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Nr. 561 Ministerrat, Wien, 11. April 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 3. 4.), Mensdorff 21. 4., Mecséry, Nádasdy, Lasser, Plener, Lichtenfels, Burger, Hein, Zichy, Kalchberg, Schiller; abw. Schmerling, Esterházy, Franck; BdR. Erzherzog Rainer 29. 4.

MRZ. 1365 – KZ. 1097 –

Protokoll des zu Wien am 11. April 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

[I.] Verhandlungen über den Verkauf der Staatsgüter

Der Finanzminister reassumierte das Ergebnis der Verhandlungen über den Verkauf der Staatsgüter1 und bemerkte, daß, da die früheren Anbote des Langrand-Dumonceau wegen des zu geringen Betrages und wegen der lästigen Bedingungen zur Annahme nicht geeignet waren und auch die Nationalbank das Pfandbriefgeschäft nicht eingehen wollte2, eine andere Idee, nämlich die Belehnung dieser Domänen mit Staatspfandbriefen gepflegt und seitens der Nationalbank dagegen ein Hindernis nicht erhoben worden sei3. Anderseits habe jedoch die Rücksprache mit den Geldmännern gezeigt, daß dieselben keine große Lust zur Abnahme solcher Staatspfandbriefe hätten. Der Markt sei mit Pfandbriefen sehr gesegnet und gesättigt, die Kurse derselben seien nicht günstig, und jedes Institut, welches Pfandbriefe ausgebe, müsse sich bei der Ausgabe sehr menagieren4, weil sonst der Kursfall sehr bedeutend wäre. Die Boden-Credit-Anstalt und selbst die Nationalbank seien hiebei stets mit großer Vorsicht vorgegangen. Jede solche neue Operation schlage die anderen, Staatspfandbriefe gewähren auch nie die Sicherheit wie Pfandbriefe anderer Institute, da der Staat alle Parteien, anämlich den Schuldner, Geldnehmer und Pfandbriefausstellera in einer Person vereinige, wozu auch noch das Bedenken der schwierigen Exekution gegen den Staat sich geselle. Alle diese Verhältnisse haben die Credit-Anstalt und die anderen Koryphäen der Hautefinance zu der Ansicht bestimmt, daß diese Operation wahrscheinlich nicht gelingen werde. Er gebe diese Idee übrigens nicht ohne weiteres auf, und zwar schon darum nicht, um ein Kompelle für das Gelingen des Staatsgüterverkaufsgeschäftes zu behalten5.

Zu den früheren Unterhändlern wegen Kaufes der Staatsgüter a) Langrand Dumonceau und b) der französischen Gesellschaft mit Haber und der Boden-Credit-Anstalt seien in neuerer Zeit noch c) die Escomptegesellschaft in Berlin und d) eine englische Gesellschaft mit Bankier Eltzbacher in Amsterdam getreten. Vorderhand habe sich bei den wieder aufnommenen Unterhandlungen6 die Überzeugung festgestellt, daß ein fixer || S. 267 PDF || Verkauf der Güter bei der Masse der Objekte trotz aller vorliegenden Schätzungen und Ertragsausweise nicht möglich sei, außer wenn der Staat einen äußerst niedrigen Preis annehmen, das heißt die Güter verschleudern wollte.

Es sei nun ein Geschäft erfunden worden, welches sowohl die Käufer als den Staat befriedigen könne, nämlich eine Art kommissionsweises Verkaufsgeschäft mit Fixierung von Minimalverkaufspreisen der einzelnen Objekte. Der Minimalpreis jedes Gutes wird festzustellen sein, die Gesellschaft schreitet dann zum Verkaufe, jedoch nicht unter dem angenommenen Minimalpreis. Nimmt sie beim Verkaufe mehr ein, so partizipiert der Staat an der Mehreinnahme mit der Hälfte. Dabei müßte aber darauf eingegangen werden, daß jene Güter, welche in einer bestimmten Zeit, allenfalls in fünf Jahren, gar nicht verkauft werden könnten, wieder von dem Staate zurückzuziehen wären. Die Gesellschaft gibt gleich einen Vorschuß, das Verkaufsgeschäft wird auf den Termin von 20 Jahren abgeschlossen, während welchem der Vorschuß verzinst, von demselben jedoch die Eingänge aus den Verkäufen und die Gewinnsthälften der Ärars abzuscheiden sein werden. Werden nicht alle Güter angebracht und bleibt der Staat sonach mit der Zurückzahlung des Vorschusses im Rückstande, werde wegen der restlichen Zurückzahlung ein besonderes Übereinkommen zu treffen sein7.

