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Nr. 573 Ministerrat, Wien, 16. Mai 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet, VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 20. 5.), Mensdorff, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy (bei I abw.), Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg; außerdem anw. Geringer (ab IV abw.) ; BdR. Erzherzog Rainer 26. 6.

MRZ. 1377 – KZ. 1702 –

Protokoll des zu Wien am 16. Mai 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Aufhebung der Waffenausfuhrverbote

Der Minister des Äußern referierte nachträglich zu der am 4. Mai d. J. stattgefundenen Beratung über die Freigebung der Waffenausfuhr, er habe in Berlin Erkundigungen eingezogen, wie es Preußen rücksichtlich der Waffenausfuhr nach dem Königreich Polen halte. Es habe sich hiebei gezeigt, daß dort das Ausfuhrverbot in dieser Richtung noch nicht aufgehoben ist, daß jedoch in praxi preußischerseits ausnahmsweise in einzelnen Fällen Ausfuhrbewilligungen erteilt werden1.

Unter diesen Umständen, erwiderte der Finanzminister , würden nunmehr gemäß des neulich gefaßten Ministerratsbeschlusses2 die galizisch-russischen Grenzen von der allgemeinen Aufhebung der hierlands bestehenden Waffenausfuhrverbote auszunehmen und hiernach die entsprechende Ministerialverordnung zu erlassen sein. Der Staatsminister erklärte sich hiermit vollkommen einverstanden, und die Stimmenmehrheit fand gleichfalls dagegen nichts zu erinnern, während der Polizeiminister an seiner bei der ersten Beratung eingenommenen Meinung festhielt, die Ausfuhr von Waffen nach den Donaufürstentümern sei nur dann zu gestatten, wenn nachgewiesen ist, daß die Regierungen diese Waffen beziehen wollen3,a .

II. Kundmachung der Ah. Entschließung vom 2. Dezember 1864 über den Gebrauch der Landessprachen bei den Behörden in Ungarn

Der Präsident des Staatsrates referierte über den Vortrag des ungarischen Hofkanzlers vom 17. April 1865 betreffend die Gegenvorstellung des Statthalters von Ungarn bezüglich der Textierung der über den Gebrauch der verschiedenen Landessprachen zu erlassenden Kundmachung4.

|| S. 356 PDF || Der Referent erörterte die zwischen dem ungarischen Hofkanzler und dem Statthalter Grafen Pálffy bestehenden Differenzen über die Art und Weise, wie zufolge der Ah. Entschließung vom 2. Dezember 1864 5 die in Bezug auf den Gebrauch der Sprachen der verschiedenen Nationalitäten in Ungarn Ah. eingeräumten Befugnisse kundgemacht werden sollen. Der Staatsrat habe in vollem Maße den Ansichten des Hofkanzlers beigestimmt, welche auf die vollständige Durchführung der zum Schutze der verschiedenen Nationalitäten Ungarns wiederholt erlassenen Ah. Vorschriften gerichtet sind. Die obgedachte Ah. Entschließung müßte daher sofort, und zwar unabhängig von der Erlassung einer provisorischen Amtsinstruktion hierüber, kundgemacht werden. Überdies sei der vom Statthalter vorgelegte Instruktionsentwurf geradezu geeignet, den Erfolg der Ah. Entschließung zu paralysieren. Der Staatsrat habe nur einen etwas mehr imperativ lautenden Resolutionsentwurf vorgeschlagen, worin am Schluß auch angeordnet wird, daß der im ungarischen Texte der bisherigen Kundmachung alterierte wichtige Absatz 7 der Ah. Entschließung in einem abgesonderten Abschnitte III rektifiziert und gehörig ersichtlich gemacht werde. Der Staatsratspräsident, dem Gutachten des Staatsrates beitretend, erklärte, er könne nur lebhaft bedauern, daß der Vollzug der Ah. Entschließung vom 2. Dezember 1864 monatelang verzögert worden sei. Was die Form der Ah. Entschließung über den gegenwärtigen Vortrag betrifft, so scheine eine imperative Fassung nicht nötig, da der ungarische Hofkanzler in seiner amtlichen Stellung voll berechtigt ist, den Statthalter von Ungarn, der, soweit Baron Lichtenfels unterrichtet ist, keine größeren Vollmachten als andere Statthalter besitzt, zum genauen Vollzuge einer Ah. Entschließung anzuweisen.

