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Nr. 529 Ministerrat, Wien, 12. Jänner 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS. ; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 15. 1.), Mensdorff 22. 1., Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener (bei V und VI abw.), Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy, Mažuranić, Kalchberg, Holzgethan (bei I abw.); BdR. Erzherzog Rainer 2. 2.

MRZ. 1333 – KZ. 283 –

Protokoll des zu Wien am 12. Januar 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.

I. Bedingte Bewilligung der Steuererhöhungen für 1865 im Finanzausschuß

Der Finanzminister referierte, der Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses wolle über Antrag des Abgeordneten Herbst beschließen, die Bewilligung der Steuererhöhungen für 18651 nur unter der Bedingung (oder Voraussetzung) zu beantragen, daß das laufende Gebarungsdefizit des Verwaltungsjahres durch die Verminderung des präliminierten Erfordernisses werde beseitigt werden. Man hat dabei die an das Ministerium soeben gerichtete Aufforderung im Auge, daß dasselbe selbst die Beseitigung des Defizits durch eigene Abstriche bewirke2. Der Minister könnte nun allerdings diesem Antrag durch die Erklärung entgegentreten, daß die Regierung keine bedingten Kreditbewilligungen annehmen könne und wolle, doch dürfte es vielleicht genügen, einfach darauf hinzuweisen, daß die Aufforderung wegen Reduktion des Budgets erst am vorhergehenden Tage dem Ministerium zugekommen sei.

Im Laufe der hierüber gepflogenen Beratung wurde die Unzeitigkeit und Zwecklosigkeit eines solchen Ausschußbeschlusses einstimmig anerkannt, zumal bis zum Zeitpunkt der wirklichen Berichterstattung an das Abgeordnetenhaus die Frage über die Entfernung des Defizits sich in einem ganz andern Stadium befinden wird als heute. Der Ministerrat fand es jedoch über Antrag des Staatsministers für nötig, dem Ausschusse aus diesem Anlaß zu sagen, es sei nicht zulässig, die Bewilligung von Dotationen etc. an Bedingungen zu knüpfen, und der gedachte Antrag sei daher nicht geeignet, vor das Haus gebracht zu werden. Diese Erklärung wäre ganz unabhängig von der dem Ministerium jüngst zugekommenen Aufforderung des Finanzausschusses abzugeben. Minister Edler v. Plener äußerte, er werde die gedachte Erklärung abgeben, und der Aufforderung des Ausschusses gar nicht, oder doch nur in einer Weise erwähnen, daß sie mit jener Erklärung außer aller Verbindung erscheint3.

II. Verbreitung der ministeriellen Steuerreformvorschläge

Der Finanzminister erwirkte hierauf die Zustimmung des Ministerrates zu der von ihm beabsichtigten Verbreitung seiner Steuerreformvorschläge unter dem großen Publikum im Verschleißwege4

III. Ausweis über die Pensionen, die den normalmäßigen Höchstbetrag übersteigen

Der Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses hat vom Finanzminister im Präsidialwege die Mitteilung einiger Nachweisungen bezüglich der über das Normalmaximum von 8.400 fl. jährlich hinausreichenden Pensionsbezüge verlangt5. Obgleich deren nicht viele sind, dürften dieselben doch zum Ausgangspunkte unangenehmer Erörterungen und persönlicher Angriffe gebraucht werden. Der Minister gedächte daher, mit der Übersendung der Nachweise zu zögern, weil dieselben, im Fall Pauschaldotationen der Ministerien vereinbart würden, ganz entbehrt werden könnten.

Der Ministerrat fand dagegen nichts zu erinnern6.

IV. Auflösung der Montandirektionen in Salzburg und Graz

Der Finanzminister referierte über seine am 18. Juni 1864 eingebrachten au. Anträge wegen Auflösung der Berg-, Forst- und Salinendirektion in Salzburg, dann der Berg- und Forstdirektion in Graz, und wegen der künftigen Besorgung der Salinen-, Forst- und Domänenangelegenheiten in der Bukowina7.

