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Nr. 538 Ministerrat, Wien, 6. Februar 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 6. 2.), Mensdorff, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser 12. 2., Plener, Lichtenfels, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg 15–2., Reichenstein 15. 2.; BdR. Erzherzog Rainer 18. 2.

MRZ. 1342 – KZ. 439 –

Protokoll des zu Wien am 6. Februar 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Zeitpunkt der Beantwortung von Interpellationen im Abgeordnetenhaus

Bevor die Gegenstände der Tagesordnung für den heutigen Ministerrat – Beantwortung der Interpellationen im Abgeordnetenhause – zur Beratung gelangten, glaubte der Minister Ritter v. Lasser mit Rücksicht auf die von dem Abgeordneten Dr. Berger in der Sitzung vom 6. l. M. laut der Anlage vorgebrachten Urgierung der Minister zur Beantwortung der Interpellationena es nicht für opportun halten zu sollen, diese Antworten, wie beabsichtigt gewesen sei, in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses zu erteilen.

Der Ministerrat teilte diese Ansicht und beschloß, daß diese Antworten erst in späterer Zeit, allenfalls in der zweiten [oder] dritten Sitzung zu erteilen seien1.

II. Interpellation über die seit dem 26. Februar 1861 erteilten Bewilligungen zur Errichtung von Fideikommissen

Betreffend die Interpellation des Abgeordneten Schindler und Genossen wegen der dem Vernehmen nach erteilten Bewilligungen zur Errichtung von Fideikommissen2, bei welcher insbesondere der § 627 des ABGB. berufen wird, nach welchem ohne besondere Einwilligung der gesetzgebenden Gewalt die Errichtung von Fidekommissen nicht geschehen kann, bemerkte Ritter v. Lasser, er beabsichtige auf die erste Frage zu || S. 139 PDF || antworten, seit 26. Februar 1861 seien in einigen Fällen Bewilligungen zur Errichtung von Fideikommissen erteilt worden. Die einzelnen Fälle wären nicht näher zu bezeichnen. Auf die zweite und dritte Frage: In dem kaiserlichen Patente vom 9. August 1854, RGBl. Nr. 208, betreffend die Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen3 sei in klaren Worten bestimmt, daß die Bewilligung zur Errichtung von Fideikommissen nur Sr. Majestät dem Kaiser zukomme. In den §§ 220 und 222 jenes Patentes sei ausdrücklich von der vorläufigen lf. Genehmigung die Rede, wodurch Ah. Se. Majestät die Geneigtheit ausspreche, bei Vorlage eines vollständigen Fideikommißinstrumentes dem Gesuche zu willfahren, und in gleich zweifellosen Ausdrücken werde im § 223 von der definitiven lf. Genehmigung der Fideikommißerrichtung gesprochen. Dem klaren Wortlaute dieses Gesetzes zufolge seien also die Bewilligungen von Fideikommissen Akte, welche durch einen Ah. Gnadenausspruch Sr. Majestät des Kaisers und nicht im Wege der Gesetzgebung zustande kommen, der verfassungsmäßigen Mitwirkung des Reichsrates nicht bedürfen und daher auch in Abwesenheit des Reichsrates nicht nach § 13 des Ah. Patentes vom 26. Februar 1861 vorzunehmen seien4.

Was die Frage betrifft, ob die Antwort auf diese Justizgesetze betreffende Interpellation erst dann erteilt werden soll, wenn der engere Reichsrat tagen werde, bemerkte Referent, daß dies eigentlich ganz korrekt bis dahin verschoben werden könnte, daß er aber dessenungeachtet für die Beantwortung im weiteren Reichsrate stimme, einerseits, weil auch in den früheren Sessionen des engeren Reichsrates Interpellationen über Finanzgegenstände, zu denen nur der weitere Reichsrat kompetent gewesen wäre, beantwortet wurden und anderseits, um nicht in die ohnedies sehr erregte Stimmung des Abgeordnetenhauses einen neuen Zankapfel hineinzuwerfen5.

Mit der vom Referenten beantragten Art der Beantwortung dieser Interpellation war der Ministerrat einhellig einverstanden.

