Gemeinsamer Ministerrat, 26. 9. 1887
I. Feststellung des gemeinsamen Budgets für 1888
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Nr. 27 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1887 367 Se. k. u. k. apost. Majestät geruhten hierauf die Sitzung zu schließen. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Ischl, 20. August 1887. Franz Joseph. Nr. 27 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. September 1887 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (14.10.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (18. 10.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Graf Bylandt-Rheidt (14 10 ) der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (20. 10.), der kgl. ung. Kommunikationsminister Baross (15. 10.), der k. u. k. Vizeadmiral Freiherr v. Stemeck (21. 10.), der erste Sektionschef Szogyeny (29.10.), der Sektionschef und Chef der k. u. k. Militärintendantur Lambert (19.10.) der k. u. k. Marinegeneralkommissär Kleemann (21. 10.). Protokollführer: Staatssekretär Tarkovich. Gegenstand: Feststellung des gemeinsamen Budgets für 1888. KZ. 64 - RMRZ. 343 Protokoll der am 26. September 1887 in Budapest abgehaltenen gemeinsamen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Kälnoky. Den Gegenstand der Beratung der Konferenz bildet die Feststellung des Voranschlages der Kosten der gemeinsamen Angelegenheiten für 1888. Zur Verhandlung gelangt zunächst das Budget des Ministeriums des Äußern, bei welchem das unbedeckte Erfordernis für das Jahr 1888 gegenüber 1887 sich um 362 170 fl. niedriger stellt. Dieses Ergebnis findet hauptsächlich darin seine Erklärung, daß die Subven¬ tion an den öster.-ung. Lloyd nur für ein halbes Jahr eingestellt wurde mit der Summe von 650 000 fl., weil der mit der gedachten Dampfschiffunternehmung bestehende Schiffahrtsvertrag mit Ende Juni 1888 abläuft und die Verhandlun¬ gen wegen der Erneuerung des Vertrages bisher noch nicht zum Abschlüsse gelangt sind. Außerdem wird weniger angesprochen bei den außerordentlichen Auslagen der Zentralleitung, indem die Kostgeldaufzahlung für acht Zöglinge der orientalischen Akademie in der Summe von 1600 fl. entfallt. Dagegen kommen Mehranforderungen vor bei den ordentlichen Ausgaben der Zentralleitung um 3350 fl., bei den diplomatischen Auslagen um 5000 fl., bei den Konsulatsauslagen um 15 100 fl., dann an außerordentlichen Auslagen bei den diplomatischen Auslagen um 50 100 fl., hauptsächlich infolge der Ein¬ stellung der ersten Rate für die Herstellung des Sommerpalastes in Jeniköi mit 50 000 fl. Bei der Bedeckung zeigt sich ein Ausfall von 215 880 fl., nachdem beim öster.-ung. Lloyd die Vorschußtilgungsquote mit 134 000 fl. und die 4% Zinsen <pb/>368 Nr. 27 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1887 der Prioritätsschuld per 5360 fl. entfallen und die Einkommensteuer um 58 100 fl. und die Posteinnahmen um 18 420 fl. sich vermindern. Überdies wird noch behufs Rückzahlung der vom österreichischen Finanz¬ ärar in den Jahren 1871 bis inkl. 1884 zuviel geleisteten Lloyd-Einkommen¬ steuerbeträge von zusammen 76 624 fl. 85 kr. ein außerordentlicher Kredit und für die Teuerungszulagen der Konsularbeamten und Diener in Ägypten ein Nachtragskredit von 9000 fl. pro 1887 in Anspruch genommen. Der Minister des Äußern begründet postenweise die ins Budget ein¬ gestellten Mehranforderungen, wobei er zugleich einen Bericht des k. u. k. Botschafters in Konstantinopel zur Vorlesung bringt, worin die Notwendigkeit nachgewiesen wird, daß in betreff der Herstellung des Sommerpalastes in