Die Stimmenmehrheit des Staatsrates8 sei mit diesen Anträgen einverstanden gewesen und habe nur im Geiste der vom Minister zur Richtschnur genommenen Grundsätze weiters beantragt, daß die Bukowinaer Saline Kaczika der Finanzlandesdirektion zu Czernowitz statt jener zu Lemberg unterstellt werde. Die Minorität des Staatsrates, Staatsrat Ritter v. Schwind und Baron Lichtenfels, erklärten sich aber gegen den vorgeschlagenen Organismus, welcher dahin führen würde, daß ein großer Teil des Gremiums der Finanzlandesdirektionen und deren Vorsteher in die Lage kämen, über montanistische Gegenstände abzusprechen, wovon sie keine Kenntnis besitzen. Dieser Übelstand werde durch die Zuweisung eines Fachmannes bei jeder Finanzlandesdirektion nicht behoben. Soll schon die Salzburger Bergdirektion aufgehoben werden, könnten ihre Agenda weit entsprechender den Oberbergbehörden zu Gmunden und Hall überwiesen werden. Daß das Finanzministerium selbst das neue System nicht unbedingt als gut erkenne, ergibt sich daraus, daß es einige Montanwerke in Krain und Kärnten unmittelbar dem Finanzministerium und nicht der Finanzlandesdirektion unterordnen will. Nachdem der Minister das Votum des Staatsratspräsidenten verlesen hatte, wendete er sich zur Beleuchtung der gegnerischen Argumente. Durch die Zuweisung von montanistischen Fachmännern werde bei den Finanzlandesdirektionen für den Dienst im Bergwesen ebenso gut gesorgt werden können, wie für das Domänen- und Forstwesen. Gremialberatungen finden in montanistischen Angelegenheiten der Finanzlandesdirektion nicht statt, so daß das Überstimmen der Fachmänner durch Laien nicht zu besorgen ist. Der montanistische Organismus lasse sich nicht so homogen in der ganzen Monarchie durchführen wie z. B. der politische oder || S. 85 PDF || finanzielle, denn die geographische Lage der Werke nötigt zu manchen Anomalien im Interesse des Dienstes. Letzteres sprach auch für die Unterordnung gewisser Entien unter das Finanzministerium, zumal dieselben zum Verkauf designiert sind. Die beantragte Maßregel werde den Aufwand für die Oberleitung der Montanwerke und Forste um circa 30.000 fl. vermindern, und sei diese Reduktion durch Nichtbesetzen erledigter Stellen schon vorbereitet worden, obgleich die vollen Status noch im Voranschlage figurieren.

Minister Ritter v. Lasser schloß sich der Meinung des Staatsratspräsidenten an, und er würde die ganze neue Organisierung bis dahin aufschieben, wenn die wegzugebenden Werke bereits veräußert sein werden. Minister Graf Nádasdy hatte als Thesaurar in Siebenbürgen9 Gelegenheit, sich zu überzeugen, wie gut es ist, wenn die Leitung des Forstwesens aus den Händen der meist einseitigen und nach Erweiterung des Bergbaues um jeden Preis strebenden Montanistiker genommen und den Landesfinanzbehörden zugewiesen wird. Die letzteren können ebenfalls mit Nutzen den Salinenbetrieb überwachen, der ja überall ganz geregelt ist. Bloß bei Eisenwerken und den Bauen auf edle Metalle sei eine technische Oberleitung unerläßlich. Votant stimme daher mit dem Finanzminister. Auch die übrigen Stimmen vereinigten sich mit den Anträgen des Finanzministers10, a .

