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Nr. 12 Ministerrat, Wien, 25. September 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 25. 9.), Esterházy 3. 10., Franck, Larisch 5. 10., Komers, Mažuranić für I—II; außerdem anw. Geringer bei I—II; Blumfeld bei I—VI, Tomaschek bei VII; abw. Mensdorff, Mailáth.

MRZ. 11 – KZ. 4020 –

Protokoll des zu Wien am 25. September 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I. Statuten der südslawischen Akademie der Wissenschaften und Künste

Der kroatisch-slawonische Hofkanzler referierte über den Inhalt seines au. Vortrages vom 28. März l. J., Z. 724, wegen Ag. Genehmigung der Statuten der südslawischen Akademie der Wissenschaften und Künste sowie der Übergangsbestimmungen zur ersten Konstituierung derselben1. Mit Ah. Entschließung vom 7. März 1863 haben Se. Majestät bereits die Errichtung dieser Akademie Ag. zu bewilligen und Sich die Genehmigung der Statuten vorzubehalten geruht2. Ein Ausschuß des kroatisch-slawonischen Landtages vom Jahre 1861 habe einen solchen Statutenentwurf ausgearbeitet, da derselbe jedoch zur Ah. Sanktion nicht für geeignet erkannt worden sei3, habe der kroatisch-slawonische Statthaltereirat einen neuen Entwurf verfaßt, welcher von der Hofkanzlei im Vernehmen mit dem Polizeiministerium modifiziert wurde und in dem Inhalte des Ah. Diploms, Beilage 1a, aufgenommen erscheint, mit welchem, da eine besondere Erledigung an den kroatisch-slawonischen Landtag über dessen diesbezügliche Repräsentation nicht am Platze erscheint, die Ah. Bestätigung der Statuten in feierlicher Form zu vollziehen wäre. Zum Zweck der ersten Konstituierung der Akademie seien Übergangsbestimmungen erforderlich, welche jedoch nicht in die Statuten aufzunehmen, sondern in einem an den Ban zu richtenden Ah. Reskripte ihren Ausdruck zu finden hätten4.

|| S. 73 PDF || Nachdem der Hofkanzler seine diesfälligen, von dem Entwurfe des Landtags-ausschusses wesentlich abweichenden Anträge zur Kenntnis der Konferenz gebracht hatte, bemerkte er, daß der hierüber vernommene Staatsrat die Form eines Diploms auch aus dem Grunde für empfehlenswert gehalten habe, weil gegen dasselbe der Landtag füglich keine Vorstellung machen könne, während er gegen ein Reskript vielleicht eine Ingerenz für sich in Anspruch nehmen könnte, daß der Staatsrat es übrigens auch für notwendig befunden habe, die Erledigung dieses Gegenstandes auch dem nächsten kroatisch-slawonischen Landtage mit Bezug auf die diesfällige Landtagsadresse in angemessener Weise bekanntzugeben. Bei der Beratung über die Detailbestimmungen der Statuten und des Reskriptes nahm der vorsitzende Staatsminister bei Art. 15, Absatz 3, und bei Art. 18 aus den Worten „im verfassungsmäßigen Wege“ den Anlaß, die Frage zur Erörterung zu bringen, ob die Regierung berechtigt sei, solche Statuten überhaupt zu oktroyieren und ob die vorhandenen Mittel genügend seien, um die Existenz der Akademie für gesichert betrachten zu können? Der kroatisch-slawonische Hofkanzler glaubte bei dem eingenommenen Standpunkte, bei dem der Landtag nur als Petent angesehen wurde und die Statuten im Verordnungswege hinausgegeben werden, um so mehr verharren zu sollen, da man es dem Landtage nicht zulassen könne, administrative Befugnisse an sich zu ziehen, und da das Vereinsgesetz5, welches auch in Kroatien Geltung habe, solche Verfügungen als ein Attribut der Regierung hinstelle. Eine legislative Angelegenheit könne er im Gegenstande nicht erkennen. Was das Vermögen der Akademie betreffe, sei der ursprünglich von Bischof Stroßmayer gewidmete Fonds von 70.000 fr.6 durch anderweitige Beiträge und Schenkungen inzwischen auf zirka 200.000 fr. angewachsen, wodurch die Existenz der Akademie wohl als gesichert angesehen werden könne. Der Staatsrat Freiherr v. Geringer erachtete, daß der frühere von dem kroatisch-slawonischen Hofkanzler in dem Ministerrate eingenommene Standpunkt, den Verein als eine Privatstiftung zu betrachten, da er auf der Ah. Entschließung vom 7. März 1863 beruht7 und sich auch aus administrativen Opportunitätsgründen empfiehlt, festzuhalten sei und die vorgelegten Statuten mit den für zweckmäßig erkannten Abänderungen zu sanktionieren wären.

