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Gemeinsamer Ministerrat, 26. 9. 1887

I. Feststellung des gemeinsamen Budgets für 1888

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_IV/pdf/oe_hu_mrp_IV_z27.pdf.

Nr. 27 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1887                 367

   Se. k. u. k. apost. Majestät geruhten hierauf die Sitzung zu
schließen.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen.
Ischl, 20. August 1887. Franz Joseph.

     Nr. 27 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. September 1887

      RS. (und RK.)

      Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (14.10.), der k. k. Ministerpräsident Graf
 Taaffe (18. 10.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Graf Bylandt-Rheidt (14 10 ) der
 k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (20. 10.), der kgl. ung. Kommunikationsminister
 Baross (15. 10.), der k. u. k. Vizeadmiral Freiherr v. Stemeck (21. 10.), der erste Sektionschef
 Szogyeny (29.10.), der Sektionschef und Chef der k. u. k. Militärintendantur Lambert (19.10.) der
 k. u. k. Marinegeneralkommissär Kleemann (21. 10.).

     Protokollführer: Staatssekretär Tarkovich.
     Gegenstand: Feststellung des gemeinsamen Budgets für 1888.

    KZ. 64 - RMRZ. 343
    Protokoll der am 26. September 1887 in Budapest abgehaltenen gemeinsamen
Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des
Äußern Grafen Kälnoky.

   Den Gegenstand der Beratung der Konferenz bildet die Feststellung des
Voranschlages der Kosten der gemeinsamen Angelegenheiten für 1888.

   Zur Verhandlung gelangt zunächst das Budget des Ministeriums des Äußern,
bei welchem das unbedeckte Erfordernis für das Jahr 1888 gegenüber 1887 sich
um 362 170 fl. niedriger stellt.

   Dieses Ergebnis findet hauptsächlich darin seine Erklärung, daß die Subven¬
tion an den öster.-ung. Lloyd nur für ein halbes Jahr eingestellt wurde mit der
Summe von 650 000 fl., weil der mit der gedachten Dampfschiffunternehmung
bestehende Schiffahrtsvertrag mit Ende Juni 1888 abläuft und die Verhandlun¬
gen wegen der Erneuerung des Vertrages bisher noch nicht zum Abschlüsse
gelangt sind. Außerdem wird weniger angesprochen bei den außerordentlichen
Auslagen der Zentralleitung, indem die Kostgeldaufzahlung für acht Zöglinge
der orientalischen Akademie in der Summe von 1600 fl. entfallt.

   Dagegen kommen Mehranforderungen vor bei den ordentlichen Ausgaben
der Zentralleitung um 3350 fl., bei den diplomatischen Auslagen um 5000 fl.,
bei den Konsulatsauslagen um 15 100 fl., dann an außerordentlichen Auslagen
bei den diplomatischen Auslagen um 50 100 fl., hauptsächlich infolge der Ein¬
stellung der ersten Rate für die Herstellung des Sommerpalastes in Jeniköi mit
50 000 fl.

   Bei der Bedeckung zeigt sich ein Ausfall von 215 880 fl., nachdem beim
öster.-ung. Lloyd die Vorschußtilgungsquote mit 134 000 fl. und die 4% Zinsen
<pb/>368 Nr. 27 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1887

der Prioritätsschuld per 5360 fl. entfallen und die Einkommensteuer um 58 100 fl.
und die Posteinnahmen um 18 420 fl. sich vermindern.

   Überdies wird noch behufs Rückzahlung der vom österreichischen Finanz¬
ärar in den Jahren 1871 bis inkl. 1884 zuviel geleisteten Lloyd-Einkommen¬
steuerbeträge von zusammen 76 624 fl. 85 kr. ein außerordentlicher Kredit und
für die Teuerungszulagen der Konsularbeamten und Diener in Ägypten ein
Nachtragskredit von 9000 fl. pro 1887 in Anspruch genommen.

