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Nr. 526 Ministerrat, Wien, 7. Jänner 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 9. 1.), Mensdorff 12. I., Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Burger, Esterházy, Hein, Franck, Zichy, Mažuranić, Kalchberg, Reichenstein; BdR. Erzherzog Rainer 23. 1.

MRZ. 1330 – KZ. 187 –

Protokoll des zu Wien am 7. Januar 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Rainer.

I. Haltung der Regierung gegenüber der päpstlichen Enzyklika vom 8. Dezember 1864

Der Staatsminister brachte die Haltung zur Sprache, die die Regierung der päpstlichen Enzyklika vom 8. Dezember 1864 1 gegenüber anzunehmen hätte.

Diese Kundgebung samt dem angehängten Syllabus ist eigentlich wohl nur eine theologische Expektoration und der Ausdruck des Bedauerns und Unwillens über die der Kirche und ihrem Oberhaupt widerfahrenden Unbillen. Einen wesentlichen praktischen Erfolg dürfte sie nicht erzielen und der kaiserlichen Regierung auch nicht schaden, wofern deren Kundmachung durch die Bischöfe bloß an den ihnen unterstehenden Klerus ergeht. Einen zwingenden Einfluß auf die Art und den Umfang der Kundmachung von Seite der Bischöfe vermag die Regierung bei dem Bestand des Konkordats und der kaiserlichen Verodnung vom 18. April 1850 §§ 1 und 2 nicht zu üben (RGBl. [Nr. 156] S. 826); die Staatsgewalt hat auf die Anordnungen und Ermahnungen der Bischöfe an Klerus und Gemeinden nur einen repressiven, keinen präventiven Einfluß2. Es ist jedoch zu hoffen, daß das österreichische Episkopat aus diesem Anlaß sich mit der Regierung nicht in einen Konflikt wird setzen wollen. Erzbischof Kardinal Rauscher, dessen Vorgänge von dem übrigen Episkopalklerus zur Richtschnur genommen zu werden plegen, hat dem referierenden Minister erklärt, er gedenke die Enzyklika seinem Diözesanklerus bloß mittels des geistlichen Verordnungsblattes zu intimieren, den unbedenklichen Inhalt derselben aber in einem Hirtenbriefe kurz zusammenzufassen. Von diesen Erlässen wird der Kardinal den übrigen Bischöfen, welche stets, bevor sie einen Schritt dieser Art machen, seine Mitteilung abwarten, Abschriften übermitteln, wenn ihm einmal die Enzyklika durch den apostolischen Nuntius zugekommen sein wird. aUnter diesen Umständen dürfte es kaum noch als notwendig erkannt werden, jeden Bischofa Unter diesen Umständen dürfte es kaum noch als || S. 69 PDF || notwendig erkannt werden, jeden Bischof durch eine Zuschrift des Staatsministeriums besondersb darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig es sei, bei Mitteilung des päpstlichen Erlasses an den Klerus jedem Konflikte mit der Staatsgewalt vorzubeugen. Minister Graf Nádasdy ist des Erachtens, daß man die Enzyklika durch vorläufige Ausmerzung aller, das religiöse und kirchliche Gebiet überschreitenden, bedenklichen Thesen unschädlich machen sollte. Das Konkordat vom Jahre 1855 gebe hiezu im Art. II und III Stützpunkte, weil bloß der Wechselverkehr mit dem Heiligen Stuhle „in rebus spiritualibus et negotiis ecclesiasticis“ vom placetum regium befreit wurde. Die Beseitigung der bedenklichen Lehrsätze könnte mit dem Heiligen Stuhle vereinbart werden, und es wäre der Nuntius zu bestimmen, daß er die Hinausgabe der Enzyklika bis zur erfolgten Vereinbarung aufschiebe. Hofvizekanzler Baron Reichenstein findet ebenfalls, daß die Bischöfe alle Thesen des Syllabus, welche das Gebiet der geistlichen und kirchlichen Angelegenheiten überschreiten, auch wenn sie mit unseren Staatsgesetzen nicht in Widerspruch stehen, nicht ohne erhaltenen placeto publizieren dürfen, sie hätten daher dasselbe einzuholen. Der Polizeiminister hob dagegen die Schwierigkeit heraus, bei jedem einzelnen Lehrsatze mit Sicherheit zu erkennen, ob und inwiefern er das Gebiet der Spiritualia et Ecclesiastica überschreite. Wie viele Gegenstände, von der Ehe anzufangen, sind gemischter Natur! Über manche Punkte würde daher eine Vereinbarung mit Rom gar nicht oder nur schwer zu erzielen sein. Werden sich aber alle Bischöfe bestimmen lassen, mit der Verlautbarung bis zum erfolgten placeto regio zuzuwarten, und, wenn sie es nicht wollen, soll man die Hirtenbriefe mit Beschlag legen? Baron Mecséry halte es daher so wie der Staatsminister für geraten, in die durch Kardinal Rauscher geleiteten Bischöfe Vertrauen zu setzen und sich inhibitorischer Schritte zu enthalten, die wahrscheinlich gerade das provozieren würden, was man vermeiden will. Auch der ungarische Hofkanzler trat der Meinung des Staatsministers bei, wonach er den Primas von Ungarn bitten würde, die Enzyklika, ebenfalls wie diesseits der Leitha, bloß an den Klerus, pro foro interno, zu publizieren. Das Ausscheiden einzelner Thesen sei schwierig, führe zu langen Kontroversen und lenke noch mehr Aufmerksamkeit auf den päpstlichen Erlaß, der ohnehin genug Anstoß bei den ungarischen Akatholiken erregen wird. Die Minister Graf Mensdorff, Graf Esterhazy und Baron Burger traten dem Staatsminister bei, wobei der letztere (Baron Burger) auf seine in Italien gesammelten Erfahrungen hinwies und bemerkte, durch Ausscheiden gewisser Thesen erkenne man alle übrigen für vollgültig und stürze sich in ein Labyrinth von Kontroversen.

