MRP-1-6-02-0-18661117-P-0110a.xml

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Nr. 110a Ah. Reskript an den ungarischen Landtag, Wien, am 17. November 1866 (Beilage zu: MRP-1-6-02-0-18661115-P-0110.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • Dem MR. lag ein nach Redlich , Staats- und Reichsproblem 2, 525, Anm. , schon auf einer Prager Konferenz vorberatener Erstentwurf zugrunde (= Entwurf); in diesem Entwurf wurden von Mailáth und zwei nicht identifizierbaren Personen Änderungen vorgenommen (= Korrekturvorschläge für den MR.); diese Änderungsvorschläge haben in der Ministerratsdebatte jene Modifizierung erfahren, die in der dem Protokoll im Zuge der Protokollreinschrift beigelegten Endfassung aufscheinen; da die Korrekturvorschläge zum Entwurf und die tatsächlich vom MR. beschlossenen Änderungen sich nur in der stilistischen Ausformulierung unterscheiden, wird im folgenden Abdruck im allgemeinen nur auf die Fassung des Erstentwurfes verwiesen.

MRZ. – KZ. –

[Tagesordnungspunkte]

Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich; Apostolischer König von Ungarn, Böhmen, Galizien, Lodomerien und Illyrien; Erzherzog von Österreich etc., etc., etc. Den kirchlichen und weltlichen Würdenträgern, Ständen und Vertretern Unseres getreuen Königreiches Ungarn und der damit verbundenen Teile, welche auf dem von Uns für den 10. Dezember 1865 in Unsere königliche Freistadt Pest einberufenen Landtage versammelt sind, Gruß und Unsere Gnade.

Liebe Getreue! Mit unerschüttertem Vertrauen auf die göttliche Vorsehung und auf die treue Anhänglichkeit Unserer Völker nehmen Wir den Faden der landtäglichen Verhandlungen wieder auf, aderen Ausgangspunkt Wir in Unserer Thronrede bezeichneten und als deren hochwichtiges und unverrückbares Endziel Wir die verfassungsmäßige Regelung des Verbandes der einzelnen Teile der Monarchie sowie die baldige Wiederherstellung der autonomen Rechtsgestaltung Unseres geliebten Königreiches Ungarn ansehena . Die ungünstige Wendung des Krieges, welche durch die glänzenden Siege unserer Süd-Armee und Flotte nicht auszugleichen war, vereitelte jene Hoffnungen, welche Wir selbst angesichts der Übermacht der gegen Uns verbündeten Mächte auf die Gerechtigkeit Unserer Sache und den opferwilligen Heldenmut Unseres Heeres bauten. Mit Hinblick auf die harten Fügungen des Geschickes, welche nur durch die äußerste Anspannung der Opferwilligkeit sowie der geistigen und materiellen Kräfte Unserer Völker wieder günstiger zu gestalten waren, zögerten Wir nicht, denselben selbst unter schweren Bedingungen die Segnungen des Friedens wiederzugeben, deren Sicherstellung Wir stets zu den tief empfundenen Sorgen Unseres väterlichen Herzens und Unseren höchsten Regentenpflichten zählten.

Die verhängnisvollen Ereignisse der Vergangenheit sowie die Rücksichten auf die in den internationalen Verhältnissen eingetretenen Veränderungen erfordern es nunmehr in erhöhtem Maße und wahrlich unabweisbar, daß Wir die Regelung || S. 312 PDF || der schwebenden inneren Angelegenheiten Unserer Monarchie auf der zur aufrichtig gewünschten Befriedigung der verfassungsmäßigen Rechte und Ansprücheb Unserer Völker bezeichneten Grundlage nach Kräften beschleunigen. Bereits in Unserem königlichen Reskripte vom 24. Juni d. J. haben Wir jene bereitwillige Tätigkeit gewürdigt, mit welcher die landtäglich versammelten Stände und Vertreter Unseres geliebten Königreiches Ungarn sich Unseren Bestrebungen angeschlossen und zur Lösung der gemeinsamen Aufgabe auch ihrerseits beizutragen begonnen haben. Um so mehr mußten Wir es bedauern, daß Wir eben in jener Zeit zur Vertagung des ungarischen Landtages bemüßigt waren, als in Folge der vorerwähnten Tätigkeit desselben in den vorbereitenden Beratungen des Ausschusses für die gemeinsamen Angelegenheiten ein Entwurf erzielt ward, über dessen Ausgangspunkt und Endziel Wir – wenngleich derselbe bisher die gesetzlichen Stadien der öffentlichen Diskussion und landtäglichen Behandlung noch nicht durchschritten hat – schon dermalen Unsere Anerkennung auszudrücken keinen Anstand nehmen; denn Wir fühlen Uns berufen, bei dem Bestreben des Ausgleiches centgegengesetzter Anforderungenc allen jenen Momenten Unsere rege Aufmerksamkeit zuzuwenden, deren Entwicklung eine auf Recht und Billigkeit gegründete Lösung der Hauptaufgabe mit Beschleunigung anzubahnen imstande ist. Mit Befriedigung sehen Wir in diesem Entwurfe ddas lebhafte Bewußtseind der Zusammengehörigkeit Unserer Länder ausgedrückt und die unerläßliche Rücksicht als leitenden Grundsatz erfaßt: daß der Bestand der Monarchie in ihren wichtigsten Interessen gesichert werde. In Erwiderung der rückhaltslosen Offenheit und jenes Vertrauens, welchem die landtäglich versammelten Stände und Vertreter in ihren an Uns gerichteten au. Adressen Ausdruck verliehen haben, wollen Wir daher dieselben schon im voraus darüber versichert wissen, daß Wir die Modalitäten, welche in dem Entwurfe des besagten Subkomitees in bezug auf die Beratung und Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten beantragt werden, als geeignete Anknüpfungspunkte für das Zustandekommen des verfassungsmäßigen Ausgleiches erkennen.

