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[Tagesordnungspunkte]

Gemeinsamer Ministerrat, 11. 1. 1868

10 Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11. 1. 1868

        Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11. Jänner 1868

    RS.1
    Gegenwärtige: der Reichskanzler Baron Beust, der Reichsfmanzminister Freiherr v. Becke,
der k. k. Ministerpräsidentenstellvertreter und Landesverteidigungsminister Graf Taaffe, der
kgl. ung. Ministerpräsident und Landesverteidigungsminister Graf Andrässy.
    Protokollführer: Sektionschef v. Hofmann.
    Gegenstand: [fehlt].

   KZ. 58 - RMRZ. 3
   3. Sitzung des gemeinsamen Ministeriums vom 11. Jänner 1868 unter
dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

   [I.] Seine Majestät der Kaiser geruhten die Wehrfrage
sowie jene des Kriegsbudgets zur Sprache zu bringen und zu bemerken, daß
der Gang vollkommen klar vorgezeichnet sei, welcher eingehalten werden
müsse, um die erwähnten Gegenstände zu einem gedeihlichen Ende zu brin¬
gen. Für diesesmal sei die Annahme des Armeebudgets per Bausch und
Bogen erforderlich, weil eine eigentliche Basis - das Wehrgesetz - fehle
und die Delegationen, würden sie sich auf dieses Terrain werfen, denselben
notwendig verderben müßten. Sämtliche Minister müßten sich daher eini¬
gen, um die Sache in dieser Richtung durchzuführen. Eine Besprechung
unter Ah. Vorsitze empfehle sich hiezu als ein taugliches Mittel.

   Graf Andrässy bemerkte, daß dieselbe Angelegenheit gestern
in einer Beratung ventiliert worden sei, welche zwischen dem Reichs¬
ministerium und ihm stattgefunden habe.2 Man habe sich dabei in der An¬
sicht geeinigt, daß es für die augenblickliche Lage vielleicht zweckmäßiger
sein würde, wenn sich die Reichs- und Landesminister zunächst nur unter¬
einander und also ohne der Ah. Intervention berieten. Sonst könnte der Fall
verkommen, daß der eine oder der andere Minister aus Deferenz für Seine
Majestät zwar eine entsprechende Zusage abgebe, aber nichtsdestoweniger
später seiner Delegation insinuierte, dagegen zu sein. Zwischen Reichs¬
und Landesministem müßte Solidarität existieren. Die Zeit des Abhandels,
ja einer förmlichen Lizitation mit Konzessionen sei vorüber. Ein wahres
konstitutionelles Ministerium könne sich so etwas nicht bieten lassen. Er
sei daher für eine frühere Beratung unter dem Vorsitze des Baron Beust, wo
jeder ungescheut seine Skrupel darlegen werde, dann erst für eine Beratung
unter Ah. Leitung.

         Beim Protokoll befindet sich ein kleiner Zettel: 3 bis 7 Sitzung wurde von Herrn Sek¬
         tionschef diktiert, und gleich als Reinschrift verwendet, d. h., es -wurde kein Reinkonzept
         verfertigt.
2 GMR. v. 10. 1. 1868, RMRZ. 2.
<pb/>Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11. 1. 1868                                 11

   Seine Majestät der Kaiser geruhten zu erwidern, daß
die menschenkundige Auffassung des Grafen Andrässy eine richtige sei,
übrigens handle es sich nur um dieses Jahr und diese Delegation. Später sei
eine detaillierte Auseinandersetzung am Platze.

   Graf Andrässy brachte zur Sprache, daß im Extraordinarium
eine Summe von 3 500 000 fl. für supemumeräre Offiziere sich aus¬
geworfen finde.3 Dieser Betrag könnte vielleicht von dem Totale noch in
Abstrich gebracht werden.

