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Nr. 104 Ministerrat, Wien, 14. Oktober 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Meyer; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 14. 10.), Mensdorff 16. 10., Mailáth 16. 10., Komers 16. 10., Wüllerstorf 17. 10., John 18. 10., Becke 18. 10.; abw. Esterházy, Larisch.

MRZ. 104 – KZ. 2142 –

Protokoll des zu Wien am 14. Oktober 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Denkschrift des holländischen Finanzministers van Bosse über die Herstellung des Gleichgewichtes im Budget

Beratung über die Denkschrift des Herrn van Bosse über Herstellung des Gleichgewichtes zwischen Einnahmen und Ausgaben1.

Der holländische Finanzminister van Bosse, eine Berühmtheit in seinem Fache, habe, so geruhte Se. Majestät zu bemerken, bei seiner jüngsten Anwesenheit in Wien über Aufforderung eine Denkschrift über die Finanzlage des Reiches und die Mittel zur Herstellung des Gleichgewichtes zwischen Einnahmen und Ausgaben eingereicht. Sie enthalte viel Interessantes, welches einer näheren Würdigung wert sei, daher Er, Se. Majestät, Sich veranlaßt finde, sie dem Ministerrate vorzulegen und eine vorläufige Beratung über die von Herrn van Bosse vorgeschlagenen Mittel zu veranlassen. Die Finanzlage des Reiches sei eine solche, daß ein energisches Einschreiten zur unbedingten Notwendigkeit geworden sei und jeder Zeitverlust immer nur die vorhandenen Übelstände vermehre. Die bisherigen Finanzprojekte seien nur darauf berechnet gewesen, die für den Staatshaushalt erforderlichen Mittel für die nächste Zukunft zu beschaffen. Dieser Weg müsse verlassen und darauf Bedacht genommen [werden], Maßregeln zu ergreifen, welche eine Herstellung des Gleichgewichtes in naher Zukunft in Aussicht stellen.

Der Staatsminister Graf Belcredi gab hierauf der Versammlung Kenntnis von dem Inhalte der Denkschrift, die im wesentlichen über zwei Hauptpunkte sich ausbreitet, die Mittel zur Herstellung des Gleichgewichtes in den Einnahmen und Ausgaben schon für die nächste Zukunft und dann die Mittel zur Tilgung der schwebenden Staatsschuld zu beschaffen. Herr van Bosse dringt im Eingange seiner Denkschrift vorab auf Wiederherstellung einer konstitutionellen Staatsform und Regierung, weil diese die sicherste Garantie des Kredits sei und ohne diese das Vertrauen in die öffentlichen Zustände Österreichs überhaupt, so namentlich aber seine Finanzverhältnisse, weder erhalten noch neu belebt werden könne. Anbelangend die Herstellung des Gleichgewichtes, so hält Herr van Bosse vorderhand eine Vermehrung der Auslagen für unmöglich und kennt kein anderes Heilmittel als die eingreifendste Reduktion der Ausgaben, namentlich im Kriegsbudget, die er bei diesem bis zum Betrag von 40 Millionen [fl.] beziffert. Die Einnahmen pro 1867 seien vom Finanzministerium mit 407 Millionen beziffert worden. Herr van Bosse bezweifelt, ob angesichts der Folgen des Krieges die Einnahmen bis zu diesem Betrage fließen werden; allein selbst dies || S. 264 PDF || angenommen, bleibe gegenüber den als unvermeidlich angeführten Ausgaben ein Defizit von 65 Millionen zu bedecken. Ein solches Defizit müsse bei der großen Schuldenlast des Staates, bei dessen Kreditlosigkeit in naher Zukunft zum Banqueroute führen, wenn nicht auf die einschneidendste Art an die Reduktion der Auslagen Hand angelegt werde. Herr van Bosse warnt hiebei auf die eindringlichste Art vor einem Banqueroute als der unheilvollsten Maßregel, die nicht nur den Kredit des Reiches für immer untergraben, sondern seine europäische Machtstellung erschüttern und Elend über zahllose einzelne, Familien und Korporationen verbreiten würde. In betreff der Konsolidierung der schwebenden Staatsschuld, so erhebt Herr van Bosse seine eindringliche Warnstimme gegen eine Vermehrung des Papiergeldes und dringt vielmehr auf energische Maßregeln, dasselbe nach und nach zum Verschwinden zu bringen. Er erteilt den Rat, von der schwebenden Staatsschuld einen Betrag von 150 Millionen auf das Kirchengut der Monarchie zu fundieren und ferner alle Mehreinnahmen, welche durch eine kluge Finanzverwaltung erzielt werden können, auf diese Tilgung der schwebenden Schuld zu verwenden. Herr van Bosse deutet hiebei namentlich auf einen Verkauf der Staatsdomänen und eine Bezahlung deren Verkaufswertes in Staatspapieren, auf die Aufhebung des Tabak- und Salzmonopols hin.

