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Gemeinsamer Ministerrat, 9. 1. 1871

I. Durchführung der Divisionseinteilung

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I2/pdf/oe_hu_mrp_I2_z31.pdf.

II. Bau der Eisenbahnlinie Villach-Franzensfeste

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I2/pdf/oe_hu_mrp_I2_z31.pdf#page=3.

III. Meinungsdifferenz der beiden Landesfinanzminister über den Fälligkeitstermin der ungarischen Beitragsquoten zu den Zinsen der konsolidierten Staatsschuld

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I2/pdf/oe_hu_mrp_I2_z31.pdf#page=5.

Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. 1. 1871                     211

Antrag zurückzukommen, die Rekrutierung für die im Reichsrate vertretenen Kö¬
nigreiche und Länder im Februar und März anzuordnen und zu Ende zu fuhren
und die Wichtigkeit dieses Antrages mit Beziehung auf die allgemeine Lage und
das Vorgehen Rußlands warm zu motivieren.

   Seine Majestät der Kaiser geruhte zu bemerken, daß nach Mit¬
teilung des Ministerpräsidenten Grafen Potocki die Vorarbeiten zur Rekrutierung
dem Anträge des Reichskriegsministers entsprechend bsogleich eingeleitet wer-
denb, womit die Sitzung geschlossen wurde.

                                                                                                  Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Innsbruck, 2. Jänner 1871. Franz Joseph.

         Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. Jänner 1871

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident GrafAndrässy (o. D.), der k. k. Ministerpräsident
Graf Potocki (17. 1.), der Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn (o. D.), der Reichsfinanzminister
v. Lönyay (16. 1.), derk. k. Finanzminister Freiherr v. Holzgethan (20. 1.), der kgl. ung. Finanzmi-
nister v. Kerkäpoly.
    Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: I. Durchführung der Divisionseinteilung. II. Bau der Eisenbahnlinie Villach-Fran¬
zensfeste. III. Meinungsdifferenz der beiden Landesfinanzminister über den Fälligkeitstermin der
ungarischen Beitragsquoten zu den Zinsen der konsolidierten Staatsschuld.

   KZ. 71-RMRZ. 97
   Protokoll des zu Wien am 9. Jänner 1871 abgehaltenen Ministerrates für ge¬
meinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Reichskanzlers
Grafen Beust.

    [L] Reichskanzler Graf Beust eröffnet die Sitzung mit der
Bekanntgabe, daß Seine Majestät der Kaiser über zwei Vorlagen des Kriegsmini¬
sters die Beratung in einer Ministerkonferenz anzuordnen geruht habe, und
bezeichnete als ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung die Nachtragsfor¬
derung des Kriegsministers wegen Geldbewilligung zur Durchführung der Divi-
sionseinteilung, indem er zugleich betonte, daß dies ein Gegenstand sei, welcher
von Seite Ungarns eifrig befürwortet werde.1

b_b Korrektur des Kaisers aus bereits eingeleitet seien.

i Aufdie Einberufung des Ministerrates drängt in Sachen der ersten beiden Tagesordnungspunk¬
         te der Reichskriegsminister: Kuhn an Beust v. 5.1.1871, HHSxA., PA, I. Karton 560. Über die
        Durchführung der Divisionseinteilung siehe GMR. v. 6. 11. 1870, RMRZ. 90.Anm. 6.
<pb/>212 Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. 1. 1871

   Reichsfinanzminister v. Lönyay schaltete ein, daß man in
ungarischen Delegiertenkreisen die Durchführung dieser Maßregel so ziemlich
zur conditio sine qua non der übrigen Geldbewilligungen für den Knegsminister
mache, worauf Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn
das Wort nahm zur Darlegung des Zweckes und Wesens der Divisionseintei-

lung-
   Ersterer sei auf die raschere Mobilisierung durch entsprechende Dezentralisie¬

