MRP-1-6-02-0-18660623-P-0084.xml

|

Nr. 84 Ministerrat, Wien, 23. Juni 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 23. 6.), Mensdorff, Esterházy, Franck, Mailáth, Larisch 13. 8., Komers 13. 8.; außerdem anw. Wüllerstorf (am Mantelbogen als abw. geführt, d. h., er hat nicht unterzeichnet, war aber im MR. an der Diskussion beteiligt).

MRZ. 84 – KZ. 2122 –

Protokoll des zu Wien am 23. Juni 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I. Vertagung des ungarischen Landtages

Der ungarische Hofkanzler erklärte es für seine Pflicht gehalten zu haben, die Frage der Vertagung des ungarischen Landtages in Anregung zu bringen, indem der Hauptgrund hiezu, nämlich der Kriegszustand, seit der Publikation des Ah. Manifestes und durch die Kriegserklärungen von Seite Italiens und Preußens eingetreten ist1.

Bei seiner jüngsten Anwesenheit in Pest habe er mit den Führern des Landtages über diese Frage Erörterungen gepflogen und bei den meisten eine Hinneigung für das Forttagen des Landtages angetroffen, weil sie meinten, daß durch den Landtag, wenn er versammelt bleibt, der sicherste Hort gegen jede propagandistische Bestrebung geboten sei, während, wenn der Landtag vertagt wird, fremde feindliche Einflüsse erleichtert würden. Das Verhalten des Landtages sei, wenn auch nicht in positiver, so doch in negativer Hinsicht gut gewesen. Er habe den Führern des Landtages zu verstehen gegeben, daß die Regierung auf die Forttagung des Landtages nur dann eingehen könnte, wenn sie positive Garantien bieten würden, daß die fernere Haltung des Landtages während des Krieges den allgemeinen Reichsinteressen förderlich sein werde; solche Garantien habe jedoch keiner liefern wollen. Unter diesen Umständen glaube er demnach, daß man bei den wechselnden Chancen des Krieges den Landtag nicht tagen lassen könne, weil selbst schon eine Diskussion über die Kriegsfrage für die österreichische Armee und gegenüber von Europa vom Übel sein könnte. Er beabsichtige daher, wenn die Konferenz damit einverstanden sein sollte, Se. Majestät au. zu bitten, den ungarischen Landtag auf die Kriegsdauer mit dem formellen Ah. Versprechen zu vertagen, denselben, sobald es die Zeitumstände erlauben werden, wieder zu seiner verfassungsmäßigen Tätigkeit einberufen zu wollen2. Es seien in jüngster Zeit auch Stimmen laut geworden, daß man die Vertagung hinausschieben solle, bis der Bericht des Subkomitees für die allgemeinen Angelegenheiten, || S. 149 PDF || der die Basis für die künftigen Verhandlungen bieten wird, gedruckt sein wird, was in vier bis fünf Tagen geschehen dürftea .3 Dies erscheine auch ihm sehr wünschenswert; da jedoch die Verordnung über die zweite Rekrutierung in Ungarn künftigen Montag, den 25. Juni, jedenfalls kundgemacht werden müsse4, beabsichtige er ferners, dem Tavernikus die telegrafische Weisung zu erteilen, die Publikation des Ah. Reskriptes über die Vertagung des Landtages bis zur erfolgten Drucklegung des gedachten Berichtes des Subkomitees in dem Falle zu verschieben, wenn die Rekrutierungsverordnung vom Landtage mit Stillschweigen hingenommen werden würde, im gegenteiligen Falle aber das Ah. Reskript gleich Montag zu publizieren und den Landtag zu schließen5. Die Konferenz erklärte sich hierauf mit dem Antrage des ungarischen Hofkanzlers sowie mit dem von demselben abgelesenen Entwurfe des bezüglichen Ah. Reskriptes einhellig einverstanden.

Der Finanzminister äußerte, von mehreren Seiten vernommen zu haben, daß die meisten Deputierten die Vertagung des ungarischen Landtages aus dem Grunde befürchten, weil sie dadurch des Genusses der Diäten, auf die sie angewiesen sind, verlustig werden. In seiner Eigenschaft als Finanzminister könne er zwar nicht einen Antrag auf Fortbezahlung der Diäten auch während der Zeit, als der Landtag vertagt ist, stellen, was eine monatliche Leistung von ca. 80.000 fr. involvieren würde, die Konferenz dürfte übrigens diese Frage in Erwägung nehmen, wenn sie der Ansicht wäre, daß die Deputierten dadurch bei guter Stimmung erhalten werden könnten. Der ungarische Hofkanzler erinnerte, daß nach früherer Gepflogenheit die Deputierten während der Vertagung des Landtages niemals die Diäten bezogen haben. Jetzt könnte dieser Fortbezug der Diäten nur dann stattfinden, wenn die Landtagskommissionen auch während der Vertagung des Landtages in Permanenz blieben. Dies werde jedoch nicht geschehen, das Widerstreben gegen ein allfälliges Beisammenbleiben dieser Kommissionen, die immerhin eine verantwortliche Stellung, aber kein Pouvoir haben, sei ein allgemeines. Graf Belcredi meinte, daß das Beisammenlassen der Kommissionen, während der Landtag vertagt ist, unter den dermaligen Umständen im hohen Grade bedenklich wäre, da die Regierung bei den Kommissionen des ungarischen Landtages durch ihre Organe nicht intervenieren darf und dieselben daher nicht beaufsichtigen kann. Die Gefahr wäre um so größer, als nach Aufklärung des ungarischen Hofkanzlers alle Unterhausmitglieder in die verschiedenen Kommissionen verteilt sind, ein Körper daher, dessen Wirksamkeit von der Regierung nicht beaufsichtigt werden kann, alle Fäden und Verbindungen im Lande in seiner Hand haben würde.

II. Entschädigung der Lloyd-Schifffahrtsgesellschaft für Beschädigungen oder Verluste der zu Kriegszwecken verwendeten Schiffe

|| S. 150 PDF || Der Handelsminister erbat sich über eine telegrafische Anfrage der Direktion der Lloyd-Dampfschiffahrtsgesellschaft6 die Zustimmung der Konferenz, telegrafisch die Zusicherung geben zu dürfen, daß die Regierung für den Fall, als Schiffe des Lloyd, welche für Truppentransporte oder überhaupt zu Kriegszwekken von der österreichischen Armee verwendet werden, beschädigt werden oder verlorengehen, die Entschädigung leisten werde. Die Konferenz erklärte sich mit dieser Wertsgarantierung als einer selbstverständlichen Sache einverstanden7. Der Handelsminister glaubte, daß die Konferenz auch den Beschluß fassen sollte, der Lloyd habe seine Schiffahrt ganz einzustellen, sobald die feindliche Flotte im Adriatischen Golfe erschienen sein wird.

Die Konferenz war der Ansicht, daß die Regierung diesfalls dem Lloyd nichts befehlen oder verbieten könne.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.