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Nr. 579 Ministerrat, Wien, 6. Juni 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 6. 5.), Mensdorff, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg; abw. Schmerling; BdR. Erzherzog Rainer 20. 6.

MRZ. 1383 – KZ. 1639 –

Protokoll des zu Wien am 6. Juni 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Gesetz betreffend die Tilgung der Bankschuld und die Bedeckung der Staatserfordernisse in den Jahren 1865 und 1866

Der Finanzminister machte ein Exposé der Finanzlage des Staates in allen jenen Details, welche in der Anlage ausführlich dargestellt sind, und begründete die Notwendigkeit der unverweilten Einbringung eines Kreditgesetzes in betreff der Tilgung der Bankschuld und der Bedeckung der Staatserfordernisse in den Jahren 1865 und 1866 mit dem Beifügen, daß er mit einem au. Vortrage Se. Majestät au. gebeten habe, den bezüglichen Gesetzentwurf im Reichsrate einbringen zu dürfena,1.

Dieser Gesetzentwurf sei heute vormittags in dem kleineren Ministerkomitee überprüft und in nachstehender Weise modifiziert worden. In dem Art. III sei der Eingang, „für den Fall, als die rechtzeitige und vollständige Tilgung des im vorstehenden Artikel aufgeführten Betrages nicht erzielt werden könnte“, dahin geändert worden, „für den Fall, als der Finanzminister sich nicht in der Lage finden sollte, die rechtzeitige und vollständige Tilgung zu erzielen“. In gleicher Weise sei der Art. VI modifiziert worden. Das Komitee habe diese Modifaktionen aus dem Grunde für notwendig gehalten, damit dem Finanzminister diesfalls das subjektive Urteil gewahrt werde und nicht etwa die Staatsschuldenkontrollkomission sich als Richter in dieser Beziehung betrachten und nach Umständen die Kontrasignierung verweigern könne. Im Art. V habe das Komitee den Ausdruck „in den Finanzgesetzen für diese Jahre“ (nämlich 1865 und 1866) dahin abgeändert, daß gesagt werde: „in den Staatsvoranschlägen für diese Jahre“, weil nämlich Finanzgesetze für 1865 und 1866 derzeit noch nicht bestehen. Im Art. VII, der von der Bewirkung der Verminderung der Partialhypothekaranweisungen auf die Gesamtsumme von 80 Millionen handelt, habe das Komitee die Worte „ungeachtet der hiezu bewilligten Mittel“ als überflüssig und eine Selbstanklage enthaltend gestrichen. Im Art. XI, lit. b, des Entwurfes soll der Finanzminister ermächtigt werden, „auf Abschlag des zu bedeckenden Abganges an den Staatseinnahmen in der Finanzperiode 1865 gegenüber dem verfassungsmäßig festzustellenden Erfordernisse einen Betrag von 7,000.000 fr. im Wege des Kredites aufzunehmen.“ Während die anderen in dem Gesetzentwurfe enthaltenen Posten, wie die Bedeckung der Bankschuld und die Zahlungen || S. 401 PDF || an die Eisenbahnen nicht streitiger Natur seien, habe die obige Post allerdings manches Bedenken gegen sich. Das Abgeordnetenhaus habe nach dem von demselben beschlossenen Finanzgesetze pro 1865 das Defizit auf 7,140.000 fr. herabgedrückt, dieses Finanzgesetz sei nun beim Herrenhaus in Verhandlung, und im vorliegenden Kreditgesetzentwurfe sei für eine Bedeckung des Defizits pro 1866 gar nichts veranschlagt. Daß daher im Art. XI, lit. b, für den Abgang pro 1865 ein Betrag von 7,000.000 fr., der dem vom Abgeordnetenhause nach seinen Beschlüssen berechneten Defizite pro 1865 mit 7,140.000 fr. nahezu gleich kommt, eingestellt wurde, könnte der Auslegung Raum geben, als wenn die Regierung auf die Abstriche des Abgeordnetenhauses im Voranschlage pro 1865 submittiert habe, weil sie sonst unter dieser Post nicht sieben, sondern zwölf Millionen als zu bedeckendes Erfordernis hätte einstellen müssen. Da jedoch, wenn hier zwölf Millionen in den Gesetzentwurf eingestellt werden würden, der Sturm, welchen diese Position im Abgeordnetenhause hervorrufen würde, und der Umstand, daß dieses Gesetz im Abgeordnetenhause in diesem Falle gewiß nicht durchgehen werde, mit Bestimmtheit vorausgesehen werden könne, habe das Komitee geglaubt, daß die Natur dieser sieben Millionen dadurch gemildert werden sollte, daß diese sieben Millionen in einer größeren Ziffer, welche auch für die Bedeckung des Defizits pro 1866 vorsehen würde, vermischt aufzunehmen seien. Das Komitee habe daher im Art. XI, lit. b, eine Änderung derart vorgenommen, daß anstatt der Worte „in der Finanzperiode 1865“ gesagt werde „in der Finanzperiode 1865 und 1866“ und daß anstatt des Betrages von sieben Millionen jener von zehn Millionen hier (für beide Jahre) eingestellt werde. Referent sei mit allen diesen Modifikationen einverstanden und beabsichtige, unter der Voraussetzung der Ah. Ermächtigung, diesen Gesetzentwurf in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses am 8. l. M. einzubringen.

