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Gemeinsamer Ministerrat, 7. 3. 1899

I. Der bisher von den Delegationen nicht angesprochene, mit 10 950 000 fl. bezifferte Rest des außerordentlichen Rüstungskredites per 48 550 000 fl.

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z25.pdf.

II. Flüssigmachung eines Betrages von 2 500 000 fl. für die Marineverwaltung zum Zwecke einer beschläunigten Ergänzung der Kriegsvorräte

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z25.pdf#page=5.

 134 Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7.3.1898

 kgl. ung. Ministerpräsidenten soll die Erhöhung des Dispositionsfonds aber bereits im
 kommenden Jahre verlangt werden, um eventuell als Reservefonds zu dienen.

    Der Minister des Äußern gestattet sich jedoch zu bemerken, daß die königlich
 serbische Regierung ursprünglich die Kontrahierung einer Anleihe von 60 MUlionen
 Francs ins Auge gefaßt habe, wofür dann die serbischen Bahnen und Staatswälder als
 Garantie zu dienen gehabt hätten. Die Verpfändung der Eisenbahnen würde aber, nach
 einer Bemerkung des Königs von Serbien,2 im Lande einen schlechten Eindruck
machen, von der radikalen Partei gegen die Dynastie ausgebeutet werden. Deshalb sei
 es notwendig, daß wir einspringen, und zwar umso mehr, als es sich jetzt um eine
wesentlich geringere Summe, als anfangs verlangt wurde, handelt, und als nach
vorliegenden Meldungen die französische Regierung von den schwebenden Anleihe¬
verhandlungen Kenntnis erhalten hat und auch bereit sein würde, Serbien zur Hilfe zu
kommen, was aber nicht ohne Einfluß auf die politische Richtung des Landes bleiben
könnte.

    Der k.u. k. gemeinsame Finanzminister v. K ä 11 a y erlaubt sich
hinzuzufügen, daß die königlich serbische Regierung von der unsererseits zu gewähren¬
den subsidiären Garantie keine Kenntnis erhalten soll und daß seitens der betreffenden
Banken für die strengste Geheimhaltung des Geschäftes gesorgt werden wird.

    Nachdem konstatiert wurde, daß die beiden Regierungen dem beantragten Vorgän¬
ge ihre Zustimmung erteüt haben, geruhen Se. k. u. k. apost. Majestät davon
Ag. Kenntnis zu nehmen und die Sitzung zu schließen.

    Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
    Ischl, 13. August 1898. Franz Joseph.

                  Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7. März 1899

     RS. (undRK.)
     Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident Graf Thun, der kgl. ung. Ministerpräsident v. Sz£ll, der
tu. k gemeinsame Fmanzminister v. Källay (14.2. [sic!]), der k. u. t gemeinsame Kriegsminister GdK.
Edler v. Kneghammer, der kgl. ung. Fmanzminister v. Lukäcs, der t k. Fmanzminister KaizI, der k. u. k.
Mannekommandant Vizeadmiral Freiherr v. Spaun.
     Protokollführer Legationsrat v. Mdrey.
     Gegenstand: I. Der bisher von den Delegationen nicht angesprochene, mit 10 950 000 fl. bezifferte Rest
des außerordentlichen Rüstungskredites per 48550000 0. II. Hüssigmachung eines Betrages von
2 500 000 fl. für die Marineverwaltung zum Zwecke einer beschleunigten Ergänzung der Kriegsvorräte.

   KZ. 30 - GMCZ. 414
   Protokoll des zu Wien am 7. März 1899 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame
Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern
Grafen Gohichowski.

2 AlexanderI. Obrenovii (1876 -1903), König von Serbien 1889 -1903.
<pb/>Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7.3.1898  135

   [I.] Der Vorsitzende eröffnet die Beratung, präzisiert den Gegenstand dersel¬
ben und erteilt dem k. u. k. gemeinsamen Kriegsminister zur näheren Ausführung der
beiden Forderungen der Heeres- beziehungsweise Marineleitung das Wort.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v. Krieg¬
hammer legt dar, daß es sich zunächst darum handle, den bisher noch nicht von den
Delegationen angeforderten und sich auf 10 950 000 fl. belaufenden Restbetrag des in
denJahren 1897und 1898 von dergemeinsamen Ministerkonferenz bewilligten Spezial¬
kredites per 48 550 000 fl. noch im Laufe dieses Jahres flüssig zu machen.1 Der 48-Mil-
lionen-Kredit sei immer als ein einheitlicher Kredit aufgefaßt und bezeichnet worden,
demgemäß habe man die Anschaffungen und Bestellungen eingerichtet, und es sei nun
notwendig, in der nächsten Zeit über den noch ausständigen Rest des Kredites verfügen
zu können.

