunter
auch die alten Monturen fallen würden, im Auge gehabt.

   Hinsichtlich der stabilen Objekte sei es klar, dass das territoriale Prinzip gelten
müsse, sie müssten dem Staate des Standortes zufallen, falls dieser sie anspräche;
andernfalls wären sie abzumontieren, in welchem Falle das gewonnene Material
nach seiner Beschaffenheit gemäss Punkt 1 oder Punkt 3 zu behandeln wäre.

   Hinsichtlich der dritten Gruppe erschiene es, da der Zweck der ganzen Aktion
doch darauf gerichtet sei, die durch den Krieg aufs empfindlichste getroffene
Volkswirtschaft wieder aufzurichten, vor allem geboten, in erster Linie auf jene
Gebiete Bedacht zu nehmen, welche entweder unmittelbarer Kriegsschauplatz
waren, oder in der engsten Kriegszone sich befinden, zumal diese Gebiete ohne
solche Hilfe aus eigenem ganz ausserstande wären, an den Wiederaufbau zu schrei¬
ten. Weiters würde bei der Aufteilung dieser Gegenstände (worunter auch die
landwirtschaftlichen Maschinen fallen) auf die Herkunft insbesondere dort, wo es
sich um Requisitionen handle, Bedacht zu nehmen sein, da doch diese Güter
infolge ihrer Abgabe an die Armee der heimischen Volkswirtschaft entzogen wor¬
den seien und es daher nur billig erscheine, sie derselben wieder zuzuführen.
Sollte sich nach den vorangehenden Gesichtspunkten keine Aufteilung vornehmen
lassen, so würde als ultima ratio die Beitragsquote zu den gemeinsamen Ausgaben

massgebend sein.
   Der Vorsitzende konstatiert, dass sich bereits Einverständnis in Bezug

auf die Organisation der Aufteilung und hinsichtlich der Abrechnung nach der
Beitragsleistung zu den gemeinsamen Ausgaben, sowie hinsichtlich der Behand¬
lung der stabilen Objekte feststellen lasse, wobei als ausgemacht gelte, dass als
stabile Objekte zu betrachten seien: Bauten samt Zubehör (Maschinen in den
Fabriken etc.), Baracken, soferne sie nicht mobil seien.

   Der kgl. ung. Handelsminister gibt der Ansicht Ausdruck, dass der
Ministerrat nicht über die einzelnen Gruppen des aufzuteilenden Materials
sprechen, sondern die prinzipielle Seite der Aufteilungsfrage bereinigen sollte.

   Diesbezüglich stehe die kgl. ung. Regierung auf dem Standpunkte, dass die
Materialien in natura nach der Quote geteilt werden sollen, wobei Kompensatio¬
nen nicht ausgeschlossen wären. Das Grundprinzip sei aber die Aufteilung nach
der Quote in natura ohne Unterschied, wobei dann in den einzelnen Materialien
durch Kompensation Verschiebungen stattfinden könnten. Die in den österreichi¬
schen Vorschlägen als Teilungsgrundsatz zum Ausdruck kommende Kapazität
könne unmöglich im vorhinein fixiert werden, es hiesse dies der einen Volks¬
wirtschaft Material so lange zuzuweisen, bis ihr ganzer Bedarf befriedigt sei und

 638
<pb/>für die andere nichts mehr übrig bliebe. Es würde dadurch die eine Volkswirtschaft
in die Abhängigkeit von der anderen gebracht werden.

   Was die Aufteilung der requirierten Güter anbelange, so solle das, was unver¬
ändert blieb, jenem Teil zurückgegeben werden, dem es durch Requisition genom¬
men wurde; dieser Gesichtspunkt könne aber unmöglich auf das Material Anwen¬
dung finden, welches später umgearbeitet wurde. Er stelle daher die Bitte, sich
auf den Standpunkt der Teilung nach der Quote zu einigen.

   Der Vorsitzende spricht sich gleichfalls für die Rückgabe der requirierten
Güter in natura aus, soweit deren Provenienz bekannt ist, im übrigen aber auch
hinsichtlich dieser Güter für die Aufteilung nach dem Quotenschlüssel.

   Der k.k. Handelsminister erklärt sich mit der Proposition hinsichtlich
der Rückstellung der requirierten Objekte, soweit deren Provenienz bekannt ist,
einverstanden. Er sieht darin die Anerkennung des von ihm vertretenen Prinzipes,
dass jeder Teil das bekommen solle, was er für die Kriegführung beigebracht
habe. Es würde also hier nicht die Quote zur Anwendung kommen. Es sei auch
nur billig, dass, da beim Hineinwerfen in die Masse der zur Kriegführung not¬
wendigen materiellen Güter nicht die Quote massgebend war, sie auch nicht beim
Herausnehmen Anwendung finde.

