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Nr. 556 Ministerrat, Wien, 28. März 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 28. 3.), Mensdorff, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Plener, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg, Geringer; außerdem anw. Peter, Parmentier; abw. Lasser, Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 12. 4.

MRZ. 1360 – KZ. 939 –

Protokoll des zu Wien am 28. März 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Entsendung österreichischer Ärzte nach St. Petersburg aus Anlaß der dort herrschenden Epidemie

Der Staatsminister bezeichnete es als dringend notwendig, aus Anlaß der in Petersburg herrschenden epidemischen Krankheit (Flecktyphus), welche mit bedeutender Ansteckungsgefahr verbunden sein und schon viele Opfer hingerafft haben soll, österreichische Ärzte so rasch als möglich dahin abzusenden, welche an Ort und Stelle ihre Beobachtungen und Studien zu machen und insbesondere die Mittel zu bezeichnen hätten, wie der Verschleppung dieser Krankheit nach Österreich, die namentlich durch die Eisenbahnen gefördert werden könnte, vorzubeugen wäre. Es würden sich wegen der notwendigen Kenntnis der russischen Sprache besonders Ärzte aus Lemberg oder Krakau, um deren Bezeichnung die medizinische Fakultät angegangen werden würde, dazu eignen. Für dieselben könnte jedoch nicht der gewöhnliche Maßstab der Entlohnung, eine Tagesdiät von etwas 5 bis 10 fr., angewendet werden, weil sich hiefür ein renommierter Arzt nicht bereitfinden würde, seine Praxis aufzugeben. Der Staatsminister glaubte, daß insbesondere auch wegen der Teuerungsverhältnisse in Petersburg ein monatlicher Pauschalbetrag von 500 fr. als Entlohnung für einen solchen Arzt bestimmt werden sollte, und erbat sich hiezu die Ermächtigung des Ministerrates.

Der Finanzminister und alle übrigen Stimmführer traten dem Antrage des Staatsministers bei1.

II. Zolltarif

Den weiteren Gegenstand der Beratung bildete der gemeinschaftliche au. Vortrag des Finanzministers und des Leiters des Handelsministeriums vom 17. l. M., Z. 431 HM., womit der Entwurf des kaiserlichen Gesetzes zur Einführung des allgemeinen Zolltarifes, dann der Entwurf dieses Tarifes, wie derselbe nach Anhörung der Handelskammern und der betroffenen Behörden aus den stattgefundenen Beratungen im Jahre 1864 hervorgegangen ist, mit der Bitte um Ag. Gestattung vorgelegt wird, daß dieses Gesetz und der Tarif dem Reichsrate vorgelegt werde2 mit dem Vorbehalte, daß, falls || S. 244 PDF || der Vertrag mit dem Zollvereine noch rechtzeitig zustande kommen sollte3, in demselben noch vor der Vorlage an das Haus der Abgeordneten die durch den vertragsmäßigen Tarif alterierten Positionen, den Bestimmungen des Vertrages entsprechend, berichtigt werden sollen, daß aber, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden sollte, der Tarifentwurf vom Jahre 1864 dem Hause vorzulegen und die Vorlage des Vertrages, wenn er zustande gekommen sein werde, nachträglich zu bewerkstelligen sei.

Der Staatsrat Freiherr v. Geringer referierte den vollständigen Inhalt dieses au. Vortrages und erwähnte, daß darin angeführt werde, der französisch-preußische Handelsvertrag4 und der in demselben festgesetzte Zolltarif für den gesamten deutschen Zollverein trete am 1. Juli d. J. in Wirksamkeit, und dadurch entstehe die Notwendigkeit, auch die Reform des österreichischen Tarifes mit obigem Zeitpunkte ins Leben zu rufen, wozu aber notwendig sei, daß der neue Tarif wenigstens bis letzten Mai 1865 Gesetzeskraft erhalte, damit auch nur die notwendigste Zeit für die Vorbereitung zur Aktivierung gegeben sei. Baron Geringer führte sodann mit Berufung auf das staatsrätliche Gutachten5 die Gründe an, aus welchen der Staatsrat, dem der Ursprung und die Tendenz der Negotiation in Berlin nicht bekannt sei, in eine Beratung über die Rätlichkeit einer auf internationaler Vereinbarung beruhenden Zolltarifreform, die dadurch der eigenen freien Selbstbestimmung abermals entzogen werde, nicht eingehen konnte, und nur die eben zur Ah. Genehmigung vorgelegten Anträge und Schriftstücke zum Gegenstande seiner Begutachtung gemacht habe, daher auch die Frage der Opportunität, die im gegenwärtigen Momente jedenfalls eine sehr zweifelhafte sei, als eine schon entschiedene betrachten mußte. Was das Zustandekommen des Tarifs im allgemeinen anbelangt, müsse erinnert werden, daß die Feststellung der Tarifsätze nicht im Einklange mit der Ah. Entschließung vom 20. Dezember 1859 6, nämlich nicht unter Beiziehung von Vertretern der wichtigeren Interessengruppen erfolgt sei. Zu einer Prüfung der einzelnen Tarifsätze habe es dem Staatsrate an Zeit und Behelfen gemangelt. Was den Entwurf des Gesetzes betrifft, führte Baron Geringer die Motive an, welche den Staatsrat zu dem Einraten bestimmten, es seien a) in der Überschrift die Worte „und für das Fürstentum Liechtenstein“, b) der Eingangssatz des Gesetzentwurfes „Mit Beistimmung beider Häuser usf.“ und c) der ganze Artikel XII sowohl in seiner ursprünglichen als in der beigesetzten alternativen Fassung hinwegzulassen.

