MRP-1-6-02-0-18661028-P-0106.xml

|

Nr. 106 Ministerrat, Prag, 28. Oktober 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 28. 10.), Mailáth 3. 11., Larisch 15. 11., Komers 4. 11., Wüllerstorf 6. 11., John 7. 11.

MRZ. 106 – KZ. 3902 –

Protokoll des zu Prag am 28. Oktober 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I. Eventuelle Ernennung Beusts zum österreichischen Minister des Äußern

Der vorsitzende Staatsminister setzte die Konferenz in Kenntnis, daß er, da Se. Majestät die Ah. Absicht haben, den Freiherrn v. Beust zu Allerhöchstihrem Minister des Äußern zu ernennen, im Ah. Auftrage mit dem genannten Freiherrn eine Unterredung gehalten habe1. Se. Majestät haben hierüber noch keinen definitiven Ah. Beschluß gefaßt, da Graf Mensdorff sein Enthebungsgesuch nicht einmal noch überreicht habe2. Bei der Unterredung mit Freiherrn v. Beust habe er gesucht, demselben anschaulich zu machen, daß unter den dermaligen politischen Verhältnissen der österreichische Minister des Äußern sich eine große Reserve auferlegen und das Betreiben ultradeutscher Politik sorgfältig vermeiden müsse. Graf Belcredi verkenne nicht, daß die Ernennung des Barons Beust, eines Ausländers, zum österreichischen Minister des Äußern großen Widerstand in der öffentlichen Meinung hervorrufen und daß insbesondere auch die Stimmung in Ungarn gegen ihn sein werde. Baron Beust sehe die Sache ruhig und nüchtern an, er selbst habe darauf aufmerksam gemacht, daß seine Ernennung zum Minister des Äußern die Bewegung in Süddeutschland momentan zum Stocken bringen werde, da man hierin ein Programm der Regierung namentlich für Süddeutschland werde erkennen wollen. Er sehe jedoch vollkommen ein, daß der jetzige Zeitpunkt derart sei, daß jede Provokation gegen Preußen sorgfältig unterlassen werden, daß man auf den Abschluß nützlicher Allianzen, eventuell auch einer solchen mit Preußen, bedacht sein und daher alles vermeiden müsse, was geeignet wäre, Preußen zu reizen. So schädlich es übrigens auch wäre, jetzt vorwiegend deutsche Politik zu treiben, ebenso vorsichtig müsse man aber nach Ansicht des Barons Beust dafür [sic!] wachen, daß die deutschen Sympathien nicht ganz verscherzt werden, da die österreichisch-deutschen Provinzen ein Preisgeben derselben nicht verwinden würden. Baron Beust halte dafür, daß der europäische Frieden bis Ende des Jahres 1867 nicht werde gebrochen werden, denn auch Kaiser Napoleon brauche so lange Zeit, um sich für große Anstrengung zu rüsten, für weiter hinaus sei es aber nicht möglich, sich ein zutreffendes Urteil zu bilden. Graf Belcredi habe auch getrachtet, den Baron Beust über die inneren Verhältnisse zu orientieren, er habe gesucht, ihm begreiflich zu machen, daß es ein dringendes Bedürfnis sei, bezüglich Ungarns auszusprechen, || S. 282 PDF || daß Se. Majestät fest an dem beharren werden, was Allerhöchstdieselben in Absicht auf die Lösung der staatsrechtlichen Frage schon früher zu erklären geruht haben. Denn selbst die Nachwehen von Königgrätz zwingen durchaus nicht, den Ungarn die Zügel vollends hinzuwerfen. Es sei aber nunmehr notwendig, dies unzweideutig auszusprechen, der ungarische Hofkanzler habe schon längst eine solche Erklärung gewünscht, und daß dieselbe nicht schon früher erfolgt sei, verknüpfe sich gleichfalls mit der präsumierten Ah. Ernennung des Barons Beust zum Minister des Äußern, weil gegenüber einem so treuen Bundesgenossen, wie der König von Sachsen sich bewährt habe, auch dessen Bitte, alles zu vermeiden, was dem endlichen Abschlusse des preußisch-sächsischen Friedensvertrages hinderlich werden könnte, billig Rechnung getragen werden mußte. Baron Beust habe diese Ansicht geteilt, auf eine solche Manifestation des kaiserlichen Willens vor Eröffnung des ungarischen Landtages submittiert und im allgemeinen seine Meinung dahin ausgesprochen, daß die Regelung der nationalökonomischen und militärischen Angelegenheiten vor jener der Verfassungsfrage in erster Linie zur Lösung zu kommen hätte. Graf Belcredi habe den Entwurf einer solchen Kundgebung der Regierungsabsichten, welcher zur Verlautbarung in offiziöser Weise bestimmt wäre und worin diese Frage vis-à-vis von Ungarn besprochen wird, verfaßt und dem Baron Beust mitgeteilt. Es müsse dabei vermieden werden, der Anschauung Raum zu geben, als ob der Wechsel in der Person des Ministers des Äußern den Anlaß dazu gegeben habe, und als der natürlichste Anknüpfungspunkt erscheine hierin der Friedensschluß, wenngleich diese Verbindung ziemlich spät komme.

