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Nr. 545 Ministerrat, Wien, 27. und 28. Februar und 1. März 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • Sammelprotokoll; RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer (27. 2.), Kaiser (28. 2. und 1. 3.); BdE. (Erzherzog Rainer 4. 3.), Mensdorff 6. 3., Mecséry, Nádasdy, Lasser, Plener, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy 9. 3., Kalchberg; BdR. Erzherzog Rainer 14. 3.

MRZ. 1349 – KZ. 657 –

Protokoll des zu Wien am 27. und 28. Februar und am 1. März 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer [und des Kaisers]. [Sitzung vom 27. Februar 1865 unter dem Vorsitz Erzherzog Rainers.] [anw. Rainer, Mensdorff, Mecséry, Nádasdy, Lasser, Plener, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg, Reichenstein; abw. Schmerling, Lichtenfels]

[I.] Staatsvoranschläge für 1865 und 1866: Verhandlungen mit dem Finanzausschuß und dem Abgeordnetenhaus über den Vrints’schen Antrag; Reduktion der Budgets der Armee und der Marine

Der Polizeiminister beleuchtete in einem längeren Vortrage den Gegenstand, die Tragweite und die Chancen der am 2. März zu eröffnenden Verhandlungen mit dem Finanzausschusse des Abgeordnetenhauses über den Graf Vrints’schen Antrag bezüglich der Behandlung des Staatsvoranschlages für 18651 und knüpfte daran die Anträge, worüber sich das Finanzkomitee der vier Minister2 nach vorausgegangener Rücksprache mit dem Präsidenten und einigen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses vereinigt hat.

Wenn man dem Finanzausschusse bei der bevorstehenden Verhandlung den beschlossenen Gesamtabstrich an der Gesamtsumme des Erfordernisses für 1865 per 20,100.000 fl. bekanntmacht, ist mit Gewißheit zu Frage zu erwarten, wie sich diese Hauptsumme auf die einzelnen Verwaltungszweige verteilen würde. Soll man nun die Beantwortung dieser Frage ablehnen oder nicht? Daß die Ablehnung im Ausschusse den schlimmsten || S. 176 PDF || Eindruck machen und die daraus resultierende Animosität den gedeihlichen Erfolg der Verhandlung ganz vereiteln würde, ist vorauszusehen. Wird die Sache sofort vor das Haus gebracht, so wird die obige Frage neuerdings mit aller Entschiedenheit gestellt werden, und es ist nicht die geringste Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß das Abgeordnetenhaus das um den Gesamtabstrich reduzierte Erfordernis für 1865 als eine Pauschalsumme bewilligen werde, deren Verteilung auf die verschiedenen Zweige der Regierung ganz nach eigenem Ermessen, ab invisis, überlassen bliebe. Das Ministerkomitee hält es daher nicht für angezeigt, eine gereizte Stimmung vornweg im Ausschusse hervorzurufen, indem man demselben Details verweigert, die wenige Tage später doch dem Abgeordnetenhause mitgeteilt werden müßten. Es wären daher die vom Ministerium für zulässig erkannten äußersten Abstriche am Voranschlage, im ganzen sowohl als bei den einzelnen Zweigen, in einer vor dem Beginn der Verhandlungen im Ausschuß an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu richtenden Note zu eröffnen und daran sowohl die Bedingung des freien Revirements innerhalb der Dotation jedes Zweiges als jene der ähnlichen Behandlung des Staatsvoranschlages für 18663 anzuknüpfen. Will man prognostizieren, welchen Erfolg die Regierung bei Einhaltung dieses Ganges erreichen dürfte, muß man die im Abgeordnetenhause und im Finanzausschusse desselben vorherrschenden Ansichten und Stimmungen wohl berücksichtigen. Die Mehrheit in beiden Körpern hegt die Überzeugung, daß ein Abstrich von mindestens 20 Millionen im ganzen vorgenommen werden müsse, wovon 12 Millionen auf die Armee und 2 Millionen auf die Marine zu repartieren seien. Ein großer Teil der Abgeordneten ist sich der Gründe der unausweichlichen Notwendigkeit dieser Abstriche sowie auch deren Möglichkeit nicht klar bewußt; allein diese Stimmung ist einmal die herrschende und man kann daher nicht umhin, dieselbe zu berücksichtigen. Die Sache steht nämlich nach den eingezogenen verläßlichsten Erkundigungen so, daß, wenn bei der Armee und Marine nicht die obbezeichneten Reduktionen stattfinden, weder der Finanzausschuß noch das Abgeordnetenhaus auf die Pauschalierung eingehen werden.

