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Nr. 578 Ministerrat, Wien, 2. Juni 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer [Datum fehlt]), Mensdorff, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg; BdR. Erzherzog Rainer 16. 6.

MRZ. 1392 – KZ. 1584 –

Protokoll des zu Wien am 2. Juni 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Mitteilung der Reskripte wegen Einberufung des kroatisch-slawonischen Landtags an den Reichsrat

Der Staatsminister bezeichnete es als notwendig, den Reichsrat offiziell von der Einberufung des kroatisch-slawonischen Landtages in Kenntnis zu setzen1. Se. Majestät haben bisher von allen wichtigen, die Länder der ungarischen Krone betreffenden Regierungsakten, dem Reichsrat Kunde geben zu lassen geruht. Dermalen werde die fragliche Mitteilung auch den Zweck eines freundlichen Monitoriums an den Reichsrat, in der bis 17. Juli l. J. nur mehr kurzen Zeit seines Tagens mit der Abwicklung seiner Geschäfte sich zu beeilen, erfüllen. Die bezügliche kaiserliche Botschaft dürfte ganz kurz dahin zu fassen sein: Se. Majestät habe dem Ministerium den Ah. Auftrag zu erteilen geruht, von den bezüglich der Einberufung des kroatisch-slawonischen Landtages, dann in Betreff der Wahlordnung für denselben an den Ban erlassenen königlichen Reskripten beiden Häusern des Reichsrates Mitteilung zu machen. Hierauf wären die beiden Ah. Reskripte vollinhaltlich abzulesen. Zur Einbringung dieser kaiserlichen Botschaft wäre die nächste in jedem der beiden Häusern des Reichsrates stattfindenden Sitzung zu benützen.

Der Ministerrat war hiemit einverstanden2.

II. Verträge mit der Kaiserin-Elisabeth-Westbahn, der Theißbahn, der Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn und der Böhmischen Westbahn bezüglich der Zinsengarantie

Der Staatsratspräsident referierte über den au. Vortrag des Finanzministers vom 29. April l. J., Z. 1066, enthaltend die Verträge mit der Kaiserin-Elisabeth-, der Theiß-, der Süd-Norddeutschen Verbindungs- und der Böhmischen Westbahn, sowie den darauf bezüglichen Gesetzentwurf3.

In dem au. Vortrage spreche sich der Finanzminister unter anderem dahin aus, daß die Verträge, auf welchen der Gesetzentwurf beruhe, dem Reichsrate nicht mitgeteilt || S. 393 PDF || werden sollen, sondern daß dieser nur den Motivenbericht zu erhalten habe. Im letzteren sei jedoch angeführt, daß jene Verträge demselben als Beilage angeschlossen werden. Der Motivenbericht enthalte auch nur die Begründung der Verträge, und erst am Ende heiße es, daß der Gesetzentwurf keiner weiteren Begründung bedürfe. Dies stehe nach dem Dafürhalten des Staatsrates im Widerspruche mit der vom Finanzminister in seinem au. Vortrage gemachten Bemerkung. Nach dem Erachten des Staatsrates hätte der Motivenbericht lediglich die Begründung der einzelnen Artikel des Gesetzentwurfes zu geben und sich nicht auf die Motivierung der Bestimmungen der Verträge auszudehnen, welche ja dem Reichsrate nicht mitgeteilt werden sollen. Den Antrag auf die Ah. Genehmigung der Verträge habe der Staatsrat für gehörig begründet erkannt, bezüglich des Gesetzentwurfes habe derselbe eine die logischere Reihenfolge der einzelnen Bestimmungen bezweckende Modifikation, weiters auch die Streichung des § 10 als keinen Gegenstand der reichsrätlichen Verhandlung bildend in Antrag gebracht.

