MRP-1-6-02-0-18660709-P-0088.xml

|

Nr. 88 Ministerrat, Wien, 9. Juli 1866 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 9. 7.), Esterházy 12. 8., Mailáth 12. 8., Larisch 13. 8., Komers 13. 8., Wüllerstorf, Schiller 12. 8., Mercandin 14. 8., Haller 13. 8., Kussevich 15. 8.; außerdem anw. Savenau, Becke; abw. Mensdorff, Franck.

MRZ. 88 – KZ. 2126 –

Protokoll des zu Wien am 9. Juli 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I. Bestellung von Kommissionen in den Ministerien für den Fall einer feindlichen Besetzung Wiens

Der Staatsminister fand es notwendig, daß für den Fall, als Wien von dem Feinde besetzt würde, eine Vorsorge wegen der hiesigen Behörden getroffen werde. Nach seiner Ansicht sollten die Zentralstellen, selbstverständlich mit Ausnahme des Kriegsministeriums, hier belassen werden. Es würde dies zur Beruhigung der Bevölkerung ungemein beitragen. Im Staatsministerium würde eine Ministerialkommission unter der Leitung des Sektionschefs bestellt werden, welche auf Grund einer ihr zu erteilenden Instruktion die kurrenten Geschäfte zu erledigen hätte, damit kein Geschäftsstillstand eintritt1. Die Angelegenheiten, zu deren Erledigung die Kommission berechtigt ist, müßten ihr vorgeschrieben werden, damit sie sich dem Feinde gegenüber ausweisen könne und sich nicht vielleicht zum Brücken- oder Straßenbaue zugunsten des Feindes mißbrauchen lassen müsse.

Der ungarische Hofkanzler meinte, daß bezüglich der ungarischen Hofkanzlei eine solche Vorsorge nicht nötig wäre, da sich dieselbe an das Ah. Hoflager nach Ofen zurückziehen wird. Bezüglich der siebenbürgischen und der kroatisch-slawonischen Hofkanzleien, die durchaus nur Landesan­gelegenheiten zu besorgen haben, einigte sich die Konferenz, daß auch diese beiden Hofkanzleien mit dem notwendigsten Personale sich nach Ofen zurückzuziehen, das übrige Personale aber einstweilen zu beurlauben hätten2. Die übrigen Chefs der Zentralstellen waren mit der Belassung der letzteren in Wien sowie mit der Bildung || S. 165 PDF || solcher Ministerialkommissionen unter Erteilung einer angemessenen Instruktion einverstanden. Nur bezüglich des Finanzministeriums bemerkte Baron Savenau , daß bei dem komplizierten Mechanismus des Finanzministeriums, bei welchem die Departements vielfältig ineinandergreifen, die Scheidung und die Vorschrift, inwieweit die Finanzministerialkommission gehen darf, sehr schwer wäre, die Gelddispositionen müssen vom Finanzminister ausgehen, der Kommission könnte ein Wirkungskreis diesfalls nicht eingeräumt werden, und zwar um so weniger, als die Kassen von Wien weggebracht werden müssen, damit sie der Feind nicht mit Beschlag belegt. Es verblieben dann nur noch die Parteirekurse, [die] Entscheidungen in Zoll- und Gebührensachen u. dgl. als Geschäfte des laufenden Dienstes beim Finanzministerium übrig. Der vorsitzende Staatsminister glaubte, daß zur Beruhigung des Publikums, zur Erteilung von Auskünften an Parteien auch beim Finanzministerium eine solche Kommission bestellt werden sollte, der natürlich nur solche Agenden zuzuweisen wären, mit welchen eine Gelddisposition nicht verbunden ist3.

Die Konferenz stimmte dieser Ansicht bei.

