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Nr. 492 Ministerrat, Wien, 22. September 1864 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 23. 9.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling (BdE. fehlt), Lasser, Plener, Lichtenfels, Burger, Hein, Franck, Zichy, Kalchberg; abw. Esterházy; BdR. Erzherzog Rainer 10. 10.

MRZ. 1296 – KZ. 2940 –

Protokoll des zu Wien am 22. September 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Eröffnung der nächsten Reichsratssession

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Fragen aufzuwerfen, auf welchen Zeitpunkt die Eröffnung der neuen Reichsratssession1 anzuberaumen wäre und ob auch für Vorlagen gesorgt sei, die dem Reichsrate gleich nach seinem Zusammentreten hinlängliche Beschäftigung gewähren würden.

In ersterer Beziehung äußerte der Staatsminister , er gedenke au. zu beantragen, daß der Gesamtreichsrat auf die ersten Tage des Monates November einberufen werde2. Bezüglich der dem Reichsrate zu gebenden Beschäftigung brachte der Finanzminister zur Ah. Kenntnis, daß seine au. Anträge über die Steuerreform bereits gedruckt würden und demnächst an Se. kaiserliche Hoheit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Rainer werden geleitet werden3, daß ferner der Staatsvor­anschlag für 1865, an dem nur noch wenige Posten ungewiß sind, auch ohne Verzug beendigt werden wird4 und es somit an Beschäftigung durch wichtige Regierungsvorlagen keineswegs fehlen wird.

II. Haltung der Regierung in bezug auf das Ministerverantwortlichkeitsgesetz, das Vereinsgesetz, das Heeresergänzungsgesetz und das Konkordat

Se. Majestät der Kaiser geruhten einige Gesetzentwürfe zu bezeichnen, deren Einbringung von Seite der Regierung im Lauf der nächsten Session von Reichsratsabgeordneten urgiert werden wird, so daß die Regierung über die diesfalls zu beobachtende Haltung rechtzeitig einen Beschluß fassen muß. Dahin gehöre vor allem das Ministerverantwortlichkeitsgesetz.

Der Staatsminister äußerte, die Einbringung eines Gesetzes von solcher Wichtigkeit dürfte vor allem bis zu dem Zeitpunkt vertagt werden, wo alle Kronländer im Reichsrate tatsächlich vertreten sein werden. Bei dem Umstande, wo selbst in solchen Staaten, die eine längere konstitutionelle Vergangenheit hinter sich haben, Gesetze || S. 132 PDF || über diesen äußerst heiklichen Gegenstand noch nicht zu Stand gekommen sind, könne man der österreichischen Regierung ein Zurückhalten damit nicht übelnehmen. Minister Ritter v. Hein sieht voraus, daß man sich im Abgeordnetenhause diesfalls nicht mit bloßen Interpellationen begnügen, sondern viel weiter gehen, vielleicht selbst auch einen Gesetzentwurf einbringen werde. Der Präsident des Staatsrates hält es für ein Gebot der Vorsicht, das Zustandekommen eines solchen Gesetzes möglichst hintanzuhalten. Ein günstiger Umstand ist, daß das Herrenhaus sich bis jetzt für die Opportunität der Erlassung eines solchen Gesetzes nicht erklärt hat5.

Bezüglich des von Ah. Sr. Majestät weiters zur Sprache gebrachten Vereinsgesetzes brachte der Polizeiminister zur Ah. Kenntnis, daß ein Entwurf dazu bereits zu Stand gebracht worden sei, die Regierung aber sich zur Einbringung dieses Entwurfes nur im Falle absoluter Nötigung herbeilassen dürfte, da sich die Resultate der reichsrätlichen Verhandlungen darüber nicht berechnen lassen und es somit am besten wäre, wenn das bestehende Vereinsgesetz6 auch weiter in Kraft bliebe. Se. k. k. apost . Majestät deutete Ag. an, daß die in mehreren deutschen Staaten geltenden schlechten Vereinsgesetze ein warnendes Bespiel geben und man durch Energie in den Verhandlungen seinerzeit sich verwahren müsse, daß die österreichische Regierung nicht auch durch das Vereinswesen lahmgelegt werde7.

In mehreren Landtagen sind bereits Anträge auf Änderung des Heeresergänzungsgesetzes vorgekommen8, was voraussehen läßt, daß solche gleichfalls im Abgeordnetenhause auftauchen werden. Se. Majestät der Kaiser legen einen hohen Wert darauf, daß dieses für die Armee so wichtige Gesetz nicht angetastet werde9.

