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Gemeinsamer Ministerrat, 5. 4. 1898

I. Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-ungarischen Monarchie pro 1899

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z23.pdf.

Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wen, 5.4.1898 - ProtokollII  129

men worden sei.1 Ferner habe die Konferenz den Voranschlägen für das Ministerium
des Äußeren, das Finanzministerium, den Obersten Rechnungshof und die Verwaltung
Bosniens und der Hercegovina zugestimmt. Was das Marinebudget pro 1899 betreffe,
so müsse es diesbezüglich bei den letzten Anträgen der beiden Finanzminister sein
Bewenden haben.

   Hierauf wird die Sitzung geschlossen.

                                                                                          Goluchowski

   Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokoües zur Kenntnis genommen.
   Wien, 9. Mai 1898. Franz Joseph.

        Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. April 1898 - Protokoll II

    RS. (undRK.)
    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Gofuchowski, der kgl. ung. Minister¬
präsident Baron Bänffy, der k. k. Ministerpräsident Graf Thun, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v.
Källay, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer, der kgl. ung. Finanzminister v.
Lukäcs, der k k. Finanzminister Kaizl, der k. u. k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr v. Spaun.
    Protokollführer Sektionsrat v. Mtlrey.
    Gegenstand: Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-un¬
garischen Monarchie pro 1899.

   KZ. 42 - GMCZ. 412
   Protokoll des zu Wien am 5. April 1898 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame
Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und Königs.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen die Sitzung zu eröffnen und Sich um
das Ergebnis der letzten Ministerkonferenzen zu erkundigen.

   Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu-
c h o w s k i setzt in Beantwortung dieser Ah. Anfrage auseinander, daß mitAusnahme
des Präliminares für die Kriegsmarine alle anderen Budgets unverändert belassen
worden seien. Hinsichtlich des Marinevoranschlages habe der k. k. Finanzminister im
Einvernehmen mit seinem ungarischen KoUegen ein spezieUes Projekt ausgearbeitet.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen dem k. k. Finanzminister das Wort
behufs Darlegung dieses Projektes zu erteüen.

   Derk.k. Finanzminister Kaizl gestattet sich, die in dem Protokolle über
die letzte gemeinsame Ministerkonferenz1 präzisierten Anträge hinsichtlich des Mari¬
nebudgets für das Jahr 1899 sowie für die weiteren Jahre bis einschließlich 1905
vorzubringen.

1 Zum Programm des Jahres 1893: GMRProt. v. 13. 4. 1896, GMCZ. 390, Anm. 11. Die das Budget
    debattierenden vorhergehenden Konferenzen: GMR v. 21.3.1898, GMCZ. 408; GMR. v. 3.4.1898, GMCZ.
    409; GMR v. 4.4.1898, GMCZ. 410.

1 GMRPiot. v. 5.4.1898, GMCZ. 411.
<pb/>130  Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 4.1898 - Protokoll II

   Se. k. u. k. apost Majestät geruhen zu betonen, daß es sich zunächst um
das Budget pro 1899 handle.

   Der k.k. Finanzminister Kaizl erlaubt sich diesbezüglich die Aus¬
kunft zu erteilen, daß pro 1899 das von der Marineverwaltung entworfene Budget
im Ordinarium und Extraordinarium unverändert, sohin mit der Gesamtsumme
von 14 981 260 fl., votiert und außerdem einerseits 11/2 Millionen als zweite Rate
für den Bau des Schlachtschiffes I sowie andererseits 360000 fl. für das restliche
Erfordernis an Munition für die Küstenverteidigungsschiffe .Monarch&quot;, ,,Wien&quot;
und ,,Budapest&quot; bewilligt worden seien. ,

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen Sich dahin zu äußern, daß, nachdem
auf das Programm der Marineleitung nicht eingegangen worden sei, es zweckmäßig
erscheine, sich auf das Budget pro 1899 zu beschränken und darüber hinaus keine
Beschlüsse zu fassen.