II. Gehaltsvorschüsse für die k. k. Beamten und Diener Wiens

Der Finanzminister beantragte, daß den k. k. Beamten und Dienern der Behörden in Wien ein dreimonatiger Gehaltsvorschuß für die drei Monate August, September und Oktober 1866 sofort ausgezahlt werde, was notwendig sei, weil die Staatszentralkasse demnächst nach Ofen gebracht werden soll4.

Baron Savenau bemerkte, daß es jedenfalls einen besseren Eindruck hervorrufen würde, wenn man den Beamten ihren Gehalt vorschußweise gibt, als wenn man sie diesfalls in der Schwebe ließe. Wenn einmal Wien vom Feinde besetzt sein wird, kann von dem Heraufschaffen von Geld von Ofen nach Wien keine Rede mehr sein. Das Zurücklassen eines Verlages, um die Beamtengehalte rechtzeitig auszuzahlen, könnte nicht riskiert werden, der Feind würde diesen Verlag als Staatsgeld konfiszieren. Wenn aber dieses Geld unter Hunderte von Beamten verteilt ist, ist es Privatgeld geworden, welches vom Feinde nicht genommen wird. Mit der Ah. Entschließung vom Jahre 1809 wurde bei der Okkupation Wiens durch die Franzosen sub lit. d gestattet, allen Beamten und Pensionisten ein Quartal ihrer Bezüge im vorhinein auszuzahlen, nebstdem ihnen aber auch die weiters laufenden Raten monatlich ohne Rücksicht auf den Quartalvorschuß auszuzahlen5. Der jetzige Antrag des Finanzministers gehe nicht einmal so weit, || S. 166 PDF || weil nach demselben die kurrente Zahlung neben dem Vorschuß nicht stattfinden soll. Die dreimonatigen Gehaltsvorschüsse müßten ohne allen Abzug an Steuern, Taxen oder allfälligen Ersätzen geleistet werden, weil sonst die Liquidierung zu lange Zeit erfordern würde. Es sollte auch die Anstalt getroffen werden, daß der Kanzleidirektor jeder Zentralstelle und jeder Behörde in Wien die Gehaltsvorschüsse gegen Amtsquittung mit einem Zuge bei der betreffenden Kasse mittelst Anschluß einer Konsignation behebe und an die betreffenden Beamten und Diener gegen deren gestempelte Quittung aushändige. Die Kassamanipulation würde dadurch vereinfacht und unnötiges Aufsehen vermieden werden.

Nachdem dieser Antrag durch allseitige Zustimmung zum Beschlusse erhoben war, ersuchte der Finanzminister sämtliche Konferenzmitglieder und die Leiter der siebenbürgischen und [der] kroatisch-slawonischen Hofkanzlei, in ihren Ressorts sofort die nötigen Anweisungen machen zu wollen.

III. Auszahlung von Pensionen in Wien

Der Finanzminister eröffnete, daß er bei dem Umstande, als die Vorauszahlung der Pensionen an die Pensionisten in Wien aus mehreren Gründen nicht angehen würde, im vertraulichen Wege ein Auskunftsmittel getroffen habe6. Wenn die Pensionisten ihre Pensionen bei den Staatskassen nicht erhalten werden, werde der Bürgermeister von Wien einen Aufruf an alle Pensionisten mit dem Bemerken erlassen, daß ihnen einstweilen die Gemeinde ihre Pensionen auszahlen wird. Das Geld hiezu wird Bankier Wodianer der Gemeinde geben, der hiefür bereits einen Vorschuß von 150.000 fr. erhalten hat7. Die Sache müsse jedoch ein Geheimnis bleiben.

Die Konferenz nahm diese Mitteilung zur Kenntnis.

IV. Sofortige Auszahlung der Pensionen für Juli 1866 in Pilsen und Budweis

Sektionschef Baron Savenau teilte mit, daß der Finanzminister sich durch die Umstände veranlaßt fand, dem Statthaltereileiter Grafen Lažansky nach Pilsen die telegrafische Weisung zugehen zu lassen, den Pensionisten in Pilsen und Budweis die Pensionsraten pro Juli sogleich auszahlen zu lassen8.