   Der kgl. ung. Handelsminister bemerkt gegenüber den Ausführungen
des k.k. Handelsministers, dass Ungarn bei Beschaffung der Heeresausrüstung
von den in den Jahren 1914--1916 vergebenen Lieferungen im Totale nur 20%
erhalten habe. Österreich habe 80% geliefert. Ungarn sei also bei der Verge¬
bung der Lieferungen um eine beträchtliche Anzahl von Milliarden geschädigt
worden und es würde die von österreichischer Seite proponierte Verteilung der
Materialien eine neuerliche beträchtliche Schädigung Ungarns nach sich ziehen.

   Der k.k. Handelsminister führt demgegenüber aus, dass von einer
Schädigung Ungarns doch wohl nicht die Rede sein könne, da Ungarn das gehefert
habe, was es liefern konnte. Ungarn sei nach der Leistungsmöglichkeit seiner
Industrie beschäftigt worden. Aus demselben Grunde könnte man sagen, dass
die österreichische Landwirtschaft gegenüber der ungarischen geschädigt worden
sei. Die ungarische Industrie habe sich im Kriege kolossal entwickelt. Das Ereignis
des Krieges dürfe nicht dazu benützt werden, die ungarische Industrie auf Kosten
der österreichischen zu heben.

   Nochmals auf die ungarischerseits vorgeschlagene Aufteilung nach dem Quo¬
tenschlüssel zurückkommend, führt der k.k. Handelsminister das Beispiel der
Kapazität der beiderseitigen Baumwollindustrien an (92 % der Spindeln in Öster¬
reich, 8% der Spindeln in Ungarn), um die Ungerechtigkeiten der allgemeinen
Anwendung des Quotenschlüssels darzutun. Eine generelle quotenmässige Ver¬
teilung wäre irrationell und für Österreich unannehmbar. Besser wäre da noch
die Verteilung nach den Vorschlägen der November-Kommission, wenn dieselben
auch etwas unpraktikabel für die Verteilungskommission sein dürften.

  Aus der Bemerkung des Vorsitzenden, dass für eine wichtige Kategorie
der aufzuteilenden Materialien, nämlich für Hadern, die Anwendung des Bevölke¬
rungsschlüssels eine billige wäre, deduziert der k.k. Handelsminister,
dass also für diese wichtige Kategorie nicht die Quote massgebend wäre. Er

                                                                                                              639
<pb/>möchte nicht ausschliessen, dass auch für die Aufteilung anderer Gebrauchs¬
gegenstände, wie z. B. Alteisen, die Bevölkerungszahl ihm als Aufteilungsschlüssel
möglich erschiene. Er lege Gewicht darauf, zum Ausdruck zu bringen, dass die
Anwendung der Quote als Prinzip ungerecht erscheine und eine Schädigung Öster¬
reichs bedeute. Der grundlegende Massstab für die Aufteilung müsse doch das
Verhältnis der seinerzeit eingeschossenen Mengen sein. Die Quote könne nur als
ein Behelf dienen.

   Der kgl. ung. Handelsminister wirft die Frage der Aufteilung der in
den okkupierten Gebieten requirierten Güter auf und bemerkt, dass jede Auf¬
teilung nach einem anderen als dem Quotenschlüssel grosse Differenzen und
Schwierigkeiten mit sich bringen werde.

   Der kgl. ung. Minister für Übergangswirtschaft schliesst sich
dem mit dem Beifügen an, dass die Aufteilung nach den seinerzeitigen Einschüssen
einen effektiven Nachteil für jenes Gebiet bedeute, welches überwiegend konsu¬
mierbare Artikel beigebracht habe und einen Vorteil für jenen Staat mit sich bringe,
welcher mehr konservierbare Artikel geliefert habe. Die Anwendung der Quote
erschiene ihm nicht irrationell, da ja der Quotenschlüssel das Bild des Verhält¬
nisses des gesamten wirtschaftlichen Lebens der beiden Staaten gebe.

   Der k.k. Handelsminister möchte auf die vom königlich ungarischen
Handelsminister aufgeworfene Frage der Aufteilung der in den okkupierten Gebie¬
ten requirierten Güter heute lieber nicht eingehen; in letzter Linie wäre
da die Quote anwendbar.

   Der kgl. ung. Handelsminister glaubt daraus entnehmen zu können,
dass also auch österreichischerseits die Aufteilung nach der Quote zumindestens
in gewissen Fällen ins Auge gefasst werde.

   Der k.k. Handelsminister glaubt nun Einigung darüber feststellen zu
können, dass die Verteilung im Wege güthchen Ausgleiches mit Berücksichtigung
aller jener Erwägungen, die von der ungarischen Regierung selbst vorgebracht
 worden sind, insbesondere des Ausgleiches durch Kompensationen, vorzunehmen
sein werde; nur wenn dieser in allen Fällen anzustrebende gütliche Ausgleich
nicht erreichbar wäre, hätte der Quotenschlüssel angewendet zu werden.

    Seitens des kgl. ung. Handelsministers wird noch hinzugefügt, dass
 der Vorschlag der interministeriellen Konferenz, wonach im Falle des Einspruches
 der Vertreter des einen der beiden Staaten gegen die Anwendung des Quoten¬
 schlüssels die Entscheidung den beiden Regierungen Vorbehalten bleibe, fallen
 gelassen worden sei.