Bezüglich der Frage, ob die Beantwortung im weiteren oder engeren Reichsrate erfolgen solle, einigten sich zwar auch sämtliche Stimmführer dahin, daß die Antwort jetzt dem weiteren Reichsrate zu erteilen sei, der Minister Ritter v. Hein bemerkte jedoch, daß bei Antworten auf Interpellationen in den früheren Sessionen nicht so genau auf die Kompetenz gesehen zu werden brauchte, weil die Regierung in der Lage war, den engeren zum weiteren Reichsrat zu machen, was sie auch getan habe. Heuer aber, wo ausdrücklich der weitere Reichsrat einberufen und dieses auch in der Thronrede betont wurde und das Abgeordnetenhaus das Bestreben kundgebe, beide Gestionen zu vermischen, hätte die Regierung eigentlich keine Verpflichtung, auf diese Interpellation im weiteren Reichsrate zu antworten. Weil jedoch diese Interpellation einmal gestellt sei und dieselbe, da sie volkswirtschaftliche Interessen berühre, doch einigermaßen die || S. 140 PDF || Kompetenz des weiteren Reichsrates berühre, glaubte Votant gleichfalls für die Beantwortung im weiteren Reichsrate stimmen zu sollen. Der Minister Freiherr v. Mecséry erwähnte, daß die Schwierigkeit eigentlich darin beruhe, daß die Sache die Gestalt einer Verfassungsfrage annehme, indem die Interpellanten annehmen, daß die Bewilligung zur Errichtung von Fideikommissen ein legislativer Akt sei. Der Staatsratspräsident glaubte, daß zu erwähnen sein dürfte, daß nach dem Gegenstande der Interpellation, der eine Abänderung von Justizgesetzen bezweckt, der weitere Reichsrat zur Stellung dieser Interpellation gar nicht berechtiget sei. Dessenungeachtet dürfte dieselbe aber doch zu beantworten sein, weil auch bei anderen Interpellationen, wie bei der Boden-Credit-Anstalt6 und bei Eisenbahnen, wo die Kompetenz sowohl des engeren als des weiteren Reichsrates eintrat, die Antwort ohne Zweiteilung erfolgte und nur der Vorbehalt ausgedrückt worden sei. Übrigens könnte Votant nicht zugeben, daß das Motiv der volkswirtschaftlichen Interessen angeführt werde, wie er denn auch in dem Gegenstande keine Verfassungsfrage zu erblicken zu können glaubte, da die Interpellanten an den § 627 des ABGB. anknüpften. Die übrigen Stimmführer traten der mit dem Antrage des Ministers Ritter v. Lasser übereinstimmenden Ansicht des Staatsratspräsidenten in der Formfrage bei7.

III. Interpellation über die ohne Zustimmung des Reichsrates der Boden-Credit-Anstalt gewährten Ausnahmen von den allgemeinen Justiz- und Finanzgesetzen

Die Interpellation des Abgeordneten Dr. Herbst und Genossen betreffend die ohne Zustimmung des Reichsrates der Allgemeinen Österreichischen Boden-Credit-Anstalt gewährten Ausnahmen von den allgemeinen Finanz- und Justizgesetzen8.

Der Minister Ritter v. Lasser glaubte, es wäre hierauf zu antworten: Bezüglich des Inhaltes jener Begünstigungen, welche Ausnahmen von den Justizgesetzen enthalten, werde die Regierung nicht ermangeln, dem engeren Reichsrate die Gründe und Erfolge darzulegen9. Was die finanziellen Ausnahmen betrifft, werde die Rechtfertigung in dem Motivenberichte zu dem Gesetzentwurfe, wodurch den Kreditinstituten und Aktiengesellschaften einige Ausnahmen von den Bestimmungen der Gebührengesetze gewährt werden sollen, gegeben werden, welche Vorlage soeben vorbereitet werde10. Bezüglich der Dringlichkeit, welche die Regierung zur Anwendung des § 13 des Grundgesetzes vom 26. Februar 1861 bestimmte, wäre auf die bekannte Tatsache hinzuweisen, daß es bei der Gründung neuer Kreditinstitute wesentlich auf die Benützung des geeigneten Zeitpunktes und günstiger Konjunkturen ankomme, deren Dauer gewöhnlich keine lange, immer aber eine nicht ganz sicher im voraus berechenbare sei. Aus diesem Grunde werden auch die Konsortien von Kapitalisten, welche sich zur Gründung solcher Anstalten zu vereinigen pflegen, immer nur auf eine verhältnismäßig kurze Zeit gebildet. Da nun die Gewährung der fraglichen Begünstigungen nach dem mit der administrativen Behandlung des Gegenstandes notwendig verbundenen Zeitaufwande bezüglich die definitive Entscheidung über das Konzessionsgesuch durch die Vorlage der Ausnahmsbestimmungen || S. 141 PDF || an den Reichsrat noch weiter verzögert worden wäre, so wäre bei den der Regierung bekannten Verhältnissen die Auflösung des Konsortiums der Konzessionäre und wenigstens für damals das Nichtzustandekommen des Unternehmens sicher zu erwarten gewesen. Als Grund, warum diese Verfügung der Regierung nicht schon in der nächsten, also in der zweiten Session zur Kenntnis des Reichsrates gebracht wurde, wäre anzuführen, daß die Eröffnung der Anstalt, welche ursprünglich für den Herbst 1863 in Aussicht genommen war, sich infolge der inzwischen eingetretenen ungünstigen Verhältnisse des Geldmarktes, welche den Gründern das Abwarten eines geeigneten Zeitpunktes gebot, bekanntlich bis zum April 1864 verzögert hat, worauf auch erst die mit der Ah. Entschließung vom 15. Juni 1863 11 der Anstalt für den Fall ihrer Aktivierung zugestandenen Ausnahmsbestimmungen mit den Ministerialkundmachungen vom 1. Juni 1864 in Wirksamkeit gesetzt worden sind12. Hiernach würde bei der Beantwortung der Interpellation dermal auf die der Boden-Credit-Anstalt erteilten Ausnahmen von den Gesetzen gar nicht eingegangen und nur der formelle Teil beantwortet werden.

