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Nr. 527 Ministerrat, Wien, 10. Jänner 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 11. 1.), Erzherzog Rainer, Mensdorff 13. 1., Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Esterházy, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg; BdR. Erzherzog Rainer 22. 1.

MRZ. 1331 – KZ. 185 –

Protokoll des zu Wien am 10. Jänner 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

[I.] Beseitigung des Gebarungsdefizits im Staatsvoranschlag für 1865 durch das Ministerium

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die bevorstehenden Verhandlungen über die Staatsvoranschläge für 1865 und 1866 mit Beziehung auf die im Ministerrate vom 7. d. M.1 hierüber gefaßten Beschlüsse zur Beratung zu bringen.

Nachdem der Polizeiminister bemerkt hatte, daß die diesfälligen Verhandlungen mit dem Abgeordnetenhause durch einen in der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses aufgetauchten Vorschlag in ein neues Stadium getreten seien, referierte der Finanzminister , der Ausschuß habe sich über Antrag des Grafen Vrints2 dahin geeinigt, das Ministerium aufzufordern, daß es selbst zur Beseitigung des Gebarungsdefizits für 1865 eine Reduktion der Budgets vornehme oder mit dem Finanzausschuß vereinbare, bevor der letztere seinen Bericht an das Abgeordnetenhaus erstatte; über die dergestalt reduzierten Dotationen würde jedem Minister das freie Virement3 innerhalb der Hauptsumme seines Zweiges unbeschränkt einzuräumen sein. Nachdem auch der Abgeordnete v. Hagenauer, welcher den Antrag vom Standpunkt des Ministeriums aus anfänglich bekämpft hatte, schließlich seine Einsprüche aufgab, habe der Finanzausschuß den referierenden Minister mit Stimmeneinhelligkeit aufgefordert, diesen seinen Antrag zur Kenntnis des Ministeriums zu bringen und den hierüber zu fassenden Beschluß mitzuteilen. Dieser Schritt des Ausschusses bekundet den Wunsch, Konflikten aus Anlaß des Budgets vorzubeugen. Es ist ein nicht zu unterschätzendes Zeichen von Entgegenkommen und schon aus diesem Grunde nicht ohne reifliche Erwägung hintanzuweisen. Allein die Annahme des Vorschlages hat Konsequenzen von einer solchen Tragweite, daß hiebei mit der größten Vorsicht vorzugehen ist und der Finanzminister es nicht wagt, heute schon eine meritorische Meinung darüber auszusprechen. Vorläufig wolle er nur das Objekt, um das es sich dabei handelt, die Beseitigung des Gebarungsdefizits, beleuchten.

Das Defizit im Staatshaushalte für 1865 besteht in ungefähr 30 Millionen4, von welchen jedoch zwei große Posten ausgeschieden werden müssen, die durchaus nicht zur Gebarung des laufenden Jahres gerechnet werden können. Diese sind die Rückzahlung der Schuld || S. 77 PDF || an die Bank per 9 Millionen und etwa 6 Millionen an Subventionen für Eisenbahnen, Lloyd und Donaudampfschiffahrt. Die erste Post habe nämlich ganz den Charakter der Schuldentilgung pro praeterito und die Subventionen sind unfreiwillige Vorschüsse gegen Ersatz in näherer oder entfernterer Zukunft..Dieses vorausgeschickt, vermindert sich das eigentliche Gebarungsdefizit auf 15 Millionen Gulden. Ob und wie dasselbe zu beseitigen sei, bildet die Aufgabe der vorzunehmenden Erörterungen, die vorerst jeder Minister in seinem Bereiche anzustellen hätte. Wenn es gelänge, auf diesem Wege den Staatsvoranschlag für 1865 im ganzen und großen mit dem Reichsrate zu vereinbaren, wäre dann auch gleich das Budget für 1866 in ähnlicher Weise zu behandeln. Diese beiden Jahre bieten für die Finanzverwaltung die größten Schwierigkeiten, weil während derselben die großen Abzahlungen an die Nationalbank zu leisten sind5. Im Jahre 1867 tritt schon eine bedeutende Erleichterung ein, und es ist daher für die Monarchie im hohem Grade wichtig, über jene vorübergehenden Schwierigkeiten glücklich hinauszukommen.