Minister Graf Nádasdy vereinigte sich mit dem Antrage der Vorstimme, damit wenigsten jetzt, und zwar sobald als möglich, dasjenige geschehe, was schon im Dezember vorigen Jahres hätte geschehen sollen. Minister Graf Esterházy ist dagegen mit dem Statthalter der Meinung, daß die beabsichtigte Republikation der fraglichen Ah. Bestimmungen nicht opportun wäre. Übrigens könne Graf Esterházy nur wünschen, daß die dermalige exzeptionelle Kompetenz des Statthalters von Ungarn noch ferner nach Aufhebung der Militärgerichte und während des ungarischen Landtages fortdauere6. Der ungarische Hofkanzler erwiderte, ein längeres Zuwarten in dieser Angelegenheit sei durchaus nicht zu raten, denn die Übergriffe mehrten sich in bedenklicher Weise. Was könne man sich auch für einen Nutzen von ämtlichen || S. 357 PDF || Kurrenden in ungarischer Sprache versprechen, welche in den slawischen Gemeinden ungelesen mit der Aufschrift „empfangen, nicht verstanden“ weiterbefördert werden? Se. Majestät haben übrigens in der Ah. Entschließung vom 2. Dezember 1864 in der Sprachenfrage nicht mehr bewilligt, als schon am 20. Oktober 1860 zugestanden wurde7 und als der nächste ungarische Landtag ganz sicher zugestehen würde und, so setzte der Minister Graf Nádasdy hinzu, als die vom letzten Landtag zusammengesetzte Deputation selbst beantragt hat. Es sei von großer Wichtigkeit, daß diese Zugeständnisse als spontan von Sr. Majestät dem Kaiser, und nicht als von einer Partei ausgehend, erscheinen. Daß in dieser Angelegenheit eine neuerliche Ah. Entscheidung erbeten wurde, motivierte der ungarische Hofkanzler dadurch, daß der Statthalter Allerhöchstenortes eine Vorstellung überreicht hatte. Der Staatsminister vereinigte sich mit den Anträgen des Hofkanzlers und des Staatsrates, ebenso der Finanzminister , welcher einen Wert darauf legte, daß die Ah. Entschließung in Beziehung auf die ungesäumte Kundmachung nicht bloß fakultativ („Ich gestatte“), sondern imperativ laute, damit die Ah. Willensmeinung noch entschiedener hervortrete. Diesem letzten Antrage würde, wie der Staatsratspräsident bemerkte, die nachfolgende von mehreren Stimmen im Staatsrate formulierte Textierung mit Einschaltung des Wortes „ungesäumt“ entsprechen: „Mein Statthalter von Ungarn ist angewiesen, den Erlaß Meiner ungarischen Hofkanzlei vom 26. Februar l. J., Z. 2886, ungesäumt in Vollzug zu setzen, wobei übrigens der Meiner Entschließung vom 2. Dezember 1864 entnommenen Absatz 7 der vorgelegten Kundmachung in einem abgesonderten Abschnitte III ersichtlich zu machen ist.“ Die Stimmenmehrheit war hiemit einverstanden8.

III. Gesetzentwurf über das Eisenbahnprojekt Wien–Eger mit Zweigbahnen

Der Staatsrat Freiherr v. Geringer referierte über den Vortrag des Handelsministeriums vom 10. April 1865 mit dem Gesetzentwurfe über die Bedingungen und Zugeständnisse für die Unternehmung der Eisenbahn von Wien nach Eger mit den Zweigbahnen von Absdorf nach Stockerau und von Wittingau nach Prag9.