Hofvizekanzler Baron Reichenstein bestätigte diese Aussicht nach den ihm zugekommenen Äußerungen nicht siebenbürgischer Abgeordneter und fügte bei, der Giskrasche Bericht über den Militärvoranschlag, worin er die Zulässigkeit eines Abstriches von 19 Millionen nachzuweisen sucht4, habe der vorhandenen Meinung von der Notwendigkeit eines Abstriches von mindestens 12 Millionen neues Gewicht verliehen. Dieser letztere Umstand veranlaßte den Minister Grafen Nádasdy zur Andeutung, daß die unrichtigen Darstellungen Giskras ehebaldigst in der Presse zur Schwächung des Eindruckes zu rektifizieren wären, worauf der Kriegsminister erwiderte, er halte es für angemessener, die Widerlegung auf die nahe bevorstehende Diskussion seines Budgets im Finanzausschusse zu verschieben, wobei er mit schlagenden Beweisen und unwiderlegbaren Ziffern auftreten werde.

|| S. 177 PDF || Die Minister Graf Mensdorff, Graf Nádasdy und Ritter v. Hein waren dagegen der Meinung, daß es wegen Dringlichkeit und Wichtigkeit der Sache wünschenswert wäre, schon jetzt in einem Blatte die irreführenden Behauptungen Giskras ihres Nimbus zu berauben5.

Der Marineminister erklärte, daß er bei der für die Kriegsmarine sehr ungünstigen Stimmung in beiden Häusern des Reichsrates und zur Förderung des hochwichtigen Zweckes der Vereinbarung über die Voranschläge für 1865 und 1866 bereit sei, sich einem Abstriche von 1,770.000 fl. bei der Kriegs- und von 230.000 fl. bei der Handelsmarine zu unterwerfen, so daß damit die Gesamtreduktion von zwei Millionen, welche man unerläßlich findet, erreicht wäre. Diese Reduktion wurde allseitig angenommen und wird der Finanzminister hierauf bei Zusammenstellung des Ultimatum-Voranschlags für das Abgeordnetenhaus Rücksicht nehmen.

[Der Polizeiminister :] Nachdem der Kriegsminister versichert hat, es sei ihm unmöglich, über den ohnehin gegen früher bedeutend erhöhten Dotationsabstrich von 9 Millionen hinaus6 und bis 12 Millionen zu gehen, ohne die Sicherheit der italienischen Lande gegen äußere oder innere Angriffe zu gefährden und ohne in die Organisation der Armee selbst auf nachteilige Weise einzugreifen, hat sich das Komitee der vier Minister bemüht, einen Ausweg zu finden, um einerseits den in den Kreisen der Abgeordneten herrschenden Stimmungen und Vorurteilen Rechnung zu tragen und andererseits dem Kriegsministerium die zur entsprechenden Lösung seiner Aufgaben unerläßlichen Geldmittel nicht vorzuenthalten. Ein solches Auskunftsmittel würde darin liegen, wenn das Kriegsministerium einer Reduktion von 12 Millionen pro foro externo sich unterzöge, jedoch mit dem Vorbehalte pro foro interno des Ministerrates, daß die Differenz des realen Aufwandes zwischen 9 und 12 Millionen dem Kriegsministerium aus den vorauszusehenden Rücklässen der präliminierten Dotation des Finanzministeriums refundiert werde. Die Rechtfertigung des 1865 stattgefundenen Mehraufwandes für die Armee dürfte seinerzeit bei Vorlegung des Rechnungsabschlusses erstattet und durch das Nichtüberschreiten der Gesamtdotation wesentlich erleichtert werden.