Graf Belcredi bemerkte, daß schon die Landtagsordnungen in den Ländern diesseits der Leitha den Landtagen das Recht einräumen, in Landesangelegenheiten eine Ingerenz zu nehmen. Häufig werden auch von Sr. Majestät Anträge der Landtage genehmigt, ohne daß dadurch ein eigenes Landesgesetz zustande komme, z. B. Anträge auf Steuerzuschläge in einzelnen Gemeinden. Wenn auch die kroatischen Landtagsverhandlungen vom Jahre 1861 augenblicklich zur Einsicht nicht vorliegen, gehe doch aus den Darstellungen des kroatisch-slawonischen Hofkanzlers hervor, daß Bischof Stroßmayer die Schenkung dem || S. 74 PDF || Lande gemacht, daß der Landtag bezüglich der Ausarbeitung der Statuten durch die Bestellung eines Ausschusses sowie durch eine eigene Repräsentation Ingerenz genommen habe und daß es sich somit um eine eigentliche Landesangelegenheit um so mehr handle, als der Staatsschatz dabei durchaus nicht in Anspruch genommen wird. Eine Oktroyierung der Statuten wäre daher, und zwar um so weniger am Platze, als dieselben von dem Entwurfe des Landtagsausschusses so wesentlich abweichen. Es dürfte daher angezeigt sein, den vom Hofkanzler verfaßten Statutenentwurf mit den noch erforderlichen Modifikationen mit Beseitigung eines Ah. Diploms mittelst Reskriptes dem Landtage mit dem Ausspruche der Erwartung vorzulegen, daß er demselben beitreten werde. Der Landtag werde dabei auch in Erwägung zu ziehen haben, ob durch den derzeit vorhandenen Fonds die Existenz der Akademie gesichert sei, denn 10.000 fr. als jährliche Rente des Stammvermögens sei ein sehr geringer Betrag zur Errichtung und Erhaltung der Akademie, die für vier Klassen mit 40 Mitgliedern bestimmt sein soll. Dadurch, daß die Ah. Geneigtheit ausgesprochen wird, die Statuten zu genehmigen, wenn die Akademie im Statute selbst als Landesanstalt erklärt wird, würde dem Landtage zugleich die ihm dann gebührende Ingerenz gegeben, zugleich aber auch der Bestand der Akademie noch mehr gesichert, weil dann der Landtag erforderlichenfalls in die Lage kommen wird, Subventionen aus Landesmitteln zu geben. Auch hätten nach dem Dafürhalten des Grafen Belcredi die Übergangsbestimmungen in dem Statute selbst als Anhang ihren Platz zu finden, wie dies in allen Vereinsstatuten so gehalten worden sei.

Diesen Anträgen des Staatsministers traten bei der Abstimmung sämtliche Stimmführer mit Einschluß des kroatisch-slawonischen Hofkanzlers bei.

