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Nr. 559 Ministerrat, Wien, 3. April 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber, VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 3. 4.), Mensdorff 3. 4., Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg, Mažuranić (nur bei I anw.); außerdem anw. Geringer (nur bei II anw.), Schmidt (nur bei II anw.), Pilhal (nur bei V anw.); BdR. Erzherzog Rainer 21. 4.

MRZ. 1363 – KZ. 1005 –

Protokoll des zu Wien am 3. April 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Reduktion des Justizaufwandes in Kroatien und Slawonien

Der Staatsratspräsident referierte über den au. Vortrag der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei vom 21. Februar l. J., Z. 448, betreffend die Ah. angeordnete Reduktion des Justizaufwandes in Kroatien und Slawonien1.

Die Anträge der Hofkanzlei seien dahin gerichtet, a) daß von dem Personalstande der Komitatsgerichtstafel zwei Beisitzerstellen 2. Klasse und zwei Hilfsämter-Direktionsadjunktenstellen, aus dem Personalstande der Banaltafel aber eine Beisitzerstelle und die Ratssekretärsadjunktenstelle und zwar alle sofort, letztere aber im Falle der Apertur2 aufzulassen seien, b) daß Se. Majestät die verfügte Überweisung mehrerer Dienststellen von den Komitatsgerichten zu Esseg und Warasdin an die Komitatsgerichtstafel in Vukovar sowie die Überweisung einer Gefangenaufseherstelle von Fiume nach Požega genehmigend zur Ah. Kenntnis zu nehmen, endlich c) Ag. zu gestatten geruhen wollen, daß außer dem Extraordinarium von 2.124 fr. auch der das ordentliche Erfordernis der Justizverwaltung in Kroatien und Slawonien für das Jahr 1866 betreffende Differenzbetrag von 43.154 fr. unter sofortiger Ausscheidung der sub a) zur Reduktion beantragten Dienststellen behufs verfassungsmäßiger Behandlung in Anspruch genommen werden könne, dagegen die Fragen der mit den Anforderungen des Dienstes etwa vereinbarlichen Restriktionen bei dem in den Staatsvoranschlag für das Jahr 1866 eingestellten veränderlichen Ausgabsposten des kroatisch-slawonischen Justizetats auf die Verhandlung über die nächste mit dem Finanzministerium zu vereinbarende Feststellung des Staatsvoranschlages verwiesen werde.

