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Nr. 11 Ministerrat, Wien, 19. September 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Meyer; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 19. 9.), Esterházy, Franck, Mailáth, Larisch, Komers, Haller; außerdem anw. Mažuranić; abw. Mensdorff.

MRZ. 40[a] – KZ. 4019 –

Protokoll des zu Wien am 19. September 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Kaiserliches Reskript zur Eröffnung des kroatisch-slawonischen Landtages

Se. Majestät eröffnete die Sitzung mit der Bemerkung, daß Sie bei der Prüfung des in dem Ministerrate vom 9. September beratenen Reskriptes über Eröffnung des kroatischen Landtages einige Abänderungen als wünschbar gefunden habe1.

Über § 7 bemerkte Se. Majestät, daß er etwas zu doktrinär gehalten erscheine und, ohne daß dem Inhalte des Reskriptes ein Eintrag geschehe, weggelassen werden könne. Die ganze Versammlung erklärte sich mit der Weglassung dieses Artikels einverstanden.

Bei Art. 8 wurde von Sr. Majestät auf den uneigentlichen, die Sache selbst nicht richtig bezeichnenden Ausdruck des Wortes: „verwaltet“ aufmerksam gemacht. Unter voller Anerkennung der Richtigkeit dieser Bemerkung wurde sodann folgende Fassung des Art. 8 beliebt: „Es ist in der Tat ein unabweisbares Bedürfnis der Zeit, daß hinfort bei der Gesetzgebung nicht bloß der einzelnen Königreiche und Länder Unseres Reiches, sondern auch der Gesamtmonarchie als solcher die Vertreter der Völker beschließend mitwirken.“

Bei Art. 9 drückte Se. Majestät den Wunsch aus, daß derselbe im Sinne des Manifestes vom 20. September2 und annähernd an dessen Ausdrücke umgearbeitet werde. Der Staatsminister und der kroatisch-slawonische Hofkanzler übernahmen es, im Sinne dieser Ah. Andeutung die Redaktion festzustellen.

Mit den über Art. 10 von Sr. Majestät gemachten Bemerkungen erklärte sich sofort die ganze Versammlung einverstanden.

Se. Majestät wies nämlich darauf hin, wie Ihr die Worte: „geben Wir Uns der Hoffnung hin“ als ein etwas zu schwacher Ausdruck vorkommen und in dem Worte: „gewärtigen“ ein sachgemäßerer gewählt werden dürfte. Ebenso wäre für das Wort: „Beitritt“ ein anderer, mehr bezeichnender Ausdruck zu wählen, indem es sich um Aufnahme eines Gesetzes in die dortige Landesgesetzgebung || S. 69 PDF || handle, wofür der altübliche, bezeichnende Ausdruck: „Inartikulierung“ gebraucht werden dürfte.

Da übrigens die Redaktion dieses Artikels mit dem vorhergehenden in Zusammenhang stehe, so wurde dessen Feststellung dem Staatsminister und kroatisch-slawonischen Hofkanzler im Sinne der Ah. Bemerkungen ebenfalls überlassen.

Über Anregung des kroatisch-slawonischen Hofkanzlers wurde man einig, daß im Art. 12 statt der Anfangsworte: „Nach Erledigung dieser beiden, die Grundlagen der künftigen verfassungsmäßigen Entwicklung des Königreiches bildenden Angelegenheiten“ einfach gesagt werde: „Nach Erledigung dieser Angelegenheit“.

