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Gemeinsamer Ministerrat, 16. 4. 1896

I. Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-ungarischen Monarchie pro 1897

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z2.pdf.

Nr. 2 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16.4.1896                        13

schlossen. Wenn also die Delegationen in den nächsten Monaten einberufen werden
sollen, so möge dies erst um den 1. Juni, keinesfalls aber vor dem 25. Mai geschehen.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron B änffy erklärt seiner¬
seits, darauf dringen zu müssen, daß die Delegationen im Mai oder Juni stattfinden,
keinesfalls aber im Herbste, da bis dahin gewisse Komplikationen in der parlamentari¬
schen Situation, eventuell auch die Notwendigkeit, den Reichstag aufzulösen, sich
ergeben könnten. Auch werden in diesem Falle die Delegationen erst Ende November
oder Anfangs Dezember abgehalten werden können, was unbedingt zu vermeiden wäre.
Auf ein paar Tage auf oder ab komme es nicht an, wohl aber müsse Redner dringend
bitten, daß spätestens im Juni der Schluß der Delegationssession erfolge.

   Der Vorsitzende spricht sich unter Zustimmung der Konferenz dahin aus,
daß er, um allen Wünschen gerecht zu werden, bei Sr. Majestät den 30. Mai für die
Einberufung der Delegationen beantragen werde. Zu diesem Zwecke sowie um die
Übereinstimmung der Konferenzbeschlüsse zu dokumentieren, werde noch eine ge¬
meinsame Ministerkonferenz unter Ah. Vorsitze stattfinden, zu welcher jedoch ange¬
sichts des Mangels irgendeiner Differenz seitens der beiden Regierungen nur die
Ministerpräsidenten erscheinen würden.17

                                                                                          Gotuchowski

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
Wien, 27. April 1896. Franz Joseph.

                    Nr. 2 Gemeinsamer Ministerrat, Wen, 16. April 1896

    Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Gotuchowski, der kgl. ung. Minister¬
präsident Baron Bänffy, der k. k. Ministerpräsident GrafBadeni (21.4.), der k. u. k. gemeinsame Finanzmi¬
nister v. Källay (22.4.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer, der k. u. k.
Marinekommandant Admiral Freiherr v. Stemeck (27.4.).

    Protokollführer Sektionsrat v. MÄrey.
    Gegenstand: Der Voranschlag über die gemeinsamen Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-un¬
garischen Monarchie pro 1897.

   KZ. 20 - GMCZ. 391
   Protokoll des zuWien am 16. Aprü 1896 abgehaltenen Ministerrates fürgemeinsame
Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und Königs.

   Se. k.u.k. apost Majestät geruhen die Konferenz mit folgenden Worten
zu eröffnen: Ich habe das Protokoll der letzten gemeinsamen Ministerkonferenz gelesen
und daraus zu meiner Befriedigung ersehen, daß sich keine Differenz ergeben hat,

17 GMR. v. 16.4.1896, GMCZ. 391.
<pb/>14 Nr. 2 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16. 4.1896

sondern über alle Beratungspunkte übereinstimmende Beschlüsse zustande gekommen
sind.1

    Ich kann mich speziell auch der vom Minister des Äußern gegebenen Schilderung
der Entwicklung der politischen Lage nur vollkommen anschließen und gleichfalls, wie
er es am Schlüsse seiner Darlegungen getan hat, darauf aufmerksam machen, daß so
friedlich auch die Lage dermalen aussieht, man doch auf alle Eventualitäten gefaßt zu
sein hat. Die beiden Regierungen müssen nie die Möglichkeit aus dem Auge verlieren,
daß sich eventuell die Notwendigkeit ergeben kann, auch mit größeren Anforderungen
heranzutreten. Es möge daher seitens der beiden Regierungen mit den Finanzen
tunlichst gespart und keine zu großen Auslagen für nicht wirklich dringende Zwecke
gemacht werden.

   Hierauf geruhen Se. ku.k apost. Majestät jene in der letzten gemeinsamen Mini-
sterkonferenz von den beiden Finanzministem geäußerten Bedenken zur Sprache zu
bringen, wonach in dem Präliminare für das Heer gewisse in dem Programme vom Jahre
1893 über den Ausbau der Wehrmacht in Aussicht genommene Posten im Gesamtbe¬
träge von circa 14 Millionen Gulden noch nicht durchgeführt und dafür neue, in dem
ursprünglichen Programme nicht vorgesehene und sich im ganzen auf etwa 12 Millionen
Gulden belaufende Anforderungen enthalten seien.

   Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister Edler v. Kriegham¬
mer gestattet sich darzulegen, daß die Berechnung der Finanzminister eine irrige
gewesen sei, indem auch in dem vorliegenden Präliminare alle in dem bewußten
Programme vorgesehenen Punkte, wenn auch unter verschiedenen Titeln und Posten,
enthalten seien. Nachdem nun jenes Programm erst mit Ende des Jahres 1898 ablaufe,
werde es möglich sein, dasselbe bis dahin vollständig durchzuführen und hiebei inner¬
halb der programmgemäßen Steigerung der Gesamtbudgetziffer auch für einzelne
unvermeidliche neue Anforderungen das Auslangen zu finden, mit einziger Ausnahme
der bereits im Vorjahre den Delegationen angekündigten Mehranforderung von 9 Mü¬
lionen Gulden für Gewehre und rauchloses Pulver.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhen sodann aus dem Protokolle über die
letzte gemeinsame Ministerkonferenz jenen Passus zur Vorlesung zu bringen, welcher
sich auf die Form der Votierung und der definitiven Bedeckung des der Marineverwal¬
tung aus den gemeinsamen Aktiven gewährten außerordentlichen Zuschusses von einer
Million Gulden in Gold für Schiffsbauten bezieht.

   Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Golu-
c h o w s k i gibt nähere Aufklärungen über die Motive des in dieser Hinsicht ver¬
einbarten Vorganges.

   Se. k.u. k. apost Majestät geruhenSichbezüglichderbeidemVoranschlage
für den gemeinsamen Obersten Rechnungshofvorgenommenen Streichung von 6000 fl.
von der für die Vermehrung des Personales beanspruchten Summe von 13 347 fl. zu
erkundigen, ob hiebei das DetaU der Personalvermehrung mit Hilfe des Restbetrages
von 7347 fl. dem Chefjener Behörde überlassen worden sei

1 GMR. v. 14.4.1896, GMCZ. 390.
<pb/>Nr. 2 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 16. 4.1896  15

   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister v. Källaygestattet sich,

diesfalls eine bejahende Auskunft zu erteilen.
   Se. k. u. k. apost Majestät geruhen hierauf zu konstatieren, daß mit Aus¬

nahme dieser Streichung, zufolge welcher das Budget für den gemeinsamen Obersten
Rechnungshof mit 133 240 fl. festgesetzt erscheint, sämtliche Vorlagen unverändert
angenommen wurden, somit das Gesamterfordemis pro 1897 für das Heer (einschlie߬
lich des Okkupationskredites) mit 141153 828 fl., für die Marine mit 13 981 260 fl., für
das gemeinsame Ministerium des Äußern mit 3 980 400 fl., für das gemeinsame Finanz¬
ministerium mit 2 087 830 fl., ferner das Zollgefälle mit 50 573 130 fl. und das Budget
für Bosnien und die Hercegovina mit einem Überschüsse von 78 577 fl.

   Bei diesem Anlässe geruhen Se. k.u.k. apost. Majestät an die beiden Ministerpräsi¬
denten die Aufforderung zu richten, daß die beiden Regierungen auch heuer in
gewohnter Weise darauf hinwirken mögen, daß diese Vorlagen seitens der Delegatio¬

nen ohne Abstrich votiert werden.
   Sodann geruhen Se. IcuJc apost. Majestät die Frage des Termines der Einberufung

der Delegationen zur Sprache zu bringen.
    Der k.k. Ministerpräsident Graf Badeni erlaubt sich hervorzuhe¬

ben, daß er aufgrund einer tags vorher mit dem kgl. ung. Ministerpräsidenten gehabten
pingphpnHpn Besprechung eine gewisse Möglichkeit für das Zustandekommen des
Ausgleichs im Monate Mai sehe.2 Für diesen Fall schiene es ihm dringend, den Aus¬
gleich noch im Mai der Legislative vorzulegen, da die Möglichkeit, etwa nach Schluß
der Delegationssession den Reichsrat wieder einzuberufen; ausgeschlossen sei. Redner
würde also beantragen, daß, falls der Ausgleich gegen die Mitte des Monates Mai so
weit gediehen wäre, daß die einschlägigen Vorlagen der Legislative unterbreitet werden
könnten, die beiden Regierungen sich darüber ins Einvernehmen setzen, ob nicht eine
Verschiebung der vorläufig für den Monat Juni in Aussicht genommenen Delegations¬

session möglich wäre.
    Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy erbittet sich das