Der Staatsratspräsident bemerkte, daß vor den Reichsrat nur dasjenige gehöre, was sich auf das Budget beziehe, keineswegs aber die Ausgleichung über eine schon bewilligte Zinsengarantie, welche Ausgleichung lediglich zwischen den Parteien, nämlich der Staatsverwaltung und den Bahnen stattzufinden habe. Es wäre daher seines Erachtens auch in den Verträgen einer verfassungsmäßigen Behandlung keine Erwähnung zu machen gewesen. Der Sache nach handle es sich hier um die Bewilligung eines Nachtragskredites hinsichtlich der fraglichen Bahnen, welcher vom Reichsrate in Anspruch zu nehmen sei und worauf sich auch das Einschreiten bei der Reichsvertretung zu beschränken hätte. Seiner Ansicht gemäß dürfte der Resolutionsentwurf lauten: „Indem Ich die Mir vorgelegten Entwürfe der Nachtragsverträge mit der Kaiserin-Elisabeth-Bahn, der Theiß-Bahn, der Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn und mit der Böhmischen Westbahn im Grundsatze genehmige, ermächtige ich Sie, die auf Grundlage der übereinkömmlich festgesetzten, speziell zu erwähnenden Anlagskapitalien sich ergebenden Beträge als Nachtragsdotation zu den Erfordernisansätzen des Staatsvoranschlages im verfassungsmäßigen Wege zu beanspruchen. Der beiliegende Gesetzentwurf hat auf sich zu beruhen, und haben Sie die rückfolgende Vorstellung der vier Gesellschaften über die Einkommensteuer und die Entrichtung der Kuponstempelgebühren der ordnungsmäßigen Amtshandlung zuzuführen.“

Der Finanzminister erklärte, sich mit dem Antrage des Staatsratspräsidenten konformieren zu wollen, nur müßte nach seiner Meinung der vom Staatsratspräsidenten formulierte Resolutionsent­wurf an der Stelle „die auf Grundlage der übereinkömmlich festgesetzten, speziell zu erwähnenden Anlagskapitalien sich ergebenden Beträge“ dahin komplettiert werden, daß gesagt würde, „die auf Grundlage der übereinkömmlich festgesetzten, speziell zu erwähnenden Anlagskapitalien und aus der Prüfung der Betriebsrechnungen sich ergebenden Beträge“. Der Finanzminister bemerkte weiter, daß er mit dem vom Staatsratspräsidenten angedeuteten Vorgange, wonach die Nachtragsdotation bloß mittelst Note in Anspruch genommen werden soll, einverstanden wäre, wenn das Finanzgesetz pro 1865 im Abgeordnetenhause noch in Verhandlung sein würde. Nachdem aber von Seite des Abgeordnetenhauses dieses Finanzgesetz schon fertig sei, glaubte der Finanzminister, daß in gleicher Weise, wie dies im Jahre 1862 geschehen sei, bezüglich dieser Nachtragsdotation ein eigenes kurzes Gesetz einzubringen wäre, welches nur allfällig den Satz zu enthalten brauchte: || S. 394 PDF || „Das Kapital für Subventionen im Finanzgesetze pro 1865 wird um den Betrag von … erhöht.“ Der Staatsratspräsident meinte, daß die Einbringung eines eigenen solchen Gesetzes notwendig wäre, wenn schon ein fertiges Finanzgesetz vorliegen würde. Nachdem dies jedoch nicht der Fall sei, und das Finanzgesetz pro 1865 noch in beiden Häusern des Reichsrates Verhandlungen unterliegen werde, erübrige kein anderer Vorgang, als die Nachtragsdotation mit Note in Anspruch zu nehmen. Unter Beitritt des Finanzministers einigte sich sohin der Ministerrat für den Antrag des Staatsratspräsidenten sowie für den von demselben vorgeschlagenen Resolutionsentwurf mit dem Amendement des Finanzministers. Der Finanzminister erklärte sich auch bereit, die Denkschrift in angemessener Weise umändern zu wollen4.

