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[Tagesordnungspunkte]

Gemeinsamer Ministerrat, 5. 5. 1889

Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 5. 1889  463

Erklärungen der verschiedenen Konferenzteilnehmer eine Einigung vorerst
nicht zu gewärtigen sei und es nur erübrige, in der unmittelbar folgenden Sitzung
unter Ah. Vorsitze Bericht zu erstatten.

   Die Sitzung wird hierauf geschlossen.

                                                                                      Kälnoky

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 6. Juni 1889. Franz Joseph.

 Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. Mai 1889

      RS. (und RK.)
     Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Kälnoky (o. D.), der kgl ung
 Ministerpräsident v. Tisza (1. 6.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (20. 5.), der k. u. k.
 gemeinsame Finanzminister v. Källay (20. 5.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Frei¬
 herr v. Bauer (20. 5.), der k. k. Finanzminister Ritter Dunajewski (o. D.), der kgl. ung. Finanzmini¬
 ster Wekerle (3. 6.), der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Sterneck (29. 5.), der
 k. u. k. Sektionschef Lambert.
     Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
     Gegenstand: Delegationsvorlagen.

   KZ. 33 - RMRZ. 360.
   Protokoll des zu Wien am 5. Mai 1889 abgehaltenen Ministerrates für ge¬
meinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

   Nach Eröffnung der Sitzung durch Se. k. u. k. apost. Majestät
berichtet der k. u. k. Minister des Äußern Graf Kälnoky über
das Ergebnis der unmittelbar vorher unter seinem Vorsitz abgehaltenen gemein¬
samen Ministerkonferenz. Zu den Abstrichen, über welche bereits in der Konfe¬
renz vom 30. April 1. J. Ah. Ortes berichtet wurde, käme noch ein Abstrich von
2 000 000 fl. hinzu, indem für das Jahr 1890 von den Gesamtkosten für die
Anschaffung der Kavalleriekarabiner per 3 000 000 fl. nur eine erste Rate im
Betrage von 1 000 000 fl. angesprochen werden würde. Eine weitere Herabmin¬
derung würde Titel 25 des Extraordinariums um den Betrag von 220 000 fl.
erfahren, indem mit Rücksicht auf die auf Grund des Einquartierungsgesetzes1
erhobenen Bedenken dieser für den Bau des Korpskommandogebäudes in
Przemysl bestimmte Betrag ausgeschieden wurde. Bis zu einer zwischen den
beiderseitigen Regierungen zu treffenden Vereinbarung über die Anforderung
der Bestimmungen des Einquartierungsgesetzes sei aber auch vereinbart wor¬
den, die Post 1 im Titel 9 des Extraordinariums betreffend den Grundankauf
für ein Garnisonsspital 214 600 fl. zu streichen.

        GA. XXXVI vom Jahre 1879 über die Einquartierung der gemeinsamen Armee (Kriegsmarine)
       und der Landwehr. Magyar Törvenytär 1879-1880 148-178.
<pb/>464 Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 5. 1889

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza erlaubt sich zu be¬
merken, daß er die vorläufige Ausscheidung beider zuletzt genannter Posten bis
zur Austragung der prinzipiellen Vorfrage beantragt habe, aber die bereits in
der unmittelbar vorhergegangenen gemeinsamen Ministerkonferenz abgegebe¬
ne Verwahrung erneuern müsse, daß aus der Ablehnung der Anforderung für
das Korpskommandogebäude in Przemysl die Begründung zur Ablehnung der
Post für das Garnisonsspital in Budapest deduziert werden könne.

