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Nr. 535 Ministerrat, Wien, 30. Jänner 1865 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 1. 2.), Mensdorff 4. 2., Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg; BdR. Erzherzog Rainer 16. 2.

MRZ. 1339 – KZ. 416 –

Protokoll II des zu Wien am 30. Jänner 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Gesetz über die Verteilung der Erwerbs- und Einkommensteuer von Eisenbahngesellschaften

Der Präsident des Staatsrates referierte über den gemeinschaftlichen Vortrag des Staats-, Finanz- und Handelsministeriums vom 30. Dezember 1864 betreffend das dem Reichsrate vorzulegende Gesetz über die Verteilung der Erwerb- und Einkommensteuer von Eisenbahnunternehmungen. Der Staatsrat fand gegen die Einbringung des Gesetzentwurfes noch in der gegenwärtigen Reichsratssession nichts zu erinnern und auch im Ministerrate wurde nach Verlesung des beigeschlossenen Entwurfsa, dagegen keine Einwendung erhoben1.

II. Kompetenz der Zivilgerichte zur Behandlung der Gnadengesuche von Zivilpersonen, die kriegsgerichtlich verurteilt wurden

Der Präsident des Staatsrates referierte über den Vortrag des Kriegsministeriums vom 7. Dezember 1864 um Ah. Entscheidung über die mit dem Justizministerium streitige Kompetenz über Strafnachsichtsgesuche von Zivilpersonen, die von Militärgerichten verurteilt wurden, nach Aufhebung des Belagerungszustandes2.

Während das Kriegsministerium in Antrag bringt, daß die Behandlung von solchen Gnadengesuchen auch künftighin nur den Militärbehörden nach den für sie bestehenden Normen zustehen soll, ist das Justizministerium der Meinung, daß über derlei Gesuche künftig, so wie bereits in vielen früheren Fällen, die Kompetenz des Justizministeriums und der Zivilgerichtsbehörden anzuerkennen wäre. Der Staatsrat ist einstimmig der Meinung des Justizministeriums beigetreten und hat die folgende Ah. Erledigung des Vortrages au. beantragt: „Die Behandlung der Gnadengesuche für die von den Militärgerichten abgeurteilten Parteien des Zivilstandes steht, soweit die Kompetenz der Militärgerichte lediglich durch die Erklärung des Belagerungszustandes begründet ist, nach Aufhebung des letzteren Meinem Justizministerium und zwar erforderlichenfalls im Einvernehmen mit Meinem Kriegsministerium zu. Hievon haben Sie den Leiter Meines Justizministeriums zu verständigen.“ Bei eingehender Beleuchtung der beiderseits vorgebrachten Argumente wies der Staatsratspräsident auch insbesondere auf die || S. 120 PDF || praktische Bedeutung der Frage hin. Diese folgt daraus, daß dem Kriegsminister, dem Gerichtsherrn, dem Militärappellationsgerichte sowie dem obersten Militärjustizsenate die Ausübung des Begnadigungsrechtes im eigenen Wirkungskreise, auch nach bereits kundgemachten Urteilen, in zahlreichen Fällen eingeräumt ist, während dem Justizministerium und den Zivilstrafgerichten nach der Kundmachung und Rechtskraft des Strafurteils ein Begnadigungsrecht nicht zusteht und dieses nur von der Krone ausgeübt werden kann. Die Gerichtsbarkeit der Militärgerichte in Folge der Einführung des Belagerungszustandes sei nur eine vorübergehende, und mit der Aufhebung desselben höre diese Gerichtsbarkeit sowie die Ingerenz der Militärbehörden überhaupt, somit auch in Gnadensachen, auf. Die Praxis sei diesfalls selbst noch weiter gegangen, indem noch während der Dauer des Belagerungszustandes Gnadengesuche von Zivilisten in Folge eines Ministerratsbeschlusses vom Jahr 1851 vom Justizministerium in Verhandlung genommen und auf Milderung kriegsgerichtlicher Urteile au. Anträge erstattet worden sind3. Schwierigkeiten dürften sich bei Durchführung der vom Staatsrate beantragten Ah. Resolution kaum ergeben, nachdem die Überkommung der gerichtlichen Akten nur im Wege des Kriegsministeriums erwirkt werden kann und erforderlichenfalls das Einvernehmen mit dem gedachten Ministerium stattzufinden hat.

