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Gemeinsamer Ministerrat, 22. 7. 1870

I. Zusammentritt der Delegationen und Beschaffung der Geldmittel für die Instandsetzung der Armee

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I2/pdf/oe_hu_mrp_I2_z2.pdf.

14 Nr. 2 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. 7. 1870

fassen, daß vorläufig Neutralität beobachtet, zugleich aber mit der bei der Sach¬

lage nötigen Armierung, und zwar zunächst mit den zeitraubenden Vorbereitun¬

gen, nämlich Befestigungsarbeiten und Pferdeeinkäufen, begonnen werden solle.

Den Mächten sei die Neutralität Österreich-Ungams bekannt zu geben und

gleichzeitig mit dieser Deklaration eine die Rüstungen motivierende Aufklärung

zu erteilen. Die Rüstungen sollen mit dem Tage der Neutralitätsdeklaration be¬

ginnen, und es möge Graf Potocki seine Eröffnungen an den cisleithanischen

Ministerrat derart beschleunigen, daß die Deklaration sofort erfolgen könne.

Schließlich brachte Reichskriegsminister Freiherr v.

Kuhn noch die Frage der Erlassung eines Waffenausfiihrverbotes zur Sprache,

mit Hinweisung darauf, daß die Wemdlsche Fabrik bedeutende Lieferungsaufträ¬

ge aus Rußland erhalten habe.
   Seine Majestät der Kaiser geruhte zu befehlen, daß sich die

betreffenden Ministerien auch darüber, sowie es über das Pferdeausfuhrverbot

bereits geschah, ins Vernehmen setzen sollen,13 und Ministerpräsident

Graf Andrässy erwähnt in letzterer Beziehung, daß er die Formel für die

Publikation des Pferdeausfuhrverbotes bereits nach Ungarn gesendet habe, nach¬

dem die mittlerweile erfolgte Kriegserklärung den Moment herbeigeführt habe,

bis zu welchem der ungarische Ministerrat die Publikation verschoben zu wissen

wünschte.

Womit die Sitzung geschlossen wurde.

                                                                     Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 27. Juli 1870. Franz Joseph.

          Nr. 2 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. Juli 18701

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident GrafAndrässy (o. D.), der k. k. Ministerpräsident
Graf Potocki (26. 7.), der Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn (26. 7.), der Reichsfinanzminister
v. Lönyay (28. 7.), der kgl. ung. Minister am Ah. Hoflager Graf Festetics (o. D.).

Über das Pferdeausfuhrverbot siehe GMR. v. 15. 7. 1870, RMRZ. 66. In: De Protokolle des
GEMEINSAMEN MINISTERRATES DER ÖSTERREICHISCH-UNGARISCHEN MONARCHE 1/1 377-381. Ge¬
mäß Beschluss des gemeinsamen Ministerrates vom 15. Juli wird in beiden Reichshälflen ein
Pferdeausfuhrverbot eingefuhrt. Siehe MOL. Sektion K-26,1251/1870, 1761/1870.

Die Ministerratsdebatte analysiert Diöszegi, Österreich-Ungarn und der französisch-preußi¬
sche Krieg 1870-1871 67 ff.
<pb/>Nr. 2 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. 7. 1870  15

    Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim.

    Gegenstand: Zusammentritt der Delegationen und Beschaffung der Geldmittel für die Instand¬
setzung der Armee.

   KZ. 2862 - RMRZ. 68

   Protokoll des zu Wien am 22. Juli 1870 abgehaltenen Ministerrates für ge¬
meinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Reichskanzlers
Grafen Beust.

   Reichskanzler Graf Beust konstatierte, daß man sich schon am
19. Juli2 d. J. in dem unter dem Ah. Vorsitze Seiner Majestät abgehaltenen Mini¬
sterrate in der Ansicht begegnet sei, wie notwendig die Beschleunigung des Zu¬
sammentrittes der Delegationen sei, welchen die Votierung der durch die Sachla¬
ge gebotenen Geldverausgabungen obliege. Es wäre also wünschenswert, sich
heute über die Zeit des Zusammentrittes zu einigen, damit die cisleithanische
Regierung nach Maßgabe dieses Beschlusses die bereits eingeleitete Einberufung
der Landtage und in weiterer Folge des Reichsrates, der die Delegationswahlen
vorzunehmen habe, vollziehen könne.

