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Nr. 48 Ministerrat, Wien, 26. Jänner 1866 — Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Meyer; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 26. 1.), Franck, Mailáth 15. 2., Larisch 31. 1., Haller 31. 1., Kussevich 1. 2., Schönberger 2. 2.

MRZ. 49 – KZ. 1473 –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll der zu Wien am 26. Jänner 1866 abgehaltenen Konferenz unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Reorganisation der Gendarmerie

Mittelst au. Vortrages vom 5. Dezember v. J. wurden von dem Staatsministerium über die Reorganisierung der Gendarmerie umfassende Anträge gestellt1, welche das Resultat einer Beratung in der Budgetkommission unter Zuziehung des Kriegsministers und des Generalinspektors der Gendarmerie [Schönberger] waren. Se. Majestät bemerkte nun, daß Er die heutige Sitzung anberaumt habe, um, bevor diese Anträge einer Erledigung zugeführt werden, diejenigen, welche sich auf den künftigen Personalstand der Gendarmerie beziehen, einer nochmaligen Beratung zu unterziehen. Es wurde hierauf in eine detaillierte Beratung des Personalstandes der Gendarmerie für die ganze Monarchie eingetreten und derselbe nach folgendem, als Beilage hier angebogenem Tableau festgesetzt (Vide Beilage)a .

Es ergaben sich aus dieser Beratung gegenüber den mit dem au. Vortrage vom 5. Dezember v. J. gestellten Anträgen folgende Änderungen: Für die Kronländer Steiermark, Kärnten, Krain und Küstenland wurde Laibach als Stationsort für den Stabsoffizier bestimmt. Den Bemerkungen des Gendarmeriegeneralinspektors, daß der Personalstand für das ganze Königreich Galizien und die Bukowina mit zwei Stabsoffizieren, drei Rittmeistern und sechs Zügen bei der großen Ausdehnung dieses Landes und dessen sozialen Verhältnissen zu gering bemessen sei, wurde insoweit Rechnung getragen, daß der Personalstand um einen Flügel und zwei Züge vermehrt wurde, welche Vermehrung im Kostenaufwande damit gedeckt werden soll, daß dafür in Ungarn die Reduktion des Personalstandes um einen Flügel und zwei Züge einzutreten hat. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die politische Agitation in Südtirol wesentlich immer in Lombardo-Venetien ihren Ursprung hat und es somit im öffentlichen Interesse gelegen ist, diese beiden Länder unter ein Kommando vereinigt zu behalten, wie es bisher der Fall war, wurde beschlossen, diese Vereinigung auch für die Zukunft beizubehalten, jedoch dem zweiten Stabsoffiziere, welcher bisher seinen Sitz in Verona hat, als Stationsort Trient anzuweisen. Den allseitig gemachten Bemerkungen, daß für diese beiden Länder, von welchen Lombardo-Venetien sowie der italienische Teil von Tirol die Tätigkeit der Gendarmerie besonders in Anspruch nehmen, ein Personalstand von 11 Offizieren nicht genügen dürfte, wurde mit allgemeiner Übereinstimmung ebenfalls dadurch Rechnung getragen, || S. 282 PDF || daß die Flügel von zwei auf fünf und die Züge von sechs auf zehn erhöht wurden, so daß der ganze Personalstand dieser beiden Länder künftig aus 18 Offizieren besteht.

In den übrigen Anträgen des Staatsministeriums, in dem au. Vortrage vom 5. Dezember v. J., namentlich was das Wegfallen der Ökonomieoffiziere, der Pferde und Fourageportionen, der Personalbeschränkung der Generalinspektion betrifft, wurde keine Änderung vorgenommen. Einzig wegen Unterstellung der Gendarmerie, soweit es das Ökonomikum betrifft, unter das Staatsministerium regte Se. Majestät die Frage an, ob bei dem Umstande, daß die Gendarmerie ein militärischer Körper sei, es nicht angezeigt erscheine, denselben so gut wie in disziplinärer auch in ökonomischer Beziehung dem Kriegsministerium zu unterstellen, worüber man jedoch näheres Nachdenken möge walten lassen2.

Inhalt zur Kenntnis genommen. 15. Februar 1866. Franz Joseph.