Nachdem gegen diese Modalität sowohl im Prinzip als in bezug auf die Ausführung vom Kriegsminister , vom ungarischen Hofkanzler und auch von andern Seiten Bedenken erhoben worden waren, fand sich der den Vorsitz führende durchlauchtigste Herr Erzherzog veranlaßt, die Beschlußfassung über diese wichtige Angelegenheit bis zu einem unter dem Ah. Vorsitze abzuhaltenden Ministerrate zu vertagen, zugleich aber die Minister der Polizei und der Finanzen aufzufordern, den Entwurf der nach den vom Ministerrat geteilten Komiteeanträgen zu erlassenden Note an das Präsidium des Abgeordnetenhauses wie auch die Übersichten der letzten Abstriche und der hiernach reduzierten Dotationen als Material zur diesfälligen Konferenzberatung vorzubereiten.

|| S. 178 PDF || Protokoll des zu Wien am 28. Februar 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitz Sr. Majestät des Kaisers.

anw. Erzherzog Rainer, Mensdorff, Mecséry, Nádasdy, Lasser, Plener, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg; abw. Schmerling, Lichtenfels

Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, Allerhöchstdieselben hätten von den Ergebnissen des Ministerrates am 27. Februar in bezug auf die Vornahme eines Gesamtabstriches von 20 Millionen am präliminierten Erfordernis des Verwaltungsjahres 1865 Kenntnis genommen, von welchem Abstriche der Marineminister 2 Millionen auf die Kriegs- und Handelsmarine zusammengenommen übernehmen würde. Dem Kriegsministerium aber wird vom Finanzkomitee eine von 9 auf ca. 12 Millionen erhöhte Reduktion zugedacht, welche der Kriegsminister für ganz unausführbar erklärt, und es wurde daher beantragt, den diesfälligen Dotationsentgang durch ein ganz internes Revirement mit der hiezu ausreichenden Dotation des Finanzministeriums zu ersetzen. Se. Majestät der Kaiser könnten jedoch Allerhöchstsich mit der bloß ostensibeln Annahme einer tatsächlich nicht ausführbaren Reduktion sowohl im Prinzip als wegen der daraus hervorgehenden bedenklichen Konsequenzen unter keinen Umständen einverstanden erklären.

Der Finanzminister brachte hierauf in Anregung, daß sich ein anderer Ausweg für die teilweise Deckung des bei einem Abstrich von 12 Millionen eintretenden Dotationsentganges durch Verwendung der Überschüsse des Stellvertreterfonds azur Bezahlung der für austretende Stellvertreter im Jahre 1865 nötigen Gebühren gegen spätere Ersatzleistung des Ärarsa an den Fonds ergeben dürfte. Minister Ritter v. Lasser entwickelte diese Modalität – wofür sich auch ein analoges Präzedens vor bzwei bis dreib Jahren, cals der Stellvertreterfonds dem Finanzminister gegen seinen Bon eine Summe Hypothekarscheine als Vorschuß gegen Verzinsung gab,c findet7 – noch näher und meinte, daß dieselbe mit minder Schwierigkeit durchzuführen wäre als die in der gestrigen Sitzung vom Finanzkomitee vorgeschlagene. Auf diese Art könne man sich dem Abstriche am Armeeaufwand, an dem die Majorität des Abgeordnetenhauses nun einmal hängt, mehr annähern und das Zustandekommen der so wünschenswerten Vereinbarung ermöglichen. Der Kriegsminister erwiderte, er könne in diesem Vorschlage nur eine erleichternde Kassamanipulation für die Finanzen erblicken. Der Kern der Sache, nämlich das bewußt illusorische des höheren Abstriches, bleibe immer derselbe. Se. k. k. apost. Majestät geruhten einen solchen Vorgang als absolut unzulässig zu bezeichnen. Wenn es daher zur Erzielung einer Vereinbarung über die Budgets für 1865 und 1866 durchaus notwendig ist, daß mit dem Armeeaufwande noch bedeutend herabgegangen werde, würde nichts erübrigen, als daß der Kriegsminister entsprechende reelle Reduktionen in Antrag bringt.