   Hiemit hänge aber auch die Zusammenstellung des gemeinsamen Staatsvoran¬
schlages für das Jahr 1871 zusammen; soweit derselbe das Ministerium des Äu¬
ßern und das Reichsfinanzministerium betreffe, sei er zur Vorlage an die Delega¬
tionen reif, es komme nur noch darauf an, in welchem Stadium sich die
Vorarbeiten des Reichskriegsministers befinden.

   Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn erklärte sich
wann immer zur Vorlage des Präliminares seines Ressorts in der Lage, welches,
in den Details schon fertig, nur noch der Zusammenstellung der Summen bedür¬
fe, worauf Ministerpräsident Graf Potocki seinerseits die
Bereitwilligkeit aussprach, den parlamentarischen Mechanismus in der diesseiti¬
gen Reichshälfte derart zu beschleunigen, daß die Delegationen zusammentreten
können, sobald das gemeinsame und das kgl. ung. Ministerium es wünschen.

   Ministerpräsident Graf Andrässy deutete zwar darauf hin,
wie die ungarischen Abgesandten nach einer langen Session den Wunsch nach
Ferien zur Erholung und Besorgung der eigenen Angelegenheiten hegen, und
sprach jedoch seine Zuversicht aus, daß dieselben den Erfordernissen der Lage
bereitwillig Rechnung tragen werden. Nachdem sich auch noch R e i c h s f i -
nanzminister v. Lönyay in gleichem Sinne ausgesprochen hatte,
wurde einstimmig der 12. September für den Beginn der Delegationsverhandlun¬
gen in Aussicht genommen mit der weiteren Kombination, daß der 9. September
zur Reise der Reichsratsdelegierten in Pest, der 10. zu vorläufigen Besprechun-

2 Schreibfehler Der erwähnte gemeinsame Ministerrat fand am 18. Juli statt. Siehe RMRZ.
        67.
<pb/>16 Nr. 2 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. 7. 1870

gen und der 11. September zur Eröffnung der Delegation benützt werden

könnte.
   Reichsfinanzminister v. Lönyay machte zugleich darauf

aufmerksam, daß es nötig sei, einen modus procedendi für die Geldbeschaffung
zu Armeezwecken auch bis zum Zusammentritt der Delegationen zu vereinbaren.
Es sei diesmal ganz besonders nötig, korrekt konstitutionell vorzugehen, indem
der erst dreijährige Bestand des Dualismus noch keinen Präzedenzfall dieser Art
biete und daher der gegenwärtige Vorgang in der Folge als Präzedenz angerufen
werden würde. Für korrekt halte er aber nur den einen Vorgang, wenn die vom
Kriegsminister momentan benötigten Kredite einvemehmlich mit den Finanzmi¬
nistem der beiden Reichshälften in der Weise eröffnet werden, daß die zwei Lan-
desfinanzminister die gemeinsame Finanzverwaltung unter Anhoffung einer
Indemnität, welche das gemeinsame Ministerium von den Delegationen einzuho¬
len haben wird, zur Erfolgung der benötigten Summen an den Kriegsminister
ermächtigen. Die gemeinsame Finanzverwaltung müsse diesen Rückhalt an die
Landesfinanzminister haben, nicht nur weil das Gesetz schon bei dem gewöhnli¬
chen budgetmäßigen Erfordernisse der Kriegsverwaltung das Einvernehmen mit
den Landesministem anverlange - und wieviel mehr also im Falle eines außeror¬
dentlichen Kredits, sondern weil die Landesfinanzminister schließlich in den Le¬
gislativen für die Beischafifiing der Mittel zur Bedeckung des sub spe rati eröffhe-
ten Kredites einzutreten hätten.