Der Marineminister bemerkte, es werde viele Gewandtheit kosten und er könne dem Finanzminister nur Glück dazu wünschen, wenn er diese Vorlage im Reichsrate durchbringen werde. Wenn man das, was bei der Einbringung des Budgets pro 1865 im November v. J. dargestellt worden sei, zusammenhalte mit dem Inhalte der gegenwärtigen Vorlage, sei wohl mit Grund zu besorgen, daß die schroffe Opposition im Abgeordnetenhause, die ein scharfes Gedächtnis besitze, mit der Bemerkung nicht lange zurückhalten werde, daß die damaligen Ziffern zu den Aufstellungen im vorliegenden Gesetzentwurf außer allem Verhältnisse stehen. Das Defizit pro 1865, welches damals mit 30 Millionen beziffert worden sei, steige in den wenigen inmitteliegenden Monaten auf 50 Millionen, und wenn man alle Positionen, die das vorliegende Gesetz nebst den Staatserfodernisbedeckungen pro 1865 und 1866 in sich begreift, zusammenfasse, handle es sich um einen Kredit von 113,856.000 fr. Daß eine so gewaltige Summe, die jetzt mitten in die Debatte hineingeschleudert werde, auch einen gewaltigen Einfluß auf die Stimmung beider Häuser hervorrufen werde, daran sei wohl ebensowenig zu zweifeln, als daran, daß alle Gründe, deren man bei der Budgetberatung im Abgeordnetenhause mit Mühe Meister geworden sei, auf Null reduziert sein werden, und daß auf die Hoffnung, beim Herrenhause mit den Regierungsanträgen bezüglich des Budgets durchzudringen, ungemein abgeschwächt sein werde.

In seiner Eigenschaft als Marineminister glaubte Baron Burger aber auch darauf aufmerksam machen zu müssen, daß am 8. l. M. die wichtige Gesetzvorlage über den || S. 402 PDF || Lloyd im Abgeordnetenhause zur Verhandlung kommen werde2. Wenn aber die Einbringung des vorliegenden Kreditgesetzes der Debatte über die Subvention des Lloyd voranginge, sei wohl mit Grund zu besorgen, daß die Debatten im Abgeordnetenhaus über die Lloyd-Frage dazu führen werden, daß diese Vorlage total abgeworfen werde, was doch ungemein zu bedauern wäre. Wie schnell die Eindrücke im Abgeordnetenhause entstehen, darüber habe er im vorigen Jahr die Erfahrung zu machen Gelegenheit gehabt, wo eben, als die Verhandlung über den Voranschlag für die Kriegsmarine im Zuge war, der Anspruch einer Nachtragsdotation von sechs Millionen für andere Staatsbedürfnisse erhoben wurde3. Votant glaube auch nicht, daß der Finanzminister so besonders große Eile haben dürfte, das Kreditgesetz schon am 8. l. M. einzubringen, er aber müsse bei den dargestellten Verhältnissen den größten Wert darauf legen, daß die Verhandlung über den Lloyd, die gewiß nicht länger als 48 Stunden Zeit in Anspruch nehmen werde, nicht durch das frühere Einbringen des Kreditgesetzes vereitelt werde, und daher seine Kollegen dringend bitten, seinem gewiß berechtigten Wunsche beizustimmen.