   Der Minister des Äußern begründet postenweise die ins Budget ein¬
gestellten Mehranforderungen, wobei er zugleich einen Bericht des k. u. k.
Botschafters in Konstantinopel zur Vorlesung bringt, worin die Notwendigkeit
nachgewiesen wird, daß in betreff der Herstellung des Sommerpalastes in Jeni-
köi eine Verfügung getroffen werde, nachdem jedoch der k g 1. u n g. M i n i -
sterpräsident sowie der k. k. Finanzminister mit Rücksicht auf
die finanzielle Lage beider Staaten der Monarchie dem dringenden Postulate
Ausdruck gaben, daß die Voranschläge der einzelnen Ressorts womöglich den
bisherigen Rahmen nicht überschreiten, erklärt sich der Minister des
Äußern bereit, von den bei den Titeln 1, 2 und 3 vorkommenden Mehran¬
forderungen, namentlich durch einen bei den Herstellungskosten des Sommer¬
palastes in Jeniköi zu bewirkenden namhafteren Abstrich, 40 000 fl. zu strei¬
chen, so daß unter diesen Titeln im ganzen bloß eine Mehranforderung von
31 950 fl. verbleiben wird.

   In betreff der an das österreichische Ärar zu leistenden Rückzahlungssumme
von 76 624 fl. 85 kr. ist die Frage aufgetaucht, ob dieser Posten nicht als ein
Nachtragskredit zu behandeln wäre; nachdem jedoch klargestellt wurde, daß
infolge der Natur dieser Rückzahlung dieser Posten die Behandlung als Nach¬
tragskredit ausschließt, wird beschlossen, daß derselbe als ein außerordentlicher
Kredit für 1888 angesprochen werde.

    Schließlich wird noch beschlossen, daß nachdem das Erfordernis für die
Subvention des öster.-ung. Lloyd nur für ein halbes Jahr eingestellt wird,
dementsprechend auch die von diesem Unternehmen stammenden Einnahmen
bloß für ein halbes Jahr berechnet in den Voranschlag aufzunehmen seien.

    Der Voranschlag des gemeinsamen Finanzministeriums wird im Sinne des
vorgelegten Entwurfes, demgemäß das ordentliche Erfordernis 171 060 fl. (um
220 fl. weniger als im Jahre 1887), das Erfordernis des Pensionsetats 1 835 500 fl.
(8800 fl. mehr), endlich die Bedeckung 6634 fl. (42 fl. mehr) beträgt, unverändert
angenommen.

    Desgleichen wird unverändert angenommen der Voranschlag des gemeinsa¬
men Obersten Rechnungshofes mit einem ordentlichen Erfordernisse von
 129 153 fl. (um 286 fl. höher als 1887) und einer eigenen Bedeckung von 103 fl.
 (um 164 fl. niedriger als 1887).

    Der Zollgefällsvoranschlag pro 1888 wird mit der Gesamteinnahme von
 44 207 497 fl. festgestellt, wovon nach Abzug der Regiekostenpauschalien der
 beiden Monarchiehälften sowie des Zollpauschales von Bosnien und der Herze¬
 gowina ein reiner Zollgefallsüberschuß von 41 757 497 fl. verbleibt.

    Hinsichtlich der Berechnung des Goldagio drückt der kgl. ung. Mini-
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sterpräsident den Wunsch aus, daß dasselbe den neueren Verhältnissen
entsprechender statt 26% mit 25% berechnet werde, nachdem jedoch der
k. k. Finanzminister erklärt, daß er mangels von Daten hierüber sich
gegenwärtig nicht aussprechen könne und vorerst Informationen einholen müs¬
se, wird die Entscheidung dieser Frage vorläufig in der Schwebe gelassen.

   Voranschlag des gemeinsamen Kriegsministerums
   A) Stehendes Heer
   Der Kriegsminister, indem er eine nähere Erläuterung seines Budgets
gibt,1 stimmt im allgemeinen auch seinerseits dem von den Leitern der beidersei¬
tigen Finanzen betonten Grundsätze bei, daß die Ausgaben des Staates nicht
größer sein sollen, als es die natürlichen Hilfsquellen des Staates und die
Einnahmen desselben zulassen; allein die Möglichkeit einer strikten Befolgung
dieses Grundsatzes räumt er nur bei den Friedensressorts ein, wogegen bei dem
Heeresbudget die Exigenzen der Wehrfähigkeit den Ausschlag geben müssen.
Indessen habe er selbst stets bewiesen, daß er auch auf die finanzielle Lage des
Staates Rücksicht nimmt, wodurch er sich militärischerseits öfters schon Vor¬
würfe zugezogen habe. Auch das vorliegende Budget zeigt, wenn von den
außerordentlichen Auslagen für die Repetiergewehre und für die dazu gehörige
Munition sowie von dem Mehrerfordernisse für die Verbesserung der Mann¬
schaftskost abgesehen wird, die Tendenz nach der Richtung der Verringerung

