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Nr. I Militärkonferenz, Wien, 7. März 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; KA., MKSM., Separatfasz. 14/1866 ; P. Beck; VS. Kaiser; anw. und BdE. am Schluß des Protokolls: Franz Joseph, Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Leopold, Benedek, Mensdorff, Franck, Crenneville, Henikstein, Rossbacher, John; anw. ohne Vidierung (zu Fachauskünften während der Konferenz beigezogen): Jüptner, Reitz, Kövess.

MRZ. – KZ. –

Konferenz unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers am 7. März 1866.

  Ordre de bataille für den Kriegsfall. – Ausrüstung und Verpflegung

Se. Majestät: Für den Fall eines Krieges gegen Preußen und einer gleichzeitigen Kriegsaus­rüstung und Aufstellung in Italien ist es noch wünschenswert, hier alle jene Vorarbeiten und Einleitungen zu besprechen, welche als Vorbereitung zu einer raschen Mobilisierung notwendig sind1.

Betreffend die bereits festgestellte Ordre de bataille wünscht FZM. v. Benedek die Austauschung des 7. Jägerbataillons, bemerkt dann, daß wenn man bei der Verteidigung von Tirol auf „die Landesverteidigung“ rechnen wolle, jedenfalls jetzt schon etwas für das Landesverteidigungsinstitut durch Bewilligung der erforderlichen und schon verlangten Geldsumme geschehen müsse. Die nach der Ordre de bataille auf Italien entfallende Kavallerie erachtet FZM. v. Benedek unbedingt zu schwach, indem ihr die piemontesische Armee wenigstens das Doppelte entgegenzustellen in der Lage ist. Nach längerer Auseinandersetzung über die Möglichkeit einer Verstärkung der Armee in Italien mit Kavallerie, ohne die Armee in Deutschland – in der ersten Linie wenigstens – zu schwächen, genehmigten Se. Majestät , daß ein Regiment, und zwar das den Ah. Namen führende 1. Husarenregiment, bei der Armee in Italien belassen werde, daß dagegen vielleicht eine Verminderung der Kavallerie bei den in zweiter Linie stehenden Armeekorps in Deutschland eintreten könne. Se. kaiserliche Hoheit Erzherzog Wilhelm weisen auf den geringen Stand an Artillerie in Italien hin und glauben, daß durch Belassung einer weiteren Batterie des 8. Artillerieregiments diesem Übelstande teilweise abgeholfen werden könnte. Se. Majestät genehmigen diesen Antrag und gestatten, daß eines der Korps gegen Preußen um eine Batterie schwächer dotiert werde. Über die Dringlichkeit des Ausbaues der Eisenbahnen – sowohl der Brennerbahn wie jener von Padua nach || S. 416 PDF || Rovigo – wie über die Notwendigkeit der Benützung dieser Bahnen bei einer Aufstellung oder während eines Krieges macht Herr FZM. v. Benedek eingehende Bemerkungen und erklärt Se. Exzellenz der Herr Kriegsminister , diesen Gegenstand nicht aus den Augen zu lassen und das Handelsministerium – wie dies ohnehin fortwährend geschehe – erneuert aufzufordern. Se. kaiserliche Hoheit Erzherzog Wilhelm bemerken, daß es nicht möglich sein wird, die festen Plätze im Norden wie im Süden mit dem vollen Erfordernis an Artilleriemannschaft respektive Festungsartilleriekompanien zu versehen, und es wird hierauf beschlossen, daß die über den Kriegsstand vorhandene Mannschaft der Artillerie teilweise zur Verstärkung der Festungskompanien über den vorgeschriebenen Stand verwendet werde, daß dabei aber jede Neuaufstellung von Kompanien zu unterbleiben habe. Was die Depotkörper der Infanterie wie Kavallerie betrifft, befehlen Se. Majestät, daß dieselben in keiner Weise zum Dienste beizuziehen sein werden. Für die Marschdispositionen sind alle Vorstudien genau durchzuführen, um jede Kreuzung zu vermeiden; die Kavallerie hat im Anfange einfache, späterhin aber Doppelmärsche zu machen. Von den Batterien sind jene, welche bei den Avantgarden eingeteilt sind, mit ihrem jetzigen Stande gleich in Marsch zu setzen, während alle übrigen sich bei ihren Regimentsstuben zu komplettieren und auszurüsten haben werden. Die Ausrüstung der Batterie des 4. Artillerieregiments in Krakau ist jetzt schon von Lemberg dahin zu disponieren. Es ist jetzt gleich ein Befehl für den Wirkungskreis der Generalkommanden – bei Aufstellung der Armeen – auszuarbeiten und sind die Arbeiten, welche dann den Generalkommanden und andererseits den Korpskommanden zufallen, genau zu fixieren; überhaupt müssen bei einer Mobilmachung die Korpshauptquartiere mit allen dazugehörenden Apparaten gleich aufgestellt werden und ist zu diesem Zweck alles im Detail jetzt schon vorzuarbeiten und auszuarbeiten. Die Erhebungen über die Möglichkeit der erforderlichen Lieferungen an Montur etc. durch die Industriellen der Monarchie sind im Zuge und muß auch auf Nachschaffung von Kochgeschirren gleich Bedacht genommen werden. Für die Aufstellung der nötigen Sanitätsanstalten sind die Ausrüstungen vorhanden, nur wird es notwendig werden, die Sanitätstruppen zu vermehren, entweder durch Neuaufstellung von Kompanien oder durch Kreierung von 6. Zügen bei den Kompanien, wozu die Mannschaft und teilweise auch das Ausrüstungsmaterial vorhanden sind und nur noch die Adaptierung einiger Wägen notwendig würde. Se. Majestät befehlen letzteren Vorschlag besonders in Erwägung zu ziehen und gestatten im allgemeinen, daß noch mehrere kleinere Änderungen in der Zusammenstellung der Ordre de bataille vorgenommen werden, welche auf die schnellere Schlagfertigkeit der einzelnen Heereskörper von Einfluß sinda . Über die Instandsetzung der Festungen sind bis jetzt erst die Anträge von Krakau und Josefstadt eingetroffen, von welchen erstere ganz erschöpfend waren und nach den Anträgen bereits auch erledigt wurden. Se. kaiserliche Hoheit Herr Erzherzog Leopold bemerken, daß der Entwurf zur Verteilung der Genietruppen bereits vollständig ausgearbeitet, || S. 417 PDF || daß für jede Armee noch ein Bataillon Genietruppen erübrige. Die bei den Geniedirektionen im Inneren kommandierte Mannschaft müßte im Falle eines Krieges über den Stand geführt werden.

