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Nr. 45 Ministerrat, Wien, 17. Jänner 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 17. 1.), Mensdorff 23. 1., Esterházy 24. 1., Franck, Mailáth 25. 1., Larisch 25. 1., Komers 25. 1., Wüllerstorf 26. 1., Haller für I 28. 1., Geringer für II 29. 1.; außerdem anw. Becke bei I, Fluck bei II, Distler bei II.

MRZ. 45 – KZ. 1469 –

Protokoll des zu Wien am 17. Jänner 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I. Siebenbürger Eisenbahn

Der Handelsminister brachte die Siebenbürger Eisenbahnfrage wiederholt mit dem Beifügen zur Sprache, daß es sich jetzt zunächst darum handle, die infolge der Ah. Genehmigung des Gesetzes für eine Bahn von Arad nach Alvinc1 für die Erdarbeiten auf dieser Strecke aus Staatsmitteln bereits verwendeten 3 Millionen fl. zu verwerten2. Die Bahn von Arad nach Alvinc mit der Fortsetzung nach Hermannstadt, welche der ungarische Hofkanzler und der Leiter der siebenbürgischen Hofkanzlei als den Bedürfnissen des Landes nicht entsprechend bezeichnen3, müsse aber um so notwendiger erkannt werden, als man hiefür heute noch den Pickering als Unternehmer habe, der bereit ist, in dieser Ausdehnung die Bahn auszubauen und dem Staate die bereits verwendeten 3 Millionen zu refundieren. Der Finanzminister, mit dem er sich in das Vernehmen gesetzt habe4, weil es sich vorderhand, bevor noch die Verhandlung mit Pickering ausgetragen werden kann, um einen weiteren Vorschuß von 1½ Millionen handle, der für die nur jetzt noch mögliche Gewinnung von Holz und Schotter sofort benötigt wird, weil sonst das ganze Jahr 1866 für den Bau verloren wäre, sei der Ansicht gewesen, daß die prinzipielle Frage, welche Bahn gebaut werden soll, wohl nur im Ministerrate ausgetragen werden könne, er habe jedoch zugleich erklärt, daß er jedem, auch mit dem Opfer einer Staatsgarantie verbundenem Arrangement zustimmen werde, wodurch nicht bloß eine bis an die siebenbürgische Grenze gehende, sondern eine die siebenbürgischen Hauptorte dem Eisenbahnverkehr aufschließende, die Verbindung mit dem künftigen moldau-wallachischen Eisenbahnnetze ermöglichende Eisenbahn geschaffen würde, sobald hiefür Unternehmer gefunden werden, welche die bis jetzt vom Staatsschatze für die Anfänge der Linie Arad—Alvinc ausgelegten Vorschüsse demselben zurückerstatten und die Regierung aus dem Dilemma bringen würde, entweder den Weiterbau der Sackbahn Arad—Alvinc aus Staatsmitteln, die weder || S. 271 PDF || präliminiert noch vorhanden sind, unternehmen oder das bereits Begonnene mit Verlust der bisherigen empfindlichen Auslagen aufgeben zu müssen.

Um den finanziellen, nationalökonomischen und rationalen Anforderungen zu genügen, erachtete der Handelsminister sich dahin aussprechen zu sollen:

1. daß eine Zinsengarantie für die Bahn Großwardein—Klausenburg—Kronstadt genehmigt werde. Diese Bahn sei die kürzeste Verbindung der Donau — bei Voraussetzung des Weiterbaues bis Galatz — mit Pest, Wien, Frankreich und England;

2. daß die Linie Arad—Alvinc mit den Abzweigungen Hermannstadt und Klausenburg ebenfalls mit Sicherung einer Zinsengarantie genehmigt werde. Diese Linie sei durch den bereits begonnenen Bau und durch die Verpflichtung Pikkerings geboten und in jeder Beziehung von Wichtigkeit;