Der Staatsrat sei der Ansicht gewesen, daß eine durchgreifende Abhilfe zur Verminderung des Justizaufwandes in Kroatien und Slawonien wohl nur durch eine einfachere und zweckmässigere Gerichtsverfassung, als gegenwärtig besteht, sich werde erzielen lassen, auf welche jedoch unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht eingeraten werden könnte. Der Staatsrat glaubte jedoch mit Rücksicht auf Parallelen in anderen Ländern, insbesondere in Tirol, was Flächenraum und Bevölkerungszahl der Gerichtshöfe und deren nachgewiesene Gestion betrifft, || S. 254 PDF || Verminderungen und Ersparungen, welche mit Aufrechthaltung der gegenwärtig bestehenden Gerichtsverfassung vereinbarlich sind, in einer tunlichen Beschränkung des Personalstandes und in möglichster Verminderung der gerichtlichen Regiekosten als möglich erkennen und eine noch größere Anzahl von Dienstposten als reduzierbar bezeichnen zu sollen, wodurch, sowie durch mögliche Beschränkung und Sparsamkeit in den gerichtlichen Administrationskosten und Auslagen für die Verpflegung und Bewachung der Gefangenen sowie strafgerichtlichen Verhandlungen die Möglichkeit eintreten werde, mit dem durch das Finanzgesetz vom Jahre 1863/64 richtiggestellten Betrage von 376.754 fr. für die Justizverwaltung in Kroatien und Slawonien im Jahre 1866 das Auslangen zu finden, wodurch sich die Notwendigkeit behebe, über denselben noch einen weiteren Betrag nach dem Antrage mit 43.154 fr. in den Voranschlag pro 1866 als ordentliches Erfordernis einzustellen. Referent bemerkte hierauf, daß die Sache inzwischen dadurch eine Veränderung erlitten habe, daß der Voranschlag pro 1866 bereits überreicht worden sei3, in demselben aber für die kroatische Justizverwaltung nur ein ordentlicher Bedarf von 376.754 fr. und gar kein außerordentlicher Bedarf in Anspruch genommen erscheine. Zwar käme damit im Widerspruche in der Beilage Nr. 1024 die Berechnug des ordentlichen Bedarfes mit 422.032 fr. vor. Wie es aber, nachdem ungeachtet diese Berechnung damals schon bekannt gewesen sei, doch nur 376.754 fr. in Anspruch genommen worden seien, noch möglich sein sollte, hinterher noch um 43.154 fr. an ordentlichem Bedarf mehr durchzusetzen, sei durchaus nicht abzusehen, und Referent hielt daher den Antrag der Hofkanzlei schon aus diesem Grunde für unausführbar. Aber auch in der Sache selbst teilte der referierende Staatsratspräsident die Ansicht des Staatsrates, daß zunächst durch die von demselben vorgeschlagenen Mittel gesucht werden müsse, den Bedarf auf die von der Regierung im vergangenen Jahre bereits angenommene Summe herabzubringen. Er glaubte übrigens auch mit Rücksicht auf den entschieden zu hohen Justizaufwand für Kroatien, daß, wenn der Zweck auf diese Art nicht sollte erreicht werden können, es der Hofkanzlei obliege, die weiteren Ersparungen entweder durch die allerdings tunliche Verminderung der Gerichtshöfe oder in anderen Wegen in Antrag zu bringen.

Der kroatisch-slawonische Hofkanzler erwiderte, daß der von dem Baron Lichtenfels aufgedeckte Widerspruch im Finanzgesetzentwurf pro 1866 daher rühre, daß die Hofkanzlei das Erfordernis für die Justiz in Kroatien und Slawonien so eingestellt habe, wie es der Sachlage entspreche, während der Finanzminister nur jenen Betrag zur Einstellung gebracht habe, welcher in den früheren Finanzgesetzen angenommen worden sei. Formell bestehe jetzt wohl ein Hindernis, den fraglichen Betrag zu ändern, es könnte jedoch Se. Majestät um die Ag. Bewilligung gebeten werden, daß der erforderliche Mehrbetrag nachträglich in Anspruch genommen werden dürfe. Die von der Hofkanzlei beantragten Ersparungen könnten in Ersparung gebracht, das andere sollte aber von der Budgetbehandlung pro 1866 abhängig gemacht werden. Gehe der Reichsrat auf einen Pauschalbetrag ein, mit dem die Regierung auskommen zu können hoffe, so werde kein weiterer Anspruch zu machen sein, wäre das jedoch nicht der Fall, solle es der Hofkanzlei freistehen, || S. 255 PDF || die erforderlich Summe nachträglich in Anspruch zu nehmen. Der Staatsratspräsident meinte, daß ein derart lautender, so bedingter Resolutionentwurf zur Ah. Genehmigung gar nicht geeignet wäre. Der kroatisch-slawonische Hofkanzler möge lieber seinen vorliegenden au. Vortrag ganz zurückziehen, zur Vornahme von Reduzierungen bedrüfe es keiner Ah. Entschließung. Bezüglich der Administrationskosten habe er ohnedem keinen bestimmten Erparungsantrag gestellt, er solle daher noch vier Wochen warten, bis das 1865er Budget zustande gekommen sein werde, dann könne er sich auch in dieser Beziehung bestimmt aussprechen. Der Hofkanzler Mažuranić ließ sich hierauf in das Detail der vom Staatsrate proponierten Abänderungsanträge ein und gelangte zum Schlusse, daß denselben keine tatsächliche, sondern nur eine willkürliche Berechnung zugrunde liege und daß dieselbe übrigens ein Erfordernis von 6 bis 7.000 fr. noch immer als unreduzierbar enthalte. Der Staatsratspräsident wies nach, daß der staatsrätliche Vorschlag nicht auf vager Grundlage beruhe, indem bestimmte Posten bei den Gehalten und bei den Regieauslagen unter gehöriger Begründung als zur Ersparung möglich bezeichnet wurden. Wegen des geringfügigen Betrages von 6 bis 7.000 fr., der hierüber allenfalls noch erforderlich wäre, würde es aber nicht angemessen sein, hiemit nachträglich an die Regierung zu kommen, die etwa erforderliche Rechtfertigung könnte besser der Schlußrechnung vorbehalten werden.