   Auf die Anfrage Se. k. u. k. apost. Majestät, welche Verfügung
bezüglich der im Nachtragskredite pro 1889 enthaltenen Post für den Bau eines
Stabsgebäudes in Jaroslau per 126 000 fl. getroffen wurde, erlaubt sich der
kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza zu bemerken, daß diese
Post nur durch ein Versehen nicht mit in die Streichung einbezogen sein könne,
da auf dieselbe das gleiche Prinzip wie auf das Korpskommandogebäude in
Przemysl Anwendung finde.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
weist darauf hin, daß von der Post für Jaroslau nur der Betrag von 120 000 fl.
in Wegfall komme, da 6000 fl. für die Einrichtung des Gebäudes veranschlagt
seien, die auch bei einer anderweitigen Vorsorge nötig seien. Der Redner hebt
sodann erneuert die großen finanziellen Nachteile hervor, die durch Unterlas¬
sung der Bauten für das gemeinsame Ärar entstehen. Indem der Reichskriegsmi¬
nister weiter die für Unterbringung der Kanzleien in Przemysl beabsichtigten
Maßnahmen andeutet, hebt er insbesondere hervor, daß er sich ermächtigt
ansehen müsse, gewisse vorbereitende Transaktionen mit Privaten zur Sicher¬
stellung von Ubikationen schon jetzt zu treffen, da, wenn einmal durch die
Beratungen der Delegationen die Notwendigkeit, solche Vorsorgen zu treffen,
bekannt würde, die Preise sehr bedeutend emporschnellen würden.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza bemerkt, daß in al¬
len Ressorts der Fall vorkomme, daß Eventualverträge vorbehaltlich der nach¬
träglichen Genehmigung durch die Legislativen geschlossen würden.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen die beantragte Abstreichung
der fraglichen Posten mit dem Beifügen zu genehmigen, daß es notwendig sei,
daß die beiderseitigen Regierungen sich baldmöglichst über die aufgeworfene
prinzipielle Vorfrage einigen, da sonst die Erledigung einer Reihe von analogen
Gegenständen gehemmt wäre.2

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen nun auf einige in den letzten Ministerkon¬
ferenzen besprochenen Punkte einzugehen, indem Allerhöchstdieselben zu¬
nächst bezüglich des wegen der im Jahre 1888 nicht erfolgten Konsumtion der
Verpflegsvorräte angeforderten Nachtragskredites darauf hinweisen, daß in
dem nächstjährigen Präliminare sich ein analoger Posten vorfinde, dessen Reali¬
sierbarkeit wohl auch zweifelhaft sei.

2 14/MT. Ung.MR. v. 7. 6. 1889. 16. Über die Auslegung des militärischen Einquartierungsge¬
        setzes. OL., K. 27, Karton 45 - 5/MT. Ung.MR. v. 22. 2.1890. 3. In Angelegenheit der Frage,
        welche von den den Zwecken der Armee dienenden Gebäuden auf gemeinsame Kosten gebaut
        werden können, OL., K. 27, Karton 46.
<pb/>Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 5. 1889  465

   Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erlaubt sich
erneuert auf die ausdrücklichen Beschlüsse der Konferenz vom Jahre 1887
hinzuweisen,3 denen durch den Vorgang im Jahre 1888 direkt entgegengehan¬
delt worden sei.

   Nachdem noch der k. k. Reichskriegsminister FZM. v.
Bauer die von ihm schon in den früheren Sitzungen gegebenen Gründe für
das Vorgehen der Kriegsverwaltung dargelegt und der k. k. Sektions¬
chef Lambert überhaupt Aufklärungen über den Ergänzungsmodus der
Verpflegsvorräte gegeben, erlaubt sich der kgl. ung. Ministerpräsi¬
dent v. Tisza die Ah. Genehmigung zu erbitten, daß mit Rücksicht auf
diese Verhältnisse den Delegationen offen gesagt werde, daß mit der Einstellung
der aus der Konsumtion der vorhandenen Verpflegsvorräte resultierenden Post
in das Präliminare pro 1890 nur ein Versuch gemacht werde, daß aber erst die
Erfahrung zeigen werde, ob derselbe auch wirklich realisierbar sei.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen dies zu genehmigen und be¬
merken bezüglich des bei den letzten Konferenzen bei Streichung der Post für
die Unterrealschule in Marburg geltend gemachten Motivs, daß hiedurch in der
ungarischen Delegation nur neuerlich die Forderung nach einer ungarischen
Militärakademie erregt werden würde, daß, wenn auch die Streichung dieser
Post für dieses Jahr erfolgen könne, man doch einmal im Interesse der Hebung
des Mangels an Offizieren zur Kreierung einer weiteren solchen Schule werde
gehen müssen. Die Klage, daß Ungarn bei Verteilung der Militäranstalten auf
die beiden Reichshälften beeinträchtigt ist, sei in keiner Weise berechtigt.