In bezug auf die eventuellen Angriffe des Abgeordnetenhauses auf das Konkordat bemerkte der Staatsminister , daß an der Abhilfe für die brennendsten Punkte im Wege des gütlichen Übereinkommens mit dem Heiligen Stuhle gearbeitet werde und die Leidenschaftslosen einsehen werden, daß sich ein Staatsvertrag nicht einseitig ändern lasse10.

III. Verlautbarung des Familienvertrages mit Sr. Majestät dem Kaiser von Mexiko

Die Art und Weise, wie das Sukzessionsarrangement mit Sr. Majestät dem Kaiser von Mexiko zur Kenntnis des Reichsrates zu bringen sei, dann die Frage über die bezügliche Verständigung der Landtage von Siebenbürgen, Ungarn und Kroatien hat bereits den Gegenstand einer ministeriellen Vorberatung gebildet11. Se. Majestät der Kaiser erwarten, daß die Sache nunmehr zur Vollberatung im Ministerrat gebracht werde, um eine Richtschnur für den einschlägigen Passus der Thronrede zu gewinnen12.

IV. Trennung der Sessionen des engeren und des Gesamtreichsrates

Die gleichzeitige Abhaltung der Sessionen des engeren und des weiteren Reichsrates13 hat erfahrungsgemäß den Nachteil, daß man die Beschlüsse des Gesamtreichsratesa in finanziellen Sachen benützen will, um die Regierung in Angelegenheit des engeren Reichsrates zur Nachgiebigkeit zu zwingen. Um in dieser Beziehung eine Abhilfe zu erhalten und andererseits die Besorgnisse, die man in Ungarn vor Maßregelung durch den engeren Reichsrat hegt, zu beschwichtigen, wünschen Se. Majestät, daß die Trennung der beiden Sessionen der Zeit nach bald vor sich gehe.

Der Staatsminister fände diese Trennung allerdings sehr angezeigt, und es würde dann der engere Reichsrat künftig gleichzeitig mit den Landtagen von Ungarn, Siebenbürgen und Kroatien zu tagen haben. Indes hat die Frage über die Durchführung der Trennung in der nächsten Session so viele Seiten, daß er sich genötigt sehe, um eine Frist zur reifen Erwägung der Sache au. zu bitten14.

V. Voranschlag des Erfordernisses für die Armee für 1865

Die in den Staatsvoranschlag für 1865 einzustellende Ziffer des Erfordernisses für die Armee gab zu einer längeren Erörterung Anlaß15.