    Der k.k. Handelsminister stellt ferner fest, dass Einverständnis
 darüber bestehe, stabile Objekte samt Zubehör, sowie die zum Wiederaufbau
 benötigten Materialien und die nicht transportablen Güter ohne Kompensation
 territorial zu behandeln.

    Der Vorsitzende konstatiert das Einverständnis darüber, dass:
    stabile Objekte jenem Staate zufallen, in dem sie dermalen bestehen;
    die vom Kriege unmittelbar betroffenen Gebiete bei der Verteilung der zum
 Wiederaufbau nötigen Materialien zu berücksichtigen sind;
    die requirierten Güter, insoweit sie nicht durch Umarbeitung ihren ursprüng-

  640
<pb/>liehen Charakter verloren haben, jenem Staate zufallen, in dem sie requiriert
wurden. Für alle der erwähnten drei Kategorien gilt das Prinzip der Kompen¬

sation.
   Es wird sodann die Frage der Abgrenzung des Begriffes der zum Wiederaufbau

notwendigen Güter erörtert. Seitens des kgl. ung. Ackerbauministers
wird hiezu ausgeführt, dass die Hebung und Förderung der Landwirtschaft
Sache der beiden Staatsverwaltungen sei, welche wohl die Überlassung des not¬
wendigen Materials und Personals von der Militärverwaltung, soweit sie dasselbe
gegenwärtig im Besitze halte, ansprechen müssten.

   Der Vertreter des k.k. Ackerbauministers stellt sich auf denselben
Standpunkt.

   Der Vorsitzende weist darauf hin, dass unter Wiederaufbau eigentlich
die Wiederherstellung von Wohnstätten zu verstehen sei. Allerdings können im
weiteren Sinne auch der Wiederaufbau der Volkswirtschaft und die darauf gerich¬
teten Massnahmen gemeint sein, in welchem Falle sich auch der Kreis der hiefür

notwendigen Güter erweitere.
   Der k.k. Handelsminister bemerkt; dass es sich bei dem Material,

welches er vor Augen habe, nicht um wertvolle, aber immerhin um solche Gegen¬
stände handle, welche in der Hand der damit beteilten galizischen Bevölkerung
sehr verwendbar seien. Eine Rücknahme dieser Gegenstände würde insbesondere
die Polen und Ukrainer schwer treffen, auf deren politischen Empfindlichkeiten
auch der am 14. Februar abgehaltene österreichische Ministerrat Rücksicht neh¬
men zu sollen glaubte, indem er sich zum Prinzip der wirtschaftlichen
Wiederaufrichtung bekannte.

   Der kgl. ung. Handelsminister gibt die Zusicherung, dass seitens
der kgl. ung. Regierung im gemeinsamen Verteilungsausschuss weitgehendstes
Entgegenkommen betätigt werden werde. Nur würde er nicht den Begriff »wirt¬
schaftlichen Aufbau« im weiteren Sinne interpretieren wollen.

   Der Vorsitzende konstatiert das Einverständnis, dass für die vom Kriege unmittel¬
bar betroffenen Gebiete der wirtschaftliche Aufbau in diesem Sinne zu verstehen sei.

   Der k.k. Handelsminister stellt endlich fest, dass Pferde und Auto¬
mobile, über deren Aufteilung bereits einmal Beschluss gefasst worden sei, in
die heutige Vereinbarung einbezogen seien.

   Nach diesen Feststellungen geht der kgl. ung. Handelsminister auf
den Vorbehalt des k.u.k. Kriegsministers, wonach jene Gegenstände und Vorräte
aus der Aufteilung ausgeschaltet zu bleiben hätten, die seitens der Kriegsverwal¬
tung (Heer und beide Landwehren) behalten werden, ein und bezeichnet es als
selbstverständlich dass den beiden Regierungen hierauf, ebenso wie auf die
Beschaffung der für die Kriegführung notwendigen Materialien, Einfluss gewährt
werden müsse; die Frage stelle sich ihm als eine finanzielle beziehungsweise

budgetäre dar.
   Der k.k. Handelsminister stimmt dieser Auffassung zu.
   Der k.u.k. Kriegsminister führt hiezu aus, dass bereits in der inter¬

ministeriellen Kommission von seinem Vertreter der Standpunkt eingenommen
worden sei, dass die Frage, welche der Güter von der Heeresverwaltung zu behal-

41 Komjäthy: Protokolle  641
<pb/>ten und welche zu verteilen seien als eine Frage der Schlagfertigkeit der Armee
vom Kriegsminister unter seiner Ministerverantwortlichkeit zu entscheiden sei.

   Dieser Standpunkt sei in einer an den königlich ungarischen Ministerpräsidenten
gerichteten Note des näheren ausgeführt worden. Hienach setze der Kriegs¬
minister innerhalb seines Wirkungskreises und innerhalb seiner Ministerverant¬
wortlichkeit das Ausmass der zu behaltenden Vorräte fest und decke diesen Bedarf
aus den in seinem Besitze befindlichen Mengen.