   Auf die Anfrage Sr. k. u. k. apost. Majestät bezüglich des Voranschlags der
Marine erlaubt sich der k. k. Marinekommandant Admiral Frei¬
herr v. Sterneck zu berichten, daß er nicht in der Lage gewesen sei,
über den von ihm bereits in den letzten Konferenzen beantragten Abstrich im
Gesamtbeträge von 630 400 fl. hinauszugehen.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza bemerkt, daß diese
Summe wohl hinter seinen Anträgen zurückbleibe und insbesondere bedauert
werden müsse, daß doch eine erste Rate für den Rammkreuzer beibehalten

werde.
   Derk. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Stern¬

eck weist daraufhin, daß es sich nur um Vorarbeiten handle, die zur Erhal¬
tung der Kontinuität in der Entwicklung des Systems der Flotte absolut notwen¬

dig seien.
   Derk. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erbittet sich

hierauf das Wort zur Darlegung seines Standpunktes. Der Redner führt aus,
daß die von der Kriegsverwaltung zugestandenen Abstriche um eine sehr be¬
trächtliche Summe hinter derjenigen Herabminderung zurückgeblieben seien,
die er mit Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Finanzen der diesseitigen
Reichshälfte habe dringend beantragen müssen. Trotzdem er eine Reihe von

3 GMR. v. 27. 9. 1887, RMRZ. 344.
<pb/>466 Nr. 44 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 5. 5. 1889

Posten im Verlaufe der Verhandlungen bezeichnet habe, welche nach seiner
Ansicht noch eine Streichung bzw. Verschiebung zugelassen hätten, habe der
k. k. Reichskriegsminister auf das bestimmteste wiederholt erklärt, daß er mit
Rücksicht auf die Schlagfertigkeit der Armee unter die von ihm beantragte
Herabminderung nicht mehr heruntergehen könne; so erübrige der k. k. Fi¬
nanzverwaltung nur bei dem Präliminare für die im Reichsrate vertretenen
Königreiche und Länder auf Erreichung von Ersparungen zu dringen. Es könne
aber nicht verhehlt werden, daß damit die Fortentwicklung einiger in den
Bereich der Verwaltung der k. k. Regierung fallender Institutionen und Zweige
gehemmt werde, die auch für die militärischen Zwecke nicht gleichgiltig seien.
Im Interesse der gemeinsamen Regierung selbst mit Rücksicht auf die Behand¬
lung der Vorlagen in den Delegationen müsse Redner aber es sehr empfehlen,
einen Teil der in den Nachtragskrediten angesprochenen Summen in dem
Präliminare pro 1890 anzusprechen, da die Anforderung so ganz ungewöhnlich
hoher Nachtragskredite in den Delegationen unliebsames Aufsehen erregen und
die Durchbringung der Vorlagen sehr erschweren werde.