Der Antrag des Handelsministeriums beschränkt sich vorderhand auf die Genehmigung dieses Eisenbahnprojektes im Prinzipe, nachdem die Verhandlungen sowohl mit dem fürstlich Schwarzenbergschen Konsortium, als mit der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn bezüglich des Anlagekapitals und der Garantien zu keinem Resultat geführt haben. Im Gesetzentwurf wird für das ganze Eisenbahnnetz ein jährliches Reinerträgnis von 4,753.996 fl. öW. in Silber garantiert, wovon entfallen: auf die Linien Stockerau–Absdorf–Pilsen 1,890.871 fl., auf die Linie Wien–Tulln–Absdorf 853.737 fl., auf die Linie Pilsen–Eger 896.939 fl., auf die Zweigbahn Wittingau–Prag 1,112.449 fl. Nach erfolgter verfassungsmäßiger Genehmigung dieses Gesetzes würde erst mit dem Konsortium Schwarzenberg oder anderen Offerenten wegen Ausführung der Bahn in Verhandlung zu treten sein. Die mehreren (vier) Stimmen im Staatsrate erklärten sich || S. 358 PDF || für die Annahme des ministeriellen Antrages mit bloß folgenden zwei Modifikationen: a) daß aus den Konzessionsbedingungen alles auszuscheiden sei, was die Herstellung der Bahn zu verteuern oder zu verzögern oder die Erträgnisse zu schmälern geeignet ist, und b) es sei der Schlußsatz des Punktes 2, Art. VI, des Gesetzentwurfes wegzulassen, der festsetzt, daß die Bestimmungen der Konzessionsurkunde auf die in Wien herzustellende Verbindungsbahn Anwendung zu finden haben. (Letzteres, weil die Konzessionsurkunde in den Bereich der Exekutive gehört.) Die Minorität des Staatsrates (drei Stimmen) fand die Verhandlung zur Ah. Schlußfassung noch nicht reif, beantragte zwar gleichfalls die von der Majorität adaptierten Modifikationen a) und b), war jedoch über die Ausdehnung des Bahnnetzes und die Art und Weise der Verhandlungen mit der Nord- und der Staatsbahn über dessen Ausführung mit Hinblick auf die Schwierigkeit der Aufbringung so großartiger Geldmittel einer anderen Meinung, welche sie in dem nachfolgenden Resolutions­entwurfe formulierte: „Dieses Projekt ist vorläufig auf die drei Strecken, welche als die wichtigsten bezeichnet werden, zu beschränken, nämlich auf jene von Stockerau nach Budweis, von Budweis nach Pilsen und von Pilsen nach Eger.b Auch von diesen ist zunächst der Ausbau der beiden ersteren anzustreben, und zwar mit der möglich geringsten Belastung des Staatschatzes. Zu diesem Ende ist vor allem mit den bestehenden Bahngesellschaften, welche an dem Zustandekommen dieser neuen Verbindung ihrer Linien zumeist interessiert sind, eine Offertverhandlung einzuleiten und aus den Konzessionsbedingungen alles auszustreichen, was die Herstellung der Bahn zu verteuern oder zu verzögern und die Erträgnisse zu schmälern geeignet ist, ohne durch öffentliche Rücksichten geboten zu sein. Von dem Ergebnisse dieser Verhandlungen wird Meine weitere Schlußfassung abhängen, daher Ich dem Vortrage hierüber mit Beschleunigung entgegensehe.“ Der Staatsratspräsident trat mit Rücksicht auf die leichtere Ausführbarkeit partieller Bahnstrecken und die dafür sprechenden finanziellen Rücksichten dem Resolutionsentwurfe der minderen drei Stimmen bei.

Im Laufe der hierüber gepflogenen Beratung wurden gegen die nachfolgenden zwei, vom Staatsrate und dessen Präsidenten einstimmig vorgeschlagenen Modifikationen des ministeriellen Antrages von keiner Seite eine Erinnerung erhoben: a) daß aus den Konzessionsbedingungen alles auszuscheiden sei, was die Herstellung der Bahn zu verteuern oder zu verzögern oder die Erträgnisse zu schmälern geeignet ist, ohne durch öffentliche Rücksichten geboten zu sein, und daß b) der Schlußsatz des Punktes 2, Art. VI, des Gesetzesentwurfes: „Auf diese Verbindungsbahnen usw.“ weggelassen werde.