3. daß die Flügelbahn Piski—Hunyad nach dem Schyltale ebenso mittelst Zinsengarantie zustande gebracht werde. Diese Zweigbahn sei in volkswirtschaftlicher Beziehung sehr beachtenswert, das Schyltal enthalte reiche Schätze des vorzüglichsten Brauneisensteines und der besten Kohle, deren Lager wie nur in England nebeneinander vorkommen, so daß die Bedingungen zur günstigen Erzeugung des besten Eisens dort vorhanden sind, für welches durch die Bahn der Weltmarkt erschlossen wäre. Für Siebenbürger Bahnen liegen auch Offerte vor von dem Konsortium Franz Graf Zichy, Edmund Graf Zichy, Bischoffsheim und Hirsch in Brüssel, und zwar für eine Bahn Großwardein—Klausenburg—Kronstadt—Bodzapaß samt Zweigbahnen nach Hermannstadt und Karlsburg, eventuell für eine Bahn Großwardein—Klausenburg—Tövis in das Kokeltal nebst den Zweigbahnen nach Karlsburg und Hermannstadt5. Auf diese Konzessionsbewerbungen könne jedoch ohne Trassierung nicht eingegangen werden, auch rühren diese Vorschläge von einer Zeit her, wo die Geldbeschaffung noch viel billiger war als jetzt. Der Handelsminister glaubte übrigens, es als notwendig bezeichnen zu sollen, daß, es möge sich für was immer für eine Linie entschieden werden, das Zustandekommen der noch wichtigeren Franz-Josef-Bahn abgewartet werden sollte, um bezüglich der so schwierigen Kapitalsaufbringung nicht noch eine neue Konkurrenz zu schaffen.

Graf Haller hielt eine Debatte über die vom Handelsminister vorgeschlagenen so großen Eisenbahnen in Siebenbürgen für zwecklos, wenn der Finanzminister nicht vorher erklären würde, die so ungeheuren Auslagen für Zinsengarantie auf allen diesen Bahnen auf die Staatsfinanzen übernehmen zu können. Soviel sei gewiß, daß die Regierung weder den Wünschen der Ungarn noch jenen der Siebenbürger begegnen wird, wenn sie nicht von Großwardein nach Klausenburg und Kronstadt baut. Nachdem aber einmal für die Strecke Arad—Alvinc ein reichsrätlich verhandeltes Gesetz vorliege und die Regierung bereits für Erdarbeiten auf dieser Strecke 3 Millionen aufgewendet habe, müsse sie es als eine Ehrensache betrachten, diese Auslage nicht rein umsonst gemacht zu haben, sie soll daher lieber noch ein paar Millionen daran riskieren, wenn sie dann die Aussicht erhalten würde, leichter einen Unternehmer zu finden. Wäre dies || S. 272 PDF || aber nicht der Fall, sollte nicht um einen Schritt weiter auf Staatskosten gebaut werden. Der Sektionschef Ritter v. Becke glaubte zur Aufklärung bemerken zu sollen, daß für die Erdarbeiten auf der Strecke Arad—Alvinc bereits aus Staatsmitteln ein Vorschuß von 3 Millionen gezahlt worden sei, daß der Handelsminister jetzt neuerlich 1½ Millionen angesprochen habe und daß, wenn, wie es den Anschein hat, nur für die Strecke Arad—Alvinc kein Unternehmer gefunden würde, die Regierung, um die Vorauslagen nicht ganz fruchtlos gemacht zu haben, in die Lage käme, die Bahn heuer selbst mit einem Gesamtaufwande von 13 Millionen ausbauen zu müssen, welcher Aufwand weder präliminiert noch in den Kassen vorhanden wäre. Um diese Sackbahn herzustellen, müßte daher erst die Ah. Genehmigung eingeholt werden, das Geld hiefür zu beschaffen, wodurch das heurige Defizit von 40 Millionen auf 53 erhöht würde. Vom Standpunkte des Finanzministers wäre daher jeder andere Ausweg, als z. B. die Gewinnung eines Unternehmers mit Gewährung einer Zinsengarantie, die in den späteren Jahren geleistet werden müßte, erwünschter, und insoferne empfehle sich auch der Bau der Linie Arad—Alvinc—Hermannstadt, weil für dieselbe Pickering als Unternehmer eintreten wolle. In diesem Falle könnte die Finanzverwaltung auch noch den weiters angesprochenen Vorschuß von 1½ Millionen geben, weil sie dann wisse, wer ihr diesen Vorschuß zurückzahlen wird. Der Minister Graf Esterházy erklärte sich grundsätzlich gegen den Bau der Strecke Arad—Alvinc—Hermannstadt, weil dadurch die, die große Weltbahn vollendende Strecke Großwardein—Klausenburg—Kronstadt mit dem Anschlusse an die Donau oder mit den moldau-wallachischen Bahnen für undenkliche Zeiten zur Unmöglichkeit gemacht werden würde. Dieser Ansicht schloß sich auch der ungarische Hofkanzler mir dem Beifügen an, daß, wenn das angedeutete Flickwerk jetzt zustande käme, die andere Idee der großen Weltbahn für lange Jahre getötet wäre, weil sich für die Herstellung einer Parallelbahn nicht in 40—50 Jahren ein Unternehmer finden werde. Der Bemerkung des Handelsministers, man solle in jedem Falle die Konzessionierung einer siebenbürgischen Bahn insolange aufschieben, bis es der Franz-Josef-Bahn gelungen sein wird, sich das Baukapital zu verschaffen, trat von Mailáth mit der Bemerkung entgegen, daß es nur Aufgabe der Regierung sein könne, jener Bahn vorerst die Konzession zu erteilen, für welche ein Unternehmer und das Kapital vorhanden sei. Der ungarische Hofkanzler bezeichnete übrigens die Inangriffnahme des Baues der Strecke Arad—Alvinc im Staatsregiewege als einen Fall, wo die Verantwortlichkeit des früheren Ministeriums praktisch ins Werk gesetzt werden könnte. Er gab ferners Aufschluß über die geheime Geschichte der Bahn Arad—Alvinc, die darum gebaut worden sei, um die Kommunikation mit dem Schyltale zu öffnen, wo in der Voraussicht, daß sich dann mit der Eisengewinnung ein gutes Geschäft werde machen lassen, die Credit-Anstalt, die auch als Hauptbesitzerin der Theißbahnaktien stark dabei interessiert sei, sich angekauft habe. Über Anregung von Seite des vorsitzenden Staatsministers , ob die Verwertung der bereits gemachten Erdarbeiten beziehungsweise die Refundierung der vom Staate geleisteten 3 Millionen nicht etwa durch eine Bahn von Arad nach Hátszeg ins Schyltal bewerkstelligt werden könnte, bemerkte Ritter v. || S. 273 PDF || Becke , daß dann ein Teil der Erdarbeiten in der Seite von Alvinc aus noch immer brachgelegt wäre, daß übrigens Graf Chotek geneigt wäre, für eine Kohlenbahn von Arad-Piski-Hunyad-Hátszeg als Unternehmer einzutreten, und daß auch in diesem Falle aus obigem Grunde der weitere Vorschuß von 1½ Millionen sofort gegeben werden könnte.

