MRP-1-6-02-0-18661029-P-0107.xml

|

Nr. 107 Ministerrat, Prag, 29. Oktober 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 29. 10.), Mailáth 3. 11., Larisch 15. 11., Komers 4. 11., Wüllerstorf 6. 11., John 7. 11.; außerdem anw. Beust.

MRZ. 107 – KZ. 3903 –

Protokoll des zu Prag am 29. Oktober 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I.a Diskussion des Regierungsprogramms

[a)] Der vorsitzende Staatsminister eröffnete, daß Se. Majestät zu befehlen geruht haben, die schon im gestrigen Ministerrate besprochene Veröffentlichung1, welche eine Art Regierungs­programm enthält, unter dem Beirate des Freiherrn v. Beust zum Abschlusse zu bringen. Es handle sich vor allem darum, sich klarzumachen, ob die gestern der Konferenz und seither auch dem Baron Beust bekanntgegebene Manifestation im ganzen, wie gestern mehrere Minister geglaubt haben, oder nur im ersten Teile, welcher die ungarischen Verhältnisse betrifft, veröffentlicht werden soll.

Graf Belcredi bemerkte, er sei zwar der Verfasser dieser Manifestation, übrigens kein Freund der Publizierung von Regierungsprogrammen, wodurch die Regierung veränderten Verhältnissen gegenüber gebundene Hände hat. Die Verlautbarung jenes Teiles, welcher die ungarischen Verhältnisse bespricht, sei unter allen Umständen notwendig, da aber das königliche Reskript, mit welchem der ungarische Landtag eröffnet werden wird, diese Momente gleichfalls wird enthalten müssen, frage es sich, ob man jetzt schon durch einen offiziösen Zeitungsartikel vorgreifen soll und ob dadurch nicht der Effekt abgeschwächt und die Stimmung dagegen aufgereizt werden würde. Der ungarische Hofkanzler hielt es für notwendig, bei der nach den eingetretenen Ereignissen so apathisch gewordenen Stimmung ein klares Bild der Regierungspolitik hinzustellen, um die gesunkenen Lebensgeister neu zu wecken. Bezüglich der vom Grafen Belcredi entworfenen Manifestation sollte man sich, was Ungarn betrifft, auf den räsonierenden Teil beschränken, die Eventualitäten aber nicht aussprechen und von den drei Punkten keine Erwähnung machen. Der Eindruck beim Landtage würde sonst ganz im vorhinein verwischt sein, wenn die Tagespresse schon früher sich dieser Frage bemächtigt und dieselbe nach allen Seiten zerzupft hätte. Graf Belcredi glaubte sohin den Freiherrn v. Beust angehen zu sollen, sich hierüber auszusprechen und sich zu äußern, ob nicht auch bezüglich der künftigen Haltung des Ministeriums des Äußern eine Erwähnung zu geschehen hätte, um deutlich hervorzuheben, daß der Regierung der Gedanken einer Rachepolitik fernstehe. Baron Beust erklärte, daß es auch nach seinem Dafürhalten die erste Aufgabe der Regierung sein sollte, mit Ungarn ins reine zu kommen, bezüglich der Publikation hielt er es bei der nahe bevorstehenden Eröffnung des ungarischen Landtages für rätlich, hinsichtlich Ungarns sich auf den allgemeinen || S. 289 PDF || Teil zu beschränken. Was endlich die künftige Haltung des Ministeriums des Äußern betrifft, werde er nach seiner Ernennung zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten ein Zirkularschreiben an seine künftigen Untergebenen erlassen, in welchem der allfälligen Meinung, daß seine Ernennung das Betreten einer Rachepolitik inauguriere, im vorhinein die Spitze abgebrochen werden wird. Dieses Schreiben werde veröffentlicht werden2, und es dürfte zweckmäßig sein, dasselbe gleichzeitig mit der in Rede stehenden Manifestation zu verlautbaren. Die Konferenz einigte sich sohin, daß in der Veröffentlichung bezüglich Ungarns nur der allgemeine Teil aufgenommen werden soll, daß zur Beruhigung der Länder diesseits der Leitha der Entwurf des Staatsministers, der deutlich ausspreche, daß die Regierung ernstlich bestrebt ist, den Verfassungsbau zu fördern, genüge, daß aber auch nächst der politischen auch der finanziellen und militärischen Frage Erwähnung geschehe. Hinsichtlich der finanziellen werde man sich jedoch ziemlich reserviert halten müssen, und es werde genügen zu sagen, die Regierung erkenne die Notwendigkeit an, in finanzieller Beziehung das Gleichgewicht der Staatseinnahmen und Staatsausgaben nahezubringen. Der Finanzminister und der Leiter des Kriegsministeriums hätten es zu übernehmen, die hierauf bezüglichen Stellen der Verlautbarung zu redigieren.