Langrand sei bisher am meisten in der Lage, ziffernmäßig sich aussprechen zu können. Als Mindestes sage derselbe, bevor noch der Minimalpreis der Güter sichergestellt sei, die Verabfolgung eines Vorschusses von 55 Millionen Gulden in der Zeit von Mai l. J. bis Ende Dezember 1866, während welcher die Staatsschuld an die Nationalbank im gleichen Betrage abzustatten ist, mit der Erklärung zu, diesen Betrag, wenn mittlerweile höhere Preise festgestellt würden, angemessen erhöhen zu wollen. Als Zinsbetrag fordere er 6½%. Die Escomptegesellschaft wolle im Mai l. J. 15 Millionen Gulden, am 14. Februar 1866 20 Millionen Gulden und Ende Dezember 1866 den Rest der Bankschuld vorschießen, eine Bezifferung aber erst dann vornehmen, wenn die Minimalziffern der Objekte festgesellt sein werden. Die Gesellschaft begehre für den Vorschuß eine Verzinsung von 6% und ½% Verwaltungsauslagen, mithin ebenfalls 6½%. Die Verhandlung mit Bankier Eltzbacher habe noch nicht zu bestimmten Resultaten geführt. Langrand wolle übrigens eine Exklusivität, ein Vorrecht, durch die bestimmte schriftliche Erklärung des Finanzministers, daß bis inklusive 25. April l. J. mit keinem Dritten in Bezug auf die Überlassung der Staatsgüter Verhandlungen gepflogen oder abgeschlossen werden. Dagegen wolle er die für nötig erachteten Sicherheiten darüber bestellen, daß die in den von ihm vorgelegten Grundlinien für den Vertrag vorgesehenen Beträge rechtzeitig an die Staatskasse abgeführt werden. Langrand wolle dieses Übereinkommen, wozu er selbst den heiligenden Entwurfb beigebracht habe, zu dem Zwecke, um sich mit dessen Hilfe das Geld von den Kapitalisten zu verschaffen. Dieses Übereinkommen setze fest, daß die Grundlinien des Vertrages schon im Voraus sichergestellt seien, so daß es also nur not tue, ein Zweites dazuzufügen, nämlich die begehrte Garantie bis 25. April ihm zu gewähren. Letzteres || S. 268 PDF || wäre wohl unverfänglich, die Voraussetzung, daß die Grundlinien des Vertrages schon festgesetzt seien, könne jedoch nicht zugegeben werden. Diese Grundlinien müssen noch zur Kenntnis des Ministerrates gebracht und von demselben gutgeheißen werden, was bis 25. April l. J. nicht möglich sei. Andererseits könne aber bis dahin noch ein besseres Anbot vorkommen, und würde es daher nicht mit dem Staatsinteresse vereinbar sein, wenn man dann schon gebundene Hände hätte. Da jedoch zu besorgen wäre, daß, wenn das Ansinnen des Langrand ganz abgelehnt würde, derselbe sich von dem Geschäft zurückziehe und somit ein gewichtiger Konkurrent verloren würde, und da derselbe auch in der Notwendigkeit sich zu befinden scheine, etwas in Händen zu haben, um sich das Geld verschaffen zu können, glaubte der Finanzminister, daß dem Langrand eine Erklärung zu erteilen und in einem höflichen Schreiben das Geschäft en gros ins Auge zu fassen und keine festen Bestimmungen zuzusichern sondern zu sagen wäre, die Finanzverwaltung sei nicht abgeneigt, weitergehende Unterhandlungen mit ihm zu pflegen und bis 27. l. M. kein bindendes Übereinkommen hierüber mit einem Dritten zu schließen. Auch werde der Hoffnung Ausdruck zu geben sein, daß bis dahin die Grundlinien für das Geschäft in beiderseitig vollkommen sichernder Weise werden festgestellt sein. Hiedurch würde kein Präjudiz geschaffen und dem Langrand die Möglichkeit