Nachdem sich sohin in der Konferenz eine Geneigtheit zeigte, eine Unterhandlung mit dem Grafen Chotek für eine Bahn Arad—Piski—Hátszeg eintreten zu lassen6, glaubte der vorsitzende Staatsminister mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Erdarbeiten auch weiter hinaus bis Alvinc vollendet seien, weiters mit Rücksicht auf die Geneigtheit Pickerings, für jede weitere Strecke als Unternehmer einzutreten, daß es sich heute in der Konferenz um die Beantwortung nachstehender zwei Fragen handeln dürfte: Erstens: Soll wegen Verleihung einer Konzession für die Strecke Arad—Piski—Hátszeg mit Grafen Chotek, eventuell mit einem anderen Unternehmer verhandelt werden? und Zweitens: Soll, wenn diese Unterhandlung zu keinem Resultate führen würde, mit Pickering wegen der Linie Arad—Alvinc—Kronstadt, eventuell Hermannstadt, verhandelt werden? Die erste Frage wurde von allen Stimmführern bejahend beantwortet. Rücksichtlich der zweiten Frage sprachen sich von den sieben stimmführenden Mitgliedern (den Vorsitzenden nicht gerechnet) drei, nämlich der Minister Graf Esterházy, der Kriegsminister und der ungarische Hofkanzler gegen die Einleitung der zweiten Verhandlung mit Rücksicht auf die dadurch bereitete Unmöglichkeit des baldigen Zustandekommens der vorbezeichneten Hauptbahn aus. Die übrigen vier Stimmführer, nämlich der Minister des Äußern, der Finanzminister, der Justiz- und der Handelsminister — somit die Majorität — waren jedoch der Ansicht, es solle, wenn für die Linie Arad—Piski—Hátszeg kein Unternehmer gefunden würde, mit Pickering wegen der Linie Arad—Alvinc—Kronstadt, eventuell Hermannstadt, verhandelt werden.

II. Entschädigung der Familie Dominis bezüglich des Weidezinses in Arbe

Den zweiten Gegenstand der Beratung bildete das Ah. bezeichnete Gesuch der Gemeinde Arbe in Dalmatien um Enthebung von der Zahlung des jährlichen Weidezinses von 3000 Lire Venete oder 577 fr. 50 Kreuzern öW. an die Familie Dominis & Konsorten7.