Der Finanzminister meinte, daß nach der Erfahrung von vorgestern über den Abstrich bei dem von Hofrat Utiešenović sehr gut vertretenen Budget der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei pro 1865 durchaus keine Hoffnung bestehe, daß der fragliche Mehrbetrag im Abgeordnetenhause durchgebracht werden könne5. Votant könne daher nur dem Antrage des Staatsratspräsidenten beipflichten. Der Polizeiminister bemerkte, man müsse sich vor allem klar machen, aus welchem Grunde die Nachtragsdotation gefordert werden soll. Wenn dies darum geschehen sollte, um den Reichsrat zur Zustimmung zu dieser Post zu bewegen, müßte jeder solche Versuch schon von vorhinein als ein ganz vergeblicher bezeichnet werden. Geschehe dieses aber aus formellem Grunde, um bedeckt zu sein, so würde dieser den Wortlaut des Staatsvoranschlages ganz unmöglich machen. Man würde widerrufen, ohne es motivieren zu können. Votant könne sich daher nur der Ansicht des Staatsratspräsidenten anschließen, daß jetzt nicht der Zeitpunkt sei, hierüber eine, noch dazu so komplizierte und keine feste Richtschnur angebende Ah. Entschließung hervorzurufen.

Nachdem auch alle übrigen Stimmführer dem Antrage des Staatsratspräsidenten beigetreten waren, erklärte sich der kroatisch-slawonische Hofkanzler bereit, seinen diesfälligen au. Vortrag zurückzuziehen6.

II. Braunauer Eisenbahn

Der Staatsrat Freiherr v. Geringer referierte über den au. Vortrag des Handelsministeriums vom 24. März l. J., Z. 2750, über das Gesuch des Max Grafen zu Arco-Valley und Genossen um die Verleihung der Konzession zum Baue und || S. 256 PDF || Betriebe einer Lokomotiv-Eisenbahn von Braunau über Ried nach Neumarkt mit dem Beifügen, daß auf die Verleihung dieser Konzession an die Bittsteller angetragen und der Gesetzentwurf über die der Unternehmung zu gewährenden besonderen Begünstigungen mit der Bitte vorgelegt werde, dieselbe im Reichsrate zur verfassungsmäßigen Behandlung einbringen zu dürfen7.

Baron Geringer bemerkte, der Staatsrat sei im allgemeinen mit den Anträgen des Handels­ministeriums einverstanden gewesen und habe nur über zwei Punkte, in welchen man sich seines Erachtens in den von den Konzessionären verlangten Zugeständnissen zu willfährig gezeigt habe, eine abweichende Ansicht ausgeprochen. Es betreffe dies die in Art. I ausgesprochene Befreiung der Unternehmung von der Einkommensteuer durch zehn Jahre vom Tage der Betriebseröffnung gerechnet, dann die in demselben Artikel enthaltene Zusicherung einer Subvention von 250.000 fr. als Äquivalent für die von den Konzessionswerbern angesprochene, aber nicht zulässig erkannte Zollbefreiung. Der Staatsrat habe sich in dieser Hinsicht der Ansicht des Finanzministeriums angeschlossen8, daß die österreichische Regierung keine Veranlassung habe, an dem Zustande­kommen dieser Bahn sich durch finanzielle Opfer zu beteiligen, und habe aus den im schriftlichen Gutachten näher entwicklten Gründen sich in dem Einraten geeinigt, daß das Entgeld von 250.000 fr. ganz zu entfallen, die Befreiung von der Einkommensteuer aber nur für eine kürzere Zeit, höchsten fünf Jahre zu gelten habe.