Der Leiter des Handelsministeriums äußerte im wesentlichen folgendes. Der Antrag des Staatsratspräsidenten unterscheidet sich in den Grundanschauungen von jenem des Handelsministeriums, welcher nicht bloß eine isolierte Bahnverbindung zwischen Stockerau und Budweis (eventuell Pilsen) schaffen, sondern 1. den wichtigen Knotenpunkt von fünf Eisenbahnen, Eger, baldigst erreichen, und 2. auch eine direkte Verbindung zwischen Wittingau und Prag schaffen will, die jetzt zwar vorzugsweise nur eine militärische Bedeutung hat, aber einst, wenn einmal der Schienenweg von || S. 359 PDF || Budweis über Linz, St. Valentin, Steyr, Leoben und Villach bis nach Udine geführt sein wird, als kürzeste Handelsstraße nach Venetien auch von hoher kommerzieller Wichtigkeit werden muß. Freiherr v. Kalchberg rechne nicht darauf, daß der Reichsrat das Bahnnetz im Ganzen annehmen werde, aber es sei doch für das Handelsministerium notwendig, ein möglichst ausgedehntes Netz bewilligt zu erhalten, um sich bei den anzuknüpfenden Konkurrenzverhandlungen wegen Übernahme der Bahn im Ganzen oder in gewissen Teilen mit der durch das öffentliche Interesse gebotenen Freiheit bewegen zu könne. Aus diesem Grunde müsse er sich besonders dagegen verwahren, daß in der Ah. Entschließung über seinen gegenwärtigen Vortrag eine Hinweisung auf die Nord- oder Staatsbahn aufgenommen oder durch Festsetzung Stockeraus als Ausgangspunkt ein Vorrecht für die Nordbahn indirekt geschaffen werde. Überhaupt könne man sich von der Teilnahme der Nordbahn an den Konzessionsverhandlungen durchaus keinen Vorteil, weder für das baldige Zustandekommen der Bahn, noch für billige Bedingungen versprechen. Aktionäre und Verwaltungsrat der Nordbahn denken nicht ernstlich daran, von Stockerau nach Pilsen zu bauen, wie sich Baron Kalchberg bei den gepflogenen Verhandlungen überzeugt hat, sondern ihr Streben ist nur dahin gerichtet, daß Zustandekommen anderer Bahnen, wodurch ihr Fracht- und Kohlenmonopol bedroht wird, zu hindern oder doch hintanzuhalten. Die Nordbahn tritt daher immer nur dann als Konkurrentin (zum Scheine) auf, wenn andere Offerte eingebracht werden, um die Verhandlungen zu beirren und in die Länge zu ziehen. Aus diesem Grunde wäre es sehr bedenklich, wenn das Handelsministerium nach dem Antrage der minderen Stimmen des Staatsrates Allerhöchstenortes angewiesen würde, noch vorläufig mit der Nordbahn und der Staatsbahn Offertverhandlungen einzuleiten. Man würde damit lange nicht zu Ende kommen, nichts Annehmbares erzielen, wohl aber darüber die Zeit zur Einbringung der Gesetzentwürfe während der gegenwärtigen Reichsratssession versäumen, welche Einbringung doch von so vielen Seiten lebhaft gewünscht wird. Daß im Gesetzentwurfe die Feststellung eines eigenen Bahnhofes zu Wien vorgeschrieben wurde, geschehe eben auch, um die neue Bahn von der Nordbahn zu emanzipieren, und weil es überhaupt aus militärischen und Verkehrsrücksichten bedenklich erscheint, den Nordbahnhof zum Ausgangspunkte so vieler Schienenwege zu machen.

