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Nr. III Militärkonferenz, Wien, 8. April 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; KA., MKSM., Separatfasz. 14/1866 ; P. Beck; VS. Kaiser; anw. und BdE. am Schluß des Protokolls: Franz Joseph, Erzherzog Albrecht, Crenneville, Franck, Mensdorff, Henikstein, Rossbacher; anw. ohne Vidierung: Huber, Reitz.

MRZ. – KZ. –

Konferenz unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers am 8. April 1866.

  Aufstellung einer Reserve: 5. Bataillone und Freiwillige. – Offiziersstand

Se. Majestät : Von FML. Baron Henikstein wurde die Frage der Aufstellung und Formierung einer Reserve für die Armee in Anregung gebracht; diese Frage wurde bereits im Kriegsministerium eingehend beraten und handelt es sich nun, die Art und Weise zu besprechen, wie eine solche Aufstellung tunlich und möglich wird1.

FML. Baron Henikstein : Über die Notwendigkeit einer solchen Aufstellung besteht wohl kein Zweifel; für den bevorstehenden Krieg, in welchem die Armee gegen zwei Seiten hin die Angriffe abzuwehren haben wird, werden wohl die größten Anstrengungen gemacht werden müssen, ähnlich wie dies im Jahre 1809 der Fall war. Die Armee – in ihrer gegenwärtigen Formation und Organisation – ist nicht stark genug, um erfolgreich auf zwei Kriegstheatern gleichzeitig auftreten zu können, neue Mittel zu ihrer Vermehrung müssen gesucht werden und diese dürften sich am leichtesten noch darin finden, daß die gegenwärtig bestehenden Depotdivisionen der Infanterieregimenter in Depotbataillone oder 5. Bataillone vermehrt und verwandelt werden, welche dann zum Teil den Dienst der 4. Bataillone zu übernehmen hätten und diese teilweise für die Armeekommandanten verfügbar machen könnten. Auch die Frage der Aufstellung von Freiwilligenkorps dürfte in Betracht gezogen werden, weil die einzelnen Länder sich gewiß antragen werden, solche Korps aufzustellen. Se. Majestät bemerken, daß diese 5. Bataillone immer nur zur Ergänzung der Feldbataillone dienen können, daß man also nicht darauf rechnen dürfe, daraus neue Armeekorps formieren zu können, und daß sogar nur wenige 4. Bataillone dadurch disponibel werden dürften. Se. kaiserliche Hoheit Erzherzog Albrecht hebt hervor, daß die Depots gegenwärtig im Verhältnisse zu den Feldtruppen zu schwach sind; daß die regelmäßige Ergänzung derselben beinahe unmöglich würde, wenn man nicht die Depots in der beantragten Weise erhöhe, auch der Deutsche Bund habe sogar in seiner Militärorganisation das Verhältnis der Ersatztruppen bedeutend erhöht. Es fragt sich, ob der Krieg kurz oder lang dauern werde, wäre letzteres der Fall, so müsse dafür gesorgt werden, die Möglichkeit der Komplettierung der Armee derart einzurichten, daß die Truppen auch am Ende des Krieges noch ziemlich vollzählig sein können. Zu Anfang sollte man vier starke Depotkompanien aufstellen, später noch zwei Kompanien errichten, diese dann als Depot ausscheiden und vier Kompanien als Bataillone formiert zu Besatzungen in den Festungen verwenden, dagegen bei einer Offensive die 4. Bataillone der Armee nachsenden. FML. Baron Henikstein macht noch insbesondere auf den moralischen Eindruck aufmerksam, der durch eine solche || S. 423 PDF || Maßregel erzielt würde; der Feind werde durch diese Ziffer von 80 neuen Bataillonen irregeführt und in seinen Berechnungen getäuscht. Se. Majestät : Es fragt sich nun, wo diese Depotbataillone zu errichten sein werden, wohl am besten in den Depotstationen mit Ausnahme jener, welche sich auf den Kriegsschauplätzen befinden. Es ist demnach als Grundsatz anzunehmen, daß die Errichtung dort erfolge, wo die Depotdivisionen jetzt stehen. Durch diese Errichtung dürfen jedoch die Feldbataillone in keiner Weise desorganisiert werden und müßte daher vom Kriegsministerium eine genaue Instruktion für die Regimentskommandanten ausgearbeitet werden, nach welcher sie – gleichzeitig mit der Mobilmachung – diese Errichtung durchzuführen haben werden.