Die zur Ausrüstung der Festungen erforderlichen Werkzeuge werden aus den Belagerungsparks entnommen und bei diesen gleich ersetzt werden. FML. Baron Henikstein macht darauf aufmerksam, daß außer den Arbeiten bei den Festungen auch alle jene wichtigen Entwürfe für Herstellungen von Brükkenköpfen, passageren Befestigungen etc. in Erwägung zu ziehen sein dürften. Se. Majestät befehlen, daß jedenfalls diese Frage überdacht und festgestellt werde, wo derlei Befestigungen notwendig werden und zu welchem Zeitpunkte mit deren Herstellung zu beginnen wäre; jedenfalls sollen aber nur solche Befestigungen erbaut werden, welche keine Besatzung und Armierung erfordern, um jeder Truppenzersplitterung auszuweichen. General Jüptner referiert über die Komplettierung der Artillerieausrüstung der Festungen, und wird festgesetzt, daß die in Lemberg entbehrlichen 40 Geschütze gleich nach Krakau disponiert werden, auf ein Herbeiziehen von 16 Geschützen aus Triest wurde ebenfalls Bedacht genommen, jedoch im Verlaufe der Konferenzverhandlungen davon wieder Umgang genommen. Die erforderliche Anzahl von Geschützen für die Armierung der Festungen muß von anderen Punkten ergänzt werden und haben in dieser Beziehung die nötigen Avisos zu ergehen. Die Vorbereitung der Munition muß nach Erfordernis betrieben, für das Totalerfordernis an Bettungen und sonstigem Artillerieaus­rüstungsmaterial die Ausweise zusammengestellt werden. Se. Exzellenz FZM. v. Benedek stellt die Frage auf, ob Triest gleich geräumt und somit nicht verteidigt werden soll? Ihre kaiserlichen Hoheiten, die Herren Erzherzoge Wilhelm und Leopold , erklären die Fortifikationen von Triest gegen einen mächtigeren feindlichen Angriff als nicht verteidigungsfähig. GM. v. John hebt dagegen die Nachteile einer Räumung von Triest hervor, welches hier nicht als Handelsplatz, sondern als linker Flügel der Armee zu betrachten ist, und bespricht die Gefahren, wenn – nach einer Landung – der Feind gegen Laibach vorrückt und die Verbindungen der Armee im Festungsviereck mit dem Inneren bedroht. FML. Graf Mensdorff glaubt, daß Triest nur gegen Handstreiche sichergestellt und verteidigt werden solle. Se. Majestät entscheiden: die 17 gezogenen Geschütze haben in Triest zu verbleiben und hat der Armeekommandant die weitere Verantwortung zu übernehmen. Von hier wird nicht befohlen werden, ob Triest verteidigt werden soll oder nicht, dies bleibt dann dem Armeekommandanten überlassen, nur darf er dabei auf keine neuen Geschütze rechnen. Se. Majestät stellen die Frage, ob dieb in Anregung gebrachte Räumung von Mantua ausgeführt werden soll und kann. FZM. v. Benedek und GM. Baron John halten die Räumung vor einem Kriege für unausführbar und politisch wie strategisch sehr nachteilig und beantragen den status quo zu belassen. Für die Verpflegung der Armee in Italien müßte in den ersten zwei bis drei Wochen das Nötige vorgedacht werden, die Verpflegung der Truppen in Tirol wäre jedenfalls durch Zuschübe aus dem || S. 418 PDF || Inneren sicherzustellen.c Über die Frage, ob die Truppen in der Lage sind, sich vollständig zu komplettieren, referiert Oberst Reitz , daß bei elf Regimentern der größte Abgang 17 Mann per Kompanie beträgt, bei 20 bis 30 Regimentern sei dieser Abgang viel geringer, während 40 