MRP-1-5-09-0-18650121-P-0531.xml

|

Nr. 531 Ministerrat, Wien, 21. Jänner 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 21. 1.), Mensdorff 27. 1., Mecséry 27. 1., Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy 8.2., Burger, Hein, Franck, Zichy, Mercandin (nur bei I und II anw.), Mažuranić (nur bei I und II anw.), Kalchberg; außerdem anw. Reichenstein (nur bei I und II); BdR. Erzherzog Rainer 22. 2.

MRZ. 1335 – KZ. 467 –

Protokoll des zu Wien am 21. Jänner 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Auflösung des Stadtrates in Triest

Der Staatsminister brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß die bekannte Rede des Ministerpräsidenten La Marmora in der Turiner Kammer, daß Italien auf die Stadt Triest keine Ansprüche erhebe, den Turiner Deputierten Molinari namens eines angeblich in Triest bestehenden geheimen Komitees veranlaßt habe, einen Protest an La Marmora einzusenden, worin dieses Komitee gegen die Ausschließung Triests von italienischen Aspirationen Verwahrung einlegte und die Bevölkerung von Triest als mit diesen Aspirationen übereinstimmend erklärte1. Wie der Statthalter Baron Kellersperg berichte, habe diese durch die Zeitungen verbreitete Tatsache dem Podestà der Stadt Triest, Dr. Porenta, Anlaß gegeben, in der Sitzung des Stadtrates vom 16. l. M. seine Überzeugung dahin zu äußern, „er glaube den Gesinnungen des Stadtrates den wahren Ausdruck zu geben, indem er denselben als den einzigen Vertreter der Stadt Triest auffordere, den fraglichen Protest als mit den loyalen Gesinnungen der Triestiner unvereinbar zurückzuweisen“. Bei der Abstimmung habe die Opposition den formellen Standpunkt, daß nämlich der lediglich zu Kommunalzwecken versammelte Stadtrat zu einer solchen Manifestation nicht kompetent sei, gewahrt, und es haben von 44 Anwesenden nur 10 dem Antrage des Podestà beigestimmt. Dieser Vorfall habe, wie der Statthalter versichert, allgemeinen Unwillen in der Bevölkerung erregt, und der Statthalter habe die Mitglieder des Stadtrates zu sich beschieden und sie zu Abgabe einer angemessenen Gegenerklärung mit der Androhung zu bestimmen versucht, daß sonst die Auflösung des Stadtrates, der beinahe hochverräterische Gesinnungen hege, beantragt werden müßte. Da ungeachtet aller Bemühungen eine solche Gegenerklärung nach Telegramm des Statthalters bis zum gegenwärtigen Augenblicke nicht abgegeben worden sei, glaube Referent gegenüber eines solchen Vorganges es für angezeigt zu halten, mit der Auflösung des Triester Stadtrates vorzugehen und die Ah. Ermächtigung hiezu sich von Sr. Majestät erbitten zu sollen. Die Durchführung dieser Maßregel || S. 96 PDF || bedinge geschäftsmäßig zwei Tage Zeit, und wenn inzwischen eine entsprechende Gegenerklärung des Stadtrates erfolge, könne die Auflösung desselben unterbleiben.

Der Marineminister war mit der beantragten Maßregel umso mehr einverstanden, als der gegenwärtige Stadtrat bei dem ersten Vorkommnisse, wo er plausiblen Anlaß hatte, sich politisch zu äußern, so weit unter das Maß herabgegangen sei, innerhalb welchem man fordern könne, daß ein loyaler Stadtrat sich bewegen solle. Votant hielt auch dafür, daß die Nachwahlen geeignet sein werden, die Gesinnungen der Majorität einigermaßen zu korrigieren2.

Der Ministerrat erklärte sich hierauf mit diesem Antrage einhellig einverstanden3.