Der Staatsratspräsident brachte schließlich noch zur Sprache, daß es im Staatsrate aufgefallen sei, warum bei der Elisabethbahn die Einnahmen und Ausgaben des Salzhandels nur je mit der Hälfte eingestellt werden sollen, nachdem das Salzhandelgeschäft mit der alten Gmunden-Linz-Budweiser Bahn an die Elisabethbahn übergegangen und bei der ersten durch das gegenwärtige Abgeordnetenhaus vorgenommenen Präliminarverhandlung das ganze Ergebnis des Salzhandels in Rechnung gezogen worden sei. Der Finanzminister klärte hierüber auf, daß dies eben ein Gegenstand der Konzession für die Elisabethbahn gewesen sei, aindem es sich um einen Vergleich handelte, wo jeder Paziszent Bedingungen stellte und einginga .

III. Gesetz betreffend die Tilgung der Bankschuld und die Bedeckung der Staatserfordernisse in den Jahren 1865 und 1866

Der Finanzminister setzte die Konferenz von der Notwendigkeit und von seinem Vorhaben in Kenntnis, das Kreditgesetz betreffend die Tilgung der Bankschuld und die Bedeckung der Staatserfordernisse in den Jahren 1865 und 1866 nächsten Donnerstag im Abgeordnetenhause einzubringen, wozu er bereits mit einem au. Vortrage die Ah. Ermächtigung sich erbeten habe5.

Die Konferenz nahm diese Mitteilung zur Kenntnis, und Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer fanden zu verfügen, daß dieser Gesetzentwurf, bevor er der Beratung im Ministerrat unterzogen wird, früher noch in einem Komitee bestehend aus dem Polizeiminister, dem Finanzminister, dem Minister Ritter v. Lasser und dem Staatsratspräsidenten überprüft werde6.

IV. Beratung der Strafgesetznovelle im Staatsrat unter Beiziehung der Fachminister

Der Staatsratspräsident erinnerte wiederholt daran, daß das Referat über die Strafnovelle im Staatsrate schon längst vorbereitet sei und daß der Staatsminister bei der letzten Erwähnung dieses Gegenstandes im Ministerrate7 die Meinung ausgesprochen || S. 395 PDF || habe, die Beratung dieses Gegenstandes im Staatsrate unter Beiziehung der betreffenden Fachminister sollte bis zum Ende der Budgetberatungen verschoben werden. Da dieser Zeitpunkt jetzt eingetreten sei, erlaube er sich anzufragen, ob die betreffenden Minister jetzt geneigt seien, der diesfälligen Beratung im Staatsrate beizuwohnen.

Der Staatsminister war zwar der Ansicht, daß der engere Reichsrat in der voraussichtlichen Zeitdauer seines Tagens vom 20. Juli bis Anfangs November l. J.8, zumal ihm so viele umfassende Gesetzentwürfe wie die Konkursordnung, die Strafprozeßordnung, ein Gesetz über den Einfluß der Gemeinden auf das Schulwesen usw. früher werden in Vorlage gebracht werden, kaum noch dazu kommen werde, auch noch die Strafnovelle in Verhandlung zu nehmen, er erklärte übrigens, sich nicht entschlagen zu wollen, den diesfälligen Beratungen im Staatsrate beizuwohnen. Auch der Minister Ritter v. Hein gab seine Bereitwilligkeit hiezu zu erkennen und wünschte nur, das staatsrätliche Referat früher zur Einsicht zu erhalten9.