|| S. 179 PDF || Minister Ritter v. Lasser entwickelte die Gründe und Voraussetzungen, worauf sich die Meinung über die Ausführbarkeit einer Reduktion von 12 Millionen stützt, worunter auch der jetzige niedere Stand der Fruchtpreise. Komme die Regierung dieser Ziffer nicht nahe, so würde sie im Finanzausschuß eine kaum nennenswerte, im Abgeordnetenhause nur eine geringe Minorität auf ihrer Seite haben und selbst im Herrenhause keine Majorität für sich gewinnen. Unter diesen Umständen sei es nach seiner und des abwesenden Staatsministers Meinung sehr geraten, gegenwärtig, so es sich um ein folgenschweres Ultimatum handelt, mit den Ersparungen auch bis zur Grenze des Möglichen zu gehen. Gelingt es trotzdem nicht, zu einer Vereinbarung zu kommen, so werde man darum nicht schlechter stehen als früher, und der Kriegsminister habe sein Budget durch die Stadien der Ausschüsse und der Häuser zu verteidigen. Der Kriegsminister erwiderte, daß seine defensive Stellung bei der Budgetdebatte, sobald ein so namhafter Abstrich angeboten worden ist, eine viel schwächere wird, was auch der Marineminister bestätigte, welcher sich mit Hinblick auf seinen relativ größeren Abstrich in noch schwierigerer Lage befinde. Der Polizeiminister sprach sich mit Rücksicht auf die parlamentarischen Verhältnisse für eine an 12 Millionen möglichst annähernde Reduktion aus, wobei man ja auch die eventuelle Zulässigkeit weiterer Standesreduktionen in Italien berücksichtigen könne. Der Minister des Äußern, obgleich ebenfalls für einen weiteren Abstrich stimmend, machte jedoch aufmerksam, daß der Augenblick zu solchen Standesreduktionen noch nicht gekommen sei. Minister Graf Nádasdy glaubte, man müsse die Ziffer von 12 Millionen womöglich zu erreichen suchen, um den bedenklichen Folgen eines Bruchs: Auflösung des Abgeordnetenhauses und einiger Landtage, Neuwahlen etc., auszuweichen. Minister Ritter v. Hein teilte die Besorgnisse der Vorstimme nicht und glaubte, daß man zwar in dem Abstriche am Militärbudget weiter gehen sollte, jedoch ohne zu ängstliche Rücksicht auf Majoritätenstimmungen. Es müsse einmal klar werden zwischen der Regierung und dem Hause der Abgeordneten! Minister Graf Esterházy, welcher die Einbringung des Vrints’schen Antrags seiner unabsehbaren Konsequenzen wegen lebhaft bedauert, glaubte nicht, daß man den Launen der Majorität bis zur äußersten Grenze zu folgen habe. Der ungarische Hofkanzler würde es als sehr erfreulich betrachten, wenn es dem Kriegsminister gelänge, durch reelle Abstriche die Ersparungsziffer von 12 Millionen zu erreichen. Vermöge er es nicht, so würde er wenigstens im Bewußtsein loyalen, der Wahrheit getreuen Vorgehens sein Budget mit Entschiedenheit verteidigen können. Der Leiter des Handelsministeriums drückte die Hoffnung aus, daß es, bei friedlicher Gestaltung der Verhältnisse in Italien, möglich werden dürfte, die Ersparung namhaft über neun Millionen zu erhöhen. Sobald es aber im großen Publikum bekannt wird, daß das Ministerium selbst volle 20 Millionen am präliminierten Erfordernisse zu ersparen gedenkt, wird sich darüber eine allgemeine Befriedigung aussprechen, die nicht ohne Einfluß auf das Abgeordnetenhaus bleiben kann. Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer äußerte, es dürfte keinem Anstande unterliegen, die im Falle der nicht unwahrscheinlichen Fortdauer friedlicher Verhältnisse in der italienischen Halbinsel zulässigen Restringierungen im Stande unserer Armee, dann die Ersparungen in der Verpflegsbranche bei Fortdauer der gegenwärtigen Naturalienpreise bei den vorzunehmenden letzten Abstrichen am Armeebudget zum Grunde zu legen. Dafür, daß diese zwei Voraussetzungen || S. 180 PDF || sich verwirklichen werden, gebe es jetzt allerdings noch keine volle Gewißheit; allein, dieselbe Ungewißheit trete auch bei vielen andern Posten der Voranschläge ein, die nur auf einer größeren oder geringeren Wahrscheinlichkeit oder auf nur zu oft illusorischen Durchschnittsberechnungen beruhen.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten sofort den Kriegsminister Ah. zu beauftragen, daß er mit möglichster Beschleunigung eine Zusammenstellung der weiters nur immer möglichen Reduktionen am Armeevoranschlag verfasse und dabei auch insbesondere die bei friedlicher Gestaltung der Verhältnisse im Juni d. J. ausführbaren Reduktionen im Stande der Mannschaft und Bespannungen bei der Armee in Italien in Anbetracht ziehe. Über die Verwirklichung diese letzteren Ersparung werde selbstverständlich erst später ein Beschluß gefaßt werden können, und es werde diese Frage nicht sowohl vom militärischen als vom politischen Standpunkte aus zu beantworten sein.