Bei Art. 13 entspann sich über die Anregung Sr. Majestät , ob die Worte: „insofern Euere Getreuen auf demselben beharren würden“ nicht besser wegbleiben dürften, eine längere Diskussion:

Se. Majestät meinte, daß dieser Zwischensatz, welcher einen Zweifel über das Verbleiben beim früheren Landtagsabschluß ausdrücke, deswegen besser wegzubleiben hätte, weil es nicht angezeigt erscheine, an etwas zu zweifeln, was zweifelsohne geschehen werde. Der ungarische Hofkanzler befürwortete das Verbleiben dieses Zwischensatzes, weil er das Verdienst der Lösung der ungarisch-kroatischen Unionsfrage ausschließlich der Krone vindizieren möchte, in dem früheren kroatischen Landtagsbeschlusse eine gewisse Provokation für Ungarn liege und für die ganze Angelegenheit vielleicht doch eine mildere Form gefunden werden dürfte. In der Sache halte er unter den gegebenen Verhältnissen die Aufrechterhaltung der alten Union nicht mehr für möglich, aber es sei gut, wenn die itio in partes in würdiger und freundlicher Form geschehe. Der kroatische Hofkanzler machte darauf aufmerksam, daß weder dem Rechte der Krone noch des ungarischen Landtages bei einer einfachen Erwähnung des früheren Landtagsbeschlusses ein Eintrag geschehe, indem in dem Beschlusse selbst enthalten, daß er dem ungarischen Landtage vorzulegen sei, dessen freier Beratung somit nichts entgegenstehe, so wie auch der Endentscheid der Krone gewahrt bleibe. Die Mehrheit der Versammlung sprach sich hierauf für Weglassung des Zwischensatzes aus.

Mit einigen Redaktionsänderungen, die beliebt wurden, hat dieser Artikel nunmehr folgendermaßen zu lauten: „Im Einklange mit Unserem eben gedachten königlichen Reskripte werden Wir den das Verhältnis des Landes zu Unserem Königreiche Ungarn betreffenden Beschluß des letzten Landtages dem bevorstehenden ungarischen Landtage zur Beratung vorlegen, und es ist Unser lebhafter Wunsch, daß die Lösung dieser Frage im Wege der Verständigung beider Landtage im kurzen erfolge.“

Bei Art. 14 soll der Deutlichkeit wegen am Schlusse statt dem Wort: „in demselben“ gesagt werden: „in jenem Landtage“.

Bei Art. 15 wurde von Sr. Majestät darauf hingewiesen, daß es angemessen sein dürfte, dem kroatisch-slawonischen Landtage zu verdeuten, daß erst nach Regelung der staatsrechtlichen Frage ein definitiver Entscheid über diejenige der Union Dalmatiens erfolgen könne.

|| S. 70 PDF || Im Sinne dieser Ah. Bemerkung wurden der Staatsminister und der kroatisch-slawonische Hofkanzler mit der Umänderung dieses Art. betraut3. bArt. 21 wurde aus den bei Art. 7 von Sr. Majestät gemachten Bemerkungen gestrichena .

II. Vertagung des kroatisch-slawonischen Landtages v. 9. 10. auf den 12. 11. 1865

Der ungarische Hofkanzler sprach den Wunsch aus, daß eine abermalige Vertagung des kroatisch-slawonischen Landtages auf einen etwas späteren Zeitpunkt ausgesprochen werden möchte. Die Festsetzung der Einberufung auf den 9. Oktober sei allerdings auf seinen Antrag erfolgt4, allein, da er seither überlegt habe, daß gerade auf diesen Zeitpunkt der Zusammentritt der ungarischen Wahlversammlungen falle und es leicht möglich sei, daß, wenn im kroatischen Landtage in der Unionsfrage verletzende Äußerungen fallen würden, solche zu Parteizwecken bei den Wahlversammlungen ausgebeutet werden könnten, so wäre eine abermalige Vertagung des kroatisch-slawonischen Landtages auf einen etwas späteren Zeitpunkt sehr zu wünschen.

Se. Majestät und mehrere Mitglieder der Versammlung äußerten zwar anfänglich einiges Bedenken gegen eine solche nochmalige Vertagung, schließlich aber einigte man sich, den kroatisch-slawonischen Landtag abermals, und zwar auf den 12. November, zu vertagen5.