   Was die für die Kriegsmarine angesprochene Summe von 2 1/2 Millionen
Gulden zur Ergänzung der Kriegsvorräte betrifft,2 so sei die Notwendigkeit dieser
Anforderung dadurch gegeben, daß in dem Falle, als gelegentlich einer Kompli¬
kation am Balkan unsere Marine zu einer wenn auch nicht weitgehenden Aktion
gezwungen wäre, es an Kriegsvorräten, speziell an Kohlen und Munition, fehlen
würde. Infolge des beschränkten Rahmens, in welchem sich das Marinebudget
bewege, und bei dem Umstande, als ein großer Teü der bewilligten Beträge für
Schiffsbauten habe verwendet werden müssen, sei man mit der Anschaffung von
Munitions- und Kohlenvorräten im Rückstände geblieben. Hiezu kämen noch die
aus dem Verlaufe des spanisch-amerikanischen Krieges geschöpften Erfahrungen.3
Dieselben hätten einerseits die enorme Menge der Munition, die bei den moder¬
nen Seegefechten verbraucht werde, dargetan, andererseits durch den Umstand,
daß Kohle als Kriegskonterbande behandelt wurde, die Notwendigkeit erwiesen,
rechtzeitig für einen ausreichenden Kohlenvorrat vorzusorgen. Letztere Frage
besitze für uns umso größere Wichtigkeit, als wir hinsichtlich des Kohlenbezuges
für unsere Kriegsmarine auf England angewiesen seien, da die einzige qualitativ
in Betracht kommende inländische Kohle, nämlich jene von Anina, infolge der
Höhe der Erzeugungskosten und der Bahntarife unverhältnismäßig teurer zu
stehen komme. Die Marineleitung behalte sich zwar vor, wegen Ermäßigung der
Transportspesen für diese Kohle an die Ressortministerien heranzutreten, doch
könne das übrigens noch fragliche Ergebnis dieser Verhandlungen nicht abgewar¬
tet werden, da die Anschaffung eines Kohlenvorrates für mindestens drei Monate
ein dringendes Bedürfnis sei.

   Der k.u.k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr v.
S p a u n setzt auseinander, daß in vorhergegangenen internen Beratungen bereits

1 Siehe GMR v. 4.4.1898, GMCZ. 410.
2 Siehe GMR. v. 4.4.1898, GMCZ 410; GMR v. J. 4.1898, GMCZ 411.
3 SpanisctuamerikanischerKrieg24.4.1898 -10.12.1898. Aufgrund der amerikanischen Übermacht wird die

    spanische Flotte zerstört. Im Frieden von Paris (10. 12. 1898) sieht sich Spanien gezwungen, aufseine
     Überseebesitzungen Kuba, Puerto Rico und die Philippinen zu verzichten.
<pb/>136  Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7.3.1S9S

 mehrere Posten der 2 1/2-Mülionen-Forderung reduziert worden seien, so zum Beispiel
 der Kohlenvorrat von vier auf drei Monate.4

    aIntem wurden mehrere Posten reduziert und dadurch die Forderung auf 2 1/2
 Millionen herabgesetzt.3

    Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs stellt zunächst hinsichtlich
 der Forderung der Heeresleitung per 10 950 000 fl. die Frage, ob im Falle der Flüssig¬
machung dieses Betrages eine spätere Rückerstattung desselben beabsichtigt ist.

    Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister G dK Edler v. Krieg¬
hammer bejaht diese Frage. Es sei nämlich anläßlich der vorjährigen Delegationen
die ursprüngliche Idee, diesen Restbetrag ziffernmäßig anzukündigen, fallengelassen
und bestimmt worden, daß derselbe als Extraordinarium pro 1900 (eventuell in zwei
Teilen pro 1900 und 1901) angefordert werde. Sobald die Delegationen diesen Betrag
votiert haben werden, werde derselbe rückerstattet werden.

    Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs bemerkt, daß sonach die
hier vorliegende Frage in engem Zusammenhänge mit der Gestaltung des nächstjähri¬
gen Heeresbudgets stehe. Aus diesem Grunde sei heute eine Beschlußfassung schwie¬
rig, und müsse Redner wünschen, daß der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister sich über
sein Budget pro 1900 äußere. Erst wenn man die etwa für dasselbe in Aussicht
genommenen neuen Erhöhungen, wie zum Beispiel für die Gageregulierung, kennen
werde, könne man eine Verpflichtung hinsichtlich der jetzt in Diskussion stehenden
Summe übernehmen.

    Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v. Krieg¬
hammer erwidert, daß er dermalen noch nicht in der Lage sei, sich über die einzelnen
Ziffern des Heeresbudgets pro 1900 zu äußern. Die Post für die Erhöhung der Gagen
werde allerdings unbedingt darin figurieren und betrage circa 5 Millionen. Mit Rück¬
sicht hierauf wolle Redner das fragliche Budget nach Möglichkeit restringieren und
habe bereits bei den ersten Vorarbeiten für dasselbe diesem Gesichtspunkte Rechnung
getragen und eine Reihe von Posten, deren Aufnahme in das Budget vorgeschlagen
wurde, gestrichen. Es werde sich also das nächstjährige Budget von jenem für das
laufende Jahr nicht wesentlich unterscheiden.

   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs weist darauf hin, daß im
Heeresbudget verschiedene Kosten enthalten sind, welche sich auf Anschaffungen
beziehen und welche daher naturgemäß einmal ein Ende finden müßten. Da hiedurch
Beträge frei würden, möchte Redner anregen, ob es nicht möglich wäre, auf diese Art
die für die Gageerhöhung nötigen 5 MMioneh ohne Steigerung des gesamten Heeres-
erfordemisses - natürlich abgesehen von den 10 950 000 fl. - zu bestreiten.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v.Krieg¬
hamm e r hält dies nicht für möglich, nachdem schon in den letzten Jahren, speziell

a~a EinfigungKrieghammers.

4 Vgl. Kriegfuunmer an Goiuchowski v. 18. 2.1899, HHStA., PA. I, Karton 621,96/CdM. Dieser sollte sich
     bei den drei Finanzministem für die BereitsteUtmg der nötigen 2,5 Millionen verwenden. Die Aktenstücke,
    die zwar im Indexband als beschleunigte Ergänzung der Kriegsvorräte angeßhrt sind (37-3/2,3,5, 6,8, 9,
    10/1899), waren im KA., KM. nicht auffindbar.
<pb/>Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7.3.1898  137

infolge des 48-Millionen-Kredites, verschiedene Posten des Extraordinariums fallenge¬
lassen wurden.

   Der k.k. Finanzminister Kaizl setzt auseinander, daß es sich bei der
verlangten Flüssigmachung der 10950000 fl. nicht um einen Vorschuß handle, da
eigentlich von einer Rückerstattung keine Rede sei. Der erwähnte Betrag werde in das
Budget pro 1900 eingestellt, und es solle jetzt nur die Möglichkeit geschaffen werden,
ihn im voraus zu verausgaben. Gerade gegen diesen Vorgang hätten aber die letzten
Delegationen sehr entschieden Stellung genommen.5 Es müsse sich also auch die
Konferenz die Frage vorlegen, ob sie befugt sei, über diese erst von den Delegationen
pro 1900 zu votierende Summe dermalen schon zu disponieren.