Wurde von der Konferenz zur Kenntnis genommen.

V. Rückzug des Statthalters und des Vorstandes der Finanzlandesbehörde aus Wien

Der Staatsminister machte die Mitteilung, daß sich für den Fall der Okkupation Wiens der Statthalter mit zwei Beamten der Statthalterei von Wien wegbegeben werde, um bezüglich der Leitung der politischen Verwaltung für die übrigen vom Feinde nicht besetzten Teile von Niederösterreich freie Hand zu behalten und nicht unter das Diktat der Preußen zu gelangen. Baron Savenau fügte bei, daß der Vorstand der Finanzlandesbehörde angewiesen werden wird, sich mit einigen Beamten jeweils dorthin zu begeben, wo der Statthalter seinen Sitz aufgeschlagen haben wird9.

VI. Einhebung der Linienmaut und Wegzehrungssteuer in Wien

Baron Savenau brachte die Frage wegen Einhebung der Linienmaut und der Verzehrungssteuer während der Dauer der feindlichen Okkupation zur Sprache. Bei der Einhebung der Verzehrungssteuer handle es sich auch um eine Kommunalabgabe, um den städtischen Zuschlag, der unter einem mit der Verzehrungssteuer eingehoben wird. Man könne daher nicht verfügen, die Verzehrungssteuer wird nicht eingehoben, weil man damit in Bezugsrechte der Kommune eingreifen und Reklamationen von Seite der letzteren hervorrufen würde. Das praktischste Auskunftsmittel dürfte diesfalls sein, der Stadtgemeinde die Einhebung der Verzehrungssteuer samt den Beamten, die sie aus den Einnahmen zu zahlen hätte, zu übergeben und seinerzeit mit der Kommune abzurechnen.

Die Konferenz war hiemit einverstanden.

VII. Rückziehung der Finanzwache aus Wien

Baron Savenau glaubte, daß, wenn auch die Einhebung der Wegmaut und Verzehrungssteuer an die Kommune übergeben wird, die Finanzwache in Wien – 400 bis 500 Mann – nicht hierbleiben könnte, sondern sich zurückziehen müßte, weil der Feind sie entwaffnen würde.

Die Konferenz beschloß, daß der unumgänglich erforderliche Teil der Finanzwache sich mit dem Vorstande der Finanzlandesbehörde zurückzuziehen, die übrigen aber – der größere Teil – zu beurlauben wären.

VIII. Überführung des Wiener Depositenamtes nach Graz

Der Justizminister eröffnete, daß das hiesige landesgerichtliche Depositenamt eigene Wertseffekten im Betrage von 152 Millionen fr. und solche aus Prag anhergeschickte im Betrage von 20 Millionen, zusammen daher Wertseffekten von 172 Millionen fr., verwahre. Die Vorbereitungen zur Wegtransportierung sind getroffen und morgen abends wird die Verpackung fertig sein. Er habe sich in Graz angefragt, ob dort kassenmäßige Lokalitäten für dieses Depositenamt, wo eine Gebarung stattfinden könnte, vorhanden seien. Diese Frage sei bejaht worden. Der Vorteil, diese Depositen nach Graz zu schicken, wo mit denselben fortmanipuliert werden könnte, wäre jedenfalls bedeutend, zumal, wenn sie nach Komorn geschafft werden müßten, eine Manipulation ausgeschlossen wäre und daselbst nur eine Verwahrung in den Kasematten stattfinden könnte, wo die Obligationen bei längerer Dauer der Verwahrung vermodern werden. Bei der großen Summe der Werte getraue er sich jedoch nicht, eine solche Verfügung selbst zu treffen, und müsse daher hierüber sich einen Ministerratsbeschluß sowie von dem Kriegsministerstellvertreter die Auskunft erbitten, ob übermorgen die Südbahn bis Graz frei sein werde, damit nicht etwa unterwegs eine Stockung des Trains, mit dem die Depositen weggeschafft werden, eintrete, wenn etwa zu gleicher Zeit das Armeekorps aus Venetien herausgeschafft werden sollte. FML. Baron Schiller bemerkte, daß eine solche Stockung nicht zu besorgen sei, indem die Südbahn bis Graz zwei Geleise habe, und die Konferenz erklärte sich sohin mit der Überbringung des Depositenamtes nach Graz einverstanden10.