Jeni- köi eine Verfügung getroffen werde, nachdem jedoch der k g 1. u n g. M i n i - sterpräsident sowie der k. k. Finanzminister mit Rücksicht auf die finanzielle Lage beider Staaten der Monarchie dem dringenden Postulate Ausdruck gaben, daß die Voranschläge der einzelnen Ressorts womöglich den bisherigen Rahmen nicht überschreiten, erklärt sich der Minister des Äußern bereit, von den bei den Titeln 1, 2 und 3 vorkommenden Mehran¬ forderungen, namentlich durch einen bei den Herstellungskosten des Sommer¬ palastes in Jeniköi zu bewirkenden namhafteren Abstrich, 40 000 fl. zu strei¬ chen, so daß unter diesen Titeln im ganzen bloß eine Mehranforderung von 31 950 fl. verbleiben wird. In betreff der an das österreichische Ärar zu leistenden Rückzahlungssumme von 76 624 fl. 85 kr. ist die Frage aufgetaucht, ob dieser Posten nicht als ein Nachtragskredit zu behandeln wäre; nachdem jedoch klargestellt wurde, daß infolge der Natur dieser Rückzahlung dieser Posten die Behandlung als Nach¬ tragskredit ausschließt, wird beschlossen, daß derselbe als ein außerordentlicher Kredit für 1888 angesprochen werde. Schließlich wird noch beschlossen, daß nachdem das Erfordernis für die Subvention des öster.-ung. Lloyd nur für ein halbes Jahr eingestellt wird, dementsprechend auch die von diesem Unternehmen stammenden Einnahmen bloß für ein halbes Jahr berechnet in den Voranschlag aufzunehmen seien. Der Voranschlag des gemeinsamen Finanzministeriums wird im Sinne des vorgelegten Entwurfes, demgemäß das ordentliche Erfordernis 171 060 fl. (um 220 fl. weniger als im Jahre 1887), das Erfordernis des Pensionsetats 1 835 500 fl. (8800 fl. mehr), endlich die Bedeckung 6634 fl. (42 fl. mehr) beträgt, unverändert angenommen. Desgleichen wird unverändert angenommen der Voranschlag des gemeinsa¬ men Obersten Rechnungshofes mit einem ordentlichen Erfordernisse von 129 153 fl. (um 286 fl. höher als 1887) und einer eigenen Bedeckung von 103 fl. (um 164 fl. niedriger als 1887). Der Zollgefällsvoranschlag pro 1888 wird mit der Gesamteinnahme von 44 207 497 fl. festgestellt, wovon nach Abzug der Regiekostenpauschalien der beiden Monarchiehälften sowie des Zollpauschales von Bosnien und der Herze¬ gowina ein reiner Zollgefallsüberschuß von 41 757 497 fl. verbleibt. Hinsichtlich der Berechnung des Goldagio drückt der kgl. ung. Mini- <pb/>Nr. 27 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1887 369 sterpräsident den Wunsch aus, daß dasselbe den neueren Verhältnissen entsprechender statt 26% mit 25% berechnet werde, nachdem jedoch der k. k. Finanzminister erklärt, daß er mangels von Daten hierüber sich gegenwärtig nicht aussprechen könne und vorerst Informationen einholen müs¬ se, wird die Entscheidung dieser Frage vorläufig in der Schwebe gelassen. Voranschlag des gemeinsamen Kriegsministerums A) Stehendes Heer Der Kriegsminister, indem er eine nähere Erläuterung seines Budgets gibt,1 stimmt im allgemeinen auch seinerseits dem von den Leitern der beidersei¬ tigen Finanzen betonten Grundsätze bei, daß die Ausgaben des Staates nicht größer sein sollen, als es die natürlichen Hilfsquellen des Staates und die Einnahmen desselben zulassen; allein die Möglichkeit einer strikten Befolgung dieses Grundsatzes räumt er nur bei den Friedensressorts ein, wogegen bei dem Heeresbudget die Exigenzen der Wehrfähigkeit den Ausschlag geben müssen. Indessen habe er selbst stets bewiesen, daß er auch auf die finanzielle Lage des Staates Rücksicht nimmt, wodurch er sich militärischerseits öfters schon Vor¬ würfe zugezogen habe. Auch das vorliegende