   Was die materielle Seite der Frage betreffe, so schließe sich Redner den Ausführun¬
gen des Herrn kgl. ung. Finanzministers an. Nachdem jetzt eigentlich ein Stück des
Voranschlages für das Heer pro 1900 beraten und bewilligt werden solle, wäre es sehr
wichtig zu wissen, wie sich dieser Voranschlag im allgemeinen gestalten werde. Speziell
frage es sich, ob die 10 950 000 fl. die einzige Steigerung desselben büden Werde, oder
ob etwa noch andere Steigerungen zu gewärtigen seien. Schließlich müsse Redner
bemerken, daß er auf keinen Fall vor Juli oder August 1. J. in der Lage wäre, a conto
dieser 10 950 000 fl. Zahlungen zu leisten.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell möchte bei Beurteüung
der vorliegenden Frage zwei Momente unterscheiden: das formelle und das meritori-
sche. In ersterer Hinsicht schließe er sich den Ausführungen der beiderseitigen Finanz¬
minister an, daß es vom budgetären Standpunkte nicht als vollkommen korrekt
bezeichnet werden könne, wenn a conto noch- nicht bewüligter Kredite im vorhinein
Summen flüssig gemacht werden. Es sei in dieser Hinsicht auch nötig, auf die einschlä¬
gigen Beschlüsse der Delegationen Bedacht zu nehmen. In meritorischer Beziehung
müsse allerdings anerkannt werden, daß man im vorliegenden Falle gewissermaßen
einer abgeschlossenen Tatsache gegenüberstehe, und daß der sonst nicht ganz korrekte
Vorgang, einen noch nicht verfassungsmäßig bewilligten Kredit zu antizipieren, diesmal
nicht mehr werde vermieden werden können. Redner könnte sich in der Zukunft mit
einer solchen Prozedur nicht einverstanden erklären, und möchte auch diesmal dem
Wunsche Ausdruck geben, daß gegenüber den Delegationen die Sache so dargestellt
werde, wie sie sich tatsächlich verhält.

   Eine Schwierigkeit für die Bewilligung dieser Summe liege auch darin, daß man das
nächstjährige Heeresbudget noch nicht kenne. Es werde darin jedesfalls die Gageer¬
höhung mit circa 5 Millionen figurieren, bderen Aufnahme in das Budget er seinerseits

b_b Einfügung Szells.

5 Handelsminister Sdndor Hegedüs beurteilte aufder Sitzung der ungarischen Delegation am. 25. 5.1898 die
    finanziellenAktivitäten dergemeinsamen Refferung als gegen dasBudgetrecht verstoßend: A közös ügyek
    tArgyaiAsAra összEHfvorr bizottsäg naplöja, 1898 67-71. Ähnliche Stimmen waren auch auf der
     Sitzung der österreichischen Delegation am 26.5.1898zu vernehmen. Krieghammer und Källay räumten vor
     der österreichischen Delegation gleichfalls ein, daß die Art und Weise, wie der Wehrmachtsausbaukredit in
    Höhevon 30Millionen aufgenommen wurde, verfassungsrechtlich anfechtbarsei: Neue freie presse v. 19.
    5.1898 (M.)
<pb/>138                   Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7.3.1898

gern zustimme,b und erscheine es äußerst wünschenswert, daß dieser Betrag durch
Ersparungen im Extraordinarium wenigstens zum größeren Teile hereingebracht
werde. cNach semer Ansicht ist eine größere Aufteüung auf die nächstjährigen Budgets
bei den Anschaffungen und Bauten, die als neue ins Budget eingestellt werden, zu
bewerkstelligen, und hiedurch würde eine Ersparung im künftigen Extraordinarium
gegenüber dem heurigen zu erzielen sein, um den größten Teü der Gagenerhöhung zu
decken.&#39; Desgleichen müsse der Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß das Ordi-
narium und das Extraordinarium (von den 10 950 000 fl. abgesehen) keine merkliche
Steigerung gegenüber dem letzten Voranschläge aufweise. Unter diesen Voraussetzun¬
gen könne man sich damit einverstanden erklären, daß die 10 950 000 fl., sobald die
beiden Finanzminister dies zu leisten in der Lage sind, flüssig gemacht und bei den
nächsten Delegationen angefordert werden. Die Form der betreffenden Vorlage wäre
seinerzeit noch festzustellen.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v.Krieg¬
hamm e r erklärt zwar, dermalen nicht in der Lage zu sein, ziffernmäßige Angaben
über den nächsten Voranschlag zu machen, doch ser er bestrebt, durch möglichste
Eliminierung oder Reduktion aller neuen Posten eine größere Steigerung des Budgets,
trotz der unvermeidlichen Einstellung des für die Gageregulierung bestimmten Betra¬
ges, hintanzuhalten.