Der Leiter des Handelsministeriums stellte die Bedeutung dieser Bahnstrecke für den Verkehr mit dem Beifügen dar, daß die Differenz von 8 bis 10 Meilen, wodurch die Linie nach Paris abgekürzt werde, nicht zu unterschätzen sei. Er gab zu, daß die Westbahn dadurch in der Strecke von Wels nach Salzburg in dem Erträgnisse Abbruch erleiden werde, daß jedoch die etwaigen Verluste durch Staatsgarantien bei der Westbahn vielfach dadurch aufgewogen werden, daß in der Strecke Landes, welches die projektierte Bahn durchziehen wird, neues Leben entstehen und der Frachtenverkehr auf der Westbahn in der Strecke Wels-Wien einen Aufschwung erfahren werde. Der bayrische Hofbankier Hirsch, der größte Geldgeber dabei, scheine bei der Verhandlung solid vorgegangen zu sein, dem Votanten habe es jedoch auch geschienen, daß Hirsch im persönlichen Verkehre mit ihm die von Staatsrate bekämpften Zugeständnisse als solche Bedingungen vor Augen gehabt habe, deren Nichtzugestehung ihn bestimmen würde, sich von dem Geschäft ganz zurückzuziehen. Votant erwähnte endlich, daß eine Entscheidung bezüglich der Konzession um so dringlicher geworden sei, nachdem die Sache letzthin am 30. März l. J. auch in der bayrischen Kammer der Abgeordneten angeregt worden sei. Die laufenden Verhandlungen mit Bankier Hirsch habe übrigens Ministerialrat Schmidt geführt, welcher bezüglich der beanstandeten Punkte die Absicht des Bankier Hirsch am zuverlässigsten werde angeben können. Der Finanzminister bemerkte, daß in der Rücksprache, die er mit Hirsch gehalten, letzterer nur von einer || S. 257 PDF || Anzahl Jahren, nicht aber gerade von zehn Jahren bezüglich der Steuerbefreiung gesprochen habe. Ein größeres Zugeständnis als etwa fünf Jahre würde auch im Reichsrate gewiß auf begründeten Widerspruch stoßen und gewiß nicht durchzubringen sein. Was das Äquivalent von 250.000 fr für die Zollbefreiung betrifft, würde Hirsch, der zugleich Eisenwerksbesitzer ist, als solcher ein rentables Geschäft machen, die Finanzverwaltung würde mit einer Hand von ihm den Zoll für das Eisen annehmen, mit der anderen müßte sie das Geld qua Äquivalent zurückgeben. Da wäre es noch besser, man ließe das Eisen zollfrei sein, weil dabei weniger Manipulation notwendig wäre. Angenehm würde diese Vergünstigung wohl dem Hirsch sein, durch deren Ablehnung werde jedoch das Zustandekommen dieser Bahn nicht scheitern. Die Notwendigkeit des fraglichen Zugeständnisses könne aber um so weniger behauptet werden, als dieser Bahn bedeutende anderweitige Zugeständnisse, wie sie nur den größten Bahnen zu Teil wurden, wie 90jährige Konzessionsdauer usw., gemacht werden wollen. Votant schloß sich sonach in beiden Punkten dem staatsrätlichen Einraten an. Ministerialrat Schmidt erwähnte, es sei ihm bei den Unterhandlungen mit Hirsch so vorgekommen, daß letzterer die zehnjährige Steuerbefreiung sowie das Zollbefreiungsäquivalent von 250.000 fr. als Conditio sine