Über die Allerhöchstenortes gestellte Frage, wie sich die Verhältnisse bezüglich der Vereinbarung des Voranschlages für 1866 stellen werden, äußerte der Finanzminister , daß der Gesamtabstrich für dieses Jahr sich nicht höher als 12 ½ Millionen bringen lasse, zumal für 1866 das Erfordernis der Armee gleich von vornherein um 5 Millionen niedriger beansprucht worden sei als für 18658. Der Kriegsminister erwiderte, er müsse sich für das nächste Jahr gegen wiederholte tiefeinschneidende Reduktionen umso mehr erklären, als gewisse Ausgaben für die Artillerie und Geniebauten sich wohl um ein Jahr aufschieben, aber nicht für immer beseitigen lassen.

Der Finanzminister bemerkte, er habe eine tabellarische vergleichende Übersicht der Ersparungen an den Voranschlagsziffern für 1865 und 1866 vorbereiten lassen, woraus die obwaltenden Verhältnisse klar entnommen werden können und die auch zeigt, wie relativ beträchtlich der geringere Abstrich für 1866 in Wirklichkeit ist. Die ähnliche Behandlung des Budgets für 1866 werde von der Regierung als Bedingung der Vereinbarung mit Entschiedenheit gefordert. Es sei aber allerdings nicht gewiß, daß, wenn man auch sich über 1865 vergleicht, die Vereinbarung über 1866 zustandekommen werde.

Minister Ritter v. Lasser las hierauf den anverwahrten Entwurfd der Ministerialnote, welche den 1. März d. J. an das Präsidium des Abgeordnetenhauses in bezug auf die Modalitäten einer Vereinbarung nach dem Vrints’schen Antrage unter Beischluß einer Übersicht der auf die einzelnen Verwaltungszweige entfallenden Abstriche nach dem Antrage des Ministerkomitees zu richten sein würde.

Gegen den verlesenen Entwurf ergab sich von keiner Seite eine Erinnerung9.

|| S. 181 PDF || Protokoll des zu Wien am 1. März 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

[Gegenwärtige wie im Ministerrat am 28. Februar 1865]

Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, Allerhöchstdieselben hätten vom Kriegsminister die Ah. verlangte Zusammenstellung über die möglichst ausgedehnten Reduktionen im Armeeaufwande für 1865 erhalten. Unter Voraussetzung der Zulässigkeit weiterer Standesverminderungen an Mann und Pferd in Italien vom Mai oder Juni an, in Anhoffung der Fortdauer niedriger Fruchtpreise und bei Vertagung aller aufschiebbaren Bauten ergebe sich das Resultat eines Gesamtabstriches von 11 Millionen Gulden. Weiter zu gehen, erkenne jedoch Se. Majestät Allerhöchstselbst als absolut unmöglich.

