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Nr. 52 Ministerrat, Ofen, 21. Februar 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Meyer; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 21. 2.), Mensdorff 10. 3., Esterházy 11. 3., Franck, Mailáth 11. 3., Larisch 12. 3., Komers 12. 3., Wüllerstorf 13. 3., Haller 13. 3., Kussevich 14. 3.

MRZ. 52 – KZ. 1476 –

Protokoll des zu Ofen am 21. Februar 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Antwortreskript auf die Adresse des kroatisch-slawonischen Landtages

Königliches Reskript als Antwort auf die Adresse des kroatisch-slawonischen Landtages.

Die erste Frage, welche, so bemerkte Seine Majestät , einen Gegenstand der Beratung für die Ministerkonferenz zu bilden habe, beziehe sich auf die vom kroatischen Landtage auf das königliche Eröffnungsreskript beschlossene Adresse oder vielmehr die Adressen, da zwei nach dem Beschlusse des Landtages vorgelegt werden sollen, die eine ausgehend angeblich von einer Mehrheit, die andere angeblich von einer Minderheit des Landtages. Es frage sich, ob die Krone wirklich beide Adressen entgegennehmen solle oder ob nicht vielmehr die Entgegennahme der einen Adresse, nämlich derjenigen, die selbst vom Landtage als von einer Minorität desselben ausgehend bezeichnet wird, verweigert werden sollte.

Von Seite des Staatsministers Grafen Belcredi sowie des kroatischen Hofkanzlers wurde in Übereinstimmung mit dieser von Sr. Majestät geäußerten Ansicht darauf hingewiesen, daß von einer Entgegennahme der sogenannten Minoritätsadresse nicht wohl die Rede sein könne, da von den Anwesenden nur eine Minderheit sich für dieselbe ausgesprochen habe und überdies die Abstimmung darüber nach Schluß der Adreßberatung ganz illegalerweise vorgenommen worden sei. Wenn auch bei der Majoritätsadresse in Zweifel gezogen werden könne, ob sie von einer eigentlichen Mehrheit des Landtages ausgehe, indem von den sämtlich in der Sitzung des Landtages anwesenden Mitgliedern sich ebenfalls nur eine Minderheit dafür ausgesprochen habe, so stellte sich bei der Abstimmung über diese Adresse doch das Resultat heraus, daß die Mehrzahl hier an einer Abstimmung teilgenommen habe und von den wirklich Stimmenden die große Mehrzahl für diese Adresse sich aussprach. Es haben hier nämlich von 192 in der Sitzung anwesenden Mitgliedern 78 für, 22 dagegengestimmt und 92 sich der Abstimmung enthalten. Abwesende waren 191. Sämtliche Konferenzmitglieder erklärten sich der gleichen Ansicht, daß nur die Majoritätsadresse entgegengenommen werden solle und nur diese eines königlichen Reskriptes gewürdigt || S. 298 PDF || werden könne. Nachdem von Freiherrn v. Kussevich dieselbe vorgelesen worden, legte derselbe gleichzeitig den Entwurf eines auf dieselbe zu erlassenden königlichen Reskriptes vor2, in dessen Beratung über Aufforderung Sr. Majestät sofort eingetreten wurde. Bei derjenigen Stelle, welche von der Aufforderung zur Wahl einer Deputation behufs Erledigung der staatsrechtlichen Frage mit Ungarn handelt, wurde über Anregung Sr. Majestät, ob es nicht angezeigt sei, mit Rücksicht auf das in den Adreßentwürfen beider Häuser des ungarischen Landtages geäußerte bereitwillige Entgegenkommen, hievon in dem Reskripte eine Erwähnung zu machen, folgender Zwischensatz einzuschalten beschlossen: „im Hinblicke auf das in den Adressen der beiden Häuser des ungarischen Landtages bereits kundgegebene bereitwillige Entgegenkommen.“ Dabei war man einverstanden, daß das so modifizierte Reskript erst in dem Momente erlassen werden könne, wo die Adressen in den beiden Häusern des ungarischen Landtages wirklich angenommen worden sind.