Der ungarische Hofkanzler meinte, man könne sich keine Illusionen machen, daß durch die letzten Ereignisse das Ansehen der Regierung tief erschüttert worden sei. Er hätte gewünscht, daß gleich nach dem Friedensschlusse die Ideen der Regierung den Völkern so dargelegt werden, wie dies im Jahre 1859 geschehen ist, daß die Regierung als eine einheitliche mit einem abgeschlossenen Programme vor die Bevölkerung hintrete und dasselbe mit Energie durchführe. Sosehr er übrigens ein Feind von speziellen Programmen sei, weil eine Masse von Verhältnissen eintreten könne, denen man nicht mit gebundenen Händen gegenüberstehen könne, so notwendig müsse er es mit Hinblick auf die momentanen Verhältnisse und auf die von Sr. Majestät in Aussicht genommene Ernennung des Barons Beust zum Minister des Äußern erkennen, daß von der Regierung eine Manifestation ausgehe, welche dem möglichen Gedanken der Ernennung des Barons Beust als der Inauguration einer Politik der Rache die Spitze abbricht und ein Zurückziehen Österreichs auf sich selbst, wie dies Rußland im Jahre 1856 getan habe, als beabsichtigt erscheinen läßt. Der Leiter des Kriegsministeriums meinte, daß Rußland bei seinen territorialen Verhältnissen Glauben finden konnte, wenn es seine Absicht aussprach, von dem Betreiben auswärtiger Politik sich zurückzuziehen, einer solchen Erklärung Österreichs werde aber niemand Glauben schenken. Die Ernennung des Barons Beust zum Minister des Äußern werde sicher übles Blut erregen, weil man mit einigem Grund glauben wird, er werde eine Politik verfolgen, die Österreich nicht vertragen kann. Der Finanzminister hielt es für rätlich, bei diesem Anlasse auch in finanzieller || S. 283 PDF || Beziehung einen Ausspruch zu machen, daß Österreich im Hinblicke auf seine Finanzlage für jetzt und lange hinaus keinen Krieg führen könne. Österreich stehe am Rande der finanziellen Krida, die unausweichlich hereinbrechen werde, wenn es nicht bald gelinge, die Staatsausgaben mit den Staatseinnahmen in das Gleichgewicht zu bringen. Er werde jedoch seinen Namen zu einer so furchtbaren Maßregel, die das Wohl jedes Staatsbürgers bis in das innerste Mark erschüttern würde, niemals hergeben. Pro 1867 könne der Staat auf keine größere Einnahme als 400 Millionen fr. mit Sicherheit rechnen, hievon müssen zuerst die Zinsen der Staatsschuld, dann die Verwaltungsauslagen gedeckt werden, und nur das Übrigbleibende könne für die Armee verwendet werden. Neue Schulden können nicht mehr gemacht werden, und es müsse der feste Entschluß gefaßt werden, daß die Armee nicht mehr kosten dürfe, als was für dieselbe präliminiert werden wird. v. Mailáth hielt eine solche Erklärung für sehr wünschenswert, weil dieselbe implizite enthalten wird, daß der Ernennung des Barons Beust zum Minister des Äußern eine kriegerische Bedeutung nicht beizumessen ist. FML. Baron John glaubte zwar ebenfalls diese Ansicht teilen zu sollen, seine Besorgnis jedoch nicht unterdrücken zu können, daß man bei solchen Verhältnissen in zwei bis drei Jahren auch mit der Armee in Krida geraten werde. Graf Larisch meinte, daß man, wenn man zu einer geregelten Staatswirtschaft gelangen wolle, jetzt schon zu einer Reduzierung der Staatsnoten Hand anlegen müsse. Eine schwebende Schuld von 400 Millionen fr. könne Österreich nicht vertragen, Amerika habe mit seiner durch einen vierjährigen Krieg angewachsenen Schuld jetzt schon beinahe gänzlich Ordnung gemacht, in Preußen habe die Emission der Kassascheine in den Verkehrsverhältnissen keine Störung gemacht, eine schwebende Schuld von 100 Millionen könne durch das angenommene Auskunftsmittel des Ersatzes der rückströmenden Salinenscheine durch Staatsnoten, wodurch jede Verlegenheit und Gefahr beseitigt sei, noch länger fortbestehen, der Bestand einer schwebenden Schuld von 400 Millionen fr. würde jedoch zum Ruine führen, 300 Millionen Staatsnoten müssen zurückgezogen, und um dies mit der Zeit zu bewerkstelligen, jährlich wenigstens 20 Millionen der Staatseinnahme verwendet werden. Wenn Baron Beust ein freiwilliges Anlehen bei der Geistlichkeit im Sinne habe, so müßten hiezu auch die Großgrundbesitzer sowie die Besitzer von Staatsschuldverschreibungen herbeigezogen werden. FML. Baron John hielt es zur Förderung der politischen und finanziellen Lage Österreichs für bedeutungsvoll, wenn bei einer solchen Gelegenheit auch der Absicht der Aufhebung des Konkordates gedacht werden würde. Der Handelsminister stimmte diesem Gedanken im Hinblicke auf die öffentliche Stimmung im Auslande bei. Graf Belcredi konnte sich mit dieser Idee nicht vereinen, das Konkordat sei ohne Zweifel ein Staatsvertrag, der einseitig nur durch einen Rechtsbruch gelöst werden könnte. Auch Baron Beust habe erklärt, daß er das größte Gewicht darauf legen zu müssen glaube, daß Österreich seine vertragsmäßigen Verpflichtungen einhalte, so auch den Prager Frieden, wenn auch derselbe für Österreich äußerst ungünstig sei. Aus einem Versuche, eine Revision des Konkordates durchzusetzen, wäre aber ein Erfolg jetzt um so weniger abzusehen, als die römische Kurie den Schutz, den sie für sich in dem Besitze || S. 284 PDF || Venetiens von Seite Österreichs erwarten konnte, jetzt vollends verloren hat, Österreich keinen Finger mehr für Rom rühren könnte und deshalb das non possumus entschieden ausgesprochen werden würde. Den Akatholiken in Österreich sei das Konkordat ganz gleichgiltig, denn dieselben besitzen jetzt faktisch mehr Rechte als ihre Glaubensgenossen in Deutschland, zudem sei dasselbe in den wesentlichsten Punkten von der Geistlichkeit klugerweise nicht in Ausführung gebracht worden. Bei Übernahme seines Ministerportefeuilles habe er erklärt, bezüglich des Konkordates einen Unterschied zwischen der Kirche und der Geistlichkeit im Auge behalten zu wollen. Die hieraus resultierenden Rechte der Kirche müssen respektiert werden, Übergriffen der Geistlichkeit müsse entschieden entgegengetreten werden. Wenn man sich eine große Freude der Bevölkerung über die allfällige Aufhebung des Konkordates erwarte, so werde man es erleben, daß dieser Taumel in 8 Tagen verflogen sein wird, in den nächsten 14 Tagen werden sich jedoch die größten Schwierigkeiten schon geltend machen, denn die höhere Geistlichkeit verstehe es auch, gegen die Regierung zu hetzen, und sie habe hiezu eine um so größere Macht, als sie hiezu an der niederen Geistlichkeit zahlreiche gefügige und botmäßige Organe besitze. Wünschenswert wäre es, wenn Se. Majestät den dermaligen Augenblick erfassen, an die höhere Geistlichkeit appellieren und dieselbe zu einem großen patriotischen Akte in finanzieller Beziehung in der Art vermögen würde, daß sie nicht zwangsweise, vielmehr freiwillig einen derartigen Antrag stelle und sich selbst die hiezu erforderliche Zustimmung des päpstlichen Stuhles erwirke. Der Tod des Kardinalprimas von Ungarn könnte füglich dazu benützt werden, denjenigen an dessen Stelle an die Spitze der Geistlichkeit in Ungarn zu stellen, der bereit wäre, in der angedeuteten Richtung wirken zu wollen.