II. Reduktion des Staatsvoranschlags für 1865

Der Polizeiminister referierte, es habe das von Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Rainer bestellte Komitee der Minister über die allfällige Zulässigkeit der Reduzierung des Erfordernisses im Staatsvoranschlage pro 18654 in Folge der über Antrag des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses von dem Präsidenten dieses Hauses an das Gesamtministerium gerichteten Note5 gestern eine Vorbesprechung gehalten und sich in der Ansicht geeinigt, daß es sehr wünschenswert sei, dem Grundsatze zu huldigen, das Defizit durch die tunlichste Beschränkung der Staatsausgaben verschwinden zu machen. Die Minister und Hofkanzler haben die Ziffer angegeben, um welche sie bei den ihnen anvertrauten Verwaltungszweigen unter das angesprochene Erfordernis herabgehen zu können glauben. Bei dem Ah. Hofstaate, bei der Kabinettskanzlei Sr. Majestät, beim Staatsrate und Ministerrate seien die Ansätze intakt geblieben. Bei der Position für den Reichsrat werde über Beschluß des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses in Ersparung gebracht der für den Bau des Parlamentshauses präliminierte Betrag von 500.000 fl. Die Chefs der Zentralstellen haben bei ihren Budgets nachstehende Summe angegeben, mit welchen unter das Präliminar herabgegangen werden könnte:

../resources/img/a5-b9-z531-1.jpg

|| S. 97 PDF || Diese Posten betragen zusammen über 6 Millionen Gulden, und wenn, wie das Komitee glaubte, an dem Präliminare des Kriegsministeriums 9 Millionen Gulden gestrichen werden könnten, würde man sich mit dem Finanzausschusse über die Feststellung der Erfordernisansätze des Staatsvoranschlages auf einem anderen als dem bisher eingeschlagenen Wege in eine Verhandlung einlassen können, die aber nur dann ein Ergebnis versprechen lasse, wenn das Ministerium mit einem Abstriche von mindestens 15 Millionen Gulden entgegenkommen könne.

Der Kriegsminister erklärte, daß bei dem Budget des Kriegsministeriums ein Abstrich von 5 bis 6 Millionen stattfinden könnte, wenn die ganze Infanterie auf den Friedensstand gesetzt und wenn die weniger dringlichen Bauten sowie manche größere Anschaffung unterlassen würden. Wenn man aber auch die Batteriebespannungen verkaufen und dieselben in Italien auf den Friedensfuß herabsetzen wollte, wozu aber erst die Ah. Genehmigung Sr. Majestät eingeholt werden müßte, könnten allerdings noch circa 2 Millionen gestrichen werden, wodurch der Abstrich beim Budget des Kriegsministeriums auf 7 bis höchstens 8 Millionen steigen würde. Weiter könne jedoch das Kriegsministerium nicht gehen. Auf die Einwendung des Finanzministers , daß im Budget des Kriegsministeriums 6 Millionen für Bauten erscheinen, bei welcher Post ein ansehnlicher Abstrich doch möglich sein dürfte, entgegnete der Kriegsminister , daß unter diesen 6 Millionen auch Ansätze von 2 Millionen für Auslagen vorkommen, die keine Bauten, sondern vielmehr Gebühren betreffen, wie für die Stäbe der Genietruppen, Zinsungen für Gebäude etc. Der Rest sei für Festungsbauten in Komorn, Krakau und Pola, dann für Herstellungs- und Konservationsbauten in einer Masse ärarischer Militärgebäude präliminiert. Der Minister Ritter v. Lasser bemerkte, das Vorberatungskomitee habe es als notwendig erkannt, daß jede Zentralbehörde bei dem Abstriche bis zur möglichsten Grenze gehe, damit das Erfordernis um wenigstens 15 Millionen herabgesetzt werden könne. Die Summe aller Abstriche bei der Zivilverwaltung könne 6 Millionen betragen, für den Kriegsminister wäre somit der Anlaß vorhanden, einen effektiven Abstrich von 9 Millionen vorzunehmen. Für die Zivilverwaltung werde dieser Abstrich wohl doppelt empfindlich fallen, weil die Besorgung des Dienstes zum Nachteile des Publikums leiden wird und weil ein wesentlicher Teil des Abstriches in die Rubrik von Bauten fallen werde, wodurch ebenfalls das allgemeine Interesse benachteiliget werde. Wenn aber nur das Defizit um 15 Millionen herabgebracht werde, werde der Standpunkt der Regierung schon zu einem viel günstigeren sich gestalten, denn in der großen Masse der ruhig Denkenden wurzle ja nicht der Glaube, daß das Defizit in einem Jahre schwinden könne. Im Kriegsbudget figuriere eine Post von 2 Millionen Zahlung des Staates an den Stellvertreterfonds, die eigentlich die Natur einer Schuldentilgung an sich hat, weil das Ärar diesen Betrag verzehrt hat, und gegenwärtig nur zahlen soll, damit der Fonds seinen Verpflichtungen nachkommen könne. Diese Rückerstattung könnte in suspenso gelassen und durch eine raisonable Darstellung begründet werden, daß 9 Millionen effektiv und 2 Millionen als aufgeklärte Post, mithin 11 Millionen beim Kriegsbudget erspart werden, was so ziemlich dem allgemeinen Gerede, daß beim Militärbudget 10 bis 12 Millionen erspart werden können, gleichkäme. Jedenfalls dürfte es als zulässig erscheinen, im Bauwesen des Kriegsministeriums die ergiebigsten Abstriche vorzunehmen. Jeder Bau, der verschoben werden könne, soll ganz unterlassen, bei solchen Bauführungen aber, die bereits in der || S. 98 PDF || Durchführung begriffen seien, soll die Bauperiode erweitert, bei den Konservationsbauten aber ein Perzentualabstrich vorgenommen werden. Wenn dies auch für die gute Erhaltung der Gebäude nicht förderlich sei, werde man es doch im Drange der Umstände ein oder zwei Jahre noch aushalten können. In ähnlicher Weise seien auch die Minister und Hofkanzler bei dem Abstriche vorgegangen. In dem Budget des Kriegsministeriums kommen für Festungsbauten in Komorn 300.000 fl., für Krakau 600.000 fl., für Pola 200.000 fl. im ordentlichen Aufwande, im außerordentlichen Aufwande für solche Militärbauten 1,1 bis 1,2 Millionen Gulden vor. Diese Bauführungen mögen wohl wünschenswert, sie dürften aber doch solche sein, die noch ausgesetzt werden könnten. Dort sei also ein benützbares Feld von Ersparungen, und die Unterlassung solcher Bauten bei Festungen im Inneren erscheinen auch weniger gefährlich und für das große Publikum weniger besorgniserregend als die allzu tiefe Herabsetzung des Truppenstandes. Der Minister des Äußern fand es für das ganze Defensivsystem des Reiches gefährlich, die Festungen verfallen zu lassen, während die Pferde, wenn man sie brauchen sollte, in sechs Wochen beigestellt werden könnten. Der Kriegsminister erklärte, nach den eindringlichsten und triftigsten Studien zu der Grenze gelangt zu sein, daß bei Reduzierung von 20.000 Mann, Herabsetzung der ganzen Armee auf den Friedensstand, außerdem bei Herabsetzung der Bespannungen bei der italienischen Armee auf den Friedensstand, wozu jedoch, wie erwähnt, die Ah. Ermächtigung Sr. Majestät erforderlich wäre, dann Beschränkung der Militärbauten, bei Einstellung von Anschaffungen für die Zeugsartillerie im ganzen 8 Millionen erspart werden könnten.