   Finanzminister Freiherr v. Becke erwiderte, daß
80 Millionen fl. die in Aussicht genommene Ziffer sei, wobei die super-
numerären Offiziere hauptsächlich wegen der jetzigen hohen Lebens¬
mittelpreise nicht haben einbezogen werden können, der Betrag für die
supemumerären Offiziere könne keinesfalls gewissermaßen in der Luft
schweben bleiben. Gut wäre es allerdings, wenn es gelänge, auch die Aus¬
lagen für diese supemumerären Offiziere noch in das Maximum von 80
Millionen hineinzubringen, doch habe das Kriegsministerium sich auf das
Entschiedenste gegen eine solche Möglichkeit ausgesprochen.

   Seine Majestät der Kaiser geruhten zu bemerken, daß
es besser sein würde, die Summe für die supemumerären Offiziere in ein
verringertes Extraordinarium als in das Ordinarium von 80 Millionen hin¬
einzuzwängen.

   Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke äußer¬
te, wie Minister Giskra ihm erwähnt habe,4 daß wenn die Marine inbegrif¬
fen wirklich nur 80 Millionen Staatszuschuß für das Kriegsbudget in An¬
spruch genommen würden, er hierin das Ideal eines solchen Budgets
realisiert sehen würde. Giskra habe keinen Anstand genommen, sich dahin
auszusprechen, daß er glaube, diese Anforderung auch bei der hiesigen De¬
legation ohne große Schwierigkeit durchzusetzen. Graf Andrässy
betonte, daß in solcher Voraussetzung auch die ungarische Deputation
voraussichtlich zustimmen würde. Doch könne er einige leise Zweifel
darüber, daß Giskra bei dieser Auffassung beharren werde, nicht unterdrük-

ken.
   Ministerpräsidentenstellvertreter Graf Taaffe: Von

größter Wichtigkeit sei es, die Landesminister zuzuziehen, denn diese ge¬
böten in den beiden Hälften des Reiches über die parlamentarische
Majorität, die bezüglichen Besprechungen sollten jedoch zunächst nicht
unter dem Vorsitze Seiner Majestät stattfinden, damit die Landesminister
ihren Anständen ungenierter Ausdruck gäben. Später sei allerdings eine Sit¬
zung unter der direkten Leitung Seiner Majestät des Kaisers unerläßlich.

3 Die supernumerären Offiziere: siehe GMRProt. v. 10. 1. 1868, RMRZ. 2. Anm. 4.
       Über Giskra siehe GMRProt. v. 31. 12. 1867, RMRZ. 1. Anm. 4.
<pb/>12 Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11. 1. 1868

   Seine Majestät der Kaiser geruhte auf den Umstand
aufmerksam zu machen, daß jetzt ein Kriegsminister fehle,5 doch sei der
Generalkriegskommissär Früh von dem Detail vollständig unterrichtet6 und
daher imstande, alle Auskünfte zu erteilen, auch wiesen Seine Majestät auf
die Wichtigkeit hin, die Landesminister, welche zugleich Delegations¬
mitglieder seien, zu bestimmen, auf dieses ihr Mandat zu verzichten.7

   Bezüglich der Anzahl der zu den Beratungen zu berufenden Personen
bemerkte Reichskanzler Freiherr v. Beust, daß es
sich empfehlen würde, die Einladung nur auf gewisse Landesminister zu
beschränken, nämlich auf diejenigen, welche nach ihrer Stellung zunächst
in Frage kämen. Reichsminister Freiherr v. Becke,
diesen Gedanken weiter fortführend, bemerkte, daß es dann Sache der bei¬
derseitigen Ministerpräsidenten sein werde, die Solidarität im Schoße der
Ministerien herzustellen.

   Es wurde beschlossen, über diesen Gegenstand Seiner Majestät Bericht
zu erstatten, sobald die Konferenz bei seiner Exzellenz dem Herrn Reichs¬
kanzler stattgefunden habe.