   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay wirft die
Frage auf, ob die Heeresleitung die faktische Auszahlung der gesamten 10 950 000 fl.
noch in diesem Jahre benötige oder nicht, da eine Erleichterung darin gefunden werden
könnte, wenn ein Teil der Summe etwa erst zu Beginn des nächsten Jahres flüssig zu
machen wäre.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v. Krieg-
h a m m e r erwidert, daß er im Falle einer bindenden Zusage der beiden Regierungen,
die 10 950 000 fl. ratenweise flüssig machen zu wollen, einen Teü der damit zu bestrei¬
tenden Zahlungen auf den Beginn des nächsten Jahres verschieben könnte.

    Der kg 1. ung. Finanzminister v. Lukäcs spricht die Ansicht aus, daß
der einzig korrekte Vorgang darin bestände, die fragliche Summe vor den Delegationen
als Nachtragskredit pro 1899 anzusprechen.

    Der k.k. Finanzminister Kaizl macht demgegenüber geltend, daß ein
im Vorjahre von der österreichischen Delegation gefaßter Beschluß sich ausdrücklich
gegen derartige Nachtragskredite richte.6 Nach Ansicht des Redners sollte also die
ganze Anforderung als eine Post des Extraordinariums von den nächsten Delegationen
verlangt und die Zahlungen so eingerichtet werden, daß nur ein kleiner TeU noch heuer,
der Rest aber erst etwa im Jänner nächsten Jahres effektuiert werde. Um aber über die
Durchführbarkeit dieses Vorganges schlüssig werden zu können, sei ein annähernd
sicherer Ausblick auf das nächste Heeresbudget erforderlich. Hiebei müsse es als
dringend wünschenswert bezeichnet werden, daß die Heeresleitung es auf sich nehme,

c~c Einfigung Szäls.
6 SieheAnm. 5.
<pb/>Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7.3.1898  139

dahin zu streben, daß das Erfordernis für die Gageerhöhung möglichst im Rahmen des
bisherigen Budgets seine Deckung finde. Es käme nämlich bei Beurteilung der Ausla¬
gen für gemeinsame Zwecke auch der Umstand wesentlich in Betracht, daß das
Erträgnis des Zollgefälles in merklichem Sinken begriffen sei.

   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs schließt sich diesem
Wunsche seines Vorredners auch seinerseits an.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieg¬
hammer kann dermalennurdasVersprechen abgeben, daß er diesemWunsche nach
Möglichkeit bei Zusammenstellung des Voranschlages pro 1900 Rechnung tragen
werde. Ohne bereits in ziffernmäßige Details eingehen zu können, sei er doch in der
Lage, im allgemeinen anzuköndigen, daß sich durch äußerste Reduktion aller neuer
Anforderungen das nächste Budget in seiner Gesamtziffer, abzüglich der in ihrer
Totalität anzufordemden 10 950 000 fl., dem diesjährigen nähern werde.

   Ferner erklärt sich Redner bereit, den beiderseitigen Finanzministern ehestens
bekanntzugeben, welche neue Forderungen im Voranschläge pro 1900 erscheinen
werden sowie welcher Teü der 10 950 000 fl. noch heuer benötigtwerde, und zwar unter
Aufstellung einer Liste der etwa von Juli an monatweise flüssig zu machenden Beträge.

   Die Konferenz nimmt die vorstehenden Erklärungen zur Kenntnis und behält
einem späteren Zeitpunkte die Beschlußfassung über die dermalen noch nicht ak¬
tuelle Frage vor, in welcher Form die 10 950 000 fl. von den Delegationen anzu¬
sprechen sein werden, nämlich ob im Rahmen des Extraordinariums oder mittelst
einer speziellen Vorlage, und im letzteren Falle, ob als Nachtragskredit pro 1899
oder als Erfordernis pro 1900.

    Der Vorsitzende konstatiert, daß dieser Gegenstand erledigt ist, und leitet
die Beratung über den zweiten Punkt der Tagesordnung ein.