Der Polizeiminister stimmte mit dem Minister Ritter v. Lasser in der Ansicht überein, daß es vor allem notwendig sei klarzustellen, ob es für die Regierung wünschenswert sei, auf die Idee des Finanzausschusses einzugehen, oder ob man es dem letzteren überlassen solle, mit der Regierung bei allen einzelnen Positionen des Voranschlages übereinzukommen. Votant erkenne es als erwünscht für die Regierung, diese Idee nicht von der Hand zu weisen, da in der großen Bevölkerung gleichfalls die Grundidee wurzle, daß kein anderer Ausweg bestehe, um das Defizit wegzubringen. Es werde zwar auch auf diesem Wege das Defizit nicht mit einem Male schwinden, wenn aber die Regierung kein anderes Projekt zu machen wisse, könne sie das vorgeschlagene nicht unbedingt ablehnen. Aus diesem Grunde glaube Votant, daß die Regierung alles Mögliche tun solle, um dem Wunsche des Finanzausschusses auf diesem Felde, auf welchem die ganze Bevölkerung hinter ihm stehe, gerecht zu werden. Ein Opfer von 15 Millionen sei aber das geringste, von dem man einen Erfolg absehen könne, ein geringeres würde keinen Effekt machen. Der einzuschlagende Gang wäre dann, dem Finanzausschusse im Wege des Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu eröffnen, daß die Regierung geneigt sei, unter gewissen Vorbedingungen auf dessen Antrag einzugehen. Als solche erst bei der mündlichen Verhandlung kundzugebende Vorbedingungen dürften festzustellen sein: a) Die ziffermäßige Feststellung des Difizits, b) das Verlangen des Revirements und c) das Verlangen, daß das Budget pro 1866 sofort in gleicher Art und Weise wie jenes pro 1865 behandelt werde.

