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Nr. 69 Ministerrat, Wien, 1. Mai 1866 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 1. 5.), Esterházy 4. 5., Franck, Mailáth 4. 5., Larisch 4. 5., Komers 4. 5., Wüllerstorf 4. 5.; außerdem anw. Becke; abw. Mensdorff, der jedoch die Einsichtnahme ebenfalls bestätigte.

MRZ. 69 – KZ. 1491 –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll des zu Wien am 1. Mai 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I. Armeekredit

Der Kriegsminister setzte den Ministerrat in Kenntnis, in welcher Weise sich die Kriegsrüstungen seit den letzten Eröffnungen in der Konferenz entwickelt haben1 und daß dieselben jetzt schon in ein Stadium treten, daß es sich nicht mehr um einzelne Millionen Gulden handeln könne. Die ganze italienische Armee sei bereits mobilisiert, und Se. Majestät haben auch den Pferdeankauf für die Nord-Armee Ah. anzubefehlen geruht. Bis 8. Mai werden faktisch 47.000 Pferde für die Süd-Armee beigestellt sein, weitere 13.000 Pferde werden noch für die Parks und die Nord-Armee beizustellen sein. Se. Majestät haben auch Ah. zu befehlen geruht, daß heute die telegrafischen Anordnungen zur alsogleichen Aufstellung des 1. und 3. Armeekorps, und zwar letzteres in Laibach, beide aber mit der Bestimmung der Verwendung für die Nord-Armee, erlassen und daß alle Urlauber aus Galizien und Böhmen einberufen werden2. Es werde dann nur mehr auf den preußischen Mobilisierungsbefehl gewartet, worauf sohin die gesamte österreichische Armee auf den Kriegsfuß gestellt werden wird, dies könne sich aber möglicherweise schon übermorgen ergeben3. Daß man es dann mit kolossalen Ziffern zu tun haben werde, sei einleuchtend; eine beiläufige, im Kriegsministerium ausgearbeitete Zusammenstellung eines weiteren Extrakredites, der teils zu Rüstungserfordernissen ein für allemal, teils für Truppenstandsvermehrungen für die nächsten sechs Monate benötigt wird, weise ein Gesamterfordernis von 41,179.000 fr. aus4 [siehe Tabelle S. 75].

Das Mehrerfordernis für die Armee im Monate Mai betrage bis jetzt 25,000.000 fr.; wie dasselbe und der für den Fall des Krieges noch weitere Armeebedarf beigestellt werden könnten, darüber werde der Finanzminister dem Ministerrate die erforderlichen Aufschlüsse zu erteilen haben.

Sektionschef Baron Becke gab hierüber folgende Aufklärungen: Das Erfordernis für Mai, gewöhnliche Ausgaben, darunter auch die Zahlung für den || S. 74 PDF || Maicoupon per 12,000.000 fr., sei rund angenommen worden mit 20,000.000 fr. Hiezu kommen extraordinäre, im Laufe des Monates Mai bar zu bestreitende Ausgaben für Kriegsrüstungen rund 25,000.000 fr. Die Summe der Auslagen im Mai beträgt daher 45,000.000 fr. Von den gewöhnlichen Auslagen sind bereits durch die Zentralkasse à conto der Maidotation angewiesen und kommen also außer Betracht beiläufig 8,000.000 fr. Der Kassastand am Morgen des 1. Mai war 10,000.000 fr. In Paris und Hamburg stehen noch aus Aktivvorschüsse per 9,500.000 fr., und im Laufe des Mai werden noch aus den Länderkassen einfließen ca. 8,000.000 fr. Es ergibt sich also eine Bedeckung von 35,500.000 fr. Wird nun der Summe der Auslagen im Mai per 45,000.000 fr. entgegengehalten die Summe der Bedeckung per 35,500.000 fr., so ergibt sich pro Mai ein Defizit von 9,500.000 fr., wobei noch vorausgesetzt ist, daß die Eingänge aus den Länderkassen so einfließen, wie erwartet wird, was aber großen Zweifeln unterliegt. Auf andere höchstwahrscheinlich noch erforderliche Rüstungen, wie für die Kriegsmarine mit ca. 4,000.000 fr., sei dabei noch gar nicht vorgesehen. Vom Standpunkte der Finanzverwaltung müsse der Moment jetzt als eingetreten erkannt werden, wo nichts mehr anderes erübrigt, als entweder abzurüsten oder, wenn dies nicht möglich wäre, mit dem bereits vorbereiteten Gesetze wegen Umwandlung der 112,000.000 fr. Banknoten à 1 und 5 fr. unverweilt hervorzutreten und zu dem Ende mit der Nationalbank in kategorischer Weise vorzugehen5. Daß die Finanzkassen nicht imstande seien, das so kolossale Mehrerfordernis zu prästieren, sei ebenso klar wie der Umstand, daß es unter den dermaligen Verhältnissen absolut unmöglich sei, irgendeine Kreditoperation vorzunehmen.

Der vorsitzende Staatsminister hielt es doch für bedenklich, gegen die Bank so vorzugehen, die bekanntlich gegen die beabsichtigte Maßregel große Schwierigkeiten erhebt. Sektionschef Baron Becke meinte, daß unter den obwaltenden Verhältnissen nichts anderes erübrige als imperative Maßregeln, die in dem vorbereitenden Gesetze gelegen wären. Sollte die Bank einen unberechtigten Widerstand erheben, müsse man sie zwingen, das Direktorium auflösen und ein Bankkommissariat bestellen. Der Justizminister vermöchte sich nur eine geringe Vorstellung von dem Patriotismus der Nationalbank zu machen, wenn sie gegen diese Maßregel einen widerrechtlichen Widerstand erheben wollte. Die Bank sei nach der Bankakte verpflichtet, in jedem Augenblicke über ein zu erlassendes Gesetz ihre Noten à 1 und 5 fr. einzuziehen und gegen Banknoten in größeren Appoints oder gegen Silber umzuwechseln. Der einzige Zwang, der gegen sie ausgeübt wird, bestehe darin, daß man ihr unter gewöhnlichen Verhältnissen hiezu einen Termin von vielleicht sechs Monaten eingeräumt hätte, während jetzt in etwa drei Tagen das Äquivalent für diese 112 Millionen, deren Einlösung der Staat übernimmt, in größeren Appoints von ihr verlangt wird. Der vorsitzende Staatsminister fand es nicht für tunlich, daß die Konferenz über eine so wichtige Angelegenheit selbst einen Beschluß fasse, der eine || S. 75 PDF || so große Verantwortlichkeit involvieren würde, und brach die Beratung mit dem Bemerken ab, er werde sich sogleich zu Sr. Majestät begeben und die au. Bitte vortragen: Se. Majestät wollen geruhen, über diesen so dringlichen Gegenstand sofort die Beratung des Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze eintreten zu lassen6.

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Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.