Über Anregung von Seite des Staatsministers wurde allseitig zugestimmt, im Art. I nach den Worten: „die südslawische Akademie der Wissenschaften und Künste“ beizusetzen: „ist eine Landesanstalt und hat ihren Sitz etc.“. Im Art. 9, Absatz 3, wurde über Antrag des Staatsrates beschlossen, nach den Worten: „Wirkliche Mitglieder können nur“ einzuschalten das Wort: „unbescholtene österreichische Staatsbürger sein“. Im Art. 7, Absatz 2, ist dem Ministerrats-beschlusse gemäß der Ausdruck: „des Schutzes“ in jenen: „der Unterstützung“ abzuändern. Bei Art. 15, Absatz 3, und Art. 18 proponierte der Staatsminister, statt der Worte: „im verfassungsmäßigen Wege“ zu sagen: „auf Antrag des Landtages mit Zustimmung der Krone“. Dieser Antrag wurde allseitig angenommen. Bezüglich der beschlußmäßig in die Statuten aufzunehmenden Übergangsbestimmungen einigte sich die Konferenz, daß im Punkte I (des dermal vorliegenden Reskriptes) das Wort: „provisorisch“ und die Beschränkung auf zwei Klassen wegzulassen wäre, daß im Punkte II aufgenommen werde, daß Se. Majestät die ersten 16 Mitglieder ernennen werde, und im Punkte III statt des „dritten“ Jahres von der Konstituierung der Akademie gerechnet, das „erste“ Jahr zu setzen sei8.

Der kroatisch-slawonische Hofkanzler erklärte sonach, seinen au. Vortrag zurückzuziehen und nach Umarbeitung desselben im Sinne der Konferenzbeschlüsse || S. 75 PDF || diesen Gegenstand nächstens wieder im Ministerrate in Vortrag bringen zu wollen9.

II. Statuten des Landesmuseums in Agram

Der kroatisch-slawonische Hofkanzler referierte hierauf über den Inhalt seines au. Vortrages vom 19. Juli l. J., Z. 240410, womit die Bitte gestellt war, Seine Majestät wolle auf Grund der königlichen Resolution vom 10. Juli 1847 11 den (von dem kroatisch-slawonischen Statthaltereirate) vorgelegten Statutenentwurf für das Landesmuseum in Agram mit Hinweglassung des § 17 Ah. zu genehmigen geruhen (Beilage 2)b . Der hierüber vernommene Staatsrat sei jedoch der Ansicht gewesen, daß es hinsichtlich des in Frage befindlichen Nationalmuseums, welches als eine Landesanstalt bestehen soll, unangemessen wäre, mit einer Regelung desselben sowohl überhaupt als auch insbesondere bei dem nahe bevorstehenden Zusammentritte des kroatischen Landtages ohne Mitwirkung desselben im Oktroyierungswege vorzugehen. Der Staatsrat habe es daher für erforderlich gehalten, daß Sr. Majestät auch jene Verhandlung, welche bei dem letzten kroatisch-slawonischen Landtage über das zu regelnde Nationalmuseum gepflogen wurde12, gutächtlich vorgelegt werde, um entweder hierüber den Ah. Beschluß zu fassen, oder aber, falls die Grundlage keine angemessene sein sollte, den Gegenstand bei dem nächsten Landtage in neuerliche Verhandlung nehmen zu lassen. Der kroatisch-slawonische Hofkanzler bemerkte, daß er die Richtigkeit der Ansicht des Staatsrates anerkenne, und falls auch die Konferenz diese Meinung teilen sollte, den au. Vortrag im Sinne des Staatsratsgutachtens abändern würde.

Der Staatsminister war der Ansicht, daß es nicht nur zulässig, sondern auch zweckmäßig sein dürfte, das Institut des kroatischen Landesmuseums mit jenem der südslawischen Akademie der Wissenschaften und Künste zu vereinigen. Einerseits diene nämlich das Museum mit seiner Bibliothek und seinen Sammlungen auch wissenschaftlichen Zwecken und andererseits sei durch die Vereinigung derselben, welche auch in den Wünschen des Landtages gelegen sei, die Lebensfähigkeit des Institutes gewiß besser gewahrt, als wenn beide Anstalten nebeneinander bestehen, zumal die Mittel, über welche beide Institute verfügen, doch nur sehr beschränkt sind. Die Konferenz erkannte die Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit dieser Vereinigung allseitig an, und der kroatisch-slawonische Hofkanzler erklärte sich bereit, bezüglich dieser beiden Gegenstände eine neue Vorlage im Sinne des Ministerratsbeschlusses auszuarbeiten und nächstens der Beratung in der Ministerkonferenz zu unterziehen13, c .