rung gerichtet, indem die nunmehr stabil zu dislozierenden Divisionen a priori
mit all jenen Ausrüstungsgegenständen, welche bisher im Mobilisierungsfalle
erst gefaßt werden mußten, z. B. Waffen, Munition, Pferdegeschirre usw., verse¬
hen werden, so daß bei einem Ausmarsche nur die Einberufung der Leute und
Konskribierung der Pferde (das baldige Zustandekommen des bezüglichen Ge¬
setzes vorausgesetzt) erübrige, um dem Marschbefehle sofort genügen zu kön¬
nen. Dies bedinge aber neben der Rückverlegung der Regimenter in ihre Ergän¬
zungsbezirke, soweit dieselbe teils mit Rücksicht auf politische Erwägungen,
teils mit Rücksicht auf das Gamisonserfordemis Dalmatiens, Wiens und sonsti¬
ger größerer Städte möglich ist, die Vermehrung der heute bestehenden Korps
und Divisionsstäbe, die Standeserhöhung einzelner Verwaltungsanstalten, die
Anschaffung und Magazinierung des erforderlichen Materials usf.

    Um dies alles durchfuhren zu können, sei es aber nicht nur unerläßlich, daß der
von dem Budgetausschusse der Reichsratsdelegation im Ordinarium pro 1871 bei
den Kosten für höhere Kommanden und Stäbe gemachte Abstrich von 300 000 fl.
durch das Plenum der Delegationen repariert werde, sondern es wären für heuer
und auch in der Folge unter dieser Rubrik noch weitere 281 000 fl. in das Ordina¬
rium einzustellen und ergebe sich überdies für die ersten Vorkehrungen im Laufe
 des heurigen Jahres ein für allemal noch ein außerordentliches Erfordernis von
2 536 257 fl., welches bei den Delegationen nachträglich in Anspruch genommen

werden müßte.
    Ministerpräsident Graf Potocki erklärt, sich in die Beurtei¬

 lung der militärischen Seite der Frage nicht einlassen zu wollen. Wenn er ein
 Bedenken habe, so beziehe es sich auf die Vergrößerung des administrativen Ap¬

 parates.
    Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn entgegnetemit

 der Hinweisung auf die im Mobilisierungsfalle nötige Vermehrung der jetzt be¬
 stehenden Divisionen, welche ein derartiges Personalvirement erheische, daß es
 gut sei, wenn die Stäbe schon im Frieden gebildet werden.Vortragender kam so¬
 dann wieder auf den obigen Abstrich von 300 000 fl. zu sprechen und bemerkte
 zur Kritik des Ausschußbeschlusses, daß derselbe die Reduzierung der Divisionä¬
 re und Brigadiere um den fünften Teil ihres dermaligen Bestandes involviere, was
 einer Vernichtung der gegenwärtigen Armeeeinteilung gleichkommen würde. Er
 müsse also ebenso inständig als dringend die Einflußnahme der Herrn Minister in
 Anspruch nehmen, daß seine Vorlage als Normalbudget anerkannt und ohne die¬
 sen Abstrich angenommen werde.
<pb/>Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. 1. 1871  213

   Reichskanzler Graf Beust interpretierte den Abstrich im Aus¬
schuß dahin, daß gewisse höhere Militärposten durch Funktionäre mindereren
Grades versehen werden sollen, was jedoch der Kriegsminister als zu weitgehend
für untunlich erklärte.

   Auf Wunsch des Ministerpräsidenten Graf Potocki teilte
sofort der Reichskriegsminister die in der neuen Ordre de bataille in Aussicht
genommenen Standorte der Korps- und Divisionskommanden und sonstige
Details der projektierten Einteilung mit, worauf Finanzminister v.
Kerkäpoly sich dahin aussprach, daß auch er die Einführung der Territori¬
aldivisionen als Grundlage der schnelleren Mobilisierung für nötig erachte.

   Reichsfinanzminister v. Lönyay konstatierte sofort, daß es
nunmehr Sache des Kriegsministers sein werde, zwei neue Vorlagen, nämlich a)
wegen des einmaligen Erfordernisses von 2 536 257 fl. zur Einführung des neuen
Systems und b) wegen des Mehrerfordemisses von 281 000 fl. im Ordinarium als
Folge dieses Systems den Delegationen zu erstatten, womit sich die Konferenz
einverstanden erklärte.