Graf Belcredi bezeichnete es hierauf als eine Aufgabe der Regierung, recht bald mit Reformen im Verwaltungsdienste, mit Taten in provisorischer Weise unter Anwendung des Patentes vom 20. September 1865 hervorzutreten, insbesondere auf dem Felde der Gerichts- und Militärverfassung. Wenn einmal die Möglichkeit geboten sein wird, einen Vertretungskörper einzuberufen, werden vor allem die staatsrechtlichen, dann die Finanzfragen den Gegenstand der Verhandlungen bilden. Zu neuen Justizgesetzen werde man bei der schleppenden Behandlung in einem Parlamente in Jahren nicht gelangen. Der Justizminister teilte die Ansicht vollkommen mit dem Beifügen, daß er in kürzester Zeit die Gesetze über die Gerichtsverfassung, über die Konkursordnung [und] Zivilprozeßordnung, ein vereinfachtes Gesetz über die Verlassenschaftsabhandlungen und ein Gesetz über Einführung der Friedensgerichte fertig haben werde, die eine große Geschäftsvereinfachung herbeiführen und in vielen Punkten die Bevölkerung befriedigen werden3. Deshalb werde es keinem Bedenken unterliegen, diese Gesetze provisorisch im Oktroyierungswege ins Leben treten zu lassen; wenn sie sich in ein paar Jahren bewährt haben werden, werde sie jede nachfolgende Vertretung gerne definitiv genehmigen. Der Leiter des Kriegsministeriums bemerkte, daß er viele militärische Reorganisationen ohne einen Reichsrat vornehmen könne, bei der bevorstehenden Umwälzung in der Verpflichtung zum Heeresdienste handle es sich jedoch um ein Gesetz. Graf Belcredi meinte, wenn die Dienstzeit herabgesetzt wird, werde jedermann zufrieden sein, die Erlassung eines provisorischen Heeresergänzungsgesetzes könne daher keinem Bedenken unterliegen4.

|| S. 290 PDF ||

I.b Österreichs Verhältnis zum Ausland

[b)] Der ungarische Hofkanzler bemerkte, daß er gerne glaube, daß die Zirkulardepesche an die Gesandtschaften, welche zur Veröffentlichung bestimmt ist, im allgemeinen beruhigen wird, für die Regierung selbst sei es aber wünschenswert zu wissen, wie der künftige Minister des Äußern die Lage Österreichs gegenüber den auswärtigen Verhältnissen kontempliere.

Freiherr v. Beust erwähnte, daß er bekanntlich seit einiger Zeit außer Geschäft gewesen und sich daher nur mit Zeitungsstudium habe befassen können. Einen tieferen Einblick in die Verhältnisse werde er erst aus den Gesandtschaftsberichten erhalten. Nach seiner Ansicht dürfe in Österreich die auswärtige Politik die innere Entwicklung nicht hemmen. Die Möglichkeit, in einen Krieg verwickelt zu werden, müsse ferngehalten werden, und das werde nicht schwer sein, wiewohl von preußischer Seite mancher Anlaß hiezu geboten werden wird. Einem solchen Differenzstoffe werde man vorsichtig die Mittel zu entziehen haben. In Österreichs Interesse sei es gelegen, daß die Politik der Regierung durch ihre ganze Haltung, namentlich gegen die deutsche Bevölkerung, beitrage, daß der Süden Deutschlands nicht in dem Norddeutschen Bund aufgehe. Wenn dieser Absorptionsprozeß eine vollzogene Tatsache werden würde, wäre die Lage für Österreich nicht gefahrlos. Preußen gegenüber müsse Österreich eine solche Haltung einnehmen, daß es durch die Verhältnisse nicht dazu gedrängt werde, mit Preußen anzubinden, weil sonst der Drang der süddeutschen Staaten, mit dem Norddeutschen Bund vereinigt zu werden, nur vermehrt werden würde. Die Beziehungen zu Frankreich seien ohne Verbindlichkeit, Österreich stehe mit Frankreich auf gutem Fuße, und er schmeichle sich, daß seine Persönlichkeit beitragen wird, die Beziehungen noch freundlicher zu gestalten.