Se. Majestät fordert hierauf den Vertreter des Finanzministers, Sektionschef Baron v. Becke, auf, sich über den Inhalt der Denkschrift zu äußern.

Sektionschef Baron v. Becke äußerte sich nun dahin: Im wesentlichen könne er sich mit den von Herrn van Bosse entwickelten Ansichten nur einverstanden erklären, namentlich mit seiner Warnung vor einem Banqueroute, welcher die höchste Gefahr für die Dynastie und den Staat mit sich bringen könnte. Die Annahme einer mutmaßlichen Einnahme pro 1867 mit 407 Millionen und eines wahrscheinlichen Defizits von 65 Millionen halte er für richtig. Mit Rücksicht auf die Nachwehen des Krieges und deren Einfluß auf die Steuerkraft des Landes habe man bei Berechnung der Einnahmen bedeutende, sicher ausreichende Abstriche vorgenommen, hie und da werde allerdings die Steuerkraft für das nächste Jahr als erschöpft angesehen werden müssen, allein im Ganzen genommen nach dem effektiven Eingang der Steuern habe sich die Steuerkraft des Landes eher gehoben als gemindert, was namentlich in den Valutaverhältnissen und in dem zunehmenden Export seine Ursache haben dürfte. In der Ziviladministration werden 14 Millionen Ersparnisse in Aussicht genommen. Als hier der Staatsminister Graf Belcredi das Bedenken äußerte, ob eine so großartige Ersparung im Bereiche der Möglichkeit liege, erklärte Herr v. Becke diesen Abstrich dahin, daß damit die eigentliche Zivilverwaltung nicht ausschließlich gemeint sei, sondern daß darunter die Ersparnisse das Ah. Hofes, welche Se. Majestät im Betrage von mehr als 2 Millionen anzuordnen geruhten, dann die bei Hereinbringung der Steuern durch eine bessere Regie der Staatsmonopole, endlich durch Amortisation einer gewissen Zahl von Staatspapieren, deren billige Amortisierung ohne Rechtsverletzung möglich werde, zu erzielenden Ersparnisse inbegriffen seien. Die von Herrn van Bosse ausgesprochene Ansicht, daß ohne einen großartigen Abstrich im Militärbudget eine Herstellung der Finanzen nicht möglich sei, könne er nur teilen. Beim Fortbestande des jetzigen || S. 265 PDF || Militärsystems sei dieser Abstrich allerdings eine Unmöglichkeit, allein er wiederhole hier nur, was die öffentliche Meinung laut ausspreche, wenn er auf die Notwendigkeit einer gründlichen Änderung des gegenwärtigen Militärsystems aufmerksam mache, eine Änderung, welche sich auf die Verwaltung, dann die Verpflegung, Bewaffnung und Bekleidung der Armee, auf Übertragung von gewissen Lasten, namentlich in der Bequartierung auf die Länder, auf Reduktion des großen bei der Militärjurisdiktion angestellten Personales, auf Aufhebung des Inhaberwesens, Beschränkung der übergroßen Zahl von Privatdienern, Beschränkung der großen Auslagen für Unterrichtsanstalten usw. erstrecke. Ein über 50 Millionen hinaufreichendes Militärbudget ertragen die Finanzen nicht. Herr v. Becke glaubte nun mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Nachwehen des Krieges namentlich sich im Militärbudget bemerkbar machen werden, es sollte ein Normalbudget für die Kriegsbedürfnisse aufgestellt und alle durch die Kriegsereignisse veranlaßten außerordentlichen Auslagen, wie z. B. Anschaffung von Hinterladungsgewehren, Bekleidungs-, Munitionsersätze, ins Extraordinarium gewiesen werden. Solche Auslagen seien vorübergehend und beunruhigen nicht, während die Aufstellung eines Normalbudgets, das eine Bilanz in Aussicht stellt, dem Publikum die größte Beruhigung gewähren würde. Einige Mittel zur Bestreitung solcher außerordentlicher Auslagen werden sich noch finden. In den vielen Kassen fände sich immer ein Bestand vor, der auf 25 bis 30 Millionen veranschlagt werden könne, dann werden von dem mit dem Gesetze vom 6. August2 eröffneten Kredite wenigstens 5 Millionen zu solchem Zwecke verfügbar bleiben; überhaupt halte er bei energischem Eingreifen die Finanzlage nicht für so verzweifelt, wie sie vielfach angesehen werde.