   Da für die Veraltung der im Besitze der gemeinsamen Heeresverwaltung stehen¬
den Kriegsvorräte der gemeinsame Kriegsminister allein, und zwar den Delega¬
tionen, verantwortlich sei, müsse wohl ein Einspruchsrecht einer anderen Stelle,
insbesondere nach der Richtung, was für das gemeinsame Heer zur Erhaltung
seiner Schlagfertigkeit zurückzubehalten sei, ausgeschlossen bleiben.

   Vom budgetrechtlichen Standpunkt könne es sich hier nicht um die Zurverfügung¬
stellung von Geld oder Materialien an die gemeinsame Heeresverwaltung, son¬
dern offenbar nur um die Verfügung über die aus bereits bereitgestellten Geldern
angeschafften Waren handeln, die im gemeinsamen Eigentum stehen, daher in die
Kompetenz des hiefür allein verantwortlichen gemeinsamen Kriegsministers fallen.

   Selbstverständlich werde die Menge der für das gemeinsame Heer zurück¬
behaltenen Vorräte das gemeinsame Friedensbudget, und zwar, wie zu erwarten
 sei, im günstigen Sinne beeinflussen. Hinsichtlich dieser auf seine Verantwortung
 zurückbehaltenen Menge werde der gemeinsame Kriegsminister in den Delega¬
 tionen ebenso, wie den beiden Regierungen genauesten Einblick in den Stand
 der Vorräte gewähren und den Delegationen hierüber Rechenschaft geben. Für
 die Entscheidung der Frage sei der Kriegsminister den Delegationen verant¬
 wortlich.

    Hiezu bemerkt der kgl. ung. Handelsminister, dass die Vorlagen des
 gemeinsamen Kriegsministers vor die Delegationen hur nach vorheriger Zustim¬
 mung der beiden Regierungen gelangen. Da die Zurückbehaltung eines Teiles
 des Materiales für die Zwecke der Heeresverwaltung -- wie vorher bemerkt --
 eine rein budgetäre Frage darstelle, so könne auch hier nur die Entscheidung mit
 Zustimmung der beiden Regierungen getroffen werden.

    Der kgl. ung. Finanzminister bemerkt hiezu ergänzend, dass es sich
 bei den zu verteilenden Materialien um Staatsvermögen handle, auf welches
 naturgemäss die Finanzverwaltungen Einfluss üben, wobei er es indes ausschliesst,
 dass diese der Heeresverwaltung in die Arme fallen wollten.

    Der k.k. Eisenbahnminister regt an, dass auf die Transporte der
 aufzuteilenden Güter von ihrem gegenwärtigen Verwendungsort die zivilen Tarife
 Anwendung finden sollen.

    Der kgl. ung. Handelsminister bittet die Frage aus der heutigen Dis¬
 kussion auszuschalten.

     Die Angelegenheit wird einer besonderen Verständigung der beteiligten Ministe¬

  rien Vorbehalten.
     Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorschläge der interministeriellen

  Kommission, betreffend die Grundsätze für die für die Verteilung zu schaffende
  Organisation zu Bemerkungen keinen Anlass geben.

  642
<pb/>   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister konstatiert, dass sein
Vertreter mit beratender Stimme an dem gemeinsamen Verteilungsausschuss teil¬
nimmt.

   Zu den Vorschlägen der interministeriellen Kommission betreffend die Fest¬
setzung der Grundsätze für die Durchführung der Verwertung selbst, bemerkt
der kgl. ung. Handelsminister, dass die Verwertung Angelegenheit des
das Material übernehmenden Staates sei. Sollte irgend ein Gut von keinem der
beiden Staaten übernommen werden, so werde dasselbe im Lizitazionswege zu veräu-
ssern und der einfliessende Geldbetrag nach dem Quotenschlüssel zu teilen sein.

   Der Vorsitzende konstatiert, dass hierüber sowie auch über den Grund¬
satz, dass die Preisfestsetzung einvernehmlich zu erfolgen habe, Einverständnis
bestehe.

   Der Stellvertreter des k. u. k. Kriegsministers weist auf
die Notwendigkeit der Ausarbeitung gewisser Weisungen für die Durchführung
der im gemeinsamen Verteilungsausschuss zu leistenden Arbeit hin. Das zur
Aufteilung gelangende Material müsse gesichtet, geschätzt, bereit gestellt und
dann abtransportiert werden. Hiefür müssten dem gemeinsamen Verteilungs¬
ausschuss Direktiven gegeben werden, mit anderen Worten, der gemeinsame Ver¬
teilungsausschuss müsse eine Geschäftsordnung, zumindestens in grossen Zügen,
für seine Tätigkeit erhalten. Die Regierungen müssten über den Geschäftsgang
orientiert sein. Zu diesem Zwecke wäre die Entsendung je eines Vertreters der beiden
Regierungen in die die Geschäfte des Kriegsmaterial-Verwertungsamtes vorläufig
führende Abteilung des k.u.k. Kriegsministeriums wünschenswert.