Der Finanzminister entgegnete, daß der Widerspruch zwischen der gegenwärtigen Vorlage und dem, was bei der Budgeteinbringung am 17. November 1864 gesagt wurde, größtenteils nicht die Regierung, sondern das Abgeordnetenhaus treffe, welches im Präliminare für die Bedeckung so weit unter die Regierungssätze heruntergegangen sei. Daß im Ganzen eine große Bedeckungssumme resultiere, ergebe sich wohl aus der Anlegung des Gesetzes, welches für zwei Jahre bestimmt sei, b insbesondere aus der Einbeziehung der Regelung der schwebenden Schuld (Hypothekar- und Münzscheine). Das Gesamtresultat stelle sich vielmehr folgend heraus

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|| S. 403 PDF || wobei die Post d per 20 Millionen gegen die bei Einbringung des Budgets angegebenen Defizitgrößen von 30 und 29 Millionen, zusammen 59 Millionen, durch das vorliegende Gesetz um 39 Millionen weniger fordert. Weiters haben in demselben elf Millionen eingestellt werden müssen, weil die Domänen, welche zur Deckung der Februarrate der Staatsgüterschuld an die Bank hätten veräußert werden sollen, nicht veräußert wurden, was im November vorigen Jahres nicht bekannt war. Andere Posten seien ganz unabhängig von den Staatserfordernissen und stehen daher mit der damaligen Mitteilung in keinem Widerspruche. Wenn der Marineminister bei seiner Berechnung auf 113 Millionen komme, so würde ein solches Erfordernis nur dann eintreten, wenn gar kein Staatsgut veräußert werden würde, was doch nicht der Fall sein werde. Die diesbezüglichen Einstellungen seien nur eventuell geschehen, faktisch werde es sich nur um Restbedeckungen, die aus dem Erlöse nicht bestritten werden können, handeln. Daß man jetzt, wo man dem Ende der Abwicklung der Schuldtilgung an die Bank näher kommt, klar macht, wie man mit der Bank stehe, sei natürlich, wie es auch in der Lage der Sache gegründet sei, daß man nicht alles aus den Domänen werde decken können. Daß der Eindruck, welchen das Kreditgesetz machen werde, allerdings kein angenehmer sein werde, sei begreiflich, die größere Summe sei aber, wie jedermann einsehen müsse, durch die Bankakte herbeigeführt, in welcher die Schuldentilgung vom Abgeordnetenhause auf einen so kurzen Zeitpunkt zusammengedrängt worden seien. Das Gesetz trage übrigens den Typus an der Stirne, daß sämtliche Zahlungen in den Jahren 1865 und 1866 damit getilgt sein werden, und da nach dieser Zeit das gegenwärtige Staatsschuldentilgungserfordernis jährlicher 64 Millionen auf 21 Millionen herabsinken und im Vortrage darauf hingewiesen werden wird, daß im Voranschlage des Jahres 1867 kein Defizit mehr vorhanden sein wird, sei wohl mit Grund zu hoffen, daß die Durchbringung dieses Gesetzes vielleichtc möglich sein werde.

Was die Bemerkungen des Marineministers betreffe, daß das Kreditgesetz nicht schon am 8. l. M. eingebracht werden solle, müsse sich der Finanzminister von seinem Standpunkte entschieden gegen jede Verzögerung der Vorlage desselben aussprechen. Wenn er es nicht schon früher zur Vorlage gebracht habe, sei dies aus dem guten Grunde geschehen, weil er in den letzten drei Wochen den namhaften Betrag von 19 Millionen des 1864er Anlehens zu begeben und daher auch nebenbei in der Lage gewesen sei, eine Masse von Depotgeschäften abzuwickeln. Jetzt aber wäre jeder Tag, wo die Einbringung des Gesetzes versäumt würde, vom Übel. Es bestehe das dringendste Bedürfnis, zur Bedeckung der Staatserfordernisse Geld zu beschaffen, da schon die Hälfte des Jahres ohne Kreditoperation abgelaufen sei, da die Erfordernisse sich nicht nach Zwölfteln teilen, im Jänner schon dzehn Millionen für den Nationalanlehenskupon, im Monat Februard zehn Millionen für den Nationalanlehenskupon, || S. 404 PDF || im Monat Februar elf Millionen für die Bankschuldrate, ebenso für den Maikupon elf Millionen und zweieinhalb Millionen für die Grundentlastungsschuld herbeigeschafft werden mußten und jetzt für den Julikupon zehn bis elf Millionen beigestellt werden müssen, Obligationen aber, auf welche Vorschüsse genommen werden könnten, nicht mehr vorhanden sind. Ohne Substrat sei aber kein Geld zu haben. Ganz anders werde es jedoch sein, wenn das Kreditgesetz angenommen sein werden, da werde der Finanzminister die benötigten Summen entweder als Vorschuß oder als Abschlagszahlung auf das neue Anlehen leicht erhalten können. Dieser wichtige Zweck müsse als überwiegend erkannt werden, und deshalb könne er auch nicht in den vom Marineminister beantragten Aufschub in der Einbringung einwilligen.