Der Kriegsminister äußerte nämlich, daß er sich genötigt sehe, auf der Basis des dermaligen Armeestandes in Italien und der übrigen Verhältnisse (abgesehen vom Kriege mit Dänemark) eine um 4 Millionen höhere Dotation als die für 1864 bewilligte in Anspruch zu nehmen16. Daß im laufenden Jahre mit einer um 4 Millionen niedrigeren Summe ausgelangt werden könne, liege darin, daß die Armeeverwaltung 1864 noch bedeutende Ressourcen zur Deckung jenes bvom Reichsrate gestrichenenb Betrages || S. 134 PDF || besitzt17, allein diese Quellen werden mit Ende des Jahres erschöpft sein, und daher rührt der unausweichliche Mehrbedarf, von dem nichts gestrichen werden könne, ohne wesentlichen Nachteil für den Dienst und Zahlungsverlegenheiten hervorzurufen. Der Kriegsminister hätte zwar lebhaft gewünscht, noch weitere 7 Millionen für Ersatz der Kriegsabnützung, zur Beschaffung des Monturvorrats für eine eventuelle zweite Kriegsrekrutierung in Anspruch zu nehmen. Allein nach gepflogener Beratung im Ministerrate18 habe er über dringende Vorstellung von Seite des Finanzministers auf jenen Mehranspruch für 1865 verzichtet, müsse jedoch umso ernstlicher auf der Bewilligung des vollen Restes bestehen. Der Staatsminister warnte vor einer solchen knappen Reduktion und stimmte heute, so wie bei der Beratung am 16. d. M. dafür, daß auch jene 7 Millionen angesprochen würden, um dem Reichsrate die Möglichkeit zur Vornahme einer unschädlichen Reduktion zu gewähren. Als Bedeckungsmittel könne der Finanzminister auch rücksichtlich dieses Mehrbetrages auf die Erhöhung der schwebenden Schuld hinweisen. Der Finanzminister erwiderte, er könne zu einer solchen Vermehrung des Dotationsanspruchs für die Armee, mitten unter Friedensaussichten, unmöglich seine Zustimmung geben, indem dies einen schlechten Eindruck im Reichsrat und eine deprimierende Wirkung auf die Finanzwelt hervorbringen würde. Besser man begehrt das strikt Notwendige und schreitet, wenn der Reichsrat, sich allen Vernunftgründen verschließend, auch dieses noch schmälern will, zur Auflösung! Indes müsse Minister v. Plener auf seine schon neulich geäußerte Meinung zurückkommen, daß das als unantastbar geschilderte Budget der Armee doch noch eine erhebliche Reduktion zulasse, weil es auf viel höhere Naturalienpreise basiert ist, als jetzt in den meisten Ländern der Monarchie bestehen und während des Jahres 1865 wahrscheinlich fortbestehen werden. Der Kriegsminister erwiderte, er wolle die Möglichkeit einer solchen Ersparnis nicht bestreiten und habe selbst die Umarbeitung des Präliminars der Naturalverpflegung mit Rücksicht auf die dermaligen Preise angeordnet. Allein diese Reduktion sei doch nur hypothetisch, da niemand sagen könne, wie sich die Preise nach der Ernte von 1865 stellen werden. Nach längerer Beratung, im Laufe welcher Minister Graf Nádasdy die Mehranforderung von 7 Millionen auch aus dem Gesichtspunkte rätlich fand, um sich vor dem einstens möglicherweise zu machenden Vorwurfe zu schützen, man habe unterlassen, zu rechter Zeit die Dotation zur Beschaffung der Vorräte für den Kriegsbedarf zu verlangen, äußerte der Kriegsminister , das Festhalten an dem Minimum der Armeedotation schließe nicht aus, daß, wenn im nächsten Frühjahre nach Zulässigkeit der politischen Verhältnisse eine Reduktion im Stande der italienischen Armee verfügt wird, die daraus resultierende Ersparnis den Finanzen zugute gebracht werde. Se. Majestät der Kaiser geruhten hierauf Ah. zu bemerken, es dürfte keinem Anstand unterliegen, die Eventualität einer Standesreduktion im Frühjahre schon jetzt ins Auge zu fassen, und mit Rücksicht auf diesen || S. 135 PDF || Umstand würde sich dann die Möglichkeit ergeben, den Mehrbetrag von 4 Millionen zu entbehren. Bei diesen Verhältnissen könnte man sich daher selbst den Abstrich dieses Betrages noch gefallen lassen, und derselbe wäre daher seinerzeit als Zankapfel zu opfern. Der Finanzminister erklärte, er könne nur dringend bitten, daß in diesem Sinn vorgegangen werde. Die Finanzverwaltung habe ohnehin mit nur zu vielen Hindernissen zu kämpfen, so daß man nicht erst künstlich und durch zu weit getriebene Vorsicht welche zu schaffen brauche. Man nehme daher auf eine wahrscheinliche Reduktion schon jetzt im Budget Rücksicht. Tritt diese Reduktion dann nicht ein, so wird es Sache des Finanzministers sein, den daraus entstandenen, nicht präliminierten Bedarf ebenso zu decken, so wie es mit manchen anderen unvorgesehenen Posten geschieht. Nach Umständen wird dann ein Nachtragskredit auszusprechen sein. Der Polizeiminister trat dieser Meinung vollkommen bei und machte nur aufmerksam, daß man das Herrenhaus bei den Debatten über das Armeebudget nicht etwa zur Verteidigung einer Position veranlassen solle, die die Regierung nicht aufs Äußerste zu halten entschlossen ist.

Se. Majestät der Kaiser geruhten Allerhöchstsich dafür zu entscheiden, daß der für 1864 bewilligte Dotationsbetrag auch für 1865 als Minimum zu gelten habe, der Anspruch aber um die vielbesprochenen 4 Millionen höher zu stellen sei, welche Position auch von den Ministern im Abgeordnetenhause ernstlich zu verteidigen wäre. Auch dürfte zu diesem Behuf nicht transpirieren, daß die Regierung vorweg entschlossen ist, jenen Betrag aufzugeben!