Im Laufe der hierüber gepflogenen längeren Erörterung bemerkte der Staatsminister , daß der vom Finanzausschusse vorgeschlagene Modus einen sehr erwünschten Ausweg eröffne, um der langen und aufregenden Diskussion über die Details des Staatsvoranschlages auszuweichen. Jeder Minister hätte daher sich ernstlich zu bemühen, durch weitgehende Reduktionen in seinem Bereich das Zustandekommen der Vereinbarung für 1865 anzubahnen. Dieselben könnten selbstverständlich nicht für alle Zukunft maßgebend sein, zumal wo sie großenteils nur durch Aufschub der minder dringlichen, aber doch unvermeidlichen Auslagen erzielt werden können. Minister Ritter v. Lasser äußerte, der Antrag des Finanzausschusses sei das Ergebnis der im Abgeordnetenhause überhandnehmenden Überzeugung, daß die Diskussionen über das Detail des Budgets und die daraus hervorgehenden kleinen Abstriche wenig nützen und man auf diesem Wege nicht zur Beseitigung des Defizits gelangen werde. Nach den vorhandenen Prämissen würde zudem das Finanzgesetz für 1865 nicht vor Ende April zustand kommen, und dann erst jenes für 1866 in Angriff genommen werden müssen! Es spricht daher auch für die vom Finanzausschuß vorgeschlagene Modalität die Zeitersparung. Allein man könne doch nicht ohne die größte Vorsicht darauf eingehen, der Konsequenzen wegen. Dem Vorwurfe, das Ministerium habe anfangs überspannte Forderungen gestellt, werde sich dadurch begegnen lassen, daß in jedem Voranschlage auch Posten von relativ geringerer Dringlichkeit berücksichtigt werden müssen, und deren Aufgeben oder Aufschieben durch höhere Staatsrücksichten gerechtfertigt wird, wenngleich niemand die Notwendigkeit oder Nützlichkeit des Aufwandes an sich in Abrede stellt. Als ein weiterer Grund für das ermöglichte Auskommen mit einer kleineren Dotation werde sich das freie Virement geltend machen, bemerkte der Finanzminister . Der Kriegsminister sah nicht ab, wo er eine Reduktion am Armeebudget machen könne, nachdem man bei dem Ordinarium bereits die äußerste Grenze erreicht hat und die extraordinären Auslagen durch Verhältnisse bedingt sind, deren Beseitigung nicht in seinem Bereiche liegt. Auf die vom Finanzminister gemachte Bemerkung, daß das für die Naturalverpflegung präliminierte Erfordernis auf bedeutend höheren || S. 78 PDF || als den jetzigen Marktpreisen basiert sei und dasselbe daher eine Verminderung zulasse, erwiderte FML. Ritter v. Franck , daß seine Preisansätze auf mäßigen Jahresdurchschnittsberechnungen beruhen und niemand dafür bürgen könne, daß die Preise in sechs Monaten nicht höher sein werden. Der Staatsminister bemerkte hierauf, man müsse sich bei Präliminaransätzen vor übertriebener Ängstlichkeit in Acht nehmen. Keine Dotation gilt so absolut, daß damit unter allen Umständen ausgelangt werden müsse. In allen konstitutionellen Staaten kommen daher Überschreitungen vor und werden, wenn gerechtfertigt, gutgeheißen. Auch bei uns sind zuweilen die Auslagen für einzelne Zweige, aber auch in der Regel die präliminierten Einnahmen, überschritten worden, worin eine Kompensation lag. Demnach könne dann der Kriegsminister unbedenklich die auf Grundlage der faktisch bestehenden Preise berechnete geringere Dotation annehmen. aRitter v. Hein machte aufmerksam, wie es, wenn auch das Virement freigegeben würde, die Vorsicht doch gebietet, bei der Verhandlung mit dem Reichsrate genau festzustellen, bei welchen Rubriken und unter welchen Voraussetzungen man auf eine Herabminderung eingehe, damit der Reichsrat nicht ein bedingnisweise und zeitlich vermindertes Ausgabenbudget als ein Normalbudget festhalte.a Ritter v. Hein machte aufmerksam, wie es, wenn auch das Virement freigegeben würde, die Vorsicht doch gebietet, bei der Verhandlung mit dem Reichsrate genau festzustellen, bei welchen Rubriken und unter welchen Voraussetzungen man auf eine Herabminderung eingehe, damit der Reichsrat nicht ein bedingnisweise und zeitlich vermindertes Ausgabenbudget als ein Normalbudget festhalte. Se. Majestät geruten aufmerksam zu machen, daß man sich aber auch bei den nunmehr zu machenden Herabsetzungen des Aufwands vor Illusionen zu hüten haben werde. Der Marineminister hob heraus, das Erfordernis seines Zweiges sei bereits so mäßig veranschlagt, daß, wenn man nicht die Ausrüstungen von Schiffen auf nichts reduzieren wolle, kaum mehr als etwa 600.000 fl. an diesem Budget erspart werden könnten.

In Folge einer Ah. Bemerkung, daß es den einzelnen Ministern an Anhaltspunkten fehlen werde, wie weit jeder bei der zunächst einzeln vorzunehmenden Reduktion in seinem Zweige zu gehen habe, schlug Se. k. k . Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer vor, daß die Gesamt­reduktion von 15 Millionen vorläufig nach einem gewissen Schlüssel zu repartieren und später die weitere Ausgleichung anzustreben wäre. Nachdem der Polizeiminister angedeutet hatte, daß eine Reduktion von etwa 5% bei jedem Zweige (die Staatsschuld ausgenommen) mehr als genügend sein würde, die Ersparnis von 15 Millionen zu bewirken, äußerte der ungarische Hofkanzler , er sehe die Möglichkeit nicht ab, mit seiner um 5% reduzierten Dotation auszukommen, zumal noch die nicht präliminierten Landtagsauslagen dazukommen werden6.

Schließlich geruhten Ah. Se. Majestät die reiflichste Erwägung der in Rede stehenden wichtigen Angelegenheit zu empfehlen7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 22. Jänner 1865. Empfangen 22. Jänner 1865. Erzherzog Rainer.