der Ausgaben.
    Was insbesondere die erwähnten Haupt-Mehranforderungsposten betrifft, so

glaubte Sprecher einem allgemeinen Wunsche sowie dem Beschlüsse der einen
Delegation zu entsprechen, indem er zum Behufe der Verabreichung eines
Abendmahles an die Mannschaft, welches eine wichtige Zugabe der Mann¬
schaftskost bilden würde, unter dem Titel der Verbesserung der Manschaftskost
eine Mehranforderung von 3 682 423 fl. einstellte, welcher Betrag sich übrigens,
wenn das bezügliche Mindererfordernis im Okkupationskredit abgerechnet

wird, auf 3 414 423 fl. herabmindert.
    Die Höhe der für die erste Rate der Beschaffungskosten der Repetiergewehre

zu bewilhgenden Summe hänge davon ab, welche Vereinbarung in dieser
Hinsicht mit der betreffenden Waffenfabrik getroffen werden wird. Die ins
 Budget eingestellte Summe von 2 300 000 fl., zu welcher noch eine Ausgabe
von 146 000 fl. für Zinsen hinzukommt, basiere auf der Voraussetzung, daß
mit Hülfe eines mit der Wiener Sparkassa zu schließenden Vorschußge¬
 schäftes die Beschaffungskosten der Repetiergewehre durch den Staat in

zehn Jahresraten getilgt werden wird.
    Ministerpräsident v. Tisza bemerkt, daß er nicht darauf vorberei¬

 tet war, daß diese Frage schon in der heutigen Konferenz verkommen werde,
 habe auch noch nicht Gelegenheit gehabt, sich hierüber mit dem Herrn österrei¬
 chischen Finanzminister zu besprechen. Indessen könne er sich schon jetzt dahin
 aussprechen, daß seines Dafürhaltens eine jede solche Kombination, wodurch

Gesamterfordemis des k. k. Heeres pro 1888, KA., MKSM. 51/1-5 ex 1887.
<pb/> 370 Nr. 27 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1887

 wegen Bedeckung der fraglichen Beschaffungskosten eine Art von gemeinsamer
 Schuld entstehen würde, als ausgeschlossen zu betrachten sei.

    Seiner Ansicht nach könnten die Beschaffungskosten der Repetiergewehre
 auf zweierlei Art leicht gedeckt werden. Erstens in der Weise, wenn entspre¬
 chend dem bei Gelegenheit der Votierung des diesjährigen außerordentlichen
 Kriegsbereitschaftskredites seitens des Herrn Kriegsministers gegebenen Ver¬
 sprechen mit Rücksicht auf die vorhandenen und im künftigen Jahre soweit
nötig zu verbrauchenden Vorräte das ordentliche Erfordernis des Heeres um
soviel herabgemindert werden würde, daß die Beschaffungskosten für die ganze
nächstjährige Gewehrlieferung sowie der neuen Munitionswagen gedeckt wer¬
den könnten, ohne daß sich deshalb die Endsumme des Heeresbudgets erhöhe.

    Der zweite Modus wäre, wenn zu diesem Zwecke - gleich wie dies bei der
Einschaffung der Werndl-Gewehre geschehen ist - die Kapitalien der gemeinsa¬
men Aktiva verwendet werden würden, welche - da sie in Papieren angelegt sind
- im Falle eines Krieges ohnehin nur sehr wenig nützen würden, da es kaum
möglich wäre, dieselben auch nur zu halbwegs annehmbaren Kursen zu verwer¬
ten. Für einen Kriegsfall wäre es jedenfalls viel wichtiger und nützlicher für den
Staat, wenn seine Finanzen besser stehen, als das Vorhandensein jener, eben im
Falle eines Krieges kaum verwertbaren Kapitalien.