   Der Vorsitzende erklärt die Zustimmung des Ministerrats zur Aus¬
arbeitung einer Durchführungsverordnung, an deren Ausarbeitung je ein Ver¬
treter der beiden Regierungen teilnehmen werde und die dann der gemeinsame
Verteilungsausschuss zu überprüfen haben werde.

   Der kgl. ung. Minister für Übergangswirtschaft bringt vor,
dass den ihm zugekommenen Berichten zufolge seitens der Heeresverwaltung
bereits Veräusserungen von Gütern stattgefunden haben.

   Der Stellvertreter des k. u. k. Kriegs m i n i s t e r s bemerkt,
dass seitens des Kriegministeriums der freihändige Verkauf durch entsprechende
Befehle verboten worden sei und ersucht, die dem königlich ungarischen Minister
für Übergangswirtschaft zugekommenen konkreten Mitteilungen über Veräusser¬
ungen dem Kriegsministerium mitzuteilen, um Abhilfe schaffen zu können.

   Der Vorsitzende richtet an den k.u.k. Kriegsminister das Ersuchen,
Verfügungen zu treffen, damit Veräusserungen durch Unterbehörden -- soferne
es sich nicht um ganz wertloses Material handle -- hintangehalten werden.

   Der kgl. ung. Handelsminister legt grösstes Gewicht darauf, dass in
die im Kriegsministerium zur Durchführung der ganzen Aktion geschaffene
Zentralstelle je ein Vertreter der beiden Handelsministerien entsendet werde,
da diese Zentralstelle der Sammelpunkt aller mit der Durchführung der Aktion
zusammenhängenden Agenden ist, in welche die Vertreter der beiden Regierungen
Einblick haben müssten.

   Der k.k. Handelsminister schliesst sich diesem Anträge an.

     4t* 643
<pb/>   Der k.u.k. Kriegsminister erklärt, dass er in Berücksichtigung der
ausserordentlichen Bedeutung, welche er der materiellen Demobilisierung beilege,
sowie in Ansehung des Umstandes, dass der Sache selbst jede auf breitester Grund¬
lage aufgebaute Mitarbeit nur förderlich sein könne, ohne dass er hiedurch ein
Präzedenz für die Zukunft erblickt wissen möchte, bereit sei, je einem aus dem
Schosse der Wirtschaftsministerien der beiden Staaten zu wählenden Vertreter
im Präsidium des Kriegsmaterial-Verwertungsamtes einen Platz zu sichern.
Diesen Vertretern würde das Recht zustehen, in die Tätigkeit des Kriegsmaterial-
Verwertungsamtes Einblick zu nehmen, sowie Wünsche und Forderungen
der beiden Regierungen bezüglich der Verwertung der Kriegsgüter vorzu¬
bringen.

  Der Stellvertreter des k. u. k. Kriegsministers bemerkt,
dass an die beiden Regierungen bereits die Einladung um Entsendung von Ver¬
tretern in das Kriegsmaterial-Verwertungsamt, dessen Präsidialkanzlei auch die
Agenden des gemeinsamen Verteilungsausschusses führen werde, ergangen sei,
und fügt erläuternd hinzu, dass die gemeinte Zentralstelle eben das Kriegs¬
material-Verwertungsamt sei, welches auch die Aufteilung zwischen Eleer und
Landwehr regle und das ganze Kriegsmaterial in Evidenz führe. Den zu entsen¬
denden Regierungsvertretern werde überallhin Einblick gewährt werden.

   Der Vertreter des k. k. Ackerbauministers beantragt auch
die Entsendung je eines Vertreters der beiden Ackerbauministerien in diese Zentral¬
stelle.

   Der Vorsitzende empfiehlt, um die Anzahl der Vertreter nicht allzusehr
zu steigern, dass die Vertreter der beiden Handelsministerien auch den beiden
Ackerbauministerien Bericht erstatten sollen, und konstatiert, das dem zugestimmt
werde.

   Zur Frage der Beteilung Bosniens und der Herzegowina mit den aufzuteilenden
Materialien ergreift der k.u.k. gemeinsame Finanzminister das
Wort und führt aus, dass der Anspruch Bosniens und der Herzegowina auf einen
gewissen Teil der freiwerdenden Materialien bereits im Ministerrate vom
15. September v. J. anerkannt worden sei. An der interministeriellen Kommission
vom 26 -- 28. November 1917 habe denn auch sein Vertreter teilgenommen und
als Anteil Bosniens und der Herzegowina 3,7 %, entsprechend der Bevölkerungs¬
zahl, beantragt. Dieser Antrag sei nicht durchgedrungen, vielmehr habe die inter¬
ministerielle Kommission in Betreff der Länder Bosnien und der Herzegowina
vorgeschlagen, dass bei Zuteilungen, an denen auch diese Länder ein volkswirt¬
schaftlich begründetes Interesse besitzen, jeweilig über Ersuchen des gemeinsamen
Finanzministeriums im Einklänge mit dem für die Aufteilung massgebenden
allgemeinen Gesichtspunkten ein entsprechendes Präzipuum vom gesamten zur
Verfügung stehenden Material der betreffenden Kategorie durch den gemeinsamen
Verteilungsausschuss auszuscheiden und der bosnisch-herzegowinischen Landes¬
verwaltung zuzuweisen sei. Der Gegenwert der zugewiesenen Gegenstände werde
von der bosnisch-herzegowinischen Landesverwaltung an das Kriegsministerium
zu entrichten und von diesem quotenmässig in den beiden Staaten gutzuschreiben
sein.