Zum Gegenstande der eigentlichen heute auf der Tagesordnung stehenden Debatte zurückkehrend, erwähnte Graf Belcredi, daß er dem Baron Beust seine Ansichten über die internen Verhältnisse des Reiches bekanntgegeben und daß Baron Beust auf die vorhabende Manifestation bezüglich Ungarns submittiert, jedoch geglaubt habe, daß dieselbe hierauf beschränkt werden, bezüglich der staatsrechtlichen Frage für die Länder diesseits der Leitha sowie bezüglich der finanziellen nationalökonomischen Frage, dann jener bezüglich der militärischen Reform kein detailliertes Regierungsprogramm hingestellt werden soll, welches unter Umständen für die Regierung nur nachteilig sein würde, weil es sie hindern könnte, gegen ihre Gegner Front zu machen. Der Handelsminister meinte, daß es, wenn ein solches Programm auch nicht veröffentlicht werden soll, doch notwendig sei, daß das Ministerium pro foro interno sich ein solches Programm aufstelle und bei seinen Maßnahmen nach demselben vorgehe. Daß auch in volkswirtschaftlicher Beziehung ein solches festes Programm not tue, beweisen die großen Anforderungen, die mit Hinblick auf die in letzter Zeit mehreren Eisenbahnunternehmungen gewährten Staatsunterstützungen von allen Seiten an die Staatsfinanzen gestellt werden. Graf Larisch erachtete, daß bei der Feststellung des nächstjährigen Budgets die Gelegenheit hiezu geboten sein werde, jetzt aber festgehalten werden müsse, daß diese Subventionen mit Rücksicht auf den Notstand gewährt wurden.