III. Begnadigung der polnischen politischen Verurteilten

Der Justizminister brachte die Begnadigungsangelegenheit der polnischen politischen Verurteilten mit dem Bemerken zur Sprache, daß es ihm, ehe er einen Schritt vorwärts tue, sehr erwünscht wäre, diesfalls den Ah. Willen kennenzulernen, ob er nämlich bei seinen zu unterbreitenden au. Anträgen bloß auf dem richterlichen Standpunkte sich zu halten habe oder ob er auch von politischen Rücksichten sich diesfalls sollte leiten lassen.

Der Staatsminister äußerte sich hierüber, daß der Erlaß einer Generalamnestie vor Zusammentritt des Landtages ihm unerläßlich scheine, indem bei den massenhaften Verurteilungen die größten Anstände über Wahlbefähigung sich ergeben würden und es überhaupt nicht wünschbar sei, daß dieser Gegenstand in den Landtag hineingezogen werde, was ohne vorausgehende Amnestie nicht zu vermeiden wäre. Allgemein war man damit einverstanden, daß mit Ausnahme Czarneckis, der vom Justizminister als der Begnadigung unwürdig bezeichnet wurde, für die übrigen, welche Begnadigungsgesuche eingereicht haben, Ah. Orts die Begnadigung beantragt werde6.

IV. Deutsches Schützenbundfest

Seine Majestät eröffnete, daß vor Ihm eine Deputation der Wiener Schützengesellschaft erschienen sei, mit der Bitte, daß gemäß des in Bremen gefaßten Beschlusses die Abhaltung des allgemeinen Schützenfestes cfür das Jahr 1866b in Wien gestattet werden möchte. Er habe dieser Deputation bemerkt, || S. 71 PDF || daß man Bedenken tragen müsse, die Abhaltung eines Festes in Wien zu gestatten, dessen Feier in Bremen einen durchaus dem monarchischen Prinzipe feindlichen, revolutionären Charakter angenommen und bis ans Ende behalten habe7. Se. Majestät drückte den Wunsch aus, daß, wenn der eine oder andere von den Herren dieser Versammlung für den gleichen Zweck angegangen werden sollte, eine ähnliche Antwort erteilt werden möge.

V. Zusammentritt des Sechsunddreißiger-Ausschusses in Frankfurt; deutsche Pressestimmen zur Gasteiner Konvention

Se. Majestät eröffnete ferner noch der Versammlung, Graf Esterházy habe ihm die Mitteilung gemacht, es sei von dem preußischen Gesandten die offiziöse Anfrage gestellt worden, ob nicht wegen der nach Frankfurt/Main ausgeschriebenen Zusammenkunft des sogenannten 36er-Ausschusses und der von Seite einiger öffentlicher Blätter wegen der Gasteiner Konvention zutage tretenden Feindseligkeit gemeinsame diplomatische Schritte angezeigt wären. Was den 36er-Ausschuß betrifft, so könne, bemerkte namentlich der Staatsminister , über seinen revolutionären Charakter kein Zweifel bestehen, eine diplomatische Verwendung bei dem Senate in Frankfurt gegen dessen Zusammentritt dürfte daher ganz angezeigt sein.

Man einigte sich hierauf dahin, es möge auf die offiziöse Anfrage des preußischen Gesandten demselben eröffnet werden, daß man sich hierseits zu einem gemeinsamen diplomatischen Schritte bei dem Senate in Frankfurt bereit erklärt, womit derselbe auf das Gefährliche des Zusammentritts einer illegalen Versammlung aufmerksam gemacht werden soll und ihm zu verdeuten wäre, daß, wenn der Ausschuß eine gefährliche Haltung annehmen sollte, die beiden Mächte, welchen die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung am Sitze der Bundesregierung obliegt, sich veranlaßt sehen dürften, die Sache in eigene Hand zu nehmen8.

Anlangend die Schritte wegen den Preßauslassungen, so war man über die Fruchtlosigkeit von solchen allgemein einverstanden, erklärte sich jedoch nicht dagegen, daß namentlich wegen der beleidigenden Haltung der Constitutionellen Zeitung in Dresden bei der königlichen Regierung im diplomatischen Wege Beschwerde geführt werde9.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, den 14. Jänner 1866. Franz Joseph.