644
<pb/>    Diese Vorschläge seien von seinem Vertreter ad referendum genommen worden.
    Es müsse nun bemerkt werden, dass diese neue Formel allerdings unklar sei,
 indem der Begriff »entsprechendes« Präzipuum nicht feststehe. Immerhin könnte
 man mit dieser Formel das Auslangen unter zwei Voraussetzungen finden, die
 auch bereits in der interministeriellen Kommission vom Vertreter des gemein¬
 samen Finanzministeriums in Vorschlag gebracht wurden, dass nämlich dem
gemeinsamen Finanzministerium das Recht eingeräumt werde, gegenüber solchen,
die Frage des bosnisch-herzegowinischen Präzipuums berührenden Beschlüssen
des Verteilungsausschusses, welche gegen den Antrag des Vertreters des gemein¬
samen Finanzministeriums gefasst wurden, mit aufschiebender Wirkung die Ent¬
scheidung der beiden Regierungen anzurufen, ferner ebenso von den beiden
Regierungen vor der Entscheidung in solchen Bosnien und die Herzegowina
betreffenden Angelegenheiten, über welche eine Einigung der Vertreter der beiden
Regierungen im Ausschuss nicht erzielt worden sei, falls es dies für wünschenswert
erachte, gehört zu werden. Doch auch diese Vorschläge seien von den Vertretern
der beiden Regierungen abgelehnt worden mit der Begründung, dass die Interessen
Bosniens und der Herzegowina durch die Regelung bezüglich des Präzipuums
und die Entsendung eines Vertreters des gemeinsamen Finanzministeriums in den
gemeinsamen Verteilungsausschuss in vollkommen ausreichender Weise gewahrt
erscheine. Die Ablehnung erscheine mit vorstehendem nicht gehörig motiviert,
da doch dem gemeinsamen Finanzminister, dessen Vertreter in den Sitzungen
des gemeinsamen Verteilungsausschusses nur mit beratender Stimme teilnehme,
das Recht des Rekurses gewahrt werden müsse, weshalb er die Bitte stelle, in
solchen Fällen vor der Entscheidung gehört zu werden, welche -- soferne eine
Einigung im Verteilungsausschuss nicht erzielt worden sei - vor die beiden
Regierungen gelangen.
   Im einzelnen werde sich der Vorgang so abspielen, dass das Mass des Präzi¬
puums von dem gemeinsamen Verteilungsausschuss festzustellen sein werde. Über
den einschlägigen Antrag des Vertreters des gemeinsamen Finanzministeriums
könne jedoch der gemeinsame Verteilungsausschuss leicht zur Tagesordnung über¬
gehen. Es müsse dem Vertreter des gemeinsamen Finanzministers, um nicht
einfach majorisiert zu werden, die Möglichkeit des Rekurses geboten werden.
Remedur könne die Annahme des vorher gestellten Vorschlages schaffen. Dem
Einwand gegen die Beteilung Bosniens und der Herzegowina wegen nicht geregel¬
ten Verhältnisses dieser Länder zu den beiden Staaten der Monarchie, könne
leicht mit dem Hinweis darauf begegnet werden, dass das nicht geregelte Verhältnis
kein Hindernis zur Heranziehung dieser Länder zu den Lasten des Krieges gewe¬
sen sei. Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister verkennt nicht, dass die Bemessung
des Präzipuums mit 3.7 % eine gewisse Favorisierung Bosniens und der Herzego¬
wina darstelle, welche Länder an Blut voll, an Gut allerdings nicht in demselben
Masse wie die beiden Staaten der Monarchie zu den Lasten des Krieges beigetra¬
gen haben. Es würde der bosnisch-herzegowinischen Landesregierung obhegen,
den Nachweis dessen zu erbringen, was sie zum Wiederaufbau ihrer Landwirt¬
schaft -- hierauf komme es hauptsächlich an -- brauche. Da der Vertreter des
gemeinsamen Finanzministeriums nur beratende Stimme besitze, habe das in den

                                                                                                              645
<pb/>Vorschlägen der interministeriellen Konferenz gemachte prinzipielle Zugeständnis
ohne die Remedur der Berufung keinen praktischen Wert.

   Der Vorsitzende konstatiert das Einvernehmen, dass gegen die Beteilung
Bosniens und der Herzegowina mit den aufzuteilenden Gütern im gehörigen
Masse kein Einwand bestehe, vielmehr Bosnien und die Herzegowina entspre¬
chend dem Umstande, dass die beiden Länder Kriegsschauplatz waren, zu behan¬
deln wären.