Kriegsminister FML. v. Franck rekapituliert nun die Punkte, welche im Kriegsministerium schon beraten wurden: 1. Der Befehl zur Aufstellung der 5. Bataillone hätte sich zuerst nur auf Formierung von vier Kompanien zu beschränken; 2. der Aufruf zum Eintritt von Freiwilligen auf Kriegsdauer mit erhöhtem Handgelde sowie die Anordnung einer zweiten Rekrutierung hätten gleichzeitig zu erfolgen, wodurch man auf eine Vermehrung der Armee von 80.000 bis 100.000 Mann rechnen könne; 3. bei jedem Infanterieregimente würde eine Division, bei jedem Jägerbataillone eine Kompanie neu aufgestellt (Kaiserjäger müßten außer Betracht gelassen werden). Jede Kompanie erhielte drei Offiziere, zum größten Teil aus dem Pensionsstande und einzelne weniger kriegstaugliche Offiziere von der Truppe selbst. Der ganze Bedarf an Offizieren beläuft sich auf 192 Hauptleute, 192 Oberleutnants, 192 Unterleutnants. Die zweite Rekrutierung würde nicht von der nächstjährigen Stellung, sondern aus den älteren Altersklassen zu entnehmen sein, welche vollkommen genügen werden, wenn man ein Zoll im Körpermaße und kleine Fehler nachsehen dürfte. Se. Majestät befehlen, daß gleich mit dem Staatsminister und den Hofkanzlern die nötigen Vorbereitungen für eine solche zweite Rekrutierung auszuarbeiten sein werden. Kriegsminister : Der Stand einer Kompanie würde normiert werden mit 2 Feldwebels, 4 Führern, 8 Korporals, 16 Gefreiten, 2 Spielleuten, 2 Zimmerleuten und 120 Gemeinen. Alle Regimenter mit Ausnahme von acht könnten den Stand an Gemeinen aufstellen, diese acht Regimenter würden die Kompanien nur mit 80 Gemeinen formieren. Im ganzen würde diese Errichtung 30.380 Mann betragen. Se. Majestät : Für die 5. Bataillone sind gleichzeitig mit ihrer Aufstellung auch die Bataillonskommandanten zu ernennen und kann dabei auf einzelne hervorragende Persönlichkeiten des Pensionsstandes Rücksicht genommen werden. Das Kriegsministerium hat die nötigen Vorstudien zu pflegen. Se. kaiserliche Hoheit Erzherzog Albrecht hält es auch für notwendig, daß die aufzustellenden Bataillone gleich mit Stabsoffizieren, und zwar tüchtigen, energischen, versehen werden, weil jetzt schon die meisten Depotdivisionen, insbesondere bei den galizianischen Regimentern, eine große Anzahl von halbinvaliden Offizieren enthalten, welche den Anforderungen des Dienstes während eines Feldzuges nicht gewachsen wären. Es wird auch noch in Betracht genommen, daß ein aus dem Pensionsstande eingeteilter Stabsoffizier sich nicht beritten zu machen brauche, weil es ihm in den meisten Fällen für die voraussichtliche kurze Dauer seiner Verwendung auch nicht möglich würde, sich entsprechend || S. 424 PDF || beritten zu machen. Kriegsminister FML. v. Franck bemerkt weiters, daß zur Armierung der aufzustellenden Kompanien Waffen im Überflusse vorhanden, daß dagegen an Montur und Rüstung ein Mangel eintrete und daß die Beschaffung derselben die Summe von 1,800.000 Gulden erfordern werde, daß aber nach Aufstellung der 5. Bataillone immerhin der Vorteil erwachse, daß 22 – für die Besatzungen im Inneren bestimmte – Bataillone zu anderen Zwecken verwendbar gemacht werden. Se. Majestät bemerken, daß jedenfalls auf eine Neuanschaffung von Gewehren als Ersatz für die auszugebenden Bedacht genommen werde und daß es dann nur zu bedauern wäre, wenn man wieder altartige statt neuartige erzeugen müsse. In betreff der Monturen und Armatur wären diese Bataillone zuerst nur mit Mänteln und Ärmelleibeln zu versehen, auch könnten sie im Notfall nur Riemengurten erhalten, jedenfalls müßte auch für diese Erfordernisse jetzt schon vorgedacht werden.