Der ganze Schlußsatz unter Beibehaltung seines vollen Inhaltes erhielt folgende veränderte Redaktion: „Wir geben Uns der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß Ihr mit politischem Verständnisse und mit der altbewährten Treue und Anhänglichkeit an Unsere Person die Größe und Wichtigkeit des Momentes und des Gegenstandes erfassen, Unserem väterlichen, wohlmeinenden Rate entgegenkommen und nur das Mögliche und praktisch Erreichbare anstreben werdet. Dringend fordern wir Euch deswegen auf, mit Vermeidung aller Nebenrücksichten und Beseitigung aller Hindernisse, und um dem ohnehin schwer belasteten Lande nicht noch größere Opfer aufzubürden, zu den die Lösung der für alle Völker Unseres Reiches gleich wichtigen staatsrechtlichen Fragen Maßnahmen ungesäumt zu schreiten und verbleiben mit Unserer königlichen Huld und Gnade Euch aauch noch fernerhina gewogen.“ Dann wurden noch folgende Redaktionsveränderungen an dem Entwurfe beliebt. Statt „Oktoberdiplom“ soll es heißen „in Unserem Diplome vom 20. Oktober 1860“; statt der Worte „nationale Individualität“ seien passender die Worte „nationalen Interessen“ und statt der Worte „begreifendes Inauguraldiplom“ die Worte „umfassendes Inauguraldiplom“ zu wählen. Endlich war man allgemein einverstanden, daß in dem Satze, welcher die Vereinigung der Militärgrenze mit dem Mutterlande unter einer gemeinschaftlichen Provinzialadministration ablehnt, die Beziehung auf die gegenwärtigen politischen Verhältnisse wegzulassen und somit die Worte: „und die gegenwärtigen politischen Verhältnisse“ zu streichen seien. In dieser Form erhielt sodann der Reskriptsentwurf die Zustimmung aller Anwesenden und lautet demnach das königliche Reskript folgendermaßen: (Beilage)b .

II. Eventuelle Vertagung des kroatisch-slawonischen Landtages

Frage, ob Vertagung oder Nichtvertagung des kroatischen Landtages nach Abgang des königlichen Reskriptes.

Diese Frage stellte Se. Majestät an die Versammlung.

Nachdem von Seiten der Grafen Esterházy und des ungarischen Hofkanzlers || S. 299 PDF || v. Mailáth darauf aufmerksam gemacht wurde, daß die Lösung dieser Frage offenbar von dem Benehmen des kroatischen Landtages und von der Absendung oder Nichtabsendung einer Deputation an den ungarischen Landtag behufs Beratung über die allgemeinen staatsrechtlichen Fragen abhängig sei, wurde das Zuwarten beschlossen. Auf die von Herrn v. Mailáth bei diesem Anlasse gemachte Bemerkung, daß nach einem Telegramme der Presse der kroatische Landtag die Sistierung der im Zuge befindlichen Rekrutierung verlangt habe3, ordnete Se. Majestät die Einziehung genauerer Erkundigungen im telegraphischen Wege an.

III. Maßregeln gegen Bischof Strossmayer

Ob mit Maßnahmen gegen Bischof Stroßmayer vorzugehen sei.

Diese Frage wurde von Sr. Majestät im Hinblicke auf das Benehmen dieses Kirchenfürsten, welcher seine Pflichten als Oberhirt und Untertan seinen politischen Ideen und Plänen hintansetzt, aufgeworfen.