   Der k.k. Finanzminister Kaizl bittet darauf hinweisen zu dürfen, daß
nach seinen und seines ungarischen Kollegen Anträgen der Bau der Schlachtschiffe I,
II und in und des Torpedokreuzers ,,C&quot; gesichert und somit von den Anforderungen
der Marineleitung nur minder wichtige Erfordernisse dermalen zurückgestellt erschei¬
nen. Außerdem werde im Falle der Annahme der erwähnten Anträge außer den vier
Schiffen noch im Laufe des Zeitraumes bis einschließlich 1905 die Möglichkeit gegeben
sein, den Bau eines weiteren kleineren Schiffes in Angriff zu nehmen.

   Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Gotu-
c ho w s k i gestattet sich zu bemerken, daß durch den Vorschlag der beiden Finanz¬
minister das Marinebudget für die nächsten Jahre fixiert würde, unbeschadet der
Ereignisse, welche etwa eintreten und ein schnelleres Tempo in der Verstärkung der
Flotte nötig machen soUten.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen zu erklären, daß Allerhöchstdieselben
Sich nur für das Budget pro 1899 binden können. Was in den weiteren Jahren zu
geschehen habe, könne immerhin von den Ministem unter sich vereinbart werden, doch
solle dies weder zu definitiven bindenden Beschlüssen führen, noch damit in den
Delegationen hervorgetreten werden, wo einschlägige Fragen sicher zu gewärtigen
seien. Da in absehbarer Zeit eine größere Investitionsanleihe für die Flotte und haupt¬
sächlich für das Heer nicht zu umgehen sein werde, würde dadurch dann auch der
Marineleitung ermöglicht werden, den Ausbau der Flotte in einem rascheren Tempo
zu bewerksteüigen. Es sei daher dermalen nicht zulässig, sich die Hände für die Zukunft
zu binden.

   Derlck. Finanzminister Kaizl bittetumdasWort,umzuerklären,daß
die Inaussichtnahme der Gestaltung der budgetären Verhältnisse für die Jahre 1900 bis
einschließlich 1905 nur aus Entgegenkommen für die Bedürfnisse der Marineverwal¬
tung erfolgt sei. Hätte man die Berechnungen für jene Jahre nicht mehr insAuge gefaßt,
so wäre für das Schlachtschiff HI keine Bedeckung erübrigt worden.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen den k. u. k. Marinekommandanten zur
Äußerung über die erfolgte Modifikation seiner Anträge aufzufordern.

   Der k.u.k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr v.
S p a u n kommt diesem Ah. Aufträge nach, indem er vor allem betont daß er bei
<pb/>Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5.4.1898 - ProtokollII                   131

Stellung seiner Anträge mit der äußersten Sparsamkeit vorgegangen sei. Die Zahl der
nach seinem Programme zu erbauenden Schlachtschiffe und Kreuzer sei im Vergleiche
mit den Marinen der anderen Staaten sehr gering. Von dem Baue der modernen
Torpedobootzerstörer sehe man wegen deren Kostspieligkeit ganz ab und begnüge sich
mit Hochseetorpedobooten. Infolge der Anträge der beiden Finanzminister werde die
Flotte zwar immerhin eine Verstärkung erhalten, aber keineswegs eine solche, welche
vom militärischen Standpunkte als eine hinreichende bezeichnet werden könne. Auch
werde infolge der Ausdehnung der Bewilligungen auf sieben Jahre das Bautempo sehr
verlangsamt.

   Se. k. u. k. apost Majestät geruhen nochmals zu betonen, daß über das
Jahr 1899 hinaus keine bindenden Beschlüsse bezüglich des Marinebudgets gefaßt
werden können, und sodann alle Voranschläge für das nächste Jahr als definitiv gestellt
zu genehmigen. Hieraufgeruhen Se. k. u. k. apost. Majestät die Frage aufzuwerfen, ob
der seinerzeitige 2-Millionen-Kredit für die Befestigung und Armierung von Cattaro
heuer in den Delegationen zur Sprache kommen werde.2

   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs erlaubt sich diese Ah.
Anfrage dahin zu beantworten, daß in der Tat heuer den Delegationen eine Vorlage
hierüber zugehen müsse. Außerdem sei im Extraordinarium des Heeres pro 1899 unter
Titel 24 die erste Rückerstattungsrate per 250000 fl. an die gemeinsamen Aktiven
eingesteüt.

   Se. k.u. k. apost. Majestät geruhen Sich um die Vorlage für den 30-Mfl-
lionen-Kredit des Heeres zu erkundigen.

