MRP-1-5-08-0-18640819-P-0486.xml

|

Nr. 486 Ministerrat, Wien, 19. August 1864 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 21. 8.), Mecséry, Lasser, Plener, Burger, Hein, Franck, Zichy (BdE. für den abwesenden Grafen Zichy: Privitzer), Geringer, Kalchberg; abw. Nádasdy, Schmerling, Esterbázy, Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 5. 9. 1864.

MRZ. 1290 – KZ. 2658 –

Protokoll des zu Wien am 19. August 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.

I. Herstellung eines Bewässerungs- und Schiffahrtskanals zwischen der Theiß und der Körös

Staatsrat Freiherr v. Geringer referierte über den Vortrag der ungarischen Hofkanzlei vom 2. Juli 1864 betreffend den Bau eines die Theiß bei [Tisza-]Lök (nächst Tokaj) mit der Körös bei Gyoma (nächst Endrödy) verbindenden schiffbaren Bewässerungskanales1.

Der Antrag der ungarischen Hofkanzlei geht dahin, Se. Majestät der Kaiser wollen geruhen, den Bau des Theiß-Köröser-Kanals auf Grundlage der vorgelegten, vom Theißregulierungsingenieur Herrich verfaßten Projektes Ag. zu genehmigen und zu gestatten, daß bezüglich der zur Vornahme des Baues zu erteilenden Konzession mit einem Unternehmer oder einer zu bildenden Aktiengesellschaft die erforderlichen Unterhandlungen gepflogen und hiebei die Garantie des ungarischen Landesfonds für die 5% Zinsen des auf höchstens 10 Millionen Gulden festzustellenden Anlagekapitals in Aussicht gestellt werden dürfe. Der Staatsrat hat die Wichtigkeit dieses Kanalbaues sowie den Nutzen desselben für die betreffenden Landstriche anerkannt, andererseits aber das technische Projekt noch keineswegs genügend ausgearbeitet und die finanziellen Fragen über die Größe des Bedarfs und die Mittel der Bedeckung nicht befriedigend gelöst gefunden, sodaß der Staatsrat noch nicht eine definitive Genehmigung des Projekts, sondern nur die Ah. Geneigtheit auszusprechen beantragt, auf Grundlage des erst zu vervollständigenden Projekts und der mit den zunächst Beteiligten über deren Konkurrenz zu pflegenden Verhandlungen den Kanalbau durch eine Privatunternehmung, allenfalls mit Übernahme einer Zinsengarantie auf den Landesfonds, Ah. zu genehmigen. Der Stellvertreter des Staatsratpräsidenten teilte im wesentlichen die Meinung des Gremiums und ging insbesondere in eine nähere Erörterung über die Natur dieses Bewässerungs- und Schiffahrtskanales ein, wonach derselbe für das Interesse des ganzen Landes Ungarn nur von untergeordneter Wichtigkeit erscheint || S. 87 PDF || und woraus folgt, daß die Herstellungskosten in erster Linie den Privatbesitz, d. i. diejenigen, welche als Anrainer für ihren Grundbesitz vom Kanalbau Vorteil ziehen werden, und nur in zweiter Linie das Land berühren. Es lasse sich daher die Belastung des letzteren im Wege des Landesfonds durch einen namhaften Zuschlag auf eine lange Dauer von Jahren schwer rechtfertigen. Andererseits sei kein Grund, warum nicht die fragliche Unternehmung auf ähnliche Art zu Stand gebracht werden sollte, wie die Regulierungen der Maros, der Waag, des Berettyó etc. Die Unterstützung aus dem Landesfonds könnte auf die einmalige Beitragsleistung zu den Kunstbauten beschränkt werden, wenn überhaupt dieser Fonds ins Mitleid gezogen werden soll. Das jedenfalls sehr kostspielige Anerbieten der Brüder Riche (12,062.280 fl. öW. in Silber nominales Anlagekapital, wovon 5% Zinsen zu garantieren wären), bei welchem der Landesfonds auch den Unternehmungsgewinn und Kapitalverlust zu tragen hätte, wäre nicht weiter zu berücksichtigen. Dieses vorausgeschickt, glaube Freiherr v. Geringer folgende Textierung der Ah. Entschließung au. vorschlagen zu können: „Ich genehmige die Herstellung eines die Theiß mit der Körös verbindenden schiffbaren Bewässerungskanals und beauftrage Meine ungarische Hofkanzlei, zur Verwirklichung dieses Projekts eine Kommission einzusetzen, welche unter Oberleitung der Statthalterei nur auf Grundlage der von der letzteren im Präsidialberichte vom 8. Juni l. J.2 aufgestellten Prinzipien über die Mittel zur schleunigen und ökonomischen Ausführung dieses Unternehmens, über die Beteiligung und Mitwirkung der dabei zunächst interessierten Landesteile und nötigenfalls über die aus dem Landesfonds oder anderen öffentlichen Fonds zu gewährende Beihilfe Anträge zu erstatten und zugleich Bauprojekt und Kostenüberschlag mit Beachtung der vom Baudepartment Meines Staatsministeriums gemachten Bemerkungen zu vervollständigen und richtigzustellen haben wird. Den hiernach von Meiner Hofkanzlei vorzulegenden definitiven Anträgen sehe ich in kürzester Frist entgegen. Von dem Anbote der Gebrüder Riche ist dabei gänzlich abzusehen.“

