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Nr. 510 Ministerrat, Wien, 8. November 1864 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 8. 9.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 20. 11.

MRZ. 1314 – KZ. 3465 –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll des zu Wien am 8. November 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Auflage des Steueranlehens

Gegenstand der Beratung war das zu eröffnende Staatsanlehen1. Der Finanzminister begann seinen Vortrag mit der Bemerkung, daß, wie er schon früher einmal angedeutet hat2, nunmehr ein Teilbetrag des nicht angebrachten 1864er Silberanlehens in ein anderes Anlehen umgewandelt werden soll und daß sich für dasselbe, nachdem die gegenwärtigen ungünstigen Verhältnisse des ausländischen Geldmarktes und der hohe Zinsfuß es rätlich machen, das Geld lieber am inländischen Markte zu suchen, die Form eines Steueranlehens als die zweckmäßigste darstelle, zumal sich ein solches Anlehen seiner Natur nach besonders für Industrielle eignet. Diese Form sei auch bei der mit den bedeutendsten Geldkapazitäten gehabten Besprechung als die allein praktische einstimmig anerkannt worden. Sein Plan wäre also, in der Weise vorzugehen, daß man sagt, da das im Mai l. J. eröffnete Silberanlehen nicht vollständig begeben worden ist, so wird der Finanzminister zur Ergänzung der ihm damals bewilligten Kredite ein Anlehen zur freiwilligen Beteiligung eröffnen. Hier entstehe aber vor allem die Frage, ob man bei diesem Vorgange in keine Kollision mit der Verfassung käme. Der § 10 c) des Grundgesetzes3 besagt nämlich: „[Der Wirkungskreis des gesamten Reichsrates umfaßt …] die Aufnahme neuer Anlehen, die Konvertierung bestehender Staatsschulden etc.“. Nun könne man aber ein aufgelegtes Anlehen, von welchem ein Teil noch nicht begeben ist, wohl nicht eine [be]stehende Staatsschuld nennen, und da es sich bei dem in Rede stehenden Anlehen eben nur um die Konversion des noch nicht plazierten Teiles des Silberanlehens handelt, so sei der Finanzminister der Meinung, daß zu dieser Finanzoperation die Zustimmung des Reichsrates nicht erforderlich ist.

Nachdem die Konferenz dieser Meinung einstimmig beigetreten ist, las der Finanzminister den Eingang der zu erlassenden, hierneben angeschlossenen Kundmachunga, 4, wobei er einen Wert darauf legte, hier auszudrücken, daß das aufgelegte 1864er Anlehen um den Betrag von 25 Millionen vermindert werde, und wobei er bemerkte, daß von den aufzulegenden 25 Millionen effektiv nur 18 Millionen begeben werden, weil 7 Millionen bereits von dem Konsortium des Silberanlehens antizipiert sind5. Der Finanzminister || S. 248 PDF || entrollte hier ein vollständiges Bild der gegenwärtigen Verhältnisse des europäischen Geldmarktes, er besprach namentlich die finanzielle Lage Italiens, welche er als eine gänzlich deroute bezeichnete. Frankreichs Geldverhältnisse stellen sich in Wahrheit auch nicht so glänzend dar, als man immer der Welt glauben machen will. bAuch in den dortigen Staatskassen gäbe es noch Zertifikate als Reste von dem nicht vollständig untergebrachten letzten Rentenkonversionsanlehen, das letzte dänische Anlehen sei gar nicht und das letzte russische nur teilweise realisiert wordenb . Er kam sodann auf unsere Lage zu sprechen und gestand, daß gegenwärtig in Österreich, wo man in den letzten 15 Jahren nicht weniger als 16 Anlehen in einem Betrage von mehr als einer Milliarde kontrahiert hatte6, [eine Anleihe] allerdings ein sehr schwieriges Werk sei, allein man brauche deshalb eben im Hinblick auf andere Staaten den Mut nicht sinken zu lassen, zumal gegründete Hoffnung vorhanden ist, daß in wenigen Jahren, bis sich die Verhältnisse geklärt haben werden, die Steuerreform7 durchgeführt sein wird und das Defizit bedeutend geschmälert sein wird. Edler v. Plener machte weiter Erwähnung von den Verdiensten des Konsortiums, welches nach allen Kräften bemüht war, den Finanzen unter die Arme zu greifen. Namentlich habe die Amsterdamer Bank bei den Vorschüssen sehr gut gewirkt, welche Hingebung eben vorzüglich der Grund war, daß sie sich in gewagte Spekulationen einließ, was endlich zu der Mendelschen Affaire führte, aus welcher aber für die österreichischen Finanzen kein Schade erwachsen sei, weil die Bank eigentlich can die Finanzverwaltungc mehr zu fordern hatte und anderseits den aus diesem Verhältnisse für die Finanzen etwa entstehenden Unbequemlichkeiten durch rechtzeitige Entsendung eines Regierungskommissärs vorgebeugt worden sei8.