Der Ministerrat war hiemit einverstanden13.

IV. Interpellation über den Staatsvertrag zwischen Österreich und Sachsen bezüglich der Voitersreuth-Egerer Eisenbahn

Betreffend die von Dr. Berger und Genossen an das Gesamtministerium gestellte Interpellation wegen des zwischen Österreich und Sachsen über den Anschluß der Voitersreuth-Egerer Eisenbahn an die böhmischen Eisenbahnlinien abgeschlossenen Staatsvertrages bemerkte der Staatsminister , daß er diese Interpellation dem Finanzminister und dem Leiter des Handelsministeriums, in deren Ressort sie falle, zur Beantwortung abgetreten habe14.

V. Interpellation über den Belagerungszustand in Galizien

Was den Belagerungszustand in Galizien betrifft, so sei, wie der Staatsminister bemerkte, schon bei der Debatte über Absatz 13 des Adreßentwurfes des Abgeordnetenhauses in bezug auf die Frage der Form die Anschauung der Regierung dargelegt worden, daß sie keinen Grund erkenne, diese in den Bereich der Exekutive fallende Maßregel nach § 13 des Grundgesetzes zu rechtfertigen15.

Was die Frage betreffe, ob die Verhältnisse sich dermal bereits so gestaltet haben, daß mit der Aufhebung des Belagerungszustandes in Galizien vorgegangen werden könnte, habe FML. Freiherr v. Paumgartten16 vor einigen Tagen berichtet17, daß er, nachdem dermalen die Ausnahmsmaßregeln im Lande sich im ganzen bloß auf die Suspendierung der Gesetze zum Schutze der persönlichen Freiheit und des Hausrechtes und auf einzelne Beschränkungen der Presse reduzieren, die Judikatur der Kriegsgerichte aber || S. 142 PDF || mit Ah. Entschließung vom 7. November v. J. ohnehin schon möglichst restringiert wurde18, weitere Erleichterungen der dermaligen Ausnahmsmaßregeln nicht für tunlich halte. Dagegen würde es nach der Ansicht des FML. v. Paumgartten keinem Anstande unterliegen, wenn schon jetzt für den Belagerungszustand die Suspension der Wirksamkeit der Gesetze über den Schutz der persönlichen Freiheit und des Hausrechtes, dann des Preßgesetzes, insoferne dieses durch die Bestimmungen des Belagerungszustandes gegenwärtig beschränkt ist, substituiert werden würde. Diese Anträge werde Referent in Erwägung ziehen und seine Ansichten demnächst zur Kenntnis der Ministerrates bringen19.

VI. Interpellation über die Herzogtümer Schleswig-Holstein

Der Minister des Äußern verlas hierauf den Entwurf der Antwort auf die von Dr. Mühlfeld und Konsorten an den Minister des Äußern gerichtete Interpellation in betreff der Frage der Herzogtümer Schleswig-Holstein20, welche von dem Ministerrate gutgeheißen wurde und in welcher nach dem allseitig angenommenen Antrage des Staatsministers nur noch besonders zu betonen wäre, daß durch den am 30. Oktober v. J. zu Wien abgeschlossenen Friedensvertrag eine Belastung der österreichischen Finanzen nicht eintreten werde sowie daß die in Artikel IX des Friedensvertrages ausgesprochene Garantie die Regierungen von Österreich und Preußen nur verpflichte, dafür Sorge zu tragen, daß die in den Herzogtümern einzusetzende Regierung die Zahlung der Schuld an Dänemark übernehme21. Die hiernach nachträglich modifizierte Antwort liegt beib,22.