Freiherr v. Kussevich wies hiebei namentlich darauf hin, wie Bischof Stroßmayer in verschwenderischer Weise mit den Einkünften seines Bistums gebare, wo es sich um Förderung ihm behagender politischer Zwecke handle, dagegen aber ihm obliegende Pflichten, z. B. die Steuern an den Staat und die Beiträge an das Seminar, cnicht erfüllec . Graf Belcredi machte darauf aufmerksam, daß gegen einen Mann, welcher bei den slawischen Bevölkerungen auch außerhalb Kroatiens sich vielfache Sympathien zu erwerben gewußt habe, ohne feste, sichere Tatsachen schwer mit ernsten Maßregeln vorgegangen werden könne, ohne ihn als einen politischen Märtyrer hinzustellen, worauf Se. Majestät anordnete, den Banus anzuweisen, im unaufsichtigen Wege solche Daten zu sammeln, welche dann die Grundlage zu weiteren Schritten, namentlich solchen bei dem Hl. Stuhle in Rom, bilden dürften4. dWegen dem im gleichen Sinne wie Bischof Stroßmayer handelnden, insbesondere aber noch als Schulinspektor seinen verderblichen Einfluß auf die Jugend geltend machenden Domherrn Račky, erteilte Se. Majestät an den kroatischen Hofkanzler den Auftrag, diesfalls einen Antrag zu unterbreitend, 5.

IV. Marktprivilegium des Grafen Janković

Anfrage des Freiherrn v. Kussevich wegen Entziehung der Marktprivilegiums für den Grafen Janković in Daruvár.

Durch einen Beschluß der kroatischen Hofkanzlei sei der Gemeinde [Daruvár] wohl aus politischen Rücksichten das Marktrecht erteilt und damit der Familie Janković ein uraltes königliches Privilegium entzogen worden6. Er, der kroatische Hofkanzler, unterlege diese Angelegenheit dem Entscheide des Ministerrates, da || S. 300 PDF || die Hofkanzlei nicht in der Lage sei, ihre eigenen Entscheidungen aufzuheben. Graf Belcredi machte auf die neuere Gewerbsgesetzgebung aufmerksam, welche das Recht der Marktverleihung den Zentralstellen anheimgestellt habe7, während der ungarische Hofkanzler die Frage der Erwägung anheimstellt, ob nicht durch das Oktoberdiplom und die Reaktivierung der alten Rechte die neuere Gewerbsgesetzgebung in dem fraglichen Punkte in Abfall gekommen sein dürfte. Freiherr v. Kussevich zog für einstweilen seine Anregung zurück und behielt sich weitere Erkundigungen vor.

V. Drohende Haltung Preußens in der schleswig-holsteinischen Frage

Verhalten wegen der drohenden Haltung Preußens in der schleswig-holsteinischen Frage.

Die drohende Haltung, welche Preußen in der jüngsten Zeit in der schleswigholsteinischen Angelegenheit angenommen8, mache die Frage, so bemerkte Se. Majestät , rege, ob man diesen Demonstrationen ruhig zusehen soll oder ob es nicht die Ehre, Würde und Sicherheit Österreichs verlange, solche kriegerische Vorbereitungen zu treffen, mit denen man allen noch so ernsten Eventualitäten ruhig ins Gesicht sehen könne. Er teile zwar die Ansicht, daß durchaus kein genügender Anlaß zu einem so beklagenswerten Ereignisse wie ein Zusammenstoß von Österreich und Preußen vorhanden sei, andererseits müsse man aber doch wohl erwägen, daß die preußische Armee gegenwärtig viel mobiler für das Feld sei, das dortige Eisenbahnnetz ihre Beförderung nach strategischen Hauptpunkten außerordentlich erleichtere, während unsere Armee auf den äußersten Friedensfuß herabgesetzt worden und ihre Komplettierung demnach sehr viel Zeit erfordere.