|| S. 285 PDF || Bezüglich der ungarischen Frage erinnerte sohin Graf Belcredi an das Programm der 15er Kommission3 mit dem Beifügen, daß die Regierung demselben gegenüber Stellung, und zwar eine solche nehmen müsse, welche die Aussicht gibt, die bisherige regierungsfreundliche Partei nicht vor den Kopf zu stoßen. Bei den Ungarn richte man erfahrungsmäßig mit Gewalt nichts aus. Es müsse ein zweckmäßiger Anknüpfungspunkt gesucht und das Weitere der Zeit überlassen werden. Nur dann, wenn die Vertreter der beiderseitigen Ländergruppen einmal an einem Orte zusammenkommen werden, könne an die Möglichkeit eines Ausgleiches gedacht werden. Das Projekt Deáks bezüglich der Delegationen wäre ein Anfang, der zu etwas Weiterem führen könnte. Die Ungarn haben eine geschichtliche Antipathie gegen einen gemeinsamen Reichstag, sie fürchten die Absorption, weil sie in der deutschen Sprache der Redegewandtheit der Deutschen nicht nachkommen könnten, und dies habe gewissermaßen einige Berechtigung. In dem Programme der 15er Kommission kommen drei Punkte von kardinaler Bedeutung vor, bei denen ein Nachgeben der Regierung unter keiner Bedingung stattfinden könnte: 1. bezüglich der Armee, bei der sie die Einheit nur hinsichtlich der obersten Kriegsführung anerkennen wollen; im Interesse der Monarchie müsse aber auch die Anerkennung der Einheit der Armee hinsichtlich der Heeresergänzung und der Dienstzeit gefordert werden; 2. bezüglich der Staatsschuld, wo sie sich nur zur gemeinsamen Tragung der Zinsen verstehen, die Teilung der Staatsschuld aber anstreben wollen, welche Teilung bei schwankender Maßstabsgrundlage ganz zweifelhaft und bei der mangelhaften Justizgesetzgebung und Gerichtspflege in Ungarn für die dort angewiesenen Gläubiger ruinbringend und im allgemeinen nur das Präambulum des Staatsbankrottes wäre; endlich 3. bezüglich der indirekten Besteuerung des Gefälls- und Zollwesens, wo sie sich nur auf einen Vertrag einlassen wollen.