Der Kriegsminister fand die für den staatsrätlichen Antrag geltend gemachten Gründe so überzeugend, daß er von seinem Standpunkte auf weitere Einwendungen gegen die beantragte Kompetenz verzichtete. Auch die übrigen Stimmführer vereinigten sich mit diesem Antrage, wobei jedoch der Polizeiminister bemerkte, daß die eventuelle Ausdehnung des heute für die Länder diesseits der Leitha beantragten Prinzipes auf Ungarn nicht unbedenklich sein würde, weil aus Anlaß von Gnadengesuchen ungarischer Zivilisten kriegsrechtliche Untersuchungsakten in die Hände von ungarischen Zivilgerichten kommen würden, was mancherlei Nachteile herbeiführen kann, und deswegen eine solche Mitteilung bezüglich gewisser Untersuchungsakte selbst Allerhöchstenortes ausdrücklich verboten worden ist4. Der Präsident des Staatsrates erwiderte, vorderhand sei Ungarn außer Frage. Aber das angeregte Bedenken sei wohl auch an sich nicht von so großer Bedeutung, da der Ministerrat bei seinem oben angezogenen Beschluß vom Jahre 1851 gerade die ungarischen Länder im Auge hatte. Das Korrektiv liege übrigens darin, daß die Ausfolgung der Akten stets im Wege des Kriegsministeriums geschieht, welches die Allerhöchstenortes mit Interdikt belegten oder sonst bedenklichen Akten sicher nicht erfolgen wird.

Minister Ritter v. Lasser erwähnte, er sei einstens Mitgliedb einer ministeriellen Spezialkommission für Begnadigungsgesuche aus Ungarn und Siebenbürgen gewesen, welche Kommission damals von vielen kriegsrechtlichen Akten Einsicht nahm und zu ihrer Information nehmen mußte5. Diese Akten seien aber niemals den ungarischen || S. 121 PDF || Gerichten hinabgegeben worden. In gleicher Weise würde seinerzeit die ungarische Hofkanzlei vorgehen können, was auch Graf Zichy sofort bestätigte. Unter dieser Voraussetzung erklärte der Polizeiminister sein früher erhobenes Bedenken für behoben.

Minister Ritter v. Hein , auf das Meritum der Frage zurückkommend, äußerte, es sei ihm bei seinem Antrage hauptsächlich darum zu tun, das Ah. Begnadigungsrecht in allen derlei Fällen zu salvieren. cMit dem Beisatze „erforderlichenfalls im Einvernehmen mit dem Kriegsministerium“ sei er einverstanden, da ohnehin in vielen Fällen dies Einvernehmen schon derzeit gepflogen wirdc, 6.

Der Kriegsminister erbat sich schließlich die Ermächtigung, bei künftigen Konferenzberatungen in Militärjustizangelegenheiten den Chef der bezüglichen Abteilung der Konferenz beiziehen zu dürfen.

III. Verhandlungen im Ausschuß des Abgeordnetenhauses über die siebenbürgische Eisenbahn

Der Leiter des Handelsministerium referierte über die neueste Phase der Verhandlungen im Ausschusse des Abgeordnetenhauses über die Konzession der siebenbürgischen Eisenbahn7.