Budget zeigt, wenn von den außerordentlichen Auslagen für die Repetiergewehre und für die dazu gehörige Munition sowie von dem Mehrerfordernisse für die Verbesserung der Mann¬ schaftskost abgesehen wird, die Tendenz nach der Richtung der Verringerung der Ausgaben. Was insbesondere die erwähnten Haupt-Mehranforderungsposten betrifft, so glaubte Sprecher einem allgemeinen Wunsche sowie dem Beschlüsse der einen Delegation zu entsprechen, indem er zum Behufe der Verabreichung eines Abendmahles an die Mannschaft, welches eine wichtige Zugabe der Mann¬ schaftskost bilden würde, unter dem Titel der Verbesserung der Manschaftskost eine Mehranforderung von 3 682 423 fl. einstellte, welcher Betrag sich übrigens, wenn das bezügliche Mindererfordernis im Okkupationskredit abgerechnet wird, auf 3 414 423 fl. herabmindert. Die Höhe der für die erste Rate der Beschaffungskosten der Repetiergewehre zu bewilhgenden Summe hänge davon ab, welche Vereinbarung in dieser Hinsicht mit der betreffenden Waffenfabrik getroffen werden wird. Die ins Budget eingestellte Summe von 2 300 000 fl., zu welcher noch eine Ausgabe von 146 000 fl. für Zinsen hinzukommt, basiere auf der Voraussetzung, daß mit Hülfe eines mit der Wiener Sparkassa zu schließenden Vorschußge¬ schäftes die Beschaffungskosten der Repetiergewehre durch den Staat in zehn Jahresraten getilgt werden wird. Ministerpräsident v. Tisza bemerkt, daß er nicht darauf vorberei¬ tet war, daß diese Frage schon in der heutigen Konferenz verkommen werde, habe auch noch nicht Gelegenheit gehabt, sich hierüber mit dem Herrn österrei¬ chischen Finanzminister zu besprechen. Indessen könne er sich schon jetzt dahin aussprechen, daß seines Dafürhaltens eine jede solche Kombination, wodurch Gesamterfordemis des k. k. Heeres pro 1888, KA., MKSM. 51/1-5 ex 1887. <pb/> 370 Nr. 27 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1887 wegen Bedeckung der fraglichen Beschaffungskosten eine Art von gemeinsamer Schuld entstehen würde, als ausgeschlossen zu betrachten sei. Seiner Ansicht nach könnten die Beschaffungskosten der Repetiergewehre auf zweierlei Art leicht gedeckt werden. Erstens in der Weise, wenn entspre¬ chend dem bei Gelegenheit der Votierung des diesjährigen außerordentlichen Kriegsbereitschaftskredites seitens des Herrn Kriegsministers gegebenen Ver¬ sprechen mit Rücksicht auf die vorhandenen und im künftigen Jahre soweit nötig zu verbrauchenden Vorräte das ordentliche Erfordernis des Heeres um soviel herabgemindert werden würde, daß die Beschaffungskosten für die ganze nächstjährige Gewehrlieferung sowie der neuen Munitionswagen gedeckt wer¬ den könnten, ohne daß sich deshalb die Endsumme des Heeresbudgets erhöhe. Der zweite Modus wäre, wenn zu diesem Zwecke - gleich wie dies bei der Einschaffung der Werndl-Gewehre geschehen ist - die Kapitalien der gemeinsa¬ men Aktiva verwendet werden würden, welche - da sie in Papieren angelegt sind - im Falle eines Krieges ohnehin nur sehr wenig nützen würden, da es kaum möglich wäre, dieselben auch nur zu halbwegs annehmbaren Kursen zu verwer¬ ten. Für einen Kriegsfall wäre es jedenfalls viel wichtiger und nützlicher für den Staat, wenn seine Finanzen besser stehen, als das Vorhandensein jener, eben im Falle eines Krieges kaum verwertbaren Kapitalien. Der gemeinsame Finanzminister beziffert den Nominalwert der vorhandenen Kapitalien der gemeinsamen Aktiva, welche für den obschweben¬ den Zweck in Betracht kommen könnten, ohne Einrechnung der vorderhand noch für bosnische Investitionen gebundenen jährlich 800 000 fl. betragenden