   II. Reichskanzler Graf Beust besprach sodann als weiteren
Gegenstand der Tagesordnung die Pustertaler-Bahn, Villach-Franzensfeste, de¬
ren beschleunigten Ausbau gegen eine der Südbahn zu leistenden Prämie von
225 000 fl. der Reichskriegsminister in einem au. Vortrage in Anregung gebracht
habe.2 Die Südbahn sei zur Vollendung dieser Bahn erst in der zweiten Hälfte
1872 verpflichtet, es erscheine daher die bezeichnete Prämie im Vergleich zu den
Vorteilen des Ausbaus im Jahre 1871 billig, aber gleichwohl sei es fraglich, ob die
Verausgabung jenes Betrages aus gemeinsamen Mitteln von den Delegationen
werde geleistet werden wollen.

   Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn rekapitulierte
den Hergang der Verhandlungen mit der Südbahn. Ursprünglich habe dieselbe für
die Verkehrsübergabe der Bahn im Monate November 1871 statt im Monate Sep¬
tember 1872 eine Vergütung von 800 000 fl. verlangt, wodurch sich die Verhand¬
lungen zerschlugen. Nach einer Mitteilung des Freiherm v. Pretis3 sei aber die
Südbahn in ihrer Anforderung nunmehr auf 225 000 fl. herabgegangen. Dies stel¬
le die Sache allerdings anders, denn angesichts der noch immer ungewissen Zu¬
kunft sei es in strategischer Beziehung von großem Gewinne, um zehn Monate
früher eine Bahnherstellung zu erlangen, welche Tirol ohne Berührung Bayerns
mit den übrigen Teilen der Monarchie verbindet. Die allgemeinen Handelsinter¬
essen und eigenen Interessen des Landes Tirol zu vertreten, sei nicht Aufgabe des

Au. Vortrag des Reichskriegsministers v. 26. 12. 1870, KA. MKSM. 34-1/2/1870. Reichs¬
kriegsminister an Beust v. 5. 1. 1871. KA. KM. Präs. 25-3/1/1871.
Pretis-Cagnodo Sisino Freiherr von (1828-1890), Sektionschefim k. k. Handelsministerium.
In dieser Funktion war er im Kabinett Potocki 1870/71 mit der Leitung des Handelsministe¬
riums betraut.
<pb/>214 Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. 1. 1871

Kriegsministers, doch scheine es ihm auch für Tirol, dessen eigene Bodenpro¬
duktion bekanntlich nur für eine fünfmonatliche Verpflegung der Bevölkerung
hinreiche, wichtig zu sein, wenn es eine Bahn früher erlange, welche dem Lande
statt den bisher aus Italien bezogenen zollbaren Zerealien die Verpflegsgegen-
stände aus dem Inlande zollfrei zuführt.

   Ministerpräsident Graf Andrässy sprach sich aus prinzipi¬
ellen Gründen gegen die Einbringung einer diesbezüglichen Delegationsvorlage
aus; der Antrag des Kriegsministers knüpfe offenbar an die im Sommer v. J. statt-
gefundenen Besprechungen an. Damals habe man den forcierten Ausbau einiger
Eisenbahnlinien mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer Kriegsgefahr im Inter¬
esse der leichteren und rascheren Wehrhaftmachung des Reiches für geboten er¬
achtet und in der militärischen Notwendigkeit der Beschleunigung des Ausbaus
den Anhalt zur Einstellung der den Eisenbahngesellschaften zu leistenden Vergü¬
tung in das Kriegsbudget gefunden.4 Sobald aber die Gefahr weniger akut wurde,
habe man die Sache selbst bei der gewiß noch wichtigeren ungarisch-galizischen
Verbindungsbahn fallengelassen und sei die Inanspruchnahme der Geldbewilli¬
gung von den Delegationen auch faktisch unterblieben. So gewiß nun damals im
Zusammenhang mit den übrigen militärisch wichtigen Eisenbahnen der Monar¬
chie auch die Villach-Franzensfeste-Bahn hätte forciert werden können, so we¬
nig gehe es heute an, gerade für diese Bahn strategische Gründe geltend zu ma¬
chen, wo doch weder von Italien noch von Bayern eine Kriegsgefahr drohe.
Entfalle aber die militärische Dringlichkeit, so könne auch von einer Beköstigung
aus gemeinsamen Mitteln keine Rede sein, man würde daher mit einer solchen
Anforderung bei den Delegationen nicht durchdringen.