I.c Die Lage in Galizien

[c)] Der Staatsminister brachte sohin die polnische Frage in allgemeinen Umrissen zur Sprache, die eine besonders heikliche Beachtung erheische, da sie von verschiedenen Seiten, auch von Frankreich, als ein Pfand benützt und diesfalls auch von Bismarck geschickt manövriert wird. Die Ernennung des Grafen Gołuchowski zum Statthalter in Galizien5 habe auch Rußland benützt, um politisches Kapital daraus zu schlagen. Bei dieser Ernennung habe aber kein anderer Zweck vorgeschwebt als der, Galizien endlich einmal einen Administrator zu geben, der mit der Kenntnis des Landes und der Leute, dann der Landessprachen auch Administrationskenntnisse verbindet, die bei Generalen im erforderlichen Umfange nicht gefunden werden konnten. FML. Paumgartten habe sehr gut repräsentiert, er sei sehr beliebt gewesen, er habe selbst aber gar nicht administriert, alles untergeordneten Organen überlassen. Die üblen Folgen seien diesfalls nicht zu verkennen, die Unsicherheit im Lande, wo doch die Kriegsereignisse nicht bis Galizien drangen und der Erwerb im Sommer ein ganz anständiger gewesen, habe bedeutende Dimensionen angenommen. Wenn wir kein Repräsentativsystem hätten, wäre die Regierung in Galizien viel leichter, weil man sich auf den Bauern stützen könnte, so aber nützt der Bauer nichts, wenn er nicht im Landtage geschickt geführt wird. Die Schattenseiten der Ernennung des Grafen Gołuchowski kenne er wohl, sie beruhen nicht im ausgesprochenen Polonismus, || S. 291 PDF || sondern mehr darin, daß Graf Gołuchowski früher schon mit den Ruthenen auf keinem guten Fuß gestanden ist und barsch gegen dieselben auftreten wird. Wenn aber Rußland die Absorption von Russisch-Polen vollzieht und Polen zur russischen Provinz geworden ist, dann werden die Ruthenen in Galizien gefährlich werden, weil sie an Rußland eine Stütze finden und hinübergravitieren werden. Namentlich müsse auf die dortige Geistlichkeit, die größtenteils verheiratet und schlecht dotiert ist, auf welche aber von Rußland mit Rubeln gewirkt wird, ein obachtsames Auge gehalten werden.

I.d Handelsvertrag mit Deutschland

[d)] Nachdem der Handelsminister den prinzipiell berechtigten Wunsch, baldmöglichst mit Deutschland durch ein dauerndes Band in handelspolitischer Beziehung verbunden zu werden, da bei einem Vertrage, der von sechs zu sechs Monaten gekündigt werden kann, der Handel keinen Aufschwung nehmen kann, näher ausgeführt und die Notwendigkeit der Ingerenz hierauf von Seite des Ministers des Äußern betont hatte und nachdem der Justizminister die Lösung der Frage wegen Aufhebung des Wucherstrafgesetzes als eine für die heimische Industrie brennende vorgeführt und die dagegen angeregten Bedenken, über die man sich nach seinem Dafürhalten ohne Gefahr werde hinaussetzen können, erwähnt hatte, fand der ungarische Hofkanzler mit Rücksicht auf den Umstand, daß die politische Aktion, der Kampf zur Reorganisation des Reiches, es unbedingt notwendig erscheinen lasse, daß keine kriegerische Störung dazwischentrete, den Freiherrn v. Beust um seine Ansicht zu befragen, ob er auf eine gewisse Zeitfrist hinaus, auf wenigstens ein Jahr, den Frieden für gesichert halte. Baron Beust erwiderte, den Eindruck zu haben, daß, wenn nicht unvorhergesehene Ereignisse eintreten, wie allenfalls der Tod des Kaisers Napoleon, welches letztere Ereignis zum Glücke in weitere Ferne gerückt scheine, als man vor kürzerer Zeit noch habe besorgen müssen, der Friede auf wenigstens ein Jahr hinaus als gesichert betrachtet werden könne.

Prag, am 29. Oktober 1866. Belcredi. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.