Ministerialrat Ritter v. Fluck stellte in einem längeren Exposé die Genesis dieses Zinses sowie den Sachverhalt dar und entwickelte alle Gründe, aus welchen das Staatsministerium darauf antragen zu sollen erachtet, daß die Nutznießer der Weideneien von Arbe von der Entrichtung dieses Zinses befreit und die zum Bezuge dieses Zinses Berechtigten aus dem Staatsschatze entsprechend entschädigt werden. Der Ministerialrat Distler stellte die gegenteilige Ansicht || S. 274 PDF || des Finanzministeriums dar, welches unter Annahme, daß die in Rede stehenden Grundstücke ein Eigentum des Staates sind und die Anforderung des ohnedem nicht im Verhältnisse zum Umfange der Bodenfläche stehenden Pachtzinses lediglich ein Ausfluß dieses Eigentumsrechtes ist, dann unter Annahme, daß der Zins in Arbe vom aufgehobenen Dazio Erbatico ganz verschieden sei, auf die Abweisung der bittstellenden Gemeinde Arbe um so mehr antragen zu sollen erachtete, als sonst auch die gleichen Ansprüche der Bewohner der Insel Pago und anderer anerkannt werden müßten, wodurch das Ärar mit einer großen Entschädigungslast behaftet würde. Der Staatsratsleiter Baron Geringer bemerkte, der Staatsrat sei der gleichen Meinung wie das Staatsministerium gewesen8, daß sich der Weidezins in Arbe seinem Wesen nach von einem anerkannten Erbatico nicht unterscheidet, daß sich somit kein haltbarer Grund auffinden lasse, denselben von der allgemeinen Regel der mit dem Erlasse der Steuerdirektion in Zara vom 22. Oktober 1850 bei Einführung des stabilen Katasters erfolgten Aufhebung auszunehmen9. Der Staatsrat sei übrigens auch der Ansicht gewesen, daß die Auflassung dieses Weidezinses auf den Zeitpunkt der Einführung der Grundsteuer für die Weidegründe in Arbe zurückzubeziehen sei und daß hievon in der Ah. Entschließung Erwähnung zu machen sein dürfte. Der Staatsminister bemerkte, daß die ganze Sache, was den Rechtspunkt betrifft, wohl nicht vollkommen klar sei, indem die Verhältnisse bezüglich des Zinses in Arbe mit jenen in anderen Teilen Dalmatiens des früheren Nuovo und Nuovissimo Acquisto augenscheinlich nicht die nämlichen seien und auch schon in dem Instrumentum Ducale der Zins in Arbe einmal Affictum genannt wird, dann aber wieder von Grazie die Rede ist. aDas Staatsministeriuma habe übrigens die positive Bestimmung der Finanzbehörde vom 22. Oktober 1850 10, daß vom Zeitpunkte der Einführung der Grundsteuer der Dazio Erbatico allenthalben, wo er bestand, aufzuhören habe, bestimmt, den Antrag auf Entschädigung der Familie Dominis aus dem Staatsschatze zu stellen. Er glaube jedoch nicht, dem vom Staatsrate formulierten Resolutionsentwurfe beipflichten, vielmehr als Mittelweg einen Ah. Gnadenakt in der Weise vorschlagen zu sollen, daß Se. Majestät, weil eben die Sache unklar sei, aus Ah. Gnade der Gemeinde Arbe aus den Staatsfinanzen die Mittel zu bieten geruhen dürften, die Familie Dominis zu entschädigen. Der bezügliche Entschädigungsbetrag (circa 12.000 fr.) wäre ziffernmäßig auszusprechen, auf die Rückstände seit 1850 wäre jedoch keine Rücksicht zu nehmen. Auf diese Art käme man aus der Klemme heraus, während man mit dem puren Rechte zu keinem Resultate gelangen würde. Diese Modalität wäre auch geeignet, nicht nur den Ersatz der Rückstände seit 1850 ablehnen zu können, sondern auch zu bewirken, daß die Regierung bezüglich anderer ähnlicher Ansprüche, die jedoch nur von Seite der Insel Pago vorkommen könnten, freie Hand behielte. Nachdem auch der Justizminister bei der Zweifelhaftigkeit || S. 275 PDF || des Rechtsverhältnisses die Einschlagung des vom Staatsminister vorgeschlagenen Mittelweges als das angemessenste Auskunftsmittel bezeichnet hatte, erklärten sich sämtliche Stimmführer mit dem Antrage des Staatsministers einverstanden, welchem schließlich auch der Finanzminister beitrat11

Von dem Inhalte des vorliegenden Protokolls Kenntnis genommen. Ofen, 5. Februar 1866. Franz Joseph.