    Wären die Delegationen schon versammelt, so würde sich die gemeinsame
Regierung einfach an diese wenden, nachdem aber dies heute noch nicht der Fall
sei, so müsse man statt an sie an die Landesministem rekurrieren. Übrigens wer¬
de sich empfehlen, in den Delegationen neben dem regelmäßigen Jahresbudget
den noch benötigten Extrakredit für die Instandsetzung der Armee in abgesonder¬
ter Vorlage einzubringen. Sie mögen den letzteren rasch votieren und könnten
sich sodann vertagen oder müßten es sogar, nachdem es sodann zunächst darauf
ankomme, daß die Legislativen über die Bedeckung des von den Delegationen
votierten Kredites einen Beschluß fassen.

    Die Konferenz stimmte dieser Argumentation bei, worauf Reichs-
kriegsminister Freiherr v. Kuhn seinen momentanen Bedarf
auf 45-50 Millionen Gulden mit dem Bemerken angab, daß Seine Majestät der
Kaiser ihm heute die unverzügliche Einleitung für den Pferdeeinkauf und für die
nötigen Befestigungsarbeiten von Prag gegen Galizien anzubefehlen geruht habe.
Die Befestigungen seien keine eigentlichen Festungsbauten, sondern nur passa-
gerer Natur, habe er nun auch schon seit zwei Jahren daraufBedacht genommen,
die Detailpläne und Überschläge vorbereiten zu lassen, so brauche die Herstel¬
lung doch zehn Wochen Zeit, und wenn auch Österreich-Ungarn im Augenblicke
 sich neutral erklärt habe, so könne mit Hinblick auf die möglichen Eventualitäten
mit der Herstellung doch nicht gezögert werden, weil unsere Grenze nach der
 östlichen Seite ganz bloßgestellt sei.
<pb/>Nr. 2 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. 7. 1870  17

   Der Reichskriegsminister gab nun eine Skizze des Befestigungsprojektes. Ge¬
gen einen von Westen eindringenden Feind verlangte er die Befestigung der
Ennslinie, während [er] gegen Norden und Osten zunächst Prag, dann Josefstadt
und Theresienstadt und in Mähren den Heiligen Berg bei Olmütz als die Punkte
bezeichnete, welche mit provisorischen Erdbefestigungen versehen werden mü߬
ten. In Galizien sei Krakau ohnedies bereits befestigt und bedürfe nur noch des
Ausbaues gewisser Erdarbeiten. Das Wichtigste sei aber die Befestigung bei Ja-
roslau anstatt des strategisch ungünstig gelegenen Przemysl. Jaroslau biete nicht
nur eine günstige Basis für die Aggression, sondern auch einen geeigneten Halt¬
punkt für von der polnischen Landwehr unterstützte Truppe, um die Russen am
Überschreiten der Karpaten zu hindern. Im Zusammenhang damit stehe dann hin¬
ter den Karpaten die Befestigung von Eperies, um von dort aus einen über die
Karpaten gegen Pest vorrückenden Feind im Rücken zu beunruhigen.

   Ministerpräsident Graf Andrässy: Die Notwendigkeit des
Pferdeankaufes, besonders wenn er nicht an die große Glocke gehängt werde, sei
schon früher anerkannt worden; aber was die Befestigungsarbeiten betreffe, so
wäre es doch wünschenswert, die Voranschläge wenigstens im allgemeinen ken-
nenzulemen. Er begreife, daß es [sic!] dem Kriegsminister die Geldfrage nur in
zweiter Reihe stehe, aber man solle darüber doch nicht zu leicht hinweggehen
und jedenfalls vorerst auch die Landesfinanzminister zu Rate ziehen. Der Nutzen
von Befestigungen sei im Grunde doch nur ein problematischer, während das
Geld, das wir auf dieser Seite nicht ausgeben, anderwärts, z. B. in den Donaufür-
stentümem, wo die Käuflichkeit eine so allgemeine, sehr fruchtbringend verwen¬
det werden könnte. Da unsere Verhältnisse nun so beschaffen seien, daß wir sehr
viel Geld brauchen, aber wenig haben, so möge man sich bei den heutigen Aus¬
gaben auf das unbedingt Nötige beschränken. Werde diese Schranke eingehalten,
so daß man die Ausgabe als unerläßlich darstellen könne, so garantiere er, daß
man ungarischerseits die Kredite ohne große Diffikultäten votieren werde.