V. Verhandlung im Ausschuß des Abgeordnetenhauses über die nach § 13 erlassene k. k. Verordnung über die Prisengerichte

Der Marineminister hat dem Abgeordnetenhause eine Darstellung der Gründe und Erfolge der nach § 1311 erlassenen kaiserlichen Verordnung vom 21. März 1864 betreffend die Prisengerichte und das Verfahren bei denselben vorgelegt12. Der Referent in dem darüber vom Hause niedergesetzten Ausschusse, Dr. Ryger, findet die ministerielle Darstellung befriedigend. Allein, während diese Mitteilung der Regierung lediglich zur Kenntnisnahme von Seite des Reichsrates bestimmt war, geht Abgeordneter Ryger weiter und beantragt die Genehmigung der kaiserlichen Verordnung. Baron Burger gedenkt diesen mit den Bestimmungen des § 13 sowie mit der ganzen Sachlage nicht in Einklang stehenden Antrag in der nächsten diesfälligen Ausschußsitzung zu bekämpfen. Da er jedoch voraussieht, daß das zum Grund liegende falsche Prinzip mit Hartnäckigkeit verteidiget werden wird, richtet er an die Minister Ritter v. Schmerling und Ritter v. Lasser das Ersuchen, in jener Sitzung gleichfalls erscheinen und ihn unterstützen zu wollen.

Der Staatsminister erklärte sich hiezu bereit mit dem Bemerken, daß die Opposition selbst bei den jüngsten Adreßdebatten im Abgeordnetenhause anerkannt habe, es könne von einer Genehmigung der nach § 13 getroffenen Verfügungen von Seite des Reichsrates keine Rede sein13. Der Staatsratspräsident erinnerte, es liege bereits ein Präjudikat in dieser Richtung vor, || S. 86 PDF || indem das Herrenhaus sich dem Beschluß des Abgeordnetenhauses auf Genehmigung einiger nach § 13 vorgenommenen Domänenverkäufe nicht anschloß, und das Abgeordnetenhaus sohin auf diesen seinen Beschluß nicht mehr zurückkam14.

Der Ministerrat war mit der entschiedenen Bekämpfung des fraglichen, nicht haltbaren Prinzipes einverstanden15.

VI. Fiume-Semliner Eisenbahn; ungarisch-kroatisches Eisenbahnnetz

Minister Ritter v. Lasser referierte über den Stand der Fiume-Semliner Eisenbahnangelegenheit, welche den Gegenstand eines vom Handelsministerium unterm 1. Jänner d. J. erstatteten Vortrages und einer vom Referenten über Aufforderung Sr. k. k. Hoheit geleiteten Komiteeverhandlung, woran die beiden Hofkanzler, Baron Kalchberg und der Ban teilnahmen, gebildet hat16.

Von den beiden konkurrierenden Gesellschaften17 hat die belgische die von ihr beantragte Eisenbahnlinie Fiume-Semlin mit den Zweigbahnen nach Esseg, Brod und Zengg bereits trassiert, doch haben sich bei der vom Handelsministerium veranlaßten Überprüfung Bedenken gegen die von Fiume nach Karlstadt gewähle Trasse ergeben. Eine Berechnung des Gelderfordernisses liegt noch nicht vor. Die englisch-ungarische Gesellschaft bittet, einverständlich mit dem Alfölder Eisenbahnkomitee, um die Konzession für ein Eisenbahnnetz mit dem Knotenpunkte in Esseg und den Ausgangspunkten Fiume, Semlin, Großwardein und Stuhlweißenburg, welche Ausgangspunkte nach dem Wunsch des Kriegsministeriums noch durch Zengg und Brod zu vermehren sein werden, zusammen über 150 Meilen mit einem Kostenaufwand von ungefähr 120 Millionen. Für die Linien Großwardein–Esseg und Stuhlweißenburg–Esseg sind Bauprojekte schon vorhanden. Die noch fehlenden Vorarbeiten a) für die Strecken bvon Esseg bis Semlin undb bis Karlstadt und b) die Strecke von dort bis Fiume will diese Gesellschaft cad a) binnen drei und ad b)c binnen neun Monaten vom 1. Jänner an bewerkstelligen, gegen dem, daß ihr, im Fall sie die Konzession nicht erhielte, eine Pauschalvergütung von 120.000 fl. Silber zugesichert würde. Die Anträge des Handelsministers im Vortrag vom 1. d. M. resümieren sich in folgenden Sätzend : 1. Das größere Bahnnetz verdient ceteris paribus den Vorzug, weil es sehr wichtig ist, ein möglichst großes Gebiet des Inneren der Monarchie für den Absatz nach außen aufzuschließen, || S. 87 PDF || weil man sich von dem Monopol der südlichen Staatseisenbahn emanzipieren muß und weil selbst die Subventionslast für das Ärar relativ leichter ausfallen wird, wenn man zu den kostspieligen Gebirgsstrecken Kroatiens noch große wohlfeile Linien im ungarischen Flachlande hinzufügt. 2. Keine Gesellschaft ist in ihren Vorarbeiten so weit, daß die Regierung jetzt schon über die Zweckmäßigkeit der Trassen und die Größe des Aufwandes dafür mit Beruhigung sich ein Urteil bilden könne, sofort in Konzessionsverhandlungen einzugehen und zur reichsrätlichen Verhandlung zu schreiten in der Lage wäre. 3. Es dürfte daher die englische Gesellschaft unter Zusicherung der gewünschten Pauschalvergütung von 120.000 fl. aufzufordern sein, ihre Vorarbeiten schleunigst zu vollenden; gleichzeitig aber wäre der belgischen Gesellschaft zu eröffnen, daß es ihr unbenommen bleibe, sich um die Übernahme des ganzen Eisenbahnnetzes ebenfalls zu bewerben, und wäre auch ihr eine billige Entschädigung für die etwa vergeblich unternommenen Vorarbeiten in Aussicht zu stellen.