   [II.] Seine Majestät der Kaiser geruhten auf die
Dringlichkeit aufmerksam zu machen, sich mit der Wehrfrage zu beschäfti¬
gen, damit sie vorwärts komme. Das Wehrgesetz und die Organisations¬
fragen seien gleichmäßig beschleunigter Erledigung bedürftig. Graf
Andrässy möge sich darüber äußern, wie weit seine diesbezüglichen Arbei¬
ten gediehen seien.

   Graf Andrässy: Die Ausarbeitung sei bereits vorgeschritten,
doch sei zum bestimmten Vorschläge militärische Prüfung nötig. Budget,
Reorganisierung des Heeres, Heeresgesetz seien solidarisch, nicht einseitig
zu lösen. Alle Faktoren müßten Zusammenwirken, er sei mit seinen Ideen
fertig, und auch in politischer Beziehung sei der Zeitpunkt einer raschen
Inangriffnahme der Sache günstig.

       Franz Freiherr von John (1815-1876) reichte sein Gesuch um Enthebung von der Stelle
       eines Reichskriegsministers am 6. 1. 1868 ein, wurde aber erst am 18. 1. 1868
       enthoben, und am gleichen Tag ernannte der Kaiser als Nachfolger Franz Kuhn Frei¬
       herr von Kuhnenfeld (1817-1896). Au. Vortrag von John v. 6. 1. 1868 und Ah. Ent¬
       schließung v. 18. 1. 1868, KA., KM., Präs. 33-3/2/1868. Vgl. Wagner, Geschichte des
       Kriegsministeriums, Bd. 2 35-36.
       August Früh, Generalkriegskommissär, Chef der ökonomischen Sektion im Reichs¬
       kriegsministerium.
       Das Verlangen, daß die Minister beider Staaten von ihrer Delegationsmitgliedschaft zu¬
       rücktreten sollen, verursachte vor allem in der Reichsratsdelegation Probleme. Giskra,
       Herbst, Plener und Brestei legen ihr Delegationsmandat im Januar 1868 nieder. Siehe
       Reichskanzler an Präsidenten der Delegation des Reichsrates v. 22. 1. 1868, HHStA.,
       VI/6, Karton 1, Nr. 16/RD.
<pb/>Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11. 1. 1868  13

   Seine Majestät der Kaiser: Eine Kommission, zu¬
sammengesetzt aus den höchsten Generalen und den beiderseitigen Landes¬
verteidigungsministem, werde ein Elaborat zu liefern haben, welches in
Wien und Pest bei den Vertretungskörpem durchzubringen sei. Nego¬
ziationen mit letzteren seien nicht wohl möglich, da sonst verschiedene Sy¬
steme zum Durchbruch kommen könnten. Dasjenige, was in der Kom¬
mission als das Beste erkannt werde, sei dann mit allen parlamentarischen
Mitteln durchzusetzen.

   Graf Andrässy: Die Sache sei eine sehr schwierige, dennoch
müsse sie zu einem günstigen Abschluß gebracht werden. In ihr liege der
Schlußstein zur Organisation der Monarchie. Die Bedenken gegen das
Wehrgesetz würden in beiden Hälften der Monarchie verschiedene sein,
umso mehr sei es notwendig, den Ministem ungebundene Hände zu lassen.
Die Form einer offiziellen Kommission würde gegenteilige Anforderungen
hervormfen. Besser sei daher eine bloße Enquete konfidentieller Natur,
ohne einen bestimmten Gesetzentwurf als Resultat. Der Hauptbedarf müsse
als Gemeinsames festgesetzt werden, im übrigen sei Latitude zu lassen.
Selbst nach den 1848 Gesetzen sei der Honvedminister nur Landesver¬
teidigungsminister und nicht mehr gewesen. Weitergehende Prätensionen
seien Unsinn. Doch sei der Nationalität Rechnung zu tragen, und auch in
der Armee könne jede Spur daran nicht ausgelöscht werden. Im wesentli¬
chen sei Einheit notwendig und dafür Garantie zu gewähren. Im übrigen sei
Vortragender für Freiheit. Zwei Armeen seien schon wegen den großen
Kosten nicht möglich, man müsse eben mit fertigen Ideen unfertigen
entgegentreten.