Se. Majestät fand Sich durch die von Herrn Baron v. Becke geäußerte Ansicht über die Zweckmäßigkeit der Aufstellung eines Militärnormalbudgets zu der Bemerkung veranlaßt, daß eine fernere Zukunft denn doch mehr Mittel an die Hand geben dürfte, als dieses jetzt der Fall sei, und daß es zweckmäßiger wäre, statt von einem Normalbudget zu sprechen, einfach die Reduktionen im Budget der ordentlichen Auslagen vorzunehmen, welche die Lage der Finanzen erheische. Spreche man von einem Normalbudget, so werde dieses als etwas für alle Zeit Dauerndes angesehen, während die vorzunehmenden Reduktionen nichts Normales, sondern eine durch den Drang der Umstände aufgezwungene Maßregel seien. Der Staatsminister Graf Belcredi , unterstützt von den anderen Ministern, befürwortete lebhaft die Ansichten der Herren van Bosse und v. Becke auf einen großen Abstrich im Militärbudget. Jedes Budget, äußerte sich derselbe, das der Staat nicht erschwingen könne, sei eine Illusion, die bei uns um so gefährlicher sei, als sie ganz unvermeidlich zu einem Banqueroute führen würde. Jetzt ertrage die Finanzlage des Reiches keine größere Auslage für das Militär als 50 Millionen, und man könne es mit der größten Sicherheit voraussagen, daß jede Reichsvertretung, möge sie zusammengesetzt sein, wie || S. 266 PDF || sie wolle, keinen Heller über 50 Millionen bewilligen werde. Er sehe wohl ein, daß eine Ersparnis bis zu dieser Summe bei dem gegenwärtigen Militärsysteme eine reine Unmöglichkeit genannt werden müsse, daher sich um so mehr die Notwendigkeit einer Änderung desselben herausstelle. Der Leiter des Kriegsministeriums, FML. Freiherr v. John , wies auf die großartigen Reduktionen hin, welche im Armeestande bereits effektuiert worden sind. Der Effektivstand der Infanterie sei auf 115.000 Mann heruntergebracht, die Zahl der Kompanien per Regiment von 26 auf 18, die Zahl der Offiziere per Bataillon von 24 auf 16 reduziert. Trotz alledem sei es nicht möglich, mit einem geringeren Zuschuß als 72 Millionen aus dem Ärar für die Militärbedürfnisse auszukommen. Es sei selbst seine Absicht, umfassende Veränderungen in den Zweigen der Armeeverwaltung, namentlich Verpflegung, Bekleidung, Dislokation usw., vorzunehmen, und manches sei bereits geschehen. Allein bei einer so großartigen Maschine und bei so vielen alten Gewohnheiten könne er unmöglich, ohne einen vollen Stillstand herbeizuführen, das Bestehende über den Haufen werfen, ohne mit einem Neuen schon vollkommen fertig dazustehen. Er habe die volle Überzeugung, daß mit den vielen wesentlichen Änderungen, die er beabsichtige, noch namhafte Ersparnisse zu erzielen sein werden, aber vorderhand sei er in der Unmöglichkeit, diese in bestimmter Ziffer anzugeben. Sparen am rechten Orte sei gut, was aber Sparen am unrechten Orte sei, dafür liefere die Nord-Armee ein trauriges Beispiel; es sei seit Jahrhunderten nicht vorgekommen in der Geschichte Österreichs, daß eine ganze Armee nach einer verlorenen Schlacht davonlaufe; dem Sparen am unrechten Orte dürfte dieses wesentlich zuzuschreiben sein. Se. Majestät sprach Sich hierauf dahin aus, daß zwischen dem Finanz- und Kriegsministerium ein Zusammentritt stattfinde, um alle Rubriken des Militärbudgets gemeinsam durchzugehen und überall, wo immer möglich, die erforderlichen Abstriche vorzunehmen. Es sei sodann auch Aufgabe der übrigen Ministerien, dem Kriegsministerium in Erleichterung seiner Lasten, wo immer tunlich, an die Hand zu gehen.