Zinsen mit 19 854 000 fl., welcher einen Kurswert von 13 680 000 fl. repräsen¬ tiert. Der gemeinsame Kriegsminister beziffert den Preiswert der im Jahre 1888 nach der Leistungsfähigkeit der Fabrik lieferbaren Gewehre mit 11 463 500 fl., so daß, wenn keine Ratenzahlungen bedungen werden, für diese letztere Summe Vorsorge getroffen werden müßte. Der k. k. Finanzminister kann der vom Herrn Kriegsminister ge¬ äußerten Ansicht, daß in betreffder Armee finanzielle Rücksichten nicht maßge¬ bend sein können, nicht beitreten, denn der Staat habe auch andere Zwecke, als bloß das Heer zu erhalten und Krieg zu führen. Man sage immer, daß man für den Krieg vorbereitet sein müsse, voriges Jahr habe man mit dem Hinweise, daß die Kriegsgefahr imminent sei, die außerordentlichen Kriegsbereitschaftskredite beansprucht, dabei zeige das Heeresbudget eine jährlich steigende Tendenz. Diesem gegenüber müsse er erklären, daß - wenigstens in der österreichischen Hälfte der Monarchie -- man bereits an die Schwelle gelangt ist, wo der gesunde Staatskredit aufhört. Bereits die letzte Anleihe zeigte eine Kursdifferenz von 5% zu Ungunsten des Staates. Unter solchen Verhältnissen werden die Bevölkerung und die Finanzwelt den Glauben an die Gesundung der Staatsfinanzen verlieren, was viel schädlicher sein wird als die Einschränkung der militärischen Macht¬ entfaltung. Was die Art der Bedeckung der Kosten der Gewehre betrifft, so stimme er der Ansicht des ungarischen Ministerpräsidenten vollkommen bei, daß eine <pb/>Nr. 27 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1887 371 gemeinsame Schuld nicht geschaffen werden darf. Er müsse sich aber auch gegen die Herbeiziehung der gemeinsamen Aktiva erklären, da er dies vor dem Reichs¬ rate mit Erfolg nicht vertreten könnte. Daher glaube Sprecher, daß am zweck¬ mäßigsten sei, wenn jeder Teil der Monarchie für den auf ihn fallenden Anteil von den gemeinsamen Auslagen selbständig aufkommt. Ministerpräsident v. Tisza meint, daß auch die Vertretungskörper viel leichter dem zustimmen dürften, daß die gemeinsamen Aktiva aufgebraucht werden, als daß für die Beschaffung von 9 Millionen Gulden auf andere Weise vorgesorgt werde. Der Kriegsminister reflektiert auf jenen Teil des Antrages des ungari¬ schen Ministerpräsidenten, welcher sich auf den Aufbrauch der Kriegsvorräte bezieht. Seines Dafürhaltens sei dies lediglich eine politische Frage, und die diesfalls zu treffende Entschließung hänge davon ab, ob man glaube, daß der Friede vollkommen gesichert sei. Seine Informationen seien für diese Auffas¬ sung der Lage nicht günstig. Da ferner der Einwand gemacht werden könnte, daß jene Vorräte - wenn nötig - in der kürzesten Zeit wieder eingeschafft werden könnten, müsse er bemerken, daß jetziger Zeit der Aufmarsch im Falle eines Krieges sehr rasch geschieht, wohl könnten die besagten Vorräte vielleicht in kurzer Zeit wieder angeschafft, aber nicht dahin dirigiert werden, wo sie ge¬ braucht werden. Der Minister des Äußern müsse seinerseits der Auffassung seines Vorredners in betreff der politischen Lage Recht geben. Wohl erscheine die politische Lage momentan ruhiger, allein die Kriegsgefahr sei vielleicht noch imminenter, als dies im Frühjahr der Fall war, weil sich Rußland immer mehr von den europäischen Mächten zurückzieht und bloß auf einen Verbündeten, auf Frankreich seine Blicke richtet, was umso gefährlicher ist, weil in Frankreich die Revancheidee mehr und mehr zunimmt und dieses Reich auch militärisch mehr gerüstet erscheint. In Anbetracht nun der Gereiztheit der Stimmung, die zwischen