Graf Mensdorff sprach ebenfalls die Ansicht aus, daß für ein solches in seinen Folgen schwer zu ermessendes Ereignis in den gegenwärtigen äußern Beziehungen des Kaiserstaates kein Anlaß vorliege, daß man übrigens bei den inneren Verwicklungen Preußens, der Stellung der Regierung gegenüber dem Abgeordnetenhause, der Unmöglichkeit einer längeren Fortdauer dieses Verhältnisses, nicht wissen könne, wohin das Verhängnis die dortige Regierung drängen werde. Auf eine preußische Depesche9 sei unterm 7. Februar eine entschiedene Antwort gegeben worden10, worauf bisher dortseits ein vollkommenes Stillschweigen beobachtet wurde. Baron Wüllerstorf machte darauf aufmerksam, daß hier auf eine zweifache Art im diplomatischen Wege vorgegangen werden könne. Wenn man die schleswig-holsteinische Frage efür mehre als einen Konflikt || S. 301 PDF || zwischen Österreich und den deutschen Bundesstaaten einerseits und Preußen andererseits ansehe, so wäre Anlaß, andere Großmächte für ihre Lösung herbeizuziehen, betrachte man sie als eine Bundessache, so hätte deren Lösung mit Intervention des deutschen Bundes zu erfolgen. Hieran anknüpfend, bemerkte Graf Esterházy , daß speziell die Angelegenheit Schleswigs den deutschen Bund nicht berühre, wohl aber das künftige Schicksal von Holstein. Er spreche seine Überzeugung unumwunden dahin aus, daß jedes Schwanken von unserer Seite, noch viel mehr aber ein Nachgeben, nur von den unheilvollsten Folgen für das eigene Vaterland begleitet sein würde. Hier heiße es die Zähne zeigen. Es sei Aufgabe unserer Diplomatie, unsere Haltung so einzurichten, daß über unsere Gesinnung und unser Benehmen bei unseren Alliierten im deutschen Bunde durchaus kein Zweifel auftauchen könne, daß sie volle Beruhigung darüber erhalten. Von unserer Seite sei von weiteren Konzessionen an Preußen keine Rede mehr. Man rede von einer Verabfindung Österreichs mit einer bedeutenden Geldsumme; die bedrängte Finanzlage Österreichs lege den Versuch zur Verführung mit einem solchen Mittel nahe, allein gerade darin liege der Beweis, wie wenig der Gegner Unseren Monarchen und sein Land kenne. Se. Majestät : Eine Verabfindung mit Geld ist eine Unmöglichkeit.

Graf Esterházy : So wie er gegenüber von Preußen nur ein entschiedenes Auftreten, eine volle Offenheit zu den deutschen Kleinstaaten und ein gemeinsames Vorgehen mit denselben anraten könne, so sehr müsse er auf der anderen Seite die Notwendigkeit betonen, daß man sich einer freiwilligen Neutralität Frankreichs versichere. Was später geschehen werde, liege jetzt außer Erörterung; er für sich halte allerdings dafür, daß mit der Zeit der Anfall der Herzogtümer an Preußen nicht verhindert werden könne. Der Finanzminister Graf Larisch und der Handelsminister Freiherr v. Wüllerstorf rieten dringend zu einer womöglich friedlichen Lösung der Angelegenheit, indem der Rückschlag auf die Finanzen und auf die ganze Gewerbstätigkeit der Monarchie bei einer kriegerischen Gestaltung der Ereignisse von unabsehbaren nachteiligen Folgen sein würde. Der ungarische Hofkanzler v. Mailáth erwähnte die Aussage eines nicht unbedeutenden preußischen Emissärs, daß Preußen bei einem kriegerischen Vorgehen auf Rußland und Italien sich stützen könne. Er stimme auch dafür, daß hierorts jede kriegerische Demonstration so lange immer möglich zu vermeiden sei, könne aber nicht verhehlen, daß, wenn je Österreich in einen Krieg verwickelt werden sollte, es einen populäreren als den gegen Preußen nicht geben könne. Der Staatsminister Graf Belcredi pflichtete dem Grafen Esterházy in dem Punkte bei, daß es Aufgabe der Regierung sei, den deutschen Bundesgenossen Zuversicht in unsere Politik einzuflößen, dabei dürfte man sich aber auch die Gefahr nicht verhehlen, daß namentlich in dieser Frage hinter den deutschen Regierungen die Demokratie stecke und diese vorwärtsdränge, daher wohl darauf Bedacht genommen werden müsse, daß jede Aktion eine solche der legalen Regierung und nicht der demokratischen Revolution sei.