V. Anfragen auswärtiger Regierungen über den Abschluß von Handelsverträgen

Der Minister der Äußern brachte in Erinnerung, daß schon unter seinem Vorgänger im Amte in der Voraussicht, daß der Vertrag mit dem Zollverein im Jahre 1865 ablaufe und ein neuer Vertrag mit dem Zollverein werde geschlossen werden, Einleitungen getroffen worden seien, um auch bezüglich der Abschließung von Handelsverträgen mit Frankreich und England eine Annäherung anzubahnen. Demzufolge habe Frankreich im vorigen Herbst lebhaft den Wunsch zu erkennen gegeben, mit uns diesfalls in Relation zu treten, England aber habe in dieser Beziehung schon um einen Schritt mehr gemacht, da eine englische Enquetekommission bereits hier in Wien in Tätigkeit sei10. Die Anfragen, welche zur Abschließung von Handelsverträgen führen können, erneuern sich von allen Seiten, sie sind jedoch von Seite Englands, Hollands, Belgiens und der Schweiz zuvörderst dahin gerichtet, ob der neue österreichische Zolltarif ein allgemeiner sein werde. Um diese Anfragen beantworten zu können, dränge sich dem Minister des Äußern vor allem die Frage auf: Ist oder bleibt der allgemeine österreichische Zolltarif, der im Entwurfe dem Reichsrate vorliegt11, wirklich ein allgemeiner, d. h. für alle jene Nationen bestimmter, welche die Gegenseitigkeit, nämlich die Vorteile der meistbegünstigten Nationen gewähren, oder muß Österreich nach dem Reichsratsvotum über den Aprilvertrag12 zu einem Differentialsystem zurückkehren und die Allgemeinheitsbestimmung gegenüber Frankreich, England, Belgien und der || S. 396 PDF || Schweiz widerrufen? Im ersten Falle werde es wahrscheinlich gelingen, mit den genannten Staaten sogleich Verträge auf der Basis dieses allgemeinen Tarifes und der Klausel bezüglich der meistbegünstigten Nationen abzuschließen. Im zweiten Falle müsse den gedachten Staaten aber sogleich erklärt werden, daß ihre Erwartung eine unbegründete sei. Der Minister des Äußern wünschte auch eine Besprechung der Frage, ob der Interimstarif fähig und bestimmt sei, länger als zwei Monate zu dauern, und was zu geschehen habe, wenn der gegenwärtig tagende Reichsrat keinen allgemeinen Tarif zustandebringen sollte13.

Der Finanzminister bemerkte, daß der in Verhandlung stehende Zolltarif als ein Welttarif für alle Staaten angelegt sei, daß jedoch keine Regierung, die einen Zolltarif gebe, so generös sei, ausdrücklich zu erklären, daß dieser Tarif ein Welttarif sei. Wenn daher auch der österreichische Zolltarif als ein Welttarif für alle Nationen angelegt sei, so werde man doch nicht anderen Staaten damit ein Geschenk machen, sondern es werde vielmehr die Absicht verfolgt werden müssen, denselben zu verwerten und gegen einen Handelsvertrag zu verkaufen. Da es aber derzeit noch in Frage stehe, ob der Zolltarif im Reichsrate durchgehen werden, müßten nach dem Dafürhalten des Finanzministers die den auswärtigen Regierungen zu gebenden Erklärungen sich darauf beschränken, daß man sage, der Zolltarif sei noch in Verhandlung und die österreichische Regierung sei geneigt, wenn dieser Zolltarif gesetzliche Geltung werde erlangt haben, auf der Basis desselben Verträge mit den auswärtigen Staaten einzugehen, wenn diese entgegen Österreich in dieser Beziehung Vorteile einräumen werden. Das Interimistikum, welches mit 1. Juli ins Leben trete, werde nur ein bis zwei Monate dauern, daher bald geschlossen sein, dasselbe bestehe bloß aus den Zolltarifsätzen plus dem, was durch den preußischen Vertrag bestimmt sei14.