Der ungarische Hofkanzler erörterte vorerst die Differenzen zwischen den Anträgen der ungarischen Hofkanzlei und dem vom Staatsrat Baron Geringer formulierten Antrage des Staatsrates. Den Hauptunterschied findet Graf Zichy darin, daß der Staatsrat zunächst die an der Kanaltrasse liegenden Großgrundbesitzer, Munizipien und Gemeinden zur Aufbringung der Mittel für die Kanalherstellung berufen hält und erachtet, daß nur das auf den gepflogenen Verhandlungen von den Anrainern nicht zu bedecken Mögliche aus dem Landesfonds oder anderen öffentlichen Fonds beizutragen wäre, indes die Hofkanzlei glaubt, es wäre jetzt schon die Garantie der fünfperzentigen Zinsen von 10,000.000 fl. Anlagekapital durch den Landesfonds auszusprechen. Man geht, so bemerkte der Hofkanzler, von einer unrichtigen Voraussetzung aus, wenn man annimmt, daß bei dieser großartigen Unternehmung bloß die vom Kanal berührten Gegenden interessiert seien. Denn es handelt sich hiebei um die Eröffnung einer neuen, kürzesten Wasserstraße zwischen Ober- und Niederungarn, welche für den Austausch der beiderseitigen Produkte sehr wichtig ist. Die Möglichkeit dieser Kanalverbindung wurde bereits unter Karl VI. anerkannt. || S. 88 PDF || Sie ist zu einer Notwendigkeit geworden, und die öffentliche Meinung in Ungarn hat sich bereits in der Presse darüber ausgesprochen3. Daß die Anrainer des Kanals für den Wasserbezug aus demselben und für sonstige Vorteile ein Entgelt zu leisten und Opfer zu bringen haben, ist unbestreitbar; aber für das Irrigationswasser4 werden sie jährliche Zinse, für die von ihnen betriebene Schiffahrt auf dem Kanal gewisse Gebühren zu zahlen haben, mehr kann man von ihnen billigerweise nicht begehren, auch langen ihre Kräfte dazu nicht aus. Die Vorgänge bei den relativ kleinen Regulierungen der Körös, Maros etc., an welchen Graf Zichy seinerzeit selbst teilgenommen, können in diesem Falle nicht zum Muster dienen, wo es sich um einen breiten und tiefen Kanal in der Länge von 63.000 Klafter handelt, welcher größtenteils durch dünnbevölkerte Landstrecken führt und der die Führung kostspieliger Kunstbauten an Schleusen etc. erfordert. Dazu braucht man große Kapitalkräfte, welche in loco nicht zu finden sind und nur durch eine vertraueneinflößende Garantie des ganzen Landes herbeigelockt werden können. Daß die Anforderungen der Brüder Riche überspannt sind, erkenne Graf Zichy vollkommen, hege jedoch die Überzeugung, daß, wenn auch nicht mit den von Herrich präliminierten sieben Millionen ausgelangt werden kann, ein Anlagekapital von 10,000.000 fl. öW. Papier genügen werde, und dem Vernehmen nach sind bereits neue Proponenten im Anzuge. Die Offerte werden seinerzeit im Ministerrate geprüft werden können, aber um sie zu provozieren, sei die Aussicht auf Zinsengarantie Conditio sine qua non! Die daraus hervorgehende Last für den Landesfonds werde hoffentlich weder sehr schwer, noch durch eine lange Reihe von Jahren drücken, da das Erträgnis des Kanals sich von Jahr zu Jahr steigern muß.