Der Staatsratspräsident erwiderte, daß, wenn Baron Kalchberg die Absicht hat, daß Bahnnetz eventuell auch abgeteilt zu konzedieren, diese Absicht mit dem Texte des Gesetzentwurfes nicht in Einklang stehe, welcher im Art. I von einer Konzession vom Bau einer Lokomotiv-Eisenbahn von Wien nach Eger mit den Zweigbahnen Absdorf–Stockerau und Wittingau–Prag spricht. Würde das Gesetz in dieser Fassung angenommen werden, so sei die Regierung zur getrennten Konzedierung gewisser Strecken nicht ermächtigt. Im allgemeinen könnte man sagen, daß das vorgeschlagene Netz entweder zu weit oder zu eng sei. Zu weit vom Standpunkte der für dessen Ausführung nötigen Geldmittel, zu eng, weil der kommerzielle Nutzen der Linie Wittingau–Prag erst dann eintreten kann, wenn die Bahn von Budweis in südlicher Richtung über Linz und Leoben bis Udine verlängert sein wird. Daß ein gewisser Spielraum der Regierung mit den Offerten zugestanden werden muß, wolle Votant nicht bestreiten, aber statt mit einem so umfassenden Projekt vor den Reichsrat zu treten und demselben die Wahl der Linien anheimzustellen, wäre es mehr angezeigt, || S. 360 PDF || daß die Regierung selbst bloß das ihr dringend erscheinende ausschließend beantrage und in richtiger Erwägung der Lage des Geldmarktes wie des Staatsschatzes jetzt bloß das Projekt Stockerau–Pilsen einbringe, welches mit einem Aufwande von höchstens 37 Millionen Gulden bei einer Zinsengarantie von 1,800.000 fl. jährlich realisiert werden dürfte, wenn alle rein onerosen Ausgaben beim Bau und Betrieb unterblieben. Die weitere Fortsetzung von Pilsen nach Eger bliebe auf diejenige Weise vorbehalten, wie es im Entwurf des staatsrätlichen Referenten ausgedrückt ist. Dagegen, daß die Vernehmung der zwei Bahnverwaltungen nicht schon jetzt, vor geschehener Sanktion des Gesetzes erfolge, wolle Freiherr v. Lichtenfels nichts einwenden. Der Finanzminister teilte vollkommen die Meinung des Staatsratspräsidenten, daß sich für jetzt auf die Einbringung eines Gesetzentwurfes für die Linie Stockerau–Pilsen zu beschränken wäre, welche im ganzen Netze allein so nützlich und wichtig erscheint, daß der Staat ihre Ausführung durch das Opfer der Zinsengarantie zu sichern habe. Ist einmal diese Linie in schwunghaftem Betriebe, so wird sich die Rentabilität der übrigen Strecken, Pilsen–Eger und Wittingau–Prag, wohl so herausstellen, daß die Privatspekulation diese Bahnen auch ohne Subvention ausführen wird, gleichwie unter ähnlichen Verhältnissen gegenwärtig die Prag-Rakonitzer und die Jungbunzlau-Rumburger Zweigbahnen ausgebaut werden. Das Opfer der Übernahme einer jährlichen Zinsengarantie von 1,112.000 fl. für die sofortige Herstellung der aus militärischen Rücksichten wünschenswerten Bahn zwischen Wittingau und Prag hält der Finanzminister nicht für gerechtfertigt, zumal zwischen Prag und Wittingau eine Schienenverbindung über Pilsen eben jetzt hergestellt werden soll, auf welcher die Militärtransporte nur um einige Stunden länger brauchen werden. Edler v. Plener müsse sich daher gegen die Aufnahme der gedachten Linien in den Gesetzentwurf förmlich verwahren. Die Herstellung der Linie Wien–Absdorf, mit einem Aufwande von 16,800.000 fl. und einer jährlichen Garantiesumme von 853.000 fl. könnte der Minister ebenfalls nur als einen sehr bedauerlichen Luxus betrachten, der sich weder vom finanziellen noch vom nationalökonomischen Standpunkte rechtfertigen ließe. Von Absdorf läßt sich nämlich Stockerau mit geringen Kosten erreichen, während die Führung der Bahn über Tulln und die kostspielige Herstellung einer Donaubrücke durch kein vorhandenes Bedürfnis geboten erscheint. Dasselbe gelte von dem besonderen Bahnhof in Wien, dessen Herstellung zur Pflicht gemacht werden soll. Die vorläufige Verhandlung mit den beiden Bahnen im gegenwärtigen Stadium scheine aber dem Finanzminister entbehrlich. Ohnehin liege es im Interesse beider Bahnen, diesen ihnen so naheliegenden Bau nach Pilsen zu führen und den Betrieb mit ihren bereits vorhandenen Mitteln zu besorgen, wobei sie sich auch über ihren alten Hader gütlich vergleichen können. Minister Ritter v. Lasser äußerte, das ursprünglich bloß die Strecke Wien–Budweis bezielende Projekt habe, wie er heute vernehme, außerordentlich an Umfang zugenommen, und es fordere trotz der bereits vorgenommenen Restriktionen noch einen Aufwand von 92 Millionen, wegen dessen Aufbringung Votant die Bedenken des Finanzministers umso mehr teilen müsse, als auf dem Geldmarkte noch die Aktien der Siebenbürgen-, der Kaschau-Oderberger-, der kroatisch-ungarischen, der Riederbahn etc. erscheinen werden, sodaß sich ein Gesamtbedarf von etwa einer Milliarde Gulden auf Eisenbahnbauten in den nächsten Jahren herausstellen wird. Man erinnere sich der aus ähnlicher Überspekulation im || S. 361 PDF || Jahre 1856 entstandenen Krisis und ihrer Folgen! Ein Bedenken anderer Art ergebe sich daraus, daß die Prag-Pilsen-Eisenbahngesellschaft bereits ein Vorrecht auf Konzession des Schienenweges zwischen Pilsen und Budweis besitzt, ein Vorrecht, dem durch anderweitige Konzedierung dieser Linie zu nahe getreten würde10. Beiläufig wolle Ritter v. Lasser noch erwähnen, er sehe nicht ab, wo man am rechten Donauufer nahe bei Wien den nötigen Raum für einen großen Bahnhof gewinnen will, besonders solange die Donauregulierung an dieser Stromstrecke noch eine offene Frage bleibt. Dieser Stimmführer würde daher beantragen, in die Gesetzesvorlage bloß die Strecke Wien–Budweis aufzunehmen, und selbe noch in dieser Reichsratssession einzubringen. Von einer vorläufigen Vernehmung der Bahnen wäre Umgang zu nehmen. Daß übrigens die Nordbahn gewiß nicht als ernstlicher Konkurrent erscheinen werde, habe Votant vor kurzem aus einer Äußerung Rothschilds entnommen. Auf die Bemerkungen der Vorstimme in Bezug auf die Überlastung des Geldmarktes durch die 92 Millionen Papiere der Kaiser-Franz-Joseph-Bahn erwiderte der Leiter des Handelsministeriums , daß sich die Einzahlungen so wie der Bau selbst auf etwa sechs Jahre verteilen würden, sich auch das Ausland dabei beteiligen dürfte und so keine besonderen Schwierigkeiten zu fürchten seien. Die Frage über den Endpunkt der Bahn in Wien oder Stockerau könne schon in der Gesetzesvorlage nicht wohl unentschieden bleiben, weil die Entscheidung auf den Kostenpunkt und die Garantie von Einfluß ist.