Der Marineminister erklärte, daß er sich den heftigen Widerspruch des Finanzministers wohl begreiflich machen könnte, wenn es sich um eine Verspätung von acht Tagen handeln würde, da dies jedoch nicht der Fall sei, indem die Verhandlung der Vorlage wegen des Lloyd in 48, ja vielleicht schon in 24 Stunden beendet sein werde, glaube er wohl, daß die Konferenz seinen Wunsch umso mehr als billig erkennen werde, als nicht etwa erst seit gestern, sondern schon seit vielen Wochen die Nachricht über das Einbringen eines Kreditgesetzes durch die Zeitungen verbreitet werde und die Lloydvorlage, wie erwähnt, sonst ungemein gefährdet wäre. Übrigens sei die Vorlage wegen des Lloyd auch eine Regierungsvorlage, dieselbe stehe im Abgeordnetenhause bereits auf der Tagesordnung, und nach der Geschäftsordnung gehöre ihm das Wort, er glaube daher unter den angeführten Verhältnissen auf sein Prioritätsrecht nicht verzichten zu sollen. Der Finanzminister appellierte darauf, daß es schon durch Wochen bekannt sei, es werde die Vorlage eines Kreditgesetzes erfolgen. Man spreche schon, außer den Domänen, von einem Anspruche von 80 Millionen. Solche Gerüchte, die sich durch Kolportationen vergrößern, seien ärger, als wenn etwas in der Sache vorliege. Für den Lloyd sei auch kein widerlicher Eindruck zu besorgen, da der Ausschußbericht hierüber schon gedruckt vorliege.

In der Sache selbst waren sämtliche Mitglieder des Ministerrates mit der Einbringung des Gesetzentwurfes, wie derselbe vom Komitee modifiziert wurde, einverstanden, nur der Minister Ritter v. Hein fand die Position des Art. XI, lit. b, bedenklich, da es den Anschein gewinnen werde, als wenn die Regierung unter der Maske des Ausdruckes „auf Abschlag“ den Abstrichen des Abgeordnetenhauses schon nachgegeben habe und somit faktisch das geschehe, was man doch durch die Transaktion mit dem Herrenhause vermeiden wolle, wodurch auch die Position der Regierung im Herrenhause zu einer schwierigen sich gestalten werde. Schon aus diesem Grunde stimmte Minister Ritter v. Hein, dem es um ein Zusammengehen der Regierung mit dem Herrenhause vorzugsweise zu tun war, dafür, daß mit der Einbringung des Kreditgesetzes zugewartet werde, bis das Budget pro 1865 vom Herrenhause verhandelt sein werde. eÜbrigens hätte er es rätlich erachtet, den Kredit, welcher zur Bezahlung der Bankschuld gefordert wird, von dem Kredite zur Deckung der anderweitigen Gebarungsbedürfnisse getrennt zu halten. Er bescheide sich aber, in dieser Beziehung dem Ressortminister nicht entgegenzutreten, der es für entsprechender halten möge, die gesamten Geldbedürfnisse durch eine einzige Kreditoperation zu decken.e Übrigens hätte er es rätlich erachtet, den Kredit, welcher zur Bezahlung der Bankschuld gefordert wird, von dem Kredite zur Deckung der anderweitigen Gebarungsbedürfnisse getrennt zu halten. Er bescheide sich aber, in dieser Beziehung dem Ressortminister nicht entgegenzutreten, der es für entsprechender halten möge, die || S. 405 PDF || gesamten Geldbedürfnisse durch eine einzige Kreditoperation zu decken. Der Minister Graf Nádasdy stimmte in der Erwägung, daß in solchen Angelegenheiten der Finanzminister als die erste Autorität angesehen werden müsse und daß man nicht wisse, was die nächste Zeit bringe, dem Finanzminister bei. Der Minister Graf Esterházy sprach sich in erster Linie für den Antrag des Ministers Ritter v. Hein aus und erkannte, wenn ein solches Auskunftsmittel nicht getroffen werden könnte, in zweiter Linie den Wunsch des Marineministers als einen berechtigten an. Alle übrigen Stimmführer fanden den Wunsch des Marineministers billig und stimmten daher dafür, daß die Einbringung des Kreditgesetzes erst nach der Verhandlung über die den Lloyd betreffende Vorlage im Abgeordnetenhause erfolge4.