Der Finanzminister erwähnte, daß in Reichsratskreisen die Idee herrsche, daß von einer anderweitigen Bedeckung des Defizits keine Rede sein könne, daß übrigens im Herrenhause die Stimmung walte, daß es nicht möglich sei, das Defizit mit einem || S. 99 PDF || Male verschwinden zu machen und daß nach seiner Meinung dasselbe erst nach Durchführung der Steuerreform sich ganz werde beseitigen lassen. Nach der Meinung des Finanzministers wird übrigens eine Darstellung der Finanzlage nicht unterbleiben können. Der Staatsminister hielt es für erforderlich, die Armee in wehrhaftem Stande, aber auch bei gutem Blute zu erhalten. Bei den gegenwärtigen Verhältnissen werde es aber gewiß, ohne der Schlagfertigkeit der Armee und deren Wehrkraft zu schaden, möglich sein, die Bauten für Festungen im Innern der Monarchie ganz zu unterlassen oder doch auf ein Minimum zu beschränken, andere Militärbauführungen aber, wie das Verpflegsmagazin in Peschiera, das Spital in Verona, für einen günstigeren Zeitpunkt zu verschieben. Der Kriegsminister erwiderte hierauf, daß bei den Festungsbauten in Komorn und Krakau ohnedies bereits 800.000 fl. vom Präliminare gestrichen wurden, daß aber die andern bezeichneten Bauten nicht eingestellt werden können, weil sonst nach den bestehenden Kontrakten starke Reugelder gezahlt werden müßten. Der Staatsminister stellte dar, daß es politisch sehr wünschenswert wäre, noch irgend einen Abstrich beim Kriegsbudget vorzunehmen, um temporär über diese Sache hinauszukommen. Es lasse sich doch nicht leugnen, daß es eine große Wohltat wäre, wenn die Detailberatungen des Budgets und somit die Erörterung vieler dieser Posten, wie z. B. Zulage des Botschafters in Rom6, Jesuiten in Feldkirch etc., erspart würde. Das Budget könnte bis Ende Feburar votiert sein, man könnte dann bald den kroatischen Landtag einberufen, mit der Einberufung des Reichsrates könnte man bis weit hinaus ins nächste Jahr innehalten, der ungarische Landtag könnte gut 8 bis 10 Monate beisammen gelassen werden, und man würde dadurch so große politische Vorteile erreichen, daß sie das Opfer von ein paar Millionen wohl weit überbieten7. Für ganz unvorhergesehene Auslagen werde der Finanzminister ja doch ein paar Millionen beischaffen können, wie er denn auch im verflossenen Jahre die Kosten für den Krieg mit Dänemark beigestellt hat. Diese Verhältnisse möge der Kriegsminister in den Kreis seiner Erwägungen über die Zulässigkeit des Abstriches ziehen. Der Finanzminister erwiderte, daß es wohl anginge, ein kleines Budget zu machen, aund falls größere Ausgaben dennoch notwendig würden, dieselben immerhin zu bestreitena, wenn wir genug Geld hätten. Da dies nicht der Fall sei, wäre aber ein auf Illusionen basiertes Budget von großem Nachteile. Die Verhältnisse des Geldmarktes, der Umstand, daß auch im Auslande die Anlehen nicht mehr gehen, macht es zur unbedingten Notwendigkeit, die Ausgaben bnicht bloß im Budget, sondern auch in der wirklichen Gebarungb zu beschränken. Es müsse auch strenge präliminiert werden, und wenn der Kriegsminister einen Abstrich vornehme, müsse er ihn auch einhalten, sonst bringe er den Finanzminister dazu, die unangenehmsten Geschäfte machen zu müssen, die mit der Zeit zu einer Katastrophe führen könnten. Der siebenbürgische Hofvizekanzler fand es bedenklich, das Abgeordnetenhaus aufzufordern, das Defizit festzustellen, || S. 100 PDF || man möge lieber bei den Ausgaben sogleich um 15 Millionen herabgehen, wenn das Abgeordnetenhaus sich damit befriedigt erklärt. Der Polizeiminister , dessen Ansicht auch die übrigen Stimmführer teilten, äußerte, daß es ein gefährlicher Schritt wäre, die Ziffer auszusprechen, bevor man noch die Gewißheit habe, ob das Haus die Vorbedingungen annehme, weil, wenn die Regierung einmal ausgesprochen habe, daß sie selbst glaube, es können bei den Auslagen 15 Millionen erspart werden, sie unter allen Umständen an diesen Ausspruch gebunden wäre.