VI. Voranschlag des Erfordernisses für die Marine für 1865

Der Marineminister machte geltend, daß es bei seinem Budget19 nicht minder als bei dem Armeebudget nötig sei, den auf Reduktionen gerichteten Absichten der beiden Häuser des Reichsrates Rechnung zu tragen und, ohne die Forderungen zu hoch zu spannen, damit doch so weit zu gehen, daß im Weg der reichsrätlichen Verhandlungen ein Abstrich vorgenommen werden könne, ohne daß darum wichtige Interessen des Dienstes geopfert werden. Bei diesen Umständen dürfte für die Kriegsmarine im Voranschlage für 1865 der Betrag von 9,500.000 fl. eingestellt werden.

Se. Majestät der Kaiser geruhten Ah. zu bemerken, daß eine namhafte Reduktion der kleinen Dotation der Marine vielleicht noch empfindlicher werden könnte als bei der Armee, daher sei diese Vorsicht angezeigt.

VII. Rückberufung der österreichischen Flotte aus der Nordsee

Allerhöchstdieselben geruhten hierauf vom Marineminister die Auskünfte über die eventuelle Zurückberufung unserer Flotte aus der Nordsee für den Winter entgegenzunehmen.

Baron Burger erwartet diesfalls noch eine Mitteilung von Seite des Ministers des Äußern, welche letztere wieder durch das Einlangen von Antworten aus Berlin und Kopenhagen bedingt ist. Minister Graf Rechberg bemerkte, die Jahreszeit sei allerdings so weit vorgerückt, daß man mit den Dispositionen über das Überwintern der Flotte nicht mehr lange verziehen [sic!] kann. Indes fehlt doch noch die Äußerung Dänemarks über unsere Forderung, daß die Feindseligkeiten zur See erst drei Monate nach Kündigung des Waffenstillstandes wieder beginnen können. Unsere Maßnahmen || S. 136 PDF || müssen sich nach der Erklärung Dänemarks hierüber richten . Se. Majestät der Kaiser geruhten den Minister des Äußern anzuweisen, sich diesfalls auch mit Preußen zu verständigen20.

VIII. Ausschreitungen der österreichischen Presse

Allerhöchstdieselben geruhten zu bemerken, daß die Ausschreitungen der österreichischen Presse seit einiger Zeit sich sehr vermehren und jedes Maß überschreiten.

Minister Ritter v. Hein äußerte, daß diese Ausschreitungen wenigstens nicht einer Untätigkeit der Staatsanwaltschaft oder übergroßer Milde der Richter zuzuschreiben seien. Die Gerichte und Staatsanwälte tun vielmehr ihre Pflicht, wie die vielen Verurteilungen von Journalen beweisen. Der Staatsminister muß das Prosperieren der schlechten Presse hauptsächlich dem Publikum – mit Einschluß der Gutdenkenden – zuschreiben, da die Oppositionsjournale in allen Klassen zahlreiche Abonnenten finden, während die von der Regierung influenzierten und die gemäßigten Journale nur einen kleinen Leserkreis finden. Die Konkurrenz der „Neuen Freien Presse“21 und die Nähe der Reichsratssession sind auch Faktoren bei den gegenwärtigen häufigen Ausschreitungen. Minister Baron Mecséry erwähnte, daß tatsächlich die Journale durch schlechte Artikel nur Abnehmer gewinnen und selbe durch gemäßigte regierungsfreundliche Artikel verlieren.

IX. Eisenbahn von Feldkirch nach Rüthi

Schließlich geruhten Se. k. k. apost. Majestät die Frage zu stellen, ob das Projekt der Führung einer Eisenbahn von Feldkirch nach Rüthi in der Schweiz auch militärischerseits geprüft und anstandslos befunden worden sei, nachdem jetzt mit der Schweiz darüber unterhandelt werden soll22.

Dem Kriegsminister war hierüber aus seiner Amtsführung nichts bekannt. Minister Ritter v. Lasser erinnerte sich jedoch, daß über diese Eisenbahn schon vor etwa ein oder eineinhalb Jahren verhandelt wurde und darüber jedenfallsc das Eisenbahnkomitee, in welchem ein Repräsentant des Militärs sitzt, dund mittelbard auch das Kriegsministerium vernommen wurden, ohne daß ein Anstand sich ergeben habe. Der Leiter des Handelsministeriums bemerkte, daß dieser Eisenbahnanschluß für Österreich nicht minder als für die Schweiz vorteilhaft sei, zumal damit auch eine Bahnverbindung mit Bludenz erzielt wird23.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Ischl, am 4. Oktober 1864. Empfangen 6. Oktober 1864. Erzherzog Rainer.