Da diese Summe hinter dem vom Ministerkomitee dem Kriegsministerium zugedachten Abschnitte um 400.000 f. zurückbleibt, wird der Finanzminister , damit der Gesamtabstrich von 20,100.000 f. ungeschmälert bleibe, das Erfordernis seines eigenen Zweiges um den gleichen Betrag heruntersetzen, und es betrüge daher das herabgeminderte Gesamterfordernis des Staatshaushaltes im Jahre 1865 528,605,412 fl., dessen Verteilung auf die einzelnen Zweige die beiliegende, dem Präsidium des Abgeordnetenhauses mitzuteilende Tabellee ersichtlich macht. Die weitere Übersichtf gzeigt die Reduktion der Hauptsummen auf die verschiedenen Kapitel mit Anführung der darunter begriffenen Titel. Bei den hiernach reduzierten Posten resultieren bloß Hauptsummen, ohne Angabe des darin enthaltenen Ordinariums oder Extraordinariumsg . Kommt die Vereinbarung über den Voranschlag in der von der Regierung beabsichtigten Weise mit dem freien Revirement zustande, so werde die Textierung des Finanzgesetzes namentlich im Art. II eine Änderung erfahren müssen. Gegen die Anträge des Finanzministers wurde von keiner Seite eine Erinnerung erhoben.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Voraussetzung auszusprechen, daß jene Reserve in der Dotation des Finanzministeriums, aus welcher nach dem abgelehnten Komiteeantrage die nichtpräliminierten Mehrauslagen für die Armee über 9 Millionen hinaus zu refundieren gewesen wären10, auch gegenwärtig nach den Ah. vorgenommenen weiteren Armeerestriktionen intakt erhalten werde und selbe nicht zur Deckung von Abstrichen bei anderen Zweigen dienen solle, worauf der Finanzminister erwiderte, daß dieses allerdings seine Absicht sei.

Nachdem, wenn die Vereinbarung über den Voranschlag für 1865 zustande kommen sollte, sofort die Verhandlung über den Voranschlag für 1866 begonnen werden muß, geruhten Se. Majestät der Kaiser die Minister aufzufordern, sich schon jetzt mit den Vorarbeiten zu dieser letzteren Verhandlung zu beschäftigen, und werde jeder sein Budget in dieser Richtung einer genauen Revision zu unterziehen haben. Dem || S. 182 PDF || Polizeiminister schien es nötig, bei den vorzunehmenden Abstrichen nicht bloß einseitig auf die Beseitigung des bloß 12½ Millionen betragenden „Gebarungsdefizits für 1866“ vorzudenken11, da dieses Defizit nicht notwendig auch schon die Grenze der Möglichkeit von Abstrichen bezeichnet. Der Marineminister bemerkte, die Ausmittlung dieser Grenze und der Größe der Abstriche werde den Gegenstand eindringlicher Beratungen im Schoß des Ministeriums zu bilden haben. Der Kriegsminister besorgt, man werde im Abgeordnetenhaus weitergehen wollen, als bloß das Gebarungsdefizit zu beseitigen, während es ihm nicht möglich sein würde, die Ziffern der Reduktion vom Jahre 1865 wieder zu erreichen. Se. Majestät der Kaiser geruhten diesen Gegenstand der vorsichtigsten Erwägung umso mehr zu empfehlen, als die Hauptabstriche für 1866, gleich dem für 1865, als Ultimatum der Regierung zu gelten haben würden. Andererseits dürfe man die Eventualität des Mißlingens der Vereinbarung mit dem einen oder dem andern oder mit beiden Häusern des Reichsrates nicht aus den Augen verlieren. Im letzteren Falle wäre einer Vereinbarung zwischen den Häusern, um der Regierung gewisse Summen zu diktieren, besonders entgegenzutreten12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 13. März 1865. Empfangen 14. März 1865. Erzherzog Rainer.