   Die Sache habe auch ihre politische Seite. Vortragender habe Nachrichten aus
den Donaufürstentümem, die keinen Zweifel daran lassen, daß sich an den Ereig¬
nissen der Gegenwart auch der walachische Chauvinismus erhitzen werde. Wenn
man nun in großartigem Maßstabe befestige, so könne dies jenem Chauvinismus
neue Nahrung Zufuhren, was man tunlichst vermeiden solle.

   Ministerpräsident Graf Potocki: Auch er halte es für abso¬
lut nötig, daß die Sache vorerst auch von den beiden Landesftnanzministem in
Erwägung gezogen und dazu ihre Zustimmung erwirkt werde, denn er könne
nicht leugnen, daß die vom Kriegsminister angegebene Summe auf ihn einen er¬
schütternden Eindruck gemacht habe. Es müsse also zuerst im verstärkten ge¬
meinsamen Ministerrate3 eine Einigung hergestellt werden, um die Ausgabe in

Der verstärkte gemeinsame Ministerrat ist staatsrechtlich Undefiniert, versteht man darüber
gewöhnlich eine Beratung unter Teilnahme der zuständigen Minister der beiden Landesre¬
gierungen.
<pb/>18 Nr. 2 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. 7. 1870

den Landesministerkonferenzen vertreten zu können. Ohne Zweifel werde, abge¬
sehen von dem üblen Eindrücke im Auslande, wenn wir die Grenze gleichzeitig
an mehreren Punkten befestigen, auch das inländische Publikum stutzig werden,
zumal die im Jahre 1854 ausgegebenen 18 Millionen für nutzlose Befestigung bei
Trembowla und Zaleszik in Galizien den Leuten noch in der Erinnerung sei. Er
müsse also großen Wert darauf legen, daß der Kriegsminister die Projekte in einer
Konferenz, wo auch die Landesfinanzminister zugegen sind, vorlege.

   Reichskanzler Graf Beust: Es sei ja der Ausgangspunkt der
Beratung gewesen, daß man die beiläufige Frist von sechs Wochen, welche zur
völligen Wehrhaftmachung im Fall eines Eintrittes in die Aktion notwendig er¬
achtet war, durch angemessene Vorbereitungen abkürzen solle, aber es frage sich,
ob die Befestigungsarbeiten auch unter diesen Begriff fallen. So einverstanden er
damit sei, daß, was gemacht werden soll, gleich und ganz gemacht werde, so
müsse man doch in der Form vorsichtig sein, um auch den Schein der Provokati¬
on zu vermeiden. Auch deshalb wäre es auch angezeigt, den Pferdeeinkauf nicht
förmlich auszuschreiben, sondern unter der Hand, so wie es Preußen tat, zu be¬
sorgen.

   Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn: Es handle sich
nicht um das Ankäufen der Pferde, was mit einiger Energie in 14 Tagen bewerk¬
stelligt werden könne, sondern um das baldige Dressieren derselben im Feuer, da
niemand anzugeben wisse, wann wir in die Aktion eintreten werden.

   Ministerpräsident Graf Andrässy: Man solle sich nur im¬
mer gegenwärtig halten, daß der Zweck unserer Rüstungen die eigene Sicherheit
und nicht Aggression sei, darum solle man von heute an so agieren, daß man wie
möglichst bald mit allem fertig sei, aber über dieses Maß der Vorbereitung nicht
hinausgehen. Deshalb halte er es auch für genügend, wenn man vorläufig nur die
Pferde für die Kavallerie und die Kanonenbespannung, die im Feuer exerziert
werden müssen, anschaffe, während man mit den übrigen Zugpferden noch zu¬
warten könne. Mit der Mobilisierung sei ja der Krieg noch nicht unausweichlich
verbunden.

    Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn: Wenn man
Truppen aufstelle, so solle man auch losschlagen und es nur nicht wie im Jahre
 1854 machen, dies bringe nach allen Seiten Verderben. Es koste Geld und mache
uns Feinde, ohne allen Gewinn für das Reich.4

    Reichskanzler Graf Beust: Die Verhältnisse seien heute doch
anders als im Jahre 1854, damals wären wir von keiner Seite bedroht gewesen,
jetzt aber würden wir es, oder könnten es doch werden.

 4 Am 3. Juni 1854fordert Österreich Rußland zur Räumung der Donaußirstentümer auf. Zur
         gleichen Zeit kam es zu Truppenzusammenziehungen in Galizien, Siebenbürgen und der Bu¬
         kowina.
<pb/>Nr. 2 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 22. 7. 1870                       19

    Ministerpräsident Graf Andrässy: Gegen ein sinnloses
Mobilisieren müsse er sich auch verwahren, man müsse, wenn es an die Mobili¬
sierung kommt, sich klar darüber sein, was man wolle.

    Reichsfinanzminister v. Lonyay stellte unter Zustimmung
der Konferenz noch den Antrag, es möge das Reichskriegsministerium so wie es
im Jahre 1866 mit gutem Erfolge geschah, zur Kontrolle der Leitung des Pfer¬
deankaufes und der Beschaffung des außerordentlichen Kriegsbedarfes eine aus
Vertretern des gemeinsamen Finanzministeriums und des obersten Rechnungsho¬
fes bestehende ständige Kommission aufstellen.3 Im Jahre 1866 habe dieselbe
außer den Bestellten des Staatsministeriums aus FML. Rossbacher6, den Sekti¬
onschefs Früh7 und Lackenbacher8 und Hofrat Preleuthner9 bestanden.10

    Sofort kam Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn
auf die Frage der Befestigungen mit dem Bemerken zurück, daß, wenn dagegen
politische und finanzielle Bedenken erhoben würden, er bemüßigt sei, Seiner Ma¬
jestät dem Kaiser die Gründe der Nichterfüllung des Ah. Befehles anzuzeigen. Er
müsse also wünschen, daß die Konferenz mit den Landesfinanzministem unver¬
züglich anberaumt werde.

   Man einigte sich sofort auch dahin, daß morgen eine zweite Besprechung statt¬
finden solle,11 zu welcher sowohl Freiherr v. Holzgethan12 als auch v. Kerkä-
polyi13, letzterer im telegrafischen Wege, eingeladen werden solle.

    Womit die Sitzung geschlossen wurde.

                                                                                                  Beust

[Ah. E.] Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 3. August 1870. Franz Joseph.

5 Zum Zwecke der Präliminierung und Verwendung der außerordentlichen Militärkreditefür
        den Krieg im Jahre 1866 wurde eine aus Vertretern des Kriegs-, Finanz- und Staatsministe¬
        riums sowie der Obersten Rechnungskontrollbehörde gebildete ständige gemischte Kommis¬
        sion eingesetzt. Siehe Wagner, Die k. (u.) k. Armee - Gliederung und Aufgabenstellung
        299-300.

6 Rossbacher, RudolfFreiherr v., FML., Sektionschefim Reichskriegsministerium.
I Früh, August, Chefder ökonomischen Sektion im Reichskriegsministerium.
8 Lackenbacher, Eduard, Sektionschefim gemeinsamen Finanzministerium.
9 Preleuthner, Joseph Ritter von, Ministerialrat des gemeinsamen Obersten Rechnungshofes.
10 Nach dem Muster der 1866 aufgestellten Kommission wurde zur Behandlung des außeror¬

        dentlichen Militärbudgets eine gemischte Kommission geschaffen. Der Reichsfinanzminister
        an Reichskriegsminister v. 25. 7. 1870, KA. KM. Präs. 37-12/2.
II Siehe GMR. v. 23. 7. 1870, RMRZ. 70.
12 Holzgethan, Ludwig Freiherr von, k. k. Finanzminister.
13 Kerkäpoly Küroly, kgl. ung. Finanzminister.
<pb/>