Minister Ritter v. Lasser hält es bei dem großen Aufsehen, was die Enzyklika verursacht, für wünschenswert, daß die Regierung ihr gegenüber nicht schweigsam und scheinbar gleichgiltig bleibe. Die berregte Mitteilung des Staatsministeriums an die Bischöfe würde sich daher insofern empfehlen, als nicht etwa Kardinal Rauscher glaubt, daß eine solche Mitteilung dem Eindruck seines Rundschreibens abträglich wäre. Nachdem der Staatsratspräsident die Notwendigkeit herausgehoben hatte, sich sowohl dem Nuntius als der österreichischen Bevölkerung gegenüber in Absicht auf die Enzyklika auszusprechen, von welcher dem Ministerium des Äußern soeben das erste || S. 70 PDF || Exemplar von der Nuntiatur übersendet wurde, cund daher den Antrag gestellt hatte, hierüber, noch ehe man vom Reichsrate durch eine Interpellation dazu gedrängt werde, mit einer Manifestation vorzugehenc, äußerte der Staatsminister , er erkenne vollkommen diese Notwendigkeit, zumal die Stellung einer Interpellation über diesen Gegenstand in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses, am 9. d. M., vorauszusehen ist. Man habe die Wahl, auf diese Interpellation zu antworten, oder ihr durch einen offiziösen Zeitungsartikel zuvorzukommen, beiläufig des Inhalts: „Die Regierung erkenne in der Enzyklika nur eine Verlautbarung von Anschauungen des päpstlichen Stuhles, wodurch die in Österreich bestehenden Gesetze nicht geändert werden können.“ Ritter v. Schmerling würde der Beantwortung einer Interpellation, wodurch man auf ein sehr delikates Feld geführt werden kann, gern ausweichen. Der Polizeiminister trat dieser Meinung vollkommen bei, vorausgesetzt, daß der Artikel ganz kurz gefaßt sei und keine Kritik einzelner Thesen enthalte. Minister Graf Esterházy und der Finanzminister waren dagegen der Meinung, daß das Stillschweigen über diesen heiklen Punkt solang als möglich zu bewahren und daher die Interpellation abzuwarten wäre, welche durch den Artikel ohnehin nicht verhindert werden wird.