   Die Möglichkeit der Berufung an die beiden Regierungen erscheine nur billig
und gerecht.

II. Die Frage der Materialbeschaffung für das II. Halbjahr 1918 wird auf
Antrag der beiden Finanzministerien auf einen späteren Ministerrat vertagt.2

III. Zur Frage der Errichtung einer Tonerde- und Aluminiumfabrik legt der
Vorsitzende dar, dass in Deutschland ein grosser Überfluss an Aluminium
bestehe, weshalb sich deutscherseits Einflüsse geltend machen, die Errichtung
der Fabrik zu hintertreiben. Hierauf dürften die Schwierigkeiten zurückzuführen
sein, nicht auf den Mangel an Alunit, welches in genügendem Masse vorhanden
sei. Auch käme in Betracht, dass vom Fabrikationsergebnis Vs auf Aluminium
und 4/s auf Kunstdünger entfallen, welcher für die heimische Landwirtschaft und
auch vom Gesichtspunkte der Verminderung der deutschen Kahbezüge im Inter¬
esse der Zahlungsbilanz von ausserordentlicher Wichtigkeit sei. Schon dieser
Umstand wäre für die Errichtung der Tonerdefabrik massgebend.

   Der kgl. ung. Handelsminister bemerkt, dass es sich ja auch nur um
die Frage handle, ob die Fabrik aus privaten oder aus ärarischen Mitteln zu
errichten sei. Er müsse aber auf die Gefahr der Überproduktion aufmerksam
machen, wenn sowohl in Österreich als auch in Ungarn eine Fabrik errichtet
werde. Es könne sich leicht ergeben, dass eine Industrie gezüchtet werde, die im
Frieden mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben werde, und er wirft die Frage auf,
ob die Heeresverwaltung bereit wäre, eine Subvention zu Lasten des Kriegs¬
budgets zu gewähren.

   Aus der im Gegenstände geführten Wechselrede ergibt sich, dass sowohl die
Frage des zu verwendenden Rohmaterials, Alunit oder Bauxit, als auch die Frage
der Baukosten und die Frage eines allfälligen Beitrages der Heeresverwaltung
noch nicht geklärt sind.

   Hinsichtlich der Kosten einer aus privaten Mitteln zu errichtenden Fabrik ist
es sowohl Ansicht der k.k. österreichischen als auch der königlich ungarischen
Regierung, dass durch Verhandlungen mit den interessierten Finanzkreisen sich
noch eine wesentliche Herabminderung erzielen lassen werde.

   Seitens des k.k. Handelsministers wird bemerkt, dass ihm von einer
anderen Finanzgruppe auch bereits ein neues, gegenüber dem früheren um die

    2 Diese Frage wurde vom Ministerrat am 24. Februar 1918 behandelt.

646
<pb/>Hälfte billigeres Offert vorliege. Er betont weiters, dass österreichischerseits auf
der Errichtung einer Tonerdefabrik in Österreich wohl bestanden werden werde,
wo das reichliche Bauxit-Vorkommen und die dalmatinischen Wasserkräfte zu
diesem Zwecke ausgenützt werden sollen.

   Der Vorsitzende bemerkt, dass mit Rücksicht auf die unbegrenzte
Verwendungsmöglichkeit des Aluminiums als Ersatz für Kupfer die Gefahr einer
Überproduktion wohl als ausgeschaltet betrachtet werden könne. Auch spreche
der reiche Kunstdüngerertrag des Fabrikationsprozesses für die Errichtung der
Fabrik. Die Vorfrage der Beitragsleistung der Heeresverwaltung und die Zustim¬
mung der beiden Regierungen zur Belastung des Kriegsbudgets mit diesem Betrage
auch für den Fall, dass nur eine Fabrik -- sei es in Österreich, sei es in Ungarn --
errichtet werde, müsste noch entschieden werden. Die beiden Handels- und Finanz¬
ministerien werden die Frage noch näher erörtern und sie für die Entscheidung in
einem Ministerrate anfangs März vorbereiten.

   IV. Der kgl. ung. Handelsminister bemerkt, dass die Frage der Stick-
stoffabrikation in engem Zusammenhänge mit der Beistellung der notwendigen
Koksmengen, Betriebsmittel, Elektroden u. dgl. stehe. Die Heeresverwaltung
verlange Koks für die Stickstoffabriken. Über diesen Koks verfüge aber Ungarn
nicht, es sei sogar für diese Zwecke Kohle ex Kontingent verlangt worden und
er beantragt die Beistellung von Kohle aus Dombrowa.

   In diesem Zusammenhang kommt der kgl. ung. Handelsminister
weiters auf den Ausfall von Kohle von täglich 250 Wagen aus dem Fünfkirchner
Kohlenrevier als Folge eines dort plötzlich ausgebrochenen Streiks zu sprechen,
der angeblich durch eine zeitlich bedeutend verspätete militärische Strafverfügung
gegen einen Arbeiter verursacht worden sei.