Wort, um seine Meinung dahin auszusprechen, daß alles aufgeboten werden müsse,
damit die Delegationen im Mai oder Juni stattfinden. Es könne sich - eventuell gerade
aus Anlaß der Einbringung der Ausgleichsvorlagen - die Notwendigkeit ergeben, den
ungarischen Reichstag aufzulösen, in welchem Falle die Neuwahlen im Herbste, viel¬
leicht nicht vor November, stattfänden. Dann entfiele aber die Möglichkeit, nach der
Konstituierung des neuen Reichstages und der Adreßdebatte noch vor Jahresschluß
 die Delegationen abzuhalten. Auch könnten in diesem Falle die Ausgleichsvorlagen erst
 im Mai oder Juni des nächsten Jahres vom Reichstage in Verhandlung genommen
werden. Redner müsse sich somit im Hinblicke auf die zwar nicht feststehende, aber
 immerhin mögliche Notwendigkeit der Auflösung des Reichstages unbedingt dafür
 aussprechen, daß die Delegationen im Mai oder Juni einberufen werden, um darnach

 freie Hand zu haben.

2 Der k.k Ministerpräsident Badeni traf am 10. 4.1896zur Teilnahme an den Ausgleichsverhandlungen in
    Pest ein, OL, Sektion K-26, ME. Nr. 7066/1896. Protokoll der Verhandlungen: ebd., Nr. 6549/1896 und
     Nr. 8482/1896. (DieAktenstücke sind nicht aufzufinden, Hinweise lediglich im Index.)
<pb/>16 Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 26. 8.1896

   Der k.k. Ministerpräsident GrafBadeni erwidert, daß, nachdem an
eine neuerliche Einberufung des Reichsrates im Monat Juli nicht zu denken sei, ein
Ausweg etwa darin gefunden werden könnte, daß der Reichsrat auch nach Beginn der
Delegationssession versammelt bleibe und seine Arbeiten fortsetze.

   Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern GrafGolu-
c h o w s k i möchte sich dieser letzteren Idee anschließen, gegen welche kein gesetzli¬
ches Hindernis bestände und welche auch praktisch aus dem Grunde durchführbar
wäre, weil nur ein kleiner Teü der Mitglieder des Reichsrates - und überdies auch nur
während einer relativ kurzen Zeit - bei den Delegationen beschäftigt sei.

   Se. k. u. k. apost Majestät geruhen zu bemerken, daß das Perfektwerden
des Ausgleichs die größte Wichtigkeit besitze. Da mm nach den Auseinandersetzungen
des ungarischen Ministerpräsidenten in dem Falle einer Verschiebung der Delegatio¬
nen auf den Herbst die Gefahr bestände, daß der Ausgleich erst im Frühjahre 1897
parlamentarisch behandelt werden könnte, so müsse jedesfalls zunächst daran festge¬
halten werden, die Delegationen Ende Mai einzuberufen. Sollte bis dahin der Reichsrat
seine Arbeiten, auf deren Beschleunigung die diesseitige Regierung tunlichst einwirken
wolle, nicht vollendet haben, so wäre entweder der Delegationstermin um einige Tage
hinauszuschieben, oder aber, falls dies nicht genügen sollte, das Auskunftsmittel des
gleichzeitigen Jagens von Reichsrat und Delegationen zu ergreifen.

   Hierauf geruhen Se. k.uJc apost. Majestät die Konferenz zu schließen.

   Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
   Budapest, Z Mai 1896. Franz Joseph.

                 Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 26. August 1896

     RS. (undRK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy, der k. k Ministerpräsident Graf Badeni,
der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (2.9.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler
v. Krieghammer.
    Protokollführer Sektionsrat v. M£rey.
    Gegenstand: Die Modalitäten der Angliederung Bosniens und der Hercegovina an die österreichisch¬
ungarische Monarchie im Falle der Annexion jener Länder.

   KZ. 37 - GMCZ. 392
   Protokoll des zu Wien am 26. August 1896 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬
same Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des
Äußern Grafen Goluchowski.

   Der V ersitzende eröffiiet die Sitzung, indem er als derenAufgabe bezeichnet,
eine Frage der Erörterung und womöglich auch der Beschlußfassung zuzuführen, deren
Lösung sich nachgerade aufdränge, nämlich die Frage, wie Bosnien und die Hercego¬
vina im Falle der definitiven Annexion an die Monarchie anzugliedem wären. Die
Gründe, weshalb nicht gleich nach dem Berliner Vertrage eine endgütige Regelung der
<pb/>