Alle übrigen Stimmführer waren aber für die Einrückung des beantragten offiziösen Artikels in der Wiener Zeitung vom 8. d. M., und es wurde dessen Redaktion dem Staats- und dem Polizeiminister übertragen3.

II. Fortsetzung der Werbungen für das österreichische Freiwilligenkorps in Mexiko

Die mexikanische Regierung hat hierorts [um] die Bewilligung angesucht, ihre Werbungen für die Kavallerie noch bis Ende Februar d. J. unter den bisherigen Bedingungen fortsetzen zu dürfen, nachdem zur Komplettierung des österreichischen Korps noch 500 Husaren fehlen. Der Kriegsminister fände in militärischer Beziehung gegen die Gewährung dieser Bitte nichts zu erinnern und würde dieselbe daher Allerhöchstenortes bevorworten, sofern er dabei auf die Zustimmung des Staatsministers, dann der drei Hofkanzleien rechnen könnte, welche auch sofort erteilt wurde4.

III. Haltung der Regierung bei den Verhandlungen mit dem Reichsrat über den Staatsvoranschlag für 1865

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer teilte dem Ministerrate mit, daß Höchstdieselben eine Vorberatung durch ein Ministerkomitee über die Behandlung der Voranschlagsangelegenheiten dem Reichsrate gegenüber eingeleitet haben5.

Man einigte sich dabei im wesentlichen über folgende Anträge: 1. Die Minister hätten die Positionen des dem dAbgeordnetenhause des Reichsrates vorgelegten Budgets in dessen Ausschüssen sowie in dem Haused selbst zu verteidigen. 2. Um jedoch schon vorläufig ermessen zu können, wie weit man im geeigneten Momente bei einzelnen Anforderungen ohne Gefährdung des Dienstes herabgehen könnte, hat jeder Minister etc.6 im stillen, pro foro interno, seinen Voranschlag einer neuerlichen strengen Revision zu unterziehen. 3. Dieses Nachgeben hätte erst über die vom Herrenhause beantragten Abstriche einzutreten, und es wäre der Zeitpunkt im Ministerrate festzustellen. 4. Ein ständiges Komitee, bestehend aus dem Polizeiminister, dem Staatsminister, Minister Ritter v. Lasser und dem Finanzminister, hätte die sämtlichen Budgetverhandlungen in den Ausschüssen und den Häusern des Reichsrates sorgfältig zu überwachen, im Vernehmen mit dem beteiligten Fachminister die etwa dringend nötig gewordenen Vorkehrungen zu beraten und das Erforderliche entweder sofort zu verfügen oder beim Ministerrate in Antrag zu bringen.

Gegen diese Anträge wurde von keiner Seite eine Erinnerung erhoben7.

IV. Einberufung des kroatisch-slawonischen Landtags und einer Banalkonferenz

Se. k. k. Hoheit brachten hierauf zur Kenntnis, daß der kroatisch-slawonische Hofkanzler, nach vorläufiger Besprechung mit dem Ban8 und dem Staatsrate Baron Ožegović, in einem hiezu berufenen engeren Ministerkomitee über die Opportunität und die Modalitäten der Einberufung eines dem ungarischen vorauszuschickenden kroatisch-slawonischen Landtages referiert habe9 und sich die mehreren Stimmen des Komitees über folgende Anträge geeinigt haben: 1. Der Landtag wäre ungefähr auf die Mitte April d. J. einzuberufen. 2. eDemselben hätte jedoch eine noch im Verlaufe des Monates Jänner zu berufende Banalkonferenz vorauszugehene, um sowohl eine angemessene Reduktion der übergroßen Zahl der Landtagsdeputierten vorzunehmen, als auch die Mängel der Wahlordnung von 1848 und 1861 und die Mittel zur Abhilfe zu beleuchten. Hierauf wäre die Wahlordnung für diesen Landtag zu modifizieren. 3. Das sofort zu verfassende Elaborat der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei über eine neue Landtags- und Wahlordnung wäre dem nächsten kroatisch-slawonischen Landtage als königliche Proposition vorzulegen.