Der Leiter des Handelsministeriums erwähnte zuvörderst, daß über die Frage, ob es notwendig sei, jetzt mit dem Zolltarife hervorzutreten, nach den durch das Inslebentreten || S. 245 PDF || des französisch-preußischen Handelsvertrages mit 1. Juli l. J. so wesentlich geänderten Verhältnissen, wie [es] auch durch Ministerkonferenzbeschlüsse bereits anerkannt sei7, kein Zweifel mehr bestehe. Die Anwendung des § 4 des Zollvertrages vom Jahre 18538 wäre nämlich nicht mehr praktisch, sie würde zu einer konfusen Zollgesetzgebung führen und belästigend auf den Verkehr einwirken. Nachdem Votant die einzelnen Wege näher bezeichnet hatte, auf welchen der revidierte Zolltarifentwurf zustande gekommen sei und die Unterhandlungen mit Preußen ihren Fortgang genommen haben, bemerkte er, daß Baron Hock die Sätze des revidierten Entwurfes als Basis seiner Unterhandlungen angenommen habe. Zum Teile seien in diesem Entwurfe absichtlich Erhöhungen vorgenommen worden, um dem Unterhändler einen Spielraum für seine Negotiationen zu lassen. Die Verhandlungen seien ihren Weg gegangen, und sobald von hier aus Konzessionen zugestanden und in Berlin angenommen worden seien, seien diese von der Zollkommission besonders verzeichnet und in dem unter dem Titel „Übersicht“ vorliegenden sogenannten superrevidierten Tarif eingestellt worden. Die Idee der Ministerien der Finanzen und des Handels gehe dahin, daß dem Abgeordnetenhause nicht der revidierte, sondern der nach den Verhandlungen mit Preußen hervorgegangene superrevidierte Tarif vorzulegen wäre. Sollten auch die Verhandlungen mit Preußen resultatlos bleiben, würde dabei der Regierung doch keine Verlegenheit bereitet, weil sich der superrevidierte Tarif nicht sehr wesentlich von dem revidierten unterscheidet und im Wege der Verhandlungen im Reichsrate noch einige Änderungen vorgenommen werden könnten. Was die Prüfung der Tarifsätze anbelangt, sei eine Superenquete vom Ministerrate nicht beliebt worden9, und der Ah. Entschließung vom 20. Dezember 1859 sei durch die Vernehmung der Handels- und Gewerbekammern Genüge geleistet worden. Was aber den opportunen Moment betrifft, so könne es doch keinem Zweifel unterliegen, daß es dringend notwendig sei, dahin zu wirken, daß der neue Zolltarif bis 1. Juli l. J. Gesetzeskraft erhalte, weil sonst zum Nachteile der österreichischen Industrie die zu geringen Zöllen in den Zollverein eingebrachten französischen Waren auch gegen die minderen Zwischenzollsätze des Tarifs vom Jahre 185310 und selbst zollfrei nach Österreich eingebracht werden, folglich bei diesen Waren die höheren Zollsätze des Außenzolltarifes11 umgangen werden würden. In betreff des Gesetzentwurfes selbst erklärte sich Votant mit der Weglassung der vom Staatsrate bezeichneten Stellen einverstanden.