   Seine Majestät der Kaiser: Ein Wehrgesetzvorschlag
müsse aus den Beratungen der Kommission doch herauskommen. Gewisse
Fragepunkte müßten aufgestellt, Prinzipienfragen zur Entscheidung ge¬

bracht werden.
   Reichskanzler Baron Beust: Er begreife gewisse Sus¬

zeptibilitäten als notwendige Folgerungen aus dem Dualismus. Doch möge
man sich auch im ungarischen Ministerium erinnern, wie der Ausgleich zu¬
stande gekommen, und die Sache daher mit politischem Takte anfassen. Bei
den Verhandlungen über den Ausgleich sei man dabei ausgegangen, daß die
Einheit der Armee intakt bleibe.

    Seine Majestät der Kaiser: Gegenwärtig sei ein ge¬
meinsames Wehrgesetz notwendig, und hierin liege die Schwierigkeit. Die
innere Organisation der Armee sei verfassungsmäßig Sache der Krone, und
was letztere in dieser Beziehung an die Vertretung bringe, freiwillige Kon¬

zession.8

8 Nach dem GA. XII/1867, § 11 wird all das, was sich auf die einheitliche Führung,
        Befehligung und innere Organisation des ganzen Heeres und so auch des ungarischen
        Heeres als integrierenden Teiles des gesamten Heeres bezieht, als durch Seine Majestät

        zu verfügend anerkannt.
<pb/>14 Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11. 1. 1868

   Graf Andrässy: Seine Majestät der Kaiser habe bereits die¬
jenige Anschauung ausgesprochen, welche auch Vortragender für die allein
richtige ansehen müsse. Solange die gegenwärtige Organisation des Heeres
fortbestehe, habe allerdings kein Vertretungskörper eine Einsprache. Es
handle sich eben um eine neue Organisation und diese müsse dem Reichs¬
rate hier und dem Reichstage in Pest vorgelegt werden. Graf Taaffe
machte darauf aufmerksam, daß nur das Wehrsystem, nicht aber die Heeres¬
organisation zur Vorlage kommen müsse.

   Seine Majestät der Kaiser: Die Geldverwilligung
[sic!] sei Sache der Delegation, die sonstige Organisation Befugnis der Kro¬
ne. Erforderlich vor allem sei die Beantwortung der Frage: ist die erwähnte
Kommission notwendig oder nicht? Zwei Systeme seien einzuhalten mög¬
lich: I. Der Kriegsminister könne entweder mit den Landesministern allein
verhandeln, oder II. eine Kommission, aus Autoritäten zusammengesetzt,
könne unter Zuziehung der Landesminister über den Gegenstand beraten.
Man müsse wissen, worauf man zu rechnen vermöge, eine Entscheidung sei
bald notwendig.

   Minister Graf Taaffe: Die Beratung des Wehrgesetzes
müsse in beiden Hälften zugleich vorgenommen werden. Hier sei also zu
warten, bis Graf Andrässy ein Ergebnis erzielen werde, zunächst müssen
beide Landesverteidigungsminister darüber im klaren sein, was in der Orga¬
nisation der Armee gleichmäßig sein müsse, ohne Feststellung bestimmter
Grundzüge könne man nicht ins reine kommen. Eine Armeeorganisation sei
nicht denkbar, ehe man bestimmt wisse, ob die allgemeine Wehrpflicht ein¬
geführt werde oder nicht, die mehrgedachte Kommission sei daher sehr
wünschenswert.

   Seine Majestät der Kaiser: Man müsse sich über die
Reihenfolge einigen, in welcher vorgegangen werden solle. Wolle Graf
Andrässy in Pest seine Einwirkung beginnen, oder sei früher die Kom¬
mission zusammenzuberufen? Gewisse Hauptfragen müßten allerdings
vollkommen klar gestellt werden.