Der Polizeiminister erklärte sich für das vom Freiherren v. Kalchberg vorgeschlagene Bahnnetz, weil es für die Regierung die freieste Bewegung in den Konzessionsverhandlungen gewährt und nicht hindert, daß dieses Netz parzelliert werde, wenn es mit Vorteil geschehen kann. Den Zweifel des Ministers Ritter v. Lasser über die Möglichkeit, einen Bahnhof zu Wien am rechten Donauufer unterzubringen, könne Votant bei dem Resultate der vorgenommenen Erhebungen durch das Konsortium Schwarzenberg nicht teilen. Eine Bevorzugung der durch ihre Lage bereits sehr begünstigten Nordbahn fände Baron Mecséry nicht angezeigt, und wäre daher Stockerau nicht als Endpunkt der Bahn zu bezeichnen. Der Minister des Äußern vereinigte sich mit dem Antrage des Polizeiministers, rücksichtlich des Freiherren v. Kalchberg, ebenso der Kriegsminister. Der Staatsminister hält es nicht für klug, kürzere Strecken aus einem großen Eisenbahnnetze vornweg zu konzedieren, weil man dadurch das Zustandekommen von großen Gesellschaften für das Ganze, bei welchen das Publikum und der Staatsschatz meist am besten fährt, vereitelt. Finden sich keine vorteilhaften Anbote für das ganze Netz, so mag man es unterteilen, aber dem Minister muß dabei im Interesse des öffentlichen Verkehres sowie des Staatsschatzes die größte Freiheit eingeräumt werden. Ritter v. Schmerling stimme daher für die ganze Bahnlinie Wien bis Eger mit der Zweigbahn von Wittingau nach Prag, nachdem militärische Rücksichten für die letztere das Wort führen. Eine Vorverhandlung mit der Staatsund Nordbahn sei nicht angezeigt, sondern es werde den beiden Eisenbahnverwaltungen zu überlassen sein, sich seinerzeit, gleich anderen Offerenten in Bewerbung || S. 362 PDF || zu setzen, nur würde die Regierung im Falle die Nordbahn wirklich die Linie nach Pilsen übernähme, durch Tarifierung der Kohlenfracht sicherstellen müssen, daß diese Bahn ihre Stellung nicht zum Nachteil des Publikums monopolistisch ausbeuten könne. Als Endpunkt dürfte in der Ah. Entschließung nicht Stockerau, sondern Wien zu bezeichnen sein, wodurch Stockerau nicht ausgeschlossen, aber doch auch nicht anderen Bewerbern aufgedrungen wäre. Der Leiter des Handelsministeriums bemerkte hiebei, daß die Nordbahn dem Vernehmen nach die Stockerauer Bahn gerne verkaufen würde. Der Staatsratspräsident machte aufmerksam, daß ohne genaue Präzisierung des Endpunktes der Bahn die Basis einer Kostenberechnung fehle.