III. Staatsbeitrag zur landwirtschaftlichen Ausstellung in Wien im Jahre 1866

Der Ministerialrat Ritter v. Blumfeld teilte der Konferenz den Inhalt eines in der staatsrätlichen Beratung gewesenen und nach Auflösung der Ministerratspräsidialkanzlei14 dem Handelsministerium zurückgestellten au. Vortrages des letztgenannten Ministeriums bezüglich der Ag. Bewilligung eines Staatsbeitrages von 15.000 fr. zur landwirtschaftlichen Ausstellung in Wien im Jahre 1866 mit dem Beifügen mit, daß sowohl der Staatsrat als auch der vormalige Finanzminister v. Plener diesem Antrage beigestimmt haben15. Diesen au. Vortrag beabsichtige das Handelsministerium neuerdings Sr. Majestät zu unterbreiten, es werde nur die Form zu ändern sein, da es sich darum handle, diese 15.000 fr. ins Budget pro 1866 hineinzubringen, um sicher zu sein, daß diese Post dann weiter keinem Anstande unterliegen wird16. Mit Rücksicht auf den Zweck der Verwendung erklärte sich die Konferenz mit der Gewährung des beantragten Staatsbeitrages einverstanden.

IV. Staatsbeitrag für die Versammlung deutscher Land- und Forstwirte in Wien im Jahre 1866

Derselbe Ministerialrat referierte auch über den Inhalt des au. Vortrages des Handelsministeriums vom 8. August, Z. 1062117, welcher an den Vorsitzenden des Ministerrates mit dem Ah. Auftrage zurückgeleitet wurde, denselben in der Ministerkonferenz in Beratung zu nehmen. Es handelt sich dabei um die Bewilligung derjenigen aus Anlaß der Versammlung der Wandergesellschaft der deutschen Land- und Forstwirte in Wien im Mai 1866 erlaufenden Kosten aus Staatsmitteln, welche die Versammlung aus ihren Einnahmen nicht zu bedecken imstande sein wird. In früheren Jahren, in welchen diese Gesellschaft in Prag, Brünn, Graz und Salzburg versammelt war, wurden jedesmal 10.000 fr. aus den Staatsfinanzen bewilligt, diesmal, wo die Versammlung in einen Zeitpunkt mit der landwirtschaftlichen Ausstellung in Wien zusammenfällt, werden 6000 fr. beantragt.

Wenn der Antrag von dem Ministerrate gutgeheißen würde, müßte der Schlußsatz des vorgelegten Resolutionsentwurfes: „hinsichtlich dessen Bedeckung im verfassungsmäßigen Wege und Flüssigmachung einvernehmlich mit Meinem Finanzminister vorzugehen ist“ weggelassen und anstatt dessen ausgedrückt werden, daß dieser Betrag in den Voranschlag für das Jahr 1866 aufzunehmen ist, und daß Se. Majestät Ag. gestatten, es dürfe von der Bewilligung dieses Staatsbeitrages der für die in Wien im Mai 1866 stattfindende Versammlung der || S. 77 PDF || deutschen Land- und Forstwirte gewählte Präsident Fürst Colloredo schon derzeit verständigt werden.

Die Konferenz stimmte diesem Antrage einhellig bei18.