Der Leiter des Handelsministeriums stimmte dem Antrage des Finanzminister bei. Auch nach seinem Erachten müsse abgewartet werden, wie das Abgeordnetenhaus den allgemeinen Zolltarif betrachten werde. Der Kampf in diesem Hause werde voraussichtlich ein günstiges Ergebnis zu Tage fördern, denn es habe sich ja aus den Debatten über den Handelsvertrag mit dem Deutschen Zollvereine deutlich erkennen lassen, daß die Majorität nicht durch die Pression, welche durch das Vorliegen eines internationalen Vertrages auf den Reichsrat geübt wrde, bestimmt worden sei, den Vertrag anzunehmen, sondern daß die Annahme dieses Vertrages aus dem Grunde erfolgt sei, weil die Majorität der Strömung für den Fortschritt in der Handelspolitik folge. Frankreich und England gegenüber liege die zu erteilende Antwort nahe. Als bei der stattgefundenen Korrespondenz unsererseits Frankreich bedeutet worden sei, Baron Hock werde nicht nach Paris kommen, die Verhandlungen könnten aber hier in Wien eingeleitet werden, habe die französische Regierung so ziemlich von hoch herab geantwortet, daß sie sich hiezu berst dann bestimmt finden könne, wenn hiefür eine Basis vorliegen werdeb erst dann bestimmt finden könne, wenn hiefür eine || S. 397 PDF || Basis vorliegen werde. Anknüpfend hieran könne man daher sagen, diese Basen wären auch heute nicht gegeben, eine Negotiation könne daher nicht eher beginnen, bevor nicht der Zolltarif im Reichsrate angenommen sein werde. England sei von vorherein genügsam gewesen, es habe keine Negotiation, sondern bloß eine Enquete verlangt. Dieser Standpunkt wäre England gegenüber festzuhalten. Der Staatsratspräsident wollte die Negotiation mit den fremden Staaten nicht unbedingt von der Annahme des Zolltarifes durch den Reichsrat abhängig gemacht wissen, nach seinem Erachten sollte nur das Ergebnis der heurigen Verhandlung15 hierüber im Reichsrate abgewartet werden. Gehe die Vorlage durch, dann werde die Grundlage für eine Negotiation vorhanden sein, im widrigen Falle aber werde die Regierung freie Hand behalten zu tun, was sie den Verhältnissen angemessen finden werde. Um jedoch die heurige Verhandlung über den Zolltarif im Reichsrate nicht zu stören, sollten vor Schluß der Reichsratssession Negotiationen hierüber mit fremden Staaten nicht eingeleitet werden. Der Polizeiminister war der Ansicht, daß der Spielraum für die Unterhandlung der Handelsverträge ein beschränkterer sein werden, wenn der Zolltarif Gesetzeskraft erlangt haben werde. Den Preußen haben man bei der Unterhandlung über den Zoll- und Handelsvertrag nicht gesagt, wir müssen warten, bis der allgemeine österreichische Zolltarif fertig sein werde. Es bestehe daher nach dem Dafürhalten des Votanten kein Hindernis, mit anderen Staaten ganz in derselben Art Verträge einzugehen und die Genehmigung derselben durch die Kammern vorzubehalten. Wenn die Regierung befürchten müßte, daß aus dem Verlauten, es werde mit fremden Staaten diesfalls unterhandelt, Nachteil bezüglich des Zolltarifes im Abgeordnetenhause entstehen könnte, so müsse sie sich doch auch gegenwärtig halten, daß ein allgemeiner Zolltarif, der für so viele Jahre Geltung behalten soll, nicht so leicht nach § 13 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung eingeführt werden könnte. Habe man daher die Überzeugung, daß der eine oder andere fremde Staat uns nur Vorteile bieten werde, wäre die Vertröstung auf künftige Zeit nicht zweckmäßig, in diesem Falle sollte vielmehr sofort die Unterhandlung des Vertrages eingeleitet werden. Der Minister Graf Esterházy stimmte der Ansicht des Polizeiministers bei. Der Minister Ritter v. Lasser glaubte, es solle keine neue Enquete mehr eingegangen werden, da schon die englische in eine so schiefe Stellung geraten sei, es solle aber auch nach dem heutigen Stande der Dinge keiner auswärtigen Regierung eine verbindliche Erklärung gegeben werden, bis die Verhandlung über den Zolltarif in ein weiteres Stadium getreten sein werde, was vielleicht schon in drei Wochen der Fall sein werde. Der Minister Ritter v. Hein erinnerte daran, daß der Pressionsversuch auf das Abgeordnetenhaus, den Tarif mit dem Handelsvertrage durchzubringen, hart daran gewesen sei zu scheitern, man solle es daher nicht wagen, wieder einen solchen Versuch anzustellen, und daher auch nicht eher Verträge negozieren, bis der Tarif Gesetzeskraft erlangt haben werde. Eine vorausgehende Untersuchung, ob es Positionen gebe, wo beiderseitig Konzessionen gewährt werden könnten, das ist eine Enquete, könne immerhin stattfinden, eine verbindliche Erklärung über den Abschluß von Verträgen könne aber nach dem heutigen Stande der Dinge nicht abgegeben werden.