Minister Graf Nádasdy vereinigte sich mit dem Antrag des Finanzministers. Die Minister Graf Esterházy und Ritter v. Hein und der ungarische Hofkanzler traten dem des Staatsministers bei. cRitter v. Hein beschränkte sein Votum jedoch nur auf die Linie Wien–Budweis, indem er es nicht für angezeigt hält, eine subventionierte Bahn von Wittingau nach Prag zu führen und dadurch der Staatsbahn die gefährlichste Konkurrenz zu schaffen.c Ritter v. Hein beschränkte sein Votum jedoch nur auf die Linie Wien–Budweis, indem er es nicht für angezeigt hält, eine subventionierte Bahn von Wittingau nach Prag zu führen und dadurch der Staatsbahn die gefährlichste Konkurrenz zu schaffen. Der Marineminister stimmte für die Linie Wien-Eger, mit dem Vorbehalte für den Minister, dieselbe nach Umständen auch geteilt zu konzedieren.

Schließlich kam der Finanzminister auf die nachteilige Rückwirkung zurück, welche die vielen Aktienunternehmungen durch Erschöpfung des Geldmarktes auf die Finanzen äußern. Mag auch das in Rede stehende Bahnprojekt der Verwirklichung noch nicht nahe sein und mag die Einzahlung der Aktien sich auf sechs Jahre verteilen, das bloße Vorhandensein eines so großartigen Projekts auf dem Tische des Abgeordnetenhauses mache sich im Pulse des Staatskredits fühlbar11,d .

IV. Verhandlungen im Abgeordnetenhaus über den Staatsvoranschlag für 1866

Seine k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer brachte die Verhandlungen über die Voranschläge für 1866, insbesondere jenen der Armee, mit dem Abgeordnetenhause zur Sprache12.