Deutschland und Frankreich herrscht, kann jeden Augenblick etwas geschehen, wodurch die Kriegsgefahr imminent wird. In Rußland sei der Kaiser und die Regierung wohl friedensliebend, doch werden beide durch die öffentli¬ che Meinung in Rußland azu einem3 Krieg gedrängt. Unter solchen Umständen könnte er seinerseits auf ein Auflassen der Kriegsbereitschaft nicht einraten; es sei zwar wahrscheinlich, daß wenigstens bis zum nächsten Frühjahre der Frie¬ den als gesichert betrachtet werden kann, doch kann der Sturm ganz unvermute¬ terweise wann immer losbrechen. Für diesen Fall müssen wir uns umsomehr vorbereitet halten, weil wir in Hinblick auf den mutmaßlichen Kriegsschauplatz - in Galizien - in der Hinsicht in sehr ungünstiger Lage befinden, daß bei Ausbruch eines plötzlichen Krieges es sehr schwer wäre, bei gleichzeitigem Aufmarsch der Truppen auch die verschiedenen Kriegsvorräte dorthin zu schaf¬ fen. Der Finanzminister v. Dunajewski hält das Vernommene sehr Korrektur Kälnoky aus gegen einen. <pb/> 372 Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 27. 9. 1887 mißlich für die Staatsfinanzen, weil auf diese Weise es unmöglich sei, ein rationelles Budget aufzustellen. Mit Rücksicht auf diesen letzteren Gesichts¬ punkt müsse er doch die Bitte stellen, daß das Heeresbudget herabgemindert werde. Der Kriegsminister bezeichnet hierauf einige Posten, die gestrichen werden könnten; da jedoch die Zeit bereits vorgeschritten war und die Bezeich¬ nung derjenigen Posten, die eventuell noch gestrichen werden könnten, eine eingehendere Prüfung erheischt, wird die Verhandlung des Heeresbudgets auf die nächste Konferenzsitzung verschoben. Kälnoky Ah. E, Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 24. Oktober 1887. Franz Joseph. Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 27. September 1887 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (14.10.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (18. 10.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Graf Bylandt-Rheidt (19. 10.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (20.10.), der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajews- ki (20.10.), der kgl. ung. Kommunikationsminister v. Baross (15.10.), der k. u. k. Marinekomman¬ dant Vizeadmiral Freiherr v. Stemeck (21.10.), der k. u. k. Sektionschefim Ministerium des Äußern v. Szögyeny (22. 10.), der k. u. k. Marinegeneralkommissär Kleemann (21. 10.). Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu. Gegenstand: Der gemeinsame Staatsvoranschlag der österreichisch-ungarischen Monarchie pro 1888. KZ. 65 - RMRZ. 344 Protokoll über die am 27. September 1887 zu Budapest abgehaltene gemein¬ same Ministerkonferenz unter Vorsitz des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Kälnoky. Der Vorsitzende eröfFnete die Sitzung, indem er unter Berufung auf die in der letzten Konferenz getroffenen Vereinbarungen den Reichskriegsmini¬ ster auffordert, jene Posten anzugeben, welche in dem vorliegenden Präliminar- entwurfe noch abgestrichen werden könnten. Reichskriegsminister FZM. Graf Bylandt führt hierauf aus, daß nach eingeheüdster Revision des Budgets eventuell nur die nachfolgenden Posten aus demselben für dieses Jahr in Abstrich kommen könnten, nämlich: 1. Abendmahl für die Mannschaft. 2. Mehrerforderms infolge Vermehrung der zu den Waffenübungen verwen¬ deten Reserveoffiziere. 3. Erfordernis für ein viertes Remontendepot. 4. Mehrerfordernis infolge Errichtung einer Militärrealschule in Preßburg bei gleichzeitiger Auflassung der dortigen Kadettenschule. <pb/>