qua non hingestellt habe. In letzterer Beziehung habe Hirsch die Zollbefreiung im allgemeinen angesprochen und erst nach einer viertägigen Unterhandlung habe er sich mit dem mehrerwähnten Äquivalent zufrieden gestellt. Diese Zugeständnisse dürften nach dem Dafürhalten des Ministerialrates Schmidt um so weniger zu verweigern sein, als selbst der oberösterreichische Landtag bei der Regierung petitioniert habe für diese Bahn eine Staatsgarantie zu erwirken9, welche übrigens von den Konzessionswerbern gar nicht angesprochen werde. Der Minister Ritter v. Lasser war gleichfalls der Ansicht, daß man das Maß der Konzessionen so weit herabsetzen solle, als dies der Staatsrat beantragt habe. Für den Lokalverkehr habe diese Bahn wenig Wert, sie werde höchstens einigen Grundbesitzern, die Getreide oder einen Wald haben, konvenieren, im Innviertel bestehe aber keine Industrie. Auf den Ausspruch des öberösterreichischen Landtages sei aber kein Gewicht zu legen. Der Hauptanteil bei der fragliche Bahn komme Bayern zu, und wenn auch die Strecke Neumarkt – Braunau nicht gebaut würde, wäre dies auch nicht zu beklagen, der Weltverkehr würde sich in diesem Falle in Schärding anschließen. Da aber das bayrische Interesse bei dieser Bahn vorwiege, dürften die angeführten Äußerungen des Bankier Hirsch nicht so ernst gemeint sein. Der Staatsratspräsident bemerkte, daß die Regierung in den in Rede stehenden Beziehungen wohl zu einem anderen Beschlusse gelangen könnte, wenn sie voraussetzen müßte, daß die Bahn sonst nicht zu Stande kommen würde. Diese Voraussetzung habe jedoch keinen Grund, in den Akten erscheine hierüber nichts, und auch Ministerialrat Schmidt habe nicht bestimmt behauptet, daß Bankier Hirsch die fraglichen Zugeständnisse als Conditio sine qua non hingestellt habe, sondern nur versichern zu sollen geglaubt, daß die Konzessionswerber bei den Unterhandlungen hartnäckig gewesen seien. Den größten Bahnen sei keine längere als eine zehnjährige Steuerbefreiung zugestanden worden, und von einem || S. 258 PDF || Zollbefreiungsäquivalente könne jetzt um so weniger eine Rede sein, als wohl auch in der eben bevorstehenden Wirksamkeit eines neuen Zolltarifes mit ermäßigten Zöllen für die in Frage stehenden Einfuhrsgegenstände ein Moment mehr für die Ablehnung dieses Begehrens liege. Auf die Einwendung des Freiherrn v. Kalchberg, der Gegenstand werde durch die neue Unterhandlung mit Bankier Hirsch, falls der Ministerrat sich für die Anträge des Staatsrates aussprechen sollte, eine bedeutende Verzögerung erfahren, erwiderte der Staatsratspräsident , daß nach seiner Ansicht eine Vernehmung des Bankier Hirsch jetzt durchaus nicht notwendig sei, der au. Vortrag möge nur sofort Sr. Majestät zur Ah. Schlußfassung unterbreitet werden, und die Konzessionswerber werden sich dann schnell entschließen, wenn sie erfahren, in welcher Art Se. Majestät die Differenzpunkte zu resolvieren geruht haben.