Der Finanz- und der Staatsminister äußerten, daß man hiebei die Regierungsvorlage zum Ausgangspunkt nehme und [daß] für die Zweige der Zivilverwaltung die eigenen Abstriche der Regierung für 1865 die Grenze der Reduktionen bezeichne, zu denen man sich herbeilassen könne. Minister Ritter v. Lasser bemerkte, er habe sich bereits genötigt gesehen, im Ausschuß eine Verwahrung einzulegen, daß mit der von demselben beschränkten Dotationssumme das Auslangen nicht gefunden werden könne. Der Kriegsminister setzte auseinander, daß das Armeebudget für 1866 einen gleich hohen Abstrich wie jener, der für 1865 Ah. genehmigt wurde, nicht vertragen könne. Denn einmal sei das Budget für 1866 gleich von vornherein || S. 363 PDF || um zwei Millionen niedriger gestellt worden als jenes für 1865, dann kommen im nächsten Jahre einige besondere Auslagen zu berücksichtigen, die heuer nicht stattfinden, nämlich für Waffenübungen, die aus wichtigen militärischen Rücksichten nicht länger unterbleiben könne, dann für Geniebauten, welche wohl aufgeschoben, aber durchaus nicht aufgehoben werden konnten. Es wurde dagegen von keiner Seite etwas erinnert13.

V. Beginn der Debatte über den Staatsvoranschlag für 1865 im Herrenhaus

Über die von Sr. k. k. Hoheit aufgeworfene Frage wegen des Zeitpunktes, wo die Budgetdebatte im Herrenhause zu beginnen hätte, äußerte der Staatsminister , es sei einfacher und zweckförderlicher, dieselbe erst dann beginnen zu lassen, wenn der Ausschußbericht über das ganze Budget dem Hause vorliegen wird. Beide Teile können dann die Lage im Ganzen besser überblicken, als wenn man im Hause vorläufig zur Detailberatung der Voranschläge für einzelne Zweige schreitet. Um diesem letzteren vorzubeugen wäre, wie Minister Ritter v. Hein bemerkte, nur dahin zu wirken, daß der Finanzausschuß mit den einzelnen Berichterstattungen zurückhält, bis der Hauptbericht fertig ist14.

VI. Interpellation über die Lemberg-Czernowitzer Eisenbahn

Der Leiter des Handelsministeriums referierte, er habe auf die in der Herrenhaussitzung vom 24. Februar d. J. eingebrachte Interpellation des Grafen Leo Thun in Bezug auf den Bau der Lemberg-Czernowitzer Eisenbahn eine Antwort ausarbeiten lassen, welche notwendigerweise auf viele technische Details eingehen mußte und daher etwas voluminös ausgefallen ist. Freiherr v. Kalchberg brachte daher in Antrag, daß diese Antwort bei den Konferenzmitgliedern in Zirkulation gesetzt werde. Man war damit allseitig einverstanden15.

VII. Interpellation über die Behandlung von Streitigkeiten aus dem ehemaligen Untertanenverband

Minister Ritter v. Hein erinnerte, es sei am 6. Mai durch den Abgeordneten Iliutz im Abgeordnetenhause eine Interpellation an den Staatsminister, dann die Minister der Justiz und der Finanzen über die Behandlung der aus dem bestandenen Untertansverbande herrührenden Streitigkeiten zwischen Herren und Untertanen eingebracht worden16, und fragte an, was das Staatsministerium diesfalls verfügt habe. Minister Ritter v. Lasser erwiderte, ein diese Angelegenheit regelnder Gesetzentwurf sei bereits ausgearbeitet und befinde sich in Ah. Händen. Nach erfolgter Ah. Genehmigung werde derselbe seinerzeit beim engeren Reichsrate einzubringen sein. Der Minister halte es aber nicht für angezeigt, dem Abgeordnetenhause schon über das dermalige Stadium der Verhandlung eine Auskunft zu || S. 364 PDF || erteilen, und es dürfte dies erst nach erfolgter Ah. Resolution geschehen. Hierüber wurde keine Erinnerung erhoben17.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 24. Juni 1865. Empfangen 26. Juni 1865. Erzherzog Rainer.