   Der k.u.k. gemeinsame Kr iegsminister GdK Edler v. Krieg¬
hammer bringt den von dem kgl. ung. Finanzminister vorgeschlagenen und von der
gemeinsamen Ministerkonferenz mit Ausnahme der Nennung der Ziffer von 11 Millio¬
nen akzeptierten Entwurf dieser Vorlage zur Verlesung.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen Bedenken dagegen zu äußern, daß die
11 Millionen als ,,restliches Erfordernis&quot; bezeichnet werden, da ja für die Zukunft noch
sehr bedeutende Mehrerforderungen in Aussicht ständen.

   Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu-
c h o w s k i gestattet sich daraufhinzuweisen, daß die 11 Mülionen tatsächlich derRest
des 48-Millionen-Kredits seien, und von den künftigen großen Mehranforderungen in
den heurigen Delegationen noch keine Andeutung erfolgen dürfe.

   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källay bittet das
gemeinsame Zollgefälle zur Sprache bringen zu dürfen, nachdem die beiderseitigen
Finanzminister die Absicht kundgegeben haben, die Ziffer dieser Einnahmspost zu
erhöhen.

   Der k.k. Finanzminister Kaizl erlaubt sich diesbezüglich zu bemerken,
daß schon seit einer Reihe von Jahren das Zollgefälle imverhältnismäßig niedrig
präliminiert worden sei, so daß sich in jedem Jahre bedeutende Überschüsse ergeben.

2 Siehe GMR v. 29.8.1896, GMCZ. 393; GMRProL v. 18.9.1896, GMCZ. 395, Anm. 2.
<pb/>132  Nr. 24 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 29. 8.1898

   Der k.k. Ministerpräsident Graf Thun möchte die Darlegung
seines Vorredners dahin ergänzen, daß sich in den erwähnten Überschüssen bis zum
Jahre 1897 ein allmählicher Rückgang, seither aber wieder eine namhafte Steigerung
ergeben habe.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen anzufragen, ob die ungarische Regie¬
rung mit einer Erhöhung des Präliminares für das Zollgefälle einverstanden sei.

   Der kgl. ung. Finanzminister v. Lukäcs gestattet sich bejahend zu
antworten.

   Der k.k. Ministerpräsident Graf Thun bittet, noch die Frage der
Quotisierung der gemeinsamen Auslagen pro 1899 zur Sprache bringen zu dürfen. Da
nämlich zur Zeit der Tagung der Delegationen die Quotenfrage noch nicht entschieden
sein werde, sei es geboten, heuer im Artikel III des Finanzgesetzes hinsichtlich der
quotenmäßigen Aufteüung des gemeinsamen Erfordernisses dieselbe Formel zu
wählen, welche hiefür im Vorjahre zur Anwendung kam.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen durch eme Anfrage an den kgl. ung.
Ministerpräsidenten zu konstatieren, daß auch die ungarische Regierung mit diesem
Anträge einverstanden ist Hierauf geruhen Se. k. u. k. apost. Majestät Sich zu erkun¬
digen, ob beim Kriegsministerium noch Überschreitungen Vorkommen.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK Edler v.Krieg¬
hamm e r erlaubt sich zu erklären, daß die heuer vorzulegende Schlußrechnung kaum
namhafte Überschreitungen aufweise, wohl aber dürften solche im laufenden Jahre
infolge der Höhe der Kompreise eintreten.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen schließlich an die beiden Ministerprä¬
sidenten die Aufforderung zu richten, in üblicher Weise aufdie unveränderte Annahme
der Vorlagen seitens der Delegationen hinzuwirken.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
Wien, 9. Mai 1898. Franz Joseph.

                Nr. 24 Gemeinsamer Ministerrat, Wen, 29. August 1898

    RS. (undRK.)
    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Goluchowski, der kgl. ung. Minister¬
präsident Baron Bänffy, der k. k. Ministerpräsident Graf Thun, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v.
Käilay, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer.
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat v. Jettei.
    Gegenstand: Die Garantierung einer serbischen Staatsanleihe.

   KZ. 65 - GMCZ. 413
   Protokoll des zu Wien am 29. August 1898 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬
same Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und Königs.
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