Auch alle übrigen Stimmführer traten dem staaträtlichen Antrage bei10.

III. Kredit für Samengetreide in Galizien

Der Staatsminister brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß nach Berichten des Statthalters in Galizien der Notstand in diesem Lande11 zwar nicht in dem Maße bestehe, wie im Abgeordnetenhause12 und in der öffentlichen Presse behauptet worden sei, daß jedoch es dort an Samengetreide fehle und in der Richtung von Seite der Regierung eine Vorkehrung getroffen werden müsse, damit die Möglichkeit geboten werde, die Felder bestellen zu können. Durch eine Kommission, bei welcher auch Mitglieder des Landesausschusses fungierten, sei erhoben worden, daß abgesehen von der Beihilfe aus Landesmitteln noch eine Aushilfe von zirka 80.000 fr. aus Reichsmitteln hiezu erforderlich sein werde. Hievon sollen an die bedürftigen Grundbesitzer unverzinsliche Darlehen auf 3 Jahre in natura (Samengetreide) oder in Geld unter Haftung der Gemeinden gegeben werden. Der obige Betrag müßte als Nachtragsdotation in Anspruch genommen werden. In dieser Richtung beabsichtige Referent Sr. Majestät einen au. Vortrag zu erstatten, Allerhöchstwelche er hievon in einer Audienz bereits mündlich in Ah. Kenntnis zu setzen in der Lage gewesen sein. Se. Majestät haben auch die Ah. Willensmeinung dahin auszusprechen geruht, daß die Sache nicht weitläufig behandelt, sondern daß nach Vortrag im Ministerrate sogleich ein au. Vortrag hierüber erstattet werde.

Sämtliche Mitglieder des Ministerrates waren mit dem Vorhaben des Staatsministers einverstanden, und der Finanzminister machte es nur zur Bedingung, daß bei dem || S. 259 PDF || Ausspruche über die Verteilung der Darleihen auch Finanzorgane beigezogen werden, wogegen von keiner Seite eine Erinnerung gemacht wurde13.

IV. Die Verhandlungen mit dem Deutschen Zollverein und die Erhöhung der Branntweinsteuerrückvergütung

Der Finanzminister brachte das heute eingelangte aus der Beilagea ersichtliche Telegramm des Baron Hock aus Berlin mit dem Bemerken zu Kenntnis des Ministerrates. Baron Hock glaube hienach, daß die in Verhandlung stehende Erhöhung der Branntweinsteuer-Exportbonifikation um 6%14 die Verhandlungen in Berlin15 zum Scheitern bringen werde, wenn nicht von Seite der Regierung eine beruhigende Erklärung gegeben würde, daß sie einem solchen Beschlusse des Reichsrates die Sanktion verweigern werde. Zu einem solche Antrage könne sich jedoch Referent unmöglich herbeilassen, die Regierung würde dabei in beiden Häusern in die unangenehmste Stellung geraten. Er habe die Nachweisungen in Bereitschaft, daß in Preußen beim Branntwein eine höhere Exportbonifikation stattfinde als sie mit Rücksicht auf Maischraum stattfinden sollte16. Referent glaubte, der Ministerrat solle pro foro interno jetzt schon beschließen, daß eine solche Erklärung wegen Sanktionsverweigerung nicht werde abgegeben werden.

Der Staatsminister bemerkte, hierin sei eine neuerliche Perfidie von Seite der preußischen Regierung zu erkennen, die die bereits für den 29. März bestimmt gewesene, dann auf den 3. April verschobene Vertragsunterzeichnung neuerdings verschleppen wolle. Gegenüber dieser neuen Einstreuung sei nach seiner vollen Überzeugung von der ganzen Negotiation in Berlin kein Resultat mehr zu gewärtigen. Die Ehre der österreichischen Regierung erheische es, sich nicht länger düpieren zu lassen, die einzige Antwort auf diese neuerliche Vexation sei, daß der Ministerrat beschließe, den Leiter des Handelsminsteriums anzuweisen, im Grunde der Ah. Ermächtigung vom 30. März l. J. den Zolltarif morgen im Abgeordentenhaus einzubringen17, wobei gesagt werden könnte, daß die Regierung sich vorbehalte, nach Lage des Ausganges der Unterhandlungen in Berlin dem Hause weitere Mitteilungen zu machen. Auch werde das Ersuchen zu stellen sein, daß dieser Gegenstand auf die Tagesordnung der Donnerstagsitzung gestellt werden.

Der Ministerrat erklärte sich sohin mit diesem Antrage einhellig einverstanden18.