Nach dieser Digression kam der Finanzminister zu der Frage: Wie soll das Anlehen aufgelegt werden? Die Form der Submission sei bei den gegenwärtigen Geldverhältnissen durchaus nicht günstig, daher keinesfalls ratsam9. Die Verhandlung mit einzelnen Häusern, welche das ganze Anlehen nehmen sollen, dürfte dermal noch weniger angezeigt sein, da man kaum auf einen Erfolg rechnen kann. Es bleibe sonach nur die Form der freiwilligen Subskription. Auch diese sei wohl heutzutage nicht sicher, aber doch allein möglich. Zwar könne man auf den im Munde stets geführten, aber tatsächlich selten bewiesenen Patriotismus der großen Grundbesitzer und der Geistlichkeit nicht rechnen, dagegen dürfe man aber der Beteiligung der großen Institute und der größeren Bankierhäuser sicher sein. Namentlich werde sich die Credit-Anstalt und auch die Nationalbank, und zwar, nach einer hierwegen mit dem Gouverneur gehabten Besprechung, in ihrer Eigenschaft als Besitzerin von Häusern und Realitäten beteiligen. || S. 249 PDF || Allein der Umstand, daß man bezüglich des Ausganges der Einzeichungen doch nicht ganz sicher ist, habe ihn (Referenten) auf den Gedanken gebracht, ob es nicht besser wäre, mit irgend einem Konsortium einen Vertrag wegen der Garantie der Anbringung der 18 Millionen einzugehen, nämlich in der Art, daß man demselben ein gewisses Bene, d. i. ein Prozentengenuß, für alle Fälle, also auch dann gibt, wenn z. B. selbst die vollen 18 Millionen gezeichnet sind. Er habe in dieser Richtung mit dem Direktor der Credit-Anstalt Verabredungen gehalten, welche zu dem Resultate führten, daß derselbe in dieses Geschäft gegen dem eingehen würde, daß diese Prämie mit 3% – also mit ½ Million – festgesetzt, das Geschäft aber vorderhand nur mit dem Direktor der Anstalt allein abgemacht werde und die ganze Sache strenges Geheimnis bleiben müßte. Diese Prämie von ½ Million müßte aber in jedem Falle, wenn auch die Credit-Anstalt in der Sache nichts zu tun bekommen sollte, rein bezahlt werden. So sehr nun dem Finanzminister an einem guten Erfolge alles gelegen sein und er ein Risiko scheuen müsse, so scheine ihm die geforderte Prämie doch so exorbitant zu sein, daß er sich nicht getraue, darauf einzugehen, und er würde daher lieber dafür stimmen, daß das Anlehen zur freiwilligen Subskription aufgelegt und der Erfolg abgewartet werde.

Der Polizeiminister äußerte, daß, abgesehen von dem enormen Preis, um den man diese Garantie übernehmen will, alle Wahrscheinlichkeit, ja Gewißheit da sei, daß die Sache, wenn nicht heute, so doch gewiß in kurzer Zeit zu Tage kommen wird, wo dann die Verlegenheit der Regierung, diesen Schritt zu rechtfertigen, keine geringe sein dürfte. Er könnte daher nur dafür stimmen, daß man die Chancen auf sich nehme und die Subskription einfach auflege. Der Staatsminister war gleichfalls der Meinung, daß es immer am besten sein wird, wenn man das Risiko auf sich nimmt, was, nachdem ein Steueranlehen mit Subskription noch nicht da war, nicht gar so zu fürchten sein dürfte. Der Minister Ritter v. Lasser hielt dagegen die Gefahr des Nichtreussierens für das allerschlechteste, indem ihm die Nachteile, die ein nicht angebrachtes Anlehen mit sich bringt, nur zu sehr im Gedächtnisse seien. Er würde daher lieber die ½ Million opfern, wenn damit ddie Sicherheit des Erfolgesd erkauft werden kann eund diese auf andere Weise nicht zu erreichen ist. Ein Mittel hiezu liegt allerdings auch einigermaßen in einem dem Gläubiger günstigen Emissionskursee . Der Staatsratspräsident würde zu einer solchen Heimlichkeit nie raten können, so wie er es auch für sehr gewagt hält, ein solches Geschäft bloß mit dem Direktor der Anstalt abzumachen, der gar nicht dazu autorisiert ist. Die Besorgnis der Nichtanbringung dürfte nicht so groß sein, und er stimme daher mit dem Finanzminister. Der Polizeiminister erinnerte noch, daß, wenn schon ein solches Geschäft gemacht werden sollte, hiebei jedenfalls ein alleinstehender Bankier der Credit-Anstalt vorzuziehen wäre, wo es nie geheim bleiben kann.

Nachdem also die Konferenz erkannte, daß es zwar notwendig ist, die ganze Anlehenssumme anzubringen, das Anbot des Direktors der Credit-Anstalt aber nicht annehmbar sei, wird der Finanzminister sofort das Anlehen zur Subskription || S. 250 PDF || auflegen, zugleich aber auch noch einen Versuch mit Rothschild wegen Abnahme der nach Schluß der Einzeichungen etwa übrig gebliebenen Summe natürlich gegen entsprechende Provision machen.

Gegen die sodann vom Finanzminister in Kürze dargelegten Detailbestimmungen, unter welchen das Anlehen eröffnet werden soll, ergab sich der Konferenz keine Bemerkung10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 19. November 1864. Empfangen 20. November 1864. Erzherzog Rainer,