   Der gemeinsame Finanzminister beziffert den Nominalwert der
vorhandenen Kapitalien der gemeinsamen Aktiva, welche für den obschweben¬
den Zweck in Betracht kommen könnten, ohne Einrechnung der vorderhand
noch für bosnische Investitionen gebundenen jährlich 800 000 fl. betragenden
Zinsen mit 19 854 000 fl., welcher einen Kurswert von 13 680 000 fl. repräsen¬
tiert.

   Der gemeinsame Kriegsminister beziffert den Preiswert der im
Jahre 1888 nach der Leistungsfähigkeit der Fabrik lieferbaren Gewehre mit
11 463 500 fl., so daß, wenn keine Ratenzahlungen bedungen werden, für diese
letztere Summe Vorsorge getroffen werden müßte.

   Der k. k. Finanzminister kann der vom Herrn Kriegsminister ge¬
äußerten Ansicht, daß in betreffder Armee finanzielle Rücksichten nicht maßge¬
bend sein können, nicht beitreten, denn der Staat habe auch andere Zwecke, als
bloß das Heer zu erhalten und Krieg zu führen. Man sage immer, daß man für
den Krieg vorbereitet sein müsse, voriges Jahr habe man mit dem Hinweise, daß
die Kriegsgefahr imminent sei, die außerordentlichen Kriegsbereitschaftskredite
beansprucht, dabei zeige das Heeresbudget eine jährlich steigende Tendenz.
Diesem gegenüber müsse er erklären, daß - wenigstens in der österreichischen
Hälfte der Monarchie -- man bereits an die Schwelle gelangt ist, wo der gesunde
Staatskredit aufhört. Bereits die letzte Anleihe zeigte eine Kursdifferenz von 5%
zu Ungunsten des Staates. Unter solchen Verhältnissen werden die Bevölkerung
und die Finanzwelt den Glauben an die Gesundung der Staatsfinanzen verlieren,
was viel schädlicher sein wird als die Einschränkung der militärischen Macht¬
entfaltung.

   Was die Art der Bedeckung der Kosten der Gewehre betrifft, so stimme er
der Ansicht des ungarischen Ministerpräsidenten vollkommen bei, daß eine
<pb/>Nr. 27 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 26. 9. 1887  371

gemeinsame Schuld nicht geschaffen werden darf. Er müsse sich aber auch gegen
die Herbeiziehung der gemeinsamen Aktiva erklären, da er dies vor dem Reichs¬
rate mit Erfolg nicht vertreten könnte. Daher glaube Sprecher, daß am zweck¬
mäßigsten sei, wenn jeder Teil der Monarchie für den auf ihn fallenden Anteil
von den gemeinsamen Auslagen selbständig aufkommt.

   Ministerpräsident v. Tisza meint, daß auch die Vertretungskörper
viel leichter dem zustimmen dürften, daß die gemeinsamen Aktiva aufgebraucht
werden, als daß für die Beschaffung von 9 Millionen Gulden auf andere Weise
vorgesorgt werde.

   Der Kriegsminister reflektiert auf jenen Teil des Antrages des ungari¬
schen Ministerpräsidenten, welcher sich auf den Aufbrauch der Kriegsvorräte
bezieht. Seines Dafürhaltens sei dies lediglich eine politische Frage, und die
diesfalls zu treffende Entschließung hänge davon ab, ob man glaube, daß der
Friede vollkommen gesichert sei. Seine Informationen seien für diese Auffas¬
sung der Lage nicht günstig. Da ferner der Einwand gemacht werden könnte,
daß jene Vorräte - wenn nötig - in der kürzesten Zeit wieder eingeschafft werden
könnten, müsse er bemerken, daß jetziger Zeit der Aufmarsch im Falle eines
Krieges sehr rasch geschieht, wohl könnten die besagten Vorräte vielleicht in
kurzer Zeit wieder angeschafft, aber nicht dahin dirigiert werden, wo sie ge¬

braucht werden.
   Der Minister des Äußern müsse seinerseits der Auffassung seines