   Graf Andrässy: Vom Anfänge an sei die Ansicht des Grafen
Taaffe gewesen, wonach also hier in Wien zu beginnen sein werde. Man
müsse ihm seine unendlich schwierige Aufgabe möglich machen. Käme er
mit einem offiziellen und kodifizierten Vorschläge nach Pest, so sei er si¬
cher, Fiasko zu machen, er müsse transigieren und das mögliche zu errei¬
chen trachten.

   Seine Majestät der Kaiser geruhte zu bemerken, daß
bei der heutigen Lage der Dinge auch die Dienstzeit in beiden Hälften des
Reiches eine gleichmäßige sein müsse.

   Ministerpräsident Graf Andrässy betonte noch
einmal die Wichtigkeit, daß die einzuberufende Kommission keinen le¬
gislativen Wirkungskreis habe und von ihren Verhandlungen nichts in die
Öffentlichkeit dringe.
<pb/>Nr. 4 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. 1. 1868                     15

Seine Majestät der Kaiser: Der Wirkungskreis der

Landesverteidigungsministerien zum Reichskriegsministerium würde

ebenfalls zu besprechen sein. Nie habe in der Armee - wie man vielfach in

Ungarn annehme - ein System übertriebener Zentralisation bestanden. Die¬

ses Vorurteil, diese vorgefaßte Meinung sei energisch zu bekämpfen.

Ministerpräsident Graf Andrässy glaubt dem

Wunsche Ausdruck leihen zu sollen, daß im Reichskriegsministerium ein

der ungarischen Sprache mächtiger Staatssekretär angestellt werden möge.

Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke er¬

klärte, daß auch in den anderen Reichsministerien das gleiche System ein¬

gehalten werden solle.

Seine Majestät der Kaiser geruhten sich dahin zu äu¬

ßern, daß sich die Armee jedenfalls nicht nach Nationalitäten organisieren

lasse, auch bezüglich tauglicher Persönlichkeiten keine große Auswahl sei.

Das Ergebnis der Beratung geruhten Seine Majestät dahin zusammenzufas¬

sen: Zuförderst sei eine militärische Kommission, bestehend aus militäri¬

schen Autoritäten, unter Zuziehung der Landesverteidigungsminister

zusammenzuberufen, um über die allgemeinen militärischen Fragen zu be¬

raten, sich über vorzulegende Fragepunkte zu einigen und die betreffenden

Grundsätze frei zu besprechen.9 Sodann habe Graf Andrässy in Pest das

Terrain zu sondieren. Sei dies geschehen, so sei die Verhandlung hier fort¬

zuführen und zum Abschlüsse zu bringen.

                                                  Beust, Becke

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 1. Februar 1868. Franz Joseph.

         Nr. 4 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 13. Jänner 1868

    RS.
    Gegenwärtige: der Reichsfmanzminister Freiherr v. Becke, für das Reichskriegs¬
ministerium Generalkriegskommissär Früh, der k. k. Ministerpräsident Fürst Auersperg, der
k. k. Ministerpräsidentenstellvertreter und Landesverteidigungsminister Graf Taaffe, der k. k.
Minister des Innern Giskra, der k. k. Finanzminister Brestei1, der kgl. ung. Ministerpräsident

       Über die Expertenkonferenz Wagner, Geschichte des Kriegsministeriums, Bd. 2 41-43.
       Am 29. 1. 1868 trat die Generalskommission zusammen. Am 2. 2. 1868 erhielten die bei¬
       den Ministerpräsidenten die Beratungsgrundlagen zur persönlichen Information.

        Vielfach wird der Name des Finanzministers Brestei geschrieben, doch plädierte seine
       Biographin aufgrund seiner eigenen Schreibung für Brestl. Siehe Gold, Dr. Rudolf
       Brestl als Finanzminister.
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