V. Telegrafenkonferenz in Paris; Zulassung chiffrierter Privattelegramme

Der Minister des Äußern verlas das ihm zugekommene Telegramm des österreichischen Botschafters in Paris19,b, wonach heute die Schlußsitzung der Telegrafenkonferenz in Paris20 ist und grundsätzlich angenommen werden soll, daß in allen bei der Konferenz beteiligten Staaten in allen Sprachen telegrafiert werden könne und daß auch chiffrierte Privatdepeschen abtelegrafiert werden müssen.

Der Polizeiminister bemerkte, der Telegrafendirektor Brunner sei österreichischerseits nach Paris zu Telegrafenkonferenz abgeordnet worden, welche nach dem Programm lediglich über technische Gegenstände zu verhandeln gehabt hätte. Er könne nur staunen, jetzt zu erfahren, daß sich diese Telegrafenkonferenz in solche Bestimmungen wie die Sprachanfrage und die Zulassung von chiffrierten Privatdepeschen, mithin in Sachen habe einlassen können, die die Grenzen ihrer Aufgabe weit überschreiten, und wie es denn ohne Einwendung von irgendeiner Seite habe geschehen können, daß ganz unvermutet über so wichtige Fragen ein internationaler Vertrag zustande komme. Denn welche Gefahr für die Regierung durch die Zulassung von chiffrierten Privatdepeschen entstünde, darüber dürfte es wohl keines umständlichen Nachweises bedürfen. Man wende ein, daß auch Telegramme in Worten einen anderen im vorhinein vereinbarten Sinn haben können. Der Verkehr sei jedoch gewiß hiebei ungleich beschränkter, als wenn chiffrierte Privatdepeschen zugelassen werden, wo dann gleich die Erteilung einer ganzen Instruktion mit vielleicht 200 Worten möglich wäre und der jedesmalige Zustand in einer Festung ohneweiters ins feindliche Lager bekanntgegeben werden könnte. Der Leiter des Handelministeriums erwähnte, es sei von Seite Frankreichs an die österreichische Regierung das Ansinnen gestellt worden, sich bei dem Telefrafenkongreß in Paris zu beteiligen. Die österreichische Regierung habe geglaubt, dabei nicht fehlen zu sollen, weil alle europäischen Staaten dabei beteiligt waren. Der Zweck sei ausschließend ein technischer gewesen, Beseitigung der Zonen, Tarifermäßigung usw. Zu dieser Mission sei der Telegrafendirektor Brunner ausersehen worden, der im vergangenen Monate telegrafiert habe, man möge ihm eine Weisung erteilen, wie er sich bei den zur Verhandlung gekommenen Fragen wegen der Sprachen und der chiffrierten Privattelegramme zu verhalten habe. Auf die telegrafische Weisung, hierüber Bericht zu erstatten, habe Brunner am 22. März einen ausführlichen Bericht erstattet, caus welchem Baron Kalchberg die betreffende Stellec ablas21. Die erste telegrafische Anzeige hierüber sei von Brunner am 8. März l. J. erstattet worden22. || S. 261 PDF || Der Polizeiminister erklärte hierauf, nur bedauern zu müssen, daß der schon am 8. März hier gewesene erste Bericht erst heute, wo die [Telegraphen]Konferenz geschlossen worden sei, zur Kenntnis der [Minister]Konferenz gebracht worden sei.

Auf die Anfrage Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer, ob die kaiserliche Vollmacht an den Botschafter in Paris dahin laute, daß dem letzteren für Österreich die Ratifikation des Vertrages vorbehalten sei, erwiderte der dem Ministerrate beigezogene Ministerialsekretär des Handeslministerium, Pilhal, daß dies der Fall sei. Der Ministerrat einigte sich sohin in dem Beschlusse, es sei sofort von dem Minister des Äußern an den Fürsten Metternich in Paris zu telegrafieren, er habe in Betreff des Antrages wegen Zulassung chiffrierter Privattelegramme seine Zustimmung zu verweigern23.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 19. April 1865. Empfangen 21. April 1865. Erzherzog Rainer.