Regimenter sich vollkommen komplettieren, ja sogar noch Überschuß behalten, und zwar ohne die heurige Rekrutierung in Anschlag zu bringen. Es wird der Beschluß gefaßt, daß die ersten drei Feldbataillone bei den Regimentern sich durch Einziehung der Urlauber und Reservisten vollkommen komplettieren, dagegen sollen die heurigen Rekruten bei den vierten Bataillonen und Depots in Stand genommen werden. Bricht der Krieg nicht aus, so werden diese Rekruten im Herbste – wie gewöhnlich – bei den Feldbataillonen abgerichtet. Die Weisungen sind in diesem Sinne an die Regimenter zu erlassen und ein gleicher Vorgang auch bei den Jägerbataillonen zu beobachten. Von den Husarenregimentern sind 5500 Reservisten disponibel, weil dieselben keine Reservisten zum Fuhrwesen abzustellen haben, es fragt sich nun, ob aus dieser vorhandenen Mannschaft neue Abteilungen aufgestellt oder die bestehenden Eskadronen damit verstärkt und komplett erhalten werden sollen. Nach eingehender Erörterung aller Nachteile von Neuerrichtungen oder Aufstellung von Freiwilligen wird festgestellt, daß die Depots auf 400 Mann gebracht, Chargen von dem Reservestand einberufen werden, daß die Feldeskadronen keinen fixen Stand erhalten, sondern daß, sobald eine Abteilung abgerichtet ist, dieselbe [n] zu den Regimentern nachgesendet und bei den Depots wieder ersetzt zu werden haben. Ebenso wird auch auf dieselbe Weise der Stand der übrigen Kavallerieregimenter erhöht, nur muß früher der Bedarf für das Fuhrwesenkorps vor allem gedeckt werden. Die Stabskavallerie wird durch die Abgabe von 20 Mann per Regiment zusammengestellt, aus diesen fünf Eskadronen formiert, von welchen vier Eskadronen der Armee gegen Preußen, eine Eskadron der Armee in Italien zugewiesen werden. Für die Aufstellung des Gendarmeriekriegsflügels ist kein Mangel zu befürchten. Oberstleutnant Kövess (der zugezogen wird) berichtet, daß die Repartition für die Pferdestellung festgesetzt und daß die Beistellung der in selber angeführten Pferdezahl möglich sein wird. Für die Einberufung der Fuhrwesensmannschaft sind alle Vorbereitungen getroffen und werden den Generalkommanden die möglichst weiten Befugnisse eingeräumt werden. An Fuhrwesensmaterial ist kein Mangel und kann die ganze Ausrüstung ohne Anstand bewirkt werden. Die Truppen und Anstalten erhalten in folgender Reihenfolge ihre Bespannungen: zuerst die Infanterie und Artillerie, dann die halben Brückenbespannungen und Korpsparks, endlich die Armeeanstalten durch Aufstellung der Transporteskadronen. Die Cadres für alle Bespannungen werden aber alsogleich aufgestellt werden.

Es wird ferner noch festgestellt, daß „Freiwillige“ nicht aufgestellt werden dürfen und alle freiwillig sich Meldenden sich auf Kriegsdauer assentieren zu lassen haben. Bezüglich der Kriegsmarine erklären Se. kaiserliche Hoheit Herr Erzherzog Leopold , daß nur die Panzerfregatten einiger Änderungen benötigen, welche jedoch mit den Mitteln aus der Dotation bewirkt werden || S. 419 PDF || können, und daß die Flotte in sechs Wochen vollkommen ausgerüstet sein könnte. Se. Majestät befehlen, daß diese Herstellungen ohne Verzug ausgeführt werden sollen.

John, Henikstein, Franck, Crenneville, Erzherzog Wilhelm, Rossbacher, Mensdorff, Erzherzog Leopold, Benedek, Franz Joseph.