Der Ausschuß erklärt sich dafür, daß vorderhand bloß die Bahnstrecke Arad – Alvincz – Karlsburg konzessioniert, der Beschluß über die Strecke von da bis an die walachische Grenze aber vertagt werde. Bezüglich dieser Strecke wird eventuell die Führung der Trasse durch das Kokeltal in Aussicht genommen – eine Trasse, die von der durch die Regierung beschlossenen Richtung über Hermannstadt ablenkt und daher nicht angenommen werden kann. Was nun die Beschränkung der Konzession auf die Bahn Arad – Karlsburg betrifft, so erscheint sie, [wegen] der davon zu besorgenden Komplikationen mit der Credit-Anstalt sowohl als mit dem Offerenten Pickering, vom Standpunkte der Regierung nicht wünschenswert. Der letztere, auf telegraphischem Wege befragt, hat sich zwar auch für die kleinere Strecke zur Übernahme (gegen einen allerdings relativ höheren Garantiebetrag) bereit gezeigt, jedoch zugleich ein Vorrecht zur Konzessionierung für den Rest der Bahn in Anspruch genommen, da ihm ein Bruchteil nicht genügen könne. Wenn nun der Ausschuß, rücksichtlich der Reichsrat, auf diese Bedingung und die weiters beanspruchte Einkommensteuerbefreiung nicht eingeht, so ist zu besorgen, daß Pickering sein Offert ganz fallen läßt und die Bahn vorderhand gar nicht zustande kommt. Dies wäre allerdings bedauerlich, so daß sich die Frage aufdrängt, ob die Regierung nicht, um den Ausschuß umzustimmen, erklären soll, daß sie eventuell die Vorlage wegen des Baues der siebenbürgischen Bahn zurückziehen würde. Freiherr v. Kalchberg glaube jedoch, es sei besser, die Sache durch eine zu schroffe Erklärung nicht auf die Spitze zu treiben, sondern die Ausschußverhandlungen || S. 122 PDF || im geeigneten gütlichen Wege zu einem befriedigenden Schlusse zu bringen. Zu seiner Richtschnur wünschte er aber, hierüber die Instruktion vom Ministerrate zu erhalten. Der Finanzminister äußerte, seines Erachtens könne jetzt von einer Zurückziehung der Regierungsvorlage keine Rede sein, doch wolle er in der nächsten Ausschußsitzung persönlich für dieselbe und namentlich für die Einkommensteuerbefreiung das Wort ergreifen. Minister Ritter v. Lasser warnte davor, den Ausschuß in das Detail des Pickeringschen Offerts einzuweihen, indem man dadurch nur dem Streben Vorschub leistet, die Konzessionierung selbst für das Abgeordnetenhaus zu vindizieren und Eingriffe in die Exekutive zu machen. Denjenigen Ausschußmitgliedern, welche der Bahn eine vom Regierungsprojekt verschiedene Richtung geben möchten, sollte man zu Gemüte führen, daß es sich nicht darum handle, diesen oder jenen Ort in Siebenbürgen in das Bahnnetz einzubeziehen, um Partikularinteressen zu dienen, sondern die für die Monarchie und die Gewinnung des Warenzuges nach dem Orient vorteilhafteste Richtung einzuschlagen. Die Regierung werde sich von der Erreichung dieses Zweckes durch keine Pression abbringen lassen. Der Leiter des Handelsministeriums erwiderte, er habe sich bereits in dieser Weise kategorisch ausgesprochen und werde damit fortfahren. Baron Kalchberg könne übrigens nicht unerwähnt lassen, daß der Vertreter des Finanzministeriums, Ministerialrat Gobbi, als er in der letzten Ausschußsitzung aufgefordert wurde, die Meinung des Finanzministeriums über die Einkommensteuerfrage darzulegen, sich beigehen ließ, seine eigenen Bedenken gegen die Bestimmungen der Regierungsvorlage über diesen Punkt zur Sprache zu bringen, wodurch es den Anschein gewann, als ob hierüber im Schoße der Regierung eine Meinungsverschiedenheit herrschte. Der Finanzminister fand, daß Gobbi nur im Verkennen seiner Stellung und Pflicht als Vertreter des Ministers so sprechen konnte, da ihm vielmehr oblag, die Gründe anzugeben, welche für die ministerielle Vorlage streiten. Edler v. Plener werde in der nächsten Ausschußsitzung den Gegenstand in einer Weise besprechen, die über das volle Einverständnis der Ministerien keinen Zweifel übrig läßt. Minister Graf Nádasdy erklärte, in merito ganz in die Anträge des Finanzministers und des Baron Kalchberg zu kompromittieren, zumal ihm das Detail der Ausschußverhandlungen nicht bekannt sei. Auch der Staatsratspräsident fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern. In bezug auf den Vorgang Gobbis finde es Baron Lichtenfels ganz unstatthaft, wenn Regierungsvertreter sich erlauben, ihre Privatmeinungen geltend zu machen8.

IV. Interpellation über die Wien-Budweiser Bahn

In der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 19. d. M. haben Steffens und Genossen das Handelsministerium interpelliert, was die Regierung getan habe, damit der Bau einer Eisenbahn von Wien über Budweis in das Pilsner Kohlenbecken in kürzester Frist gesichert wird und namentlich die Nordbahn und Staatsbahn zur schleunigsten Abgabe ihrer diesfälligen Äußerungen verhalten werden9.

Der Leiter des Handelsministeriums referierte, er gedächte demnächst diese Interpellation zu beantworten und darin die wesentlichsten Verhandlungen zu berühren, || S. 123 PDF || die seit der hiebei zum Grunde liegenden älteren Interpellation über denselben Gegenstand (II. Session, 62. Sitzung)10 gepflogen worden sind, wie auch in welchem Stadium sich die Konzessionsverhandlungen mit dem Fürsten Adolf Schwarzenberg und Genossen befinden. Baron Kalchberg las den Entwurf der diesfälligen Antwortd, worin auch die Hoffnung ausgedrückt wird, daß noch während der laufenden Reichsratssession eine Regierungsvorlage wegen Übernahme der Staatsgarantie für den Ertrag dieser zu konzessionierenden Bahn werde eingebracht werden können.

Der Ministerrat fand gegen den verlesenen Entwurf im allgemeinen nichts zu erinnern, beschloß jedoch über Antrag des Finanzministers , daß die Aussicht auf Einbringung der erwähnten Regierungsvorlage nicht eröffnet werden sollte, indem man sich nicht schmeicheln kann, mit den unerläßlichen, weitwendigen Vorverhandlungen binnen so kurzer Zeit fertig zu werden, und da es vom Übel ist, ungegründete Hoffnungen dieser Art zu erregen11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 16. Februar 1865. Empfangen 16. Februar 1865. Erzherzog Rainer.