Nach eingehender Besprechung über die Zweckmäßigkeit und die Nachteile der Aufstellung von Freiwilligenkorps, gegen welche sich auch FZM. Benedek bei seiner Anwesenheit in Wien ausgesprochen, bemerkt Se. kaiserliche Hoheit Erzherzog Albrecht , daß eine solche kaum zu umgehen, daß diese zu jedem Kriege stattgefunden und in einem so populären, wie er gegen Preußen ist, gleich von allen Seiten angetragen würde. Nur wäre es zweckmäßig, daß die Organisierung der Freiwilligen von der Regierung selbst in die Hand genommen werde; die Grundsätze für diese Organisation wären jetzt schon auszuarbeiten und den Landeschefs und den Männern des Vertrauens, welchen man die Errichtung der Freiwilligen in den einzelnen Ländern übertragen wollte, mitzuteilen. Wenn FZM. Benedek keine Freiwilligen wünscht, so erkläre sich Se. kaiserliche Hoheit ganz einverstanden, wenn sie zur Armee nach Italien gesendet würden. FML. Graf Crenneville hält es für notwendig, daß als Kommandanten dieser Freiwilligenbataillone tüchtige und schneidige Stabsoffiziere ausgesucht werden. Se. Majestät befehlen, daß zu den Freiwilligen, mit Ausnahme der Kommandanten, keine Offiziere und Chargen von der Armee eingeteilt werden, sondern daß man sich ausschließlich mit pensionierten oder quittierten Offizieren behelfe, die Einteilung einiger noch tauglicher Gardeoffiziere abgerechnet. Oberst Reitz wird hierauf beigezogen und fügt dem früher Gesagten nur noch bei, daß bei 30 Regimentern eine größere Anzahl Chargen kreiert werden müsse, daß dagegen bei den übrigen Regimentern sogar ein Überschuß an Chargen erübrige, daß endlich auch bei den Jägerbataillonen zwischen 20 und 40 Chargen ernannt werden müssen. Se. Majestät befehlen, daß als erster Grundsatz aufgestellt und den Regimentskommandanten eingeschärft werden müsse, daß von den Feldbataillonen keinerlei Transferierung von Chargen zu den Depot- beziehungsweise 5. Bataillonen stattfinden dürfe.

Oberst v. Huber referiert hierauf über die Deckung des Bedarfes an Offizieren, erwähnt, daß bei 500 Offiziere für Friedensanstellungen vorgemerkt sind, daß nach Besetzung der Armeeanstalten noch immer einige Hundert zur Einteilung in die Truppe erübrigen und daß dadurch namentlich der Bedarf an Hauptleuten gedeckt werden könne. Bei den Jägerkompanien frage es sich, ob sie nicht auch im Felde verwendet werden, in welchem Falle es vielleicht angezeigt || S. 425 PDF || wäre, den ganzen Bedarf aus der Jägertruppe selbst zu decken, was um so leichter wäre, als jedes Bataillon nur drei Kadetten zu Offiziers befördern würde und gerade unter den Kadetten der Jägerbataillone eine große Anzahl von geeigneten Individuen vorhanden ist.

Am Schlusse der Konferenz wurde noch aauf Anregung Sr. kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Albrechta die Frage über die Kommandierung von Ordonnanzoffizieren besprochen und sprachen Se. Majestät den Ah. Willen aus, daß in den Hauptquartieren keine Ansammlung von Ordonnanzoffizieren über den erlaubten Stand stattfinden dürfe, besonders solcher, welche nicht in Aktivität gestanden, indem diese meistens unbrauchbar sind und nur nachteilig auf die Stimmung der Armee einwirken, eher könnte es gestattet werden, daß die Divisionärs und Brigadiers Ordonnanzoffiziere aus dem bArmeestandeb sich auswählen, wobei jedoch ebenfalls verhindert werden müsse, daß dies eine Quelle zur Ausübung von Protektionen werde.

Henikstein, Rossbacher, Mensdorff, Franck, Erzherzog Albrecht, Crenneville, Franz Joseph.