Minister Graf Nádasdy äußerte, er könne sich von der Einberufung der Banalkonferenz keinen für die Regierung nützlichen Erfolg versprechen, denn ihr Beitritt zu den von der Regierung gewünschten Modifikationen würde in der Meinung des Landes, || S. 72 PDF || das sie als regierungsfreundliches Organ betrachtet, nicht schwer wiegen. Stimmt sie aber im Sinn der Opposition, so ist die Stellung der Regierung verschlechtert. Man frage daher nicht, sondern handle! Der Staatsratspräsident teilte diese Meinung. Minister Ritter v. Lasser glaubt in das Urteil des Hofkanzlers Mažuranić und des Ban kompromittieren zu sollen, daß die Einberufung der ihnen wohl bekannten Mitglieder der Banalkonferenz, welche ihre Aufgabe binnen kurzer Zeit lösen kann, für die Regierung von Nutzen sein wird. Darüber, daß die Zahl der 120 Landtagsabgeordneten zu groß sei, ist so ziemlich jedermann einig, und zu einer Reduktion dieser Zahl auf etwa 80 Landtagsabgeordnete muß man unter allen Umständen kommen. Die Stimmenmehrheit des Ministerrates trat ebenfalls dem kroatisch-slawonischen Hofkanzler bei, der schließlich noch auf die vom Grafen Nádasdy geäußerte Besorgnis über das Zunehmen oppositioneller hochadeliger Elemente im Landtag erwiderte, er glaube nicht, daß sich viele magyarisch gesinnte Magnaten einfinden werden, zumal auch nur die in Kroatien wohnenden und großjährigen Magnaten berufen werden würden10.

Der Staatsratspräsident stellte die Frage, ob Staatsrat Baron Ožegović auf Ah. Anordnung den Beratungen in dieser Angelegenheit beigezogen worden sei, worauf der kroatisch-slawonische Hofkanzler erwiderte, daß dies nicht der Fall war und er geglaubt habe, den Baron Ožegović im Interesse der Sache zu den Privatbesprechungen hierüber mit dem FML. Baron Šokčević einladen zu sollen. Der Staatsratspräsident fand sich hiedurch zur Erklärung veranlaßt, er könne nicht zugeben, daß ein Staatsrat ohne sein Wissen zu solchen angeblich privaten Besprechungen in Amtsangelegenheiten, worüber er seinerzeit vielleicht wird votieren müssen, beigezogen werde. Eine derlei Ingerenz sei mit der Stellung des Staatsrates und seinen Mitgliedern ganz unvereinbarlich.

V. Einberufung des ungarischen Landtags; Aufschub der Gerichts- und politischen Organisation

Se. k. k. Hoheit, der den Vorsitz führende durchlauchtigste Herr Erzherzog , eröffnete dem Ministerrat diejenigen Anträge, über die sich die mehreren Stimmen eines Ministerkomitees bezüglich der ungarischen Angelegenheit geeinigt hat11.