VII. Interpellation über die Vorlage des neuen Zolltarifs

Bezüglich der Interpellation des Abgeordneten Skene und Genossen betreffend die Vorlage des neuen Zolltarifes23 bemerkte der Leiter des Handelsministeriums Freiherr v. Kalchberg , daß man die Frage: „Wird der versprochene neue Zolltarif dem versammelten Reichsrate noch in der gegenwärtigen Session zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt werden?“, mit Ja beantworten könnte. Im Exposeé der Interpellation sehe man aber andere Tendenzen, und es werde darin eine staatsrechtliche Dissertation zu provozieren gesucht. Dem müsse man aus dem Wege gehen. Überhaupt könne die Beantwortung der Interpellation erst dann erfolgen, wenn der Erfolg der Mission des Baron Hock nach Berlin bekannt sein werde. Dann werde auch erst ein Beschluß rücksichtlich der Verhandlungen mit Frankreich und England zu fassen sein. Referent glaubte daher, daß die Beantwortung der Interpellation vorderhand zu unterbleiben habe24.

|| S. 143 PDF || Der Ministerrat war hiemit einverstanden.

Der Finanzminister hielt es für wichtig, für den nicht ganz unwahrscheinlichen Fall, daß die Verhandlung mit Preußen resultatlos bleiben sollte, bezüglich der prinzipiellen Frage, was dann zu geschehen habe, einen festen Plan schon dermal zu entwerfen. Der Staatsminister teilte diese Ansicht mit dem Beifügen, daß es ihm notwendig scheine, den Zolltarif unverweilt in die Beratung zu ziehen, wozu gewiß vier Wochen Zeit erforderlich sein werden. Wenn man nämlich jetzt das Resultat der Berliner Konferenzen früher abwarten und dann erst den Zolltarif die einzelnen Stadien im Inneren durchmachen lassen wollte, werde bis dahin das Budget votiert sein und das Abgeordnetenhaus nichts zu tun haben. Der Ministerrat war mit der sofortigen Detailberatung des neuen Zolltarifes einverstanden, der Finanzminister glaubte dabei nur erwähnen zu sollen, daß ein definitiver Beschluß über die Frage, ob der Zolltarif im legislativen Wege oder in Begleitung eines Staatsvertrages an den Reichsrat gebracht werden soll, vor der Rückkunft des Baron Hock nicht erfolgen könne25.

Auf Anfrage von Seite des Ministers des Äußern über das Ergebnis der Besprechungen mit Somerset Beaumont und mit dem englischen Geschäftsträger Bonard bemerkte Baron Kalchberg , daß diese Herren, was die Beziehungen zu England betrifft, durchaus nicht auf den Abschluß eines Handelsvertrages dringen, sondern nur eine internationale Enquêtekommission verlangen, welche die Verkehrsbeziehung zwischen England und Österreich zu prüfen hätte. Er habe diesen Herren auch bedeutet, daß dieser Kommission nicht der Charakter einer Verhandlungskommission beigegeben werden könne. Bonard habe erklärt, daß Lord Russell hiemit vollständig zufriedengestellt sei. Hievon habe er auch den Finanzminister schriftlich in Kenntnis gesetzt26.

