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Gemeinsamer Ministerrat, 28. 9. 1887

I. Der gemeinsame Staatsvoranschlag der österreichisch-ungarischen Monarchie pro 1888

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_IV/pdf/oe_hu_mrp_IV_z29.pdf.

378 Nr. 29 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 9. 1887

den 27. Oktober und den Empfang derselben durch Se. k. u. k. apost. Majestät

für den 29. Oktober zu beantragen.

Die Sitzung wird hierauf geschlossen.                     Kälnoky

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 24. Oktober 1887. Franz Joseph.

Nr. 29 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. September 1887

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der k. ü. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Kälnoky (o. D.), der kgl. ung.
Ministerpräsident v. Tisza (8.10.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (11.10.), der k. u. k.
gemeinsame Kriegsminister FZM. Graf Bylandt-Rheidt (12.10.), der k. u. k. gemeinsame Finanz¬
minister v. Källay (12.10.), der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski (12.10.), der k. k.
Landesverteidigungsminister FML. Graf Welsersheimb (13.10.), der kgl. ung. Landesverteidi¬
gungsminister FML. Freiherr v. Fejerväry (o. D.), der kgl. ung. Kommunikationsminister v. Baross
(17. 10.), der k. u. k. Marinekommandant Vizeadmiral Freiherr v. Stemeck (o. D.).
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
    Gegenstand: Der gemeinsame Staatsvoranschlag der österreichisch-ungarischen Monarchie pro
1888.

   KZ. 62 - RMRZ. 345
   Protokoll des zu Wien am 28. September 1887 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhten die in der vorletzten Sit¬
zung bezüglich der Voranschläge des gemeinsamen Ministeriums des Äußern,
des Reichsfinanzministeriums und des gemeinsamen Obersten Rechnungshofes

gefaßten Beschlüsse zu genehmigen.
   Darnach wird sich das unbedeckte Erfordernis des Ministeriums des Äußern

unter Berücksichtigung eines Abstriches von 40 000 fl. und der Einstellung der
halbjährigen Quoten der Lloydeinnahmen auf 3 594 140 fl. stellen. Außerdem
wird noch behufs Rückzahlung der vom österreichischen Finanzärar in den
Jahren 1871-1884 zuviel geleistete Einkommensteuerbeträge des Lloyd von
zusammen 76 624 fl. 85 kr. ein außerordentlicher Kredit und für die Teuerungs¬
zulagen der Konsularbeamten und Diener in Ägypten ein Nachtragskredit von

9000 fl. pro 1887 in Anspruch genommen werden.

Der Voranschlag des gemeinsamen Finanzministeriums wird sich beziffern:

ordentliches Erfordernis:                                   171 060 fl.
Pensionsetat                                              1 835 500 fl.
Bedeckung
                                                              6 634 fl.
<pb/>Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 9. 1887            379

   Der Voranschlag des gemeinsamen Obersten Rechnungshofes:  129 153 fl.
                                                                  103 fl.
Erfordernis
Bedeckung

   In betreff der für das Zollgefälle eingesetzten Summe von 41 757 497 fl.

wünschen Se. k. u. k. apost. Majestät eine Aufklärung darüber,

warum diese Post in einem so bedeutend höheren Betrage gegen das Vorjahr
eingestellt wurde.

    Derk. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski bemerkt, daß
der Unterschied zwischen der Einstellung des vorigen Jahres und derjenigen des
jetzt vorliegenden Präliminares zunächst lediglich aus der anläßlich der letzten
Erneuerung des Ausgleiches zwischen beiden Reichshälften bedingten neuen
Berechnungsmethode resultiere. -- Bei Veranschlagung der zu erwartenden Zol¬
leingänge seien die Erfahrungen der letzten Zeit maßgebend gewesen, doch sei
nicht ausgeschlossen, daß das wirkliche Ergebnis auch möglicherweise in etwas
hinter dem Präliminare Zurückbleiben könnte. Der Sprecher konstatiert bei
diesem Anlasse, daß er auf Grund der ihm erst gestern zugekommenen Daten
keinen Anstand nehme, der Anregung des kgl. ung. Ministerpräsidenten beizu¬
stimmen, daß das Goldagio statt mit 26% mit 25% berechnet werde; für den
finanziellen Erfolg sei übrigens diese Aufstellung insofeme gleichgültig, als bei
der effektiven Zollzahlung eben immer das dann tatsächlich bestehende Agio
maßgebend sein werde.

Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen diese Ausführung zur

Kenntnis zu nehmen und auch den Beschlüssen der gestrigen Konferenz bezüg¬

lich des Erfordernisses der k. k. Kriegsmarine die Genehmigung zu erteilen

denen zufolge                                                               &#39;

   das ordentliche Erfordernis mit                  9 078 077 fl.
   das außerordentliche Erfordernis mit             2 145 147 fl.
   zusammen                                        11 223 224 fl.

festgestellt wurde.

    Übergehend zu dem Voranschläge für das k. k. Heer geruhen Se. Majestät
zwar den gestern in Aussicht genommenen Abstrichen zuzustimmen, jedoch
darauf hinzuweisen, daß die für dies Jahr zurückgestellte Ausgabepost für den
Ankauf eines Grundes zu einem Gamisonsspital in Budapest im nächsten Jahre
wohl jedenfalls zu berücksichtigen sein werde, und daß, nachdem die Pferdezäh¬
lung im Gesetze vorgeschrieben sei, trotz des Abstriches irgendwie Vorsorge
werde getroffen müssen.

   Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Graf Bylandt er¬
laubt sich zu bemerken, daß auch in den früheren Jahren für die Pferdezählung
eine besondere Post nicht eingestellt, sondern die Auslagen aus Interkalarien
bestritten wurden; auch heuer hoffe er die Mittel zu dieser jedenfalls nicht zu
umgehenden Auslage zu finden.
<pb/>380 Nr. 29 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 28. 9. 1887

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen nun genehmigend zu konsta¬
tieren, daß seitens der beiderseitigen Regierungen der Kriegsverwaltung die
bindende Zusage erteilt worden sei, daß ihr im Falle der eintretenden Gefahr
sofort, ohne erst das Votum der Delegationen einzuholen, jene Summe zur
Verfügung gestellt werde, die zur Ersetzung derjenigen Naturalienvorräte nötig
ist, die aufgebracht werden müssen, um in dem nächstjährigen Budget durch die
Minderanschaffung analoger Vorräte ein Ersparnis von 1 700 000 fl. zu erzielen.
Nachdem jedoch in den gestrigen Konferenzbeschlüssen bei dem Okkupations¬
kredit ein Mehreingang an eigenen Einnahmen per 80 000 fl. in Aussicht genom¬
men wurde, so wird der für den Verbrauch der aufgestapelten NaturalienVorräte
oben bezifferte Betrag von 1 700 000 fl. aufdie Summe von 1 620 000 fl. herabge¬
setzt.

   Das ordentliche Heereserfordemis beziffert sich auf  96 093 708 fl.
der Okkupationskredit auf                                4 424 000 fl.

   Bezüglich des außerordentlichen Heereserfordernisses geruhen Se. k. u. k.
apost. Majestät die in der gestrigen Konferenz gefaßten Beschlüsse und insbe¬
sondere auch die Vereinbarung zu genehmigen, daß die Bezifferung der in den
Voranschlag einzustellenden Post für Beschaflung der Repetiergewehre und
infolge dessen auch der Totalsumme des Extraordinariums vorläufig in suspen¬
so gelassen werde, bis die für längstens den 15. Oktober 1. J. in Aussicht
genommene Vereinbarung der beiderseitigen Regierungen bezüglich der Bedek-
kung des Betrages von 9 163 500 fl. erfolgt wäre, doch wird dem Reichskriegsmi¬
nister schon dermalen die Zusicherung bezüglich Aufbringung der ganzen ange¬
sprochenen Summe von 11 463 500 fl. erteilt, um ihn in die Lage zu setzen, die
Vereinbarungen mit der Waffenfabriksgesellschaft zu treffen.1 Die Post von
4 049 000 fl. für Munition kann schon dermalen in den Voranschlag eingestellt
werden.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen zu bemerken, daß, wenn auch, wie im
Protokoll der letzten Sitzung erwähnt sei, die beiderseitigen Regierungen seiner¬
zeit für die Bedeckung der Summe zur Beschaffung der Repetiergewehre vorzu¬
sorgen haben, diese Summe doch selbstverständlich als Ausgabspost von den
Delegationen zu votieren ist. Es wäre ferner wohl auch nicht zulässig, die beiden
Teile dieser Summe, nämlich den Betrag von 2 300 000 fl., der schon in der
letzten Ministerkonferenz in das Kalkül des gemeinsamen Voranschlags einbe¬
zogen wurde, und den Restbetrag von 9 163 500 fl. in verschiedener Weise
anzusprechen.

   Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erlaubt sich
zu bemerken, daß dies auch die Auffassung der beiderseitigen Finanzverwaltun¬
gen gewesen sei; - wenn man vereinbaren werde, die 9 163 500 fl. in ganz
gleicher Weise wie alle gemeinsamen Auslagen zu bedecken, so werde die ganze

Vortrag des Reichskriegsministers v. 25. 1. 1887, mit welchem die Ah. Genehmigung zur
Einführung des ,,Repetiergewehres M 1886&quot; au. erbeten wird, KA., MKSM. 4-1/1 ex 1887.
<pb/>Nr. 30 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18. 12. 1887                   381

 Summe von 11 463 500 fl. ins Budget eingestellt werden; - wenn man aber sich
für einen besonderen Bedeckungsmodus entscheiden werde, der eine besondere
Vorlage an die Delegationen beanspruche, so werde auch die ganze Summe in
dieser Vorlage berücksichtigt werden müssen.

    Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza glaubt bei diesem
Anlasse neuerdings auf die große Erleichterung hinweisen zu sollen, welche den
Finanzen der Monarchie durch Heranziehung der in einem Kriegsfälle ohnehin
nur schwer oder doch mit großem Kursverlust verwertbaren Zentralaktiven zur
Bedeckung der Kosten der Repetiergewehre erwachsen würde.

^ 5&#39; k` Finanzminister Ritter v. Dunajewski bemerkt,
daß die Heranziehung der Zentralaktiven schon in diesem Winter gelegentlich
der Beratung über Herstellung der Rüstungsvorräte angeregt und von ihm auch
damals, zum großen Teil mit Rücksicht auf die ungeklärten Verhältnisse bezüg-
lieh des Anrechtes beider Teile der Monarchie an diesen Fonds und auf die
Schwierigkeit der parlamentarischen Vertretung dieser Maßregel, abgelehnt
worden sei. - Da aber seitens der ungarischen Finanzverwaltung bei diesem
Anlaß auf die Sache zurückgekommen worden sei, sei er gerne bereit, in eine
neuerliche Prüfung der maßgebenden Punkte einzugehen und seine Auffassung
dem kgl. ung. Ministerpräsidenten demnächst mitzuteilen.

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen sodann noch der in der ge¬
strigen Sitzung erteilten Zusicherung des kgl. ung. Ministerpräsidenten betref-
fend die baldige Erteilung seiner Zustimmung zum bosnischen Budget zu erwäh-
nen und zu genehmigen, daß die Einberufung der Delegationen für den 27. und
der Empfang derselben bei Sr. Majestät am 29. Oktober 1. J. erfolge.

   Se. Majestät geruhten hierauf, die Sitzung zu schließen.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 20. Oktober 1887. Franz Joseph.

Nr. 30 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 18. Dezember 1887

     RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (3. 1.), der k. k. Ministerpräsident Graf
Taaffe (25. 12.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Graf Bylandt-Rheidt (28 12 ) der
k.u k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (27. 12.), der kgl. ung. Minister am Ah.&#39;Hoflager
Freiherr v. Orczy (4. 1.), der k. k. Landesverteidigungsminister FML. Graf Welsersheimb (26 12 )
der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski (26. 12.), der kgl. ung. Landesverteidigungsminister
FML. Freiherr v. Fejervary.
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter y. Khu.
    Gegienstand: Militärische Maßnahmen.

   KZ. 85 - RMRZ. 346
   Protokoll des zu Wien am 18. Dezember 1887 abgehaltenen Ministerrates für
gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k.u. k. gemeinsamen
Ministers des Äußern Grafen Kälnoky.
<pb/>