   Auch haben sich im Fünfkirchner Kohlenrevier Widersprüche zwischen Anord¬
nungen militärischer und ziviler Behörden ergeben, die die Kohlenproduktion
abträglich beeinflussten. Er stellt anknüpfend hieran an den k.u.k. Kriegsminister
die Bitte, Abhilfe zu schaffen.

   Der Vorsitzende konstatiert das Einvernehmen, dass zur Förderung der
Stickstofferzeugung das Möglichste geschehen werde, wobei allerdings die Beistel¬
lung genügender Kohlenmengen die Voraussetzung sei.

                                                                                      *

   Der kgl. ung. Handelsminister regt den Abbau des mihtärischen
Eisenbahnbetriebes an.

   Der k.k. Eisenbahnminister schhesst sich dieser Anregung an und
betont, dass er nicht die Aufhebung der Gemeinsamkeit des Wagen- und Lokomo-
tivparkes verfolge. Er meine vielmehr mit dem langsamen Aufhören des Krieges
die sukzessive Auflösung der Feldtransportleitungen namentlich in den aus dem
eigentlichen Kriegsgebiete ausgeschiedenen Landesteilen. Hierüber stehe natur-
gemäss die Entscheidung in erster Linie dem Armee-Oberkommando (Chef des
Feldeisenbahnwesens) zu.

                                                                                                               647
<pb/>   Der k.u.k. Kriegsminister bemerkt hiezu, dass die Eisenbahnen einer
der wichtigsten Behelfe der Kriegsführung seien. Er werde im Einvernehmen mit
dem Chef des Feldeisenbahnwesens, der in dieser Frage das erste Wort zu reden
habe, die Frage des Abbaues des militärischen Eisenbahnbetriebes prüfen, wobei
allerdings an der Aufrechterhaltung der Gemeinsamkeit des Wagen- und Loko-
motivparkes, wie dies auch der österreichische Eisenbahnminister anerkenne,
nicht gerührt werde werden können. Zu diesem Zwecke empfiehlt er eine Note
beider Regierungen an das Kriegsministerium, die er dann zur Grundlage ent¬
sprechender Verhandlungen mit dem Armee-Oberkommando nehmen könnte.

   Der Vorsitzende schliesst somit die Beratungen am 15. Februar 1918 um ^ 2
Uhr nachmittags.

            Die Original-Reinschrift ist nicht vorhanden. -- Die Veröffentlichung erfolgt auf
        Grund des Konzepts. -- Das maschinengeschriebene Konzept des Protokolls mit der
        Unterschrift Nickis und Datum (25. 11. 918.). Darin die Anweisung Nickis für die
        Kanzlei, die in das Konzept aufgenommenen Korrekturen dem Ministerialsekretär
        Baron Käroly Kazy in Budapest, im kgl. ung. Ministerpräsidium, zukommen zu lassen.
        Der maschinengeschriebene nachträgliche Zusatz wurde ins Protokoll übertragen.
        Auf dem die Anwesenden ausweisenden Mantelbogen die Unterschriften von Wekerle
        und Popovics. -- Ebendort oben folgende Bemerkung, die den Sprung in der Numerie¬
        rung begründet: »Nachträgliche Numerierung: Z. 548.«

                                                                                                                36.

                                                                                 Wien, 24. Februar 1918

        Der gemeinsame Ministerrat hält den Plan des Kriegsministeriums über die Kriegs¬
        materialbeschaffung in der zweiten Hälfte des Jahres 1918 für irreal und verlangt dessen
        Umarbeitung. Debatte über die Geschützherstellung, über die Dezentralisation des
        Artilleriematerials, die Anstellung weiblicher Arbeitskräfte, über die mit der Krieg¬
        führung zusammenhängenden Versorgungs- und andere Probleme.

           Von der Heeresleitung wurde halbjährlich das Programm der Kriegsmaterial¬
        beschaffung zur Versorgung des im Felde stehenden Heeres zusammengestellt. Das
        Beschaffungsprogramm wurde von den beiden Regierungen in den Sitzungen des
        gemeinsamen Ministerrates beraten. Die gemeinsame Ministerkonferenz vom
        24. Februar 1918 verhandelte über den Kriegsmaterialbedarf des letzten Abschnitts des
        Krieges. Im Verlaufe dieser Debatte zeigte sich klar, was in dieser Sitzung endlich auch
        vom gemeinsamen Kriegsminister Stöger-Steiner zugegeben wurde, nämlich wie
        nachteüig die ungarische Industrie auf dem Gebiete der militärischen Aufträge und
        Lieferungen bereits in den Jahren vor Kriegsausbruch, besonders aber während des
        Krieges im Vergleich zur österreichischen Industrie berücksichtigt wurde. (Über den
        gesamten Fragenkomplex, seine tieferen Zusammenhänge siehe: J. Szterenyi--J.
        Laddnyi: A magyar ipar a viläghäborüban [Die ungarische Industrie im Weltkrieg.
        Budapest. 1934] besonders S. 167 ff.) Vgl. auch den Kommentar zum Protokoll vom
        24. Februar 1917.

648
<pb/>