Vorredners in betreff der politischen Lage Recht geben. Wohl erscheine die
politische Lage momentan ruhiger, allein die Kriegsgefahr sei vielleicht noch
imminenter, als dies im Frühjahr der Fall war, weil sich Rußland immer mehr
von den europäischen Mächten zurückzieht und bloß auf einen Verbündeten,
auf Frankreich seine Blicke richtet, was umso gefährlicher ist, weil in Frankreich
die Revancheidee mehr und mehr zunimmt und dieses Reich auch militärisch
mehr gerüstet erscheint. In Anbetracht nun der Gereiztheit der Stimmung, die
zwischen Deutschland und Frankreich herrscht, kann jeden Augenblick etwas
geschehen, wodurch die Kriegsgefahr imminent wird. In Rußland sei der Kaiser
und die Regierung wohl friedensliebend, doch werden beide durch die öffentli¬
che Meinung in Rußland azu einem3 Krieg gedrängt. Unter solchen Umständen
könnte er seinerseits auf ein Auflassen der Kriegsbereitschaft nicht einraten; es
sei zwar wahrscheinlich, daß wenigstens bis zum nächsten Frühjahre der Frie¬
den als gesichert betrachtet werden kann, doch kann der Sturm ganz unvermute¬
terweise wann immer losbrechen. Für diesen Fall müssen wir uns umsomehr
vorbereitet halten, weil wir in Hinblick auf den mutmaßlichen Kriegsschauplatz
- in Galizien - in der Hinsicht in sehr ungünstiger Lage befinden, daß bei
Ausbruch eines plötzlichen Krieges es sehr schwer wäre, bei gleichzeitigem
Aufmarsch der Truppen auch die verschiedenen Kriegsvorräte dorthin zu schaf¬

fen.
    Der Finanzminister v. Dunajewski hält das Vernommene sehr

Korrektur Kälnoky aus gegen einen.
<pb/> 372 Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 27. 9. 1887

 mißlich für die Staatsfinanzen, weil auf diese Weise es unmöglich sei, ein
 rationelles Budget aufzustellen. Mit Rücksicht auf diesen letzteren Gesichts¬
punkt müsse er doch die Bitte stellen, daß das Heeresbudget herabgemindert
werde.

    Der Kriegsminister bezeichnet hierauf einige Posten, die gestrichen
werden könnten; da jedoch die Zeit bereits vorgeschritten war und die Bezeich¬
nung derjenigen Posten, die eventuell noch gestrichen werden könnten, eine
eingehendere Prüfung erheischt, wird die Verhandlung des Heeresbudgets auf
die nächste Konferenzsitzung verschoben.

                                                                                       Kälnoky

Ah. E, Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 24. Oktober 1887. Franz Joseph.

Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 27. September 1887

     RS. (und RK.)
     Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (14.10.), der k. k. Ministerpräsident Graf
Taaffe (18. 10.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Graf Bylandt-Rheidt (19. 10.), der
k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (20.10.), der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajews-
ki (20.10.), der kgl. ung. Kommunikationsminister v. Baross (15.10.), der k. u. k. Marinekomman¬
dant Vizeadmiral Freiherr v. Stemeck (21.10.), der k. u. k. Sektionschefim Ministerium des Äußern
v. Szögyeny (22. 10.), der k. u. k. Marinegeneralkommissär Kleemann (21. 10.).
    Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu.
    Gegenstand: Der gemeinsame Staatsvoranschlag der österreichisch-ungarischen Monarchie pro
1888.

   KZ. 65 - RMRZ. 344
   Protokoll über die am 27. September 1887 zu Budapest abgehaltene gemein¬
same Ministerkonferenz unter Vorsitz des k. u. k. gemeinsamen Ministers des
Äußern Grafen Kälnoky.

   Der Vorsitzende eröfFnete die Sitzung, indem er unter Berufung auf
die in der letzten Konferenz getroffenen Vereinbarungen den Reichskriegsmini¬
ster auffordert, jene Posten anzugeben, welche in dem vorliegenden Präliminar-
entwurfe noch abgestrichen werden könnten.

   Reichskriegsminister FZM. Graf Bylandt führt hierauf aus,
daß nach eingeheüdster Revision des Budgets eventuell nur die nachfolgenden
Posten aus demselben für dieses Jahr in Abstrich kommen könnten, nämlich:

    1. Abendmahl für die Mannschaft.
    2. Mehrerforderms infolge Vermehrung der zu den Waffenübungen verwen¬
deten Reserveoffiziere.
    3. Erfordernis für ein viertes Remontendepot.
    4. Mehrerfordernis infolge Errichtung einer Militärrealschule in Preßburg
bei gleichzeitiger Auflassung der dortigen Kadettenschule.
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