Diese Anträge sind folgende: 1. Die Einberufung des ungarischen Landtages wäre derart in Aussicht zu nehmen, daß er etwa 5 – 6 Wochen nach dem Schluß des kroatischen, somit spätestens zu Anfang November 1865, zusammentreten könne. 2. Die Durchführung der ungarischen Justiz- und politischen Organisierung hätte dermalf auf sich zu beruhen, und wären die diesfälligen Entwürfe als Propositionen an den Landtag zu || S. 73 PDF || leiten. 3. Um bis zur Erledigung der Justizangelegenheit den Geschäftsgang wenigstens etwas zu beschleunigen, wären die Septemviri zu verhalten, die an die Septemviraltafel gelangenden Prozesse selbst zu referieren. Ferner wären die bestehenden Distriktualtafeln mit einigen Agenden der königlichen Tafel aushilfsweise zu betrauen und das Assessorium derselben provisorisch zu vermehren. 4. Es wären die Maßnahmen au. zu beantragen, die zugleich mit der Aufhebung der Kriegsgerichte ins Leben zu treten haben werden. 5. In betreff des Preßgesetzes werde daran anzuknüpfen sein, daß die Preßordnung von 1852 auch nach dem Oktoberdiplom und noch heute in Ungarn in Kraft besteht und daß diese Vorschrift bloß durch einen Anhang zu ergänzen sein werde, der die in der ungarischen Gesetzgebung mangelnden Strafbestimmungen enthielte. 6. Die noch schwebenden Ernennungen von Obergespänen wären als vorbereitende Schritte zur Einberufung des Landtages zu vollziehen.

Der ungarische Hofkanzler erörterte umständlich, wie die Regierung sich in dem Dilemma befinde, entweder die Durchführung der gerichtlichen und politischen Organisation für jetzt aufzugeben, oder den anerkannt dringend nötig gewordenen Versuch der Abhaltung eines ungarischen Landtages auf das künftige Jahr aufzuschieben. Die gerichtliche Organisierung könne nämlich nicht einseitig und getrennt von der politischen durchgeführt werden, über die letztere sei aber noch die Verhandlung beim Finanzministerium anhängig. Wenn man nun erwägt, wie viele Stadien noch das Operat bis zur Ah. Genehmigung durchzulaufen hat, so wird man begreifen, daß die Durchführung mit dem Beginn des heurigen Landtages zusammenfallen und somit zu spät kommen würde, um der Regierung die erwarteten Dienste zu leisten. Dadurch würde aber doch die vorläufige Einführung der oben erwähnten, teilweisen Verbesserungen in der Justizpflege nicht ausgeschlossen.