V. Pferdezuchtpreise und Pferdezuchtprämien für das Jahr 1866

Der Ministerialrat Ritter v. Blumfeld erinnerte, daß mit Ah. Entschließung vom 27. Jänner 1857 die Verteilung der zur Hebung der Pferdezucht bestimmten Staatsrennpreise und Pferdezuchtprämien geregelt worden sei19, daß diese Ah. Anordnung aber nur bis inklusive des Jahres 1865 als giltig bezeichnet worden sei. In den letzten Jahren seien unter Vernehmung der Länderstellen Verhandlungen über die hinkünftige Regelung dieses Gegenstandes gepflogen worden, wobei sich so bedeutende Meinungsverschiedenheiten ergaben, daß zur Austragung derselben eine Zusammentretung von Abgeordneten der beteiligten Zentralstellen für den nächsten Monat angeordnet worden sei. Da nun die diesen Gegenstand Ah. definitiv regelnden Bestimmungen nicht in nächster Zeit erlassen werden können und erst im Jahre 1867 in Wirksamkeit treten könnten, beabsichtige nun das Handelsministerium, zur Ausfüllung der Lücke im Jahre 1866 sich die Ah. Genehmigung au. zu erbitten, daß die Wirksamkeit der über Ah. Entschließung vom 9. Februar 1860 erlassenen Ministerialverordnungen vom 18. Februar 1860, RGBl. Nr. 46 und 47, wodurch die aus Staatsmitteln bewilligten Pferderennpreise und Pferdezuchtsprämien für die 6 Jahre 1860—1865 festgestellt wurden, für das Jahr 1866 ausgedehnt werden dürfte20.

Der Ministerrat war mit diesem Vorhaben einhellig einverstanden.

VI. Böhmische Nordbahn und Aussig—Leipa—Liebenauer Bahn

Der Ministerialrat Ritter v. Blumfeld referierte endlich über den Inhalt des au. Vortrages des Handelsministeriums, welchen dasselbe wegen Ah. Verleihung der Konzession zum Baue und Betriebe der Böhmischen Nordbahn an Ernst Grafen Waldstein-Wartemberg und Konsorten erstatten wolle, mit dem Beifügen, daß hiemit auch die Verleihung der Konzession für die Aussig—Leipa—Liebenauer Bahn an Grafen Hartig und Konsorten in Verbindung stehe21.

Die bezüglich der Böhmischen Nordbahn seitens des Konsortiums Graf Waldstein erbetenen, vom Referenten einzeln vorgehaltenen Begünstigungen, worunter die wichtigste der 15jährigen Steuerfreiheit, wurden von der Konferenz im Hinblicke auf die große Wichtigkeit des Bahnnetzes und in Anbetracht des Umstandes, daß das Konsortium inzwischen einer Herabsetzung des Maximaltarifes für Kohlen, Getreide usw. sich fügte, zur Ah. Genehmigung für geeignet erkannt und auch der Entwurf der Konzessionsurkunde für gut befunden. Im letzteren wäre nur über Anregung von Seite des Staatsministers der Schlußsatz des Einganges: „und unter Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung Unseres Reichsrates“ usw. wegzulassen, wobei der Finanzminister bemerkte, daß diese || S. 78 PDF || Weglassung in Art. 2 des kaiserlichen Patentes vom 20. September 1865 gegründet sei22. Die Konferenz war mit der Streichung dieser Stelle einverstanden.