    [II.]Derk.u.k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr v.
S p a u n setzt auseinander, daß unsere Kriegsmarine, die ohnedies hinsichtlich ihrer
Stärke nur ein Drittel der Marinen zweiten Ranges repräsentiere, unbedingt auf den
Punkt gebracht werden müsse, daß sie im Falle einer Mobilmachung wenigstens das
nötige Kriegsmaterial besitze. Dies sei heute nicht der Fall, da infolge des beschränkten
Rahmens des Budgets die Vorräte sich unter dem Sollbestande befinden. Es müsse aber
in dieser Hinsicht in Friedenszeiten vorgesorgt werden, nicht nur, weü man im Falle
einer Mobüisienmg nicht mehr darauf rechnen könne, das erforderliche Material aus
dem Auslande zu beziehen, sondern weil auch zum Beispiel die moderne Munition einer
längeren Zeit zu ihrer Herstellung bedürfe. Woran es besonders fehle, sei Kohle und
Munition. Der Sollbestand derKohle sei mit 120 000 Tonnen angenommen worden,was
 einen Hrp.iTnnnatlir.hen Vorrat bedeuten würde. Der dermalige Vorrat betrage nicht die
 Hälfte hievon, und selbst mit den jetztprojektierten Anschaffungen werde nur ein
 Vorrat von kaum 100 000 Tonnen erzielt werden.

    Der Vorsitzende weist auf die stete Möglichkeit von Komplikationen am
 Balkan hin, die uns nötigen könnten, auch unsere Marine in der Adria zu einer, wenn
 auch nur kleinen Aktion zu verwenden. Daß eine solche maritime Aktion heute ausge¬
 schlossen erscheine, sei ein Zustand, der auf die Dauer ohne große Gefahr nicht vorhal-
<pb/>140  Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7.3.1898

ten könne. Es käme dies praktisch auf dasselbe hinaus, wie wenn wir gar keine Kriegs¬
schiffe besäßen.

   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs ersucht um nähere Aufklä¬
rungen über die budgetäre Seite der 2 1/2-Millionen-Forderung. Da von einer vor¬
schußweisen Flüssigmachung dieses Betrages die Rede sei, müsse konstatiert werden,
ob an eine Rückzahlung desselben gedacht werde. Ferner sei im vorigen Jahre eine
interneVereinbarung zustande gekommen, wonach der Marineverwaltung für die Jahre
1900-1905 jährlich 2 Millionen außerhalb des normalen Budgets zur Verfügung gestellt
werden sollen.7 Als definitiv könne diese Vereinbarung allerdings nicht betrachtet
werden, da Se. Majestät in der unter Ah. Vorsitze stattgehabten gemeinsamen Mini¬
sterkonferenz zu erklären geruhten, daß für die Zukunft diese Frage noch als offen
betrachtet werden müsse.®

   Redner richtet nun an den k. u. k. Marinekommandanten die Frage, ob derselbe sich
seinerseits an jene Vereinbarung zu halten gedenke.

   Der k.u.k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr v.
S p a u n erklärt, daß außer den hier in Diskussion stehenden 21/2Millionen und einer
Anforderung von circa 200 000 fl. für die Gageerhöhung der nächste Voranschlag für
die Kriegsmarine nur eine mäßige Steigerung gegenüber dem diesjährigen Budget
aufweisen werde. Wohl aber sei es unmöglich, die 21/2Mülionen etwa aus dem Budget
zu bestreiten.

   Der k. k. Finanzminister Kaizl führt aus, daß in den vorjährigen gemein¬
samen Ministerkonferenzen auch über die Ausrüstung der Kriegsmarine beraten und
hiebei das Budget pro 1899 definitiv festgestellt worden sei. Nun komme plötzlich die
Anforderung von 21/2 Millionen, welche mit den damals getroffenen Beschlüssen
schwer in Einklang zu bringen sei. Es könne einem solchen Vorgänge gegenüber schwer
eine entgegenkommende Haltung eingenommen werden. Redner plädiert dafür, daß
diese neue Anforderung dem Voranschläge pro 1900 Vorbehalten bleibe.