Alle übrigen Stimmführer traten dem Antrage des Polizeiministers sowohl über die Summe des Abstriches, 6 Millionen bei der Zivilverwaltung und 9 Millionen beim Kriegsbudget, als auch über den vorgeschlagenen Vorgang bei, nur der Kriegsminister behielt sich die Fixierung der Ziffer des Abstriches bei dem Kriegsbudget bevor, bis Se. Majestät hierüber werden Ah. entschieden haben.

Der Polizeiminister las hierauf den von ihm verfaßten Entwurf der Erwiderung an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses vor (Beilage)c, welche nach der mit Rotstift bezeichneten Variante und mit einem Zusatze angenommen wurde, in welchem zu sagen wäre, daß der Obmann des Finanzausschusses einen Tag bestimmen möge, an welchem die Vertreter der Regierung im Finanzausschusse erscheinen können, um jene Vorfragen zu exponieren und eine Vereinbarung zu erzielen.

Der Minister Ritter v. Hein bemerkte, daß der Finanzausschuß hierin keinen Beschluß fassen könne, und daß derselbe hierüber, insbesondere über die Frage des Revirements, der Votierung des Budgets pro 1866, einen Bericht an das Haus erstatten werde, daß man daher vorher den Beschluß des Hauses abzuwarten hätte, bevor man dem Finanzausschusse die Ziffer des Abstrichs bekannt geben könne. Dieser Einwendung trat der Minister Ritter v. Lasser mit der Bemerkung entgegen, daß der Finanzausschuß die Sache in keinem Falle an des Haus bringen werde, bevor ihm nicht die Ziffer des Abstriches von dem Ministerium bekanntgegeben worden sein wird.

Der Staatsminister erbat sich sohin und erhielt die Ermächtigung des Ministerrates, die Note an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses ablaufen zu lassen, sobald sich der Kriegsminister über die Ziffer des Abstriches bei dem Kriegsbudget ausgesprochen haben wird8, d .

III. Mitteilung von Ausweisen an den Finanzausschuß betreffend Pensionen über 8000 fl. und Gnadenpensionen

Der Finanzminister wünschte einen Beschluß des Ministerrates über den von ihm einzuhaltenden Vorgang über das ihm im Wege des Präsidenten des Abgeordnetenhauses zuge­kommene Verlangen des Finanzausschusses um Mitteilung eines Nachweises über die bestehenden || S. 101 PDF || Pensionen über 8.000 fl. sowie eines Ausweises der im Gnadenwege über das normalmäßige Ausmaß pro 1863 bewilligten Pensionen und Erziehungsbeiträge9.

Darüber, daß man den ersteren Ausweis geben solle, waren alle Stimmen einig, der Polizeiminister war auch der Ansicht, daß auch die Mitteilung des letzteren Ausweises unbedenklich und nicht zu vermeiden sei. Der Marineminister glaubte, daß die Mitteilung eines Summariums über die Gnadenpensionen genügen werde. Der Staatsratspräsident sprach sich entschieden dagegen aus, dem Finanzausschusse hierüber Details zu geben, es werden hierüber keine Register geführt, und es beruhe auch teilweise in der Natur des Pensionsnormales, daß das Ausmaß mancher Ruhegenüsse der Ah. Gnade anheimgestellt sei. Alle übrigen Stimmführer schlossen sich der Ansicht des Staatsratspräsidenten an10.

IV. Stimmung im Abgeordnetenhaus aufgrund der Äußerung des Finanzministers über den Jahresbericht der Staatsschuldenkontrollkommission

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer fanden den Finanzminister über die dermalige Stimmung des Abgeordnetenhauses über die von ihm in der Sitzung vom 19. l. M. über den Ausschußbericht über den zweiten Jahresbericht der Staatsschulden­kontrollkommission abgegebene Äußerung zu befragen11.

Der Finanzminister bemerkte, daß sich die Aufregung inzwischen sehr gelegt habe, zumal die Abgeordneten inzwischen das bezügliche Herrenhausprotokoll vom vorigen Jahre nachgelesen haben12. Es werde in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses wohl ein Antrag dahin gestellt werden, es werde ein Ausschuß gewählt zur Erwägung, Berichterstattung und eventuellen Antragstellung über diese seine Erklärung, das Ministerium werde sich hierüber passiv zu halten und zu warten haben, was dieser Ausschuß machen werde13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Empfangen 22. Februar 1865. Erzherzog Rainer.