    Reichsfinanzminister v. Lönyay und Finanzmini¬
ster v. Kerkäpoly äußerten sich in ähnlichem Sinne und betonten, daß
sich die Ausgabe aus gemeinsamen Mitteln heute nicht mehr rechtfertigen lasse.

    Ministerpräsident Graf Potocki fand es auffällig, daß eine
so große Gesellschaft wie die Südbahn auf die relativ geringe Subvention von
225 000 fl. anstehen sollte, wo ja die Gesellschaft selbst von der früheren Eröff¬
nung der Bahn namhafte Vorteile ziehe.

    Reichskanzler Graf Beust machte die Andeutung, daß es der
Direktion der Südbahn an gutem Willen wohl nicht fehle und daß sie die erwähn¬
te Prämie zumeist nur zur eigenen Deckung gegenüber dem Verwaltungsrat zu
verlangen scheine.

    Reichsfinanzminister v. Lönyay machte geltend, daß die
Bahn zunächst für Tirol und die diesseitige Reichshälfte von Wichtigkeit sei, be¬
 sonders beim Anschluß der Tiroler an die Vorarlberger Eisenbahn. Es liege daher
 in der Aufgabe des diesseitigen Ministeriums, jene Prämienleistung vom Reichs¬
 rate zu erwirken, worauf Finanzminister v. Kerkäpoly zuge¬
 stand, daß er selbst der Ansicht sei, das cisleithanische Ministerium werde die

 4 Siehe GMR. v. 3. 8. 1870, RMRZ. 72.
<pb/>Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. 1. 1871  215

Sache im Reichsrate leichter durchbringen als das gemeinsame Ministerium in
den Delegationen. Im ganzen aber sei die Ausgabe im Vergleich zu den erzielten
Vorteilen gering zu nennen. Vortragender stellte die Frage, ob die diesseitige Re¬
gierung die Posten in ihr Budget aufzunehmen geneigt sei.

   Ministerpräsident Graf Potocki erklärte sich außerstande,
hierauf heute zu antworten; er werde aber über den Gegenstand mit Baron Pretis
und mit Herrn Bontoux,5 welcher noch aufzuklären habe, was für eine Bewandt¬
nis es eigentlich mitjenen 225 000 fl. habe, Rücksprache pflegen und sodann dem
Reichskriegsminister eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen.

   Freiherr v. Kuhn war hiemit zufrieden und bemerkte, daß er von der
bezüglichen Delegationsvorlage nach den heute geäußerten Anschauungen abse-
hen zu sollen glaube.

   III. Zum Schlüsse machte Reichskanzler Graf Beust die Mit¬
teilung, daß ihm gestern eine Note des cisleithanischen Ministerpräsidenten we¬
gen Vermittlung der pünktlicheren Monatsabführ Ungarns an Beiträgen zu den
Zinsen der konsolidierten Staatsschuld zugekommen sei,6 und ersuchte die Kon¬
ferenz, diese Angelegenheit gleich heute zu verhandeln.

   Ministerpräsident Graf Potocki rekapitulierte das Anliegen
der cisleithanischen Regierung folgendermaßen: Nach § 9 des Gesetzes vom 24.
Dezember 1867 hätten sich die Länder der ungarischen Krone verpflichtet, zur
Deckung ihres Beitrages zur Staatsschuld jeden Monat eine solche Quote in Ab¬
fuhr zu bringen, die hinreicht, um Stockungen im gemeinsamen Haushalte hint¬
anzuhalten.7

   Da nun die Staatsgläubiger berechtigt seien, schon am 1. jedes Monats die
Bezahlung der fälligen Coupons zu verlangen, so ergebe sich zunächst für die mit