   Schließlich stellt der k. k. Finanzminister das Ersuchen, daß künftighin Über¬
schreitungen nach Tunlichkeit vermieden, oder wo solche unausweichlich sind,
von denselben doch den Finanzministem hievon rechtzeitig und nicht immer
erst im letzten Augenblicke vor Beratung des nächsten gemeinsamen Staats¬
haushaltes Kenntnis gegeben werden möge.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer
erlaubt sich hierauf zu erwidern, daß er in keiner Weise die Schwierigkeiten der
Durchbringung so hoher Nachtragskredite bei den Delegationen verkenne, daß
aber nur gegen die schon verausgabten Summen für Baracken berechtigte
Vorwürfe erhoben werden könnten. Er sei durchaus nicht in der Lage, von den
in den Nachtragskrediten verlangten Anforderungen irgendeine ohne großen
Nachteil für das Jahr 1890 zu verschieben.

   Derk. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erklärt, daß
er durchaus nicht in der Lage wäre, vor Votierung der Nachtragskredite durch
die Delegationen und der Bedeckung derselben durch den Reichsrat die für
dieselben nötigen, so hohen Summen flüssigzumachen.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza bemerkt, daß er
auch seinerseits ersuchen müsse, daß mit dem Verlangen nach Flüssigmachung
der betreffenden Summen so lange als möglich zurückgehalten werde, damit die
Finanzminister für die Bedeckung gesetzliche Vorsorge treffen können.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen sohin zu bestimmen, daß die
Voranschläge des Heeres und der Marine mit Berücksichtigung der oben ange¬
führten Herabminderungen bei den Delegationen eingebracht werden, und
sprechen Allerhöchstdieselben die Erwartung aus, daß die beiderseitigen Regie¬
rungen auch dieses Jahr zur Durchbringung der Vorlagen mitwirken werden.
<pb/>Nr. 45 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18. 10. 1889                   467

Das Gesamterfordernis des stehenden Heeres beträgt darnach:

A. Ordinarium pro 1890                                     98 360 820 fl.
B. Extraordinarium pro 1890                                13 358 948 fl.
C. Okkupationskredit pro 1890                               4 370 000 fl.
D. Nachtragskredite                                         6 435 386 fl.

Das Gesamterfordernis der Kriegsmarine:

Ordinarium                                                   9 254 877 fl.
Extraordinarium                                              1 889 200 fl.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen nun die Frage des Zeitpunk¬
tes des Zusammentrittes der Delegationen zur Sprache zu bringen. Auf Grund
der Darlegungen der beiderseitigen Ministerpräsidenten über den Stand der
legislativen Arbeiten in den beiden Teilen der Monarchie geruhen Se. k. u. k.
apost. Majestät zu genehmigen, daß der Zusammentritt der Delegation für die
Zeit nach Schluß der beiderseitigen Legislativen, jedenfalls noch für den Som¬
mer in Aussicht genommen werde.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen hierauf die Sitzung zu schließen.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 6. Juni 1889. Franz Joseph.

Nr. 45 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18. Oktober 1889

RS. (und RK.)

Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Kälnoky (o. D.), der kgl. ung.

Ministerpräsident v. Tisza (27. 10.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (24. 10.), der k. u. k.

gemeinsame Finanzminister v. Källay (25. 10.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM.

Freiherr v. Bauer (25. 10.).

Protokollführer: Sektionschef Freiherr v. Falke.                     ^_

Gegenstand: Offizielle Bezeichnung der gemeinsamen Armee.

   KZ. 58 - RMRZ. 361
   Protokoll des zu Wien am 18. Oktober 1889 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

   Nach Eröffnung der Sitzung geruhten Se. k. u. k. apost. Maje¬
stät Allerhöchstihrem Befremden und Mißfallen darüber Ausdruck zu ge¬
ben, daß die ,,Neue Freie Presse&quot; in die Lage gebracht worden sei, über die eben
in Beratung stehende Frage und besonders auch über deren Vorgeschichte in
ihrem heute vorliegenden Blatte genaue, im wesentlichen ziemlich richtige, wenn
auch in einzelnen Punkten von der Wahrheit abweichende, detaillierte Mittei¬
lungen zu bringen, welche auch dem in der Hauptsache gutgemeinten, jedoch
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