VIII. Siebenbürgische Eisenbahnfrage

Über Aufforderung von Seite Sr. kaiserlichen Hoheit des vorsitzenden durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer, über den Stand der Verhandlung bezüglich der Siebenbürgerbahn im Ausschusse des Abgeordnetenhauses zu berichten27 und über die von der Regierung einzunehmende Position sich auszusprechen, bemerkte Freiherr v. Kalchberg, daß er gegen den voraussichtlichen Antrag des Ausschusses, den Bau vorderhand auf die Strecke Arad – Karlsburg zu beschränken, beabsichtige, die Regierungsvorlage bzw. den Bau der Strecke Arad – Alvincz – Hermannstadt – Rotenturmpaß in pleno des Hauses zu vertreten und zu trachten, hiefür wenigstens eine ansehnliche Minorität im Abgeordnetenhause zu erlangen, dann die Regierungsvorlage im Herrenhause durchzubringen, wonach es leichter sein dürfte, dieselbe in der gemischten Kommission beider Häuser durchzusetzen. Wenn der Ausschußantrag angenommen würde, wäre es überhaupt fraglich, ob man zu dem Geschäfte gelangen werde. Die Garantie für die kürzere Strecke Arad – Karlsburg lasse sich nämlich auf beiläufig 1,160.000 fr. berechnen, während der eventuelle Konzessionär Pickering 1,300.000 fr. || S. 144 PDF || verlange. Referent habe mit dem Abgeordneten Binder vertrauliche Rücksprache gepflogen und ihn zu bestimmen gesucht, zu Art. I des Ausschußantrages ein Amendement einzubringen, wodurch a) eine Garantie für die Strecke Arad – Alvincz – Hermannstadt, oder b) Arad – Alvincz – Hermannstadt – Rotenturmpaß, was mit der Regierungsvorlage gleichkäme, oder c) eine eventuelle Garantie für den Weiterbau von Karlsburg nach Klausenburg und von Karlsburg nach Kronstadt angetragen würde. Auf solche Art würde, wenn Punkt c abgeworfen würde, vielleicht der Zusatz a und b oder doch jener Punkt a zu erreichen sein. Binder habe zugesagt, mit den siebenbürgischen Abgeordneten hierüber sprechen und sich in obiger Weise der Sache annehmen zu wollen. Der Abgeordnete Skene beabsichtige auch zu beantragen, die Regierung zu ermächtigen, den Ausbau selbst zu machen und ihr zu diesem Behufe einen Kredit zu eröffnen. Für den Fall, als dieser Antrag durchdringen oder Pickering sein Offert zurückziehen würde, habe Referent bereits mit dem Direktor der Credit-Anstalt hierüber Rücksprache gehalten, der nicht abgeneigt gewesen sei, mit ihm eventuell hierüber in Verhandlung zu treten. Diesen Schritt habe er übrigens nur deshalb gemacht, um diese Bahnstrecke nicht fallenzulassen, und er stelle diesfalls keinen positiven Antrag. Der siebenbürgische Hofvizekanzler erklärte, nur beistimmen zu können, daß alles versucht werde, um die Regierungsvorlage durchzubringen. Der Finanzminister bemerkte, daß es möglich sei, daß die Regierung billiger baue, als der Bau durch ein Unternehmen kosten werde, dann müßte sie aber Geld haben. Dieser Vorteil würde aber gewiß weit aufgewogen werden, weil die Regierung nur mit teurem Gelde bauen könnte. In merito erklärte sich Votant mit dem Vorhaben des Referenten einverstanden, er fand es aber geraten, die Sache in pleno des Hauses ganz objektiv zu behandeln und nach außenhin sich nicht auf konkret schwebende Verhandlungen mit den Unternehmern zu berufen. Der Staatsminister war hiemit ebenfalls einverstanden und würde es sehr empfehlen, alles Materiale aus dem Wege zu räumen, was dazu dienen könnte, ein Gegenprojekt hervorzurufen. Der Minister Ritter v. Lasser stimmte gleichfalls für den vorgeschlagenen Vorgang und erklärte, daß ihn nicht allein die Rücksicht, um die Regierungsvorlage zu retten, hiebei leite, sondern vorzugsweise auch der Umstand, daß ein von der Regierung abgeschlossener Vertrag in Mitte liege28. Indem Votant noch der falschen Position, welche die Siebenbürger im Ausschusse angenommen, näher Erwähnung gemacht hatte, meinte er, daß man es ihnen begreiflich zu machen trachten müsse, daß sie den gewissermaßen eingenommenen Landtagsstandpunkt, auf welchem sie dafür agieren, daß die Bahn in möglichster Länge Siebenbürgen durchziehe, aufgeben und den Standpunkt der Reichsinteressen, auf welchem die allgemeinere Richtung der Weltbahn vor Augen gehalten werden müsse, einnehmen mögen. Dem Staatsratspräsidenten schien es nicht rätlich, ein Amendement zu Art. I des Ausschußantrages nach der dritten Alternative – eventuelle Garantie für den Weiterbau von Karlsburg nach Klausenburg und von Karlsburg nach Kronstadt – hervorzurufen. Dieser eventuelle Antrag sei schon bei der vorjährigen Vorlage ein solcher gewesen, bei dem es nicht in der Absicht der Regierung war, ihn durchzusetzen, das Vermengen desselben mit || S. 145 PDF || den übrigen habe es aber mit sich gebracht, daß das Gesetz in der vorjährigen Reichsratssession nicht zustande kam. Man sollte daher nicht wieder in den früheren Fehler verfallen. Die übrigen Stimmführer stimmten für den von Baron Kalchberg vorgeschlagenen Vorgang29.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 16. Februar 1865. Empfangen 18. Februar 1865. Erzherzog Rainer.