Der Leiter des Handelsministeriums teilt die Meinung der Vorstimme, daß wegen der Größe und Wichtigkeit des in Rede stehenden Unternehmens aucha der Landesfonds dazu in Anspruch genommen bwerden kann und mußb . In Absicht auf die Ah. anzuordnenden Vorerhebungen aber schließt sich Freiherr v. Kalchberg dem Staatsrate Baron Geringer an. Der Polizeiminister findet die Kanalherstellung für einen großen Teil Ungarns so vorteilhaft, daß er auch nur für deren Ag. Genehmigung stimme könne. Ist dieselbe erfolgt, so müssen genaue Pläne und Voranschläge mit aller Umsicht ausgearbeitet werden. Kennt man sofort die Trasse und das Gelderfordernis, so beginnen die Verhandlungen mit den Anrainern, um selbe zu einer Beteiligung mit Geld, Arbeitsleistungen oder Grundabtretung zu bestimmen. Das letzte Stadium endlich sei die Verhandlung mit einem Unternehmer, und da bei der herrschenden Stimmung der Kapitalisten eine Aktiengesellschaft ohne Zinsengarantie für das Kanalisierungsprojekt schwerlich wird zu Stande gebracht werden können, glaube Baron Mecséry, daß die Garantie des Landesfonds überhaupt und somit auch in der Ah. Resolution nicht auszuschließen wäre. In den übrigen Punkten, namentlich in Absicht auf den Riche’schen Antrag, teile Votant die Meinung des Staatsrats Baron Geringer. In gleicher Wiese sprach sich Minister Ritter v. Lasser aus. Obgleich diejenigen, die den || S. 89 PDF || Vorteil des Kanalbaues genießen werden, auch in erster Linie berufen sind, die Lasten zu bestreiten, so ist doch gewiß, daß man die Zinsen für den Wasserbezug zur Irrigation nicht über ein gewisses Maß hinaufschrauben kann, wenn dem Landwirte die Benützung des Wassers nicht unmöglich gemacht werden soll. Für den eventuellenc Entgang dan Aktienzinsend wäre daher die Subvention aus dem Landesfonds zuzusichern. Beiläufig müsse aber Votant aufmerksam machen, daß er über die Größe der jährlichen Unterhaltskosten des Kanals und die Mittel zu deren Bedeckung in den heutigen Referaten nichts vernommen habe. Der Finanzminister könnte die Notwendigkeit der Irrigation in der überaus trockenen Debrecziner Ebene aus seinen eigenen Wahrnehmungen nur bestätigen und verspricht sich auch eine gute, die Aktienzinsen deckende Einnahme von den Schiffahrtsgebühren etc. Gleichfalls sei die Aussicht auf eine Subvention aus dem ungarischen Landesfonds durchaus notwendig, um die nötigen Kapitalien zusammenzubringen, und Minister v. Plener fände daher nichts dagegen zu erinnern, wenn in der Ah. Resolution die Zulässigkeit einer solchen Garantie ausgesprochen würde.

Der Marine- und der Kriegsminister, dann Minister Ritter v. Hein, somit die Majorität der Stimmen vereinigte sich mit dem Antrage des Polizeiministers, wonach der Resolutionsentwurf des Staatsrates Baron Geringer Sr. k. k. apost. Majestät au. mit einer solchen Modifikation gegenwärtig zu halten wäre, daß der au. Antrag auf eine Zinsengarantie durch den ungarischen Landesfonds nicht ausgeschlossen erscheine. Nach längerer Beratung über diese Textierung wurde der Vorschlag des Staatsrates Freiherr v. Geringer angenommen, daß nach den Worten „nötigenfalls über die“ eingeschaltet werde: „Art der“. Dadurch erhalten die Behörden die nötige Latitüde, um auch den Antrag auf diese Subvention zu stellen5.

II. Rechtfertigung der Überschreitungen des Voranschlags für 1864 vor dem Reichsrat

Der Finanzminister brachte die Frage zur Sprache, in welcher Art die bei einzelnen Rubriken des Voranschlages für 1864 in Folge unvorhergesehener Ausgaben stattgefundenen Überschrei­tungen zur Kenntnis des Reichsrates zu bringen wären.