Alle übrigen Punkte seien nicht so vitaler Natur, daß der Ausgleich deshalb zum Scheitern gebracht werden müßte, zudem werde wie in Handelssachen das ungarische Interesse dabei so nahe berührt, daß sie zweifelsohne bald von selbst beigeben werden. Das Verhältnis mit der Nationalbank, deren Privilegium bis 1876 erweitert wurde, sei ein heiklicher Punkt, dasselbe werde sicher angegriffen werden, dafür aber von der Regierung gekämpft werden müssen. Ein eigenes Ministerium dürfe man den Ungarn nicht früher zugestehen, bevor sie nicht diese Grundsätze anerkannt, und somit die Existenz der Monarchie in den wesentlichen Punkten sichergestellt ist. Wenn sie aber ein eigenes Ministerium dereinst erhalten, dann wird die Ministerverantwortlichkeit auch für die Minister der Länder diesseits der Leitha zum Prinzipe erhoben werden müssen. Graf Belcredi bemerkte weiters, daß er schon in Erwägung gezogen habe, ob es nicht rätlich sei, im Falle die Ungarn die Anerkennung dieser Grundsätze ablehnen, nicht weiter zu warten, sondern die Ausgleichung des Verfassungskonfliktes zur Aufgabe der hiesigen Landtage zu machen. Er halte dies aber für gefährlich, weil, wenn auch diese nicht darauf eingehen würden, der Standpunkt vom || S. 286 PDF || Jahre 1861 wieder geschaffen würde. Er habe sohin den Gedanken erfaßt, ob es nicht besser wäre, mit Zugrundelegung der Bestimmungen des Oktoberdiplomes 1860 die gemeinsamen Reichsangelegenheiten zu fixieren und, da das Oktoberdiplom über einen engeren Reichsrat keine Bestimmung enthält, solange der Ausgleich mit Ungarn nicht erfolgt ist, die Volksvertretung für die gemeinsamen Angelegenheiten dieser Länder als eine, damit Ungarn nicht kontumaziert werde, bloß konsultative einzuberufen, dabei aber auch den fatalen § 13 aufzuheben und die Ministerverantwortlichkeit einzuführen. Selbstverständlich müßten die Bestimmungen über die Zahl der Delegierten in ein angemessenes Verhältnis gebracht und in dieser Verfassung ausgesprochen werden, daß an die Delegierten aus dem Staatsschatze keine Diäten erfolgt werden. Faktisch habe der erste Reichsrat während zweier Jahre nichts anderes als die beiden Gesetze über die Diäten der Abgeordneten und über deren Indemnität zustande gebracht. Das müsse abgeschnitten werden; es wird zwar nicht zu evitieren sein, daß die Länder ihren Abgeordneten Diäten verabfolgen, dann werden dieselben aber ihren Ländern für Saumsal und Zeitverlust verantwortlich sein.

Nach dieser Andeutung und mit dem Bemerken, daß dieser Gegenstand natürlich seinerzeit, wenn die begonnenen Ausarbeitungen vollendet sein werden, eine besonders eindringliche Beratung im Ministerrate erheischen wird, gelangte Graf Belcredi zur Vorlesung des von ihm entworfenen, zur Publikation durch die offiziöse Presse bestimmten Artikels4, wobei er in Übereinstimmung mit der Ansicht des Barons Beust glaubte, daß nur jener Teil, welcher die ungarische Frage betrifft, zu verlautbaren, bezüglich der Anbahnung der Lösung der staatsrechtlichen Frage für diese Länder aber sowie bezüglich der finanziellen nationalökonomischen und militärischen Fragen, um freie Hand zu behalten, nichts zu erwähnen wäre. Baron Wüllerstorf hätte, wenn diese Manifestation in Form eines Zeitungsartikels erfolgen soll, eine noch mehrere Erläuterung gewünscht, der ungarische Hofkanzler und der Justizminister fanden eine Ausdehnung der Manifestation auch auf die übrigen Fragen rätlich, damit der Regierung nicht der Vorwurf gemacht werden könne, daß sie im finstern herumtappe. v. Mailáth interpellierte weiters den Leiter des Kriegsministeriums, ob es nicht möglich wäre, in diesen Aufsatz etwas über die Reform im Kriegswesen, bezüglich der allgemeinen Wehrpflicht und des Generalstabes, über welchen bei der Nord-Armee häufig Klagen geführt werden, einfließen zu lassen. Der Leiter des Kriegsministeriums setzte die Konferenz von den Schritten, die er in beiden Richtungen bereits unternommen hat und worüber die Ah. Entscheidung demnächst erfolgen dürfte, mit dem Beifügen in Kenntnis, daß er bezüglich der allgemeinen Wehrpflicht einen besonderen, zur Verlautbarung bestimmten Artikel habe verfassen lassen.

Graf Belcredi entfernte sich sohin, um Sr. Majestät von dem Wesentlichen der vorstehenden Debatten Anzeige zu erstatten, und verständigte sohin die Konferenz, daß in dem morgigen Ministerrate, dem auch Freiherr v. Beust || S. 287 PDF || werde beigezogen werden, in dieser Angelegenheit Beschluß zu fassen sein wird.

Prag, am 28. Oktober 1866. Belcredi. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.