Bei der Komiteeberatung brachte der ungarische Hofkanzler in Antrag, daß, wer immer die Konzession für eine Bahn von Fiume nach Semlin erhält, verpflichtet werden solle, auch die weiteren Eisenstraßen nach Großwardein und Stuhlweißenburg herzustellen, da dies eine Lebensfrage für Ungarn ist. Der kroatische Hofkanzler und der Ban waren dagegen der Meinung, daß die Fortsetzung der Bahn bis Großwardein und Stuhlweißenburg nicht zur absoluten Bedingung der Konzession einer kroatischen Bahn gemacht werden sollte, weil die dazu nötige Beschaffung der größeren Geldmittel das Unternehmen erschwert und die Erfüllung der Wünsche Kroatiens zweifelhaft macht. Ja, die Vereinigung der kroatischen und ungarischen Bahnen in einer Hand sei selbst vom politischen Standpunkte nicht wünschenswert. Der vom Handelsminister vorgeschlagene Vorgang verursache den Verlust eines ganzen Jahres, und da die englische Gesellschaft bis Ende März d. J. unmöglich bestimmte Offerte machen kann, solle man mit der belgischen, unter Zugrundelegung eines Maximums für die Linie Fiume–Karlstadt, baldigst ein Abkommen treffen, um die diesjährige Reichsratssession nicht unbenützt vorübergehen zu lassen. Der Leiter des Handelsministeriums entgegnete im Komitee, daß auf diesem Weg die belgische Gesellschaft eine monopolistische Stellung erhielte und ein dergestalt gemachtes Offert weder Allerhöchstenortes mit Beruhigung empfohlen noch im Reichsrat bei der Subventionsverhandlung mit Aussicht auf Erfolg vertreten werden könnte.