IX. Zeitpunkt, in welchem die Nationalbank mit ihren Maschinen flüchten soll

Der Sektionschef Baron Becke gab bekannt, daß die Finanzmaßregel, die im letzten Ministerrate beschlossen wurde11, infolge Protestes der Nationalbank von 200 Millionen auf 60 Millionen fr. beschränkt werden mußte. 10 Millionen fr. habe die Nationalbank bereits der Staatsverwaltung übergeben, weitere 20 Millionen werde sie in den nächsten Tagen abführen. Diese 30 Millionen und die noch vorhandenen Kassareste werden der ganze Schatz sein, welchen der Finanzminister nach Ofen mitnehmen wird. Das Gesetz werde morgen oder übermorgen publiziert werden12. Da jedoch die Nationalbank ihre Maschinen zerlegen und nach Steiermark und Kärnten in Sicherheit bringen muß, was bei der großen Last viel Zeit erfordert, so frage es sich, wie lange noch die Nationalbank mit der Fabrikation der Banknoten fortfahren könne.

Der Staatsminister meinte, daß fünf Tage der längste Termin wäre, den man diesfalls der Nationalbank bezeichnen könne.

X. Fahrzeuge auf der Donau werden unter den direkten Befehl des Kriegsministers gestellt

Der Handelsminister gab bekannt, daß der Kriegsminister aus militärischen Rücksichten sämtliche Fahrzeuge auf der Donau unter seinen direkten Befehl genommen habe.

XI. Wegschaffung der Staatskassen aus Wien

Baron Savenau eröffnete, daß die Staatszentralkasse ihre Depositen und das Gold bereits von Wien weggebracht habe, das Universalkameralzahlamt und die niederösterreichische Landeshaupt­kasse als Ausgabskassen werden für vier bis fünf Tage noch dotiert werden, dann müssen von denselben sowie von der Lottodirektion, der Tabakfabrikation, der Porzellanfabrik, der Staats­druckerei, dem Hauptmünzamte, der Bergwerksproduktenverschleißdirektion, der Sammlungskasse, dem Hauptzollamte und den Linienmauten die Kassen bei der Staatszentralkasse gesammelt und weggeschafft werden. Wenn die Besetzung Wiens nicht so bald stattfinden sollte, müßte von Ofen herauf wieder disponiert werden. Der Transport mit Dampfschiff sei zu empfehlen, weil man die Effekten nachts dahin bringen und das Begleitungspersonale auf dem Schiffe bleiben könne.

Die Konferenz nahm diese Mitteilung zur Kenntnis.

XII. Sicherung des Materials der Böhmischen Westbahn

Der Handelsminister eröffnete, daß die Böhmische Westbahn anzuweisen sein dürfte, ihr Material auf die Kaiserin-Elisabeth-Westbahn zurückzuziehen, die Betriebsdirektion aber hieher zu dirigieren. Es dürfte ihr auch zu bedeuten sein, daß hinsichtlich einer Entschädigung für Kriegsschäden infolge dieses Auftrages die Regierung zwar keinerlei Verpflichtung übernehme, daß sie sich jedoch anheischig mache, seinerzeit nach Maßgabe ihrer Mittel der Eisenbahngesellschaft bei Herstellung dieser Schäden zu Hilfe zu kommen. Die Konferenz war hiemit einverstanden13.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.