Der Finanzminister bemerkte, der vom Ministerrate in früheren Konferenzen bereits angenommene Standpunkt sei, daß der Tarif gleichzeitig mit dem Vertrage in den Reichsrat gebracht werden soll12. Man habe zwar erkannt, daß hiemit nicht große || S. 246 PDF || Errungenschaften erzielt werden, man habe jedoch und zwar mit guten Grunde geglaubt, daß es auf diese Art doch leichter sein werde, den Tarif durchzubringen, wenn er im Geleite eines Staatsvertrages an den Reichsrat gelangt. Warum dieser Standpunkt jetzt aufgegeben und jetzt vorläufig bloß der Tarif allein eingebracht werden soll, darüber müsse Votant die Aufklärung von Seite des Leiters des Handelsministeriums wünschen. Der Minister des Äußern erwähnte, daß nach einem ihm zugekommenen Telegramme des Baron Hock der Vertrag in Berlin am 29. l. M. werde unterschrieben werden13. Baron Kalchberg entgegnete dem Finanzminister, nichts Bedenkliches darin zu finden, daß das Gesetz und der Tarif, dann der Vertrag mit zwei Vorlagen an den Reichsrat gebracht werden. Eine getrennte Vorlage dieser beiden Akte müsse jedenfalls stattfinden, weil auch die Behandlung derselben im Reichsrate eine verschiedene sein werde. Bei dem Vertrage werde es sich nämlich im allgemeinen nur um das Prinzip seiner Annehmbarkeit handeln, und es werde derselbe nur en bloc angenommen oder abgelehnt werden können. Der Finanzminister äußerte, daß, da es sich doch nur um wenige Tage Zeit handle, es eine verfehlte Wirkung wäre, jetzt den Tarif allein einzubringen. Man habe schon so lange gewartet, um beides zugleich einbringen zu können, er sehe daher nicht ein, warum man nicht noch ein paar Tage länger warten solle, und müsse daher prinzipiell, wie bereits beschlossen, dafür stimmen, daß der Vertrag und Tarif zugleich eingebracht werden. Auch der Polizeiminister war der Ansicht, daß der Vertrag und der Tarif im engen Zusammenhange stehen, den er nicht gerne zerrissen sehen wolle, weil mit dem Vertrage gewissermaßen doch eine zwingende Macht gegenüber dem Abgeordnetenhause ausgeübt werde. Wenn es aber dabei nur auf einige Tage ankomme, wäre es nicht der Mühe wert, die Einbringung des Tarifes zu beschleunigen, zumal diese vereinzelte Vorlage höchstens die Wirkung haben könnte, daß das Abgeordnetenhaus die Verhandlung über diesen Gegenstand einstweilen vertagt, bis ihm auch der Vertrag vorgelegt worden sein wird. Der Staatsminister glaubte gleichfalls, daß man das in so nahe Aussicht gestellte Einlangen des Vertrages abwarten soll. Würde sich jedoch dessen Einlangen wider Vermuten verzögern, so sollte der Tarif doch anfangs der nächsten Woche dem Reichsrate jedoch mit der Erklärung übergeben werden, daß die Ausfertigung des Vertrages in Berlin wider Vermuten eine Verzögerung erfahren habe, daß jedoch nach Behebung derselben der Vertrag ungesäumt nachträglich werde vorgelegt werden. Dies sei schon deshalb notwendig, damit dem Abgeordnetenhause, welches sonst nach den Osterfeiertagen vielleicht unbeschäftigt wäre, ein Stoff für seine Arbeiten vorliege. Der Minister Ritter v. Hein sowie alle übrigen Stimmführer teilten in dieser Beziehung die Ansicht des Staatsministers, ersterer erwähnte, den Tarif selbst betreffend, Freihandelstheorien nicht anzuhängen und auch auf die von dem Polizeiminister durch den Vertrag gehoffte zwingende Macht gegenüber dem Abgeordnetenhause wenig Gewicht legen zu sollen, weil die Industriellen im Hause sagen werden, daß ihnen die Industrie näher am Herzen liege als dieser Vertrag. aEr sehe voraus, daß Vertrag und Tarif großem Widerstande begegnen werden; ihm erscheinen viele Tarifsätze zu niedrig, und er wünsche, daß die Regierung nicht gegen seinerzeitige, im Interesse der notleidenden Industrie vorgebrachte Änderungsanträge auf allen diesen Positionen bestehen wolle.a Er sehe voraus, daß Vertrag und Tarif großem || S. 247 PDF || Widerstande begegnen werden; ihm erscheinen viele Tarifsätze zu niedrig, und er wünsche, daß die Regierung nicht gegen seinerzeitige, im Interesse der notleidenden Industrie vorgebrachte Änderungsanträge auf allen diesen Positionen bestehen wolle. Votant bemerkte auch noch, daß ihm die große Verschiedenheit in der Bestimmung der Tara im Zolltarife und der Umstand aufgefallen sei, daß gerade bei den mit hohen Zollsätzen belegten Waren ein bedeutendes Taraabzugsperzent zugestanden sei. So habe Branntwein, der in schweren Fässern mit Eisenreifen versendet wird, nur einen 24%igen Taraabzug, während Seidenwaren, die doch gewiß ein geringeres Emballagegewicht erfordern, einen 22%igen Taraabzug genießen sollen. So auffällige Unterschiede kämen aber einer indirekten Zollermäßigung gleich. Der Ministerialrat Peter bemerkte hierauf, daß sich dieser Einwurf nicht ex cathedra, sondern nur ex praxi beantworten lasse. Die mit hohen Zollsätzen belegten und daher teureren Waren werden gewöhnlich zur Versendung besser und zwar in doppelten Säcken verpackt. Diese Tara gelte übrigens nur dann, wenn der Ballen nicht mehr als acht Zentner wiege. Die Bestimmung der Taraabzüge sei übrigens auf Grundlage sehr sorgfältiger Erhebungen, die das Resultat einer 30jährigen Arbeit seien, erfolgt.

Mit dem Antrage auf Streichung der vom Staatsrate bezeichneten Stellen im Gesetzentwurfe waren sämtliche Stimmführer einverstanden. Es ergab sich demnach im übrigen bezüglich des mit den beiden Vorlagen an den Reichsrat einzuhaltenden Vorganges der Majoritätsbeschluß im Sinne des Antrages des Staatsministers14.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 11. April 1865. Empfangen 12. April 1865. Erzherzog Rainer.