Se. Majestät äußerte zum Schlusse die Ansicht, daß Er damit einverstanden sei, kriegerische Vorbereitungen vorderhand zu unterlassen und auf diplomatischem || S. 302 PDF || Wege ferner die Wahrung der Ehre und Würde des Landes sowie seiner Interessen zu versuchen. Die Vorbereitungen können übrigens auf dem Papier alle getroffen werden, und es seien hiefür die erforderlichen Weisungen an das Kriegsministerium bereits ergangen11.

VI. Konzession für eine Bahn von Großwardein nach Esseg

Eisenbahnkonzession von Arad über Großwardein nach Esseg12.

Baron Wüllerstorf erbat sich einen Entscheid über diese Angelegenheit von der hohen Versammlung, weil von Seite des Kriegsministeriums gegen die Anlage dieser Eisenbahn Einspruch erhoben worden sei. Für die Ausführung dieses Eisenbahnzuges sei viele Aussicht vorhanden, weil an der Spitze der zu bildenden Aktiengesellschaft Männer stehen, welche mit eigenen bedeutenden Kapitalien sich dabei beteiligen. Das Kriegsministerium erhebe Einsprache, weil dadurch ein unterer Drauübergang bewerkstelligt werde, gegen welchen militärische Rücksichten sprechen. Der Handelsminister glaubt aber, daß die militärischen Rücksichten hier an Ort und Stelle nicht so überwiegend seien, um die Anlegung einer Bahn zu verhindern, welche von so großem kommerziellen Interesse für einen wichtigen Teil der Monarchie sei. Der Kriegsminister Ritter v. Franck wies darauf hin, wie sehr von jeher bei Anlegung von Eisenbahnen das militärische Interesse in Österreich vernachlässigt worden sei und wie man endlich anfangen müsse, bei jeder Gelegenheit demselben Rechnung zu tragen.

In der Versammlung gab sich die Stimmung kund, daß im vorliegenden Falle die militärischen Interessen denn doch nicht so überwiegender Natur seien, um gegen die Anlegung dieser Bahnlinie Einspruch zu erheben.

VII. Bildung einer Sektion für Agrikultur im Ministerium für Handel und Volkswirtschaft

Bildung einer Sektion im Handelsministerium für Agrikultur.

Freiherr v. Wüllerstorf berichtete, daß es in seiner Absicht liege, einen au. Vortrag über Bildung einer eigenen Sektion für Agrikultur im Handelsministerium im Zusammenhange mit der Aufstellung eines Zentralbodenkulturrates und mit Bodenkulturkammern in den Provinzen zu erstatten13, und begründete seine Absicht mit der Notwendigkeit, daß für die Hebung der sosehr darniederliegenden Bodenkultur notwendig ein eingreifender Schritt geschehen müsse. Graf Belcredi, dem er den Entwurf des Vortrages mitgeteilt, habe aber mit Rücksicht auf die in Verhandlung liegenden staatsrechtlichen Fragen Bedenken gegen das Zeitgemäße einer solchen Institution geäußert. Der Staatsminister Graf Belcredi bemerkte hierauf, daß in dem gegenwärtigen Augenblicke es bedenklich erscheine, mit der Gründung eines solchen Institutes vorzugehen, indem man damit leicht ein Präjudiz für die Lösung der staatsrechtlichen Hauptfragen in einer Richtung wenigstens ansehen könnte. Er sei einverstanden, daß etwas in der Sache zu geschehen habe, allein mit der vorgeschlagenen || S. 303 PDF || Form habe er sich nicht vereinigen können. Der ungarische Hofkanzler v. Mailáth und Graf Esterházy unterstützten diese Ansicht.

Se. Majestät sprach sich dahin aus, daß es zweifelhaft sei, ob durch einen bürokratischen Organismus das Ziel, das man verfolge, erreicht werden könne, daß eine Benützung der vorhandenen landwirtschaftlichen Vereine angezeigter sei als die Gründung einer Bodenkulturkammer und daß es überhaupt im gegenwärtigen Momente vorzuziehen sei, statt mit Gesetzen aufzutreten der Sache mit klugen, wohlüberlegten Mitteln unter die Arme zu greifen.

Ofen, 21. Februar 1866. Belcredi. A[h]. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 16. März 1866. Franz Joseph.