|| S. 398 PDF || Der Minister Graf Nádasdy, der Staatsminister, der Marineminister, der Kriegsminister und der ungarische Hofkanzler traten dem Antrage des Finanzministers mit dem Amendement des Staatsratspräsidenten bei, wofür sich sonach die Majorität ergab. Der Finanzminister machte schließlich noch darauf aufmerksam, daß die Noten an die fremden Regierungen sehr vorsichtig verfaßt werden müßten, insbesondere jene an England, mit dem man durch die Enquete bereits engagiert sei16.

VI. Englische Enquetekommission

Der Minister des Äußern las ein Schreiben des Mitgliedes der englischen Enquetekommission, des Handelsamtsvizepräsidenten Mr. Hutt an den englischen Botschafter Lord Bloomfield ab, welches ihm letzterer brevi manu zur Kenntnisnahme mitgeteilt hat, in welchem Berichte über den Mangel an Tätigkeit der Mitglieder und darüber Klage geführt wird, daß der Vorsitzende der Enquetekommission durch seine administrativen und parlamentarischen Geschäfte verhindert sei, wie es notwendig wäre, ausschließend mit der Leitung der Kommission zu befassen. Graf Mensdorff fügte bei, daß diese Beschuldigungen unbegründet, jedenfalls sehr übertrieben seien, und lediglich aus der gereizten Stimmung des Mr. Hutt erflossen seien17.

Der Leiter des Handelsministeriums widerlegte unter Beistimmung des Finanzministers alle in diesem Berichte angeführten Behauptungen, er wies nach, daß die Engländer, deren Tätigkeit nur auf die Enquete beschränkt sei, wiederholt Anlauf genommen haben, in eine Negotiation einzutreten, und im Raube Tarifsätze bezüglich des Eisens und der Wolle erobern wollten, daß sie für die Enquete kein Programm gegeben, nicht einmal ein Questionär zu stellen in der Lage waren, und doch in 14 Tagen Erfolge von der Enquete haben wollten, während doch die Franzosen eineinhalb Jahre enquetiert haben. Er widerlegte insbesondere auch die Vorwürfe wegen Mangel an Tätigkeit der Kommission unter Anführung, daß drei Subkomitees bestellt worden, cerwähnte der Intrigen, die im Gange seien, und gelangte zum Schlusse, daß es, wenn ein befriedigendes Resultat von dieser Enquete abgesehen werden wolle, allerdingsc erwähnte der Intrigen, die im Gange seien, und gelangte zum Schlusse, daß es, wenn ein befriedigendes Resultat von dieser Enquete || S. 399 PDF || abgesehen werden wolle, allerdings notwendig sei, eine Reorganisation der Enquetekommission vorzunehmen, worüber Graf Mensdorff, der Finanzminister und er vorerst die Details zu beraten hätten.

Der Ministerrat war einverstanden, daß diese Komiteeberatungen gepflogen und sonach die Reorganisation der Enquetekommission vorgenommen werde18.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 14. Juni 1865. Empfangen 16. Juni 1865. Erzherzog Rainer.Der Tag fehlt.