   Der V ersitzende legt dar, daß die in Beratung stehende Anforderung eine
Folge der im spanisch-amerikanischen Kriege, also nach dem Zeitpunkte der vorjähri¬
gen gemeinsamen Ministerkonferenzen gemachten Erfahrungen sei, welche einerseits
den enormen Munitionsverbrauch dargetan, andererseits durch den Umstand, daß die
Kohle als Kriegskonterbande erklärt wurde, die Notwendigkeit der rechtzeitigen Be¬
schaffung eines genügenden Kohlenvorrates veranschaulicht hätten.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieg¬
hammer bemerkt hiezu noch, daß die bei der Anschaffung von Munition in Betracht
kommenden inländischen Etablissements durchaus nicht für eine Massenerzeugung
eingerichtet seien, und daß zum Beispiel zur Herstellung der jetzt in Rede stehenden
Munitionsvorräte ein Zeitraum von (mindestens) sechs bis zehn Monaten erforderlich
sein werde.

7 Siehe GMR v. 3. 4.1898, GMCZ. 409; GMR. v. 4. 4.1898, GMCZ. 410; GMR. v. 5. 4.1898, GMCZ. 411;
    GMR. v. 5. 4.1898, GMCZ 412.

* GMR. v. 5.4.1898, GMCZ 412.
<pb/>Nr. 25 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7.3.1898  141

   Der k.k. Ministerpräsident Graf Thun erbittet sich Aufklärungen
über die Posten, aus welchen sich die 2 1/2-Mülionen-Anforderung zusammensetzt.

   Der k. u. k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr v.
S p a u n teilt mit, daß für Munition 1 355 000 fl., Kohle 885 000 fl., Maschinenbetriebs¬
material 220 000 fl., Minenmaterial 40 000 fl., [zusammen] 2 500 000 fl. angesprochen
werden.

   Der Ick. Ministerpräsident Graf Thun schlägt vor, daß die 885 000
fl. für die Kohle als Nachtragskredit pro 1899 angesprochen werden, da hiefür eine
hinreichende Motivierung gegeben sei. Der Rest von circa 1700 000 fl. sollte pro 1900
angefordert werden.

   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs führt aus, daß, wenn man
von der der Kriegsmarine aufgrund der vorjährigen Vereinbarung konzedierten Summe
von 2 Millionen Gulden pro 1900 jetzt 885 000 fl. vorwegnehme, circa 1 200 000 fl. als
Grenze der Steigerung des Budgets für das nächste Jahr verbleiben.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v.Krieg¬
hamm e r entgegnet, daß die vom Vorredner erwähnten 2 Mülionen für den Bau und
die Ausrüstung neuer Schiffe bestimmt und hiebei die Munition nur in dem beschränk¬
ten Ausmaße vorgesehen gewesen sei, wie es sich seither als unzulänglich erwiesen habe.

   Der Ick. Ministerpräsident Graf Thun spricht sich dahin aus,
daß die Notwendigkeit der mit den 21/2 Millionen zu bestreitenden Anschaffung
von Kriegsvorräten wohl als gegeben betrachtet werden, müsse. Es handelt sich
somit nur um die Form, in welcher jener Betrag angefordert werden solle. Der
Teflbetrag von 885000 fl. für die Kohle könne als Nachtragskredit pro 1899 er¬
scheinen. Der Rest soüte auf das Jahr 1900 überwälzt werden. Es enstehe hiebei
die Frage, ob es sich nicht empfehlen würde, diesen Betrag mit dem Spezialkre¬
dite des Heeres per 10950000 fl. zu verschmelzen.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v.Krieg¬
hamm e r spricht sich gegen die Verquickung dieser beiden Anforderungen aus.
Redner setzt ferner auseinander, daß die Zahlung für die Kohle per 885 000 fl. im
Monate Juni fälligwerde, desgleichen die ersten Raten für die Munitionsanschaffungen.
Es werde den beiderseitigen Finanzministem ein Ausweis über die monatlich zu

effektuierenden Zahlungen zukommen.
   Auf eine an ihn gestellte Anfrage äußert sich der Icu. k. Marinekomman¬

dant Vizeadmiral Freiherr v. Spaun dahin, daß din der Vorausset¬
zung, daß eine Erhöhung des nächsten Budgets um circa 2 MUliohen Gulden eintrete,
sein Voranschlag pro 1900 keine nennenswerte Überschreitung gegenüber jenem für
das laufende Jahr aufweisen werde. Auch die vorgesehenen 2 Mülionen für den Bau
und die Ausrüstung neuer Schiffe werden keine Steigerung erfahren. Dagegen lasse sich&#39;
der Betrag von 1 750 000 fl., welcher jetzt zur Diskussion stehe, nicht im Rahmen des