II. Einführung des Postregals in der Moldau und Walachei

Der Leiter des Handelsministeriums brachte zur Kenntnis der Konferenz, es sei in einem Komitee, bei welchem der Minister der Äußern, der Polizeiminister, der Finanzminister, der Staatsratspräsident und er sich beteiligt haben, die Forderung der moldau-walachischen Regierung, das Postregal in den Fürstentümern einzuführen, in Erörterung gezogen worden5. Der fürstliche Postdirektor Liebrecht sei anwesend gewesen, und es sei allseitig anerkannt worden, daß zur Ausübung des Postregales in den Fürstentümern Österreich ein Recht nicht zustehe. Um jedoch den Übergang zu erleichtern, sei die Proposition gestellt worden, daß in fünf Orten, wo österreichische Konsulate bestehen, nämlich in Bukarest, Jassy, Galatz, Varna und Rustschuk die österreichischen Postämter zeitweilig noch fortbestehen sollen, welche die Briefe, die aus Österreich kommen, an die walachische Post zu übergeben und umgekehrt die aus den Fürstentümern nach Österreich gehenden Briefe zu übernehmen hätten. Den in den Fürstentümern etablierten österreichischen Postämtern sei in den dortigen Zeitungen großes Lob gespendet worden, dieselben seien mit einem geschulten Personale versehen, und durch die gestellte Proposition werde die Gefahr in der Übergangsperiode jedenfalls verringert werden. Baron Kalchberg habe sich mit dem Grafen Mensdorff für einen derartigen Auftrag an den Baron Eder geeinigt, und das Komitee habe dieser Modalität zugestimmt6.

Baron Eder werde bei dieser Gelegenheit auch dahin wirken, daß die walachische Regierung ihre Geneigtheit eines allfälligen Anschlusses der beiderseitigen Eisenbahnen über den Rotenturmpaß zu erkennen gebe7.

III. Aufteilung der Südbahngesellschaft

Freiherr v. Kalchberg erwähnte, daß in dem obigen Komitee auch ein zweiter Gegenstand, der heiklicherer Natur sei, zur Sprache gebracht worden sei, nämlich die seit dem Jahre 1862 bestehende Anforderung der Trennung der Südbahngesellschaft in eine lombardische und eine österreichische8. Im vorigen Herbst sei die Gesellschaft gedrängt worden, die Grundlagen für die Trennung vorzulegen. Die Verhandlung sei damals ajourniert worden, weil die Gesellschaft hervorgehoben habe, daß der Ankauf der piemontesischen Bahnen ihrerseits im Werke sei. Acht Tage vor der Generalversammlung am 16. Mai l. J. in Paris habe Baron Rothschild sich an die Regierung gewendet und seine Grundlagen für die Trennung proponiert. Dieselben seien zwar weder von ihm noch von dem Finanzminister beanständet worden, übrigens derart verwickelt gewesen, daß man dem Verlangen, die Regierung möge sich auf diesen Basen entscheiden, damit die Entscheidung der Regierung noch der Generalversammlung bekannt gegeben werden könne, nicht habe nachkommen können9. Der Beschluß der Regierung hänge mit zwei Angelegenheiten zusammen, die bei dieser Gelegenheit ihre Erledigung finden könnten, und zwar erstens wäre ein Anlaß vorhanden, die Gesellschaft zu bestimmen, die Bahn von Kottori nach Fünfkirchen auszubauen10, und zweitens, dieselbe zu vermögen, auf ihr Vorrecht für die kroatischen Bahnen, für die sich bereits ein Konsortium gefunden habe, zu verzichten11. Da man sich im Komitee über die proponierten Basen nicht habe einigen können, wäre nach dem Dafürhalten des Baron Kalchberg eine diesfällige Eingabe des Verwaltungsrates abzuwarten und erst dann die Trennungsfrage wieder aufzunehmen.

Der Finanzminister bemerkte, daß bezüglich der Emittierung der Prioritäten die Eingabe des Verwaltungsrates im Finanzministerium bereits eingelangt sei und daß dieselben auf der Börse bereits negoziert werden. Der Staatsratspräsident stimmte der Ansicht des Baron Kalchberg bei, daß man sich über die Trennungsfrage so lange nicht aussprechen könne, bis nicht ein vollständiges Programm diesfalls vorliegen werde. Der Ankauf der piemontesischen Bahnen erhöhe die Wichtigkeit der Bedenken, da durch die Prioritäten noch mehr Schulden auf die hierländige Bahngesellschaft kumuliert werden.

|| S. 407 PDF || Der Ministerrat stimmte sohin einhellig der Ansicht des Baron Kalchberg bei12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 20. Juni 1865. Empfangen 20. Juni. Erzherzog Rainer.