Bezüglich der Konzessionserteilung für die Bahnlinie Aussig—Leipa—Liebenau erachtete der Staatsminister seine in seiner früheren Stellung als Statthalter von Böhmen gewonnenen Erfahrungen der Konferenz bekanntgeben zu sollen. Der Faiseur dieses Konsortiums sei der Advokat Stradal in Teplitzd, ein sehr bewegliches Temperament und, wie man im Schoße der Konferenz wohl sagen könne, ein reiner Schwindler, der selbst keine Kapitalien besitze und sich auf den Engländer Griffith berufe, der bei Teplitz Kohlenwerke besitzt. Stradal sei es gelungen, den Fürsten Clary für das Konsortium zu gewinnen, was eben nicht viel zu bedeuten habe. Der hierum gleichfalls angegangene Graf Albert Nostitz, der große Kohlenwerke besitzt, habe abgelehnt, in das Konsortium zu treten. Der Zweck des Stradal, den er geschickt angelegt und verfolgt, sei offenbar nur dahin gerichtet, früher oder wenigstens gleichzeitig, als das Konsortium Graf Waldstein die Konzession für die Böhmische Nordbahn erhält, mit der Konzession für die Linie Aussig—Leipa—Liebenau beteilt zu werden, um dann das Konsortium Waldstein zu zwingen, ihm die Konzession der anderen Bahn abzukaufen, weil sonst das Konsortium Waldstein das Anlagekapital nicht so billig sich beistellen könnte, wenn durch die Konzessionierung der anderen Strecke teilweise eine Konkurrenzbahn geschaffen würde. Diese Vermutung werde beinahe zur vollen Gewißheit, wenn man erwäge, daß die Bahn in der Linie von Aussig bis Leipa nur ganz unbedeutende Orte, die gar keine Industrie besitzen, durchzieht, daß wegen des sehr ungünstigen und schwierigen Terrains im Hochgebirge Schwierigkeiten in der Bauanlage, die gegen jene der Bahn über den Semmering noch potenziert erscheinen, überwunden und deshalb an langen Strecken unumgänglich notwendig Doppelgeleise angelegt werden müßten, was begreiflich nur mit unverhältnismäßig großen Kosten ausgeführt werden könnte. Dabei verlange dieses Konsortium, das über eigenes Vermögen von kaum mehr als einer halben Million Gulden verfügen könne, weder eine Subvention noch eine Steuerfreiheit oder sonstige andere Begünstigung, ja es lasse sich noch auf den geringen Maximaltarif von ½ oder ¼ Kreuzer per Meile herbei. Wenn es diesem Konsortium ernst wäre, diese Bahn zur Durchführung zu bringen, wäre es doch ganz unbegreiflich, bei dem hohen Kapitalsaufwande einen solchen Anbot zu machen.

Der Staatsminister erachtete sohin, daß man, um das Zustandekommen der so wichtigen Böhmischen Nordbahn nicht zu erschweren, vorerst nur dieser die Konzession erteilen und das Projekt des Konsortiums Hartig, Stradal usw. vorerst noch einer eindringlichen Prüfung unterziehen solle. Der Ministerialrat Ritter v. Blumfeld erachtete eine solche Überprüfung nach obiger Aufklärung um so mehr für erforderlich, als das Anlagekapital für die Strecke Aussig—Leipa—Liebenau bei 14 Meilen Länge nur mit neun Millionen Gulden veranschlagt sei, wo noch dazu auf Doppelgeleise im Projekte nicht vorgedacht sei.

|| S. 79 PDF || Sämtliche Mitglieder des Ministerrates stimmten hierauf der Ansicht beziehungsweise dem Antrage des vorsitzenden Staatsministers beie .

VII. Studienordnung für die Universität Padua

Der Ministerialrat Ritter v. Tomaschek referierte über den Inhalt eines Berichtes des Statthalters in Venedig in betreff der Modalitäten bei Eröffnung der Universität in Padua im Studienjahre 186523, worin der Statthalter die Unhaltbarkeit der bisherigen Verhältnisse dieser Universität, an welcher zwei einander widersprechende Systeme herrschen, bespricht und den Antrag stellt, den Zeitpunkt zur Durchführung der mit der Ah. Entschließung vom 15. September 1864 im Grundsatze genehmigten Reformen24 nicht weiter hinauszuschieben. Referent führte hierauf nach einem Rückblicke auf die Geschichte der Universität Padua in den Jahren 1849 bis 1855 und nach Darstellung der sohin angebahnten Reformen und der gegenwärtig noch bestehenden Unterschiede in eingehender Weise alle jene Gründe an, welche es aus Opportunitätsrücksichten geradezu untunlich erscheinen lassen, dem Antrage des Statthalters dermal eine Folge zu geben. Zugleich brachte er für den Sr. Majestät diesfalls zu erstattenden au. Vortrag, in welchen alle diese Gründe vollinhaltlich aufzunehmen sein werden, den aus der Beilage 3f ersichtlichen Resolutionsentwurf in Antrag25.

Die Konferenz erklärte sich hierauf sowohl für die Ablehnung des Antrages des Statthalters als auch für die au. Antragstellung im Sinne des vorgeschlagenen Resolutionsentwurfes.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ischl, den 10. Oktober 1865. Franz Joseph.