Nach Vorausschickung dieses Berichts über die Komiteeverhandlungen sprach Minister Ritter v. Lasser, über eine höchste Aufforderung von Sr. k. k. Hoheit, die eigene Meinung im wesentlichen folgendermaßen aus. In der diesjährigen Reichsratssession sollen folgende Eisenbahnen zur Staats­garantie vorgeschlagen werden: die Siebenbürger-, die Oderberger-, die Prag-Egerer-, die Tabor-Prager-, die Budweis-Pilsen-Egerer-Bahn!18 Die Chancen, nach diesen Vorlagen mit einer weiteren zugunsten der kroatischen Bahn durchzudringen, sind – zumal solang Kroatien im Reichsrat nicht vertreten wird19 – äußerst gering. Aber selbst das Gelingen dieses Schritts vorausgesetzt, kommen || S. 88 PDF || weiters die Chancen der Gewinnung von Aktionären auf dem jetzt so verstimmten Geldmarkt zu berücksichtigen! Die technischen Vorarbeiten der beiden Gesellschaften sind noch weit zurück, und ein verläßlicher Vorschlag liegt keinerseits vor, kann auch noch lang nicht geliefert werden. Andererseits darf man nicht übersehen, daß die Südbahn nach ihrem Privileg einen viermonatlichen Termin zur Optierung dieser auf dem rechten Donauufer zu führenden Eisenbahnen ansprechen kann, was auch ein nicht unbedeutendes Hindernis der raschen Erledigung der Verhandlung bildet. Das alles dürfte aber nicht abhalten, die Verhandlungen mit den beiden Gesellschaften so zu beschleunigen, daß die Einbringung einer Vorlage über die Staatsgarantie noch während der gegenwärtigen Reichsratssession ermöglicht werde. Die Endpunkte der Bahnlinien in Ungarn dürfen Allerhöchstenorts nicht fest bezeichnet, sondern besser bloß die Richtungen der Trassen – einerseits durch die Baranya, andererseits durch die Bacska – angedeutet werden, wobei ceteris paribus jene Gesellschaft, die am tiefsten ins Land vordringen will, den Vorzug erhielte. In bezug auf die gewünschte Vergütung von 120.000 fl. für Vorarbeiten glaubt Minister Ritter v. Lasser, daß eine Verpflichtung auf den Staatsschatz nicht zu übernehmen, sondern der englischen Gesellschaft nur die Zusicherung zu erteilen wäre, daß, wenn diese Vorarbeiten rechtzeitig und zweckentsprechend zustande gebracht und dem Handelsministerium zur Verfügung gestellt werden, eine andere als die englische Gesellschaft die Eisenbahnkonzession nur unter der Bedingung erlangen wird, daß sie für diese Vorarbeiten – wenn kein anderes Übereinkommen erzielt würde – 120.000 fl. in Silber bezahle. Schließlich las Minister Ritter v. Lasser noch einen zweiten, vom Leiter des Handelsministeriums beigebrachten Resolutionsentwurfe, der das Fortsetzen der Verhandlungen mit beiden Gesellschaften über das ganze Netz anordnet, jedoch die Übernahme der 120.000 fl. auf den Staatsschatz gestattet.

Der Leiter des Handelsministeriums erörterte näher einige Ausführungen der Vorstimme, namentlich die Mängel der von der belgischen Gesellschaft gewählten Trasse von Karlstadt nach Fiume, auf die der englische Ingenieur Giles hingewiesen hat. Mag man heute mit der belgischen oder englischen oder mit einer aus beiden fusionierten Gesellschaft unterhandeln, es ist unmöglich sich mit Beruhigung über die Trassen und die Garantiesumme zu entscheiden. Mit Unrecht hat man daher dem Handelsministerium kroatischerseits den Vorwurf gemacht, es seien die Verhandlungen mit der belgischen Gesellschaft ohne Not hinausgezogen worden. Die letztere hat vielmehr selbst durch das Begehren einer Garantie des Bruttoertrags und durch Nichtbeibringung von Detailberechnungen Schwierigkeiten geschaffen. Ob die Südbahn das behauptete Optionsrecht wirklich habe, scheine nicht ausgemacht, doch werde diese Frage jedenfalls durch eine an diese Gesellschaft zu richtende Aufforderung demnächst zur Entscheidung gebracht werden. Wahrscheinlich wird jedoch dieselbe nicht als Bewerberin auftreten, da sie ohnehin mit dem Ausbau der Tiroler Bahn reichlich beschäftigt ist20.