geboten werden, das Geld zur Disposition zu haben. Der Finanzminister las hierauf den heiligenden Entwurfc der proponierten Antwort an Langrand ab. Der Staatratspräsident gab zu, daß eine solche Erkärung juridisch unverfänglich wäre. Er meinte jedoch, daß dieselbe in der vom Finanzminister vorgetragenen Weise einerseits dem Langrand nicht viel helfen werde, andererseits beitragen könnte, daß die übrigen Konkurrenten, die günstigere Zusicherungen machen und mit einem minderen Zinsenmaße für den Vorschuß sich zufrieden stellen dürften, lau werden. Solche unbestimmte Erklärungen gäben auch zu Streit und Vorwürfen Anlaß. Die übrigen Stimmführer erklärten sich mit dem Antrage des Finanzministers einverstanden, wobei Minister Ritter v. Lasser noch bemerkte, daß er zwar kein persönlicher Gönner des Langrand sei, jedoch glaube, daß dessen Anbot wahrscheinlich das beste sein werde und daß es zu großen Verlusten führen würde, wenn man ihn dals Konkurrenten verlöred . Der Polizeiminister erachtete noch aufmerksam machen zu sollen, daß, da das Geschäft nicht ein einfacher Verkauf, sondern ein Vorschußgeschäft wäre, zum Abschlusse desselben die Zustimmung des Reichsates erforderlich sein dürfte. Auch glaubte er, den Finanzminister um Auskunft angehen zu sollen, ob die früher von Langrand gestellte Bedingung, daß ihm als Prämie für das Staatsgütervorkaufsgeschäft die Konzession zur Errichtung einer Immobilienbank erteilt werde, hiebei festgehalten werden solle oder nicht. Der Finanzminister erkärte gleichfalls der Ansicht zu sein, daß der Vertrag mit Langrand der verfassungsmäßigen Behandlung zu unterziehen sein werde, weil es immerhin möglich wäre, daß man mit der Vorschußabstattung, wenn nicht alle Güter verkauft würden, in Rückstand bliebe. Das Bestreben des Langrand für die Konzession bezüglich der Immobilienbank bestehe derzeit wohl auch, dieselbe werde jedoch jetzt nicht als Bedingung gestellt. Der Minister Ritter v. Hein || S. 269 PDF || bemerkte, er sei zwar ein prinzipieller Gegner des Verkaufes der Staatsgüter, er füge sich jedoch demselben, da der Finanzminister in anderer Weise das erforderliche Geld zur Bezahlung der Nationalbank eherbeischaffen zu können nach seiner Angabe nichte in der Lage sei. Nur sollen die Domänen nicht verschleudert werden, und er müsse demnach wünschen, daß die Grundlinien des Vertrages sowie die Erträgnisausweise den Mitgliedern des Ministerrates wenigstens einige Tage früher zum Studium mitgeteilt werden, bevor die fwirkliche Veräußerungf im Ministerrat zum Vortrage gebracht werde, was auch der Finanzminister zusicherte. Der ungarische Hofkanzler erwähnte, daß er zwar auch prinzipiell gegen den Verkauf der Staatsgüter eingenommen sei, insoweit sie auf ungarischem Territorium sich befinden, weil wohl nicht daran zu zweifeln sei, daß darüber im ungarischen Landtage ein großer Lärm entstehen werde. Durch die Parzellierungen werde sich auch die Schwierigkeit der Exekution in Ungarn, die jetzt schon beträchtlich seien, noch sehr vermehren. Wenn aber kein anderes Mittel aufgefunden werden könne, die Zahlungen an die Bank zu leisten, bliebe auch keine andere Wahl, als dem Antrage des Finanzministers beizutreten8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 28. April 1865. Empfangen 29. April 1865. Erzherzog Rainer.