Bontoux, Paul-Eugene (1820-1904), französischer Ingenieur und Finanzexperte, Direktor
der österreichischen Südbahn.
Potocki an Beust v. 6. 1. 1871, HHStA., PA. I, Karton 558. Weitere Korrespondenz über
diese Frage: Note des Reichsfinanzministers an k. k. Finanzminister v. 23. 1. 1871; Potocki
an Beust v. 4. 2. 1871. Ebd.
Gesetz vom 24. 12. 1867, RGBl. Nr. 3 für 1868, wodurch das Ministerium der im Reichsrate
vertretenen Königreiche und Länder ermächtigt wird, mit dem Ministerium der Länder der
ungarischen Krone ein Übereinkommen in Betreff der Beitragleistung der letzteren zu den
Lasten der allgemeinen Staatsschuld abzuschließen. § 9. Sowohl die durch den Reichsrat
vertretenen Länder, als auch die Länder der ungarischen Krone verpflichten sich, zur Dek-
kung ihrer Beiträge für die Staatsschuld jeden Monat eine Quote ihrer Monatseinnahmen in
Abfuhr zu bringen, welche zu diesen in demselben Verhältnisse steht, wie die Summe jener
Beiträge zu der Gesamtsumme des Ausgabenbudgets des betreffenden Jahres.
Sollte die Gesamtsumme jener Beiträge der monatlichen Quoten die Summe jener Beiträge
nicht erreichen, so verpflichten sich jene Länder, die Differenz ohne Rücksicht auf ihre Ein¬
nahmen vollständig und in solchen Zeiträumen abzuführen, daß der gemeinsame Finanz-
haushalt nicht ins Stocken gerät. In: Bernatzk, Die österreichischen Verfassungsgesetze

529-535.
<pb/>216 Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. 1. 1871

der Verwaltung der konsolidierten Staatsschuld betraute diesseitige Finanzver¬
waltung die Verpflichtung, für die jeweilig zur Zahlung gelangenden Zinsen die
volle Deckung schon am Verfallstage bereitzuhalten; es obliege aber gleichzeitig
auch der ungarischen Finanzverwaltung, welche einen Teil dieser Bedeckung zu
beschaffen hat, die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die ungarische Tangente recht¬
zeitig, also am Fälligkeitstage, der Staatsschuldenkasse zur Verfügung gestellt
werde. Die ungarische Finanzverwaltung glaube aber ihrer gesetzlichen Ver¬
pflichtung nachgekommen zu sein, wenn sie erst im Laufe des Monats ratenweise
nach Tunlichkeit ihrer Kassenbestände den zwölften Teil ihres Jahresbeitrages an
die Staatsschuldenkasse gelangen lasse. Dadurch aber werde die diesseitige Fi¬
nanzverwaltung in die Notwendigkeit versetzt, in den ersten Tagenjeden Monats,
wo das Groß der Zahlungen sich zusammendrängt, die erst später einlangenden
Beiträge Ungarns aus eigenen Mitteln gleichsam vorschußweise aufzutreiben,
wozu ihr gewiß eine gesetzliche Verpflichtung nicht zugemutet werden könne.

   Finanzminister Freiherr v. Holzgethan ergänzte diese
Ausführung mit der Mitteilung, daß an Beitragsleistung für den Monat Dezember
1870 noch 293 833 fl. in Silber rückständig seien. Pro Jänner sei zwar die in
Bankvaluta zahlbare Quote schon abgestattet worden, von der Tangente des Sil¬
berbeitrages aber noch gar nichts abgeführt.

   Finanzminister v. Kerkäpoly erwiderte: Es trete hier neuer¬
dings eine Meinungsverschiedenheit in der Auffassung des Gesetzes zu Tage, die
bereits in Ofen einmal unter Ah. Vorsitze besprochen worden sei. Das Gesetz
sage, daß jeder Finanzminister die Monatsquote des Beitrages für die Staats¬
schuld im Verhältnis seiner Einnahmen abzuführen habe. Wenn er nun für seine
Abführen eine Latitude bis zum Ende des Monats in Anspruch nehme, so habe er
jedenfalls den Wortlaut des Gesetzes für sich. Gleichwohl sei er stets bereit gewe¬
sen und auch für die Zukunft bereit, die Abführen rechtzeitig an die Staatsschul¬
denkasse zu leisten (denn die Silberrückstände pro Dezember und Jänner, welche
Freiherr v. Holzgethan erwähnte, seien durch eine mit dem Prinzip nichts gemein
habende Inzidenzverhandlung entstanden und würden in kürzester Zeit beglichen
werden), aber er könne, solange das Gesetz so lautet, wie es lautet, eine Verpflich¬
tung zur Beitragsleistung vor dem 1. d. M. nicht anerkennen, und es sei dies le¬
diglich Sache des guten Willens.