Um den raschen und befriedigenden Erfolg der diesfälligen Beratungen noch mehr zu sichern, erachten Wir es für zweckmäßig, jene Hauptgesichtspunkte anzudeuten, bezüglich deren es zum Behufe einer zutreffenden Abgrenzung der gemeinsamen Angelegenheiten geboten erscheint, daß denselben von Seite der landtäglich versammelten Stände und Vertreter eine besondere Aufmerksamkeit zugewendet werde. Was Wir unumgänglich wahren müssen, das ist die Einheit des Heeres, welche nebst der Einheit der Führung und der fachgemäßene inneren Organisation desselben auch noch eine Übereinstimmung der Grundsätze in den Bestimmungen der Dienstzeit und der Heeresergänzung funzweifelhaft erfordertf unzweifelhaft || S. 313 PDF || erfordert. Ebenso unabweislich erheischen es die derzeitige Entwicklung des internationalen Verkehres sowie die Lebensbedingungen der Industrie, daß das Zollwesen und folgerichtig die auf die gewerbliche Produktion einen wesentlichen Einfluß nehmende indirekte Besteuerung wie nicht minder das Staatsmonopolwesen auf vereinbarter gleichartiger Grundlage geregelt werden. Endlich erfordern die Staatsschulden und das innerste Wesen des damit so eng verbundenen Staatskredits die einheitliche Behandlung derselben, wenn die gInteressen des Geldverkehresg, welche in allen Teilen des Reiches gleich tief in das Leben eingreifen, vor den so verhängnisvollen Schwankungen bewahrt werden sollen.

hWir wünschen durch das Resultat der auf dieser Grundlage fortschreitenden landtäglichen Verhandlungen ehestens in der Lage zu seinh, die Schwierigkeiten in bezug auf jene Garantien des gesamtstaatlichen Verbandes, welche Wir als unmittelbaren Ausfluß der Pragmatischen Sanktion vor jeder Gefährdung bewahren müssen, als grundsätzlich behoben ansehen zu können, sohin auch Unsererseits zur Erfüllung der in den au. Adressen der landtäglich versammelten Stände und Vertreter in den Vordergrund gestellten Wünsche beizutragen und durch Ernennung eines verantwortlichen Ministeriums sowie die Wiederherstellung der munizipalen Selbstverwaltung den konstitutionellen Ansprücheni der Völker Unseres geliebten Königreiches Ungarn gerecht zu werden. Indem Wir entschlossen sind, das verantwortliche Regierungssystem nicht bloß in Ungarn, sondern allgemein zur Geltung zu bringen, behalten Wir Uns vor, die detaillierte Anwendung und Verwirklichung der in bezug auf die gemeinsamen Angelegenheiten vereinbarten Grundsätze sowie die Modifikation jener Bestimmungen der Gesetzartikel vom Jahre 1848, hinsichtlich welcher Wir Unsere Bedenken in Unserem königlichen Reskripte vom 3. März d. J. eröffnet haben, im Wege der von Uns zu ernennenden verantwortlichen Minister und im Einvernehmen mit den landtäglich versammelten Ständen und Vertretern zu bewerkstelligen.

Wir geben Uns der Hoffnung hin, daß die landtäglich versammelten Stände und Vertreter Unseres geliebten Königreiches Ungarn die offene Darlegung dieser Unserer väterlichen Absichten mit unbefangenem Gefühle entgegennehmen und die durch Uns hervorgehobenen Gesichtspunkte jzum Gegenstande ihrer eindringlichen, zugleich aber auch dem Mahnrufe der Zeit entsprechenden Beratungen machen und hiedurch die Erfüllung Unseres innigsten Wunsches: das gesicherte Inslebentreten des konstitutionellen Organismus Unseres Gesamtreiches ihrerseits beschleunigen werdenj . Das Land steht nunmehr an der Schwelle der Erfüllung seiner Wünsche. Die Gesinnungen, welche Uns bestimmten, die mit || S. 314 PDF || richtiger Erkenntnis seiner Interessen zu treffende Entscheidung über dessen eigene Zukunft in seine Hände zu legen, haben sich nicht geändert. Mit Zuversicht glauben Wir, daß es dem segensreichen Zusammenwirken des beiderseitigen guten Willens gelingen werde, dieser Zukunft eine Grundlage zu geben, welche geeignet ist, die ehrwürdigen Traditionen der Vergangenheit mit den Anforderungen der Gegenwart in Einklang zu bringen und hiedurch deren erneuertes Aufblühen dauernd zu sichern.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, am 17. November 1866. Franz Joseph m. p. Georg v. Mailáth m. p. Johann v. Barthos m. p.