In betreff der Konsolidierung der schwebenden Staatsschuld äußerte sich Herr Sektionschef Baron v. Becke dahin, daß dieses vorderhand als ein pium desiderium angesehen werden dürfte. Vorab müsse darauf Bedacht genommen werden, auf welche Art das Defizit von 65 [Millionen fl.] im Budget zum Verschwinden gebracht werden könne. Die Idee einer Konsolidierung der schwebenden Staatsschuld sei nicht nur eine gesunde, sondern sie müsse zur Zeit auch zur Realisierung kommen. Dem Gedanken, einen Teil derselben auf das Kirchengut zu sichern, trete er nicht entgegen, könne aber nicht verhehlen, daß in der Ausführung man auf viele Schwierigkeiten stoßen werde. Von einem Zwange könne keine Rede sein, und selbst bei gutem Willen bedürfe es der Zustimmung des Hl. Stuhles. Die Geschichte Österreichs liefere übrigens den Beweis, daß ihr von Seite des Klerus ein solches patriotisches Opfer nicht unbekannt sei. In der Summe dürfte übrigens Herr van Bosse sich getäuscht haben; man überschätze gewöhnlich den Wert des Kirchengutes; er für sich glaube nicht, daß auf einen höheren Betrag als ca. 40 bis 50 Millionen gerechnet werden könnte. Mit dem Verkaufe der Staatsdomänen und deren Bezahlung in österreichischen Staatspapieren || S. 267 PDF || sei er einverstanden. Der Verkauf könne sich jedoch nicht auf die ungarischen Krondomänen beziehen, die ohne Mitwirkung des Landes, die nie erhältlich sein würde, nicht zur Veräußerung kommen könnten, sondern nur auf die Kameraldomänen, deren Verkauf in mehrfacher Beziehung im höchsten Interesse des Staates liege. Es sei zu hoffen, daß die in Paris diesfalls waltenden Verhandlungen zu einem günstigen Ziele führen werden. Die Montanwerke repräsentieren einen Wert von 160 Millionen, worauf ca. 60 Millionen hypotheziert seien. Ihre schlechte Bewirtschaftung mache deren Veräußerung ebenfalls sehr ratsam. Was jedoch die Salzbergwerke betreffe, so möchte er von einer Veräußerung und dem Auflassen des Monopols abraten, nicht nur weil einige Krondomänialgut sind, sondern weil ein so wichtiges Lebensbedürfnis nicht unbedingt in fremden Händen belassen werden könne, dagegen dürfte das Auflassen des Tabakmonopols keinem Anstande unterliegen; man stehe diesfalls bereits in Unterhandlung3; wenn sie gelinge, würde für das betreffende Eigentum der Tabakverwaltung eine bedeutende Summe erhalten, die reine Monopoleinnahme für 5 bis 6 Jahre gesichert, nach Abfluß derselben aber durch angemessene Besteuerung eine noch viel höhere Einnahme erzielt werden. Se. Majestät machte hierauf auf die Notwendigkeit aufmerksam, wegen des Planes, einen Teil der schwebenden Staatsschuld auf das Kirchengut zu sichern, das unbedingteste Stillschweigen zu beobachten. Ein Entgegenkommen von Seite des Klerus, wenn die Sache zart eingeleitet werde, sei nicht unmöglich. Bevor aber hierüber die leiseste Andeutung fallengelassen werde, sei es notwendig, daß man eine Übersicht des vorhandenen Kirchengutes, dessen Wertes, Erträgnisses und der auf ihm haftenden Lasten entwerfe, welche Aufgabe am leichtesten und unauffälligsten vom Finanzministerium gelöst werden dürfte.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.