Minister Graf Nádasdy glaubt, man täusche sich, wenn man hofft, durch das Aufgeben der in Rede stehenden Oktroyierung eine gute Stimmung im Lande zu erzielen. Zudem wird bei Einstellung der Kriegsgerichte die absolute Notwendigkeit eintreten, ein Straf- und Preßgesetz zu oktroyieren, was ebensoviel Geschrei verursachen und doch weit weniger nützen wird. Von den mit Ende 1863 in der Monarchie ausgewiesenen Rückständen der Justizbehörden per 47.000 Stücke fallen nicht weniger als 38.000 Stücke auf Ungarn allein! Dasselbe Verhältnis besteht hinsichtlich der Rückstände im Grundbuchwesen. gVon 23.327 sind 18.816 in Ungarng . Diese traurigen Übelstände schreien um Abhilfe. Votant müßte daher lebhaft wünschen, daß die politische Organisation vom Finanzminister fördersamst erledigt und dieselbe zugleich mit der Justizorganisation ehebaldigst durchgeführt werde. Der Finanzminister verwahrt sich gegen Zumutung, daß das Finanzministerium daran Schuld trage, wenn die zwei Organisierungen in Ungarn nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Diesem Ministerium falle gewiß keine lange Zögerung zur Last; auch werde von demselben überhaupt den Organisierungen in Ungarn kein finanzielles Hindernis in [den] Weg gelegt werden12. Allein der Finanzminister hege die Überzeugung, daß eine so weit gehende Oktroyierung unmittelbar vor Beginn des Landtages || S. 74 PDF || als Fortsetzung des verhaßten „Bachischen Systems“ dortlands den schlechtesten Eindruck machen und zu heftigen Reklamationen im Landtage selbst den Anlaß geben würde, während man wünschen muß, einen ruhigen Verlauf desselben zu erzielen. Die Organisationsentwürfe werden als königliche Propositionen die Basis landtäglicher Vereinbarungen bilden können. Der Staatsratspräsident erklärte, seine frühere Meinung über die ungarische Gerichtsorganisation in allen Punkten festzuhalten. In einem Gegenstand von so unzweifelhafter Dringlichkeit die Vereinbarung mit einem ungarischen Landtage abwarten zu wollen, sei durchaus nicht angezeigt. Man könne ferner die Militärgerichte nicht abstellen, ohne das österreichische Strafrecht für die Zivilgerichte wieder einzuführen. Als Baron Vay im Ministerrate die Absicht aussprach, die österreichische Gesetzgebung in Ungarn außer Kraft zu setzen, habe Baron Lichtenfels die Anarchie prophezeit – und diese Prophezeiung sei wahr geworden. Wo käme man mit dem äußerst mangelhaften ungarischen Strafrechte hin, das kein Verbrechen der Störung öffentlicher Ruhe, der Steuerverweigerung etc. kennt, wonach man ungestraft gegen die Februarverfassung agitieren darf etc.! Votant halte es für Pflicht, seine warnende Stimme zu erheben; denn durch Schweigen würde er gerechte Vorwürfe auf sich laden. Dem Polizeiminister scheint der Umstand entscheidend, daß heuer noch ein Landtag abgehalten werden muß und daß nicht denkbar ist, wie man mit den neuen Behörden und den nötigen Änderungen des materiellen Rechts so schnell zustand kommen könne, um den neuen Apparat noch vor dem Beginn des Landtages funktionieren zu sehen. Votant stimme daher dem Komiteeantrage bei, ebenso die Minister Graf Esterházy aus politischen Gründen, Graf Mensdorff , der die Mängel der bestehenden ungarischen Justizgesetze übrigens vollkommen würdigt, wegen der politischen Gefahren neuer Oktroyierungen in diesem Moment, und Minister Ritter v. Hein , der übrigens nicht verkennt, daß bei Aufhebung der Kriegsgerichte ein neues Strafrecht werde oktroyiert werden müssen, hwogegen er umso geringere Bedenken tragen würde, als ja doch eigentlich die im Jahre 1860 in Ungarn bestandenen Gesetze noch fortbestehen sollten, bis sie verfassungsmäßig geändert wärenh . Der Kriegsminister bemerkte, für die Kriegsgerichte werde seinerzeit ein Ersatz gefunden werden müssen. Die bestehenden Gesetze in Ungarn seien allerdings schlecht. Aber jede, auch die beste Organisierung, welche jetzt im Verordnungswege eingeführt werden wollte, würde nichtsdestoweniger mit der größten Unzufriedenheit aufgenommen werden. Der Marineminister trat iin betreff der Nowendigkeit einer Vorsorge für das Strafrechti der Meinung des Staatsratspräsidenten bei. Die Stimmenmehrheit vereinigte sich mit den Anträgen des Ministerkomitees.

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog forderten sofort den ungarischen Hofkanzler auf, im Sinn der heute beschlossenen Anträge an Se. k. k. apost. Majestät Vortrag zu erstatten und sich die Ag. Zurückstellung der ungarischen Justizorganisierung zu erbitten, welche als königliche Proposition dem Landtag vorzulegen sein wird13. Übrigens machten Se. k. k. Hoheit auf die Notwendigkeit aufmerksam, || S. 75 PDF || die Propositionen für beide Landtage, jnamentlich für den kroatisch-slawonischenj, schleunigst auszuarbeiten.

Schließlich fanden Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog sämtliche Konferenzmitglieder dringend aufzufordern, über die Gegenstände der heutigen Beratung das strengste Schweigen zu beobachten.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 22. Jänner 1865. Empfangen 23. Jänner 1865. Erzherzog Rainer.