    Ministerpräsident Graf Potocki betonte, daß es wünschens¬
wert sei, über die prinzipielle Frage, ob eine Latitude zulässig sei, ins Reine zu
kommen.

    Finanzminister Freiherr v. Holzgethan replizierte auf
die Bemerkungen des ungarischen Finanzministers mit dem Hinweis auf den
Wortlaut des § 9 des Gesetzes vom 24. Dezember 1867. Die Bestimmung der
ersten Alinea lautet ,,Sowohl die durch den Reichsrat vertretenen Länder als auch
die Länder der ungarischen Krone verpflichten sich, zur Deckung ihrer Beiträge
für die Staatsschuldjeden Monat eine Quote ihrer Monatseinnahmen abzuführen,
welche zu diesen in demselben Verhältnisse steht wie die Summe jener Beiträge
<pb/>Nr. 31 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 9. 1. 1871                     217

zu der Gesamtsumme des Ausgabebudgets des betreffenden Jahres&quot; sei geradezu
unverständlich, weil sich dieses Verhältnis erst nach Jahren aus den Rechnungs¬
abschlüssen ermitteln lasse [sic!]. Diese Undeutlichkeit erhalte aber ihr Korrektiv
durch die gleich darauf folgende Bestimmung, wonach die Beiträge zu der Staats¬
schuld in solchen Zeiträumen abzuführen sind, daß der gemeinsame Finanzhaus¬
halt nicht in Stockungen gerät. Das Gesetz laute somit zugunsten der cisleithani-
schen Auffassung. Wenn die cisleithanische Finanzverwaltung, welcher die
Gebarung der Staatsschuld nunmehr oblieg, am 1. Jänner den Coupon einlösen
müsse, so sei es klar, daß der beitragspflichtige ungarische Finanzminister sie
auch schon am 1. Jänner unterstützen müsse. Die vorschußweise Beischaffung
des Geldes könne ihr nicht zugemutet werden.

   Ministerpräsident Graf Andrässy stimmte dem letzteren
Satze zu und erkannte im übrigen an, daß das Gesetz lückenhaft sei. Dies gab
auch Reichsfinanzminister v. Lönyay mit Rücksicht auf die
heutige Lage zu. Er gab eine Darstellung der Genesis des Gesetzes, welches unter
der Voraussetzung zustande kam, daß die Abfuhren der Beiträge für die konsoli¬
dierte Staatsschuld an das Reichsfinanzministerium, welches sich bei Verspätung
der Beiträge leichter helfen könnte, geschehen werden, ada die gemeinsamen Ak¬
tiven in größeren Beträgen zur Deckung etwaiger minderer Abfuhren zeitweilig
verwendet werden könnten,11 während heute das cisleithanische Finanzministeri¬
um die Verwaltung hat, bdaher es notwendig erscheint, daß die Abfuhren von
Seite des ungarischen Finanzministeriums zum Anfänge jedes Monats stattfin¬
den, umsomehr, da das Gesetz diesen Sinn ausdrückt.b

   Finanzminister v. Kerkäpoly erneuerte seine Bereitwillig¬
keitserklärung zur pünktlichen Beitragsleistung, blieb aber bei seiner Ansicht,
daß das Gesetz, welches unter andern als den heutigen Verhältnissen zustande
kam, ihn dazu nicht verpflichte.

   Demgegenüber einigten sich die übrigen Konferenzmitglieder zu der von Graf
Andrässy ausgesprochenen Meinung, daß das Verlangen des cisleithanischen Fi¬
nanzministers, wenn auch nicht im Wortlaut, so doch im Geiste des Gesetzes
begründet sei.

   Womit die Sitzung geschlossen wurde.
                                                                                                  Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 22. Jänner 1871. Franz Joseph.

a-a Einfügung Lönyays.
b-b Einfügung Lönyays.
<pb/>