Im Verwaltungsjahr 1863 habe man bezüglich des Mehrerfordernisses für nicht präliminierte größere Ausgaben Vorlagen an den Reichsrat zur Erwirkung von Nachtragsdotationen gemacht, wozu auch der Umstand die Hand bot, daß der Reichsrat so lange versammelt blieb6. Das Ministerium hatte jedoch keine Ursachen, sich zur Einhaltung dieses Vorganges Glück zu wünschen. Die nachträglichen Kreditanforderungen wurden nämlich als Anlaß zu unangenehmen Streitigkeiten und Nörgeleien im Finanzausschusse ausgebeutet, und nach solchen Erfahrungen scheine || S. 90 PDF || es angezeigt, von den Mehrauslagen womöglich erst bei Vorlegung des Rechnungsabschlusses für das laufende Jahr zu sprechen und selbe dann postenweise zu rechtfertigen. Dafür spricht auch der Umstand, daß der Reichsrat sich wohl erst im November versammeln wird und [daß] seine Beschlüsse bezüglich der geforderten Nachtragskredite notwendigerweise so spät erfolgen müßten, daß sie auf die Gebarung des Jahres 1864 von keinem maßgebenden Einflusse mehr sein könnten7. Die Objekte, für welche die größten Mehrauslagen stattfanden, sind die Land- und Seemacht, die Unterstützungen für Notleidende in Istrien, der Unterhalt polnischer Flüchtlinge und einige Montanbauten.

Dem Polizeiminister ist die in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses bezüglich der Nachtragskredite herrschende Begriffsverwirrung noch in frischem Gedächtnis. Infolgedessen kam man dort, ungeachtet aller ministeriellerseits versuchten Ausführungen, zu absonderlichen und launenhaft inkonsequenten Beschlüssen. Unter diesen Verhältnissen wäre es sehr erwünscht, wenn man auf dem vom Finanzminister angedeuteten Wege der Wiederholung solcher Verhandlungen im laufenden Jahre ausweichen könnte und nicht etwa behufs der Deckung des Defizits im Kreditwege zu einer neuerlichen Vorlage mit Nachweisung des Mehrbedarfs gezwungen würde. Der Finanzminister äußerte, er hoffe nicht, in diese Notwendigkeit versetzt zu werden. Einerseits sind die für Exekution in Holstein und für Kriegsprestationen in Italien bewilligten Summen noch nicht erschöpft8, und andererseits sind die Steuereinzahlungen in Ungarn weit ergiebiger ausgefallen, als man hoffen zu können glaubte. Minister Ritter v. Lasser erklärte sich mit dem Referenten einverstanden und bemerkte, daß er bereits im Staatsministerium an einer Zusammenstellung arbeiten lasse, die seinerzeit zur Rechtfertigung eder nach § 13 der Verfassung Ah. gewährten Ausnahmen vom Gesetze (judiziellen und finanziellen) zugunsten von Aktienunternehmungen diesen solle, 9. Minister Ritter v. Hein fügte bei, daß auch er die in dem ihm anvertrauten Zweige stattgefunden Überschreitungen standhältig im Reichsrate zu rechtfertigen im Stand sein werde. Allein er bezweifle, daß es gelingen werde, einer Diskussion hierüber während des laufenden Jahres zu entgehen. Voraussichtlich wird man den Finanzminister geradezu darüber interpellieren, woher er die Mittel zur Deckung dieser oder jener notorisch bestrittenen unpräliminierten Auslage genommen habe. Dem Votanten scheine es daher rätlich zu überlegen, ob es nicht klüger wäre, bei Eröffnung des Reichsrates spontan mit den Vorlagen aufzutreten, die man dem Ministerium später doch abnötigen wird10.

Die übrigen Stimmführer vereinigten sich mit dem Antrage des Finanzministers.

III. Rechtfertigung der 1864 nach § 13 bewilligten Ausnahmen von allgemeinen Gesetzen vor dem Reichsrat

In bezug auf die während des laufenden Jahres nach § 13 gegebenen Dispensen und statuierten Ausnahmen von bestehenden Gesetzen f(Justiz und Finanz)f (namentlich gegenüber den neugegründeten Aktiengesellschaften) hält es der Finanzminister für angezeigt, sofort in der nächsten Session des Reichsrates die Gründe und Erfolge dieser Maßregeln nach § 13 zur Kenntnis des Reichsrates – nach Umständen des engeren oder des Gesamtreichsrates – zu bringen.

Der Ministerrat war hiemit einverstanden11.

[Ah. E.] Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 4. September 1864. Empfangen 5. September 1864. Erzherzog Rainer.