Budgets unterbringen.
    Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell nimmtdieseErklärungen

zur Kenntnis und richtet an den k. u. k. Marinekommandanten den dringenden Appell,

d~d Einßgung Spauns.
<pb/>142  Nr. 26 Gemeinsamer Ministenat, Schönbrunn, 29. 6.1899

abgesehen von der bereits im Vorjahre prinzipiell konzedierten Summe von 2 Millionen,
jede Steigerung des Marinevoranschlages tunlichst zu vermeiden. Unter dieser Voraus¬
setzung will auch Redner die 2 1/2- Mülionen-Anforderung nicht beanständen.

   Anläßlich einer hierauf folgenden Diskussion über die Frage, ob die 1 700 000 fl.
gleichfalls als Nachtragskredit pro 1899 oder aber, eventuell mit einer Spezialvorlage,
als Anforderung pro 1900 in den Delegationen eingebracht werden sollen, bemerkt der
V orsitzende, daß hierüber seinerzeit anläßlich der Beratung des gemeinsamen
Voranschlages ein Beschluß zu fassen sein werde.

   Der Vorsitzende konstatiert hierauf, daß auch der zweite Verhandlungsgegenstand
erledigt sei, und schließt die Sitzung.

                                                                                          Gohichowski

   Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
   Wien, 31. März 1899. Franz Joseph.

               Nr. 26 Gemeinsamer Ministerrat, Schönbrunn, 29. Juni 1899

     RS. (undRK.)
     Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Gotuchowski, der kgl. ung. Minister¬
präsident v. Szell, der k. k. Ministerpräsident Graf Thun, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay
(28.7.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer, der kgl. ung. Landesverteidi-
gungsminister GdK. Baron Fej^rväty, der k. k. Landesverteidigungsminister FZM. Graf Welsersheimb, der
kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs, der k. k. Finanzminister Kaizl.
     Protokollführer Sektionsrat Freiherr v. Gagem.
     Gegenstand: Das Projekt des k. u. k. gemeinsamen Kriegsministeis betreffend die Ausgestaltung der
Wehrmacht aufgrund eines erhöhten Rekrutenkontingentes.

   KZ. 66 - GMCZ. 415
   Protokoll des zu Schönbnum am 29. Juni 1899 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und
Königs.

   Se, k. u. k. apost Majestät geruhen die Sitzung zu eröffnen und als deren
Gegenstand das den beiden Regierungen auf vertrauliche Weise mitgeteUte Expose des
Herrn k. u. k. gemeinsamen Kriegsministers über die Vermehrung des k. u. k. Heeres
zu bezeichnen, wobei Allerhöchstdieselben mit besonderem Nachdruck auf die Wich¬
tigkeit und Dringlichkeit dieser Frage hinweisen, an welche bereits vor vier Jahren
herangetreten worden sei, ohne daß es seither möglich gewesen wäre, dieselbe einer
entsprechenden Lösung zuzuführen.1 Diese Jahre seien verloren, und es müsse dafür
gesorgt werden, daß nicht noch mehr kostbare Zeit ungenützt verstreiche. Wenn Se.

1 Ober die Erhöhung des Rekrutenkontingents wurde beraten: GMR. v. 29.8.1896, GMCZ. 393; GMR. v. 30.
    8.1896, GMCZ. 394; GMR. v.18.9.1896, GMCZ. 395; des weheren wurden bei einerunter Vorsitz desKaisers
    abgehaltenen Militärberatung, an der am 7.3.1899 der gemeinsame Kriegsminister, der Generalstabschef
    und die beiden Landesverteidigungsminister teUnahmen, die weiteren Sitzungen des gemeinsamen Minister-
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