|| S. 89 PDF || Bezüglich der 120.000 fl. verkenne Votant nicht die Schwierigkeiten, selbe aus dem Staatsschatze zu decken, zumal das Budget für 1865 noch nicht festgestellt ist. Indes würde das Ärar bei Annahme des vom Minister Ritter v. Lasser vorgeschlagenen Auswegs doch mindestens in zweiter Linie eine Art Bürgschaft übernehmen. Der kroatische Hofkanzler bedauerte, daß man jetzt, beinahe zwei Jahre nach der Ah. Entschließung vom 13.f April 186321, der Herstellung der kroatischen Bahn nur um so weniges näher stehe. Wenn jetzt aber auch die Anträge der belgischen Gesellschaft bezüglich des großen Bahnnetzes entgegengenommen und sofort die Verhandlungen wegen der Bahn bis Ende März d. J. in ein neues Stadium gebracht werden, wie Freiherr v. Kalchberg versichert, sodaß die Einbringung einer Vorlage an den Reichsrat noch während dieser Session ermöglicht wird, wolle der Hofkanzler gegen die vorliegenden Anträge des Ministers Ritter v. Lasser, und zwar insbesondere wegen des Ersatzes der 120.000 fl., keine Einwendung erheben. Mit dem verlesenen zweiten Resolutionsentwurfe könne er sich nicht einverstanden erklären. Der ungarische Hofkanzler trat in allen Punkten den Anträgen des Ministers Ritter v. Lasser bei. Die Herstellung des ganzen Bahnnetzes sei nicht nur eine Lebensfrage für Ungarn, sondern auch für Kroatien, weil sich kaum ein vertrauenswürdiger Unternehmer für die Herstellung des kostspieligen und wenig rentablen kroatischen Bahnstumpfes herbeilassen wird. Graf Zichy sei übrigen gewiß, daß die Fusion der beiden Gesellschaften im allseitigen Interesse zustande kommen wird, wenn nur nicht von der Regierung zugunsten eines Teiles vorgegriffen wird. Der Staatsratspräsident konstatierte vorerst, daß die Ah. Entschließung vom 13.g April 1863 keine prinzipielle Genehmigung der Herstellung der kroatischen Bahn enthielt, und herklärte, er könne insolange nicht dafür stimmen, bei Ah. Se. Majestät auf die Genehmigung dieser Bahn im Prinzip und auf eine Suvention für dieselbe anzutragen, solange nicht ein vollständiger Plan und ein Kostenüberschlag, dann die Berechnung über ihre Rentabilität vorliegt, woraus ersehen werden kann, welche Subvention den Staat treffen werde. Nur insofern er sich unbedingt für einen der vorgelegten Resolutionsentwürfe entscheiden müßte, vereinigte erh sich sofort mit dem durch Minister Ritter v. Lasser amendierten Antrag des Freiherrn v. Kalchberg, der ebenfalls auf Beschleunigung der Verhandlung ohne definitiven Entscheid gerichtet ist. Der Staatsminister trat gleichfalls der Meinung des Ritters v. Lasser bei, da kein dergestalt gereiftes Projekt vorhanden ist, um es Sr. Majestät dem Kaiser und dem Reichsrate vorlegen zu können. Der Kriegsminister fand auch gegen diesen Antrag nichts zu erinnern und bemerkte, daß vom militärischen Standpunkte darauf ein großes Gewicht gelegt werden müsse, die Bahn das Savetal durchschneiden zu lassen, weil man dadurch die dortigen Grenztruppen mit Dampfeskraft mobil machen könne. Auch die Schienenverbindung Fiumes mit Zengg sei von Wichtigkeit. Dem Vernehmen nach wolle nun auch die englische Gesellschaft diesen Wünschen des Kriegsministeriums entsprechen. Die übrigen Stimmen, der Stellvertreter des Finanzministers || S. 90 PDF || miteingeschlossen, vereinigten sich mit den Anträgen des Ministers Ritter v. Lasser, welcher deren Formulierung als Ah. Resolution übernahm22.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 2. Februar 1865. Empfangen 2. Februar 1865. Erzherzog Rainer.